Abmahnungen von Es.Ka.We. Rechtsanwälte

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Steffen
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Abmahnungen von Es.Ka.We. Rechtsanwälte

#1 Beitrag von Steffen » Donnerstag 5. August 2010, 01:13

1. Boardregeln beachten. Link
2. Zur persönlichen Überprüfung der Datenbank: Wer mahnt was ab?
3. Abmahnfibel der Initiative AWDP: Link
4. Zivilrecht für (und von) Anfänger: Link
5. Musterschreiben einer modifizierten Unterlassungserklärung: Link

Ajo
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Re: Abmahnungen von SKW Schwarz Rechtsanwälte

#2 Beitrag von Ajo » Donnerstag 23. September 2010, 13:40

Hallo,

ich habe jetzt inzwischen meinen 3ten Bettelbrief (mit der ersten Abmahnung also der 4te Brief) von SKW Rechtsanwälten bekommen...es geht um eine Film von Capelight Pictures. Ich hab direkt anfangs die mod. UE abgegeben und bisher nix gezahlt und werde auch in Zukunft nichts zahlen.

Im letzten Brief steht nun: "Unsere Mandantin hat uns nunmehr beauftragt, Klage auf Erstattung der Rechtsanwaltkosten in voller Höhe aus einem Streitwert von blabla gegen Sie einzureichen. [...] [Aufforderung zur Zahlung] Bei fruchtlosem Fristablauf werden wir umgehend Klage einreichen und behalten uns auch eine Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vor."

Ich interpretier das nach wie vor als Drohkulisse und leeres Gelaber... Hört das mit den Bettelbriefen irgendwann auch ma auf?? Jmd schon ähnliche / weiterreichende Erfahrungen gemacht?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von SKW Schwarz Rechtsanwälte

#3 Beitrag von Steffen » Donnerstag 23. September 2010, 16:41

hört das irgendwann auf?
Spätestens nach dem Ende der Verjährungsfrist. ;)

VG Steffen

anzmuyt
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Re: Abmahnungen von Es.Ka.We. Rechtsanwälte

#4 Beitrag von anzmuyt » Dienstag 22. Februar 2011, 15:34

Darf man Fragen, wieso der Name dieses Anwalts abgeändert wird? Ich habe hier auch meine Daten angegeben und eben diesen Anwalt benannt und dieser wurde auf Es.Ka.We abgeändert. Versteht mich nicht falsch, es ist mir ziemlich egal, aber bei anderen Anwälten macht man das ja auch nicht - wieso gerade bei diesem RA??? Bin nur neugierig...

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Es.Ka.We. Rechtsanwälte

#5 Beitrag von Steffen » Dienstag 22. Februar 2011, 16:00

Darf man Fragen, wieso der Name dieses Anwalts abgeändert wird?
Ich wurde als Forenbetreiber von o.g. Kanzlei höflichst darauf hingewiesen, das die
Original-Namen markenrechtlich geschützt sind und ich abgemahnt werden kann,
wenn ich die Original Namen weiter in der Öffentlichkeit verwende.

Da ich kein Lust habe, wegen so ein Pille-Palle abgemahnt zu werden, verzichte ich
auf die Nennung der Original-Namen.

...wenn' schee macht!

VG Steffen

bananenflanke
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Re: Abmahnungen von Es.Ka.We. Rechtsanwälte

#6 Beitrag von bananenflanke » Samstag 24. Dezember 2011, 22:23

Gibt es keine Leute mit aktuellen ESKAWEEE-Erfahrungen? Ich habe derzeit eine Abmahnung der Herren vorliegen.

Interessant vor allem, dass sie mir eine Verringerung des geforderten Betrages übermittelt haben: 320 EUR --> 270 EUR. Gibt es damit Erfahrungen?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Es.Ka.We. Rechtsanwälte

#7 Beitrag von Steffen » Samstag 24. Dezember 2011, 22:52

Ganz einfach:

