Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#261 Beitrag von Steffen » Montag 27. Mai 2013, 14:44

Wenn der Kostenfestsetzungsbeschluss ergangen ist, sollte man entweder zeitnah einzahlen oder eine Einigung erzielen.

VG Steffen

asdfler
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#262 Beitrag von asdfler » Mittwoch 29. Mai 2013, 15:52

Lieber Steffen, bist Du zufällig vom .rka?

Deine Antworten sind leider dermaßen unflexibel, dass wir uns fragen, wem genau möchtest Du hier damit helfen? Der Thread fing sehr gut an, indem Personen ihre Erfahrungen posten und dann selbst zu einer Lösung kommen. Selbst zu dieser Lösung sich hin arbeiten und erfolge erziehlen, indem sie NICHT mit dem Strom schwimmen, von dem Du hier ständig erzählst.

Was Du machst, ist nichts andres als den Leuten die hier posten augenscheinlich "Aufwand" abnehmen, den sie selbst in "Fachliteratur xy" auch selbst bekommen hätten.

Legal oder illegal spielt in diesem Staat so ziemlich keine Rolle mehr, wenn selbst Personen, die direkt mit dem Recht zu tun haben, willkürlich Mustermahnbescheide raushauen, als gäb es kein Morgen.

Wir, meine Familie, hatte dieses Thema, aufgrund unsrer regelmäßigen Onlinezeiten bis zu 3x in den letzten 5 Jahren. Rka ist das Neuste.

JEDESMAL, war es Luft. JEDESMAL die gleiche einschüchternde Vorgehensweise: Juristendeutsch, das nur die wenigsten verstehen. Ich möchte nur sehr ungern das Beispiel des Latinum der Kirche bringen, aber das geht eindeutig in die selbe Ecke: Verstehen sollen nur wenige. Alles dreht sich um Machtausüben, Vorteile einholen, wobei aus bei der Sicht aufs Ganze klar zu Erkennen ist, das selbst diese "Vorteile" pure Illusion sind und es anderen nur unnötig schwer machen.

Ich kann jedem nur mit guter Absicht raten, auf solche Schreiben NIEMALS einzugehen! Es ist egal wieviele Mahnungen noch kommen: Es kann euch nichts passieren, wenn ihr nichts getan habt. Fertig ist die Geschichte. Ihr wisst was ihr getan oder gelassen habt. Vertuschen könnt ihr niemandem was und als wirklicher Betrüger im Strom der Ehrlichen mitschwimmen zu wollen, funktioniert nicht. Das sind grundsätzliche Gegensätze die noch nie funktioniert haben.

Also: "Ungut" gehandelt, fragt euch selbst JA oder NEIN - Zahlen oder ignorieren. FERTIG.

Es gibt genug Leute die sich durch solche Schreiben einschüchtern lassen und diese Institute LEBEN VON EURER UNWISSENHEIT! Also rafft euch mal zusammen, holt euch Wissen ein und steht verdammt nochmal hinter euren Aktionen!!

Und jetzt Schluss mit der ganzen Verunsicherei hier, Steffen. Du als mod hättest das schon längst ausführen können. Wozu hast Du denn deinen ach so imposanten Avatar, Status und eindrucksvoller Signatur, wenn Du nur heiße Luft bist? Biete Hilfe an oder leg deinen Posten ab.

Alles Gute und werdet euch mal wieder eurer Genitalien und eurem Herzen bewusst!

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#263 Beitrag von Steffen » Mittwoch 29. Mai 2013, 17:29

Hallo @asdfler,

wenn Du dich persönlich entschieden hast, auf jede Abmahnung -nicht- zu reagieren und der
Meinung bist, das zu einem juristischen Thema juristisches Wissen überbewertet ist, dann
stellt es doch Deine Meinung dar -die ich respektiere- egal ob diese erst einmal richtig,
oder nicht richtig ist. Deshalb gehe ich dich aber nicht persönlich an und werfe dir dies oder
das vorm Latz. Auch sollte jeder Abgemahnte in der Lage sein, sich selbst zu entscheiden,
wie er auf ein Abmahnschreiben reagiert (, oder nicht). Und wir werden, so hoffe ich und einmal in
3 Jahren wieder reden, wie es dir persönlich erging. Voraussetzung, Du wurdest abgemahnt
und reagierst wirklich nicht.

