Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
@hottie,
bist nicht alleine. hab heute ebenfalls das zweite schreiben bekommen. ich leg es auch zu den akten....
bist nicht alleine. hab heute ebenfalls das zweite schreiben bekommen. ich leg es auch zu den akten....
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Habe auch heute die 2 Aufforderung zur Zahlung erhalten. Abwarten und Tee trinken.....
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Bei mir tut sich seit dem Mahnbescheid nix mehr
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Hallo zusammen,
ich habe von der besagten Kanzlei auch eine Abmahnung am 15.02.2011 bekommen, mit einer Fristsetzung für den 25.02.2011. Nachdem ich die mod. UE abgeschickt hatte, bekam ich nichts mehr zu hören. Kann ich jetzt meine Nerven mit dem Thema beruhigen oder könnte da noch etwas kommen?
Wie lange dauert es erfahrungsgemäß bis ein gerichtlicher Mahnbescheid geschickt wird und wie sieht das mit der Dauer der Klageschrift aus?
Ich wünschte endlich von diesen Sorgen befreit zu sein...
Bis dahin!
ich habe von der besagten Kanzlei auch eine Abmahnung am 15.02.2011 bekommen, mit einer Fristsetzung für den 25.02.2011. Nachdem ich die mod. UE abgeschickt hatte, bekam ich nichts mehr zu hören. Kann ich jetzt meine Nerven mit dem Thema beruhigen oder könnte da noch etwas kommen?
Wie lange dauert es erfahrungsgemäß bis ein gerichtlicher Mahnbescheid geschickt wird und wie sieht das mit der Dauer der Klageschrift aus?
Ich wünschte endlich von diesen Sorgen befreit zu sein...
Bis dahin!
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Beruhigt sein kannst du leider noch nicht.Die Anwälte haben 3 Jahre Zeit ihre Forderung durchzusetzen.Solltest du einen Mahnbescheid bekommen verlängert sich diese Frist nocheinmal um ein halbes Jahr.
Erfahrungsgemäß wirst du einige Bettler bekommen.Solltest du einen Mahnbescheid bekommen legst du Widerspruch ein ohne diesen zu begründen.
Zu deiner Beruhigung:Klagen seitens der Kanzleien sind sehr selten,da es genügend Sofortzahler gibt und es bei einer Klage dazu kommen könnte da sie den Fall verlieren und sie so ihr eigenes Geschäftsmodell gefährden würden.
Erfahrungsgemäß wirst du einige Bettler bekommen.Solltest du einen Mahnbescheid bekommen legst du Widerspruch ein ohne diesen zu begründen.
Zu deiner Beruhigung:Klagen seitens der Kanzleien sind sehr selten,da es genügend Sofortzahler gibt und es bei einer Klage dazu kommen könnte da sie den Fall verlieren und sie so ihr eigenes Geschäftsmodell gefährden würden.
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Hallo an alle und vielen Dank für dieses Portal.
Mich hats auch erwischt... aber man muss fast sagen leider nicht direkt.
Problem ist folgendes. Ich gestehe zwar das ich der Täter bin, aber mein Mitbewohner ist der Internetanschlusshalter. Im großen und ganzen könnte man das ja Positiv auslegen. Problem ist (was ich auch nachvolziehen kann), dass mein Mitbewohner nicht in die Sache hineingezogen werden will. Er hat auch deutlich zum Ausdruck gegeben das von seinem Konto kein Geld abgehen wird. (Habe Ihm angeboten das ich Ihm 750€ überweise).
Ich will ja auch das er raus aus der Sache ist. Sehe aber keine Möglichkeit das ohne ein Schuldeingeständniss zu schaffen. Nach einiger Recherche kommen mir jetzt ein paar Fragen.
Die Abmahnungskosten beziehen sich wohl hauptsächlich auf die Anwaltskosten für die Unterlassungsverpflichtung.
Außerdem muss der Störer wohl so oder so eine UE ausfüllen. // weiß grad nicht ob ich zitieren darf... bin grad ziemlich eingeschüchtert xD
Ich habe die Befürchtung, dass wenn ich die Schuld eingestehe, sie Ihm dann trotzdem die 750-€ abknöpfen und mich (weil sie's dann ja problemlos können) sofort auf SE verklagen.
Zu unserm Verhältniss: Wir kommen miteinander aus sind aber keine Freunde sondern nur Zweckmitbewohner. Ansonsten ist er eigentlich i.O. .
Habt Ihr eine Idee wie wir das regeln können?
Bin so langsam wirklich verzweifelt, als ch vor 24h den Brief bekommen hatte, dacht ich nicht das das so kompliziert wird.
Selber würde ich ja sagen, Ihm 750€ überweisen und er regelt das. (mod UE + 750€ Überweisen mit Angabe das diese ohne Anerkennung einer Rechtspflicht geschieht). Brauche dafür aber stichhaltige Argumente.
Danke und viel glück den anderen.
Thomas
P.S. soll ich vieleicht sofort eine mod UE per Einschreiben mit Rücksendeschein hinschicken? Um erstmal sicherzugehen das das nicht auf mich zukommt? oder ist das eher unratsam. Wenn ja, mit meiner Adresse (=Mitbewohner) oder mit der von meinen Eltern???? (bin hier gemeldet) Wenn ja, wohin. .rka oder Mandant?