Entweder zahlen oder

  • 1. man gibt eine mod. UE ab
    - hier kann man prüfen oder prüfen lassen, ob man eventuell erweitert oder sogar vorbeugt
    - Link: mod. UE
    - Link: schlafende Hunde wecken
    2. man entscheidet sich für das Nichtzahlen
    - Risiko, man kann auf die Kosten verklagt werden. Dieses ist zwar gering, aber wenn es
    einen trifft, sollte man mit 1.000,- - 1.200,- € rechnen. Bei Rasch sogar um die 3.000,- €.
    3. man beantragt eine Akteneinsicht ind die Beschlussakte
    - wer sich verteidigen will, egal ob jetzt oder später, für die ist diese Beantragung -
    wichtig!
    - Link: Warum?
    - Link: Wie?
    4. Verjährungsfrist
    Beginnend: am Ende des Jahres mit Erhalt des Abmahnschreibens Sylvester 24:00 Uhr
    Ende: 3 Jahre Sylvester 24:00 Uhr
    - Einfluss haben hier Vergleichsverhandlungen und gerichtliche Mahnverfahren.

    !
    Hinweis:
    Wer nicht vorhat zu bezahlen, keinen Kontakt - weder Begleitschreiben, Erklärungsschreiben,
    Beleidigungsschreiben, Ausredeschreiben sowie keine Telefonanrufe mit dem Abmahner.
    Nur die mod. UE = schweigende Verteidigung!
    Für denjenigen, der ohne Anwalt reagiert, die angemessene Verteidigung.
    5. man legt monatlich 50,- € in einen “Klagetopf“
    Wird man in den drei Jahren verklagt, hat man das "Sicherungsgeld", wird man nicht,
    spendet man es für einen guten Zweck oder gönnt sich einen Urlaub!
    6. Anwalt ist wichtig, insbesondere - mit Erhalt - einer Klageschrift.
VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Es.Ka.We. Rechtsanwälte

#8 Beitrag von bananenflanke » Samstag 24. Dezember 2011, 23:47

Hallo Steffen,

vielen Dank für deine Antwort am Heiligabend. :-)

Ich lese hier schon seit einiger Zeit und bin mir der möglichen Optionen durchaus bewusst. Was mich in diesem Zusammenhang aber besonders interessiert: Man liest hier immer wieder von Leuten, die davor warnen, zu bezahlen, da man danach evtl. weitere Abmahnungen der Kanzlei erhält. Ist das nur eine Behauptung oder gibt es hier tatsächlich Leute, die das erlebt haben? Letztendlich weiß man natürlich selber am besten, was im Rahmen des Vorstellbaren ist, aber trotzdem wäre es interessant zu wissen, ob es solche Fälle bereits gab.

Außerdem würde mich interessieren, ob es bei einem möglichen Verfahren nur um die Anwaltskosten ginge, die bei einem fiktiven Streitwert von 30.000 EUR ja etwas 1.000 EUR betragen würden, oder ob es auch um Schadensersatz gehen könnte (trotz Störerhaftung). Dies droht man mir nämlich an und ich ahbe es bisher so verstanden, dass bei einem Greifen der Störerhaftung nur Anwaltskosten eingefordert werden können.

Nun aber erstmal frohe Weihnachten!
bananenflanke

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Re: Abmahnungen von Es.Ka.We. Rechtsanwälte

#9 Beitrag von Steffen » Sonntag 25. Dezember 2011, 01:20

Hallo @bananenflanke,

[...] Man liest hier immer wieder von Leuten, die davor warnen, zu bezahlen, da man danach evtl. weitere Abmahnungen der Kanzlei erhält. [...]

Grundsätzlich hängt es von Deinem Wissensstand mit ab. Kennst Du denjenigen, der downgeloadet hat oder nicht. Wenn man denjenigen kennt, ist ja das Einfachste, ihn mal zu fragen, was er so gezogen hat. Kennt man ihn nicht, dann ist die Einschätzung kurz und bündig, warum zahlen, für etwas, was man nicht getan hat. Wenn man fleißig war als Filesharer, sicherlich können Folge- und Mehrfachabmahnungen drohen. Ich sage es zwar nicht gern, aber in der Beziehung ist Dein Abmahner noch nicht auffällig geworden.

Folge- und Mehrfachabmahnung sind normalerweise gang und gäbe bei Musik (Sampler-CD, wie BRAVO, DreamDance usw., Chartcontainer Top 100) oder die berühmt berüchtigten Adult-Filme. Hier sind, bis 10 Abmahnungen keine Seltenheit.



