F.A.Q. - Debcon

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Steffen
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F.A.Q. - Debcon

#1 Beitrag von Steffen » Mittwoch 1. Februar 2012, 11:42

Hilfe, habe Post von Debcon erhalten!



Inhaltsverzeichnis

Musterschreiben Debcon
1. Was soll ich bloß machen?
2. Wo finde ich dieses Musterschreiben?
3. Sie haben das Schreiben per Infopost versendet, dürfen die das?
4. Ich möchte aber Einschreiben mit Rückschein verwenden, darf ich das?
5. 2 Erstattungsansprüche, habe aber mehr als 2 Abmahnungen erhalten. Was soll ich tun?
6. Sie drohen mit einem Schufa-Eintrag, dürfen die das, ist das keine Nötigung?
7. Muss ich jetzt vorsichtshalber die Schufa trotzdem anfragen, ob so ein Eintrag schon vorgenommen wurde?
8. Was passiert, wenn nach dem Widerspruch ein Mahnbescheid kommt?
9. Ich habe keinen Scanner, muss ich trotzdem eine E-Mail versenden?
10. Es kam von Debcon das Antwortschreiben.Was soll ich bloß machen?
11. Hemmen dieses Debcon Schreiben und der Widerspruch die Verjährung?
12. Habe den Termin verpasst, Debcon zu antworten. Was nun?
13. Debcon reagieren nicht auf Fristsetzung bzw. Punkte 1 - 3 des Widerspruchs. Was nun?
14. Im neuen Schreiben behauptet Debcon, ich hätte nicht reagiert. Was nun?
15. Wie sollt ich nun bei der Abgabe einer mod. UE vorgehen, wenn ich hierzu
keine Abmahnung von U+C, sondern nur die Forderung von der Debcon, erhalten habe?

16.Kann ich auch widersprechen, wenn ich ein oder mehrere Schreiben vorher nicht erhalten bzw. nicht
reagiert habe?

17.Muss eine Adressänderung bei z.B. Umzug und warum, wem mitgeteilt werden?[/b]



Musterschreiben Debcon

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Muster - Antwort Debcon nach Widerspruch:

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Neues Antwortschreiben ab Ende 02/2012

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Neues Antwortschreiben ab Ende 04/2012

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Neues Antwortschreiben ab 05/2012

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Letzte Mahnung: Letzte Mahnung: Machen Sie jetzt auch reinen Tisch!

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Übergabe an die Rechtsabteilung! (06/2012)

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Nach Übergabe an die Rechtsabteilung ist,
vor Übergabe an die Rechtsabteilung (07/2012
)


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Partner bis August -
Gegner ab 01.09.2012? (08/2012)



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Partner bis August - Gegner ab 01.09.2012? (08/2012,
Antwortschreiben an anwaltlicher Vertretung)


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Die Klagevorbereitungen sind erfüllt! (09/2012)
Ohne Vergleich - Zahlungs- und Unterlassungsklagen ab dem 25.09.2012!

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Debcon mit abgetretenen Forderungen von BAEK-LAW! (10/2012),

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Ihre Rechnung nach Rechtsanhängigkeit einer Zahlungsklage (10/2012)

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Antwortschreiben Debcon/Baek Law (11/2012)
Auskunft gem. § 34 BDSG + anwaltlicher Versicherung der Abtretung


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Antwortschreiben Debcon/U+C (01/2013)
Friedvoller Ausblick 2013 und Streitniederlegung für 250,00!EUR


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1. Was soll ich bloß machen?

=> Widerspreche diesen Forderungen und weise sie - einmal - zurück. Damit gehst Du kein Schuldeingeständnis ein
und Debcon kann keinen Schufa-Eintrag vornehmen lassen. Verwende dazu unser Musterschreiben Widerspruch.



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2. Wo finde ich dieses Musterschreiben?

=> Hier.


