KW 31

Wochenrückblick für Filesharing-Fälle
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Steffen
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KW 31

#1 Beitrag von Steffen » Samstag 6. August 2016, 09:31

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Kalenderwoche 31 (01.08. - 07.08.2016)





Querbeet



1. AG Passau, Urteil vom 28. Juli 2015, Az. 4 Ds 32 Js 12766/14

Hass-Kommentare gegen Flüchtlinge: Urteil gegen Facebook-Hetzer wegen Volksverhetzung - Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 50.00 EUR (gesamt: 7.5000,00 EUR)



2. BVerfG, Beschluss vom 29.6.2016, 1 BvR 2646/15

Bezeichnung einer Anklagevertreterin als "widerwärtige, boshafte, dümmliche Staatsanwältin" kann zulässige Meinungsäußerung sein



3. BVerfG, Beschluss vom 29. Juni 2016, 1 BvR 2732/15

Falsche Einordnung einer Äußerung als Tatsache verkürzt den grundrechtlichen Schutz der Meinungsfreiheit (Spanner)



4. BVerfG, Beschluss vom 29.06.2016, 1 BvR 3487/14

Wahre Tatsachenbehauptungen über Vorgänge aus der Sozialsphäre sind grundsätzlich hinzunehmen (negative Online-Bewertung)



5. BVerfG, Beschluss vom 10.03.2016, 1 BvR 3487/14

Meinungsfreiheit schützt auch emotionalisierte Äußerungen ("Recht auf Gegenschlag")



6. Urheberlobby will Sperren auf Betriebssystemebene

(...) Zusätzlich zu Internetsperren könnten auch große Betriebssystemhersteller wie Microsoft, Apple und Google illegale Downloads verhindern. Diese könnten sogar zu diesem Verhalten gesetzlich gezwungen werden, heißt es in einem Bericht der Film- und Fernsehindustrie. (...)

Quelle: Golem.de
Link: http://www.golem.de/news/nach-isp-block ... 22516.html







Gerichtsentscheidungen



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  • AG Rostock, Urteil vom 11.04.2016, Az. 49 C 473/14 [Amtsgericht Rostock stellt an die Wiederlegung der vom BGH aufgestellten Vermutung - keine - hohe Anforderungen]

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  • OLG Schleswig, Beschluss vom 14.06.2016, Az. 6 W 6/16 [Streitwert einer Urheberrechtsverletzung durch Anbieten eines Computerspiels zum unerlaubten Download]
  • AG Charlottenburg, Urteil vom 26.07.2016, Az. 224 C 275/16 [Großeltern haften für ihre minderjährigen Kinder; Anforderungen an die Belehrung]
  • AG Elmshorn, Urteil vom 22.07.2016, Az. 53 C 129/15 [Erfolgloses Bestreiten der Aktivlegitimation, fehlende sekundäre Darlegungslast]




Dr. Wachs Rechtsanwälte


AG Rostock, Urteil vom 11.04.2016, Az. 49 C 473/14

Klageabweisung KSM-GmbH/BaumgartenBrandt (2 Anschlussinhaber + Kinder als Mitnutzer):
Das Amtsgericht Rostock zweifelt schon im Grundsatz daran, dass die vom BGH aufgestellte Vermutung vorliegend greifen würde, weil der streitgegenständliche Anschluss nicht nur einer, sondern zwei Personen, nämlich den beiden Beklagten, zugeordnet sei. Bereits aus diesem Grund ließe sich nicht eindeutig herleiten, ob die behauptete Urheberechtsverletzung von dem einen oder dem anderen der beiden Anschlussinhaber begangen wurde (oder gar von einem Dritten). Berücksichtigt werden müsste auch, so dass Amtsgericht Rostock, dass an die Widerlegung der vom BGH aufgestellten Vermutung nicht zu hohe Anforderungen gestellt werden können, da es der Lebenswirklichkeit entsprechen dürfte, dass alle Angehörigen eines Mehrpersonenhaushaltes gleichberechtigt Zugriff auf einen vorhandenen Internetanschluss haben.




