DER Wochenrückblick..............................................Filesharing Fälle
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Ausgabe 2016, KW 35 ..................................Initiative AW3P.........................29.08. - 04.09.2016
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Querbeet
1. Der Bundesgerichtshof zur Definition Täter einer Urheberverletzung
BGH, Urteil vom 05.11.2015, I ZR 88/13: "Al Di Meola"
- (...) Als Täter einer Urheberrechtsverletzung haftet derjenige auf Unterlassung, der die Merkmale eines Verletzungstatbestands selbst, in mittelbarer Täterschaft oder in Mittäterschaft erfüllt (vgl. BGH, Urteil vom 16.05.2013 – I ZR 216/11, GRUR 2013, 1229 Rn. 29 = WRP 2013, 1613 – "Kinderhochstühle im Internet II"; Versäumnisurteil vom 12.02.2015 – I ZR 204/13, GRUR 2015, 987 Rn. 15 = WRP 2015, 1228 – "Trassenfieber"). Dazu genügt gemäß § 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG grundsätzlich die Verwirklichung des objektiven Tatbestands. (...)
(...) Anders als der Schadensersatzanspruch ist der Unterlassungsanspruch gegen den Täter einer Urheberrechtsverletzung immer dann gegeben, wenn er den objektiven Tatbestand einer Urheberrechtsverletzung in eigener Person erfüllt. Ein Verschulden ist nicht Voraussetzung für die Annahme einer Täterschaft (vgl. BGH, Urteil vom 11.03.2009 - I ZR 114/06, GRUR 2009, 597 Rn. 16 bis 20 = WRP 2009, 730 - "Halzband"; J. B. Nordemann in Fromm / Nordemann, Urheberrecht, 11. Aufl., § 97 UrhG Rn. 29; Wild in Schricker / Loewenheim, Urheberrecht, 4. Aufl., § 97 UrhG Rn. 122; Meckel in Dreyer / Kotthoff / Meckel, Urheberrecht, 3. Aufl., § 97 UrhG Rn. 26; Reber in Möhring / Nicolini, Urheberrecht, 3. Aufl., § 97 UrhG Rn. 36, 39; v. Wolff in Wandtke / Bullinger, Urheberrecht, 4. Aufl., § 97 UrhG Rn. 35; Dreier/Specht in Dreier / Schulze, UrhG, 5. Aufl., § 97 Rn. 40; aA LG Düsseldorf, ZUM-RD 2009, 279, 280). (...)
Link: http://lexetius.com/2015,4742
2. Verwaltungsgericht Köln: Bushidos Album "Sonny Black" ist (und bleibt) jugendgefährdend!
VG Köln, Urteil vom 02.09.2016, Az. 19 K 3287/15
- (...) Das Gericht hat die Indizierungsentscheidung der Bundesprüfstelle bestätigt und ausgeführt, Inhalte der CD seien jugendgefährdend, also geeignet, jedenfalls labile und gefährdungsgeneigte Jugendliche in ihrer Erziehung und Entwicklung zu gefährden. Denn Gewalt werde als adäquates Mittel der Auseinandersetzung propagiert und Frauen und Homosexuelle würden diskriminiert. Die jugendgefährdende Wirkung bestehe auch, wenn man berücksichtige, dass es sich um die Inszenierung einer Rollenfigur handele. Der Gesichtspunkt der Kunstfreiheit stehe der Indizierung nicht entgegen. (...)
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz &
Fachanwalt für IT-Recht
Link: http://www.aufrecht.de/beitraege-unsere ... index.html
3. BGH: Meine Bilder, deine Bilder – Zur Urhebervermutung bei Fotografien im Internet
BGH, Urteil vom 18.09.2014 , I ZR 76/13: "CT-Paradies"
- (...) 2. Unterlassungspflichten der Beklagten
Die Beklagte hatte sich verpflichtet, es zu unterlassen Bilder des Klägers "ohne dessen Zustimmung zu vervielfältigen bzw. vervielfältigen zu lassen, zu bearbeiten, bearbeiten zu lassen oder zu verbreiten oder verbreiten zu lassen." Der Kläger war der Ansicht, dass die Beklagte diese Pflicht verletzt habe, da zwar die Angebote beendet worden waren, die Bilder aber über verschiedenen Suchfunktionen immer noch öffentlich abrufbar blieben. Das Gericht hatte also zu klären, ob dieses Belassen der Fotografien im Internet als "Verbreiten" im Sinne der Unterlassungserklärung zu werten war.
