Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

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s-pisch
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#61 Beitrag von s-pisch » Samstag 21. Juli 2012, 10:45

Moin moin,
ich habe auch Post von Schulenberg und Schenk aus HH bekommen, in dem sie mir eine Urheberrechtsverletzung vorwerfen. Der Mandant ist MIG Film Gmbh und der Filmname lautet "Island of the Condemnes". Ich habe noch nie was von dem Film gehört. Ich soll es im Februar 2010 heruntergeladen haben.
Jetzt bekomme ich doch einen etwas höheren Puls, nachdem ich das hier alles gelesen habe.
Die scheinen ja wohl doch etwas Klagefreudiger zu sein! Oder???
Was soll ich denn nun machen? Trotzdem mod. UE und nicht zahlen oder wie. Gleich zahlen? Aber wovon als Hartz IV Empfänger?
Kann mir einer einen Rat geben?
Gruß
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abzocke
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#62 Beitrag von abzocke » Samstag 21. Juli 2012, 12:11

@pisch

Nicht schlecht nach 2.5 Jahren......von Baumgart übernommen?

Die modefu ist zwingend erforderlich bzw ein Muß sie senkt den Streitwert erheblich.Ob du zahlst bleibt dir überlassen.Die meisten entscheiden sich für die Variante modefU+nicht zahlen.Diese Kanzlei mag klagefreundlicher sein.Stimmt.Wie aber oben geschrieben gibt es im Jahr 2012 200 Klagen.Wenn man aber bedenkt das sie tausende von Abmahnungen verschicken wird eigentlich klar das sie nicht jeden verklagen können und die Klagen in keinerlei Verhältniss zu den verschickten Abmahnungen stehen.

Ich würde die modefu verschicken und nicht zahlen.Die Zeit arbeitet evt für dich das es in naher Zukunft ein Gesetz gibt ,welches diesem Geschäftsmodell vielleicht einen Riegel vorschiebt.Entscheiden mußt du schlußendlich selber.

cyrex
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#63 Beitrag von cyrex » Dienstag 24. Juli 2012, 18:41

Mal ne Frage wegen der Frist. Habe auch jetzt schon mehrfach Post von SCH/SCH bekommen, da sie das Mandat für BB übernommen haben.
Verlängert sich die Frist, wenn SCH/SCH nach 2 1/2 Jahren wieder schreiben, automatisch?

antares778811
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#64 Beitrag von antares778811 » Donnerstag 26. Juli 2012, 13:51

Ich habe auch eine aufgewärmte Abmahnung von Sch und Sch erhalten. Damals 2010 hatte ich eine mod. UE an Baumgarten verschickt, auf die nie geantwortet wurde. Nun schreiben mir Sch und Sch letzte Woche, sie hätten den Fall übernommen, ohne jedoch anzugeben, um welchen Fall es sich überhaupt handelt: Keine Fallnummer der vorherigen Kanzlei, kein Name des betreffenden Filmwerks, nichts außer dem Kürzel der Filmgesellschaft, die sie vertreten und der Behauptung, ich wüsste ja wohl, worum es geht. Auch dass sie die Rechte überhaupt übernommen haben, bleibt unbewiesen.
Dazu nun eine Frage: Ist eine derart ungenaue Abmahnung überhaupt als Abmahnung gültig? Oder sind die Herren nicht verpflichtet mir eine "korrekte" Abmahnung zu schicken, bevor sie mich in irgendeiner Weise verklagen können? Schließlich kommt selbst mir als juristischem Laien dieses Schreiben wie ein Witz vor.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#65 Beitrag von Steffen » Donnerstag 26. Juli 2012, 13:55

dann antworte doch einfach nicht. abheften und gut.

vg steffen

s-pisch
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#66 Beitrag von s-pisch » Sonntag 5. August 2012, 08:39

Moin moin,
ich habe von Sch und Sch am Do. ein Schreiben bekommen, das sie die mod UE erhalten haben und diese Namens und in Vollmacht der Mandantin annehmen.
Jetzt hab ich noch bis zum 14.08.2012 Zeit, die Summe zu begleichen, da ich ja nun nicht auf das Vergleichsangebot reagiert habe. (außer die mod UE hingeschickt!!!)
Und nu???
Schönen Sonntag noch. Gruß
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#67 Beitrag von Steffen » Sonntag 5. August 2012, 09:15

