KW 34

Wochenrückblick für Filesharing-Fälle
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Steffen
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KW 34

#1 Beitrag von Steffen » Samstag 27. August 2016, 14:00

------------------------------------------------------ - Abmahnwahn Deutschland - Filesharing - --------------------------------------------


DER Wochenrückblick........................Bild......................Filesharing Fälle


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Ausgabe 2016, KW 34 ..................................Initiative AW3P.........................22.08. - 28.08.2016

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Querbeet



1. Aufreger der Woche: Abmahnbeantworter CCC + Freifunker + RAin Hubrig


[col]Diese Woche ging bundesweit die Meldung durch die Online-Magazine, Webseiten und Blogs (z.B.: CHIP, PC-Welt, Zeit Online, Golem, Spiegel Online usw.), dass der "Chaos Computer Club" in Zusammenarbeit mit dem "Förderverein freie Netze" ein wirksames Mittel zur Selbstverteidigung eines Opfers der fiesen Massenabmahner - ohne kostspielige Einschaltung eines Anwaltes - konzipierte und zur freien Verfügung stellt.

Wenn man sich den vorgestellten "Abmahnbeantworter", das dazugehörige F.A.Q. und die feurig geschriebene Pressemitteilung des CCC ansah (erdgeist (Konzept + Umsetzung); Rechtsanwältin Beata Hubrig (Kanzlei Hubrig - Berlin, Rechtliches); Malik Aziz (Design)), merkte man sofort, hier wurde Geld, Zeit und Arbeit in eine - erst einmal - gute Idee investiert, dessen Umsetzung aber am Ziel so etwas vorbeischrammt, wie Thomas Müller an einem Tor zu einer EM.

Am Freitag - in den frühen Stunden - die vermeintliche Auflösung durch Markus Kompa (selbst Mitglied CCC) auf "Telepolis". Stimmte alles nicht, alles nur ein Fake, es war nur ein intellektueller Pressegag des CCC. Man wollte die Medienkompetenz mit Hoax-Website testen.

Der CCC kontert nur Stunden später bzw. twitterte. Erdgeist (Konzept + Umsetzung): Abmahnbeantworter kein Hoax! Antwort folgt.


Ob Hoax oder nicht, ob Fake oder nicht, ob Pressegag oder nicht, zum "Abmahnbeantworter" resultieren einige Fragen. Diese habe ich kurzfristig Herrn Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs gestellt.



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Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs


Dr. Wachs Rechtsanwälte
Osterstraße 116
20259 Hamburg

Telefon: +49 (0)40 411 88 15 70
Fax: +49 (0)40 411 88 15 77
Fax2: +49 (0)40 444 655 10
E-Mail: info@dr-wachs.de
Web: [url=http://www.dr-wachs,de/]www.dr-wachs.de[/url]


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AW3P: Herr Dr. Wachs. Wenn ein unbedarfter Anwender diesen "Abmahnbeantworter" nutzt und das automatisch generierte Schreiben dem Abmahner versendet. Kann er jetzt sagen: "Lieber Abmahner, dass war nur ein Pressegag des CCC + Freifunker + RAin Hubrig, dieses Schreiben gilt nicht, ich muss es anwaltlich prüfen lassen" bzw. später in einer Leistungsklage als - das - Verteidigungsargument anbringen? Welche rechtliche Relevanz hat dieses Schreiben mit eigenhändiger Unterschrift.



Dr. Wachs: Nun, der Abgemahnte muss befürchten an seinen eigenen Worten festgehalten zu werden. Wenn der Vortrag außergerichtlich und gerichtlich nicht übereinstimmt, muss der Beklagte dies erklären. Wobei er damit rechnen muss, dass neuer oder anderer Vortrag als Schutzbehauptung vom Gericht gewertet wird.



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AW3P: Hat jemand dieses Schreiben versendet und keine geforderte Unterlassungserklärung abgegeben - wie von den Protagonisten des "Abmahnbeantworters" empfohlen -, erhält er eine Einstweilige Verfügung, hat das Gericht oder der Abmahner Einsehen, dass man auf den Gag bzw. fehlende Sachkenntnis hereinflog?



