Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
...nochmal zum Thema PKH....diese wird ja nur gewährt, wenn Aussicht auf Erfolg besteht (Prozessgewinn).....wenn mann ALG II Empfänger ist....was wäre denn im schlimmsten Fall möglich..z.B. man verliert...
Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
[quoteemgeldabschneider]Na, so "frisch" ist der aber auch nicht mehr, wenn ich mir seinen Beitragszähler bei NW anschaue.[/quoteem]
Nun, nicht immer ist der Stand des Beitragszähler oder des Danke-Button ein Ausdruck von der Qualität
des betreffenden Users. Bei @Shual trifft dieses nicht zu! Viele vergessen, das er sehr gereift ist,
seine Klageerwiderungen an Qualität gewonnen und sich von einem Fachanwalt nicht mehr groß unterscheiden.
Auch, was viele nicht sehen, die nur sporadisch in die Foren kommen, ist die persönliche Freizeit, die
jeder investiert - für die Hilfesuchenden. Hier gilt für dieses Engagement, mein Dank an @Shual. Wir
wollen doch mit guten Vorsätzen ins Neue gehen. Fehler. Natürlich hat jeder Fehler und macht welche.
Hier antworte ich mal mit Marlene Dietrich (deutsche Schauspielerin und Sängerin, * 27. 12. 1901 -
Berlin-Schöneberg, † 06. 05. 1992 - Paris):
“Wenn ich mein Leben noch einmal Leben könnte, würde ich die gleichen Fehler machen. Aber ein bisschen
früher, damit ich mehr davon habe.“
Ich kann aber vor jemand Respekt haben, muss ihn nicht mögen!
[quoteemabgemahnte76]Versteh den Beitrag von Steffen auf meine Antwort nicht ganz. Verhalte ich mich nun richtig, oder auf was
war das jetzt bezogen?[/quoteem]
Es ist doch ganz einfach, wenn man eine mod.UE abgegeben hat. Entweder man bezahlt, und hat in diesen
einen Fall Ruhe, oder man zahlt nicht, und muss mit dem Risiko leben, dass man
Recht kommen.
[quoteemTskxe]... noch mal zum Thema PKH ... diese wird ja nur gewährt, wenn Aussicht auf Erfolg besteht (Prozessgewinn)
....wenn mann ALG II Empfänger ist ...´was wäre denn im schlimmsten Fall möglich. z.B. man verliert ...[/quoteem]
PKH - ja oder nein, ist schwierig zu beantworten und hängt vom Ermessen des Richters ab. Wenn Aussichten
auf Verlieren bestehen - eher nicht. Man sollte sie aber auf jeden Fall beantragen - wenn es soweit ist.
VG Steffen
Nun, nicht immer ist der Stand des Beitragszähler oder des Danke-Button ein Ausdruck von der Qualität
des betreffenden Users. Bei @Shual trifft dieses nicht zu! Viele vergessen, das er sehr gereift ist,
seine Klageerwiderungen an Qualität gewonnen und sich von einem Fachanwalt nicht mehr groß unterscheiden.
Auch, was viele nicht sehen, die nur sporadisch in die Foren kommen, ist die persönliche Freizeit, die
jeder investiert - für die Hilfesuchenden. Hier gilt für dieses Engagement, mein Dank an @Shual. Wir
wollen doch mit guten Vorsätzen ins Neue gehen. Fehler. Natürlich hat jeder Fehler und macht welche.
Hier antworte ich mal mit Marlene Dietrich (deutsche Schauspielerin und Sängerin, * 27. 12. 1901 -
Berlin-Schöneberg, † 06. 05. 1992 - Paris):
“Wenn ich mein Leben noch einmal Leben könnte, würde ich die gleichen Fehler machen. Aber ein bisschen
früher, damit ich mehr davon habe.“
Ich kann aber vor jemand Respekt haben, muss ihn nicht mögen!
[quoteemabgemahnte76]Versteh den Beitrag von Steffen auf meine Antwort nicht ganz. Verhalte ich mich nun richtig, oder auf was
war das jetzt bezogen?[/quoteem]
Es ist doch ganz einfach, wenn man eine mod.UE abgegeben hat. Entweder man bezahlt, und hat in diesen
einen Fall Ruhe, oder man zahlt nicht, und muss mit dem Risiko leben, dass man
- mit einem blauen Auge davon kommt
- Folgeschreiben erhält
- einen Mahnbescheid erhält oder gar
- verklagt werden kann.