[quoteems-pisch]Moin moin,
ich habe von Sch und Sch am Do. ein Schreiben bekommen, das sie die mod UE erhalten haben und diese Namens
und in Vollmacht der Mandantin annehmen.
Jetzt hab ich noch bis zum 14.08.2012 Zeit, die Summe zu begleichen, da ich ja nun nicht auf das Vergleichs-
angebot reagiert habe. (außer die mod UE hingeschickt!!!)
Und nu???
Schönen Sonntag noch. Gruß[/quoteem]


Es ist und bleibt das altbekannte Abmahnwahnproblem, mit dem sich jeder Betroffene auseinandersetzen muss.
  • 1. Man erhält eine Abmahnung
    - Was ist das? Warum habe ich dieses Schreiben erhalten? Wo kann ich mich informieren? Was kann ich machen?
    Wie soll ich reagieren?
    ----------------
    2. Man hat sich entschieden
    ----------------
    2.1. Safety 1st
    ----------------
    => Mod. UE + Zahlen
    - Möglich, hier sollte man aber versuchen sich privat zu vergleichen
    Wie?
    Mustertext
    ----------------
    2.2. Risk
    => Mod. UE + Nichtzahlen
    - Möglich, hier sollte man aber wissen, ich kann innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist, auf die
    Kosten der Abmahnung verklagt werden.
    ----------------
    2.3. Pure Reason
    => Mod. UE + Nichtzahlen + sich aktiv wehren
    - Akteneinsicht
    - Aufbau der eigenen Verteidigung (mit Erhalt des Abmahnschreiben, besonders Zeugen und andere Beweise)
    - auch hier sollte man aber wissen, ich kann innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist, auf die Kosten der
    Abmahnung verklagt werden. Sollte ich aber unberechtigt abgemahnt worden sein, habe ich jetzt Möglichkeiten
    zu gewinnen/zu verlieren/ zu vergleichen/ an zu erkennen/ zu versäumen/ zu verstören.

!
Hinweis:
=> Einen Anwalt benötige ich mit Erhalt einer Klageschrift!
=> Ich lege bei den Punkten 2.2. + 2.3. jeden Monat 50 € in meine persönliche Spendenkasse.
=> Bei den Punkten 2.2. + 2.3. werden Folgeschreiben des Abmahners kommen, wo man sich die Frage stellt:
Was nun?

Jetzt antworte ich:

Es ist und bleibt das altbekannte Abmahnwahnproblem, mit dem sich jeder Betroffene auseinandersetzen muss.
  • 1. Man erhält eine Abmahnung
    - Was ist das? Warum habe ich dieses Schreiben erhalten? Wo kann ich mich informieren? Was kann ich machen?
    Wie soll ich reagieren?
    ----------------
    2. Man hat sich entschieden
    ----------------
    2.1. Safety 1st
    ----------------
    => Mod. UE + Zahlen
    - Möglich, hier sollte man aber versuchen sich privat zu vergleichen
    Wie?
    Mustertext
    ----------------
    2.2. Risk
    => Mod. UE + Nichtzahlen
    - Möglich, hier sollte man aber wissen, ich kann innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist, auf die
    Kosten der Abmahnung verklagt werden.
    ----------------
    2.3. Pure Reason
    => Mod. UE + Nichtzahlen + sich aktiv wehren
    - Akteneinsicht
    - Aufbau der eigenen Verteidigung (mit Erhalt des Abmahnschreiben, besonders Zeugen und andere Beweise)
    - auch hier sollte man aber wissen, ich kann innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist, auf die Kosten der
    Abmahnung verklagt werden. Sollte ich aber unberechtigt abgemahnt worden sein, habe ich jetzt Möglichkeiten
    zu gewinnen/zu verlieren/ zu vergleichen/ an zu erkennen/ zu versäumen/ zu verstören.