2.1. Musterschreiben eines möglichen Widerspruch Debcon/U+C (nur Beauftragung!)

————————————————————————
<Herr/Frau Vorname Nachname
Straße Nummer
PLZ Wohnort>


<Einwurf Einschreiben....................................<25. Januar 2012>
Vorab per E-Mail: info@inkassowahn.tv
Inkassowahn GmbH
Mustermannstraße 12
09090 Musterstadt>



Widerspruch
Ihre Nachricht vom <21.01.2012>
Ihre Zeichen <S.20.092456.02.3-46>



Sehr geehrte Damen und Herren,

in vorbenannter Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom <Datum>.

Ich, <Vorname Name>, widerspreche ausdrücklich der von Ihnen geltend gemachten Forderungen, weise diese vollumfänglich
zurück und fordere Sie auf, bis zum <Datum (14-Tage-Frist einräumen)>:

(1.) mir nach § 34 BDSG eine Eigenauskunft zu erteilen, über alle Daten, die über meine Person von Ihnen gespeichert
wurden, auch über die bekannten Score-Werte.

(2.) Zusendung einer Vollmachtserklärung des Gläubigers gemäß § 174 BGB oder der Abtretungsurkunde.

(3.) Legen Sie mir detailliert dar, weshalb genau der Betrag gefordert wird (Grundforderung plus Aufschlüsselung der weiteren
Kosten).

Mit bester Empfehlung



___________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift )

->Inhaltsverzeichnis




2.2. Musterschreiben eines möglichen Widerspruch Debcon/Baek Law (nur Abtretung!)
<Herr/Frau Vorname Nachname
Straße Nummer
PLZ Wohnort>


<Einwurf Einschreiben...............................................<20. Oktober 2012>
Vorab per E-Mail: info@inkassowahn.tv
Inkassowahn GmbH
Mustermannstraße 12
09090 Musterstadt>



Widerspruch
Ihre Nachricht vom <21.01.2012>
Ihre Zeichen <S.20.092456.02.3-46>



Sehr geehrte Damen und Herren,

in vorbenannter Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom <Datum>.

Ich, <Vorname Name>, widerspreche ausdrücklich der von Ihnen geltend gemachten Forderungen, weise diese vollumfänglich
zurück und fordere Sie auf, bis zum <Datum (14-Tage-Frist einräumen)>:

(1.) Mir nach § 34 BDSG eine Eigenauskunft zu erteilen, über alle Daten, die über meine Person von Ihnen gespeichert
wurden, auch über die bekannten Score-Werte.

(2.) Um Zusendung der Abtretungsurkunde vom <Datum, Seite 1 des Schreibens> gemäß § 410 BGB (vgl. etwa BGH, Urteil
vom 23.08.2012 - VII ZR 242/11).

(3.) Legen Sie mir detailliert dar, weshalb genau welcher Betrag und namentlich von wem gefordert wird (Grundforderung
plus Aufschlüsselung der weiteren Kosten).

(4.) Senden Sie mir bitte ein Kopie des von Ihnen thematisierten Abmahnschreibens der Kanzlei Baek Law zu (falls Sie
diese Abmahnung nicht erhalten haben sollten, oder nicht mehr besitzen)
.

Mit bester Empfehlung



___________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift )



Beachte!
[...] (2.) Um Zusendung der Abtretungsurkunde vom <Datum, Seite 1 des Schreibens> gemäß § 410 BGB (vgl. etwa
BGH, Urteil vom 23.08.2012 - VII ZR 242/11). [...]
Im Debcon-Schreiben steht auf Seite 1 (ziemlich weit oben)

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Hier thematisiert Debcon, das die Forderungen an sie, mit Datum vom xx.xx.2012 abgetreten wurden. Dieses Datum
schreibt man im Punkt 2 ein.


