2017, KW 03

Wochenrückblick für Filesharing-Fälle
Antworten
Nachricht
Autor
Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

2017, KW 03

#1 Beitrag von Steffen » Samstag 21. Januar 2017, 09:32

------------------------------------------------------ - Abmahnwahn Deutschland - Filesharing - --------------------------------------------


Der Wochenrückblick........................Bild........................Filesharing Fälle


-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Ausgabe 2017, KW 03....................................Initiative AW3P.........................16.01. - 22.01.2017

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------







Fragen Sie Doktor Wachs!


In der wöchentlichen Zusammenfassung zum Thema: "Filesharing Abahnungen" wird ab sofort eine neue Rubrik vorgestellt. Hierbei werden allgemeine (kurze) Rechtsfragen rund zu diesem Thema an den Hamburger Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs gestellt.

Natürlich können und sollen interessierte Leser mir ihre Fragen per E-Mail

steffen@abmahnwahn-dreipage.de

zusenden, die ich dann Herrn ...



Bild

Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs


Dr. Wachs Rechtsanwälte
Osterstraße 116 | 20259 Hamburg
Telefon: 040 411 88 15 70
Fax: 040 411 88 15 77 | 040 444 65 51 0
E-Mail: info@dr-wachs.de | Web: www.dr-wachs.de


... zur Beantwortung weiterleite.









............................................Bild


AW3P: Herr Doktor Wachs. In vielen Gerichtsentscheidungen liest man, dass der Kläger die Freistellung seiner Rechtsanwaltsgebühren beantragt bzw. dass ein Freistellungsanspruch sich in einen Zahlungsanspruch verwandelt. Was bedeutet dies beides genau?



-?-?-?-?-?-?-?-?-?-?-?-?-?-?-?-?-?-?-?-?-?-



Doktor Wachs: Das ist eher eine formal juristische Frage, die mit den Anträgen in der Klage zusammenhängt. Der klagende Rechteinhaber hat "zunächst" nur den Anspruch von den Kosten für die Erstellung der Abmahnung, die er seinem Rechtsanwalt zahlen muss, freigestellt zu werden. In diesem Zusammenhang wird gern von Seiten der verteidigenden Anwälte eingewandt, dass diese Summe dann bereits geleistet sein müsste etc.

Diese Problematik stellt sich aber nicht, weil mit endgültiger Zahlungsverweigerung durch den Adressaten der Abmahnung sich der Freistellungsanspruch in einen Zahlungsanspruch umwandelt.

Das LG Köln hat mit Urteil vom 21.04.2010, Az 28 O 596/09 dies einmal gut dargestellt:
  • "Der Anspruch besteht auch auf Zahlung und nicht auf Freistellung, weil der Beklagte bestreitet, dass die Anwaltsgebühren von der Klägerin bereits an ihre Prozessbevollmächtigten gezahlt worden seien. Nach § 257 BGB umfasst die Verpflichtung zum Aufwendungsersatz auch die Verpflichtung zur Freistellung hierfür eingegangener Verbindlichkeiten (BGH NJW-RR 2005, 887). Zwar geht nach § 250 Satz 2 BGB der Befreiungsanspruch nach § 257 BGB erst dann in einen Geldanspruch über, wenn der Geschädigte erfolglos eine Frist zur Herstellung (hier: Freistellung) mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat. Einen Befreiungsanspruch hat die Klägerin bislang nicht geltend gemacht; sie verlangt vielmehr Zahlung. Allerdings wandelt sich der nach § 257 BGB bestehende Befreiungsanspruch auch dann in einen Zahlungsanspruch um, wenn der Schädiger jeden Schadensersatz ernsthaft und endgültig verweigert und der Geschädigte Geldersatz fordert (BGH NJW 2004, 1868 m. w. N.). Die ist der Fall, da der begründete Klageabweisungsantrag ein solches Verweigern darstellt (zum Filesharing: OLG Köln, Az. 23.12.209 - Az. 6 U 101/09; allg. BGH NJW-RR, 1987, 43; BGH NJW 1999, 1542)"
Zusammengefasst: Der Freistellungsanspruch würde mehr Raum eröffnen in das Innenverhältnis zwischen Kläger und abmahnendem Anwalt Einsicht zu nehmen, dies wird aber nach endgültiger Zahlungsverweigerung und die Umwandlung in den Zahlungsanspruch negiert.