Recht kommen.
[quoteemTskxe]... noch mal zum Thema PKH ... diese wird ja nur gewährt, wenn Aussicht auf Erfolg besteht (Prozessgewinn)
....wenn mann ALG II Empfänger ist ...´was wäre denn im schlimmsten Fall möglich. z.B. man verliert ...[/quoteem]
PKH - ja oder nein, ist schwierig zu beantworten und hängt vom Ermessen des Richters ab. Wenn Aussichten
auf Verlieren bestehen - eher nicht. Man sollte sie aber auf jeden Fall beantragen - wenn es soweit ist.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
...wenn die PKH abgelehnt wird..wie soll man denn z.B. als ALG II Empfänger die aufkommenden Kosten bewältigen ?...Das ist ja eigentlich nicht mgl. ( Kredit aufnehmen wohl eher nicht ^^ )
Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
Das interessiert doch niemanden in dieser Gesellschaft....wenn die PKH abgelehnt wird..wie soll man denn z.B. als ALG II Empfänger die aufkommenden Kosten bewältigen?
VG Stffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
@Steffen...d.h. das es rechtens ist....dann an das ALG II Geld heranzutreten ( finanzielles Existenzminimum ) ?
Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
[quoteemTskxe]@Steffen...d.h. das es rechtens ist....dann an das ALG II Geld heranzutreten (finanzielles Existenz-minimum ) ?[/quoteem]
Hinweis: Nur Banken verstaatlichen ihre Schulden!
Man sollte sich zu diesem Thema schon einmal genau informieren. Einen nackten Mann kann zwar auch ein Gerichtsvollzieher nicht in die Tasche fassen. Man sollte sich dann auch überlegen, ob man nicht noch dieses Jahr, sein normales Konto umwandelt in ein P-Konto. Denn ab 2012 gibt es bzgl. Pfändung neue Regelungen.
1. P-Konto - Was ist das?
2. 2012 droht schnellere Pfändung
Einfach mal dieses Jahr noch mit Deinem Geldinstitut plaudern.
VG Steffen
Hinweis: Nur Banken verstaatlichen ihre Schulden!
Man sollte sich zu diesem Thema schon einmal genau informieren. Einen nackten Mann kann zwar auch ein Gerichtsvollzieher nicht in die Tasche fassen. Man sollte sich dann auch überlegen, ob man nicht noch dieses Jahr, sein normales Konto umwandelt in ein P-Konto. Denn ab 2012 gibt es bzgl. Pfändung neue Regelungen.
1. P-Konto - Was ist das?
2. 2012 droht schnellere Pfändung
Einfach mal dieses Jahr noch mit Deinem Geldinstitut plaudern.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
@Steffen
danke für die Infos....aber hat man denn nicht eine sogenannte "Behaltgrenze"..darf nicht erst ab einer bestimmten finanziellen Überschreitung 900 -1000 € gepfändet werden ? das war doch bisher so...
zumindest ollten doch die Mietkosten usw. "unantastbar" bleiben ( ALG II )
EDIT by Grazer57
Beiträge zusammen gefügt
die Mietkosten bestimmt meistens der Vermieter an hand eines sog. Mietspiegels .....
aber mal im Ernst.
Erkundige Dich einmal nach dem Pfändungssicheres Konto (P-Konto)
http://www.gegen-hartz.de/pfaendungssic ... -konto.php
danke für die Infos....aber hat man denn nicht eine sogenannte "Behaltgrenze"..darf nicht erst ab einer bestimmten finanziellen Überschreitung 900 -1000 € gepfändet werden ? das war doch bisher so...
zumindest ollten doch die Mietkosten usw. "unantastbar" bleiben ( ALG II )
EDIT by Grazer57
Beiträge zusammen gefügt
die Mietkosten bestimmt meistens der Vermieter an hand eines sog. Mietspiegels .....
aber mal im Ernst.
Erkundige Dich einmal nach dem Pfändungssicheres Konto (P-Konto)
http://www.gegen-hartz.de/pfaendungssic ... -konto.php
Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
naja...ich gehe ja mal davon aus...das ich den Prozess nicht verliere....hab ja nen empfohlenen Anwalt von dieser Seite...^^
Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
...wie sind denn die Erfahrungen mit SCH/SCH bei einer Klage ?
Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
...aber die Umstellung auf P-Konto sollte man erst tätigen, wenn es soweit ist....noch ist ja nichts entschieden ( urteilsmäßig )...muss erst mal abwarten, was mein Anwalt so drauf hat ^^
Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
@tskxe,
o.k., die Infos hast Du jetzt, also handeln und wenn es soweit sein sollte,
das Du wirklich verklagt wirst, dann reden wir weiter.
Ob Du ein P-Konto einrichtest oder nicht - bleibt doch Dir überlassen!
VG Steffen
o.k., die Infos hast Du jetzt, also handeln und wenn es soweit sein sollte,
das Du wirklich verklagt wirst, dann reden wir weiter.
Ob Du ein P-Konto einrichtest oder nicht - bleibt doch Dir überlassen!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
@Steffen....genau..bin ganz Deiner Meinung...danke nochmal...auch an alle anderen die hier wertvolle Tipps geben...
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- Registriert: Donnerstag 29. Dezember 2011, 10:31
Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
Hallo,
nachdem ich im Dezember ein freundliches Erinnerungsschreiben bekommen hatte, mit Frist bis Anfang/Mitte Januar den ermäßigten Betrag von 1298,- zu zahlen, hab ich nix weiter unternommen.
Nun hab ich wieder ein Schreiben bekommen, mit einer weiteren Fristverlängerung bis Anfang Februar. Das Schreiben ist allerdings inhaltlich etwas anders formuliert und deutet auf eine bevorstehende Gerichtsverhandlung hin. Es ist auch handschriftlich unterschrieben.
Nachdem die "Anwälte" fast 2 Jahre lang nix gemacht haben, kommen jetzt 2 aufeinanderfolgende Schreiben. Ich denke mal die Zeichen stehen hier wirklich auf eine Verhandlung, oder kann das auch nur heisse Luft sein!?
Wenn der abgemahnte Betrag sich auf 1298,- beläuft, wie rechnet man dann nochmal den maximalen Betrag aus, wenn es zu einer Verhandlung mit negativen Ausgang kommt?
nachdem ich im Dezember ein freundliches Erinnerungsschreiben bekommen hatte, mit Frist bis Anfang/Mitte Januar den ermäßigten Betrag von 1298,- zu zahlen, hab ich nix weiter unternommen.
Nun hab ich wieder ein Schreiben bekommen, mit einer weiteren Fristverlängerung bis Anfang Februar. Das Schreiben ist allerdings inhaltlich etwas anders formuliert und deutet auf eine bevorstehende Gerichtsverhandlung hin. Es ist auch handschriftlich unterschrieben.
Nachdem die "Anwälte" fast 2 Jahre lang nix gemacht haben, kommen jetzt 2 aufeinanderfolgende Schreiben. Ich denke mal die Zeichen stehen hier wirklich auf eine Verhandlung, oder kann das auch nur heisse Luft sein!?
Wenn der abgemahnte Betrag sich auf 1298,- beläuft, wie rechnet man dann nochmal den maximalen Betrag aus, wenn es zu einer Verhandlung mit negativen Ausgang kommt?
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- Beiträge: 8
- Registriert: Donnerstag 29. Dezember 2011, 10:31
Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
Also bei einem fiktiven Streitwert komm ich da auf ca. 23.000 Euro die ich zahlen müßte.
Wie seht ihr denn die schnelle Reaktion von den Anwälten?! Eher als Zeichen das ich doch die 1298Euro zahlen sollte, bevor oben genannte Summe rauskommt?! Hab jetzt ein wenig Panik!
Wie seht ihr denn die schnelle Reaktion von den Anwälten?! Eher als Zeichen das ich doch die 1298Euro zahlen sollte, bevor oben genannte Summe rauskommt?! Hab jetzt ein wenig Panik!
Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
@abgemahnte76
Ich denke nicht, dass es tatsächlich unterschrieben ist. Farbe ist vermutlich blau. Jeweils der gleiche Abstand, Höhe, verpixelt etc. Schaut sehr nach Copy & Paste aus!
Falls es interessiert und der ein oder andere dann doch zahlen mag. Man kann mit der Kanzlei wohl "Handeln" bzw. sich vergleichen.
Ich denke nicht, dass es tatsächlich unterschrieben ist. Farbe ist vermutlich blau. Jeweils der gleiche Abstand, Höhe, verpixelt etc. Schaut sehr nach Copy & Paste aus!
Falls es interessiert und der ein oder andere dann doch zahlen mag. Man kann mit der Kanzlei wohl "Handeln" bzw. sich vergleichen.
Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
Es ist doch völlig uninteressant, ob die Unterschrift im Schreiben des Abmahners
kopiert oder eigenhändig erfolgt!
VG Steffen
kopiert oder eigenhändig erfolgt!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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- Beiträge: 8
- Registriert: Donnerstag 29. Dezember 2011, 10:31
Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
Habt ihr denn "Erfahrung" ob auf so ein Schreiben dann auch ein gerichtliches Nachspiel kommt?! Ich überlege jetzt doch ernsthaft zu zahlen um nicht vielleicht 4000,- zahlen zu müssen.
Von meinen anderen 2 Abmahnungen hör ich seit über 2 Jahren nix mehr...da sieht es ja anders aus.
Von meinen anderen 2 Abmahnungen hör ich seit über 2 Jahren nix mehr...da sieht es ja anders aus.
Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
Jeder, der eine mod. UE abgibt und nicht zahlt - trägt das Risiko verklagt zu werden!
1.298,- €, wenn dieser Betrag ein geklagt wird, beinhaltet er ja neben dem Schadensersatz auch die anwaltlichen Gebühren. Für Deine anwaltlichen Gebühren musst Du von ca. 255,- € ausgehen. Hier ist es egal welchen Anwalt Du beauftragst, nach RVG bleibt der Preis gleich. Außer die Klagen z.B. in Hamburg und Du beauftragst einen Anwalt aus München. Jetzt sollte man noch mindestens Reisekosten einplanen.
Bei einem guten qualifizierten Vortrag Deines Anwaltes und der Möglichkeit des berühmt berüchtigten richterlichen Vergleiches, wird es wohl so ingesamt sich bei 1.000,- € einpegeln. Hier sollte man sich aber keine Illusionen hingeben, auch die deftigsten Porno-Titel werden heute verhandelt.
Also mach erst einmal langsam und keine Hektik mit den 4.000,-.
VG Steffen
1.298,- €, wenn dieser Betrag ein geklagt wird, beinhaltet er ja neben dem Schadensersatz auch die anwaltlichen Gebühren. Für Deine anwaltlichen Gebühren musst Du von ca. 255,- € ausgehen. Hier ist es egal welchen Anwalt Du beauftragst, nach RVG bleibt der Preis gleich. Außer die Klagen z.B. in Hamburg und Du beauftragst einen Anwalt aus München. Jetzt sollte man noch mindestens Reisekosten einplanen.
Bei einem guten qualifizierten Vortrag Deines Anwaltes und der Möglichkeit des berühmt berüchtigten richterlichen Vergleiches, wird es wohl so ingesamt sich bei 1.000,- € einpegeln. Hier sollte man sich aber keine Illusionen hingeben, auch die deftigsten Porno-Titel werden heute verhandelt.
Also mach erst einmal langsam und keine Hektik mit den 4.000,-.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
Hi...
da bin ich mal wieder, also...Gegenklage ist unterwegs...Modifizierte UE ist auch unterwegs...jetzt ist erst mal abwarten angesagt...beratungshilfe wurde genehmigt...warte noch auf genehmigung der pkh...muss aber trotzdem lt. anwalt über 1000 € selbst tragen (anwaltskosten)...auch wenn pkh gewährt wird...ist das immer so ?
da bin ich mal wieder, also...Gegenklage ist unterwegs...Modifizierte UE ist auch unterwegs...jetzt ist erst mal abwarten angesagt...beratungshilfe wurde genehmigt...warte noch auf genehmigung der pkh...muss aber trotzdem lt. anwalt über 1000 € selbst tragen (anwaltskosten)...auch wenn pkh gewährt wird...ist das immer so ?
Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
@Grazer57....
die kosten für meinen anwalt belaufen sich auf ca. 2000 € in der 1. Instanz....lt. seiner aussage gewährt mir das gericht wohl nur knapp 900 € pkh ...den rest muss ich selbst zahlen....obwohl ich ALG II Empfänger bin...ist übrigens ein anwalt der hier empfohlen wird ...jorkasch-koch
die kosten für meinen anwalt belaufen sich auf ca. 2000 € in der 1. Instanz....lt. seiner aussage gewährt mir das gericht wohl nur knapp 900 € pkh ...den rest muss ich selbst zahlen....obwohl ich ALG II Empfänger bin...ist übrigens ein anwalt der hier empfohlen wird ...jorkasch-koch