Statistik I. HJ 2018

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Steffen
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Statistik I. HJ 2018

#1 Beitrag von Steffen » Sonntag 1. Juli 2018, 00:08

Initiative AW3P: Filesharing Fälle - Statistik für das erste Halbjahr 2018



01.07.2018




Die Zeit vergeht wie im Flug, und ehe man sich's versieht, ist schon wieder ein halbes Jahr vorbei. Die Initiative AW3P (kurz: "AW3P") möchte kurz und knapp sowie aus ihrer subjektiven Sicht heraus versuchen, das erste Halbjahr 2018 zu resümieren. Sechs Monate mit seinen freudigen, traurigen, bewegenden, wichtigen, lustigen oder einfach besonderen Momenten. Auch wenn immer mehr das öffentliche Interesse zum Thema "Filesharing Abmahnung" versiegt.








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Antistatist!? Antistatistik!? Natürlich sind diese Formulierungen provokant ausgewählt und das Logo wird immer wieder gern verdeutet. Es wird von meiner Seite aus keine tiefgründige wissenschaftlich fundierte Statistik geben. Nicht nur, weil ich diesbezüglich nicht ausreichend qualifiziert bin, sondern auch, weil keine aussagekräftigen Daten vorhanden sind. Hierzu müssten die Abmahner ihre Zahlen veröffentlichen. Auf die Nennung diverser Zahlen möchte die Initiative AW3P dennoch nicht verzichten. Diese werden für den einen oder anderen vielleicht doch von Interesse sein, oder auch nicht.














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AW3P Zahlensalat





Besucher der Homepage


Mit der ständigen Aktualisierung der Macher von "WordPress", werden viele ältere Plugins nicht mehr, oder nur fehlerhaft unterstützt. So musste das Statistik-Plugin deinstalliert werden, da es Fehler in der Datenbank verursachte. Deshalb ist die Auflistung von "echten" Besuchern nicht mehr möglich, da andere Plugins alle Besucher, jede besuchte Seite, Robot und Suchmaschinen zählen. Deshalb nur zur Information die Aussage des allgemeinen Besucherzählers.



Beginn 01.05.2007: 0 Besucher
- Zwischenstand 01.01.2018; 00:10 Uhr: 3.148.920 Besucher
- Zwischenstand 01.07.2018; 00:00 Uhr: 3.269.869 Besucher (I. HJ 2018: 120.949 Besucher, aufgerufene Seiten, Robot, Suchmaschinen)


Forum AW3P:
Aufrufe des Threads "Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread"
- Zwischenstand 01.01.2018; 00:10 Uhr: 3.031.910 Zugriffe
- Zwischenstand 01.07.2018; 00:00 Uhr: 3.196.481 Zugriffe (I. HJ 2018: 164.571 Zugriffe)









Musterschreiben einer mod. UE (Word-Dokument)


- HJ 2014: 12.068
- 2014: 18.245
- HJ 2015: 4.756
- 2015: 9.546
- HJ 2016: 4.259
- 2016: 8.186
- HJ 2107: 4.870
- 2017: 9.160
- HJ 2018: 4.862







Musterschreiben einer mod. UE (PDF-Dokument)


- HJ 2014: 16.037
- 2014: 44.840
- HJ 2015: 10.090
- 2015: 19.722
- HJ 2016: 4.952
- 2016: 10.001
- HJ 2017: 5.605
- 2017: 9.936
- HJ 2018: 3.404







Wegweiser Inkasso (PDF-Dokument)


- HJ 2014: 16.381
- 2014: 28.689
- HJ 2015: 4.445
- 2015: 8.934
- HJ 2016: 3.111
- 2016: 7.853
- HJ 2017: 6.023
- 2017: 11.394
- HJ 2018: 5.745













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Klagezahlen & Co.


Für die Rubrik "Klagezahlen & Co." werden die Gerichtsentscheidungen aufgelistet, die in den Wochenzusammenfassungen von AW3P (vgl. "AW3P: DER Wochenrückblick für Filesharing-Fälle") veröffentlicht werden. Ich möchte - wie immer - darauf hinweisen, dass diese Auflistung nicht alle bundesweit geführten Gerichtsentscheidungen darstellen. Sicherlich werden es weitere Gerichtsentscheidungen geben, die nicht veröffentlicht wurden, oder deren Veröffentlichung mir eventuell durch die Lappen ging. Es wird gewonnen, verloren, versäumt, zurückgenommen oder es werden gerichtliche Vergleiche geschlossen etc. Warum dieser stete Hinweis? Viele selbst ernannte sogenannte "Foren-Experten" wollen hieraus ihre Klagewahrscheinlichkeit für andere berechnen, was natürlich schlicht Unfug ist.



Des Weiteren gilt der umgemünzte Grundsatz: "iudex non calculat" - "der Richter rechnet nicht".