Wenn man aber ein öffentliches Verbraucherforum -als Privatperson und nicht anonym-
betreibt -, was sich zu einem juristischen Thema befasst, kann man nur allgemein gültige
Vorgehensweisen empfehlen. Warum? Weil alles andere unerlaubte Rechtsberatung wäre. Egal
ob Du dich der Meinung von AW3P anschließt oder nicht, wird hier im Forum eine
einheitliche Vorgehensweise empfohlen:



.
.
Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:


Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!

Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).


Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
  • keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
    Ausnahmen
    a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
    b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
  • Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
    a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
    b) Hinweisbeschluss eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
    ein!
  • Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
  • Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
    a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
    Ursachen bzw. Quellen)!
    b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
    c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
    d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
    e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
    - innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
    des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
    befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
    - Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
    um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
    verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
    mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Mehr ist es nicht!

Ausführlich hier!

.
.
.


Warum? Weil es nur Ziel sein kann, und meines seit 2006 ist, das Risiko und die Kosten für
einen unbedarften, des juristischen Latinums nicht mächtigen Abgemahnten so weit als
möglich zu minimieren bzw. senken.
[/b]

Deshalb kannst Du hier Deine Meinung äußern -sicherlich- aber den Gästen bzw. Membern zu
etwas raten, was gegen dieses Ziel gerichtet ist - non est.


Natürlich, da gebe ich Dir recht, Du musst mich und meine administrative Art nicht mögen.
Aber, ich bin nicht auf Kontaktsuche.tv (trotz Singledasein) oder auf Diddelmaus.de.
Persönliche Seitenhieb werte ich heute einmal als


Bild


und bin in der Frühschichtwoche immer etwas unwirsch. Das kannst Du jetzt als Warnung
verstehen (, oder nicht,) und Du solltest Dir überlegen, ob Du sachlich weiter Deine
Meinung kundtust, oder nur mich öffentlich angehen willst. Letzteres, das geht schief.

VG Steffen

Creative
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#264 Beitrag von Creative » Donnerstag 30. Mai 2013, 10:53

Hallo liebes Forum,

ersteinmal danke an Steffen dass du das ganze aufgebaut hast, du hilfst damit so unglaublich vielen! Aber nun zu mir:

Auch ich wurde von besagter Kanzlei abgemahnt, für Hitman Absolution wollen die 800€ haben. Da ich mich schon seit längerem immer mal wieder etwas mit dem Thema befasse bin ich ziemlich ruhig und verfalle nicht in Panik, habe mich gestern aber nochmal intensiv damit auseinandergesetzt und wollte kurz um eure Meinung bitten.

Der Brief geht gegen meinen Vater (AI), der Störer bin aber ganz klar ich (20J). Spiel, Tatzeit und IP stimmt auch soweit. Zuerst dachte ich, das ganze erstmal von meinem Vater auf mich umzuleiten, aber das käme einem Schuldeingeständnis gleich und entzieht uns den Verhandlungsspielraum, wenn ich das richtig verstehe?

Als nächsten wollen wir natürlich nicht die mitgeschickte UE, sondern eine mod. UE abschicken. Und nun eine andere Frage: Wir wollen kein Risiko eingehen und werden zahlen, nur wollen wir auf einen Vergleich aus. Entweder machen wir das über einen eigenen Anwalt, entweder über i.einen Bekannten oder den äußerst verbreiteten Dr. Wachs (Wo ich sowieso morgen anrufen wollte), oder aber über einen privaten Vergleich. Was hat mehr "Erfolgschancen" bzw. lohnt sich?

