Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

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capri
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#81 Beitrag von capri » Samstag 13. Oktober 2012, 01:12

Hallo erstmal,

ich habe nun auch Post von den netten Herren bekommen für den Film,
Sword of the Stranger

in dem Schreiben steht auch kein dateiname dabei,
sondern nur der Filmname, Uhrzeit, Datum ( Februar 2010), und der Hash-Code
Ist ja nun schon etwas her...

Sie Mahnen ab im Auftrag von I-ON NEW MEDIA

Ich habe etwas gegoogelt und habe bis jetzt nur andere Rechtsvertreter für I-ON NEW MEDIA gefunden

Daher dachte ich zuerst an ein Fake oder so.

Hat schon jemand etwas mehr Erfahrung mit dem Titel? den Vertretern oder sonst etwas hilfreiches?

Danke schonmal

Mfg. Capri

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#82 Beitrag von Steffen » Sonntag 14. Oktober 2012, 14:41

@Polizei,

ich hoffe nicht die Echte.

Denn dann muss ich Dir sagen, das wir keine Anwälte sind, keine Rechtsberatung erteilen dürfen und ein Forum keinen Anwalt ersetzt.

Man muss doch einmal kurz von der Ausgangslage ausgehen. Eine Abmahnung dient dazu, irgendjemand auf ein bestimmtes rechtswidriges Verhalten hinzuweisen und ihn aufzufordern, es zu zukünftig zu unterlassen. Für den Rechteinhaber/Rechteverwerter dabei ist das Hauptziel, die Ausräumung der Wiederholung. Das wird regelmäßig mit einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erreicht. Deshalb haben wir auch keine dogmatische Vorgehensweise, sondern diese ist einmal ausgerichtet, für denjenigen der keinen Anwalte beauftragen will und vielschichtig.

Soweit wie ich es verstanden habe, wurdest Du/Ihr von B&B abgemahnt und hast/habt nicht reagiert. Jetzt teilt Dir/Euch Sch./Sch. mit, das sie das Mandat übernommen haben, der Eingang der mod. UE bestätigt und animiert die Zahlungen zu leisten.

Es kann ja nur Du/Ihr wissen, wer was abgesendet hat und vor allem wem. Wenn Du sagst, das zum Streitgegenstand - keine - mod. UE abgegeben wurde, sollte man doch einmal nachhaken. Hierzu reicht doch ein kurzer Dreizeiler, indem man die Aussage trifft, das man den vorgeworfenen Rechtsverstoß nicht getätigt hätte, genau wie man keine strafbewehrte Unterlassungserklärung versendet hat. Zur Klärung des Sachverhaltes und um angemessen Reagieren zu können, solle man Dir bitte eine Kopie des Abmahnschreiben der Kanzlei B&B sowie der bestätigten mod. UE zusenden. MfG usw. usf. (natürlich mit Aktenzeichen aus dem aktuellen Schreiben und Anschrift Sch./Sch.). Wenn diese geschehen ist, kann man dann angemessen weiter entscheiden. Vielleicht hat die Polizei auch einen eigenen Anwalt.
.-:;

VG Steffen

Alter Sack
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#83 Beitrag von Alter Sack » Mittwoch 17. Oktober 2012, 12:10

Da sie deine UE angeommen bzw. akzeptiert haben, ist der Stand eigentlich derselbe wie vorher. Nur, dass es von einer anderen Kanzlei ausgeht. Meine Reaktion war Lochen, Abheften und weiter Abwarten. Jetzt heisst's eben nicht mehr B & B, sondern S & S.

marshall484
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#84 Beitrag von marshall484 » Freitag 2. November 2012, 15:58

Bei mir haben die auch den Fall von B&B übernommen. Mir in den letzten 3 Monaten 3 Schreiben mit einer Zahlungsaufforderung nach der damals abgegeben mod. UE geschickt und heute erhalten ich einen Brief das eine außergerichtliche Klärung gescheitert sei und sie mich jetzt verklagen wollen. Was tun? Kann ich noch versuchen das ganze außergerichtlich über einen Vergleich zu bereinigen oder ist es nur eine weitere Drohung? Verjährung wäre mit Ende dieses Jahres.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#85 Beitrag von Steffen » Freitag 2. November 2012, 16:06

ich würde erst einmal abwarten. nach dem mb kann man sich immer noch vergleichen, wenn man möchte.