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AG Bochum, Urteil vom 14.02.2018 - 67 C 112/17 (Sch./Sch. verlieren; kein Beweis Richtigkeit der IP-Ermittlung]



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AG Frankenthal, Urteil vom 08.11.2017 - 3c C 169/17 [.rka RAe verlieren; Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Werkcharakters der zur Verfügung gestellten Dateifragmente eines geschützten Computerprogramms (Berufung wurde eingelegt, LG Frankenthal - 6 S 22/17)]


AG Frankenthal, Urteil vom 18.01.2018 - 3a C 209/17 [.rka RAe verlieren; Beklagter und Mitnutzer bestreiten; kein Störer aufgrund Betrieb eines privaten WLAN-Anschlusses (Haftungsprivilegierung § 8 Abs.1 Satz 2 i.V.m. Abs. 3 TMG)]


AG Frankenthal, Urteil vom 18.04.2018 - 3c C 27/18 [.rka RAe verlieren; i.S.d. BGH - "Konferenz der Tiere" (NJW 2018, 784)]


AG Frankenthal, Urteil vom 25.04.2018 - 3c C 251/17 [WF verlieren; BGH - "Konferenz der Tiere", fehlender Klägervortrag zur Überkompensation]



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LG Frankfurt am Main, Urteil vom 09.05.2018 - 2-03 S 8/17 [.rka RAe verlieren Berufung; sekundäre Darlegungslast]


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AG Frankfurt am Main, Urteil vom 31.01.2018 - 31 C 1752/17 (17) [.rka RAe verlieren; fehlende Aktivlegitimation an dem Computerspiel "Metro Last Light"]


AG Frankfurt am Main, Urteil vom 23.03.2018 - 30 C 1156/17 (47) [WF verlieren; sekundäre Darlegungslast (Wohngemeinschaft)]



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LG Köln, Urteil vom 17.05.2018 - 14 S 2/17 [Berufung RA Sarwari wird zurückgewiesen; Beweis der Richtigkeit der behaupteten Ermittlungen nicht zur Überzeugung der Kammer (Einfachermittlung)]


LG Köln, Urteil vom 17.05.2018 - 14 S 4/17 [Berufung RA Sarwari wird zurückgewiesen; Beweis der Richtigkeit der behaupteten Ermittlungen nicht zur Überzeugung der Kammer (Einfachermittlung)]



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AG München, Urteil vom 12.12.2017 - 283 C 9481/17 [.rka RAe verlieren; sek. Darlegungslast erfüllt (Au-pair-Mädchen)]



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I. HJ 2017:
- Oberlandesgericht: 0
- Landgericht: 4
- Amtsgericht: 23
Gesamt: 27



II. HJ 2017:
- Oberlandesgericht: 0
- Landgericht: 1
- Amtsgericht: 20
Gesamt: 21



2017:
- Oberlandesgericht: 0
- Landgericht: 5
- Amtsgericht: 43
Gesamt: 48


I. HJ 2018:
- Oberlandesgericht: 0
- Landesgericht: 3
- Amtsgericht: 8
Gesamt: 11









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LG Berlin, Urteil vom 15.12.2017 - 15 O 218/16 [NIMROD gewinnen; Durchsetzung von Filesharing Rechtsverletzungen auch im Ausland (Französischer Austauschschüler)]



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LG Bielefeld, Urteil vom 06.02.2018 - 20 S 99/16 [.rka RAe gewinnen; Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen; sek. Darlegungslast]


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AG Bielefeld, Urteil vom 16.11.2017 - 42 C 224/17 [WF gewinnen; lediglich pauschaler Verweis auf mögliche Dritte führt zur Verurteilung; nachvollziehbar ./. theoretisch möglich]


AG Bielefeld, Urteil vom 16.11.2017 - 42 C 255/17 [WF gewinnen; sek. Darlegungslast (kommt niemand (AI, Mitnutzer) als Täter in Betracht, geht Täterschaft auf AI zurück)]


AG Bielefeld, Urteil vom 28.03.2018 - 42 C 309/17 [.rka RAe gewinnen; keine Deckelung nach § 97a Abs. 3 Satz 2 UrhG; Verweis auf Kinder als Täter begründet Haftung nach § 832 BGB]


AG Bielefeld, Urteil vom 18.04.2018 - 42 C 257/17 [WF gewinnen; sek. Darlegungslast (Vortrag eines Anschlussinhabers, nach welchem kein Dritter als Täter ernsthaft in Betracht kommt, ist unplausibel)]


AG Bielefeld, Urteil vom 18.04.2018 - 42 C 308/17 [WF gewinnen; sek. Darlegungslast (Aufzeigen verschiedener Sachverhaltsalternativen und bloßer Vermutungen reicht nicht aus)]



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LG Bochum, Urteil vom 15.03.2017 - I-8 S 43/17 [WF gewinnen Berufung; Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen (sek. Darlegungslast)]