Bei einem privaten Vergleich wollte ich auf ca. 500€, wobei ich natürlich keinerlei Erfahrungswerte habe wie weit runter man tatsächlich gehen kann. Ein Anwalt würde wohl dann auf die Hälfte kommen, nur dem bezahlen wir dann auch locker 200€. Ist dies so realistisch?

Und das ganze auf meinem Vater belassen, weil er war´s wirklich nicht?

Ich danke schon mal im Voraus!

Und PS: Kann man da vllt i.was drehen da ich bereits Volljährig bin und somit unser Haushalt einer Art "WG" gleicht? Belehrungspflicht und so greift ja nicht mehr?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#265 Beitrag von Steffen » Donnerstag 30. Mai 2013, 14:46

Hallo @Creative,

Man muss die Gedanken einmal ordnen.

Wie man es verstehen könnte, warst Du der schändliche Filesharer und Dad ist der abgemahnte AI. Jetzt wird es schon komplizierter. Denn, wenn Dad von Deinem schändlichen Handeln Kenntnis hatte, dann ist er automatisch als Störer UND Täter haftbar. Dann interessiert niemanden, ob Du es letztendlich warst. Wenn Dad nun dich als Täter namentlich benennt, dann gibt er eine mod. UE ab. Du erhältst eine separate Abmahnung, gibst dann auch eine mod. UE ab, musst aber für den Schadenersatz und nachfolgende Kosten aufkommen. Schon wichtig, da der Abmahner ca. 400,- € pro Log-Datum bei einem Game einfordert sowie auch noch 300,- € je IP-Ermittlung einfordert mittels Kostenfestsetzungsbeschluss (im Klagefall) - und beides zugesprochen bekommt, bei konkreter Täterbenennung. Je nachdem, was Dad vorträgt, ist er raus aus der Angelegenheit (der Abmahner bleibt auf die AG im Klageverfahren sitzen), oder seid ihr alle beide drin.

Deshalb wäre das Sinnvollste, Dad gibt eine mod. UE ab, vergleicht sich mit dem Abmahner privat auf ca. 650,- €, und Du zahlst dann Deinen Murks an Dad zurück. Alles andere ist einfach viel zu kompliziert und mit zu hohen eventuellen Risiken und Kosten behaftet. Aber wie gesagt, es letztendlich Eure Entscheidung!

Und Hände weg von P2P bzw. nur über Deinen Anschluss. Ich persönlich finde es immer unverantwortlich, wenn man andere in irgendetwas hineinreitet. Sry, musste sein.

VG Steffen

Creative
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#266 Beitrag von Creative » Donnerstag 30. Mai 2013, 15:11

Erstmal danke für die Antwort Steffen!

Vllt habe ich mich nicht ganz klar ausgedrückt, also vors Gericht wollen wir nicht, wir wollen nur auf einen Vergleich aus, entweder Privat oder über einen Anwalt. Und da wollte ich dann wissen wie viel da "rauszuholen" ist.

Ein Freund wurde vor..2 Jahren gleich mehrfach (7) erwischt und hat dann Dr Wachs konsultiert und konnte das ganze auf 1.200 drücken. Da dachte ich halt dass in einem Fall dann auch ca. die Hälfte drin wäre...

Außer den von dir vorgeschlagenen 650€, gibt es noch andere Erfahrungswerte um wie viel man den Betrag drücken kann? Am liebsten wäre mir so 500€ und gut ist...selbst im schlimmsten Falle, die 800€ habe ich locker und könnte sie natürlich sofort bezahlen.

Und das mit dem einen Anschluss kann ich ja verstehen, nur habe ich noch kein Heim mit 2 separaten Anschlüssen gesehen...aber bald ziehe ich sowieso aus.

