KW 47

Wochenrückblick für Filesharing-Fälle
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Steffen
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KW 47

#1 Beitrag von Steffen » Sonntag 27. November 2016, 11:56

------------------------------------------------------ - Abmahnwahn Deutschland - Filesharing - --------------------------------------------


DER Wochenrückblick........................Bild......................Filesharing Fälle


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Ausgabe 2016, KW 47 ..................................Initiative AW3P.........................21.11. - 27.11.2016

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Querbeet






1. BGH, Urteil vom 24.11.2016, I ZR 220/15: "WLAN-Schlüssel"

Bundesgerichtshof Mitteilung der Pressestelle Nr. 212/2016:
Bundesgerichtshof verneint Störerhaftung für passwortgesichertes WLAN




Quelle: juris.bundesgerichtshof.de
Link: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... =0&anz=212





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Es mag dahinstehen, ob diese Entscheidung des Bundesgerichtshof die Entscheidung des Jahr 2016 ist, oder nicht. Dann muss man auch den Einzelfall sehen, dass der Vorwurf über den Anschluss feststand, die Beklagte beweisen konnte, dass ein unberechtigter Dritter den Anschluss fremdgenutzt hat. Wenn man in den diversen Foren liest, ist wohl jedem Betroffenen sein Internetanschluss gehackt worden, der Beweis dafür fehlt aber regelmäßig. Hier wurde er aber Nachweis erbracht.

Die Klägerin war der Meinung, dass durch die Verwendung des werkseitig vorgegebenen Passwortes die Beklagte als Störerin haftet.

Der Bundesgerichtshof hat eine Störerhaftung des Inhabers eines Internetanschlusses verneint, wenn das WLAN ausreichend (WPA2) verschlüsselt ist. Hierzu reicht auch die Benutzung des vom Routerhersteller auf das Gerät aufgebrachten 16-stelligen Schlüssels, wenn es sich hierbei um ein Passwort handelt, das vom Hersteller für jedes Gerät individuell vergeben wird.







2. Braucht man eine Rechtsschutzversicherung und was muss man beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung beachten?
  • (...) Rechtlichen Konflikten lässt sich nicht immer aus dem Weg gehen. Wer mit einem juristischen Problem zum Anwalt gehen möchte, um sich beraten und vertreten zu lassen - vom außergerichtlichen Verfahren bis zur Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren - muss sich notgedrungen mit der Frage der Finanzierung der entstehenden Anwalts- und Prozesskosten beschäftigen. (...)

Quelle: http://www.refrago.de
Link: http://www.refrago.de/Braucht_man_eine_ ... ge829.html








3. Haftungsfallen bei kostenlosen Bilddatenbanken. Geiz ist geil? Achtung Abmahngefahr und Haftungsfallen bei kostenlosen Bilddatenbanken!



Quelle: http://www.ka-rechtsanwalt.eu
Link: https://www.ka-rechtsanwalt.eu/haftungs ... tenbanken/








4. Rechtsanwalt Lutz Schaefer: Von was für Vollidioten werden wir hier regiert?
  • (...) Liebe Leser, liebe Zorn- und Wutbürger,

    heute morgen gefunden in der Druckausgabe des "Spiegel" Nr. 47 vom 19.11.2016, das möchte ich Ihnen nicht vorenthalten, dass muss umgehend unter's Pack!

    Hier das Wort zum Tage, der "Spiegel" resümiert zum Thema Populismus und dem Erstarken der AfD folgendermaßen:

    "Tatsächlich ist es der AfD gelungen, viele Bürger zu mobilisieren, die sich längst von der Politik abgewandt hatten. Seit die AfD Erfolge feiert, steigt die Wahlbeteiligung. Für die anderen Parteien ist das ein Denkzettel, für die Demokratie ein zweifelhafter Erfolg."

    Danke, ich habe keine Fragen mehr! (...)