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AG Bochum, Urteil vom 26.01.2018 - 66 C 125/17 [WF gewinnen; Beklagte und Mitnutzer bestreiten; Drittunterwerfung]


AG Bochum, Urteil vom 26.01.2018 - 66 C 125/17 [WF gewinnen; "Angebot" zur Nennung der Namen der Mitnutzer genügt nicht (Beklagter ohne Anwalt)]



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AG Charlottenburg, Urteil vom 30.05.2017 - 224 C 418/16 [.rka RAe gewinnen; sek. Darlegungslast]


AG Charlottenburg, Urteil vom 27.06.2017 - 203 C 58/17 [WF gewinnen; Beklagte legt Berufung ein]


AG Charlottenburg, Urteil vom 07.11.2017 - 214 C 165/17 [.rka RAe gewinnen; sek. Darlegungslast]


AG Charlottenburg, Urteil vom 28.11.2017 - 206 C 282/17 [.rka RAe gewinnen; sek. Darlegungslast]


AG Charlottenburg, Urteil vom 29.11.2017 - 216 C 204/17 [.rka RAe gewinnen; sek. Darlegungslast]


AG Charlottenburg, Urteil vom 29.11.2017 - 231 C 314/17 [WF gewinnen; bloßer Verweis auf Familienmitglieder lässt Haftung in Filesharingverfahren nicht entfallen (Beklagter ohne Anwalt)]


AG Charlottenburg, Urteil vom 19.12.2017 - 203 C 382/17 [WF gewinnen; sek. Darlegungslast (Beklagter ohne Anwalt, keine Nennung von Namen)]


AG Charlottenburg, Urteil vom 02.01.2018 - 203 C 191/17 [WF gewinnen; sek. Darlegungslast (zum Log. keinen PC); Beklagter ohne Anwalt]


AG Charlottenburg, Urteil vom 05.01.2018 - 206 C 386/17 [WF gewinnen; sek. Darlegungslast; Beklagte/r muss vortragen, wer genau (namentlich) sich zum Vorwurf in seinem Haushalt aufgehalten hat, über welche Geräte diese Personen Zugriff auf das Internet hatten, wie sich ihr Nutzungsverhalten im Einzelnen darstellt usw.]


AG Charlottenburg, Urteil vom 31.01.2018 - 231 C 257/17 [WF gewinnen; sek. Darlegungslast (Airbnb)]


AG Charlottenburg, Urteil vom 31.01.2018 - 216 C 330/17 [WF gewinnen; sek. Darlegungslast, Wohngemeinschaft]


AG Charlottenburg, Urteil vom 13.02.2018 - 206 C 452/17 [WF gewinnen; sek. Darlegungslast (Beklagte ohne Anwalt)]


AG Charlottenburg, Urteil vom 22.02.2018 - 203 C 375/17 [WF gewinnen; sek. Darlegungslast (pauschaler Verweis auf vermeintlichen "Hackerangriff"); Beklagter ohne Anwalt]



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AG Düsseldorf, Urteil vom 06.12.2017 - 10 C 101/17 [.rka RAe gewinnen; keine Deckelung von Anwaltsgebühren im Filesharing (unbillig gemäß § 97a Abs.3 S. 3 UrhG)]


AG Düsseldorf, Urteil vom 04.01.2018 - 14 C 100/17 [WF gewinnen; sek. Darlegungslast (pauschaler Verweis auf vermeintlichen "Hackerangriff"); Beklagter ohne Anwalt]


AG Düsseldorf, Urteil vom 05.01.2018 - 10 C 102/17 [WF gewinnen; sek. Darlegungslast (Familienmitglieder mit überdurchschnittlichen Computerkenntnissen)]


AG Düsseldorf, Urteil vom 14.02.2018 - 10 C 157/17 [WF gewinnen; sek. Darlegungslast (Verweis auf "Z-Bot"-Trojaner lässt Verantwortlichkeit des AI nicht entfallen)]


AG Düsseldorf, Urteil vom 22.02.2018 - 14 C 92/17 [WF gewinnen; Mitnutzer eines Internetanschlusses, welche eine Tatbegehung auf Nachfrage abstreiten, kommen als Täter der Rechtsverletzung nicht in Betracht (Beklagter ohne Anwalt)]



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AG Erfurt, Urteil vom 22.02.2018 - 12 C 826/17 [WF gewinnen; pauschaler Verweis auf unberechtigten Dritten genügt nicht (Singleanschluss)]



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LG Flensburg, Urteil vom 13.06.2018 - 8 O 25/16 [NIMROD gewinnen; Beklagter wurde zu einer Vertragsstrafe in Höhe von 6.000,00 Euro verurteilt (Faktor 500 des durchschnittlichen Nettopreises des Spiels)]