vg steffen

Alter Sack
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#86 Beitrag von Alter Sack » Freitag 2. November 2012, 16:58

Hab' heute auch, fast hab' ich's geahnt, den zweiten Brief von S&S bekommen. Scheint derselbe wie das von Polizei zu sein. Mit Hinweis auf ihr Gerichtsstandswahlrecht, Klagerat an die Mandantin, erneute Zahlungsmöglichkeit (dieselbe Summe 1298,- Euro innerhalb von 14 Tagen), ansonsten "werden wir unserer Mandantin dringens anraten, sämtliche Schadenersatzforderungen .... gerichtlich durchzusetzen." Hab's erstmal abgehoften und die DB upgedatet.

marshall484
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#87 Beitrag von marshall484 » Freitag 2. November 2012, 17:01

Kann ich also davon ausgehen, dass erst ein MB kommt?

Alter Sack
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#88 Beitrag von Alter Sack » Freitag 2. November 2012, 17:18

Nachdem, was ich bis jetzt von S & S gelesen hab', dürfte wohl eher mit Inkasso zu rechnen sein.

justice76
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#89 Beitrag von justice76 » Donnerstag 8. November 2012, 22:10

Hallo,
auch ich hab ja im Jahr 2009 von S&S eine Abmahnung bzgl. eines XXX Films erhalten. Alles auch so gemacht wie hier immer beschrieben wurde.

Nun kam heut ein Brief von "Adebio" ins Haus, die treiben wohl das Geld für S&S ein. Mir wurde eine letzte Frist bis zum 16.11. gegeben, ansonsten würden sie gerichtliche Schritte einleiten.

Ist Adebio Forderungsmanagement bei euch auch schon aufgetaucht? Ich denke mal, den Brief abheften und nicht reagieren?

justice76
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#90 Beitrag von justice76 » Donnerstag 8. November 2012, 22:23

Oh, okay danke!!
Also nicht auf dem mitgeschickten Schein widersprechen sondern den oben genannten Brief selber verfassen.
Das Schreiben dann auch wieder mit Rückschein und Fax, oder reicht nen normaler Brief und Fax?!

Was passiert wenn die mir z.B. im Urlaub schreiben und ich gar nicht fristgerecht reagieren kann, weil ich ja im Urlaub bin?! Schieb ja jetzt wieder so ein bißchen Panik!

justice76
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#91 Beitrag von justice76 » Donnerstag 8. November 2012, 23:07

Vielen dank :-) !!

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#92 Beitrag von Steffen » Donnerstag 8. November 2012, 23:40

@geldabschneider, @all,

ich gönne natürlich Netzwelt.de/Forum ihr Grundkurs. Aber manchmal frage ich mich,
für was ich unser FAQ niedergeschrieben habe, wenn es kei‘ Sau liest?

FAQ AW3P

Denn auch hier wird auf diese Frage eingegangen:

Was passiert eigentlich wenn man die Frist - z. B. weil man im Urlaub ist - für die UE nicht einhält?


:,:

VG Steffen

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#93 Beitrag von Steffen » Donnerstag 8. November 2012, 23:53

Ist ja auch nicht böse gemeint. Nur ich bekomme immer
leicht diese Minderwertigkeitskomplexe ... b,b,,,b,

VG Steffen

justice76
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#94 Beitrag von justice76 » Freitag 9. November 2012, 07:25

Ja, hätt ich mal genauer gelesen ;-) Die FAQs auf Dreipage sind vorbehaltlos zu empfehlen!