!
Hinweis:
=> Einen Anwalt benötige ich mit Erhalt einer Klageschrift!
=> Ich lege bei den Punkten 2.2. + 2.3. jeden Monat 50 € in meine persönliche Spendenkasse.
=> Bei den Punkten 2.2. + 2.3. werden Folgeschreiben des Abmahners kommen, wo man sich die Frage stellt:
Was nun?
VG Steffen

cyrex
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#68 Beitrag von cyrex » Freitag 17. August 2012, 13:28

Bei mir ist mittlerweile auch schon das vierte Schreiben eingetrudelt. Quasi die letzte außergerichtliche Aufforderung zur Zahlung. Obwohl das in jedem Einzelnen von deren Schreiben drin stand. Steht natürlich das selbe drin wie in jedem anderen Abmahnschreiben. Horrende Summen, Paragraphen, Urteile, etc.

Mich würde mal der Verlauf der Angelegenheit der anderen User die mit Schu/Sche im Dialog stehen interessieren.

Was mich noch interessieren würde, ob deren Beispielrechnung im Schreiben halbwegs aufgeht. Irgendwie scheint mir das ein wenig viel zu sein. Aber so viel Ahnung habe ich von der Materie leider nicht. Bin mal gespannt was als nächstes kommt, daher hätte mich eben interessiert wie das bei euch so gelaufen ist mit Schu/She.

ondoy
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#69 Beitrag von ondoy » Mittwoch 22. August 2012, 13:41

Hallo in die Forumsrunde,
Nach 1 Jahr Pause kam jetzt der Mahnbescheid, Widerspruch werde ich einlegen. Mein Bauchgefühl (und der grummelt jetzt) sagt mir, dass tatsächlich die Klagefreudigkeit ansteigt.
Um vorbereitet zu sein (auch wegen der kurzen Frist wenn die Klage eintrudelt): könnt ihr mir einen guten RA (siehe Steffen "2012-Vergleich oder gleich zahlen") mit Biss empfehlen? Hier in der Nähe kann ich dem RA-Verzeichnis keinen finden bzw.ist ein RA vor Ort, sprich dann wohl Hamburg zu bevorzugen ? Infos gerne auch per PN.
DANKE

Blackdragon123
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#70 Beitrag von Blackdragon123 » Sonntag 26. August 2012, 20:08

Hallo,

Ich habe auch von Schulenberg und Schenk 2x Post bekommen in 2010. Dann das gemacht was wohl ziemlich viele gemacht haben. Mod. UE abgegeben und nicht bezahlt.
Nun kam letze Tage ein Mahnbescheid, dem ich widersprechen werde. Aber was dann? ich denke mal die Wahrscheinlichkeit das es dann zur Klage kommt, ist doch recht hoch oder?
Ich habe gehört das das Gericht dann, wenn es zur Klageerhebung kommt, auch als erstes einen Vergleich anstrebt. Stimmt das? kann ich mich dann immernoch mit S&S einen außergerichtlichen Vergleich aushandeln? Gibts Erfahrungswerte wie hoch der Vergleich zur Ursprungsforderung ausfällt?
Ich habe bloß Angst das demnächst noch weitere Mahnbescheide ins Haus flattern.

Schönen Abend noch

Carotthat
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#71 Beitrag von Carotthat » Montag 27. August 2012, 08:12

Blackdragon123 hat geschrieben:Hallo,

Ich habe auch von Schulenberg und Schenk 2x Post bekommen in 2010. Dann das gemacht was wohl ziemlich viele gemacht haben. Mod. UE abgegeben und nicht bezahlt.
Nun kam letze Tage ein Mahnbescheid, dem ich widersprechen werde. Aber was dann? ich denke mal die Wahrscheinlichkeit das es dann zur Klage kommt, ist doch recht hoch oder?
Interessant, daß es doch zum Mahnbescheid kommt. Jetzt fehlt nur noch zu wissen, ob die Kanzlei ein Kreuzchen gesetzt hat bei
"im Falle eines Widerspruchs ist das streitige Verfahren durchzusetzen".

Manchmal wird anscheinend auch der MB als Druckmittel noch benutzt - auch ohne Verfahren...

Caro.

Blackdragon123
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#72 Beitrag von Blackdragon123 » Montag 27. August 2012, 09:04

"interessant, daß es doch zum Mahnbescheid kommt. Jetzt fehlt nur noch zu wissen, ob die Kanzlei ein Kreuzchen gesetzt hat bei "im Falle eines Widerspruchs ist das streitige Verfahren durchzusetzen".

Kann ich das irgendwo nachgucken?