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LG Frankfurt am Main, Urteil vom 31.05.2017 - 2-06 O 28/17 [.rka RAe gewinnen; sek. Darlegungslast (wenn Name des Täters bei Vorlage Originalvollmacht in Aussicht gestellt wurde, muss er benannt werden]


LG Frankfurt am Main, Urteil vom 05.11.2017 - 2-06 O 120/17 [.rka RAe gewinnen; sek. Darlegungslast (abstrakte Nutzungsmöglichkeiten reicht nicht)]


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AG Frankfurt am Main, Urteil vom 27.03.2018 - 32 C 3164/17 (22) [WF gewinnen; sek. Darlegungslast (pauschale Behauptung der Täterschaft eines Dritten genügt nicht)]



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AG Hamburg, Urteil vom 31.01.2018 - 31c C 288/17 [WF gewinnen; sek. Darlegungslast (Beklagte ohne Anwalt, keine Mitnutzer)]



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LG Hannover, Urteil vom 26.02.2018 - 18 S 57/17 [.rka RAe gewinnen; Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen; sek. Darlegungslast]


LG Hannover, Urteil vom 26.02.2018 - 18 S 30/17 [.rka RAe gewinnen Berufung; sek. Darlegungslast]



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AG Koblenz, Urteil vom 20.12.2017 - 153 C 384/17 [WF gewinnen; sek. Darlegungslast (pauschales Bestreiten der Ermittlungen)]


AG Koblenz, Urteil vom 04.01.2018 - 152 C 1445/17 [.rka RAe gewinnen; Deckelung von Anwaltsgebühren im Filesharing kann unbillig sein (unbillig gemäß § 97a Abs.3 S. 3 UrhG)]


AG Koblenz, Urteil vom 15.03.2018 - 152 C 2398/17 [WF gewinnen; behauptete Ortsabwesenheit sowie der Verweis auf die Anwesenheit einer weiteren Person schließt die persönliche Haftung nicht aus (Beklagter im Urlaub)]



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LG Köln, Urteil vom 15.02.2018 - 14 S 18/17 [WF gewinnen Berufung; sek. Darlegungslast; Mitnutzer kommt als Täter nicht ernsthaft in Betracht, wenn dieser auf Nachfrage die Rechtsverletzung abstreitet und der AI sich mit dieser Antwort zufriedengibt]


LG Köln, Urteil vom 01.03.2018 - 14 S 30/17 [WF gewinnen Berufung; 3D- und 2D-Version eines Filmwerks lediglich um unterschiedliche Darstellungsformen, keine Auswirkungen auf die Richtigkeit der Ermittlungen (keine Volltextveröffentlichung)]


LG Köln, Urteil vom 19.04.2018 - 14 O 38/17 [.rka RAe gewinnen Berufung; Mitnutzer gesteht im Verfahren die Tat (SE: 3.899,00 EUR)]


LG Köln, Urteil vom 17.05.2018 - 14 S 32/17 [WF gewinnt Berufung; Rest-SE verjährt erst nach 10 Jahren, Landesrichter heben fehlerhaftes Urteil des AG Köln auf]



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AG Landshut, Urteil vom 10.11.2017 - 4 C 1319/16 [WF gewinnen; sek. Darlegungslast (detailarmer und widersprüchlicher Vortrag; Gericht zweifelt am Sachvortrag des Beklagten)]



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AG Leipzig, Urteil vom 07.06.2017 - 109 C 1063/17 [WF gewinnen; lediglich pauschaler Verweis auf mögliche Dritte führt zur Verurteilung (Beklagter ohne Anwalt, LAN-Party-Veranstalter)]


AG Leipzig, Urteil vom 25.08.2017 - 117 C 1073/17 [WF gewinnen; AI haftet, wenn kein Dritter als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommt]


AG Leipzig, Urteil vom 22.12.2017 - 118 C 1743/17 [WF gewinnen; sek. Darlegungslast (Nachforschungspflichten)]


AG Leipzig, Urteil vom 18.04.2018 - 103 C 1596/17 [WF gewinnen; bloße Behauptung der Zugriffsmöglichkeit eines Dritten reicht nicht, Parteienvergleich aus mündlicher Verhandlung wurde durch die Beklagte schriftlich widerrufen]



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AG Magdeburg, Urteil vom 27.04.2018 - 140 C 995/17 (140) [WF gewinnen; sek. Darlegungslast (bloße Nutzungsmöglichkeit weiterer Familienmitglieder lässt die Haftung des AI nicht entfallen)]



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AG München, Urteil vom 23.11.2017 - 213 C 17899/17 [WF gewinnen; lediglich pauschaler Verweis auf mögliche Dritte führt zur Verurteilung (Beklagter ohne Anwalt)]


AG München, Urteil vom 06.04.2018 - 158 C 13140/17 [.rka RAe gewinnen; keine Deckelung nach § 97a Abs. 3 Satz 2 UrhG]