Eine Frage noch, der Musterbrief bezieht sich ja auf Debcon. Ist aber im Prinzip egal oder? Nicht das ich beim Widerspruch was falsch mache.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#95 Beitrag von Steffen » Freitag 9. November 2012, 10:08

Adebio Forderungsmanagement

Hier verfährt man nach dem Wegweiser Inkasso (siehe unter infoscore). Bei eine Inkasso ist grundsätzlich nur einmal Widerspruch einzulegen. Adebio erwirkt zwar MB, dem widerspricht man aber insgesamt.

VG Steffen

justice76
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#96 Beitrag von justice76 » Freitag 9. November 2012, 10:47

Also sind die schon bekannt? Hatte im Forum nix über die Firma finden können.
Kann man den ungefähren Zeitpunkt/Datum einschätzen wann der MB von denen bei mir ankommt? Kommt der recht zeitnah, oder kann es es auch nen Monat dauern?

Edit:
Ich hab jetzt mein Widerruf wie einen normalen Brief verfasst. Seh aber grad das der Absender/Empfänger und die Zeile "vorab per Fax..." untereinander geschrieben ist?!
Also auch auf die Gefahr hin das ich das zu eng sehe, aber ich hab halt nen normalen Briefkopf und die Zeile "vorab per Fax/Email..." darunter geschrieben. Nehme an das ist korrekt so?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#97 Beitrag von Steffen » Freitag 9. November 2012, 12:03

Wenn man kein Fax hat, sollte man es nicht hin schreiben. Wenn, dann schicke den Widerspruch noch einmal per E-Mail hinterher, falls nicht geschehen.

VG Steffen

justice76
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#98 Beitrag von justice76 » Mittwoch 14. November 2012, 13:13

Jep, mit dem Schreiben wurde auch ein Mahnbescheid beantragt. Weiß einer wielange das dann dauert, bzw. wielang die Frist bei einem Mahnbescheid ist!?
Hoffe nicht das es sich mit dem Urlaub überschneidet!

abzocke
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#99 Beitrag von abzocke » Mittwoch 14. November 2012, 13:50

@justice

Einem Mahnbescheid wiederspricht man innerhalb von 2 Wochen indem man ein kreuz bei ich wiederspreche den Ansprüchen insgesamt macht.Würde aber erstmal abwarten ob du überhaupt einen bekommst.Die Abmahner und Inkassos schreiben viel wenn der Tag lang ist bzw Papier ist geduldig...

s-pisch
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

#100 Beitrag von s-pisch » Freitag 16. November 2012, 10:40

Moin moin,
ich hab gestern auch ein SChreiben von Schulenberg & SChenk bekommen, das sie jetzt das Mandat von der Kanzlei Baumgarten Brandt übernommen haben.
Sie schreiben mir auch nur, das es ein neues Aktenzeichen gibt, aber nichts vom alten Aktenzeichen oder worum es geht, nur der Gegner ist gleich.
Des Weiteren schreiben sie auch, das meine UE eingegangen ist (Schmunzel). Das liegt aber schon ganz schön lange zurück. Die Abmahnung ist von Dezember 2010!!!
Und leider fühlt sich die Mandatschaft nicht mehr an das bisherige Vergleichsangebot gebunden fühlt.

Und dann kommt mal wieder ein netter Absatz, fett geschrieben und unterstrichen, in dem steht:

So verurteilte das ALndgericht Berlin den Anschlussinhabe3r aktuell im Urteil vom 19.01.2012 Az.: 16 O 551/11 in einem auch diesem Sachverhalt vergleichbaren Verfahren zu außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 859,80€ (Streitwert von 20,000,-€), Auskunftskosten in Höhe von 200,-€ sowie zur Zahlung von Schadensersatz nach Lizenzanalogie gem. § 97 UrhG in Höhe von 2.000,-€!

Und nun hab ich bis zum 28.11.2012 zeit die Summe von 1.298,-€ zu zahlen. ;m=

Schieben sie sich jetzt alle gegenseitig die Fälle zu??? Mich wundert nur, das das Schreiben nicht auch von Debcon kommt.

Gruß
Lebe im Jetzt, Lebe Heute!!!

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