DER Wochenrückblick..............................................Filesharing Fälle
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Ausgabe 2016, KW 50 ..................................Initiative AW3P.........................12.12. - 18.12.2016
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Querbeet
1. Bundesgerichtshof: Mitteilung der Pressestelle Nr. 232/2016 vom 16.12.2016
Verhandlungstermin:
30. März 2017, 9.00 Uhr,
in Sachen I ZR 19/16
(Bundesgerichtshof zur Nennung des Angehörigen beim Filesharing über einen Familienanschluss)
Vorinstanzen:
- LG München I, Urteil vom 01.07.2015, Az. 37 O 5394/14
OLG München, Urteil vom 14. 01.2016, Az. 29 U 2593/15
Quelle: Bundesgerichtshof
Link: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1
Worum ging es?
Anschlussinhaber (Ehepaar) bestritten den Vorwurf, teilten aber mit, dass die Rechtsverletzung durch eines der Kinder vorgenommen wurde, weigerten sich aber den wahren Täter zu benennen.
Das Gericht urteilte, dass der sekundären Darlegungslast (eigentlich Täterschaftsvermutung) nicht genügt sei, weil die Beklagten nicht mitteilten, wer die behauptete Rechtsverletzung begangen hätte.
Dilemma bzw. Frage der Fragen, ist es aber für Eltern zumutbar
a) mit Kenntnis des Täters
b) vor dem Hintergrund des grundgesetzlichen Schutzes der Familie
die eigenen Kinder ans Messer zu liefern
Ergo, steht der Schutz der Familie über allem? Dieser BGH-Termin kann entweder Top oder Flop für Filesharing Klagen bedeuten.
2. Oberlandesgericht Frankfurt am Main: Anlass zur Klageerhebung bei Bitte um Fristverlängerung nach Abmahnung
OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10.11.2016, Az. 6 W 101/16
- (...) Hat der Kläger vor Klageerhebung durch eine Abmahnung dem Beklagten eine angemessene Frist zur vorprozessualen Beilegung gesetzt und bittet der Abgemahnte erfolglos um eine Verlängerung dieser Frist, hat der Beklagte mit Ablauf dieser Frist Anlass zur Klageerhebung gegeben mit der Folge, dass er sich im Falle eines sofortigen Anerkenntnisses nicht mit Erfolg auf die Vorschrift des § 93 ZPO berufen kann. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Kläger auf die Bitte um Fristverlängerung nicht reagiert bzw. nur durch das Büro seines Anwalts einen Rückruf in Aussicht gestellt hat. (...)
Quelle: lareda.hessenrecht.hessen.de
Link: http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de ... id:7703824
3. Bekannte Klageverfahren der Münchener Kanzlei Waldorf Frommer 2016
Zusammenfassung AW3P
Quelle: Forum AW3P
Link: http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... 365#p46365
Zusammenfassung Waldorf Frommer
Quelle: Waldorf Frommer
Link: http://news.waldorf-frommer.de/waldorf- ... ch-senken/
Gerichtsentscheidungen
- AG Köln, Urteil vom 01.12.2016, Az. 148 C 163/14 [BaumgartenBrandt verliert; Einfachermittlung reicht nicht]
- AG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2016, Az. 13 C 13/15 [Rasch verliert; Freunde]
- LG Leipzig, Urteil vom 18.11.2016, Az. 05 S 203/16 [WF gewinnen; bloße Behauptung, weitere Familienmitglieder hätten den Anschluss im Verletzungszeitraum genutzt - reicht nicht]
Wilde, Beuger, Solmecke Rechtsanwälte (Köln)
1. AG Köln, Urteil vom 01.12.2016, Az. 148 C 163/14
Wilde, Beuger, Solmecke Rechtsanwälte (Köln): Filesharing Sieg - Ermittlungspanne bei Einfachermittlung möglich
Quelle: Wilde, Beuger, Solmecke Rechtsanwälte (Köln)
Link: https://www.wbs-law.de/abmahnung-filesh ... ich-70538/
2. AG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2016, Az. 13 C 13/15
Wilde, Beuger, Solmecke Rechtsanwälte (Köln): Filesharing Sieg von WBS gegen Rasch - Freunde hatten Zugriff aufs Internet
Quelle: Wilde, Beuger, Solmecke Rechtsanwälte (Köln)
Link: https://www.wbs-law.de/abmahnung-filesh ... net-70640/
Waldorf Frommer Rechtsanwälte (München)
LG Leipzig, Urteil vom 18.11.2016, Az. 05 S 203/16
WALDORF FROMMER: Das Landgericht Leipzig bestätigt erneut strenge Anforderung an die sekundäre Darlegungslast - Die bloße Behauptung, weitere Familienmitglieder hätten den Anschluss im Verletzungszeitraum genutzt - ist keine konkrete Darlegung des Nutzungsverhaltens!
Quelle: Waldorf Frommer Rechtsanwälte (München)
Link: http://news.waldorf-frommer.de/waldorf- ... ungszeitr/
Oh du fröhliche Forenwelt
Steffen Heintsch: 14.12.2006 - 14.12.2016
Az. 2006-9132-187439
10 Jahre Abmahnwahn - ganz ohne Therapie!
Quelle: Forum AW3P
Link: http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... 353#p46353
Offizielle Stellungnahme der IGGDAW durch Fred-Olaf Neiße (uhle), Ingo Bentz (Shual) und Claudia Reinhardt (princess15114) zur Veröffentlichung: "Steffen Heintsch: 14.12.2006 - 14.12.2016 - Az. 2006-9132-187439 - 10 Jahre Abmahnwahn - ganz ohne Therapie!"
- Interessengemeinschaft gegen den Abmahnwahn
Verantwortlicher: Herr Fred-Olaf Neiße
Dorfstraße 23 | 23948 Niederklütz
Telefon 038825-24136 | Fax 038825-29848
(...) Verzweifelter Bericht des idiotischen AfD-Rechtsausleger und Reichsbürger-Sympathisanten-Verlinker Steffen Heintsch der aufgrund Erinnerungsschwächen, gefälschten Belegen und Lügen seine Wut und Endzeitstimmung zum Ausdruck bringt für sein privatinsolventes Versagen.
Also sind wir in uns gegangen. Da wir allerdings weder vor noch nach Weihnachten irgendwelche Zeit für das dumme Geseire eines rechten Stinkers übrig haben, trotzdem Glückwunsch
(...)
4. Adventswochenende
Die vierte Kerze brennt - genießt ein wundervolles weiteres Adventswochenende im Kreise Eurer Familie und Lieben und lasst ein wenig Ruhe und Stille bei Euch einkehren! Die Initiative AW3P wünscht allen eine frohe, besinnliche und gesegnete Adventszeit. Aber bedenkt, dass es auch Menschen gibt, die unserer Hilfe bedürfen.
4. Advent GB Pics - GBPicsOnline.de
4. Adventsonntag:
Die nahende Freude. "Freuet euch in dem Herrn allewege, und abermals sage ich:
Freuet euch! Der Herr ist nahe!" (Philipper 4,4,5b)
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Steffen Heintsch für AW3P
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