Edit: Es kristalisiert sich langsam ein Riesenproblem raus. Mein Mitbewohner stellt sich quer. Ich habe Ihm gestern auch schon geschrieben, das das schreiben mich betrifft. OMG was habe ich getan . Hätte ich das gewusst... er hätte mich nie dazu zwingen können. Hätte mir sofort nen neuen PC gekauft und den verbrannt. Jetzt bin ich verzweifelt!!!
Mich hats auch erwischt... aber man muss fast sagen leider nicht direkt.
Problem ist folgendes. Ich gestehe zwar das ich der Täter bin, aber mein Mitbewohner ist der Internetanschlusshalter. Im großen und ganzen könnte man das ja Positiv auslegen. Problem ist (was ich auch nachvolziehen kann), dass mein Mitbewohner nicht in die Sache hineingezogen werden will. Er hat auch deutlich zum Ausdruck gegeben das von seinem Konto kein Geld abgehen wird. (Habe Ihm angeboten das ich Ihm 750€ überweise).
Ich will ja auch das er raus aus der Sache ist. Sehe aber keine Möglichkeit das ohne ein Schuldeingeständniss zu schaffen. Nach einiger Recherche kommen mir jetzt ein paar Fragen.
Die Abmahnungskosten beziehen sich wohl hauptsächlich auf die Anwaltskosten für die Unterlassungsverpflichtung.
Außerdem muss der Störer wohl so oder so eine UE ausfüllen. // weiß grad nicht ob ich zitieren darf... bin grad ziemlich eingeschüchtert xD
Ich habe die Befürchtung, dass wenn ich die Schuld eingestehe, sie Ihm dann trotzdem die 750-€ abknöpfen und mich (weil sie's dann ja problemlos können) sofort auf SE verklagen.
Zu unserm Verhältniss: Wir kommen miteinander aus sind aber keine Freunde sondern nur Zweckmitbewohner. Ansonsten ist er eigentlich i.O. .
Habt Ihr eine Idee wie wir das regeln können?
Bin so langsam wirklich verzweifelt, als ch vor 24h den Brief bekommen hatte, dacht ich nicht das das so kompliziert wird.
Selber würde ich ja sagen, Ihm 750€ überweisen und er regelt das. (mod UE + 750€ Überweisen mit Angabe das diese ohne Anerkennung einer Rechtspflicht geschieht). Brauche dafür aber stichhaltige Argumente.
Danke und viel glück den anderen.
Thomas
P.S. soll ich vieleicht sofort eine mod UE per Einschreiben mit Rücksendeschein hinschicken? Um erstmal sicherzugehen das das nicht auf mich zukommt? oder ist das eher unratsam. Wenn ja, mit meiner Adresse (=Mitbewohner) oder mit der von meinen Eltern???? (bin hier gemeldet) Wenn ja, wohin. .rka oder Mandant?
Edit: Es kristalisiert sich langsam ein Riesenproblem raus. Mein Mitbewohner stellt sich quer. Ich habe Ihm gestern auch schon geschrieben, das das schreiben mich betrifft. OMG was habe ich getan . Hätte ich das gewusst... er hätte mich nie dazu zwingen können. Hätte mir sofort nen neuen PC gekauft und den verbrannt. Jetzt bin ich verzweifelt!!!
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
hallo.
die mod.UE muss immer der anschlussinhaber abgeben!!! wenn er das nicht macht kann er eine teure EV bekommen. das wird dann um einiges teurer als die gesamte abmahnung!
wenn du deine schuld eingestehst bist du täter und dein mitbewohner als anschlussinhaber störer! da haben die gleich 2 personen wo sie ansetzen können! haltet euch an die vorgehensweise http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... =17#p11235
die mod.UE muss immer der anschlussinhaber abgeben!!! wenn er das nicht macht kann er eine teure EV bekommen. das wird dann um einiges teurer als die gesamte abmahnung!
wenn du deine schuld eingestehst bist du täter und dein mitbewohner als anschlussinhaber störer! da haben die gleich 2 personen wo sie ansetzen können! haltet euch an die vorgehensweise http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... =17#p11235
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
@Thomas P. : Mach das was wombat dir empfohlen hat, damit fährste am besten !
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
OK, ich werde dann morgen trotzdem gleich ein Schreiben (mod UE) fertig machen und auf dem weg bringen. Bitte schreibt mir bis zum Nachmittag fals Ihr meint das währe eine schlechte Idee.
Ich rede bei Ihm wie gegen eine Wand. Das ich richtig in die Scheiße geraten kann ist Ihm, sagen wir mal absolut zweitrangig.
Eine Frage die mir grade durch den Kopf schießt. Kann ein Anwalt, anonym auf rka zugehen und mit denen außergerichtlich was stichhaltiges Regeln? Wenn ja, mach ich das sofort.
Noch wurde ich ja nicht angeschrieben, oder ist es zu spät?
Danke
Ich rede bei Ihm wie gegen eine Wand. Das ich richtig in die Scheiße geraten kann ist Ihm, sagen wir mal absolut zweitrangig.
Eine Frage die mir grade durch den Kopf schießt. Kann ein Anwalt, anonym auf rka zugehen und mit denen außergerichtlich was stichhaltiges Regeln? Wenn ja, mach ich das sofort.
Noch wurde ich ja nicht angeschrieben, oder ist es zu spät?
Danke
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Zu einem viel verbreiteten Irrtum des Abgemahnten zählt, dass man denkt, benenne ich jemand anderen, ist die Sache für mich als abgemahnten Anschlussinhaber erledigt. Pustekuchen.
