KW 36

Wochenrückblick für Filesharing-Fälle
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Steffen
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KW 36

#1 Beitrag von Steffen » Samstag 10. September 2016, 09:25

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DER Wochenrückblick........................Bild......................Filesharing Fälle


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Ausgabe 2016, KW 36 ..................................Initiative AW3P.........................05.09. - 11.09.2016

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Querbeet





1. Standpunkt AW3P: Die politischen Lehren aus den Landtagswahlen in Meck-Pom

oder

"Nach Mecklenburg-Vorpommern ist vor Berlin!"




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Karikatur-2016-AW3P


Gerade in Mecklenburg-Vorpommern wurde ersichtlich, die vorherrschende Vermutung, dass in den neuen Bundesländer eigentlich alle Nazis wären, an sich großer Murks ist. Die Landesregierung hat bis dato eine sehr gute Arbeit geleistet. Die Arbeitslosenzahlen wurden halbiert und mit Flüchtlingen gab es keine Probleme.

Die Wähler orientierten sich aber nicht an die Themen des entsprechenden Bundeslandes, sondern an denen der Bundesregierung, insbesondere an der Flüchtlingspolitik und der inneren Sicherheit.

Ich persönlich denke auch nicht, dass man die Bürger weiterhin ohne Weiteres hinters Licht führen kann. Die CDU versuchte - was sowieso von keinem Erfolg gekrönt wäre - einen Spagat, dem linken UND rechten Lager Paroli zu bieten und bekam dafür die Rechnung präsentiert. Im Gegenteil, obwohl man jetzt - erneut - nur naiv die Schuld auf die AfD und den "Protestwählern" projektiert, vergisst man, dass man durch die eigenen Fehler in der Flüchtlingspolitik (Merkels christliches Außerkraftsetzen von Schengen in Ungarn [Idomenie, Aleppo - dagegen christlich uninteressant]; Sylvester Köln; öffentliche Querelen zwischen CDU und CSU; Bezahlung der Türkei unsere "Drecksarbeit" zu erledigen; Erpressbarkeit ["Armenien-Resolution nicht rechtsverbindlich"] durch die Türkei; keine Antworten auf Fragen etc.) und dem eigenen Bedienen von rechtspopulistischen Themen (Burka-Verbot, keine doppelte Staatsbürgerschaft) die Wähler nicht überzeugte sondern verunsicherte. Man kann auf Dauer die Bürger nicht mehr die Augen mit: "Wir schaffen das!" zukleistern, es bedarf einfach "wie schaffen wir das und wer zahlt!". Und jetzt die einzige Lehre aus Meck-Pomm zu ziehen die AfD sei an allem schuld ist falsch. Und nur am Rande erwähnt. Die AfD und der Rechtspopulismus ist kein rein deutsches Problem, sondern ein Globales. Vergreiste, satte, basisfremde und überbezahlte Politiker denken, dass sie als die elitäre Gruppe auf Dauer über den Köpfen der Menschen hinweg bestimmen können, schalten und walten können. Man sollte aber einmal Demut zeigen und bedenken, das Volk hat Euch gewählt!







2. EuGH urteilt "verflochten" zur Verlinkung
  • (...) Mit heutigem Urteil aus Luxemburg vom 08.09.2016 (Az. C-160/15) sorgt der EuGH für eine wachsende mediale Unsicherheit bezgl. des Postens von Links im Internet. Verlinkungen auf illegale Quellen bzw. Inhalte können danach selbst illegal sein. Es ging um Nacktfotos aus dem Playboy. (...)

