2017, KW 12

Wochenrückblick für Filesharing-Fälle
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Steffen
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2017, KW 12

#1 Beitrag von Steffen » Samstag 25. März 2017, 13:35

------------------------------------------------------ - Abmahnwahn Deutschland - Filesharing - --------------------------------------------


DER Wochenrückblick........................Bild......................Filesharing Fälle


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Ausgabe 2017, KW 12 ..................................Initiative AW3P.........................20.03. - 26.03.2017

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AW3P: Herr Doktor Wachs. Da sich künftig der Schwerpunkt auf Klageverfahren ausrichten wird, die Gretchenfrage. Ist es bei der aktuellen Rechtsprechung ratsam, sich gerichtlich allein (mit ohne Anwalt) zu verteidigen, oder nur mit Beauftragung eines Anwaltes? Fristen gibt es ja nur a) anzuzeigen sich aktiv zu verteidigen und b) Abgabe der Klageerwiderung. Argumente gegen Klagen haben wir in der Forenwelt genügend gesammelt, so dass eine Klageerwiderung auch nicht das Problem wäre. Und wenn ich etwas nicht weiß, kann ich notfalls die Aussage verweigern oder schweige einfach. Der Kläger muss nach dem BGH-Entscheid "Afterlife" sowieso beweisen, dass ich es war. Für was benötige ich noch einen Anwalt?



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Doktor Wachs: Zunächst ist anzumerken, dass ein Gerichtsverfahren für 99 % aller Menschen einfach unangenehm ist und die wenigsten Menschen möchten allein in die gefühlte "Höhle des Löwen". Diese Sorgen mögen etwas zu stark ausgeprägt sein, im Ergebnis rate ich aber von einer Selbstvertretung auch aus vielen anderen Gründen ab.

Dem Beklagten selber fehlt die nötige Distanz. Während ein Anwalt üblicherweise nicht emotional involviert ist, stellt allein die Darstellung des Sachverhalts für den Beklagten diesen vor nicht unerhebliche Schwierigkeiten. Den meisten Menschen wird es eher schwer fallen, zu schreiben, dass die Verletzung vielleicht durch den Sohn begangen wurde, weil sie auch nicht einschätzen können, was und ob hinterher diesem droht bzw. passieren kann. Ferner ist das ganze auch kein Kampf zwischen Gleichen, die klägerische Anwaltskanzlei macht im Zweifel nichts anderes als diese Verfahren. Auch die Gerichte werfen in den Verhandlungen mit Begriffen wie Störerhaftung etc. relativ selbstverständlich um sich, mit dieser Terminologie kann sich der Beklagte natürlich vertraut machen und die Rechtslage ist sicher auch keine "High-Tech-Jura", aber es ist ein Unterschied zwischen einer ungefähren Vorstellung und echtem Verständnis.

All das vorangestellt - wer sich selber vor Gericht vertreten möchte - soll das einfach tun. Diese Mandate sind für Anwälte nicht besonders lukrativ, so dass es kaum Anwälte gibt, die sich um diese Verfahren reißen. Mehrere ehemals in Filesharing Verfahren tätigen Kanzleien sind schon an mich herangetreten, diese Verfahren für ihre Mandanten zukünftig zu übernehmen.

Und auch für mich gilt, ich freue mich über jeden Mandanten, der mir das Vertrauen ausspricht ihn zu vertreten, aber wer das nicht möchte, hat ebenfalls meinen "Segen".


Ihr Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs



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Querbeet




1. Danger Summertime: Heute Nacht werden Uhren wieder auf Sommerzeit umgestellt!


In der Nacht von Samstag (25.03.2017) auf Sonntag (26.03.2017) beginnt die leidige Sommerzeit. Die Uhr wird von zwei auf drei Uhr vorgestellt, die Nacht ist also eine Stunde kürzer.



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2. Rechtsanwalt Dr. Bernhard Knies (München): Das Landgericht München I legt dem EuGH die Frage vor, ob die Handhabung des Schadensersatzanspruches beim Filesharing durch den BGH mit EU Recht vereinbar ist

  • (...) Mit Beschluss vom 17.03.2017 hat die 21. Zivilkammer des Landgericht München I dem EuGH die Frage vorgelegt, die man darauf zuspitzen kann, ob die aktuelle Rechtspre-chung des Bundesgerichtshofs (BGH), insbesondere im Verfahren "Afterlife" (BGH I ZR 154/15) mit den Vorgaben des europäischen Rechts zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes bei Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen noch vereinbar ist. Das ergibt sich aus einer Pressemitteilung des Landgericht München I vom 20.03.2017. Die 21. Zivilkammer des LG München I ist die Berufungskammer für Entscheidungen des Amtsgerichts München und hatte in der Vergangenheit maßgeblich zu der strengen und abmahnerfreundlichen Rechtsprechung in München beigetragen. (...)