Mit dem Status quo (Erhalt der Abmahnung) wäre es das Falscheste einen anderen als Störer oder wahren Täter zu benennen. Der Einzige, der einen Vorteil davon hat, ist der Abmahner. Der hätte jetzt auf einmal gleich zwei Schuldige.
Im Ernstfall muss jetzt, bei einer Benennung des wahren Täters, erstens, der Anschlussinhaber eine mod. UE abgeben und haftet vielleicht noch als Störer,zweitens, der wahre Täter (Benannte) muss auch eine mod. UE abgeben. Seine Haftung aus Schadensersatz erfasst auch die Kosten der Abmahnung gegen den Anschlussinhaber, unabhängig davon, ob er nachträglich eine eigene mod. UE abgegeben hat. Letztendlich haftet er auch für den weiteren Schaden hinsichtlich der zum Upload angebotenen Datei.
Das heißt, der abgemahnte Anschlussinhaber hat die mod. UE abzugeben und kann in Absprache mit seinem Rechtsbeistand, in einem möglichen Prozess den wahren Täter benennen. Es kommt auf eine schweigende Verteidigung an! Kein blinder Aktionismus, man muss für die Gegenseite ein verschlossenes Buch bleiben bis zu einer möglichen Verhandlung.
Mit dem Status quo (Erhalt der Abmahnung) wäre es das Falscheste einen anderen als Störer oder wahren Täter zu benennen. Der Einzige, der einen Vorteil davon hat, ist der Abmahner. Der hätte jetzt auf einmal gleich zwei Schuldige.
Im Ernstfall muss jetzt, bei einer Benennung des wahren Täters, erstens, der Anschlussinhaber eine mod. UE abgeben und haftet vielleicht noch als Störer,zweitens, der wahre Täter (Benannte) muss auch eine mod. UE abgeben. Seine Haftung aus Schadensersatz erfasst auch die Kosten der Abmahnung gegen den Anschlussinhaber, unabhängig davon, ob er nachträglich eine eigene mod. UE abgegeben hat. Letztendlich haftet er auch für den weiteren Schaden hinsichtlich der zum Upload angebotenen Datei.
Das heißt, der abgemahnte Anschlussinhaber hat die mod. UE abzugeben und kann in Absprache mit seinem Rechtsbeistand, in einem möglichen Prozess den wahren Täter benennen. Es kommt auf eine schweigende Verteidigung an! Kein blinder Aktionismus, man muss für die Gegenseite ein verschlossenes Buch bleiben bis zu einer möglichen Verhandlung.
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Ich habe vor ca 3 Wochen auch einen Brief von den .RKA Anwälten bekommen. Mein Fall ist etwas spezieller, da ich zu dem benannten Zeitpunkt im Urlaub war und glüclicherweise auch noch die Rückflugtickets besitze. Dementsprechend muss es jemand anderes im Haus gewesen sein.
Zuerst habe ich wie hier häufig empfohlen wird die mod. UE abgeschickt. Dazu noch ein Schreiben mit den Kopien der Flugtickets als Beweis das ich zum angegebenen Zeitpunkt nichts verbreitet haben kann. Nun ist nach ca. 2 Wochen ein erneutes Schreiben eingetroffen, in dem steht das ein Vergleich nicht zustande gekommen ist und das ich den vollständigen Namen desjenigen bekannt geben soll, der die rechtsverletzung begangen haben soll.
Wenn ich das nun richtig interpretiere handelt es sich hierbei schonmal um keinen Mahnbescheid. Die Forderung aus dem ersten Brief ist auch um ca 50% geringer geworden (auf 1500€) . Soll ich denen nun nochmal schreiben das ich nicht weiß, wer da was heruntergeladen hat? Oder sollte ich mich an einen Anwalt wenden?
Danke im Voraus
Zuerst habe ich wie hier häufig empfohlen wird die mod. UE abgeschickt. Dazu noch ein Schreiben mit den Kopien der Flugtickets als Beweis das ich zum angegebenen Zeitpunkt nichts verbreitet haben kann. Nun ist nach ca. 2 Wochen ein erneutes Schreiben eingetroffen, in dem steht das ein Vergleich nicht zustande gekommen ist und das ich den vollständigen Namen desjenigen bekannt geben soll, der die rechtsverletzung begangen haben soll.
Wenn ich das nun richtig interpretiere handelt es sich hierbei schonmal um keinen Mahnbescheid. Die Forderung aus dem ersten Brief ist auch um ca 50% geringer geworden (auf 1500€) . Soll ich denen nun nochmal schreiben das ich nicht weiß, wer da was heruntergeladen hat? Oder sollte ich mich an einen Anwalt wenden?
Danke im Voraus
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Das ist unlogisch. Wenn ich im Urlaub bin und abwesend, schalte ich alle Geräte zur Internetnutzung aus + trenneIch habe vor ca 3 Wochen auch einen Brief von den .RKA Anwälten bekommen. Mein Fall ist etwas spezieller, da ich
zu dem benannten Zeitpunkt im Urlaub war und glücklicherweise auch noch die Rückflugtickets besitze.
Dementsprechend muss es jemand anderes im Haus gewesen sein.
ich alle Geräte alle Geräte zur Internetnutzung vom Strom. Entw2eder es konnte in Abwesenheit jemand das Internet
benutzen (wäre für Störerhaftung relevant) oder nicht. Da keine Strafanzeige wegen Einbruches erstattet wurde,
kann es nur heißen,
=> ich war im Urlaub - Beweise (Zeugen, Tickets usw.)
