2017, KW 30

Wochenrückblick für Filesharing-Fälle
Antworten
Nachricht
Autor
Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

2017, KW 30

#1 Beitrag von Steffen » Samstag 29. Juli 2017, 20:44

------------------------------------------------------ - Abmahnwahn Deutschland - Filesharing - --------------------------------------------


DER Wochenrückblick........................Bild......................Filesharing Fälle


-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Ausgabe 2017, KW 30 ..................................Initiative AW3P.............................24.07. - 30.07.2017

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------










.............................................................Bild










1. Bundesverfassungsgericht (Karlsruhe), Pressemitteilung Nr. 61/2017: Gegen presserechtliche Unterlassungsanordnungen kann in Ausnahmefällen unmittelbar Verfassungsbeschwerde erhoben werden


BVerfG, Beschluss vom 06. Juni 2017, 1 BvQ 16/17, 1 BvR 770/17, 1 BvR 764/17, 1 BvQ 17/17



Quelle: 'www.bundesverfassungsgericht.de'
Link: http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 7.1_cid370











2. Bundesgerichtshof (Karlsruhe):



2.1. Bundesgerichtshof, Mitteilung der Pressestelle Nr. 121/2017: Bundesgerichtshof entscheidet über eine Preisklausel für sogenannte smsTAN


BGH, Urteil vom 25. Juli 2017, XI ZR 260/15

Vorinstanzen:
- LG Frankfurt am Main, Urteil vom 17. Januar 2013, Az. 5 O 168/12
- OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 29. Mai 2015, Az. 10 U 35/13



Quelle: 'juris.bundesgerichtshof.de'
Link: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... 23&Blank=1







2.2. Bundesgerichtshof, Mitteilung der Pressestelle Nr. 234/2016: Verhandlungstermin am 11. Mai 2017, 9.00 Uhr, in Sachen I ZR 228/15 (Bundesgerichtshof zur Presseveröffentlichung von Buchbeiträgen eines Bundestagsabgeordneten)


Vorinstanzen:
- LG Berlin, Urteil vom 17. Juni 2014, Az. 15 O 546/13
- KG, Urteil vom 7. Oktober 2015, Az. 24 U 124/14



Quelle: 'juris.bundesgerichtshof.de'
Link: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... 6&nr=76863







2.3. Bundesgerichtshof, Mitteilung der Pressestelle Nr. 124/2017: Bundesgerichtshof legt Europäischem Gerichtshof Fragen zum Umfang des urheberrechtlichen Zitatrechts der Presse vor


BGH, Beschluss vom 27. Juli 2017, I ZR 228/15: Reformistischer Aufbruch



Quelle: 'juris.bundesgerichtshof.de'
Link: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... 24&Blank=1











.................................................................Bild









3. Hessenrecht: Landgericht Frankfurt am Main zum Unterlassungsanspruch - von Erstbegehung bis Verjährung


LG Frankfurt am Main, Urteil vom 30.05.2017, Az. 2-03 O 134/16


(...) Im Regelfall indiziert die Erstbegehung die Wiederholungsgefahr (ständige Rechtsprechung BGH GRUR 1997, 379, 380 [BGH 16.11.1995 - I ZR 229/93] - Wegfall der Wiederholungsgefahr II). Im Allgemeinen gelingt eine Widerlegung der Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die jedoch beklagtenseits verweigert wurde. Damit zeigt der Beklagte, dass nach wie vor Wiederholungsgefahr besteht (vgl. BGH GRUR 1998, 1045, 1046 [BGH 19.03.1998 - I ZR 264/95] - Brennwertkessel).

c. Der Anspruch ist auch nicht verjährt. Der Verjährungsbeginn richtet sich insoweit nach §§ 199 ff. BGB. Bei Unterlassungsansprüchen beginnt die Verjährung mit jeder Verletzungshandlung neu. Bei Dauerhandlungen beginnt die Verjährung damit erst, wenn sie vom Verletzer eingestellt wird (Palandt / Ellenberger, BGB, 76. Aufl. 2017, § 199 Rn. 34; vgl. zum UrhG Fromm / Nordemann, UrhG, 11. Aufl. 2014, § 102 Rn. 7 m.w.N.).
(...)