Quelle: Journal Alternative Medien
Link: http://www.journalalternativemedien.inf ... r-regiert/










Gerichtsentscheidungen



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  • AG Charlottenburg, Urteil vom 26.05.2016, Az. 218 C 37/16 [RA Sebastian nimmt Berufung zurück; es gibt kein eigenständiges Recht mit Bezug auf Filesharing)
  • AG Charlottenburg, Urteil vom 16.11.2016, Az. 231 C 309/16 [Nimrod verliert, Untermieter]
  • AG Halle (Saale), Urteil vom 11.11.2016, Az. 91 C 1871/15 [Schulenberg & Schenk verliert, Leitungsfehler Telekom]
  • AG Hannover, Urteil vom 04.10.2016, Az. 528 C 3947/15 [Rasch verliert, sek. Darlegungslast]
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  • AG Nürnberg, Urteil vom 26.10.2016, Az. 32 C 6654/14 [WF gewinnt; umfangreicher Beweisaufnahme, Sachverständigengutachten]
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Jüdemann Rechtsanwälte (Berlin)


AG Charlottenburg, Urteil vom 26.05.2016, Az. 218 C 37/16

Jüdemann Rechtsanwälte (Berlin): DigiRights Administration GmbH nimmt Berufung gegen Urteil des Amtsgericht Charlottenburg (Urt. v. 26.05.2016, Az. 218 C 37/16) zurück. Es gibt kein eigenständiges Recht mit Bezug auf Filesharing
  • (...) Jedenfalls wurde bezüglich aller 3 Musikstücke an die Klägerin kein eigenständiges Nutzungsrecht übertragen. Nach dem Sachvortrag der Klägerin wurden an sie nur Rechte "mit Bezug auf Filesharing in Peer-2-Peer-Netzwerken ..." übertragen. Ein solches, eigenständig übertragbares Nutzungsrecht gibt es nicht. (...)

Autor: Rechtsanwalt Kai Jüdemann
Quelle: Jüdemann Rechtsanwälte
Link: http://www.ra-juedemann.de/file-sharing ... g-zurueck/








Dr. Wachs Rechtsanwälte (Hamburg)


AG Hannover, Urteil vom 04.10.2016, Az. 528 C 3947/15

Dr. Wachs Rechtsanwälte (Hamburg): Amtsgericht Hannover weist Filesharing Klage von Universal / Rasch ab. Täterschaftsvermutung eines Anschlussinhabers scheidet in Haushalten, in denen mehrere Personen selbstständig und unabhängig Zugang zum Internet haben, aus!
  • (...) Wie die Hamburger Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte mitteilt, wurde durch das Amtsgericht Hannover eine Universal Filesharing Klage, vertreten durch Rasch Rechtsanwälte, als unbegründet zurückgewiesen. Universal steht gegen die Beklagte kein Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 2.200,00 EUR sowie Ausgleich der angefallenen Abmahnkosten in Höhe weiterer 1.005,40 EUR zu. (...)

Quelle: Blog Initative AW3P
Link: http://aw3p.de/archive/1915








Wilde, Beuger, Solmecke Rechtsanwälte (Köln)


1. AG Charlottenburg, Urteil vom 16.11.2016, Az. 231 C 309/16

Wilde, Beuger, Solmecke Rechtsanwälte (Köln): Filesharing Erfolg - Abgemahnter haftet nicht für Untermieter!
  • (...) Wir haben einen wichtigen Filesharing Sieg vor dem Amtsgericht Charlottenburg errungen. Unser Mandant haftet nicht, weil sein Untermieter zum Zeitpunkt der Urheberrechtsverletzung ebenfalls seinen Anschluss benutzt hatte. (...)

Quelle: Wilde, Beuger, Solmecke Rechtsanwälte (Köln)
Link: https://www.wbs-law.de/abmahnung-filesh ... ter-70315/








2. AG Halle (Saale), Urteil vom 11.11.2016, Az. 91 C 1871/15

Wilde, Beuger, Solmecke Rechtsanwälte (Köln): Filesharing Sieg gegen Schulenberg & Schenk wegen Leitungsfehler bei Telekom
  • (...) Schulenberg & Schenk unterliegt in einem aktuellen Filesharing Verfahren. Wir konnten aufzeigen, dass aufgrund eines Leitungsfehlers Dritte auf seinen Internetanschluss Zugriff nehmen konnten. Unser Mandant war wegen Filesharing abgemahnt worden. Die Kanzlei Schulenberg & Schenk warf ihm vor, dass er den Film "Nazi Sky" über seinen Anschluss verbreitet haben soll. Sie verlangte von ihm 400,00 EUR Schadensersatz. Außerdem wollte sie Abmahnkosten in Höhe von 651,80 EUR ersetzt haben. (...)