=> alle Geräte zur Internetnutzung waren aus und vom Strom (Zeugen)
=> es muss sich um einen Fehler in der Ermittlung oder Zuordnung durch den Provider handeln (Anfechtung)
Das wäre verwirrend. Wenn jemand zu hause war, kannst Du immer noch als Störer infrage kommen.Dementsprechend muss es jemand anderes im Haus gewesen sein.
Hier hätte man vielleicht (mit Anwalt) die Abmahnung unverzüglich zurückweisen sollen. Aber mod. UE + nicht zahlenZuerst habe ich wie hier häufig empfohlen wird die mod. UE abgeschickt. Dazu noch ein Schreiben mit den Kopien
der Flugtickets als Beweis, das ich zum angegebenen Zeitpunkt nichts verbreitet haben kann. Nun ist nach ca. 2
Wochen ein erneutes Schreiben eingetroffen, in dem steht, das ein Vergleich nicht zustande gekommen ist und das
ich den vollständigen Namen desjenigen bekannt geben soll, der die Rechtsverletzung begangen haben soll.
ist auch gut.
Wenn ich das nun richtig interpretiere, handelt es sich hierbei schon mal um keinen Mahnbescheid. Die Forderung
aus dem ersten Brief ist auch um ca 50% geringer geworden (auf 1.500,- €). Soll ich denen nun noch mal schreiben,
dass ich nicht weiß, wer da was heruntergeladen hat? Oder sollte ich mich an einen Anwalt wenden?
- 1. man gibt eine mod. UE ab
- hier kann man prüfen oder prüfen lassen, ob man eventuell erweitert oder sogar vorbeugt
- Link: mod. UE
- Link: schlafende Hunde wecken
2. man entscheidet sich für das Nichtzahlen
- Risiko, man kann auf die Kosten verklagt werden. Dieses ist zwar gering, aber wenn es
einen trifft, sollte man mit 1.000,- - 1.200,- € rechnen. Bei Rasch sogar um die 3.000,- €.
3. man beantragt eine Akteneinsicht ind die Beschlussakte
- wer sich verteidigen will, egal ob jetzt oder später, für die ist diese Beantragung -
wichtig!
- Link: Warum?
- Link: Wie?
4. Verjährungsfrist
Beginnend: am Ende des Jahres mit Erhalt des Abmahnschreibens Sylvester 24:00 Uhr
Ende: 3 Jahre Sylvester 24:00 Uhr
- Einfluss haben hier Vergleichsverhandlungen und gerichtliche Mahnverfahren.
Für denjenigen, der ohne Anwalt reagiert, die angemessene Verteidigung.
!Hinweis:
Wer nicht vorhat zu bezahlen, keinen Kontakt - weder Begleitschreiben, Erklärungsschreiben,
Beleidigungsschreiben, Ausredeschreiben sowie keine Telefonanrufe mit dem Abmahner.
Nur die mod. UE = schweigende Verteidigung!
5. man legt monatlich 50,- € in einen “Klagetopf“
Wird man in den drei Jahren verklagt, hat man das "Sicherungsgeld", wird man nicht,
spendet man es für einen guten Zweck oder gönnt sich einen Urlaub!
6. Anwalt ist wichtig, insbesondere - mit Erhalt - einer Klageschrift.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Da in meinem Fall das Telefon und damit auch Anrufbeantworter, sowie Fernsehen über das Internet laufen, kann ich den Router nicht einfach abschalten. Zusätzlich wird von meiner Arbeit ein gewisses Mindestmaß an Erreichbarkeit erwartert, weswegen ich, wie bereits der Vorposter meinte, auch hin und wieder über das Internet auch im Urlaub auf meinen Computer zugreifen muss.
Dazu kommt noch, dass in dem Haus in dem ich wohne mehr als 2 Personen häufig ein und ausgehen, da es sich um ein Familienhaus handelt.
Interessanterweise sind die Rechtsanwälte von RKA in ihrem zweiten Brief in keinem Wort auf mein erstes Schreiben eingegangen. Es handelt sich wohl um ein Standard Schreiben.
Durch mein Umfeld habe ich gehört, dass das Einbeziehen eines Rechtsanwaltes häufig auf einen Vergleich hinausläuft der ebenfalls einige hundert euro kosten kann.
Nun frage ich mich ob ich denen noch einmal einen Brief schicke der meine Situation erklärt und darauf hoffe gar nicht zahlen zu müssen.
Oder ob ich einen Anwalt suche der wieder geld kostet und evtl. eine Vergleich ausarbeitet mit dem ich am Ende trotzdem noch auf ein recht hohen Betrag komme.
Dazu kommt noch, dass in dem Haus in dem ich wohne mehr als 2 Personen häufig ein und ausgehen, da es sich um ein Familienhaus handelt.
Interessanterweise sind die Rechtsanwälte von RKA in ihrem zweiten Brief in keinem Wort auf mein erstes Schreiben eingegangen. Es handelt sich wohl um ein Standard Schreiben.
Durch mein Umfeld habe ich gehört, dass das Einbeziehen eines Rechtsanwaltes häufig auf einen Vergleich hinausläuft der ebenfalls einige hundert euro kosten kann.