[...] (4.) Senden Sie mir bitte ein Kopie des von Ihnen thematisierten Abmahnschreibens der Kanzlei Baek Law zu
(falls Sie diese Abmahnung nicht erhalten haben sollten, oder nicht mehr besitzen). [...]
Es steht geschrieben: [...] falls Sie diese Abmahnung nicht erhalten haben sollten, oder nicht mehr besitzen [...], ergo
handelt es sich um keine mod. UE, man brauch seine mod. UE nicht beifügen oder eine Neue zu Verfassen, sondern
es geht um das ursprüngliche Abmahnschreiben von Baek-Law. Immer wieder gibt es Betroffene, die dieses Abmahn-
schreiben nie erhalten haben sollen oder es in die sprichwörtlichen Tonne geschmissen haben. Wer keinen Nachweis
über diese "Baek Law-Abmahnung" besitzt (oder zu etwas Mehrarbeit animieren möchte), lässt Punkt 4 stehen und
entfernt das -Blau- Geschriebene. Von einer mod. UE ist im Schreiben - keinerlei - Rede!


Hinweis!
  • -Blau- Geschriebenes ist zu ergänzen/anzupassen an den eigenen Sachverhalt. Es sollte dann in der Finalversion
    alle Hinweise (-Blau- Geschrieben) entfernt werden und die eigenen Daten nur in der Schriftfarbe -Schwarz-
    ersichtlich sein.
  • Schriftart: Arial, Schriftgrad 11; Textmarkierung Fett nur in der Überschrift, Schriftfarbe: Schwarz, Text abschließend
    auf -Blocksatz- umstellen (wer es nicht weiß, derjenige lässt den Text linksbündig)


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3. Sie haben das Schreiben per Infopost versendet, dürfen die das?

=> Nach einem Gespräch mit der Deutschen Post zu den AGB's darf Debcon diese Schreiben per Infopost versenden, weil es
sich - nach Aussagen der deutschen Post - um keine Rechnung im herkömmlichen Sinn handelt, um wortgleiche Schreiben
wo der Inhalt sich bis auf vereinzelte Angaben (RI, Empfänger, Forderungsbetrag usw.) nicht verändert wird und in großer
Anzahl versendet werden. Es handelt sich um ein Angebot und um keine Rechnung, was sie entweder annehmen können oder
ablehnen. Etwas anders wäre es gewesen, wenn es ein Abmahnschreiben, eine konkrete Rechnung oder ein Kontoauszug
gewesen wäre. Datenschutzrechtlich bestehe keine Bedenken, da es nichts damit zu tun hätte.

Also kurz und knapp, ja, die dürfen das - jedenfalls - nach der Deutschen Post.



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4. Ich möchte aber Einschreiben mit Rückschein verwenden, darf ich das?

=> Wir empfehlen, zum expliziten Nachweis des Versandes dieses Schreiben, einem Doppelversand.
  • 1-mal per E-Mail,
  • 1-mal per Einwurf Einschreiben
Wer Einschreiben mit Rückschein verwenden will, bitte schön, der Einzige der darüber sich freut ist die Deutsche Post
und ihr Geldbeutel. Die Beweiskraft zum Inhalt erhöht sich damit absolut nicht.

Wichtig! Ob Briefpost, Einwurf Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein - unbedingt immer den zweiten Weg des
E-Mail-Versandes verwenden. Ihr müsst im Härtefall beweisen, dass Ihr den Widerspruch eingelgt habt und versendet. Der
sichere Weg deshalb - Doppelversand.



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5. 2 Erstattungsansprüche, habe aber mehr als 2 Abmahnungen erhalten. Was soll ich tun?

Es hat sich doch an der grundlegenden Strategie: mod. UE + nicht zahlen - nichts geändert. U+C hat offene Forderungen
verkauft, jemand hat sie ersteigert oder hat Debcon beauftragt.

Wenn Debcon Kohle haben will - müssen sie klagen! Hätte aber dann U+C doch auch gleich selbst können. Oder? Widerspruch
und gut.