Dr. Wachs: Ob es sich wirklich um einen Gag des CCC handelt ist nicht sicher, ich glaube persönlich eher, dass nach dem überwiegend negativen Medien Echo eingesehen wurde, dass der Abmahnbeantworter nichts taugt und nun wird das Ganze als ironischer Kommentar etc. verkauft. Es fehlt eigentlich nur noch, dass Jan Böhmermann ein Video veröffentlicht, das zeigt wie er den Abmahnbeantworter programmiert hat. Interessant ist die Frage, ob der CCC für seine Falschberatung danach haftet, dass würde ich durchaus bejahen. Der entgegenstehende Disclaimer ist kein wirksamer Haftungsausschluss. Man sollte das Ganze aber auch nicht überbewerten, als ich nicht glaube dass der Abmahnbeantworter tatsächlich viel genutzt wurde und ich rechne damit dass er ohnehin in wenigen Tagen einfach abgestellt wird. Kein Anschluss unter dieser Nummer.|-+-+-+-+-+-+-



AW3P: Herr Dr. Wachs. Als rechtliche Beraterin dieses angeblichen Spaß oder Ernst, wurde Frau Rechtsanwältin Beata Hubrig angegeben. Wenn jetzt durch die unbedarfte Anwendung des Abmahnbeantworters ein Schaden entsteht, muss der "CCC" oder der "Förderverein Freie Netze" oder Frau Rechtsanwältin dafür haften, kann man sie verklagen oder schützt dann der im Antwortschreiben integrierte Haftungsausschluss?



Dr. Wachs: Wie oben geschrieben glaube ich nicht, dass hier ein Haftungsfall entstanden ist. Dafür wurde der Abmahnbeantworter zu kurz genutzt und es wurde in den letzten Jahren nur sehr selten einstweilige Verfügungen im Filesharing beantragt. Nach meiner Meinung haftet der CCC, der wahrscheinlich seine Berater in Regress nehmen könnte. Der Haftungsausschluss ist jedenfalls nicht viel wert.



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AW3P: Die Idee und Umsetzung ist ja nicht schlecht. Theoretisch, wenn man die Auswahl erhöht, kann man sich einen teuren Anwalt sparen. Was halten Sie generell von so einem "Abmahnbeantworter"?



Dr. Wachs: Von der Sache her ist die Idee gar nicht so schlecht. Das Problem ist, dass man um das Programm funktionstüchtig zu machen über 50 Varianten braucht. Das wiederum ist für die meisten Nutzer zu stressig. Außerdem ist das Thema Filesharing mittlerweile ohnehin weniger bedeutsam für Haushalte. Bis auf die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte (München) versenden kaum noch Kanzleien neue Abmahnungen, weil auch die Piraterie extrem stark zurückgegangen ist. Nutzer greifen auf YouTube, Netflix und Spotify zurück. Die meisten Menschen sind damit mehr als zufrieden.

Dass hat der CCC aber alles noch nicht so richtig eingeordnet. Die Statements und die Ideen etc. wären 2011 interessant gewesen, heute ist das überholt:

In einer Stellungnahme des CCC (https://ccc.de/de/updates/2016/der-abmahnbeantworter) heißt es unter vorherigem Bezug auf Klage und negative Feststellungsklagen:
  • "Wenn sich auch nur ein Prozent der unberechtigt Abgemahnten auf diese Art wehren, besteht endlich wieder ein ernsthaftes Risiko für den Abmahner, wenn er nicht sorgfältig arbeitet. Das Externalisieren der Kosten auf Unschuldige, um ein Geschäftsmodell so profitabel wie möglich zu gestalten, sollte endlich unterbunden werden."
Das ist offen gestanden totaler Blödsinn. Es wehren sich aktuell (notgedrungen) deutlich mehr als 1 % der Abgemahnten vor Gericht. Rechtsanwalt Sarwari verklagt geschätzt 95 % seiner Abgemahnten. Waldorf Frommer wird eine hohe zweistellige Anzahl der Abgemahnten jedes Jahr verklagen. Die Verfahren werden gerichtlich geführt.

Was der CCC stattdessen machen sollte, ist einen "Abmahnbeantworter für Freifunker" und gegebenenfalls offenes WLAN erstellen. Da muss das Ganze zwar auch komplett neu gemacht werden, teilweise muss auch eine Unterlassungserklärung erstellt werden können, aber das scheint alles möglich. Also: "Abmahnbeantworter" ja, wenn komplett überarbeitet und auf eine klare Zielgruppe, die den "Abmahnbeantworter" auch braucht, beschränkt.



AW3P: Herr Dr. Wachs, danke für diese schnelle Beantwortung der Fragen.



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Mit diesen Abmahnbeantworter" wird aber deutlich was passiert, wenn sich theoretische Naturwissenschaftler, Freifunker und Juristen mit offensichtlicher fehlender Sachkenntnis hinsichtlich Filesharing Abmahnungen (Gesetzeslage, Rechtsprechung BGH, Grundprinzipien Zivilrecht sowie der Störerhaftung) paaren. Und weiter muss sich der CCC die berechtigte Kritik gefallen lassen, dass man zu den Hochzeiten des Abmahnwahns (2008 - 2011) - keinerlei - Interesse an dem Thema "Massenabmahnungen" zeigte, sondern sich wichtigeren (die Welt rettenden) Themen widmete.