Nun frage ich mich ob ich denen noch einmal einen Brief schicke der meine Situation erklärt und darauf hoffe gar nicht zahlen zu müssen.
Oder ob ich einen Anwalt suche der wieder geld kostet und evtl. eine Vergleich ausarbeitet mit dem ich am Ende trotzdem noch auf ein recht hohen Betrag komme.
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Hi leute,
ich habe ebenfals eine Abmahnung erhalten ist allerdings schon etwas her (15.06.2009). Habe die Sache damals einem Anwalt übergeben da mein Fanter Offiziel anschlussinhaber war weil mein Provide es nich gebacken bekommen hatte den Inhaber zu ändern. Diese Abmahnung war außerdem auch noch zu unrecht erfolgt. Nach einem kleinem Schlagaustausch und einer unterschriebenen UE habe ich dan lange nichts gehört bis letzten Freitag. Da kahm dann der Mahgnbescheid. Ich wusste schon gar nicht mehr wodrum es da ging bis ich es nacht einiger Telefoniere rei endlich razusbekommen konnte. Der Klient der oben genannten Anwälte ist mitlerweile insolvent und hat das einem Insolventberater überlassen und jetzt kahm halt der Bescheid. Jetzt haben die Kosten sich natürlich schon erweitert ca. 150 € und meinen Anwalt hatte ich auch schon bezahlt. Der Bescheid liegt meinem Anwalt natürlich schon vor so das er jetzt erst mal Wiederspruch einlegt. Was ich nich ganz nachvollziehen kann ist das der Mahnbescheid fast 2,5 Jahre späten noch eintrudelt und ausgerechnet dann wenn die TGC Insolvent ist und das auch noch alles zu unrecht. Habe wie gesagt schon an den Anwalt bezahlt (230€) uns solll jetzt noch 615 € an den Insovensverwqalter löhnen für eine Sache die ich nicht begangen habe. Es wäre natürlich eine Schweinerei wenn ich unschuldig die Kohle zahlen müsste zzgl. meinen Anwalt und den ärger hätte.
ich habe ebenfals eine Abmahnung erhalten ist allerdings schon etwas her (15.06.2009). Habe die Sache damals einem Anwalt übergeben da mein Fanter Offiziel anschlussinhaber war weil mein Provide es nich gebacken bekommen hatte den Inhaber zu ändern. Diese Abmahnung war außerdem auch noch zu unrecht erfolgt. Nach einem kleinem Schlagaustausch und einer unterschriebenen UE habe ich dan lange nichts gehört bis letzten Freitag. Da kahm dann der Mahgnbescheid. Ich wusste schon gar nicht mehr wodrum es da ging bis ich es nacht einiger Telefoniere rei endlich razusbekommen konnte. Der Klient der oben genannten Anwälte ist mitlerweile insolvent und hat das einem Insolventberater überlassen und jetzt kahm halt der Bescheid. Jetzt haben die Kosten sich natürlich schon erweitert ca. 150 € und meinen Anwalt hatte ich auch schon bezahlt. Der Bescheid liegt meinem Anwalt natürlich schon vor so das er jetzt erst mal Wiederspruch einlegt. Was ich nich ganz nachvollziehen kann ist das der Mahnbescheid fast 2,5 Jahre späten noch eintrudelt und ausgerechnet dann wenn die TGC Insolvent ist und das auch noch alles zu unrecht. Habe wie gesagt schon an den Anwalt bezahlt (230€) uns solll jetzt noch 615 € an den Insovensverwqalter löhnen für eine Sache die ich nicht begangen habe. Es wäre natürlich eine Schweinerei wenn ich unschuldig die Kohle zahlen müsste zzgl. meinen Anwalt und den ärger hätte.
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Halli Hallo ihr lieben!
Mich oder besser gesagt meinen Vater hatte es vor über einem Jahr erwischt, damals im Dezember 2010.
Es ging um ein Computerspiel und es waren 650€ gefordert.
Auch damals hatte ich mich reichlich belesen und es für am besten befunden nur die modifizierte UE abzuschicken und nichts zu bezahlen.
Aber meine Eltern machten da leider nicht mit!
Sie zogen es vor einen Anwalt miteinzubeziehen und der Schlug die ModUE und eine Vergleichszahlung in Höhe von 200€ vor, was meine Eltern dann auch so getan haben. Zusammen mit den Anwaltskosten lag der Gesamtbetrag nun schon über der Hälfte der eigentlichen Forderung.
Danach ist garnichts mehr passiert.
Und heute, über ein Jahr danach kommt ein Brief von unserem Anwalt, den wir uns zu Hilfe geholt haben.
Dort schreibt er das die RKA nun (ganz plötzlich) einen Vergleich von 460€ anbietet....
Bereits gezahlte Teilzahlungen können von diesem Betrag abgezogen werden, somit Minus 200€, sind dann also 260€ die wir angeblich nochmal als Vergleich zahlen sollen.
Sehr bemerkenswert ist auch das was unser Rechtsanwalt noch so dazu schreibt, es grenzt schon regelrecht an Pankikmache!
So Sätzchen wie: "Ich rate dringend das Vergleichsangebot anzunehmen" , "ansonsten viel größerer finanzieller Schaden" , "erste Klagen sind bereits am Landgericht Berlin erhoben worden. Dort wären sie nahezu Chancenlos.
Dem Schreiben war ausserdem noch das "neue" Vergleichsangebot von RKA mit beigeheftet worden.