Quelle: Rechtsanwalt Dr. Ralf Petring (Bielefeld; Petrings.de)
Link: http://petringlegal.blogspot.de/2016/09 ... ung_8.html
Link EuGH, Urteil vom 08.09.2016, Az. C-160/15: http://curia.europa.eu/juris/document/d ... cid=694911








3. NIMROD Rechtsanwälte: LG Hamburg Beschluss vom 01.08.2016, Az. 315 O 242/16 – Gegenstandswert fehlerhafter Datenschutzerklärung liegt bei 10.000,00 EUR
  • (...) Die Rechtsauffassung von NIMROD Rechtsanwälte wird vom Landgericht Hamburg bestätigt. Die Kammer erlässt antragsgemäß eine Verfügung zugunsten einer Mandantin von NIMROD Rechtsanwälte. Hintergrund war die fehlende Datenschutzerklärung für ein Kontaktformular sowie die unzureichende Datenschutzerklärung für die Website als solche.

    Die Nutzer der Website wurden nur unzureichend über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten aufgeklärt. Diese Aufklärung wird jedoch von § 13 Abs. 1 TMG vorgeschrieben. Bei dieser Vorschrift handelt es sich um eine das Marktverhalten regelnde Norm im Sinne des § 3a UWG. Insoweit liegt darin auch nach Auffassung des LG ein Wettbewerbsverstoß. (...)

Quelle: NIMROD RECHTSANWÄLTE Bockslaff Strahmann GbR
Link: https://nimrod-rechtsanwaelte.de/2016/0 ... 00000-eur/




Standpunkt AW3P:
Natürlich ist Datenschutz richtig und wichtig. Nur, schaut man sich heute eine Webseite an, werden die Anforderungen immer übertriebener. Ein Impressum muss bestimmte Angaben enthalten und darf nur mit maximal 2 Klicks erreichbar sein. Eine Datenschutzerklärung ist auch fällig, diese muss entweder separat im Impressum als solche gekennzeichnet sein bzw. einen separaten Platz erhalten. Im Gegensatz zum Impressum, muss die Datenschutzerklärung mit max. 1 Klick erreichbar sein. Jetzt, bedarf es einer Datenschutzerklärung zum Kontaktformular. Das bedeutet, man platziert am Besten eine Datenschutzerklärung unter dem Kontaktformular. Was kommt denn da noch? Eine möglich abmahnbare - beim Fehlen - Datenschutzerklärung zur Datenschutzerklärung? Wahnsinn!









Gerichtsentscheidungen



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  • LG Hamburg, Urteil vom 14.07.2016, Az. 310 S 20/15 [Schulenberg & Schenkverlieren Berufung; nichteheliche Lebenspartner müssen nicht ansatzlos belehren]
  • AG Hannover, Urteil vom 24.08.2016, Az. 515 C 13883/15 [Negele, Zimmel, Greuter, Beller verlieren; Beweisaufnahme nicht mehr erforderlich]
  • AG Köln, Urteil vom 01.09.2016, Az. 137 C 65/16 [Rasch RAe verlieren; Einmalige Ermittlung reicht nicht]
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  • AG Frankfurt am Main, Urteil vom 29.08.2016, Az. 30 C 3260/15 (87) [Waldorf Frommer; tatsächliche Vermutung nur entkräftet, wenn eigene Täterschaft zuverlässig ausgeschlossen ist]
  • LG Frankenthal (Pfalz), Beschluss vom 22.08.2016, Az.: 6 O 214/16 [EV, Unterlassungsanspruch für ein Computerspiel i.H.v. 40.000,00 EUR angemessen]
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Rechtsanwältin Denise Himburg (Berlin)


LG Hamburg, Urteil vom 14.07.2016, Az. 310 S 20/15
  • (...) Auch zahlreiche unserer Mandanten erhielten Filesharing Abmahnungen von der Kanzlei Schulenberg und Schenk im Namen der Berlin Media Art JT e.K. Diese unterlag nunmehr in einem von uns auf Seiten des Anschlussinhabers geführten Berufungsverfahrens vor dem Landgericht Hamburg. In seinem Urteil nimmt das Landgericht Hamburg ausführlich zu den Filesharing-Urteilen des BGH Stellung und gibt seine bisherige Rechtsprechung zu anlasslosen Belehrungspflichten gegenüber nichtehelichen Lebenspartnern auf. (...)