[...] Außerdem würde mich interessieren, ob es bei einem möglichen Verfahren nur um die Anwaltskosten ginge, die bei einem fiktiven Streitwert von 30.000 EUR ja etwas 1.000 EUR betragen würden, oder ob es auch um Schadensersatz gehen könnte (trotz Störerhaftung). Dies droht man mir nämlich an und ich habe es bisher so verstanden, dass bei einem Greifen der Störerhaftung nur Anwaltskosten eingefordert werden können. [...]

Das ist eine Klopperfrage zu Weihnachten.

Der normale Klagefall ist doch, der Betroffene hat eine mod. UE abgegeben und zahlt nicht.

Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Wie vorm LG Berlin versucht man, nur den Schadensersatz (Täterhaftung) einzuklagen. (Wenn man gewinnt, war ja die Abmahnung berechtigt und der Abmahner könnte in einem weiteren Verfahren noch die anwaltlichen Gebühren einklagen)
2. Der Regelfall wird aber sein, das man versucht die anwaltlichen Gebühren (Störerhaftung) sowie als Bonus den Schadenersatz (Täterhaftung) anhängt. Wobei es in der Regel, in Richtung Vergleich und nur Störerhaftung geht. Außer in Kölle, hier sind alle grundsätzlich Störer und Täter. Deshalb kommen auch so viel Nordlichter nach dem Süden.

Der Klagewert, besser formuliert der Streitwert im Klagefall, ist dabei - nicht - die ominösen angenommenen 30.000,- €, auch nicht der Pauschalbetrag, sondern die vollen anwaltlichen Gebühren + Schadensersatzforderungen aus der Abmahnung.

a) anwaltliche Gebühren (Streitwert 30.000,- €; PC Game)
ca. 1.200,- €
b) SE
ca. 1.000,- €
___________________________________________________________
ergäbe ca. 2.200,- € Klagewert.

+ ca. 1.200,- € Gerichtskosten, wenn Du mit Pauken und Trompeten, aber ohne Zeugen und gerichtl. Gutachten verlierst. Prozessrisiko bei 3 ½ Tausend.

Da ist aber alles nur Spekulation, denn mit guter Strategie könnte man ja gewinnen. War ein Scherz. Man vergleicht sich, bevor größeren Kosten auf einen zukommen hinsichtlich 10.000,- - 20.000,- für ein Gerichtsgutachten, dann ist man wieder bei den ungefähren 1.000,- - 1.200,- € Risiko, auf die wir in unseren Empfehlungen verweisen.

Das ganze Geschäftsmodell ist doch nur auf Angst aufgebaut. Aber wie gesagt, wichtig für mich, wäre die Frage, die Du dir selbst beantworten musst, ob Du denjenigen kennst oder nicht.

No Risk, no Fun.

VG Steffen

,,..--.-

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Re: Abmahnungen von Es.Ka.We. Rechtsanwälte

#10 Beitrag von bananenflanke » Sonntag 25. Dezember 2011, 21:01

H Steffen,

mache ich hier zu Weihnachten noch richtig Arbeit. Au weia... ;-)

Also es scheint noch weitere Downloads zu geben, jedoch ist, soweit ich dem Glauben schenken darf, nichts dabei, was bisher in der Datenbank auftaucht. Das wäre dann ja ein Argument, sich auf den Betrag einzulassen, wenn man die Höhe für vertretbar hält, da eher keine Kettenabmahnungen drohen. Sampler etc. kann ich anscheinend komplett ausschließen. Diese Abmahnung bezieht sich auf einen Film.

Danke auch für deine Rechnung bezüglich der potentiellen Kosten vor Gericht. Der Betrag von ca. 1.ooo EUR beim Vorverhandlungsvergleich ist ja dann doch überschaubar gegenüber dem, was ich mir ausgerechnet hatte, wenn SE und AW-Kosten auf einen einprasseln sollten.

Eine letzte Frage: Habt ihr Erfahrungen gemacht, dass bei Filmen die Nähe des Loggings zur primären Vermarktungsphase (Kinostart) das Risiko eines Klagewegs erhöht?

Liebe Grüße & weiterhin ein frohes Fest (langsam beginne ich damit, es sportlich zu sehen),
bananenflanke

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Re: Abmahnungen von Es.Ka.We. Rechtsanwälte

#11 Beitrag von Steffen » Montag 26. Dezember 2011, 01:02

Unsere allgemeine Empfehlung ist doch ausgerichtet auf einem Abgemahnten, der - ohne - Anwalt reagieren will.
Entweder aus Geiz ist cool; ich kann mir keinen leisten; ich war es, wofür noch mehr Geld ausgeben; ich
war es nicht, von mir keine Kopeke usw.