LG Creative

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#267 Beitrag von Steffen » Donnerstag 30. Mai 2013, 15:21

Es ist eigentlich alles gesagt wurden. Welchen Preis Ihr für den privaten Vergleich wählt, das ist letztendlich Euer Problem.

VG Steffen

Lua333
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#268 Beitrag von Lua333 » Freitag 31. Mai 2013, 12:04

Hallo zusammen, ich bin neu hier im Forum. Verfolge das hier aber schon ne Weile. Auch ich wurde abgemahnt und habe dann das übliche unternommen. Heute kam jetzt ein Mahnbescheid vom Amtsgericht Wedding in Berlin, dem ich natürlich widerspreche.
Mich würde mal interessieren, ob hier schon jemand eine Klageschrift erhalten hat, bzw. ob es zu einer Gerichtsverhandlung kam. Oder kann man darauf hoffen, dass es zur Verjährung kommt.

Danke für eure Antwort.

Lua333

maddin
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#269 Beitrag von maddin » Freitag 31. Mai 2013, 19:09

Tja Lua333, in dem thread hier steht so einiges, wenn man ihn denn liest ;)

Assa
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#270 Beitrag von Assa » Samstag 1. Juni 2013, 10:35

Ich hoffe mir kann jemand bei diesem Problem helfen:

erstmal muss ich sagen das ich mir hier einiges durchgelesen habe, nur würde ich trotzdem gerne mal meinen fall schildern.

Ich habe mal vor einiger Zeit in einem p2p Netzwerk etwas heruntergeladen. Um genauer zu sein ein Spiel (Risen2 Dark Waters). Habe es installiert und nach ca. 5 Min wieder gelöscht (samt Iso) da es nicht meinen Erwartungen entsprach.

So nun zum eigentlichen Sachverhalt:

Mein Dad (da dass Internet auf ihn angemeldet ist) hat gestern Post von den .rka Rechtsanwälten bekommen (dass komische an der Sache ist dass es ein normaler Brief war ohne Einschreiben). In diesem Brief ist eine Unterlassungserklärung und eine Zahlungsaufforderung von 900 Euro dokumentiert.

Zahlbar (Brief am 30.05. erhalten) bis spätestens eingehend den 10.06.! (Ziemlicher kurzer Zeitraum?).
Ratenzahlung sei auch möglich.

Jetzt habe ich durch sehr viel googeln herausbekommen dass Diese Anwälte recht dubios sind. :o

Die haben, laut dem Brief ''nur'' meine IP Adresse, den Tatzeitpunkt, den Dateinamen.

Ich wäre euch für schnelle und kompetente Antworten sehr dankbar.



P.S.
Es ist nicht mein richtiger dad sondern der lebensgefährte meiner Mutter, Sie sind nicht verheiratet, das Sorgerecht haben meine mutter und mein leiblicher Vater.
Der Internetzugang läuft über den Lebensgefährten meiner mutter. ... nur so zur info, falls die`s etwas an meiner Rechtslage ändern sollte.

wie sollte ich nun vorgehen. also wie genau ... und erklärt mir bitte nochmal die genau vorgehensweise, also was mir jeder einzelne schritt im endeffekt bringt.

muss ich binnen 10 tagen handeln?

wer ist nun schuld?

werden irgendwelche kosten anfallen?

..nnn.

abzocke
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#271 Beitrag von abzocke » Samstag 1. Juni 2013, 14:22

Nicht du mußt die mod UE abgeben,sondern der Anschlußinhaber ,also dein Stiefvater.Es bringt auch nichts, wenn du die Tat zugibst da dann dein vater als Störer und du als Täter belangt werden.Es ist unerheblich,ob du nur 5 min was zur verfügung gestellt hast,denn darum gehts nicht ,sondern um den zeitgleichen upload von dir und da ist es unerheblich ob es sich um eine sek oder den kompletten abgemahnten Titel handelt.