Carotthat
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#73 Beitrag von Carotthat » Montag 27. August 2012, 21:09

Blackdragon123 hat geschrieben:Kann ich das irgendwo nachgucken?
Hab mich verschrieben, heißt richtig
"Im Falle eines Widerspruchs beantrage ich die Durchführung des streitigen Verfahrens"
Und nein, eigentlich siehst Du das nicht als Antragsgegner...

Blackdragon123
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#74 Beitrag von Blackdragon123 » Montag 27. August 2012, 21:21

Carotthat hat geschrieben:
Blackdragon123 hat geschrieben:Kann ich das irgendwo nachgucken?
Hab mich verschrieben, heißt richtig
"Im Falle eines Widerspruchs beantrage ich die Durchführung des streitigen Verfahrens"
Und nein, eigentlich siehst Du das nicht als Antragsgegner...
Doch sieht man auf der 2. seite, das heißt, wenn ich wiederspreche gehts auf jeden Fall vor Gericht?

Carotthat
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#75 Beitrag von Carotthat » Dienstag 28. August 2012, 08:23

kirchi hat geschrieben:s+s muss dann die klage begründen und den gerichtskostenvorschuss leisten; erst dann wird´s ernst.

und: ich glaube, dass die dies dann innerhalb von 14 tagen erledigen müssen

also: nichts muss, alles kann
Genau. Und hier liegt eben die Unsicherheit des "Bemahnten" - Du weißt nicht, ob die schon im vorherein da das Kreutzchen gesetzt haben - oder es vielleicht auf sich beruhen lassen. Auf den Antragsteller kommen ein paar Euro Mehrkosten zu.

Caro.

Blackdragon123
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#76 Beitrag von Blackdragon123 » Dienstag 28. August 2012, 09:31

Bei mir auf dem Manbescheid, steht das im Falle eines Widerrufs die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt ist.

Also wirds doch früher oder später dazu kommen oder?
Kann ich mich dann immernoch außergerichtlich einigen oder ist es dann zuspät und ich brauche zwingend einen Anwalt?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#77 Beitrag von Steffen » Dienstag 28. August 2012, 11:41

[quoteemBlackdragon123]Bei mir auf dem Mahnbescheid, steht das im Falle eines Widerrufs die Durchführung des streitigen
Verfahrens beantragt ist.
Also wird‘s doch früher oder später dazu kommen oder?
Kann ich mich dann immer noch außergerichtlich einigen oder ist es dann zu spät und ich brauche
zwingend einen Anwalt?[/quoteem]

@Blackdragon123,

also grundlegend werden Sch. & Sch. dieses Jahr auf Hamburg die 200er Marke in puncto Klageverfahren
knacken (und meist auch erfolgreich Obsiegen). Das ist zwar im Gegensatz zu den Abmahnzahlen gering,
nützt aber niemand so richtig, wenn er zu dem erlauchten Kreis der 200 zählt. Deshalb sollte man mit
der Abgabe einer mod. UE und dem Nichtzahlen immer davon ausgehen: “Ich kann verklagt werden“ und
sich dementsprechend verhalten und vor allem sich vorbereiten (Entkräftung der möglichen Störerhaftung).

Wo wir bei dem allgemeinen Problem des Abmahnwahns wären. Einige (L)Lutscher versuchen immer wieder
die empfohlene Vorgehensweise: <<mod. UE + nicht zahlen>> als eine 2012 überholte Strategie der Abmahn-
wahnerhalter und Pseudoberater darzustellen.

<<Mod. UE + nicht zahlen>> ist - keine - Strategie!

Es ist höchstens eine empfohlene Vorgehensweise, wo sich ein möglicher Anwender freiwillig und mit ohne
Zwang, Hypnose oder Drogenverabreichung selbst entscheidet. Denn es gibt ja noch weitere empfohlene Vor-
gehensweisen, nur mal so nebenbei erwähnt. Und, wer unberechtigt abgemahnt wurde, liebe Leute, der kann
und muß sich aktiv dagegen wehren und es wird kei‘ Sau zur Abgabe einer mod. UE gezwungen.

Bild

Ganz zu schweigen das diejenigen, die am lautesten schreien die sind, die sich selbst freiwillig danach
richteten und davon profitieren.