Zur Erinnerung:
  • 1. man gibt eine mod. UE ab
    - hier kann man prüfen oder prüfen lassen, ob man eventuell erweitert oder sogar vorbeugt
    - Link: mod. UE
    - Link: schlafende Hunde wecken
    2. man entscheidet sich für das Nichtzahlen
    - Risiko, man kann auf die Kosten verklagt werden. Dieses ist zwar gering, aber wenn es
    einen trifft, sollte man mit 1.000,- - 1.200,- € rechnen. Bei Rasch sogar um die 3.000,- €.
    3. man beantragt eine Akteneinsicht ind die Beschlussakte
    - wer sich verteidigen will, egal ob jetzt oder später, für die ist diese Beantragung -
    wichtig!
    - Link: Warum?
    - Link: Wie?
    4. Verjährungsfrist
    Beginnend: am Ende des Jahres mit Erhalt des Abmahnschreibens Sylvester 24:00 Uhr
    Ende: 3 Jahre Sylvester 24:00 Uhr
    - Einfluss haben hier Vergleichsverhandlungen und gerichtliche Mahnverfahren.

    !
    Hinweis:
    Wer nicht vorhat zu bezahlen, keinen Kontakt - weder Begleitschreiben, Erklärungsschreiben,
    Beleidigungsschreiben, Ausredeschreiben sowie keine Telefonanrufe mit dem Abmahner.
    Nur die mod. UE = schweigende Verteidigung!
    Für denjenigen, der ohne Anwalt reagiert, die angemessene Verteidigung.
    5. Du legst monatlich ca. 50,- € in Deinen “Klagetopf“
    Wird man in den drei Jahren verklagt, hat man das "Sicherungsgeld". Wird man es nicht,
    spendet man es für einen guten Zweck oder gönnt sich einen Urlaub!
    6. Anwalt ist wichtig, insbesondere - mit Erhalt - einer Klageschrift.

Dabei ist doch die Situation erst einmal ganz übersichtlich. Man gibt in einem Fall - wo nur der betref-
fende Film, und kein anderer infrage kommt - eine mod. UE nur auf dieses eine Filmwerk ab. Sicherlich gilt
dieses Unterlassungsversprechen das ganze Leben lang - da Unterlassungsansprüche nicht verjähren - aber
überschaubar.Dann sollte man wissen, das in der Regel, von Abmahnschreiben bis zur einem möglichen Klage-
verfahren mindestens 1, sicher schon 2 Jahre ins Land gehen. So schnell schießen die Preußen halt nicht.
Mod. UE ist Pflicht, und jetzt kommt für mich doch Punkt 5 ins Spiel.

5. Du legst monatlich ca. 50,- € in Deinen “Klagetopf“
Wird man in den drei Jahren verklagt, hat man das "Sicherungsgeld". Wird man es nicht,
spendet man es für einen guten Zweck oder gönnt sich einen Urlaub!
Wenn Du aber jetzt nicht der Risiko-Typ bist und um den Rechtsstreit aus der Welt zu schaffen lieber bezahlst,
dann bleibt es auch Deine ureigene Entscheidung. Wir können, und werden es auch nicht, Dich deswegen verurteilen
sondern nur eine bestimmte Vorgehensweise empfehlen.

Du kannst aber so viel Fragen stellen wie Du willst, es gibt keine Garantie, das Du nicht verklagt wirst, aber
auch nicht, dass Du.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Es.Ka.We. Rechtsanwälte

#12 Beitrag von Steffen » Sonntag 5. August 2012, 10:32

[quoteemBenny Hur]Gibt es eigentlich Erfahrungen mit dieser Kanzlei?[/quoteem]

Ist doch Wurst!