An die Fristen muß sich gehalten werden, da sonst eine einstweilige verfügung droht.Ich würde dir empfehlen die FAQ hier durchzulesen.Die meisten Fragen werden dir dort beantwort.

Jedenfalls habt ihr folgende Möglichkeiten :

1.Ihr verschickt die mod UE+Füße still halten und hofft das ihr keine Klage innerhalb von 3 Jahren ohne MB bekommt.
2.Ihr beauftragt einen Anwalt der in eurem Namen eine mod UE verschickt und dann auf einen Vergleich aus ist.Natürlich habt ihr dann noch die Kosten eures Anwalts.
3.Ihr vergleicht euch ohne Anwalt und nehmt das hier angebotene Musterschreiben.Die mod UE muß aber auch hier auf jeden Fall verschickt werden.

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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#272 Beitrag von jessueh » Sonntag 2. Juni 2013, 11:36

So ihr Lieben, mich hats nun auch erwischt.

Zum Tatbestand:

habe mir vor einiger Zeit Tomb Raider runtergeladen, gestern kam ein Brief von rka.
Brief ging an meinen Dad, bin selber 20.
Dad laesst mich soweit alles regeln.

ModUE ist klar, ist die hier soweit ok? Oder fehlt irgendwas wichtiges?
Mal in Spoiler gepackt damits nicht zu lang ist.

Bild

Bitte die Forenregeln beachten und keine konkreten UE's einstellen.
Hierzu gäbe es die Option PN oder E-Mail.

Steffen - Forenbetreiber
Die Strafe bezieht sich bei uns auf 800 Euro, wuerde gerne einen privaten Vergleich auf 400-500 Euro machen da mein Dad sich nicht mit nem Anwalt rumschlagen will (verstaendlicherweise, er hat damit ja nicht allzu viel am Hut, will aber auch nicht sagen das ichs geladen hab)
Wie gehe ich da am besten vor?
Kann man das ganze telefonish regeln und kann ich das auch als Tochter+es dann mit der ModUE schriftlich abschicken, Bestaetigung abwarten und dann zahlen?

Falls ihr meint das geht alles garnicht, sind die da kulant und lassen 80€ Monatsraten zu, so dass der Gesamtbetrag innerhalb eines Jahres abbezahlt ist?
Ratenzahlungswuenschen sehen sie entgegen laut Anschreiben.

Liebe Gruesse und danke fuer etwaige Tipps und Hilfestellungen=)

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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#273 Beitrag von Steffen » Sonntag 2. Juni 2013, 13:11

Ganz einfach, Dad gibt eine mod. UE ab - Du bezahlst!

VG Steffen

jessueh
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#274 Beitrag von jessueh » Sonntag 2. Juni 2013, 13:28

Uhm...das ich zahle ist klar.
Hast du meinen Beitrag gelesen?
Hab ne ModUe angefuegt und gefragt ob das so ok waere...
Ebenso die Frage zu dem privaten Vergleich?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#275 Beitrag von Steffen » Sonntag 2. Juni 2013, 14:40

[quoteemjessueh]Uhm...das ich zahle ist klar.
Hast du meinen Beitrag gelesen?
Hab ne ModUe angefuegt und gefragt ob das so ok waere...
Ebenso die Frage zu dem privaten Vergleich?[/quoteem]

O.K., da DU den Spoiler nicht mehr, und meinen Post nicht richtig, gelesen hast, noch einmal ohne Spoiler!
Bild

Bitte die Forenregeln beachten und keine konkreten UE's einstellen.
Hierzu gäbe es die Option PN oder E-Mail.

Steffen - Forenbetreiber
Natürlich habe ich Deinen Beitrag gelesen, Du hast ohne Rücksicht auf Deinen Dad, einen bewussten Urheberrechtsverstoß getätigt, willst aber gleichzeitig jetzt eine Vorgehensweise erhalten, um so preisgünstig aus der Angelegenheit zu gelangen, wie als möglich. Darauf meine Antwort:

Dad gibt eine mod. UE ab - Du zahlst!