Je Forderungesschreiben einen Widespruch.



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6. Sie drohen mit einem Schufa-Eintrag, dürfen die das, ist das keine Nötigung?

=> Es ist keine Nötigung, da man nur auf diese Möglichkeit hinweist. Wenn man den Widerspruch versendet, hat man die
Forderung bestritten. Debcon darf jetzt - keinen - Schufa-Eintrag vornehmen!



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7. Muss ich jetzt vorsichtshalber die Schufa trotzdem anfragen, ob so ein Eintrag schon vorgenommen wurde?

=> Auch Debcon weiß, das sie nur einen Eintrag vornehmen lassen können, wenn die Forderung unbestritten ist. Mit Vorliegen
des Widerspruchs - dürfen die das rechtlich nicht!
=> Wer aber möchte, kann - muss aber nicht - die Schufa anschreiben und kostenlos um Eigensauskunft bitten. Adresse ist
im Debcon-Schreiben.

=> Link: So geht die kostenlose Schufa Auskunft (Das Meinungs-Blog)



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8. Was passiert, wenn nach dem Widerspruch ein Mahnbescheid kommt?

=> Widerspruch einlegen innerhalb 14 Tage. Kreuz bei - insgesamt - und gut.

=> Link: F.A.Q. - Mahnbescheid



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9. Ich habe keinen Scanner, muss ich trotzdem eine E-Mail versenden?

=> Beim Versand der E-Mail reicht der Vor- und Familienname als elektronische Unterschrift. Es kann, muss aber kein Bild
oder PDF mit einem unterschriebenen Dokument beigefügt werden. Einfach den Mustertext per Copy/Paste in seinen E-Mail-Client
übertragen. Danach zeitnah der Versand mittels Einschreiben.



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10. Es kam von Debcon das Antwortschreiben.Was soll ich bloß machen?

=> In den folgenden Antwortschreiben, wird wahrscheinlich ein Vergleichsangebot von 390,00 EUR unterbreitet, trotz ursprünglicher
Forderung in Höhe von 1.286,80 EUR.
=> Entweder man nimmt dieses Angebot an oder lehnt es ab. Bei einer Ablehnung, sollte man auf Schreiben von Debcon nicht mehr
reagieren.



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11. Hemmen dieses Debcon Schreiben und der Widerspruch die Verjährung?

Nein! Nach der regelmäßigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist der Begriff "Verhandlungen"
im Sinne von § 203 Satz 1 BGB weit auszulegen. Der Gläubiger muss dafür lediglich klarstellen, dass
er einen Anspruch geltend machen, und worauf er ihn stützen will. Anschließend genügt jeder ernsthafte
Meinungsaustausch über den Anspruch oder seine tatsächlichen Grundlagen, sofern der Schuldner dies
nicht sofort und erkennbar ablehnt (BGH XI ZR 18/08, IX ZR 158/07, I ZR 116/06, I ZR 116/06).

Mit dem Widerspruch wird nicht nur ein möglicher Schufa Eintrag verhindert, sondern sofort und eindeutig
erkennbar der Anspruch abgelehnt, so dass dieses Debcon Schreiben und der Widerspruch keinen Einfluss auf
die Verjährung haben.



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12. Habe den Termin verpasst, Debcon zu antworten. Was nun?

Generell gilt: Termine sollte man fristgerecht wahren.

Bei einem Inkassounternehmen ist aber auch noch später möglich das Musterschreiben eines Widerspruchs zu
versenden. Denn wir wollen mit diesem Widerspruch erreichen, dass die Forderungen be-stritten werden,
damit man von Seiten Debcon keinen Shufa-Eintrag vornehmen kann.

Wichtig: Doppelversand (1-mal Einschreiben, 1-mal E-Mail)!



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13. Debcon reagieren nicht auf Fristsetzung bzw. Punkte 1 - 3 des Widerspruchs. Was nun?