Sehr verwundert bin ich auch darüber, dass im gesamten Brief nicht ein einziges Wort darüber verloren wurde, dass wir bereits einen Vergleich von 200€ gezahlt hatten und über die MODUE wurde auch kein einziges Wort verloren.
Ich weiß nun nicht wirklich wie ich diesen Brief deuten soll und hätte da mal gerne ein paar weitere Tips von euch.
Das ganze macht mich echt nervös, vor allem diese Panikmache von "unserem" Anwalt verstehe ich nicht, man könnte glatt glauben er habe die Seiten gewechselt....
Mich oder besser gesagt meinen Vater hatte es vor über einem Jahr erwischt, damals im Dezember 2010.
Es ging um ein Computerspiel und es waren 650€ gefordert.
Auch damals hatte ich mich reichlich belesen und es für am besten befunden nur die modifizierte UE abzuschicken und nichts zu bezahlen.
Aber meine Eltern machten da leider nicht mit!
Sie zogen es vor einen Anwalt miteinzubeziehen und der Schlug die ModUE und eine Vergleichszahlung in Höhe von 200€ vor, was meine Eltern dann auch so getan haben. Zusammen mit den Anwaltskosten lag der Gesamtbetrag nun schon über der Hälfte der eigentlichen Forderung.
Danach ist garnichts mehr passiert.
Und heute, über ein Jahr danach kommt ein Brief von unserem Anwalt, den wir uns zu Hilfe geholt haben.
Dort schreibt er das die RKA nun (ganz plötzlich) einen Vergleich von 460€ anbietet....
Bereits gezahlte Teilzahlungen können von diesem Betrag abgezogen werden, somit Minus 200€, sind dann also 260€ die wir angeblich nochmal als Vergleich zahlen sollen.
Sehr bemerkenswert ist auch das was unser Rechtsanwalt noch so dazu schreibt, es grenzt schon regelrecht an Pankikmache!
So Sätzchen wie: "Ich rate dringend das Vergleichsangebot anzunehmen" , "ansonsten viel größerer finanzieller Schaden" , "erste Klagen sind bereits am Landgericht Berlin erhoben worden. Dort wären sie nahezu Chancenlos.
Dem Schreiben war ausserdem noch das "neue" Vergleichsangebot von RKA mit beigeheftet worden.
Sehr verwundert bin ich auch darüber, dass im gesamten Brief nicht ein einziges Wort darüber verloren wurde, dass wir bereits einen Vergleich von 200€ gezahlt hatten und über die MODUE wurde auch kein einziges Wort verloren.
Ich weiß nun nicht wirklich wie ich diesen Brief deuten soll und hätte da mal gerne ein paar weitere Tips von euch.
Das ganze macht mich echt nervös, vor allem diese Panikmache von "unserem" Anwalt verstehe ich nicht, man könnte glatt glauben er habe die Seiten gewechselt....
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Dafür entschuldige ich mich, verstehe aber bitte auch den Sachverhalt dahinter und die entstehenden Probleme. Ich versuche lediglich mich bestens zu informieren und vorzubereiten und das ist doch sicherlich nicht verboten oder? Schließlich besteht die Möglichkeit das ich hier eventuell Tips bekomme die ich in einem anderen Forum nicht bekommen würde. Und soweit ich weiß ist es auch nicht verboten sich bei einem anderen Forum anzumelden.geldabschneider hat geschrieben:@Zabadak: denselben Sachverhalt und die gleichen Fragen in zwei Foren (NW = 2. Forum) (vor)stellen? Ich gehe mal stark davon aus, dass die Antworten, die du hier bekommst, sich nicht wesentlich unterscheiden werden als von denen bei NW. Antworten siehe User @grave und @burn256 (NW-Forum)
Also wie gesagt, ich versuche mich nur bestmöglich zu informieren, nutze die mir gegebenen Möglichkeiten und habe in diesem Forum hier nichts falsch gemacht. Bitte mir nicht Böse sein.
-
- Beiträge: 3
- Registriert: Dienstag 14. Februar 2012, 10:23
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Hallo,geldabschneider hat geschrieben:@Zabadak: denselben Sachverhalt und die gleichen Fragen in zwei Foren (NW = 2. Forum) (vor)stellen? Ich gehe mal stark davon aus, dass die Antworten, die du hier bekommst, sich nicht wesentlich unterscheiden werden als von denen bei NW. Antworten siehe User @grave und @burn256 (NW-Forum)
ich habe das selbe Problem wie Zabadak und bräuchte dringend einen Ratschlag bzgl. der weiteren Vorgehensweise.
Du weißt darauf hin, dass es zu diesem Thema im Forum "NW" von @grave und @burn256 bereits Antworten gibt.
Wofür steht die Abkürzung "NW". Ich kann leider keine derartiges Forum finden (bin neu hier).