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AG Nürnberg, Urteil vom 09.02.2018 - 238 C 71047/17 [WF gewinnen; sek. Darlegungslast (Beklagter ohne Anwalt)]



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LG Potsdam, Beschluss vom 05.12.2017 - 2 S 18/16 [Beklagter verliert Berufung gegen WF; sekundäre Darlegungslast (widersprüchlicher Sachvortrag)]



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AG Saarbrücken, Urteil vom 02.03.2018 - 5 C 41/18 (03) (.rka RAe gewinnen; Aktivlegitimation (Überblick zur Aktivlegitimation zum Computerspiel "Dead Island")



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OLG Schleswig, Urteil vom 26.04.2018 - 6 U 41/17 [.rka RAe gewinnen Berufung der Beklagten; Täterschaft unstreitig; Sachvortrag betreffs kleinster Daten, Überkompensation, Höhe Lizenzschaden, EU-Studie "Werbewirkung für RI durch Rechtsverletzung" unbeachtlich]



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LG Stuttgart, Urteil vom 09.05.2018 - 24 O 28/18 [.rka RAe gewinnen Berufung; Schadensersatz über 3.000,00 EUR (Faktor 175), Unbilligkeit]


LG Stuttgart, Urteil vom 23.08.2017 - 24 O 382/16 [.rka RAe gewinnen Berufung; Schadensersatz 4.399,00 EUR (Faktor 150), Unbilligkeit]



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AG Traunstein, Urteil vom 30.11.2017 - 312 C 547/17 [WF gewinnen; sek. Darlegungslast, pauschaler Verweis auf vermeintlichen "Hackerangriff" verspricht keinen Erfolg (Beklagter legt Berufung ein)]



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I. HJ 2017:
- Oberlandesgericht: 3
- Landgericht: 16
- Amtsgericht: 37
Gesamt: 56



II. HJ 2017:
- Oberlandesgericht: 1
- Landgericht: 10
- Amtsgericht: 35
Gesamt: 46



2017:
- Oberlandesgericht: 4
- Landgericht: 26
- Amtsgericht: 72
Gesamt: 102


I. HJ 2018
- Oberlandesgericht: 1
- Landesgericht: 15
- Amtsgericht: 42
Gesamt: 58


Aus dieser Auflistung ergibt sich, dass die - aus unserer Sicht heraus - gewonnenen Gerichtsentscheidungen zurückgehen, die verlorenen hingegen unverändert hoch sind. Danke auch an die abmahnenden Kanzleien, die ihre gewonnenen Urteile veröffentlichen.










Rechtsprechung und Trends



LG Stuttgart, 11. Große Wirtschaftsstrafkammer - 11 KLs 167 Js 107630/15


(...) Die große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart hat den 61-Jährigen Angeklagten in der vergangenen Woche wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen zu einer Haftstrafe von 5 ½ Jahren verurteilt. Sämtliche der ca. 1,4 Millionen sichergestellten Tonträger (CDs, DVDs und Vinylschallplatten) werden vernichtet. Der seitens der Ermittlungsbehörden nachgewiesene Erlös von mehr als 305.000,00 EUR, die der Angeklagte von 2012 bis 2016 durch seine illegale Geschäftstätigkeit erzielte, wird eingezogen. (...)


Quelle: 'http://www.raschlegal.de'
Link: http://www.raschlegal.de/aktuelles/groe ... erurteilt/







OLG Köln, Urteil vom 02.02.2018 - 6 U 85/17 - WiFi-Hotspot


(...) Unbestellte Dienstleistungen, wie ein erweiterter Zugriff auf WLAN-Leistungen, sind grundsätzlich Belästigungen im Sinne des § 7 Abs. 1 S. 1 UWG, weil dem Kunden eine geschäftliche Handlung aufgedrängt wird, die er nicht selbst nachgesucht hat und für deren Vornahme auch seine Entscheidung nicht abgewartet wurde. Eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 1 S. 1 UWG liegt allerdings erst vor, wenn die Aufschaltung des Signals gegen den geäußerten oder erkennbaren Widerspruch des Kunden vorgenommen wird. Daher ist der Kunde vor der Aufschaltung über sein Widerspruchsrecht zu informieren. (...)


Quelle: 'http://www.jurpc.de'
Link: http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20180034







LG München I, Endurteil vom 01.02.2018 - 7 O 17752/17


(...) Auch gegen Anbieter von Telemediendiensten nach dem Telemediengesetz kann aus europarechtlichen Erwägungen nach den Grundsätzen der Störerhaftung vorgegangen werden. Durch das Dritte Änderungsgesetz zum Telemediengesetz wurde die Möglichkeit der Inanspruchnahme von "regulären" Internet-Zugangsprovidern nicht neu geregelt, so dass insbesondere der § 8 Abs. 1 S. 2 TMG einer Inanspruchnahme aus Störerhaftung nicht entgegensteht. (...)


