2017, KW 14

Wochenrückblick für Filesharing-Fälle
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Steffen
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2017, KW 14

#1 Beitrag von Steffen » Samstag 8. April 2017, 07:09

------------------------------------------------------ - Abmahnwahn Deutschland - Filesharing - --------------------------------------------


DER Wochenrückblick........................Bild......................Filesharing Fälle


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Ausgabe 2017, KW 14 ..................................Initiative AW3P.........................03.04. - 09.04.2017

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AW3P: Herr Doktor Wachs. Viele Filesharing Abgemahnte sind das erste Mal mit so einem anwaltlichen Schreiben konfrontiert und meist allein überfordert. Schnell wird in Richtung der Unschuldsvermutung gedacht und in die Richtung: "Ich war es nicht als Anschlussinhaber, dass müssen die mir erst beweisen!" Die Wenigsten können nachvollziehen, dass man als Verantwortlicher des Internetzugangs gewisse Prüfpflichten innehat und gleich gar nicht diese bitterböse Störerhaftung. Was ist diese Störerhaftung, warum gibt es sie - bestimmt um das Geschäftsmodell Abmahnung zu unterstützen - und stellt sie nicht einen Rechtsbruch dar? Ich kann doch nicht, nur weil ich der Anschlussinhaber bin, für etwas haften, was ich selbst nicht getätigt habe!?



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Doktor Wachs: Nun die Prüfpflichten sind sehr stark zurückgefahren worden. Eigentlich müssen Sie nur noch ihre minderjährigen Kinder belehren: Zumindest bis zur ersten Abmahnung.

Störerhaftung bedeutet eigentlich, dass jemand haftet ohne Täter zu sein, für die Missachtung von Prüf- und Überwachungspflichten. Wenn die Täterhaftung 1 ist und die Nichthaftung 0, dann ist Störerhaftung die 0,5.

In der Praxis spielt die Störerhaftung kaum noch eine Rolle, faktisch nur, wenn jemand seinen Internetanschluss nicht hinreichend verschlüsselt hat. Wenn dann eine Rechtsverletzung geschieht, aber der Anschlussinhaber diese nicht begangen hat, haftet er weil er sein WLAN nicht verschlüsselt hat. Die Störerhaftung sollte eine Lücke schließen, dass Rechtsverletzungen über einen Anschluss geschehen, ohne dass man nachweisen kann, wer diese begangen hat.

Der BGH hat aber dann die Täterschaftsvermutung entwickelt, danach haftet der Anschlussinhaber als Täter, wenn er nicht vorträgt, wer - etwas verkürzt - ansonsten Zugriff auf den Internetanschluss hatte. Parallel wurde die Störerhaftung immer weiter zurückgedrängt.

Ironischerweise ist die Haftung durch die Entwicklung der Täterschaftsvermutung strenger als in der reinen Störerhaftung war, weil der sogenannte Störer nur auf Ersatz der Abmahnkosten und nicht auch auf Schadensersatz haftet.


Ihr Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs



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Querbeet





1. Dr. Meyer-Dulheuer & Partners LLP (Frankfurt am Main): Die einstweilige Verfügung – Die wichtigsten Infos im Überblick


(...) Aus was eine einstweilige Verfügung besteht, mit welchen Kosten sie verbunden ist und was der Antragsgegner gegen eine ausgesprochene EV tun kann, erläutert Ihnen unser Rechtsanwalt Marc Ensslen. (...)



Quelle: Dr. Meyer-Dulheuer & Partners LLP
Link: https://info.legal-patent.com/de/abmahn ... eberblick/









2. Juris (Saarbrücken): Neues "WLAN-Gesetz" - Bundesregierung will Störerhaftung entschärfen und Sperranspruch schaffen


(...) Die Bundesregierung hat am 05.04.2017 den von Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries vorgelegten Entwurf eines "Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes" beschlossen. (...)



Quelle: juris GmbH
Link: https://www.juris.de/jportal/portal/pag ... A170403804
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (neues WLAN-Gesetz - 3. TMGÄndG) (PDF, 196 KB)









3. Rechtsanwalt Paetrick Sakowski (Düsseldorf): Filesharing beim gemeinsam genutzten Internetanschluss - Ende des Hütchenspiels?


(...) Wer seinen Internetanschluss für andere Nutzer öffnet, haftet für von diesen begangene Rechtsverstöße grundsätzlich nicht als Täter. Die Gretchenfrage aber ist, was im Einzelnen der Anschlussinhaber hierzu vortragen muss. Die bisher zu dieser Frage ergangene Rechtsprechung eröffnet ihm ein Schlupfloch. Dieses hat sich nun durch eine aktuelle Entscheidung des BGH ein Stück weit verengt und steht durch eine Vorlagefrage an den EuGH weiter auf dem Prüfstand. (...)