Quelle: Rechtsanwälte Knies & Albrecht
Link: https://www.new-media-law.net/lg-muench ... lesharing/

Pressemitteilung des Landgericht München I vom 20.03.2017





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3. Berlinghoff Rechtsanwälte (Bad Nauheim): GEMA unterliegt im Streit über die Urheberrechtsverletzungen


AG Frankfurt am Main vom 14.03.2017, Az 29 C 1890/16 (97): "Baustellenradio"
(rechtskräftig)[size]



Quelle: Anwalt.de
Link: https://www.anwalt.de/rechtstipps/gema- ... 01865.html










4. Prof. Dr. Thomas Hoeren: Skript Internetrecht - Stand: April 2017


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Foto: http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoe ... mas-hoeren



Quelle:Uni-Münster.de
Link: http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoe ... ernetrecht
Link:PDF-Download: http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoe ... l_2017.pdf










5. Rechtsanwalt Thomas Rader (Bonn): Rechtsmittelversand mit der Post - Vertrauen auf Zugang am nächsten Werktag


AG Frankfurt am Main, Urteil vom 13.03.2017, Az. 31 C 459/17 (96)

  • (...) Im einem Urteil vom 13.03.2017 stellt das AG Frankfurt a. M. fest, dass die Aufgabe einer Einspruchsschrift zur Post am Tag vor dem Fristablauf nicht rechtzeitig erfolgt. Gemäß § 270 Abs. 2 Satz 2 ZPO bzw. § 2 Nr. 3 Post Universaldienstleistungsverordnung muss bei überörtlichem Postverkehr mit einer Postlaufzeit von zwei Werktagen gerechnet werden. (...)



Quelle: Kanzlei-Rader.de
Link: https://www.kanzlei-rader.de/2017/03/5736/










Gerichtsentscheidungen



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  • OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.03.2017, Az. I-20 U 17/16 [.rka-RA gewinnen; WLAN / Tor; höhere Sicherungspflichten bei vorangegangenen Abmahnungen]
  • LG Saarbrücken, Hinweisbeschluss vom 31.01.2017, Az. 7 S 9/16 [WF; Hinweisbeschluss Gericht; Nachforschungen sowie zur Mitteilungspflicht]






.rka Rechtsanwälte Reichelt Klute GbR (Hamburg)



OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.03.2017, Az. I-20 U 17/16


Oberlandesgericht Düsseldorf: Störerhaftung bei unzureichend gesicherten WLAN-Hotspot bzw. Tor-Netzwerk in Verbindung mit der Entscheidung Mc Fadden sowie erfolgter Mehrfachabmahnungen

oder

Das Tor stand offen, wurde aber in Düsseldorf vor der Nase zugeschlagen!




Quelle: Blog AW3P
Link: https://aw3p.de/archive/2466









WALDORF FROMMER Rechtsanwälte (München)



LG Saarbrücken, Hinweisbeschluss vom 31.01.2017, Az. 7 S 9/16


WALDORF FROMMER (München): Landgericht Saarbrücken – Bloße Zugriffsmöglichkeit dritter Personen auf den Internetanschluss steht der Haftung des Anschlussinhabers nicht entgegen



Quelle: Waldorf Frommer News
Link: http://news.waldorf-frommer.de/waldorf- ... -entgegen/











Forenwelt



(Foren-) Kommentare zum OLG Düsseldorf




Fred-Olaf Neiße; IGGDAW:

(...) OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.03.2017 - I 20-U 17/16 - Volltext

Hinweis: Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es darf sich auch hier der Bundesgerichtshof "kümmern".

Oh ... der Pressesprecher der Kanzlei .rka-RAe höchstselbst gibt sich die Ehre.
1. Selbst der dümmste Abmahnerknecht und seine Herrchen sollten erkennen, dass ich keine Kommentierung des Urteils des OLG Düsseldorf vorgenommen habe, noch irgend eine "Empfehlung" ausspreche.
1.1 Ich teile hier nur eine Information mit, welche allerdings vom Abmahnerknecht und seinen Herrchen nicht gerne gesehen wird: Die Beklagtenpartei wird in die Revision gehen. ...

So. Und jetzt mach mal lieber schöne Populistenbilder ... das kannst Du zwar auch nicht ... ist aber viel lebenserfüllender, als sich hier bei uns blutige Nasen am laufenden Band zu holen. (...)





(Karikatur (oder Wahrheit): Fred(dy)s-Nightmare-Forum



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"Eins, zwei – Fred(dy) kommt selbst nie vorbei
Drei, vier – schließ ja ab deine Geistes-Tür
Fünf, sechs – sonst holt dich die dumme Shual Hex'!
Sieben, acht - besuche nicht den ihr Forum bei Nacht
Neun, zehn - du solltest lieber zum Anwalt geh'n!"







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Steffen Heintsch für AW3P



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