Querbeet




1. MIR: kino.to und kinox.to - Verurteilung wegen Betriebs der Videostreaming-Plattformen rechtskräftig


BGH, Beschluss vom 11.01.2017, 5 StR 164/16

Vorinstanz:

LG Leipzig, Urteil vom 14.12.2015 , Az.11 KLs 390 Js 9/15



Quelle: MIR 2017, Dok. 004, Rz. 1
Link: http://medien-internet-und-recht.de/vol ... ok_id=2798








2. Bundesgerichtshof: Handlungspflichten eines Unterlassungsschuldners


BGH, Beschluss vom 29.09.2016, I ZB 34/15
  • (...) Der Schuldner eines Unterlassungsanspruchs müsse nicht nur alles unterlassen, was zu einer Verletzung führen könne, sondern auch alles tun, was im konkreten Fall erforderlich und zumutbar sei, um künftige oder andauernde Verletzungen zu verhindern oder rückgängig zu machen. Er habe zwar für das selbständige Handeln Dritter grundsätzlich nicht einzustehen. Er sei jedoch gehalten, auf Dritte, deren Handeln ihm wirtschaftlich zugutekomme, einzuwirken, wenn er mit einem Verstoß ernstlich rechnen müsse und zudem rechtliche und tatsächliche Einwirkungsmöglichkeiten auf das Verhalten der Dritten habe. (...)

Quelle: Juris BGH
Link: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1








3. Bundesverfassungsgericht: Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele


BVerfG, Urteil vom 17.01.2017, 2 BvB 1/13



Quelle: BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - Rn. (1-1010)
Link: http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 00113.html








4. Donald Trump ist 45. Präsident der USA



Bild
Foto: Google Plus


  • Slogan:
    "Amerika zuerst - Amerika zuerst."
  • Regeln:
    "Kauft amerikanisch und stellt amerikanisch an."
  • Versprechen:
    "Wenn Amerika vereint ist, ist es nicht aufzuhalten. Zusammen werden wir Amerika wieder groß machen."
[/b]



Bild
Foto: www.direktzu.de/seehofer


Horst Seehofer (Bayerischer Ministerpräsident und CSU-Vorsitzender):
  • (...) Ich finde, wir sollten uns als Deutsche um ein vernünftiges Verhältnis zu den Vereinigten Staaten kümmern. Nach meiner Erfahrung führt der Dialog auch zu mehr gegenseitigem Verständnis. Wir brauchen die Amerikaner, und die Amerikaner brauchen uns.

    Trump sei in einer demokratischen Wahl gewählt worden, das müsse man respektieren. Auch er selbst sei so groß geworden in der Politik, dass man die Entscheidungen der Bürger respektiert, und nicht erst dann den Respekt walten lässt, wenn einem eine Entscheidung auch gefällt. (...)

Quelle: Frankenpost
Link: http://www.frankenpost.de/region/bayern ... 32,5327025










Gerichtsentscheidungen



Bild


Bild






Bild


  • LG Magdeburg, Urteil vom 23.11.2016, Az. 7 S 83/16 [WF gewinnen; Aktivlegitimation, Täterschaftsvermutung]
  • AG Augsburg, Urteil vom 16.12.2016, Az. 72 C 822/16 [WF gewinnen; Beklagter ohne Anwalt]
  • AG Bochum, Beschluss vom 03.01.2017 Az. 66 C 10/17 [NIMROD; Hinweisbeschluss Gericht; Mehrfachermittlung]
[/b]






WALDORF FROMMER Rechtsanwälte (München)


