2017, KW 22

Wochenrückblick für Filesharing-Fälle
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Steffen
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2017, KW 22

#1 Beitrag von Steffen » Samstag 3. Juni 2017, 12:47

------------------------------------------------------ - Abmahnwahn Deutschland - Filesharing - --------------------------------------------


DER Wochenrückblick........................Bild......................Filesharing Fälle


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Ausgabe 2017, KW 22 ..................................Initiative AW3P.............................29.05. - 04.06.2017

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Deutschland - Land der Rechtsverletzer!?


AW3P: Herr Doktor Wachs. Heute einmal eine Frage, die Filesharing Abmahnungen nicht allein betrifft. Auf der Internetpräsenz der Münchener Kanzlei IT-Recht werden einmal a) 1.000 Gründe aufgelistet bei eBay, Amazon und Online-Shops abgemahnt zu werden sowie b) ein "Abmahnradar" angeboten, wo aus den unterschiedlichsten Gründe heraus urheberrechtlich und wettbewerbsrechtlich abgemahnt wird.

Sind wir Deutschen ein Volk - ohne - Unrechtsbewusstsein, die Gesetze so kompliziert oder gar nicht bekannt, oder so ausgelegt damit auch schön alle Anwälte ihre Berechtigung haben?



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Doktor Wachs: Das Abmahnwesen ist nach meiner Meinung aus zwei Gründen in Deutschland so verbreitet.

Der eine ist, dass der Staat die Durchsetzung einiger Vorschriften in die Hände des Wettbewerbs gegeben hat, mithin outgesourct hat. Das hat durchaus auch Sinn als der Wettbewerber natürlich umfassender Fehler sucht und findet und der Wettbewerb auch eher die Bedeutsamkeit einschätzen kann.

Der andere Grund ist der, dass in Deutschland durch dieses System sehr viel eher EU-Verordnungen und Satzungen (nach Umsetzung) befolgt werden, als das in anderen Ländern der Fall ist. Klar ist auch, dass in Deutschland durch dieses System einige schwarze Schafe unterwegs sind, welche das System als Erwerbsquelle nutzen.

Gleichzeitig muss man aber auch konstatieren, dass wer heutzutage im Handel aktiv ist und nicht regelmäßig seine AGB's etc. überarbeiten lässt, es seinen Gegnern schon sehr leicht macht. Es gibt viele günstige Wege sich hier mit aktuellen Rechtstexten zu versorgen. Das gleiche gilt, wer heute noch Tauschbörsen nutzt. Das ist heutzutage weder gesellschaftlich üblich - wie vielleicht noch 2003-2006 - noch überhaupt nötig, als es eine Vielzahl von günstigen legalen Angeboten gibt, auf welche zurückgegriffen werden kann. Und wird.

Daher ist Deutschland sicher kein Land von Menschen ohne Unrechtsbewusstsein.


Ihr Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs


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Querbeet



1. Focus Online: Das änderte sich mit dem 01. Juni 2017


(...) - Roaming-Gebühren werden abgeschafft
- Mobilfunk-Anbieter müssen Kunden besser informieren
- Arbeitnehmer haben ein Recht zu erfahren, was ihre Kollegen verdienen
- Elektro-Händler müssen mit höheren Strafen rechnen
- Die Schweizer Vignette wird günstiger
- Leiharbeiter bekommen einen höheren Mindestlohn
- Unitymedia stellt analoge Programme ein
(...)



Quelle: Focus Online (mit Video)
Link: http://www.focus.de/finanzen/videos/neu ... 01401.html










2. Bundesgerichtshof Mitteilung der Pressestelle Nr. 086/2017 vom 01.06.2017: Vorlage des Bundesgerichtshofs an den Europäischen Gerichtshofs zur Zulässigkeit des Tonträger-Samplings


BGH, Beschluss vom 01.06.2017, I ZR 115/16: Metall auf Metall III



Quelle: Pressestelle BGH
Link: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... 89&Blank=1










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3. Oberlandesgericht München zur Beweiswürdigung Erst- / Berufungsgercht


OLG München, Urteil vom 12.05.2017, Az. 10 U 748/16


(...) Auch soweit die Klägerin die Beweiswürdigung des Erstgerichts angreift, ist dies nicht zielführend. Denn das Berufungsgericht ist nach § 529 I Nr. 1 ZPO an die Beweiswürdigung des Erstgerichts gebunden, wenn keine konkreten Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Beweiswürdigung vorgetragen werden. Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Beweiswürdigung sind ein unrichtiges Beweismaß, Verstöße gegen Denk- und Naturgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze, Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen sowie Mängel der Darstellung des Meinungsbildungsprozesses wie Lückenhaftigkeit oder Widersprüche, vgl. z.B. BGH VersR 2005, 945). Konkreter Anhaltspunkt in diesem Sinn ist jeder objektivierbare rechtliche oder tatsächliche Einwand gegen die erstinstanzlichen Feststellungen (BGHZ 159, 254 [258]; NJW 2006, 152 [153]); bloß subjektive Zweifel, lediglich abstrakte Erwägungen oder Vermutungen der Unrichtigkeit ohne greifbare Anhaltspunkte genügen nicht (BGH, a.a.O.). (...)