Quelle: 'www.lareda.hessenrecht.hessen.de'
Link: http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de ... id:7891339











4. CHIP Digital GmbH (München): WLAN-Schnorrer entlarven: Tool deckt fremde Zugriffe auf


(...) Wird Ihr heimisches WLAN wirklich nur von Ihnen genutzt? Klar, Familie und Freunde dürfen natürlich rein, aber fremde Mitsurfer sollen draußen bleiben. Ein Gratis-Tool entlarvt WLAN-Schnorrer ganz einfach. (...)



Quelle: 'www.chip.de'
Link: http://www.chip.de/news/WLAN-Schnorrer- ... 49572.html











5. VERLAG C.H.BECK (München): Die virtuelle Anwaltskanzlei - Gastbeitrag von Dr. Petra Arends-Paltzer


(...) Ein Bürobetrieb mit Angestellten wird vom Standesrecht nicht gefordert, lediglich das Anbringen eines Kanzleischildes am Arbeitsort des Anwaltes. Selbst von dieser Kanzleipflicht kann ein Anwalt sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Rechtsanwaltskammer befreien lassen. (...)



Quelle: 'kanzleiforum.beck-shop.de'
Link: http://kanzleiforum.beck-shop.de/2017/0 ... s-paltzer/











.............................................................Bild










6. Oberlandesgericht Hamm: Auslegung eines gerichtlichen Unterlassungsgebotes ("Warenkorb")


OLG Hamm, Beschluss vom 14.03.2017, Az. 4 W 34/16 + 4 W 35/16



Quelle: 'www.justiz.nrw.de'
Link: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/ham ... 70314.html











7. Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. (Berlin): Urheberrecht beim Bild: Welche Vorschriften gelten beim Schnappschuss?


(...) Fotos bilden eine ganz eigene Art der Kommunikation und werden durch das Internet rasant verbreitet. Unabhängig davon, ob es sich bei den Fotografien um Selfies, Schnappschüsse oder künstlerische Aufnahmen handelt, das Urheberrecht stellt diese Bilder unter Schutz. (...)



Quelle: 'www.urheberrecht.de'
Link: http://www.urheberrecht.de/bilder/











8. BITCOIN - was steckt hinter der digitalen / virtuellen Währung?


(...) Auch die Welt der Banken und Finanzen wird immer mehr vom Internet beherrscht. Neben Onlinebanking, Bezahlsystemen per Handy, crowd-investing und robo-advisors rückt die digitale Währung "BITCOIN" immer mehr in den Fokus. Dabei existiert die Währung bereits seit 2009. (...)



Quelle: 'rainanjauelhoff.blogspot.de'
Link: http://rainanjauelhoff.blogspot.de/2017 ... talen.html











9. Freie Presse (Erzgebirge): Panzer der Erzgebirgskaserne für Litauen-Einsatz verladen


(...) In der Erzgebirgskaserne Marienberg sind am Samstag 14 Schützenpanzer für die Reise nach Litauen auf Züge verladen worden. Sie sind für den Einsatz des Panzergrenadierregimentes 371 bestimmt, wie die Bundeswehr mitteilte. Im Rahmen des NATO-Einsatzes Enhancend Forward Presence stellt es den Kern des von Juli 2017 bis Februar 2018 an der Ostflanke des NATO-Bündnisgebietes eingesetzten Gefechtsverbandes. (...)

Quelle: 'www.freiepresse.de'
Link: https://www.freiepresse.de/LOKALES/ERZG ... 958263.php






...............................................................Bild










10. Kanzlei Dr. Bahr (Hamburg): Oberlandesgericht Frankfurt am Main: Ordnungsgeld wegen Nicht-Löschung verbotener Aussagen von Webseite


OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 22.06.2017, Az. 6 W 49/17


(...) Werde einer Schuldnerin etwas gerichtlich verboten, so müsse sie umfassend dieser Verpflichtung nachkommen. Dazu gehöre auch, dass die alte Einträge auf der eigenen Homepage lösche. Dabei spiele es keine Rolle, ob die Sätze auf der Startseite oder lediglich auf der Unterseite der Homepage aufzufinden seien. (...)



