2. Zur persönlichen Überprüfung der Datenbank: Wer mahnt was ab?
3. Abmahnfibel der Initiative AWDP: Link
4. Zivilrecht für (und von) Anfänger: Link
5. Musterschreiben einer modifizierten Unterlassungserklärung: Link
Spätestens nach dem Ende der Verjährungsfrist.hört das irgendwann auf?
Ich wurde als Forenbetreiber von o.g. Kanzlei höflichst darauf hingewiesen, das dieDarf man Fragen, wieso der Name dieses Anwalts abgeändert wird?
! | Hinweis: Wer nicht vorhat zu bezahlen, keinen Kontakt - weder Begleitschreiben, Erklärungsschreiben, Beleidigungsschreiben, Ausredeschreiben sowie keine Telefonanrufe mit dem Abmahner. Nur die mod. UE = schweigende Verteidigung! |
! | Hinweis: Wer nicht vorhat zu bezahlen, keinen Kontakt - weder Begleitschreiben, Erklärungsschreiben, Beleidigungsschreiben, Ausredeschreiben sowie keine Telefonanrufe mit dem Abmahner. Nur die mod. UE = schweigende Verteidigung! |
! | Hinweis: => Einen Anwalt benötige ich mit Erhalt einer Klageschrift! => Ich lege bei den Punkten 2.2. + 2.3. jeden Monat 50 € in meine persönliche Spendenkasse. => Bei den Punkten 2.2. + 2.3. werden Folgeschreiben des Abmahners kommen, wo man sich die Frage stellt: Was nun? |
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Bei einer Verhandlung mußt du belegen das du alle Sicherheitsvorkehrungen bezüglich deines Internetzugangs getroffen hast.Geht der Richter nicht davon aus wirst du auf die RA Kosten und Schadenserstz verklagt.Glaubt dir der Richter gehts nur noch um dir RA Kosten und du wirst als Störer belangt.Benny Hur hat geschrieben:Heute bekam ich wieder einen Brief von den Herren bekommen. Man nimmt bezug auf die Vorkorrespondenz, beruft sich auf diverse Urteile ( BGH Az. I ZR 121/08 vom 12.05.2010; LG Leipzig Az. 05 O 2783/09; LG Stuttgart Az. 17 O 312/09; LG Nürnberg Az. 3 O 6172/09) und fordert nun 1005.40 Euro. Zahlbar bis X.11.2012. Ich werde damit genauso verfahren, wie angedacht. Bei fruchtlosem Fristablauf will man übrigens umgehend Klage einreichen und auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Ist letzteres überhaupt möglich? Den Eingang der modifizierten Unterlassungserklärung hat man mit bestätigt, geht es dann im Klagefall nicht nur "noch" um die Anwaltskosten?