Sprich, jeder der sich für einen Weg hinsichtlich des Nichtzahlens entschließt, muß mit dem Risiko klar-
kommen, das er auf die Kosten aus der Abmahnung (AG+SE) verklagt werden könnte. Dieses Risiko (Ausnahme
Rasch; 3.000++) beziffert sich immer auf ca. 1.000,- - 1.200,- EUR. Das muß man nicht nur wissen, sondern
vielmehr sich danach richten und handeln.

Genauso verhält es sich mit einem MB. Natürlich kann man nach Widerspruch nie wieder etwas hören, oder
einen Hinweisbeschluß des AG Hamburg sein Eigen nennen (hier nur mit Anwalt, auch bei einem außergericht-
lichen Vergleich
). Nur wer unberechtigt abgemahnt wurde, sollte doch einmal dafür etwas investieren,
außer nach einem Vergleich zu rufen! Ich habe manchmal den Eindruck, das in DE keine unberechtigten
Abgemahnten mehr gibt.

Sicherlich kann man sich auch mit Erhalt eines Hinweisbeschlusses des AG Hamburg noch außergerichtlich
vergleichen, wenn die Gegenseite vergleichbereit ist, zu ihren Konditionen! Denn eines muß jeder sich
in klaren sein, je weiter die Maßnahmen der Gegenseite vorangeschritten sind, desto schlechter ist die
Lage für einen kostengünstigen Vergleich. Wenn der Abmahner Klage erhoben hat und das Zivilverfahren
läuft, wird man wohl sich nicht mit Peanuts abspeisen lassen. Auch hier wird man dann um die 1.000,- EUR
rechnen.


VG Steffen

Alter Sack
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#78 Beitrag von Alter Sack » Montag 1. Oktober 2012, 14:41

Hatte vor gut zwei Jahren Post von Baumgarten & Brandt. Mod.UE und Nichtzahlen war die Reaktion. Es kam in der Folge noch ein Schreiben dieser Kanzlei. Und nun gibt's neue Post in diesem Fall. Die Sache wurde übernommen von Schulenberg & Schenk. Fristsetzung zur Zahlung von 1298,- Euro und Androhung von Klagen usw.. Im Prinzip ändert sich doch wohl durch diesen WQechsel für den Abgemahnten nichts, oder? Es bedarf doch wohl keiner neuen mod.UE? Werde die DB noch updaten.

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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#79 Beitrag von Steffen » Montag 1. Oktober 2012, 15:51

@Alter Sack,

durch den Wechsel der Kanzlei wird die abgegebene mod. UE nicht ungültig oder muss neu abgegeben werden. Da man ja sich gegenüber dem Rechteinhaber unterwirft (der bleibt ja der Gleiche).

Ansonsten ist es das alte Problem, wenn ich nicht zahle, kann ich verklagt werden. Hierzu noch einmal die Vorgehensweisen nachlesen (Signatur). Sch./Sch. klagt zwar auf Hamburg (leider meist erfolgreich), man liegt hier aber bei ca. 200 Klageverfahren dieses Jahr (Tendenz steigend). Also noch nicht sehr besorgniserregend.

VG Steffen

Alter Sack
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#80 Beitrag von Alter Sack » Montag 1. Oktober 2012, 16:52

Ups, fast vergessen vor Gram. Der Eingang der mod. UE sowie deren Annahme wird bestätigt. Was aber fragwürdig ist, es wird weder das ursprüngliche AZ erwähnt, noch näher auf die Urheberrechtsverletzung selbst eingegangen. Sprich keine Benennung des Tatzeitpunktes, des entsprechendes Werkes usw.. Lediglich der RI wird benannt. Eigentlich fehlt aus meiner Sicht sogar ein echter Nachweis der Übernahme des Mandates. Wird aber im Falle einer Klage erfahrungsgemäß auch nicht wichtig sein. Man hat eh immer mehr den Eindruck, dass diese Kaste hierzulande Narrenfreiheit hat. Denn selbst wenn man seine Täterschaft und Störerhaftung real widerlegen kann, scheint der Aussgang eines Prozesses ziemlich ungewiss.
Ach so, weiterhin fast vergessen. Es wird ein Urteil benannt - Landgericht Berlin 19.01.2012 Az.: 16 O 551/11. Bekannt? Ich hab' gegoogelt und absolut nix dazu gefunden.

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