Zwar meint nach § 17 Abs. 1 UrhG Verbreiten "Vervielfältigungsstücke des Werkes der Öffentlichkeit anzubieten oder in Verkehr zu bringen." Dies hat die Beklagte durch ihre bloße Untätigkeit nicht getan. Jedoch war hier nicht stur auf den Wortlaut des Gesetzes abzustellen.
Vielmehr war die getroffene Vereinbarung unter Berücksichtigung der Interessen der Parteien auszulegen. Dabei ergibt sich, dass der Kläger verhindern wollte, dass die Bilder im Internet öffentlich zugänglich waren. Denn gerade hierdurch waren seine Rechte als Urheber beeinträchtigt. Solange die Bilder öffentlich zugänglich waren, bestand außerdem die Gefahr, dass diese durch andere widerrechtlich genutzt wurden und zwar auch ohne, dass die Beklagte diese aktiv in den Verkehr brachte. Dies bedeutet für die Beklagte, dass sie alles Mögliche und Zumutbare hätte tun müssen, um die Fotografien vollständig unzugänglich für die Öffentlichkeit zu machen. Konkret hätte sie sich an eBay wenden müssen, um zu erwirken, dass die entsprechenden Suchergebnisse gelöscht werden. Sie hat ihre Pflichten aus der Unterlassungserklärung verletzt, da sie dies nicht getan hat. (...)
Link: http://lexetius.com/2014,4899
Quelle Bericht: "it-recht kanzlei münchen", Felix Barth Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Link: http://www.it-recht-kanzlei.de/urheberv ... ernet.html
4. Wilde. Beuger, Solmecke Rechtsanwälte: Droh-Anrufe von der Nummer 0221 40067552 sind gefährlicher Fake
- (...) In den letzten Tagen haben sich bei uns verschiedene Anrufer gemeldet, die über Drohanrufe unter der Nummer 0221 40067552 berichten. Dabei handelte es sich um eine Fax-Nummer unserer Kanzlei. Wir weisen darauf hin, dass unsere Kanzlei nichts mit diesen dubiosen Anrufen zu tun hat! (...)
Link: https://www.wbs-law.de/allgemein/droh-a ... ake-68945/
Gerichtsentscheidungen
- AG Köln, Urteil vom 22.08.2016, Az. 148 C 536/15 [Waldorf Frommer verliert; sekundäre Darlegungslast (Mitnutzer)]
- AG Leipzig, Urteil vom 25.07.2016, Az. 107 C 3876/16 [.rka-RAe verlieren; sekundäre Darlegungslast (Täterbenennung)]
- AG Bielefeld, Urteil vom 04.08.2016, Az. 42 C 51/16 [Störer + Täter, pauschales Bestreiten]
- AG Charlottenburg, Urteil vom 22.08.2016, Az. 217 C 58/16 [Störer + Täter, pauschales Bestreiten, Individualisierung MB, Verjährung Filesharing]
- AG Charlottenburg, Urteil vom 22.08.2016, Az. 217 C 87/16 [Störer + Täter, pauschales Bestreiten, Individualisierung MB, Verjährung Filesharing, Minderjährige]
- LG Leipzig, Urteil vom 24.08.2016, Az. 05 S 450/15 [Anschlussinhaber einer Wohngemeinschaft haftet für illegales Filesharing bei bloßer Befragung seiner Mitbewohnerin]
WAGNER HALBE Rechtsanwälte (Köln)
AG Köln, Urteil vom 22.08.2016, Az. 148 C 536/15
Rechtsanwalt Jörg Halbe informiert über eine abgewiesene "Waldorf Frommer"-Klage.
- (...) Verklagt wurde der Inhaber eines Internetanschlusses, über den ein urheberrechtlich geschütztes Filmwerk anderen Teilnehmern einer Internettauschbörse zum Download angeboten worden sein soll. Der Internetanschluss befand sich in einem Zweipersonenhaushalt und wurde sowohl vom Anschlussinhaber als auch von dessen Ehefrau genutzt. Insbesondere zum Zeitpunkt des vorgeblichen Downloads sei seine Ehefrau – so der von der Kölner Kanzlei WAGNER HALBE Rechtsanwälte vertretene Beklagte – mit ihrem eigenen Rechner online gewesen und habe über den lediglich auf seinen Namen angemeldeten Anschluss auf das Internet zugegriffen. Ob diese dabei die behauptete Urheberrechtsverletzung begangen habe, wisse er nicht. Seine Frau habe dies auf Nachfrage bestritten.