Vielen Dank für Deine Hilfe
-
- Beiträge: 3
- Registriert: Dienstag 14. Februar 2012, 10:23
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
Hallo Zabadak,Zabadak hat geschrieben:Dafür entschuldige ich mich, verstehe aber bitte auch den Sachverhalt dahinter und die entstehenden Probleme. Ich versuche lediglich mich bestens zu informieren und vorzubereiten und das ist doch sicherlich nicht verboten oder? Schließlich besteht die Möglichkeit das ich hier eventuell Tips bekomme die ich in einem anderen Forum nicht bekommen würde. Und soweit ich weiß ist es auch nicht verboten sich bei einem anderen Forum anzumelden.geldabschneider hat geschrieben:@Zabadak: denselben Sachverhalt und die gleichen Fragen in zwei Foren (NW = 2. Forum) (vor)stellen? Ich gehe mal stark davon aus, dass die Antworten, die du hier bekommst, sich nicht wesentlich unterscheiden werden als von denen bei NW. Antworten siehe User @grave und @burn256 (NW-Forum)
Also wie gesagt, ich versuche mich nur bestmöglich zu informieren, nutze die mir gegebenen Möglichkeiten und habe in diesem Forum hier nichts falsch gemacht. Bitte mir nicht Böse sein.
ich habe das selbe Problem wie Du (Kontaktieren eines Anwalts > Abgabe mod. UE + geleistete Teilzahlung > einige Monate Sendepause > Forderung des Restbetrages).
Wie bist Du in dieser Sache vorgegangen?
Es widerstrebt mir extrem, diese Nachzahlung zu leisten da mir damals von meinem tollen Anwalt zu dieser Vorgehensweise geraten wurde.
Mich lässt das Gefühl nicht los, dass die Abmahnkanzleien und mein Anwalt unter einer Decke stecken und gemeinsame Sache machen.
Für eine zeitnahe Anwort wäre ich sehr dankbar!
Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte
[quoteemassimilator][...] Kontaktieren eines Anwalts > Abgabe mod. UE + geleistete Teilzahlung > einige Monate Sendepause
> Forderung des Restbetrages [...]
Es widerstrebt mir extrem, diese Nachzahlung zu leisten da mir damals von meinem tollen Anwalt zu dieser
Vorgehensweise geraten wurde. Mich lässt das Gefühl nicht los, dass die Abmahnkanzleien und mein Anwalt
unter einer Decke stecken und gemeinsame Sache machen.[/quoteem]
Hallo @assimilator,
zuerst die Abkürzung “NW“ steht für ein anderes Verbraucherforum, das Angeschlossene von Netzwelt.de.
Bevor jetzt Fragen auftauchen, es gibt keine Zusammenarbeit und es ist keine erwünscht (von allen
Betroffenen). Deshalb wird auch nicht verlinkt. Schade, aber so isses nunmal.
Wir hatten in Vergangenheit viele Anwälte, die zu einer aggressiven Strategie geraten haben. Auch einige
Verbraucherschutzzentralen (heute noch) stehen auf dem Standpunkt: “Mod. UE - Sofortüberweisung von einem
gewissen selbst geminderten Betrages X - Gegner fallen auf die Knie du bedanken sich mit Handkuss!“
Das ist meistens auch bei kleineren abmahnenden Kanzleien, die einen kleinen Pauschalbetrag forderten,
aufgegangen. Nun hat sich aber die aktuelle Rechtsprechung aus unser Sicht negativ geändert, seit BGH
Sommer unseres Lebens, so dass die Gegenseite klagefreundlicher und dabei auch noch Erfolgreicher ist.
Wenn es so weiter geht, muss man sich auch in den Foren langsam wieder überlegen, ob man in den allgemeinen
Vorgehensweisen nicht wieder den Punkt aufnimmt des privaten Vergleiches. Nur mal am Rande erwähnt.
So eine richtige Rechtsprechung diesbezüglich gibt es auch (noch) nicht. Rasch zerrt z.B. immer ein hornaltes
Urteil umher. Man kann zwar davon ausgehen, dass man mit einer Teilzahlung ein Teilschuldeingeständnis
eingeht (Zeugnis gegen sich selbst), aber so richtig als Entscheidung von Gerichten steht es eben nicht fest.
Dann muss man sehen, wie viel betrug der Pauschalbetrag aus der Abmahnung, wie viel wurde freiwillig eingezahlt,
wie hoch ist die Klagefreundlichkeit der jeweiligen Abmahnkanzlei usw.
Viele, die mutig zu solch aggressiver Strategie geraten haben, werden wohl jetzt Fracksausen bekommen und raten,
lieber die Restsumme zu zahlen.
Hier liegt aber die Entscheidung doch letztendlich bei Euch. Ihr müsst ja nicht zahlen, solltet Ihr oder Eure
Erzeuger verklagt werden, mit dem Risiko musstet Ihr/sie auch vorher leben.
Oder wer glaubt, dass sich die Gegenseite mit der Teilsumme zufrieden gibt von einer eigenen angebotenen Teilsumme?
Grundsätzlich arbeitet ein Anwalt aber immer im Interesse seines Mandanten (exceptiones regulas confirmant) und
ist auch für seine Fehleinschätzung haftbar.
Dieses Problem stellt sich aber bei uns gar nicht. Denn unsere allgemeine Vorgehensweise sieht einen Anwalt erst
vor, mit Erhalt einer Klageschrift. Wer einen beauftragt, um nichts zu bezahlen oder einen Teil, muss damit Leben.
Mann muss sich jetzt entscheiden zwischen Zahlung der Restsumme oder es darauf ankommen zu lassen und nicht zu
zahlen.
Ob Anwälte gemeinsame Sache machen? Glaube ich nicht, da der Konkurrenzkampf untereinander gegeben ist.
VG Steffen
> Forderung des Restbetrages [...]