Hauptziel des Widerspruchs ist es die Forderungen einmal zu bestreiten damit man von Seiten Debcon
keinen Shufa-Eintrag vornehmen kann.Im Antwortschreiben geht Debcon auf die Punkte 1 - 3 ein, aber
nur unvollständig.


Debcon zu Punkt 1 - Nach § 34 BDSG eine Eigenauskunft zu erteilen, über alle Daten, die über meine
Person von Ihnen gespeichert wurden, auch über die bekannten Score-Werte


[...] Die o.g. mit dieser Rechtsgutverletzung verbundenen Daten haben wir gespeichert. [...]


Debcon zu Punkt 2 - Zusendung einer Vollmachtserklärung des Gläubigers gemäß § 174 BGB oder der
Abtretungsurkunde.


[...] Blatt 2: Untervollmacht [...]


Debcon zu Punkt - Legen Sie mir detailliert dar, weshalb genau der Betrag gefordert wird (Grundfor-
derung plus Aufschlüsselung der weiteren Kosten).


[...] Die Forderungen in Höhe von Euro 1.286,80 setzen sich wie folgt zusammen:
1,3 GG (gem. §§ 2,13, 14 RVG (i.Vm. Nr. 2300 VV RVG) - 891,80
Auslagenpauschale - 20,00 €
Schadensersatz gem. Lizenzanalogie - 250,00 €
Sonstige Ermittlungskosten - 125,00 €

Es wurden keine Inkassokosten berechnet. [...]


Man muss hier natürlich beachten, so wie wir uns das Recht herausnehmen nicht zu bezahlen, keine
weitere Auskunft zu erteilen und Widerspruch einzulegen, kann natürlich Debcon ihrerseits nur das
Notwendigsten Zurückantworten. Jeder kann und darf sein Recht ja Klageweise geltend machen.

Natürlich kann man (muss man aber nicht) sich beim jeweiligen Landesbeauftragten für Datenschutz
beschweren über die mangelhafte Auskunftersteilung nach § 34 BDSG.

Musterschreiben Beschwerde: Link

Datenschutzbeauftragten der Länder: Link

Ansonsten gilt, alles andere wird erst vor Gericht geklärt.



->Inhaltsverzeichnis
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14. Im neuen Schreiben behauptet Debcon, ich hätte nicht reagiert. Was nun?

Man sollte hier nicht verzweifeln. Das ist eine ganz normale Inkasso-Praxis, das man viel schreibt
und wenig aussagt. Wer schon Widerspruch eingelegt hat, das ist völlig ausreichend und man
sollte auf diese Debcon-Textbaustein-Schreiben nicht mehr reagieren.




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15. Wie sollt ich nun bei der Abgabe einer mod. UE vorgehen, wenn ich hierzu
keine Abmahnung von U+C, sondern nur die Forderung von der Debcon, erhalten habe?


Sollte man von Debcon, hinsichtlich einer vermeintlichen Forderung, angeschrieben werden - ohne -
vorher ein Abmahnschreiben von U+C erhalten zu haben, sollte man

1. Widerspruch einlegen nach dem Musterschreiben (siehe oben)
2. zusätzlich einfügen als Punkt 4:



[...]
(4.) Übersenden Sie mir bitte eine Kopie des betreffenden Abmahnschreibens, da nach meiner Kenntnis
ich diese Abmahnung nicht erhalten habe.

[...]




Hat man schon Widerspruch eingelegt, sendet man einen formlosen Dreizeiler an Debcon.

<Herr/Frau Vorname Nachname
Straße Nummer
PLZ Wohnort>


<Einwurf Einschreiben....................................<Ort, den 10. Mai 2012>
Vorab per E-Mail: info@inkassowahn.tv
Inkassowahn GmbH
Mustermannstraße 12
09090 Musterstadt>



Anforderung Kopie des streitgegenständlichen Abmahnschreibens
Ihre Nachricht vom <01.05.2012>
Ihre Zeichen <S.20.092456.02.3-46>



Sehr geehrte Damen und Herren,

in vorbenannter Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom <Datum>.