Quelle: 'www.dr-bahr.com'
Link: http://www.dr-bahr.com/news/ordnungsgel ... seite.html













.............................................................Bild





Gerichtsentscheidungen



Bild

  • AG Köln, Urteil vom 13.07.2017, Az. 148 C 130/17 [.rka RAe verlieren; Einfachermittlung reicht nicht aus]




Bild

  • LG Flensburg, Urteil vom 02.06.2017, Az. 8 S 14/16 [.rka RAe gewinnen Berufung; Aktivlegitimation (Vorlage des vollständigen Werksvertrages nicht notwendig)]
  • AG Leipzig, Urteil vom 23.06.2017, Az. 118 C 1559/17 [WF gewinnen; sekundäre Darlegungslast; widersprüchlicher Sachvortrag]
  • AG Charlottenburg, Urteil vom 08.06. 2017, Az. 218 C 360/16 [WF gewinnen; sekundäre Darlegungslast; widersprüchlicher Vortrag (außergerichtlich / gerichtlich)]









Wilde, Beuger, Solmecke Rechtsanwälte (Köln):


AG Köln, Urteil vom 13.07.2017, Az. 148 C 130/17


Wilde, Beuger, Solmecke Rechtsanwälte (Köln): Anschluss zweimal ermittelt - Das Amtsgericht Köln weist RKA Klage trotzdem ab (keine "echte" Mehrfachermittlung)



Quelle: 'www.wbs-law.de'
Link: https://www.wbs-law.de/abmahnung-filesh ... -ab-74344/











.rka Rechtsanwälte Reichelt Klute GbR (Hamburg):


LG Flensburg, Urteil vom 02.06.2017, Az. 8 S 14/16


.rka Rechtsanwälte Reichelt Klute GbR (Hamburg): Das Landgericht Flensburg zur Aktivlegitimation in Filesharing Verfahren - Die Vorlage vollständiger Verträge ist nicht erforderlich - Revision wurde nicht zugelassen



Quelle: 'rka-law.de'
Link: http://rka-law.de/filesharing/lg-flensb ... orderlich/











Waldorf Frommer Rechtsanwälte (München):


1. AG Leipzig, Urteil vom 23.06.2017, Az. 118 C 1559/17


Waldorf Frommer Rechtsanwälte (München): Das Amtsgericht Leipzig verurteilt Anschlussinhaberin aufgrund widersprüchlichen Vortrags und fehlenden Nachforschungen zur Zahlung eines Lizenzschadensersatzes in Höhe von 1.000,00 EUR sowie zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten



Quelle: 'news.waldorf-frommer.de'
Link: https://news.waldorf-frommer.de/waldorf ... -sowie-zu/






2. AG Charlottenburg, Urteil vom 08.06. 2017, Az. 218 C 360/16


Waldorf Frommer Rechtsanwälte (München): Amtsgericht Charlottenburg - Unsubstantiierte Verweise auf Dritte ohne konkreten Bezug zur Rechtsverletzung reichen nicht aus, um den Anforderungen an die sekundäre Darlegungslast in Tauschbörsenverfahren zu genügen



Quelle: 'news.waldorf-frommer.de'
Link: https://news.waldorf-frommer.de/waldorf ... gslast-in/













.............................................................Bild





Forenwelt




...........................................................................Bild










Steffen's Kurzkommentar




...........................................................................Bild










1. .rka Rechtsanwälte gehen in Berufung - Landgericht hebt Urteil des Amtsgericht auf


Erst einmal werden hier zwei Dinge deutlich. Einmal gibt das Landgericht Flensburg eine Antwort auf die Frage: "Muss der Kläger den - vollständigen - Werksvertrag vorlegen, um seine Aktivlegitimation zu beweisen". Die Landesrichter verneinten dieses. Sicherlich hat jeder seine Meinung diesbezüglich. Wir sind - aus welchen Gründen auch immer - nicht in der Lage den eigenen Namen offen zu schreiben, der Kläger soll aber on Detail seine Vereinbarungen offenlegen. Auszugweise sollte ausreichen, genau wie die Indizwirkung einiger Sachverhalte. Punkt.

Interessant, dass andermal Rechtsanwalt N. Klute die Entscheidungen einiger Erstgerichte offen infrage stellt. Diesbezüglich gibt es die unterschiedlichsten Meinungen. natürlich, solange ein Erstgericht (Amtsgericht) eine Klage zurückweist, ist es unser "Hero". es gibt aber auch andere Meinungen, die dahin tendieren, dass viele Amtsrichter zum Thema einfach, sagen wir, überfordert wären.