1. LG Magdeburg, Urteil vom 23.11.2016, Az. 7 S 83/16


WALDORF FROMMER: Landgericht Magdeburg zum Nachweis der Rechteinhaberschaft mittels Zeugenbeweis - Nachweis der fehlenden Täterschaft der Mitnutzer führt zur Haftung des Anschlussinhabers



Quelle: Waldorf Frommer News
Link: http://news.waldorf-frommer.de/waldorf- ... sinhabers/






2. AG Augsburg, Urteil vom 16.12.2016, Az. 72 C 822/16

WALDORF FROMMER: Widersprüchlicher Vortrag - Amtsgericht Augsburg verurteilt Anschlussinhaber antragsgemäß zur Zahlung von 1.106,00 EUR wegen illegaler Tauschbörsennutzung (Verteidigung ohne Anwalt)



Quelle: Waldorf Frommer News
Link: http://news.waldorf-frommer.de/waldorf- ... ennutzung/








NIMROD RECHTSANWÄLTE Bockslaff Strahmann GbR (Berlin)


AG Bochum, Beschluss vom 03.01.2017 Az. 66 C 10/17


NIMROD RECHTSANWÄLTE Bockslaff Strahmann GbR (Berlin): Wird derselbe Anschluss mehrfach erfasst, reicht ein pauschales Bestreiten der Ermittlungsergebnisse nicht aus



Quelle: NIMROD Rechtsanwälte Aktuell
Link: https://nimrod-rechtsanwaelte.de/2017/0 ... 66-c-1017/










Forenwelt



Aktuelle Verteidigungsargumente (, der anderen Art)



1. Es reicht nur zu sagen, dass man es selbst nicht war und Mitnutzer vorhanden sind, die ihrerseits den Vorwurf leugnen!
  • Ist aber der Beklagten der Vortrag und der Beweis einer zum Verletzungszeitpunkt möglichen Täterschaft eines Dritten nicht gelungen, so haftet der Anschlussinhaber allein deshalb, weil seine Täterschaft vermutet wird.

    LG Magdeburg, Urteil vom 23.11.2016, Az. 7 S 83/16




2. Das Amtsgericht Köln sagt aber, dass alle IP-Ermittlungen fehlerhaft wären!

  • Aufgrund der Mehrfachermittlung der IP Adresse zu vier verschiedenen Zeitpunkten reicht das pauschale Bestreiten des Beklagten, diese sei nicht korrekt ermittelt worden, nicht aus.

    AG Bochum, Beschluss vom 03.01.2017 Az. 66 C 10/17
  • Ohne Erfolg macht die Beklagte in diesem Zusammenhang auch geltend, dass möglicherweise ihr Anschluss fehlerhaft ermittelt worden sei, weil die zur Ermittlung der jeweiligen IP-Adressen eingesetzte Software fehleranfällig sei. Dies ist im vorliegenden Fall deshalb unbeachtlich, weil der Anschluss der Beklagten nicht nur einmal, sondern im Zusammenhang mit der hier in Rede stehenden Urheberrechtsverletzung bei fünf unterschiedlichen Datensätzen unter vier unterschiedlichen IP-Adressen ermittelt wurde Dieser Umstand schließt es nach den Grundsätzen der Wahrscheinlichkeit nahezu aus, dass die Ermittlung des Anschlusses der Beklagten fehlerhaft erfolgt ist.

    LG Magdeburg, Urteil vom 23.11.2016, Az. 7 S 83/16




3. Anwalt ist überbewertet - Hoch das Foren-Shual!

  • Zudem ist seine Einlassung unglaubwürdig, nachdem er schriftsätzlich behauptete, am [Datum] auf einer Geburtstagsfeier in [Name Ort 1] gewesen zu sein. Seine Ehefrau hingegen gab an, an dem Tag, dem Geburtstag ihres Ehemannes, morgens losgefahren zu sein zum Fliegenfischen in [Name Ort 2] und erst abends nach Hause gekommen zu sein.

    AG Augsburg, Urteil vom 16.12.2016, Az. 72 C 822/16






-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-



Bild


Steffen Heintsch für AW3P



Bild



+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-

Antworten