Es ist und bleibt das altbekannte Abmahnwahnproblem, mit dem sich jeder Betroffene auseinandersetzen muss.
  • 1. Man erhält eine Abmahnung
    - Was ist das? Warum habe ich dieses Schreiben erhalten? Wo kann ich mich informieren? Was kann ich machen?
    Wie soll ich reagieren?
    ----------------
    2. Man hat sich entschieden
    ----------------
    2.1. Safety 1st
    ----------------
    => Mod. UE + Zahlen
    - Möglich, hier sollte man aber versuchen sich privat zu vergleichen
    Wie?
    Mustertext
    ----------------
    2.2. Risk
    => Mod. UE + Nichtzahlen
    - Möglich, hier sollte man aber wissen, ich kann innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist, auf die
    Kosten der Abmahnung verklagt werden.
    ----------------
    2.3. Pure Reason
    => Mod. UE + Nichtzahlen + sich aktiv wehren
    - Akteneinsicht
    - Aufbau der eigenen Verteidigung (mit Erhalt des Abmahnschreiben, besonders Zeugen und andere Beweise)
    - auch hier sollte man aber wissen, ich kann innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist, auf die Kosten der
    Abmahnung verklagt werden. Sollte ich aber unberechtigt abgemahnt worden sein, habe ich jetzt Möglichkeiten
    zu gewinnen/zu verlieren/ zu vergleichen/ an zu erkennen/ zu versäumen/ zu verstören.

!
Hinweis:
=> Einen Anwalt benötige ich mit Erhalt einer Klageschrift!
=> Ich lege bei den Punkten 2.2. + 2.3. jeden Monat 50 € in meine persönliche Spendenkasse.
=> Bei den Punkten 2.2. + 2.3. werden Folgeschreiben des Abmahners kommen, wo man sich die Frage stellt:
Was nun?

Jetzt antworte ich:

Es ist und bleibt das altbekannte Abmahnwahnproblem, mit dem sich jeder Betroffene auseinandersetzen muss.
  • 1. Man erhält eine Abmahnung
    - Was ist das? Warum habe ich dieses Schreiben erhalten? Wo kann ich mich informieren? Was kann ich machen?
    Wie soll ich reagieren?
    ----------------
    2. Man hat sich entschieden
    ----------------
    2.1. Safety 1st
    ----------------
    => Mod. UE + Zahlen
    - Möglich, hier sollte man aber versuchen sich privat zu vergleichen
    Wie?
    Mustertext
    ----------------
    2.2. Risk
    => Mod. UE + Nichtzahlen
    - Möglich, hier sollte man aber wissen, ich kann innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist, auf die
    Kosten der Abmahnung verklagt werden.
    ----------------
    2.3. Pure Reason
    => Mod. UE + Nichtzahlen + sich aktiv wehren
    - Akteneinsicht
    - Aufbau der eigenen Verteidigung (mit Erhalt des Abmahnschreiben, besonders Zeugen und andere Beweise)
    - auch hier sollte man aber wissen, ich kann innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist, auf die Kosten der
    Abmahnung verklagt werden. Sollte ich aber unberechtigt abgemahnt worden sein, habe ich jetzt Möglichkeiten
    zu gewinnen/zu verlieren/ zu vergleichen/ an zu erkennen/ zu versäumen/ zu verstören.

!
Hinweis:
=> Einen Anwalt benötige ich mit Erhalt einer Klageschrift!
=> Ich lege bei den Punkten 2.2. + 2.3. jeden Monat 50 € in meine persönliche Spendenkasse.
=> Bei den Punkten 2.2. + 2.3. werden Folgeschreiben des Abmahners kommen, wo man sich die Frage stellt:
Was nun?
VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Es.Ka.We. Rechtsanwälte

#13 Beitrag von Steffen » Sonntag 5. August 2012, 11:23

O.K. und halte uns bitte auf den Laufenden!

VG Steffen

abzocke
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Re: Abmahnungen von Es.Ka.We. Rechtsanwälte

#14 Beitrag von abzocke » Freitag 26. Oktober 2012, 18:07


!
Benny Hur hat geschrieben:Heute bekam ich wieder einen Brief von den Herren bekommen. Man nimmt bezug auf die Vorkorrespondenz, beruft sich auf diverse Urteile ( BGH Az. I ZR 121/08 vom 12.05.2010; LG Leipzig Az. 05 O 2783/09; LG Stuttgart Az. 17 O 312/09; LG Nürnberg Az. 3 O 6172/09) und fordert nun 1005.40 Euro. Zahlbar bis X.11.2012. Ich werde damit genauso verfahren, wie angedacht. Bei fruchtlosem Fristablauf will man übrigens umgehend Klage einreichen und auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Ist letzteres überhaupt möglich? Den Eingang der modifizierten Unterlassungserklärung hat man mit bestätigt, geht es dann im Klagefall nicht nur "noch" um die Anwaltskosten?
Bei einer Verhandlung mußt du belegen das du alle Sicherheitsvorkehrungen bezüglich deines Internetzugangs getroffen hast.Geht der Richter nicht davon aus wirst du auf die RA Kosten und Schadenserstz verklagt.Glaubt dir der Richter gehts nur noch um dir RA Kosten und du wirst als Störer belangt.