Quelle: 'http://www.gesetze-bayern.de'
Link: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Do ... 57?hl=true







BFH, Beschluss vom 20.03.2018 - III B 135/17


(...) 2. Die Frage, ob der 31. Dezember - Silvester- bei der Fristberechnung einem Feiertag gleichzustellen ist, ist nicht klärungsbedürftig. Sie ist offensichtlich zu verneinen, wie es das FG getan hat. (...)


Quelle: 'http://juris.bundesfinanzhof.de'
Link: http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin ... n&nr=36614







OLG München, Urteil von 15.03.2018 - 6 U 1741/17


(...) 1. Wird ein Unterlassungsanspruch auf Wiederholungsgefahr gestützt, ist eine darauf gegründete Klage nur begründet, wenn das beanstandete Verhalten sowohl zum Zeitpunkt seiner Vornahme rechtswidrig war als auch zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung rechtswidrig ist. (Rdnr. 29) (redaktioneller Leitsatz)
2. Für den Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten kommt es auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der Abmahnung an. (Rdnr. 38) (redaktioneller Leitsatz)
3. Von einem Passwortschutz mit Identitätsangabe des Nutzers geht eine nennenswerte Abschreckungswirkung aus, welche zwar nicht in jedem Fall eine Rechtsverletzung zu verhindern vermag, aber geeignet ist, einen unerlaubten Zugriff auf die Schutzgegenstände zumindest zu erschweren. (Rdnr. 45) (redaktioneller Leitsatz)
4. Bei dem Begriff der "Sperrung der Nutzung von Informationen" in § 7 Abs. 4 TMG handelt es sich um eine maßnahmenoffene Regelung. (Rdnr. 58) (redaktioneller Leitsatz)
5. Dass anzuordnende Maßnahmen nach § 7 Abs. 4 TMG auch zumutbar und verhältnismäßig sein müssen, folgt unmittelbar aus § 7 Abs. 4 S. 2 TMG. (Rdnr. 58) (redaktioneller Leitsatz)
(...)


Quelle: 'http://www.gesetze-bayern.de'
Link: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Do ... 8-N-003015







OLG München, Urteil vom 15.03.2018 - 6 U 1741/17 - Sony Music ./. McFadden


(...) Betreiber offener und freier WLAN-Netzwerke müssen für mögliche Urheberrechtsverletzungen haften, wenn es um ältere Fälle geht, die noch vor der Änderung des Telemediengesetzes vor sich gegangen sind. Das Oberlandesgericht München bestätigte am 15.03.2018 (6 U 1741/17) ein entsprechendes Urteil des Landgerichts München I (GRUR-RS 2017, 116901). (...) Das Oberlandesgericht wies allerdings ein Unterlassungsbegehren von Sony Music zurück, das in die Zukunft gerichtet war. Seit der Änderung des Telemediengesetzes im Oktober 2017, mit der die Störerhaftung abgeschafft worden ist, hält das OLG den Anspruch für nicht mehr gegeben. (...)


Quelle: 'https://rsw.beck.de'
Link: https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/olg ... -altfaelle







BGH, Urteil vom 06.12.2017 - I ZR 186/16 - Konferenz der Tiere


(...) Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 06.12.2017 (I ZR 186/16) ein Urteil des Landgerichts Frankenthal aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.

Streitpunkt war die Frage, ab wann beim Filesharing von einer Urheberrechtsverletzung auszugehen ist. Das Landgericht Frankenthal hatte insofern vertreten, dass der Nutzer einer Tauschbörse erst dann haftbar zu machen sei, wenn er einen abspielbaren bzw. wahrnehmbaren Ausschnitt eines geschützten Filmes, Musikalbums etc. angeboten habe.
(...)


Quelle: 'https://news.waldorf-frommer.de'
Link: https://news.waldorf-frommer.de/pressem ... nthal-auf/







BGH - I ZR 64/17 - Tor-Exit-Node


Verhandlungstermin am 21. Juni 2018, 12.00 Uhr, in Sachen I ZR 64/17 (Bundesgerichtshof zur Störerhaftung bei Bereitstellung eines Internetzugangs über WLAN und einen Tor-Exit-Node)


Quelle: 'http://juris.bundesgerichtshof.de'
Link: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... 06&Blank=1




Zu den Ergebnissen des Verhandlungstermins ist nicht Näheres bekannt, die Beteiligten haben sich diesbezüglich öffentlich nicht geäußert. Deshalb bleibt nur die Volltextveröffentlichung abzuwarten.