Das Amtsgericht Köln hat die gegen den beklagten Anschlussinhaber gerichtete Klage auf Erstattung von Abmahnkosten und Zahlung von Schadensersatz nun mit Urteil vom 22.08.2016 – 148 C 536/15 – als unbegründet abgewiesen. (...)
Link: http://www.wagnerhalbe.de/news-und-ratg ... cht-koeln/
WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte GbR (Köln)
AG Leipzig, Urteil vom 25.07.2016, Az. 107 C 3876/16
- (...) Bei unserem Mandanten handelt es sich um einen Familienvater, der als Anschlussinhaber eine Filesharing Abmahnung erhalten hat. Die Kanzlei rka Rechtsanwälte Reichelt Kluge warf ihm im Auftrag von der Koch Media GmbH vor, dass er das Computerspiel "Dead Island" über eine Tauschbörse zum Download angeboten haben soll.
Nachdem diese Kanzlei unseren Mandanten verklagt hatte, wiesen wir darauf hin, dass ihm dieses Computerspiel unbekannt gewesen ist und er die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung gar nicht begangen hat. Darüber hinaus machten wir darauf aufmerksam, dass sowohl seine Ehefrau als auch seine Tochter Zugang zu seinem Rechner gehabt haben. Darüber hinaus hatte der ehemalige Freund der Tochter die Begehung der Urheberrechtsverletzung durch Filesharing zugegeben.
Das Amtsgericht Leipzig wies daraufhin die Klage gegen unseren Mandanten mit Urteil vom 25.07.2016 (Az. 107 C 3876/16) ab. (...)
Link: https://www.wbs-law.de/abmahnung-filesh ... zig-68941/
.rka Rechtsanwälte Reichelt Klute GbR (Hamburg)
AG Bielefeld, Urteil vom 04.08.2016, Az. 42 C 51/16
AG Charlottenburg, Urteil vom 22.08.2016, Az. 217 C 58/16
AG Charlottenburg, Urteil vom 22.08.2016, Az. 217 C 87/16
.rka Rechtsanwälte Reichelt Klute GbR: Weckrufe aus Bielefeld und Berlin – Entkräftung der Täterschaftsvermutung im Filesharing erfordert nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs harte Fakten
Quelle: .rka Rechtsanwälte Reichelt Klute GbR (News)
Link: http://rka-law.de/filesharing/weckrufe- ... te-fakten/
WALDORF FROMMER Rechtsanwälte (München)
LG Leipzig, Urteil vom 24.08.2016, Az. 05 S 450/15 (WG)
WALDORF FROMMER: Landgericht Leipzig – Anschlussinhaber einer Wohngemeinschaft haftet für illegales Filesharing bei bloßer Befragung seiner Mitbewohnerin
Stichpunkte: WG, sekundäre Darlegungslast, Detailliertheit und Plausibilität des Vortrages, Reseller Auskunft
Quelle: WALDORF FROMMER Rechtsanwälte (News)
Link: http://news.waldorf-frommer.de/waldorf- ... ewohnerin/
Forenwelt
Richtigstellung Steffen Heintsch
Es wird immer wieder einmal die wilde Behauptung aufgestellt, dass der Bettreiber von AW3P keine Grütze hätte. Ich muss hiererneut darauf verweisen, dass dies eine falsche Werteinschätzung darstellt, da ich über - genügend - Grütze verfüge. Ausrufezeichen.
Beweis:
Debcon mit neuem Schreiben
Die Debcon GmbH versendet aktuell neue Forderungsschreiben im Auftrag der RGF Productions, Ltd. (Irland)" (ursprünglicher Abmahner: RA Munderloh).
Quelle: Forum AW3P - "Die Plattform zu Filesharing Abmahnungen, Mahnbescheiden und Klageverfahren!"
Link: http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... 874#p45874
Forum Filesharing Abmahnungen:
Es lebt, wenn auch nur auf kleiner Flamme!
Erste (Foren-)Stimme zu "AW3P: DER Wochenrückblick Filesharing Fälle"
Zitat eines anonymen (Voll-)Denkers:
- (...) Da sind wir wieder bei dem schönen Begriff "Treu und Glauben" angekommen. Das mehr - oder - weniger unlautere Verhalten von anderen sollte uns in unserem Verantwortungsbereich nicht interessieren. (...)
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Steffen Heintsch für AW3P
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