Übersenden Sie mir bitte eine Kopie des betreffenden Abmahnschreibens, da nach meiner Kenntnis ich
diese Abmahnung nicht erhalten habe.


Mit bester Empfehlung



___________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift )


Beachte!
Erst wenn man die Kopie des Abmahnschreibens in den Händen hält, sollte man eine mod. UE abfassen und
versenden.


An wem?
  • 1-mal Debcon
  • 1-mal an den Rechteinhaber (thematisiert in der Abmahnung)
Doppelversand beachten!
  • 1-mal per E-Mail + 1-mal per Einwurf Einschreiben (wer über ein Fax-Gerät verfügt: 1-mal per E-Mail +
    1-mal per Telefax + 1-mal per Einwurf Einschreiben).
Link: mod. UE




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16.Kann ich auch widersprechen, wenn ich ein oder mehrere Schreiben vorher nicht erhalten bzw. nicht
reagiert habe?


Natürlich! Es wird aber nur - einmal - widersprochen (siehe Musterschreiben eines möglichen Widerspruch).


Warum überhaupt einmal Widerspruch?
=> Durch einen einmaligen Widerspruch der Forderungen darf das Inkassounternehmen keinen Schufa-Eintrag
vornehmen
=> deutlich signalisiertes Ende einer möglichen außergerichtlichen Einigung

!
Beachte:
Doppelversand - 1-mal per Einschreiber (egal ob Einwurf oder m. RS), 1-mal per E-Mail, wer hat + 1-mal per Telefax



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17.Muss eine Adressänderung bei z.B. Umzug und warum, wem mitgeteilt werden?

Die mod. UE stellt einen Unterlassungsvertrag dar. Änderungen bei den Vertragspartnern - wie zum Beispiel
eine Adressänderung aufgrund eines Umzuges - sind meldepflichtig. Auch unter den Gesichtspunkt des Schuldrechts,
da der Betroffenen (Unterlassungs-)Schuldner ist und Änderungen in der Adresse meldepflichtig sind gegenüber
dem (Unterlassungs-)Gläubiger!



Musterschreiben:
<Anschrift Absender>

<Anschrift Empfänger>

Adressänderung wegen Umzug
Aktenzeichen <xxxxxx>, Inkasso-Nr.: <xxxxxx>


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teile ich Ihnen folgende Änderung meiner Kontaktdaten mit.
Die Änderung ist gültig seit/ab: <Datum>

Neue Anschrift:
<xxxxxx>

<Ort>, den <Datum>

Mit freundlichen Grüßen

_________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)

!
Beachte:
- Doppelversand - 1-mal per Einschreiber (egal ob Einwurf oder m. RS), 1-mal per E-Mail, wer hat + 1-mal per Telefax
- 1-mal an U+C, 1-mal an Debcon


Stichpunkt: Verjährung
Man sollte immer den schlechtesten Fall im Hinterkopf behalten. Es gibt aktuell immer wieder Berichte, wo
Betroffene verspätet einen Mahnbescheid zugestellt bekamen, weil dieser nicht zugestellt worden konnte. Dann
gibt es in der Regel ein hin und her, ist die Forderung nun verjährt oder nicht.

Wichtig aber hier, das man den Abmahner bzw. Inkasso es - nachweislich - mitgeteilt hat! Denn ein Einschreiber
- allein -, beweist - nicht - den Inhalt des Schreibens. Bei Einschreiber, E-Mail + Telefax - kann man sich
nicht mehr herausreden!




->Inhaltsverzeichnis
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=> Ohne rechtskräftigen Titel - kann auch Debcon nichts tun. Wenn sie Kohle wollen, müssen sie klagen!


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Gesperrt