EuGH - Schlussanträge vom 06.06.2018 - C 149/17 - unerlaubtes Filesharing


(...) Nach alledem schlage ich dem Gerichtshof vor, auf die Vorlagefragen des Landgerichts München I (Deutschland) wie folgt zu antworten:

Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft und Art. 13 Abs. 1 der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums sind dahin auszulegen, dass sie nicht vorschreiben, im nationalen Recht der Mitgliedstaaten eine Vermutung der Haftung der Inhaber eines Internetanschlusses für über diesen Anschluss begangene Urheberrechtsverletzungen einzuführen. Sieht das nationale Recht jedoch zum Schutz dieser Rechte eine solche Vermutung vor, muss sie kohärent angewandt werden, um die Wirksamkeit dieses Schutzes zu gewährleisten. Das durch Art. 7 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannte Recht auf Achtung des Familienlebens kann nicht dahin ausgelegt werden, dass den Rechtsinhabern jede reelle Möglichkeit genommen wird, ihr durch Art. 17 Abs. 2 der Charta der Grundrechte verbürgtes Recht des geistigen Eigentums zu schützen.
(...)


Quelle: 'http://curia.europa.eu'
Link: http://curia.europa.eu/juris/document/d ... cid=588916






Im ersten Halbjahr ist der Kurs des Bundesgerichtshofs seit seiner Entscheidung "Sommer unseres Lebens" hinsichtlich der dogmatischen Verteidigung eines Betroffenen sichtbar. Bei den verlorenen Gerichtsentscheidungen ist sichtbar, dass Beklagte sich immer noch ohne einen Anwalt vor Gericht vertreten und sich in ihren Sachvortrag auf widersprüchliche oder nur pauschale Argumente stützen. Die rein theoretische Möglichkeit eines anderen Geschehenablaufes reicht nicht aus. Worauf es ankommt, wenn ein Beklagter seine Täterschaft bestreitet und Mitnutzer benennt, hat das Amtsgericht Bielefeld in seiner Entscheidung - 42 C 255/17 lehrbuchmäßig klargestellt.








Dogmatische Verteidigung eines Beklagten



1) Tatsächliche Vermutung der Täterschaft des AI:
- es besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, wenn ein geschütztes Werk der Öffentlichkeit von einer IP-Adresse aus zugänglich gemacht wird, die zum fraglichen Zeitpunkt einer bestimmten Person zugeteilt ist, diese Person für die Rechtsverletzung verantwortlich ist
- eine tatsächliche Vermutung für eine Täterschaft des Anschlussinhabers ist dann nicht begründet, wenn zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung auch andere Personen diesen Anschluss benutzen konnten



2.) Sekundäre Darlegungslast:
- er genügt seiner sekundären Darlegungslast im Hinblick darauf, ob andere Personen. selbstständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten, nicht dadurch, dass er lediglich pauschal die theoretische Möglichkeit des Zugriffs von in seinem Haushalt lebenden Dritten auf seinen Internetanschluss behauptet
- darüber hinaus ist der Anschlussinhaber im Rahmen des Zumutbaren auch zu Nachforschungen verpflichtet.
-- Personen, die selbstständig Zugriff auf den Internetanschluss hatten ist unter Angabe einer ladungsfähigen Anschrift namentlich zu benennen.
-- nähere Angaben zum generellen Nutzungsverhalten der Personen, denen die Nutzung des Internetanschlusses gestattet wurde
--- Angaben, wie die Personen Zugang zum Internetanschluss erhalten, wie häufig diese Personen das Internet nutzen, wozu das Internet genutzt wird und wie das Nutzungsverhalten im Einzelfall kontrolliert wurde
--- Ergebnisse Befragung, ob die Personen die Rechtsverletzung begangen haben (gilt auch für Ehefrau)
- im Rahmen der sekundären Darlegungslast ist es erforderlich, dass der Anschlussinhaber nachvollziehbar vorträgt, welche Personen Gelegenheit hatten, die fragliche Verletzungshandlung - ohne - Wissen und Zutun des Anschlussinhabers zu begehen
-- Grundlage des Sachvortrages zu den benannten Mitnutzern bilden die Tatsachenmerkmale
--- Nutzerverhalten,
--- Kenntnissen,
--- Fähigkeiten
--- zeitliche Hinsicht


Nachvollziehbarkeit setzt eine logische Verkettung zwischen den vier Nutzungsaspekten und der Rechtsfolge, nämlich Begehung der fraglichen Verletzungshandlung, voraus! Denn, wenn der Beklagte seine sekundäre Darlegungslast nicht gerecht wird, haftet er als Täter.








Amtsgericht Frankenthal - What?

Am Gerichtsstandort des Amtsgericht Frankenthal ist ein Trend erkennbar, der rechtlich so nicht haltbar ist. Denn der Kläger soll bei der gesamtschuldnerischen Haftung auch hinsichtlich etwaiger Überkompensation vortragen. Das heißt, wie viele realisierte Zahlungen hat es gegeben, um zu sehen, ob eben diese Überkompensation erreicht ist. Aus welchen richterlichen Gründen heraus diese Überlegung eine Rolle spielt, gerade bei der Lizenzanalogie, also letztlich einer Zahlung für die Nutzung, spielen andere Schädiger und Zahlungen keine Rolle.

