[quoteemabgemahnte76]Danke. Dann handle ich ja richtig.
Würde es allerdings zum Verfahren kommen und ich diese 5000€ zahlen müsste, wäre es ein schlechter Deal gewesen.
Oder ich hab das oben geschriebene nicht richtig verstanden?![/quoteem]
Das Problem liegt meines Erachtens wo ganz anderes. Schon um die Frischlinge wie @Shual zu ärgern sage ich gerne,
dass im Dezember 2006, als ich meine erste Abmahnung (und die letzte, jedenfalls für P2P) erhielt, so eine
Informationsvielfalt wie heute nicht gab. Es gab nur vage Informationen.
Ich habe ca. 4 Anwälte im Umkreis angerufen mit der Maßgabe:
- 1. Übernehmen sie so etwas?
2. wie viel Kohle kostet es?
Bei allen war die Summe höher als die in der Abmahnung geforderte, die ich meist noch zusätzlich zur UE zahlen
sollte. Also kam ein Anwalt für mich - nicht - infrage (Rechenaufgabe). Dann wusste ich, da sich die Endforderungen
(2. Schreiben) auf ca. 1.200,- € beliefen, dass, wenn ich verklagt werde und es nach hinten losgeht, mein
Prozessrisiko bei ca. 1.900,- € liegt.
Es ist nun mal kein Kinderspiel! Das habe ich gewusst; dieses Risiko bin
ich eingegangen; wenn ich verklagt worden wäre, dann hätte ich eben Pech gehabt; und nein, ich bin kein Millionär;
und ja, es ist gut gegangen.
Wenn ich heute eine mod. UE abgebe und nicht zahle, dann besteht das Risiko, das ich auf die Kosten verklagt werden
- kann!-. Viele sehen doch im ersten Moment nur: Nichtzahlen, machen alle, Geiz ist geil, cool, mache ich auch, ist
doch nur Betrug, was die machen … So einfach ist es nun einmal dann doch nicht. Es kommt auch auf die Rechtsprechung
an, auf das Verhältnis der Zahler zu den Nichtzahlern usw. Die meisten unterschätzen auch, das die Gegenseite nun einmal
3 Jahre Zeit hat (Verjährung) und kein Eile an den Tag legen muss. Der Betroffene hingegen, der 1 - 2 Jahr nichts hört
und sich in Sicherheit wiegt, fällt dann aus seinen rosaroten Wolken, wenn ein Erinnerungsschreiben, MB oder gar eine
Klage ins Haus flattert. Da wird man schnell vom "4-Wände-Revolluzer" zum "Kleinkind". Ist kein Vorwurf!
Deshalb:
- 1. man gibt eine mod. UE ab
- hier kann man prüfen oder prüfen lassen, ob man eventuell erweitert oder sogar vorbeugt
- Link: mod. UE
- Link: schlafende Hunde wecken
2. man entscheidet sich für das Nichtzahlen
- Risiko, man kann auf die Kosten verklagt werden. Dieses ist zwar gering, aber wenn es
einen trifft, sollte man mit 1.000,- - 1.200,- € rechnen. Bei Rasch sogar um die 3.000,- €.
3. man beantragt eine Akteneinsicht ind die Beschlussakte
- wer sich verteidigen will, egal ob jetzt oder später, für die ist diese Beantragung -
wichtig!
- Link: Warum?
- Link: Wie?
4. Verjährungsfrist
Beginnend: am Ende des Jahres mit Erhalt des Abmahnschreibens Sylvester 24:00 Uhr
Ende: 3 Jahre Sylvester 24:00 Uhr
- Einfluss haben hier Vergleichsverhandlungen und gerichtliche Mahnverfahren.
!
| Hinweis:
Wer nicht vorhat zu bezahlen, keinen Kontakt - weder Begleitschreiben, Erklärungsschreiben,
Beleidigungsschreiben, Ausredeschreiben sowie keine Telefonanrufe mit dem Abmahner.
Nur die mod. UE = schweigende Verteidigung! |
Für denjenigen, der ohne Anwalt reagiert, die angemessene Verteidigung.
5. man legt monatlich 50,- € in einen “Klagetopf“
Wird man in den drei Jahren verklagt, hat man das "Sicherungsgeld", wird man nicht,
spendet man es für einen guten Zweck oder gönnt sich einen Urlaub!
6. Anwalt ist wichtig, insbesondere - mit Erhalt - einer Klageschrift.
VG Steffen