Quelle: Wilde, Beuger, Solmecke Rechtsanwälte (Köln)
Link: https://www.wbs-law.de/abmahnung-filesh ... kom-70217/








Waldorf Frommer Rechtsanwälte (München)


AG Nürnberg, Urteil vom 26.10.2016, Az. 32 C 6654/14

WALDORF FROMMER: Sachverständigengutachten in Tauschbörsenverfahren attestiert erneut ordnungsgemäße Ermittlung des "PFS" - Amtsgericht Nürnberg verurteilt Anschlussinhaber nach umfangreicher Beweisaufnahme
  • (...) Das Amtsgericht Nürnberg hat den Beklagten folglich zur Leistung von Schadensersatz, Erstattung der geltend gemachten Rechtsanwaltskosten und Übernahme der Verfahrenskosten - inklusive der Kosten des Sachverständigengutachtens - in Gesamthöhe von weit über 7.500,00 EUR verurteilt. Das Amtsgericht Nürnberg positionierte sich auch noch zu der Frage eines vermeintlichen "Beweisverwertungsverbotes" bei der Auskunftserteilung durch sog. "Reseller" und erteilte der Rechtsauffassung des Beklagten eine Absage. (...)

Quelle: News Waldorf Frommer
Link: http://news.waldorf-frommer.de/waldorf- ... r-nach-um/





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Sicherlich kann jeder Beklagte mit seinem Geld anstellen, was er gern möchte bzw. wie ihm beliebt. Nur sollte sich - auch unter den Anwälten - herumgesprochen haben, dass ohne etwas Konkretes (beweisbarer Fehler in der Beweiskette) ein Bestreiten der IP-Ermittlung / Logfirma, verbunden mit der Zustimmung zu einem gerichtlich angeordneten Sachverständigengutachten, einfach nur als Sponsoring für künftige Waldorf Frommer- Verfahren anzusehen ist und den Beklagten selbst nichts nützt. Da man nicht mehr von Arroganz der Beklagten ausgehen kann, muss es Dummheit sein. Dann ist mir ein Großkopferter "Werniman" lieber. Weiß alles, kann alles besser wie ein IT-Sachverständiger oder Anwalt; kann die Fehlerhaftigkeit aller Logfirmen - und im seinen Fall - mittels zig Versuchsaufbauten beweisen; ... vergleicht sich lieber aus natürlich reinen Kostengründen, da der Kläger im möglichen Verlierfall Berufung ankündigte. Sauber!







Forenwelt


Die Forenwelt hat in bester "Baxter-Manier" eine bislang ultra-streng geheim gehaltene neue Strategie der Abmahner erbarm- und schonungslos aufgedeckt. Sehen Sie selbst, denn es besteht von unserer Seite Handlungsbedarf ...

  • "Patka" im Werbe- und Vergleichsforum der IGGDAW: "Die Kanzlei WUF verfolgt eine neue Masche zum Versuch einer Kontaktaufnahme durch den Abgemahnten. Die versendete mod. UE wird nicht akzeptiert! Die Kanzlei WUF vermutet dass die Unterschrift und die mod. UE von Dritten stamme und nicht von der vermeidlich schulderischen Person und bittet um Aufklärung, falls der Abgemahnte diese nicht diese unterschrieben hat."

Im deutschen Recht werden die Anforderungen an der sogenannten Schriftform einer Unterschrift im § 126 BGB festgelegt. Gemäß § 126 BGB ist eine eigenhändige Namensunterschrift des Unterzeichners notwendig. Im Prozessrecht ist diese Definition aus dem materiellen Recht zwar nicht direkt anwendbar, allerdings werden hier die gleichen Anforderungen an eine Unterschrift gestellt.