Wird übrigens nicht der letzte Bettelbrief sein.Diese Möchtegernjuristen wollen mit sehr wenig Aufwand sehr viel Geld verdienen.Klagen hören so mit Sicherheit nicht dazu.Die meisten Kanzleien klagen wenn sie sich zu 100% sicher sind bzw du einen Fehler gemacht hast.Keine modef Unterlas, Anzahlbeträge bezahlt hast etc..Vereinzelte Klagen gibt es eigentlich nur um sich nicht total unglaubwürdig zu machen....

Vollvermahnt
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Re: Abmahnungen von Es.Ka.We. Rechtsanwälte

#15 Beitrag von Vollvermahnt » Samstag 22. Dezember 2012, 11:52

Hallo,

Habe eine sehr merkwürdige Abmahnung erhalten von Contra Piracy, einem Verband aus der Schweiz. Es wird OHNE Unterlassungserklärung gefordert, 270 Euro zu überweisen. Das allein ist aber nicht das merkwürdigste:

- Es wurde ohne Anwalt gehandelt. Der Verband hat selbst direkt die "Abmahnung" versendet (Werden die nicht normalerweise von es.ka.we. vertreten?)
- Der Präsident des Verbandes Contra-Piracy wurde auf dem Brief falsch geschrieben- Ralf statt Rolf B. Schudel
- Die Unterschrift des oben genannten ist nicht original sondern lediglich aufgedruckt
- Der Verband sitzt in der Schweiz aber besitzt ein Postfach(!) in Baden-Baden. Wie soll man sich gegen so etwas denn wehren?

Mein Anwalt rät mir bisher, "keine Einigung" anzustreben, jedoch befürchte ich, dass bei Fristverstreichung es.ka.we. eingeschaltet werden, wodurch sich der Streitwert wohl mal fix vervierfacht.
Hat jemand von euch schon mit so etwas zu gehabt? Abmahnung ohne Unterlassungserklärung und ohne Anwalt???

Gruß
der nächste abgemahnte

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Re: Abmahnungen von Es.Ka.We. Rechtsanwälte

#16 Beitrag von Steffen » Sonntag 23. Dezember 2012, 11:53

[quoteemkichi]Scheint ein Fake zu sein, da primäres Ziel in Sinne des Rechteinhabers immer die Unterlassung sein sollte...[/quoteem]

Es tauchen immer wieder Schreiben der “Contra Piracy“ (Postfach 2128, 76491 Baden-Baden) - Hauptsitz Schweiz auf. Es ist erst
einmal - kein - Fake!

Ja was ist es denn aber dann? Keine Ahnung!

Ein richtiges Abmahnschreiben ist es denn nun nicht, denn hier fehlt inhaltliches dann doch einiges.

In einem Abmahnschreiben müssen enthalten sein:
  • - Eine Beschreibung der beanstandeten Handlung, damit sie für den Adressaten der Abmahnung identifizierbar
    ist.
    - Die Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung, die mit einer Vertragsstrafe für den Fall der
    Zuwiderhandlung verbunden sein muss.
    - Die Vorgabe einer Frist, bis zu der die strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden soll.
    - Die Androhung gerichtlicher Maßnahmen, wenn der Adressat der Forderung nach der strafbewehrten Unterlas-
    sungserklärung nicht ausreichend nachkommt.

    Weitere Inhalte können sein:
    - Der Entwurf einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
    - Die Angabe oder der Nachweis einer Bevollmächtigung, wenn nicht der Anspruchsberechtigte persönlich abmahnt.
    - Die Aufforderung zur Erstattung von Kosten.

Ja aber was ist dieses Schreiben? 2 Schreiben Text + 2 Anlagen (Vertretung, Ermittlungsdatensatz).