Es widerstrebt mir extrem, diese Nachzahlung zu leisten da mir damals von meinem tollen Anwalt zu dieser
Vorgehensweise geraten wurde. Mich lässt das Gefühl nicht los, dass die Abmahnkanzleien und mein Anwalt
unter einer Decke stecken und gemeinsame Sache machen.[/quoteem]
Hallo @assimilator,
zuerst die Abkürzung “NW“ steht für ein anderes Verbraucherforum, das Angeschlossene von Netzwelt.de.
Bevor jetzt Fragen auftauchen, es gibt keine Zusammenarbeit und es ist keine erwünscht (von allen
Betroffenen). Deshalb wird auch nicht verlinkt. Schade, aber so isses nunmal.
Wir hatten in Vergangenheit viele Anwälte, die zu einer aggressiven Strategie geraten haben. Auch einige
Verbraucherschutzzentralen (heute noch) stehen auf dem Standpunkt: “Mod. UE - Sofortüberweisung von einem
gewissen selbst geminderten Betrages X - Gegner fallen auf die Knie du bedanken sich mit Handkuss!“
Das ist meistens auch bei kleineren abmahnenden Kanzleien, die einen kleinen Pauschalbetrag forderten,
aufgegangen. Nun hat sich aber die aktuelle Rechtsprechung aus unser Sicht negativ geändert, seit BGH
Sommer unseres Lebens, so dass die Gegenseite klagefreundlicher und dabei auch noch Erfolgreicher ist.
Wenn es so weiter geht, muss man sich auch in den Foren langsam wieder überlegen, ob man in den allgemeinen
Vorgehensweisen nicht wieder den Punkt aufnimmt des privaten Vergleiches. Nur mal am Rande erwähnt.
So eine richtige Rechtsprechung diesbezüglich gibt es auch (noch) nicht. Rasch zerrt z.B. immer ein hornaltes
Urteil umher. Man kann zwar davon ausgehen, dass man mit einer Teilzahlung ein Teilschuldeingeständnis
eingeht (Zeugnis gegen sich selbst), aber so richtig als Entscheidung von Gerichten steht es eben nicht fest.
Dann muss man sehen, wie viel betrug der Pauschalbetrag aus der Abmahnung, wie viel wurde freiwillig eingezahlt,
wie hoch ist die Klagefreundlichkeit der jeweiligen Abmahnkanzlei usw.
Viele, die mutig zu solch aggressiver Strategie geraten haben, werden wohl jetzt Fracksausen bekommen und raten,
lieber die Restsumme zu zahlen.
Hier liegt aber die Entscheidung doch letztendlich bei Euch. Ihr müsst ja nicht zahlen, solltet Ihr oder Eure
Erzeuger verklagt werden, mit dem Risiko musstet Ihr/sie auch vorher leben.
Oder wer glaubt, dass sich die Gegenseite mit der Teilsumme zufrieden gibt von einer eigenen angebotenen Teilsumme?
Grundsätzlich arbeitet ein Anwalt aber immer im Interesse seines Mandanten (exceptiones regulas confirmant) und
ist auch für seine Fehleinschätzung haftbar.
Dieses Problem stellt sich aber bei uns gar nicht. Denn unsere allgemeine Vorgehensweise sieht einen Anwalt erst
vor, mit Erhalt einer Klageschrift. Wer einen beauftragt, um nichts zu bezahlen oder einen Teil, muss damit Leben.
Mann muss sich jetzt entscheiden zwischen Zahlung der Restsumme oder es darauf ankommen zu lassen und nicht zu
zahlen.
Ob Anwälte gemeinsame Sache machen? Glaube ich nicht, da der Konkurrenzkampf untereinander gegeben ist.
VG Steffen
- 1. man gibt eine mod. UE ab
- hier kann man prüfen oder prüfen lassen, ob man eventuell erweitert oder sogar vorbeugt
- Link: mod. UE
- Link: schlafende Hunde wecken
2. man entscheidet sich für das Nichtzahlen
- Risiko, man kann auf die Kosten verklagt werden. Dieses ist zwar gering, aber wenn es
einen trifft, sollte man mit 1.000,- - 1.200,- € rechnen. Bei Rasch sogar um die 3.000,- €.
3. man beantragt eine Akteneinsicht ind die Beschlussakte
- wer sich verteidigen will, egal ob jetzt oder später, für die ist diese Beantragung -
wichtig!
- Link: Warum?
- Link: Wie?
- Link: Von Akteneinsicht bis Beschwerdeverfahren
4. Verjährungsfrist
Beginnend: am Ende des Jahres mit Erhalt des Abmahnschreibens Sylvester 24:00 Uhr
Ende: 3 Jahre Sylvester 24:00 Uhr
- Einfluss haben hier Vergleichsverhandlungen und gerichtliche Mahnverfahren.
Für denjenigen, der ohne Anwalt reagiert, die angemessene Verteidigung.
!Hinweis:
Wer nicht vorhat zu bezahlen, keinen Kontakt - weder Begleitschreiben, Erklärungsschreiben,
Beleidigungsschreiben, Ausredeschreiben sowie keine Telefonanrufe mit dem Abmahner.
Nur die mod. UE = schweigende Verteidigung!
5. man legt monatlich 50,- € in einen “Klagetopf“
Wird man in den drei Jahren verklagt, hat man das "Sicherungsgeld", wird man nicht,
spendet man es für einen guten Zweck oder gönnt sich einen Urlaub!
6. Anwalt ist wichtig, insbesondere - mit Erhalt - einer Klageschrift.
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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