Quelle: Beck-Blog
Link: https://community.beck.de/2017/04/04/fi ... chenspiels







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Gerichtsentscheidungen



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  • AG Köln, Urteil vom 08.03.2017, Az. 125 C 251/16 [NZGB verlieren; Einfachermittlung nicht ausreichend]



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  • AG Leipzig, Urteil vom 28.02.2017, Az. 114 C 5292/16 [.rka-RAe gewinnen; sek. Darlegungslast; Beklagter ohne Anwalt]
  • AG Frankfurt am Main, Urteil vom 09.03.2017, Az. 32 C 2695/16 (90) [.rka-RAe gewinnen; sek. Darlegungslast]
  • AG Koblenz, Urteil vom 16.03.2017, Az. 152 C 1708/16 [.rka-RAe gewinnen; sek. Darlegungslast]
  • AG Leipzig, Urteil vom 09.02.2017, Az 110 C 5611/16 [WF gewinnen; sek. Darlegungslast]
  • AG St. Ingbert, Urteil vom 13.03.2017, Az. 9 C 163/15 (10) [WF gewinnen; sek. Darlegungslast (Sicherheitslücke Router)]
  • AG Saarbrücken, Urteil vom 15.03.2017, Az. 121 C 517/16 (09) [Nimrod gewinnt; sek. Darlegungslast]








WAGNER HALBE Rechtsanwälte (Köln)



AG Köln, Urteil vom 08.03.2017, Az. 125 C 251/16


WAGNER HALBE Rechtsanwälte (Köln): Amtsgericht Köln - Filesharing lässt sich durch den Einsatz von Ermittlungssoftware nicht nachweisen!



Quelle: WAGNER HALBE Rechtsanwälte
Link: http://www.wagnerhalbe.de/news-und-ratg ... rnet/1191/










.rka Rechtsanwälte Reichelt Klute GbR (Hamburg)



1. AG Leipzig, Urteil vom 28.02.2017, Az. 114 C 5292/16


.rka Rechtsanwälte Reichelt Klute GbR (Hamburg): Amtsgericht Leipzig - Wenn der Beklagte die eigene Verantwortung bestreitet, muss vorgetragen werden, wer als Täter ernsthaft in Betrachtung kommt. Insoweit kommt es nicht auf eine abstrakte Nutzungsmöglichkeit des Internetanschlusses von Familienangehörigen im Allgemeinen an, sondern auf die konkrete Situation im Verletzungszeitpunkt! (Beklagter ohne Anwalt)



Quelle: Blog AW3P
Link: https://aw3p.de/archive/2553






2. AG Frankfurt am Main, Urteil vom 09.03.2017, Az. 32 C 2695/16 (90)


.rka Rechtsanwälte Reichelt Klute GbR (Hamburg): Das Amtsgericht Frankfurt am Main zur sekundären Darlegungslast und Qualität des Sachvortrages der Beklagtenseite. Es sei nicht Aufgabe des Gerichts Umstände zu ermitteln, die zur Entlastung der Beklagten führen könnten



Quelle: Blog AW3P
Link: https://aw3p.de/archive/2571






3. AG Koblenz, Urteil vom 16.03.2017, Az. 152 C 1708/16


.rka Rechtsanwälte Reichelt Klute GbR (Hamburg): Das Amtsgericht Koblenz zur sekundären Darlegungslast. Scheiden die Mitnutzer nach deren Zeugenaussage als Täter aus, verbleibt letztlich nur der Beklagte als Anschlussinhaber



Quelle: Blog AW3P
Link: https://aw3p.de/archive/2576










Waldorf Frommer Rechtsanwälte (München)



1. AG St. Ingbert, Urteil vom 13.03.2017, Az. 9 C 163/15 (10)


Waldorf Frommer (München): Amtsgericht St. Ingbert - Der pauschale Verweis auf eine Sicherheitslücke führt nicht zur Widerlegung der tatsächlichen Vermutung



Quelle: Waldorf Frommer News
Link: http://news.waldorf-frommer.de/waldorf- ... vermutung/






2. AG Leipzig, Urteil vom 09.02.2017, Az 110 C 5611/16


Waldorf Frommer (München): Amtsgericht Leipzig - Anschlussinhaber muss Umstände mitteilen, die darauf schließen lassen, dass ein Dritter trotz Bestreitens mit alleiniger Tatherrschaft die Rechtsverletzung begangen hat



Quelle: Waldorf Frommer News
Link: http://news.waldorf-frommer.de/waldorf- ... atherrsch/










NIMROD RECHTSANWÄLTE Bockslaff Strahmann GbR (Berlin)



AG Saarbrücken, Urteil vom 15.03.2017, Az. 121 C 517/16 (09)


NIMROD RECHTSANWÄLTE Bockslaff Strahmann GbR (Berlin): Urteil des Amtsgericht Saarbrücken vom 15.03.2017, Az. 121 C 517/16 (09)



Quelle: NIMROD RECHTSANWÄLTE Bockslaff Strahmann GbR
Link: https://nimrod-rechtsanwaelte.de/2017/0 ... -51716-09/












Forenwelt



TV-Tipp Ostern



Ostermontag, 10:30 Uhr, Eulen-Sat (Kanal 1001)


Neuauflage des bekannten Kinderklassikers ...



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Steffen Heintsch für AW3P



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