Kostenforderung in Höhe von 270,00 EUR
  • 1.) Ermittlung Anschluss
    Technische Ermittlungsosten
    Gerichtskosten sowie RA-Kosten für das Auskunftsverfahren am §101 Abs. 9 UrhG-LG
    Kosten der Beauskunftung durch den Provider (§ 101 Abs. 9 UrhG)
    2.) Kosten für die Vorgangsbearbeitung
    3.) pauschale Schadensersatz
Ehemals hat man diese Forderungen über die Anwaltskanzlei abgemahnt. Vlt. will man sich dieses Geld sparen,
oder schaltet sie - vergleichbar bei vielen eBay-Abmahnungen - nach Nichtreaktion des Angeschrieben wieder ein
- keine Ahnung. Schräg natürlich, das man zwar 270,00 EUR haben will, aber keine Unterwerfung. Sei es wie es
sei, wie man darauf reagiert, sollte jeder selbst wissen. Ich könnte mir vorstellen, das, wenn man nicht reagiert,
man wieder einen RA beauftragt und dann höhere Kosten geltend gemacht werden.

VG Steffen

andPS2
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Re: Abmahnungen von Es.Ka.We. Rechtsanwälte

#17 Beitrag von andPS2 » Freitag 1. Februar 2013, 19:51

gibt es irgendwelche Neuigkeiten bezüglich EsKaWe Schwarz oder ContraP?
p.s. d.h. wurde irgendwann durch haas geklagt? habe bisher nur von einer Klage
gelesen die dann zurückgezogen wurde

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Re: Abmahnungen von Es.Ka.We. Rechtsanwälte

#18 Beitrag von Steffen » Sonntag 3. Februar 2013, 10:09

RA Haas klagt, aber in der Regel hat man gute Aussichten,
wenn man einen Anwalt beauftragt.

VG Steffen

DxAxN
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Re: Abmahnungen von Es.Ka.We. Rechtsanwälte

#19 Beitrag von DxAxN » Donnerstag 7. Februar 2013, 12:23

Schönen guten Tag Abmahnwahn Dreipage Community,

ich hab mich hier angemeldet weil ich eine Abmahnung (ES.KA.WE Schwarz) wegen Filesharing bekommen habe.
Die Seite wurde mir wärmstens empfohlen von anderen Foren und sogar von Rechtsanwälten !

Hier mein Problem welches ich woanders schonmal erläutert habe:

http://de.answers.yahoo.com/question/in ... 609AATnAkS

einfach die Links verfolgen.

Nachdem ganzen hin und her und der Unsicherheit, bin ich nun dabei eine modifizierte Unterlassungserklärung zu schreiben.
Bloß verstehe ich sie nicht ganz und möchte genau wissen was ich da schreibe. Bzw. möchte ich Sachen einbringen ( sollte ich das?) welche meinen Standpunkt vielleicht verstärken könnten. Oder doch einfach nur das Musterschreiben von euch nehmen und "ausfüllen". Mag mir da bitte jemand helfen ( Steffen vielleicht? ;9/ )

Mfg Dan ;hp

PS: Frist für die Unterlassungserklärung wäre morgen ( 08.02 ) 12h, deshalb bitte schnelle Rückmeldung :,:

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Re: Abmahnungen von Es.Ka.We. Rechtsanwälte

#20 Beitrag von Steffen » Donnerstag 7. Februar 2013, 17:04

[quoteemDxAxN]Meine Frage nun : Wie weit kann ich die Unterlassungserklärung än-dern, also eine modifizierte UE erstellen. Darf ich da noch mit dem Preis runtergehen? Mag bitte jemand der sich da auskennt genauer erläutern wie ich das mit der mod. UE machen muss?[/quoteem]

Musterschreiben einer mod. UE + Ausfüllhinweise (selbsterklärend) - Link

Der Preis hat in einer mod. UE nicht zu suchen, genau wie ein Begleitschreiben. Warum? In einem Begleitschreiben möchte sich jeder gern und viel mitteilen und vor allem herausreden. In der Regel kann man durch unbedachte Äußerungen, unbewusst ein Schuldeingeständnis eingehen.

Außer, man möchte jetzt schon einen Vergleich anstreben. Ansonsten einmal die empfohlene Vorgehensweise nachlesen (siehe Signatur).

VG Steffen

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