Was willst Du denn noch? Dass ich Dir eine Anleitung zum Lügen gebe? Sicherlich nicht! Du warst es, übernehme dafür die Verantwortung und zahle die Zeche. Das nennt man Erwachsen! Sauge weiter, aber über Deinem Anschluss.

VG Steffen



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Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:


Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!

Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).


Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
  • keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
    Ausnahmen
    a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
    b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
  • Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
    a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
    b) Hinweisbeschluss eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
    ein!
  • Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
  • Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
    a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
    Ursachen bzw. Quellen)!
    b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
    c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
    d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
    e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
    - innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
    des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
    befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
    - Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
    um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
    verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
    mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Mehr ist es nicht!

Ausführlich hier!

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jessueh
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#276 Beitrag von jessueh » Sonntag 2. Juni 2013, 14:44

Ah entschuldige, das mit dem Spoiler hab ich echt nicht gesehen.
Ich will ja auch was zahlen, meine Frage war nur ob man Chancen auf nen Vergleich hat oder nicht.
Darf ich dir die PN noch schicken oder bist jetzt zu boese?=/
Und nichts mit luegen, meinem Dad hab ichs ja erzaehlt, bei der Kanzlei wollen wir keinerlei Schuldeingestaendnis machen sondern nur schauen das die Sache zuegig vom Tisch ist.
Wenn man aber den vollen Betrag bezahlt kann uns nichts weiter passieren oder?

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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#277 Beitrag von Steffen » Sonntag 2. Juni 2013, 14:57

Ich habe keine Feinde (höchstens Nichtfreunde) und bin selten böse! Eigentlich ein richtiger Schwiegermutter-Typ! Ich kann Dir doch nicht verbieten, mich per PN oder E-Mail anzuschreiben.

VG Steffen

michiman
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#278 Beitrag von michiman » Mittwoch 12. Juni 2013, 14:14

Moin Zusammen,

nun muss ich mich auch mal zu Wort melden..

Habe vor 4 Wochen ein Abmahnschreiben von RKA bekommen und umgehend mit einer mod.UE geantwortet und was soll ich sagen Montag einen Mahnbescheid vom Berliner Amtsgericht im Briefkasten..

Kann mich kurz einer Aufklären wie so etwas zustande kommen kann ?

Ist das überhaupt rechtens nicht mal 2 Wochen nach Ablauf der Zahlfrist gleich mit einem Mahnbescheid zu antworten obwohl ich drum gebeten hatte mir schriftlich zu
bestätigen ob Sie die mod.UE annehmen ?

VG

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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#279 Beitrag von Steffen » Mittwoch 12. Juni 2013, 17:15

Hast Du denn die Forderungen fristgerecht gezahlt? Wenn nicht, kann man jederzeit einen MB beantragen. Denn jeder der nur eine mod. UE abgibt und das Geld nicht fristgerecht überweist, weigert sich unstreitig, die gestellten und fälligen Forderungen (die von keiner Gegenleistung abhängen) abzugelten. Das sind alles Voraussetzungen eines Mahnverfahren.

Die mod. UE deckt ja nur den Unterlassungsanspruch ab und nicht die Forderungen nach anwaltlichen Gebühren und Schadensersatz.

Ungewöhnlich die Eile. Dieses muss man weiterhin im Auge haben.

VG Steffen

michiman
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Re: Abmahnungen von Reichelt/Klute/Aßmann Rechtsanwälte

#280 Beitrag von michiman » Mittwoch 12. Juni 2013, 18:14

Nein ich habe noch nichts gezahlt da ich erst auf die Bestätigung der UE abwarten
wollte und bis heute auch nicht bekommen nur eben den Mahnbescheid 4 Wochen nach
der Abmahnung ist doch wirklich ungewöhnlich ? Bin ich den der einzigste der diese Erfahrung macht ?

VG

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