Es bleibt weiterhin spannend und es stehen noch einige Volltextveröffentlichungen zu Filesharing des BGH und EuGH aus.








Verjährung - drei oder zehn Jahre? - Hat der Filesharer etwas Erlangt?


Obwohl diese Fragen im Grundsatz eindeutig, da legaldefiniert, müsste für jeden der Sachverhalt hinsichtlich der Verjährung i.V.m. dem Bereicherungsrecht bei Filesharing Fällen aller spätestens mit dem BGH-Entscheid "Everytime we touch" (Urteil vom 12.05.2016 - I ZR 48/15) klar sein. Im Mai musste das Landgericht erneut ein fehlerhaftes Urteil des Amtsgericht Köln aufheben (Urteil vom 17.05.2018 - 14 S 32/17). Das Erstgericht vertrat die fehlerhafte Rechtsauffassung, dass die Beklagte nichts mit dem Upload in einer Tauschbörse erlangte und somit nur die dreijährige Verjährung Anwendung findet.

Das Berufungsgericht fand hierzu klare Worte.

"Vorliegend hat die Beklagte durch die Verletzung des Rechts der Klägerin zum öffentlichen Zugänglichmachen des streitgegenständlichen Filmes etwas im Sinne von § 102 S. 2 UrhG erlangt. Sie hat in den Zuweisungsgehalt des der Klägerin zustehenden Rechts zum öffentlichen Zugänglichmachen eingegriffen und sich damit auf deren Kosten den Gebrauch dieses Rechts ohne rechtlichen Grund verschafft. Die von dem Amtsgericht vertretene Auffassung, der Rechtsverletzer, der an einer Tauschbörse teilnehme, erlange auf Kosten des Berechtigten lediglich mit dem Download des Werkes die Befreiung von der Verbindlichkeit, eine entsprechende Vergütung für die eigene Nutzung des Werkes zu zahlen, er erspare sich also lediglich Kosten für den Kauf einer CD, DVD oder Ähnlichem, verkennt den Sachverhalt und den Kern der streitgegenständlichen Rechtsverletzung.

Tatbestand der Urheberrechtsverletzung ist nicht der private Download des Filmes [Name] von Seiten der Beklagten, sondern dessen öffentliche Zugänglichmachung.
"



Auch im ersten Halbjahr ist sichtbar das diverse Inkasso's im Auftrag oder nach Abtretung im eigenen Namen, gerade innerhalb der zehnjährigen Verjährung versuchen, ihre vermeintlichen Forderungen vorgerichtlich durchsetzen. Hier sollte ein Betroffener sich nicht außer der Ruhe bringen lassen. Außergerichtliche Schreiben werden einmal widersprochen, gegen einen möglichen Mahnbescheid wird Widerspruch - insgesamt - eingelegt, dann zeigt sich, ob geklagt wird oder nicht.














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Forenwelt


Es sind nur noch zwei "aktive" Foren übrig, die sich mit dem Thema "Filesharing Abmahnungen" beschäftigen. Erkennbar ist, dass das öffentliche Interesse und eine umfangreiche Diskussion weiter zurückgehen, nur mitgelesen wird und die Argumente in den wenigen Postings sich wieder den Argumenten á la Gulli:Board 2006 anpassen. Was nicht gerade von der aktuellen Qualität der Forenwelt spricht.

Jedes Forum kann, darf und wird seine Interessen weiter verfolgen, solange die Technik es hergibt. Jeder Betroffene, selbst ernannte Foren-Experte kann, darf und wird seinen frei ausgewählten "Opferstatus" nach, dass ihm genehme Forum aufsuchen. Auch wenn es jetzt wieder einen Aufschrei geben wird: Aktuell übersteigt die Materie bei Filesharing Abmahnungen die Möglichkeit eines Forums voller Laien. Der einzige Slogan: "Mod. UE + Nichtzahlen" ist nicht mehr zeitgemäß und erfasst auch nicht die Komplexität des Sachverhaltes Urheberrecht (mod. UE ja / nein; Abmahnung berechtigt / wirksam; wann, wie, mit wem, welche außergerichtliche Reaktion etc.) sowie der Rechtsprechung (Dogmatik: tatsächliche Vermutung der Täterschaft des Anschlussinhabers / sekundäre Darlegungslast). Aber, jeder soll nach seiner Fasson selig werden, dies stellte schon der "Alte Fritz" fest.



In diesem Sinne wünsche ich allen ein Abmahn- und Klagefreies zweites Halbjahr 2018. Es bleibt zumindest in der Rechtsprechung weiterhin spannend.










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