Eine Unterschrift muss demnach folgende Merkmale aufweisen:
  • ein individueller, die Identität des Unterschreibenden kennzeichnender Schriftzug
  • charakteristische Schriftmerkmale, die die Nachahmung erschweren
  • Absicht des Unterzeichners, seinen Namen darzustellen, zumindest den vollen Nachnamen
  • Lesbarkeit ist dagegen nicht notwendig
  • ein starker Abschleifungsprozess, aufgrund dessen Buchstaben nur noch als einfache Linien erscheinen, ist unschädlich (Quelle: Link)

Wenn Seiten des Abmahners die Vermutung besteht, dass die geleistete Unterschrift unter der Unterlassungserklärung nicht vom Unterlassungsgläubiger (abgemahnte AI) selbst stammt, sondern von einer dritten Person, dann ist eine solche Unterlassungserklärung (in Hinblick des Vertragscharakters) nur wirksam, wenn der Dritte den Unterlassungsgläubiger wirksam vertritt. Wenn dies nicht klar oder nachgewiesen ist, dann kann eine solche Unterlassungserklärung vom Unterlassungsgläubiger (RI) nicht angenommen werden. Natürlich würde die Unterschrift letztendlich vom einen Gericht geprüft werden und nicht all zu hohe Anforderung gestellt.


Beispiel: Herr Max Müller wird abgemahnt. Beim Abmahner kommt eine mod. UE, in der sich Herr Max Müller zur Unterlassung verpflichtet, unterschrieben hat aber Frau Eva Meier. Wenn nicht erkennbar ist, wer Frau Eva Meier ist und warum sie Herrn Max Müller vertreten kann / darf, dann kann das - keine - wirksame mod. UE für Herrn Max Müller sein.


Wird hingegen die versendete mod. UE von einem Dritten - einen Vertreter (Anwalt, Familienangehörigen) - unterzeichnet, muss der jeweilige Vertreter seine Bevollmächtigung schlichtweg nachweisen und der mod. UE hinzufügen. Wenigstens eine plausible Darlegung, worauf seine Vertretung beruht, wäre außergerichtlich erforderlich.


Beispiele: Anwälte können bei Beauftragung und Bevollmächtigung eine Unterlassungserklärung als Dritter für ihren Mandanten unterzeichnen und versenden. Als Nachweis gilt hier die anwaltliche Vollmacht. Natürlich können auch Analphabeten oder der deutschen Sprache nicht mächtige Personen einen Vertrag abschließen und diesbezüglich einen Vertreter wählen, der für sie unterzeichnet.



Kommentar:

Pallandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 72. Auflage, 2013, Buch 1. Abschnitt 3. Ellenberger Rechtsgeschäfte. Titel 2. Willenserklärung, §§ 126

  • Rnr 9
    "d) Der Vertreter ist Aussteller der Urkunde. Unterschreibt er entsprechend dem Wortlaut des § 126 mit seinem Namen, muss das Vertretungsverhältnis in der Urkunde zum Ausdruck kommen (BAG NJW 07, 250 Rn 28, BGH NJW 08, 2178 Rn 25, 27)."

    Rnr. 11
    "f) Die Unterzeichnung mit einem Handzeichen (Kreuze, Striche, Initialen) bedarf der notariellen Beglaubigung (s. BeurkG 39 ff). Sie ist auch dann wirksam, wenn der Aussteller schreiben und lesen kann (allgM)."


Ich bin überzeugt, dass es keine neue Masche darstellt, dass der Abgemahnte mit dem Abmahner Kontakt aufnehmen soll. Hat er ja im Übrigen schon selbst mit Abgabe der mod. UE. Natürlich muss in solchen Fällen eine Aufklärung Seitens des Abgemahnten oder seines Vertreters erfolgen.







Impressionen von einem diesjährigen Christkindmarkt in der Nähe von Heilbronn



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1. Adventssonntag

Die erste Kerze brennt - genießt ein wundervolles erstes Adventswochenende im Kreise Eurer Familie und Lieben und lasst ein wenig Ruhe und Stille bei Euch einkehren! Die Initiative AW3P wünscht allen eine frohe, besinnliche und gesegnete Adventszeit. Aber bedenkt, dass es auch Menschen gibt, die unserer Hilfe bedürfen.



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1. Advent GB - GBPicsOnline.com


1. Adventsonntag: Wiederkunft Christi am Jüngsten Tag. "Eure Erlösung ist nahe "(Lukas 21, 28)







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Steffen Heintsch für AW3P



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