OLG Schleswig, Beschluss vom 14.06.2016, Az. 6 W 6/16

Rechtsanwalt Jan H. Gerth veröffentlicht einen Beschluss des Oberlandesgericht Schleswig (.rka-RAe). Das Oberlandesgericht äußert seine Auffassung zur Höhe des Streitwertes eines Computerspieles beim illegalen Anbieten in einer Tauschbörse (Filesharing).

  • (...) Im Falle der Verletzung im Wege des "File-Sharing" wird der kommerzielle Schaden, der dem Verletzten dadurch entsteht, dass das Werk einer Vielzahl von Nutzern zur eigenen Verwendung zur Verfügung gestellt wird, nicht erfasst. Dieser Schaden besteht sowohl in entgangenen Lizenzgewinnen aus Verträgen mit diesen Nutzern als auch in einer Beeinträchtigung der kommerziellen Verwertung des Werks insgesamt.

    (...)

    Dagegen kann nicht mit dem Landgericht streitwertmindernd herangezogen werden, dass das Nutzungsrecht der Klägerin nicht allein durch die Verletzungshandlung des Beklagten, sondern durch alle Verletzungshandlungen sämtlicher Teilnehmer des File-Sharing-Netzwerks beeinträchtigt worden sei. Es wird zwar vertreten, dass dieser Gesichtspunkt bei der Schadensberechnung zu berücksichtigen sei. Es führe zu einer ungerechtfertigten Vervielfachung des Schadensersatzbetrages, wenn mehrere Teilnehmer einer Internettauschbörse wegen derselben Verwertungshandlung abgemahnt und zur Schadensersatzleistung herangezogen würden. (...)



AG Charlottenburg, Urteil vom 26.07.2016, Az. 224 C 275/16

.rka Rechtsanwälte Reichelt Klute GbR: Amtsgericht Charlottenburg - Störerhaftung mangels Aufklärung im Filesharing, der Täter haftet für gegen den Anschlussinhaber nutzlos aufgewendete Verfahrenskosten (Oma als AI muss Enkel separat belehren)

In diesem .rka-RAe-Klageverfahren wurde die beklagte Anschlussinhaberin als Gesamtschuldner (mit dem minderjährigen Mitnutzer) verurteilt. Hierbei vertritt das Amtsgericht die Rechtsauffassung, das auch - wie in diesem Fall - die Großmutter ihren Enkel separat belehren muss und P2P verbieten, wenn der Enkel bei ihr das Internet benutzt. Eine substantiierte Belehrung durch die Eltern konnte nicht vorgetragen werden.
  • (...) Die Beklagte zu 1) war verpflichtet, ihren minderjährigen Enkel, dem sie den Zugang zu ihrem Internetanschlusses ermöglicht hat, über die Rechtswidrigkeit der Nutzung von Internet-Tauschbörsen zu belehren und ihm eine Teilnahme daran zu verbieten. (...)



AG Elmshorn, Urteil vom 22.07.2016, Az. 53 C 129/15

WALDORF FROMMER: Amtsgericht Elsmhorn bestätigt Rechteinhaberschaft der Klägerin sowie die Höhe der anwaltlichen Abmahnkosten und des Schadensersatzes

In einem Waldorf Frommer-Verfahren legte die Beklagte ihren Hauptaugenmerk auf das Bestreiten der Aktivlegitimation und trug - nichts - zur sekundären Darlegungslast vor, was sich letztendlich rächte. Die Beklagte wurde als Störer und Täter verurteilt.






Forenwelt

Eigentlich kann man nur feststellen: "Tote Hose". Das ach so angepriesene "Sommerloch" entpuppt sich immer mehr zum tatsächlichen "Foren-Loch"! Da helfen auch keine Auftritte des fest eingestellten Pausenclowns.



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Steffen Heintsch für AW3P



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