Sei es wie es sei, als Betreiber der "Initiative AW3P" muss ich mich - im Interesse und Schutz von Hilfesuchenden und Abgemahnten - positionieren und den "Abmahnbeantworter" als "Nicht empfehlenswert!" brandmarken.


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2. LG Düsseldorf, Urteil vom 03.06.2015 , Az. 12 S 17/14 - im Volltext

Die Hamburger Kanzlei "Rasch Rechtsanwälte" informierte am 17.08.2016 in ihren News über das Ergebnis eines Berufungsverfahrens ("Landgericht Düsseldorf: 303,60 EUR als Schadensersatz für 15 verfügbar gemachte Tonaufnahmen zu wenig") am Landgericht Düsseldorf.


Vorinstanz:
AG Düsseldorf vom 03.06.2014, Az. 57 C 3122/13



Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 03.06.2015 , Az. 12 S 17/14 - im Volltext



Quelle: 'www.justiz.nrw.de'
Link: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/duess ... 50603.html











3. Luxusfüller auf Steuergeld im Bundestag


T-Online berichtet, dass "Bild" am Mittwoch eine Liste von mehr als 90 Abgeordneten veröffentlicht hat, die im Jahr 2009 teure Schreibgeräte bestellt haben sollen. Unter den genannten Politikern sind teils noch aktive und teils ehemalige Abgeordnete. 2009 hatte die Zeitung erfahren, dass sich mehr als 100 Abgeordnete in jenem Jahr insgesamt 396 Füller und Stifte im Gesamtwert von 68.800 Euro bestellt hatten.

"Ich werde das Thema in der ersten Sitzung des Ältestenrates nach der Sommerpause auf die Tagesordnung setzen", sagte spontan Lammert (Bundestagspräsident).


Quelle: T-Oline
Link: http://www.t-online.de/nachrichten/deut ... isch-.html



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AW3P: Natürlich muss dies auf die Tagesordnung, denn zum Schreibgerät gehört ja auch das entsprechende edele Briefpapier, wie z.B. Briefpapier mit Blindprägung (http://www.diedruckdienstleister.de/Dru ... egung.html). Die spinnen, diese Volksvertreter ...





4. Zivilschutz Checkliste





Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Link: http://www.bbk.bund.de/DE/Ratgeber/Vors ... liste.html



AW3P: "Lieber spät, als nie!"








Gerichtsentscheidungen



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  • AG München, Urteil vom 15.07.2016, Az. 32 C 4286/15 [Waldorf Frommer verliert, sekundäre Darlegungslast]
  • AG Halle (Saale), Urteil vom 29.07.2016, Az. 91 C 1118/15 [Waldorf Frommer verliert, Wohngemeinschaft]
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  • LG Itzehoe, Beschluss vom 26.07.2016, Az. 9 T 20/16 [Ablehnung Prozesskostenhilfe: Keine Erfolgsaussichten bei bloßem Verweis auf weitere Mitnutzer]
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Werdermann | von Rüden Partnerschaft von Rechtsanwälten ("Abmahnhelfer.de", Berlin)


AG München, Urteil vom 15.07.2016, Az. 32 C 4286/15

Berlin: In einem spannenden Prozess konnte sich das Team von „Abmahnhelfer.de“ für einen Mandanten gegen eine Forderung der Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft – die sich durch die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer vertreten ließ – durchsetzen.


Quelle: Abmahnhelfer.de
Link: https://www.wvr-law.de/abmahnhelfer-erf ... emuenchen/







WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte GbR (Köln)

AG Halle (Saale), Urteil vom 29.07.2016, Az. 91 C 1118/15

In letzter Zeit haben wir in mehreren Verfahren gewonnen, in denen es um Filesharing in einer Wohngemeinschaft ging. Innerhalb der Rechtsprechung gibt es eine erfreuliche Tendenz zugunsten der Abgemahnten.


Quelle: WBS-Law.de
Link: https://www.wbs-law.de/abmahnung-filesh ... ege-68931/







Waldorf Frommer Rechtsanwälte (München)

LG Itzehoe, Beschluss vom 26.07.2016, Az. 9 T 20/16

WALDORF FROMMER: Das Landgericht Itzehoe lehnt Prozesskostenhilfe ab: Keine Erfolgsaussichten bei bloßem Verweis auf weitere Mitnutzer


Quelle: news.waldorf-frommer.de
Link: http://news.waldorf-frommer.de/waldorf- ... mitnutzer/









Forenwelt


Es lebt!


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Es wurden in dieser Woche ganz schwache Lebenszeichen dokumentiert.
"Ich werde verrückt!" "Der Wahnsinn!" "Ich flippe aus!" ... Daraufhin erklärte mir ein "Foren-Experte":


watt-ihr-volt: "Mach Dir nicht ins Hoserl!"





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Steffen Heintsch für AW3P



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