2-mal Waldorf Frommer

Deutlich, dass die (höchstrichterlichen) Feinheiten auf unseren Seiten nicht beherrscht werden. Sicherlich bin ich kein Anwalt und habe auch nicht jahrelang studiert ...
... aber,




2-Stufen-Modell des BGH


1. tatsächliche Vermutung

- eine tatsächliche Vermutung für eine Täterschaft des Anschlussinhabers spricht, wenn zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung keine anderen Personen diesen Internetanschluss benutzen konnten.
- eine die tatsächliche Vermutung ausschließende Nutzungsmöglichkeit Dritter ist anzunehmen, wenn
a) der Internetanschluss zum Verletzungszeitpunkt nicht hinreichend gesichert war oder
b) bewusst anderen Personen zur Nutzung überlassen wurde.



2. sekundäre Darlegungslast

Der Anschlussinhaber genügt seiner sekundären Darlegungslast dadurch, dass er vorträgt,
a) ob andere Personen und gegebenenfalls welche anderen Personen selbstständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten
und [nicht oder / bzw.]
b) als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen.
c) Vorbenannten entspringen bestimmte Nachforschungspflichten


Es geht immer um den Vortrag hinsichtlich eines anderen möglichen Geschehensablaufes. Das heißt, besteht die Möglichkeit, dass einer der benannten Mitnutzer als möglicher Täter infrage kommen kann! Kommt kein Mitnutzer als Täter infrage, ist es Banane, ob der Beklagte unschuldig ist, dann geht die tatsächliche Vermutung auf ihn zurück und er haftet vollumfänglich!


Die Anpassung seiner Strategie mit Erhalt einer Klage bzw. Hinweisen des Gerichtes ist zwar auch eine, aber mit wenig Erfolg gekrönt. Wenn man sich außergerichtlich sich gegenüber dem Abmahner äußert, sollte man im Klageverfahren dann nicht diesen verwerfen und einen neuen vorbringen. Denn schnell kann man dann Widerspruch auch mit Lüge ersetzen.










.................................................................Bild










Das AG Köln und die Einfachermittlung!?


Die Kölner Kanzlei "Wide, Beuger, Solmecke Rechtsanwälte konnte zum wiederholten Male ein positives Urteil am AG Köln (Urteil vom 13.07.2017, Az. 148 C 130/17) erstreiten.


AG Köln, Urteil vom 13.07.2017, Az. 148 C 130/17
AG Köln, Urteil vom 06.07.2017, Az. 137 C 32/17
AG Köln, Urteil vom 28.06.2017, Az. 125 C 571/16
AG Köln, Urteil vom 22.06.2017, Az. 148 C 23/17
AG Köln, Urteil vom 08.03.2017, Az. 125 C 251/16
AG Köln, Urteil vom 15.12.2016, Az. 137 C 170/16
AG Köln, Urteil vom 01.12.2016, Az. 148 C 163/14
AG Köln, Urteil vom 06.10.2016, Az. 137 C 121/15
AG Köln, Urteil vom 01.09.2016, Az. 137 C 65/16
AG Köln, Urteil vom 02.05.2016, Az. 137 C 450/15
AG Köln, Urteil vom 22.04.2013, Az. 125 C 602/09




Es wurde durch das Erstgericht erneut eine Einfachermittlung der IP-Adresse als unzureichend gewertet. Eine Einfachermittlung (1 IP-Adresse - ein Zeitpunkt bzw. 1 IP mit mehr als 1 Zeitpunkt (kurz hintereinanderliegenden Zeitpunkten)) ist für den Kläger nicht mehr ausreichend, ein Gerichtsgutachten zur Klärung des zuverlässigen Feststellens des Filesharer nicht mehr notwendig, eine Einfachermittlung Unsicher und nicht frei von Fehler.

Natürlich muss ich immer den Spielverderber mimen. Ich persönlich bin gespannt, ob der jeweilige Kläger sich mit dem jeweiligen Urteil zufrieden gibt, oder im Grundsatz die Berufung einlegt sowie, wenn, ob das Berufungsgericht das jeweilige Urteil aufrechterhält. Ich kann es mir persönlich nicht vorstellen. Punkt.










...............................................................Bild

...............................................................Liebe Gemeinschaft,
...............................................................aber selbstverfreilich würden WIR auch alle Urteile veröffentlichen.
...............................................................Es war und ist für UNS schon immer nur eine Frage des Preises!










-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-



Bild


Steffen Heintsch für AW3P




Bild



-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-

Antworten