Quelle: Gesetze-Bayern.de
Link: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Do ... 98?hl=true










4. Versandhandelsrecht.de: Allgemeiner Verweis auf Printmagazin ist als Fundstellenangabe unzureichend


OLG Köln, Urt. v. 07.04.2017, Az. 6 U 135/16



Quelle: Versandhandelsrecht.de
Link: http://versandhandelsrecht.de/2017/05/t ... reichend/










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5. IWW.de: Das Familiengericht Berlin-Brandenburg zur Mitteilungspflicht per E-Mail


FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 01.03.2017, Az. 7 K 7210/15


(...) Die Mitteilung per Email reichte aus, um die Mitteilungspflicht zu erfüllen. Im Briefkopf des Schreibens vom 03.05.2010 ist die E-Mail-Adresse der Familienkasse gleichberechtigt neben den anderen Kommunikationswegen aufgeführt. Im Text wird keine Mitteilung auf dem Postweg verlangt. Die Klägerin war auch nicht verpflichtet, die E-Mail auszudrucken oder auf andere Weise länger als 5 Jahre abrufbar aufzubewahren. (...)



Quelle: IWW.de
Link: http://www.iww.de/quellenmaterial/id/193242













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Gerichtsentscheidungen



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  • AG München, Endurteil vom 04.11.2016, Az. 224 C 11869/16 [WF verlieren; sek. Darlegungslast, WG-Fragebogen]



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  • AG Charlottenburg, Urteil vom 18.05.2017, Az. 210 C 14/17 [NIMROD gewinnen; auch im Familienverbund Nachforschungen erforderlich und zumutbar (u.a. BGH "Afterlife")]
  • AG Bielefeld, Urteil vom 06.04.2017, Az. 42 C 384/16 [WF gewinnen, sek. Darlegungslast; theoretische Möglichkeit reicht nicht]









Bayerische Staatskanzlei (Bayern.Recht):



AG München, Endurteil vom 04.11.2016, Az. 224 C 11869/16


Bayerische Staatskanzlei (Bayern.Recht): Amtsgericht München - Sekundäre Darlegungslast beim Filesharing - Fragebogen für WG-Mitbewohner (Wohngemeinschaft)



Quelle: Bayern.Recht
Link: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Do ... 53?hl=true










NIMROD RECHTSANWÄLTE Bockslaff Strahmann GbR (Berlin):



AG Charlottenburg, Urteil vom 18.05.2017, Az. 210 C 14/17


NIMROD RECHTSANWÄLTE Bockslaff Strahmann GbR (Berlin): Amtsgericht Charlottenburg verurteilt Anschlussinhaberin, Urteil vom 18.05.2017 zum Az. 210 C 14/17



Quelle: NIMROD Rechtsanwälte
Link: https://nimrod-rechtsanwaelte.de/2017/0 ... 10-c-1417/










Waldorf Frommer Rechtsanwälte (München):



AG Bielefeld, Urteil vom 06.04.2017, Az. 42 C 384/16


Waldorf Frommer Rechtsanwälte (München): Amtsgericht Bielefeld verurteilt Anschlussinhaber in Tauschbörsenverfahren - Vortrag über generell zugriffsberechtigte Familienangehörige nicht ausreichend



Quelle: Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Link: https://news.waldorf-frommer.de/waldorf ... sreichend/













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Forenwelt





Steffen's Kurzkommentar




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1. Aufreger der Woche


Lena Meyer-Landrut patzt - eigentlich als Einzige - bei "Sing meinen Song - Das Tauschkonzert" (VOX, Staffel 4, Dienstag; 20:15 Uhr) elendig und vergisst ihren Text. Skandal!


Lena, so wörtlich:

"Scheiße, ich hab's verkackt", "ich bin zu aufgeregt, das ist Deutsch und ich bin zu aufgeregt."




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Gut, singen kann ich genau so wenig ... aber immerhin eine gute Ausrede für meinen nächsten "Posting-Deutsch-Patzer!"








2. Zitat der Woche

Dieses kommt von Großbritanniens Premierministerin Theresa May.



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......................................................................."I had the balls"


Manchmal wäre ich in Deutschlands Führungsspitze schon mit Rückgrat statt Eier zufrieden. Sowie Demut, was man Amerika nach '45 verdankt.









3. Amtsgericht München (Endurteil vom 04.11.2016, Az. 224 C 11869/16)


AW3P hat sich einmal - mit einem Augenzwinkern - Gedanken gemacht, wie so ein Fragebogen aussehen könnte. Da ist es ja zu einem "Internetfahrtenbuch" nicht mehr weit!



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............................................................................(PDF-Download)










4. Whisky Werbung in einem Verbraucherschutzforum - ein No-Go!


Anfang dieser Woche war folgende Werbung im gewerblichen "Neiße-Interessen-Forum" zu lesen.




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Ob nun gewerbliche Werbung betreffs Alkohol bei Menschen - die abgemahnt worden, oder gar eine Klageschrift erhielten - angebracht ist, weiß ich nicht einzuschätzen. Und ob es der Versuch von Neiße ist, den berühmt-berüchtigten technischen und sachverständigen Gerichtsvergleicher Shual aufzumuntern endlich wieder einmal weiter zu prollen, entzieht sich leider auch meiner Kenntnis. Wenn, dann ohne Erfolg.


Nun einmal ernsthaft. Dass das "Trio Infernale" ihre Geldgier hinter sarmaritischen Verbraucherschutz bei Thema: "Filesharing Abmahnung" tarnt, ist nichts Neues. Gewerbliche Werbung, gut wenn's schee macht. Aber, Werbung für Alkohol oder andere Suchtmittel in einem Verbraucher(schutz)forum, dass ist sicherlich ein No-Go!


'Mal als Hinweis zu Pfingsten. Denn da kam den Aposteln der "Heilige Geist" über und nicht der des Whisky über das Shual.






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..........................................................................Pfingsten Jappy Pics - GBPicsOnline.com










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Steffen Heintsch für AW3P




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