Quelle: denise himburg RECHTSANWÄLTIN
Link: http://www.ra-himburg-berlin.de/filesha ... mburg.html








Werdermann | von Rüden Partnerschaft von Rechtsanwälten (Berlin)


AG Hannover, Urteil vom 24.08.2016, Az. 515 C 13883/1 15

Johannes von Rüden
Rechtsanwalt + Partner

  • (...) Das Amtsgericht Hannover führt dazu aus:
    "Auch wenn vereinzelt vertreten wird, dass über diese Behauptung des Beklagten hätte Beweis erhoben werden müssen, so hält das Gericht an dieser Rechtsauffassung nicht mehr fest, sondern schließt sich der herrschenden Meinung an, nach der es zur Erschütterung der tatsächlichen Vermutung ausreicht, wenn ein schlüssiger Gegenvortrag erfolgt. Hiernach ist es gerade nicht erforderlich, dass dieser bestrittene Vortrag dann auch bewiesen wird." (...)

Quelle: Werdermann | von Rüden Partnerschaft von Rechtsanwälten
Link: https://www.wvr-law.de/filesharing-amts ... orderlich/








Wilde, Beuger, Solmecke Rechtsanwälte (Köln)


AG Köln, Urteil vom 01.09.2016, Az. 137 C 65/16


Rechtsanwalt Christian Solmecke, LL.M.
  • (...) Filesharing: Abmahner muss ordnungsgemäße Ermittlung der IP Adresse beweisen

    Doch Rasch scheiterte mit seiner Filesharing Klage gegen unseren Mandanten. Das Amtsgericht Köln wies sie mit Urteil vom 01.09.2016 (Az. 137 C 65/16) ab. Das Gericht begründete das damit, dass Rasch hier keinen Nachweis bezüglich der Ermittlung des richtigen IP-Adresse erbracht hat. Dieser wäre aufgrund der Feststellung einer einzigen Urheberrechtsverletzung über eine einzige IP-Adresse jedoch notwendig gewesen. In dieser Situation kann nämlich nicht ausgeschlossen werden, dass es bei der Ermittlung und Zuordnung zu einem Fehler gekommen ist. Dieser kann viele Ursachen haben. Diese Unsicherheit geht zu Lasten des jeweiligen Rechteinhabers. (...)

Quelle: WBS-Law.de
Link: https://www.wbs-law.de/abmahnung-filesh ... cht-69052/








WALDORF FROMMER Rechtsanwälte (München)


AG Frankfurt am Main, Urteil vom 29.08.2016, Az. 30 C 3260/15 (87)


Rechtsanwältin Carolin Kluge

WALDORF FROMMER: Tatsächliche Vermutung nur entkräftet, wenn eigene Täterschaft zuverlässig ausgeschlossen ist - das Amtsgericht Frankfurt am Main verurteilt Anschlussinhaber für täterschaftlich begangene Rechtsverletzung


Quelle: WALDORF FROMMER Rechtsanwälte
Link: http://news.waldorf-frommer.de/waldorf- ... lich-bega/








NIMROD RECHTSANWÄLTE Bockslaff Strahmann GbR (Berlin)


LG Frankenthal (Pfalz), Beschluss vom 22.08.2016, Az.: 6 O 214/16

NIMROD RECHTSANWÄLTE Bockslaff Strahmann GbR: Landgericht Frankenthal (Pfalz), Beschluss vom 22.08.2016, Az.: 6 O 214/16 – Unterlassungsanspruch für ein Computerspiel i.H.v. 40.000,00 EUR


Quelle: NIMROD RECHTSANWÄLTE Bockslaff Strahmann GbR
Link: https://nimrod-rechtsanwaelte.de/2016/0 ... 6-o-21416/









Forenwelt



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Steffen Heintsch für AW3P



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