Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
Hast du denn mal was zu dem 16 O 551/11 versucht rauszubekommen? Hab' dazu bis jetzt nirgends etwas gefunden, außer Fragen anderer Betroffener. Das Ding taucht wohl schon öfter auf in solchen Abmahnerwechselschreiben. Nur lässt sich dazu nix Konkretes finden.
Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
@Alter Sack,
ich habe bis jetzt auch noch nichts gescheites heraus gefunden, bis auf das es wirklich wohl auf mehreren Abmahnschreiben erscheint. Aber genaures kann ich dir auch nicht sagen.
Bei Debcon war es mal das Aktenzeichen 205 O47/10 vom Landgericht Köln, auch Anfang 2012.
Gruß
ich habe bis jetzt auch noch nichts gescheites heraus gefunden, bis auf das es wirklich wohl auf mehreren Abmahnschreiben erscheint. Aber genaures kann ich dir auch nicht sagen.
Bei Debcon war es mal das Aktenzeichen 205 O47/10 vom Landgericht Köln, auch Anfang 2012.
Gruß
Lebe im Jetzt, Lebe Heute!!!
Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
-- kann gelöscht werden
Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
So hab jetzt doch einen Mahnbescheid von adebio bekommen. Dem werde ich in vollem Umfang widersprechen und drauf hoffen das dann nichts weiter nachkommt.
Was mir komisch vorkommt ist der letzte Satz bei der Kostenaufstellung:
"Der Antragsteller hat erklärt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhänge, diese aber erbracht sei!"
Was soll mir das denn sagen?! Das ich beim Antragsteller etwas in Anspruch (xxx Film) genommen habe und nun nicht dafür zahlen will?! Ich dachte immer das die Veröffentlichung der Strafbestand von denen war!?
Was mir komisch vorkommt ist der letzte Satz bei der Kostenaufstellung:
"Der Antragsteller hat erklärt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhänge, diese aber erbracht sei!"
Was soll mir das denn sagen?! Das ich beim Antragsteller etwas in Anspruch (xxx Film) genommen habe und nun nicht dafür zahlen will?! Ich dachte immer das die Veröffentlichung der Strafbestand von denen war!?
Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
"Der Antragsteller hat erklärt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhänge, diese aber erbracht sei!"
Berechtigte Frage und erst einmal kann man überall nur lesen, das es eine Standardformulierung ist, ohne die ein MB nicht erlassen wird.
Ich kümmre ich einmal darum und frage nach! Denn was ist diese Gegenleistung; wenn sie erbracht worden ist, muss sie bezahlt sein; ist es möglicherweise ein erschleichen eines Titels ohne zu klagen (wenn nicht bezahlt) usw.
Ich werde dazu in Balde etwas veröffentlichen.
VG Steffen
Berechtigte Frage und erst einmal kann man überall nur lesen, das es eine Standardformulierung ist, ohne die ein MB nicht erlassen wird.
Ich kümmre ich einmal darum und frage nach! Denn was ist diese Gegenleistung; wenn sie erbracht worden ist, muss sie bezahlt sein; ist es möglicherweise ein erschleichen eines Titels ohne zu klagen (wenn nicht bezahlt) usw.
Ich werde dazu in Balde etwas veröffentlichen.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
Beim Mahnbescheidsantrag kann man ankreuzen, ob der Anspruch von einer Gegenleistung abhängig war (z. B. Warenlieferung) oder nicht (z. B. Unterhalt).
In P2P-Abmahnungen ist eigentlich Beides richtig. Es wurde ja eine Leistung in Anspruch genommen (Lizenz), ohne eine Lizenz zu haben. In diesen Fällen ist sozusagen die Gegenleistung erbracht, nur nicht bezahlt. Hier wäre in meinen Augen daher "von Gegenleistung abhängig" durchaus richtig.
Für den zweiten Teil der Forderung, nämlich Ersatz der Anwaltsgebühren (Schadenersatz) eher nicht. Aber letztlich ist es m. M. nach schnuppe, was da angekreuzt wird. Wenn Widerspruch eingelegt und Klage eingereicht wird, wird eh alles begründet und durch das Gericht entschieden. Wenn kein Widerspruch eingelegt wird, dann ergeht halt ein Titel. Und ohne streitiges Verfahren ist man eh aus dem Schneider.
In P2P-Abmahnungen ist eigentlich Beides richtig. Es wurde ja eine Leistung in Anspruch genommen (Lizenz), ohne eine Lizenz zu haben. In diesen Fällen ist sozusagen die Gegenleistung erbracht, nur nicht bezahlt. Hier wäre in meinen Augen daher "von Gegenleistung abhängig" durchaus richtig.
Für den zweiten Teil der Forderung, nämlich Ersatz der Anwaltsgebühren (Schadenersatz) eher nicht. Aber letztlich ist es m. M. nach schnuppe, was da angekreuzt wird. Wenn Widerspruch eingelegt und Klage eingereicht wird, wird eh alles begründet und durch das Gericht entschieden. Wenn kein Widerspruch eingelegt wird, dann ergeht halt ein Titel. Und ohne streitiges Verfahren ist man eh aus dem Schneider.
Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
Ist das nicht sowas wie ein Schuldeingeständnis?? Ich habe ja keine "Leistung" entgegengenommen!
Wäre ja das gleiche als wenn die mir eine Playstation berechnen, die ich aber nie bekommen habe und logischerweise auch nicht dafür zahlen will!
Wäre ja das gleiche als wenn die mir eine Playstation berechnen, die ich aber nie bekommen habe und logischerweise auch nicht dafür zahlen will!
Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
Hallo zusammen,
Da ja hier das Thema SuS und Adebio behandelt wird lasse ich Euch mal meine Chronik wissen.
Ich bekam Anfang 2010 eine Abmahnung von SuS für einen Download bei Thompson den ich 2009 angeblich getätigt habe, was aber nicht stimmt.
Daraufhin habe ich mich etwas im Net durchgelesen und eine wie geraten wird modUE abgeschickt. Die wurde mir von SuS bestätigt.
Dann kam 09 / 2010 erneut ein Schreiben von SuS wo sie mit Klage drohten weil ich nicht zahle.
07 / 2011 kam von SuS die nächste Frage nach dem Geld , ich zeigte aber mit Ausnahme der modUE keine Reaktion.
Jetzt war Ruhe bis Anfanh´g diesen Monat, da bekam ich einen Brief von adebio wo mir mitgeteilt wurde das sie nun einen Vergleich mit mir finden sollen. Dem Schreiben widersprach ich und erhielt zeitnah eine Bestätigung meines Widerspruchs von adebio mit gleichzeitiger Mitteilung das ein MB beantragt wurde.
Dieser kam dann gestern.
Den MB habe ich jetzt eben voll widersprochen und an das AG Berlin zurückgeschickt.
Jetzt warte ich mal ab wie es weitergeht, denn ich sehe nicht ein das ich für was zahlen soll was ich nicht begangen habe.
Da ja hier das Thema SuS und Adebio behandelt wird lasse ich Euch mal meine Chronik wissen.
Ich bekam Anfang 2010 eine Abmahnung von SuS für einen Download bei Thompson den ich 2009 angeblich getätigt habe, was aber nicht stimmt.
Daraufhin habe ich mich etwas im Net durchgelesen und eine wie geraten wird modUE abgeschickt. Die wurde mir von SuS bestätigt.
Dann kam 09 / 2010 erneut ein Schreiben von SuS wo sie mit Klage drohten weil ich nicht zahle.
07 / 2011 kam von SuS die nächste Frage nach dem Geld , ich zeigte aber mit Ausnahme der modUE keine Reaktion.
Jetzt war Ruhe bis Anfanh´g diesen Monat, da bekam ich einen Brief von adebio wo mir mitgeteilt wurde das sie nun einen Vergleich mit mir finden sollen. Dem Schreiben widersprach ich und erhielt zeitnah eine Bestätigung meines Widerspruchs von adebio mit gleichzeitiger Mitteilung das ein MB beantragt wurde.
Dieser kam dann gestern.
Den MB habe ich jetzt eben voll widersprochen und an das AG Berlin zurückgeschickt.
Jetzt warte ich mal ab wie es weitergeht, denn ich sehe nicht ein das ich für was zahlen soll was ich nicht begangen habe.
Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
Danke und halte uns bitte auf dem Laufenden.
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
Ich meine den Punkt, der auf dem Mahnbescheid steht: "Der Anspruch hängt von einer Gegenleistung ab" bzw. "hängt nicht von einer Gegenleistung ab". Grundsätzlich ist es ein Schadenersatzanspruch aus Unfall/Vorfall - dem aber, zumindest teilweise, auch eine Gegenleistung gegenüber stand - nämlich die Nutzung der Rechte. In meinen Augen wäre zwar "Ist nicht von einer Gegenleistung abhängig" korrekter, aber im streitigen Verfahren wird das eh niemanden interessieren. Da geht es nur darum, ob der Urheberrechtsverstoß begangen wurde oder nicht und ob man zahlen muss.
Nach meinem Widerspruch gegen den Mahnbescheid kam jetzt vor kurzem die Klage. Ich bin gespannt, liegt alles bei meinem Anwalt.
Nach meinem Widerspruch gegen den Mahnbescheid kam jetzt vor kurzem die Klage. Ich bin gespannt, liegt alles bei meinem Anwalt.
Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
Mein Widerspruch geht auch Montag in die Post.
Hmm...kam zur Klage?! Dann kann man sich ja schonmal irgendwie drauf einstellen oder? Obwohl der Prozentsatz der Klagen doch echt gering ist.
Nochmal zum Verständnis: Den Anspruch insgesamt widersprechen und sofern die Adresse stimmt nur noch bei 12. eine Unterschrift?! Mehr nicht?
Hmm...kam zur Klage?! Dann kann man sich ja schonmal irgendwie drauf einstellen oder? Obwohl der Prozentsatz der Klagen doch echt gering ist.
Nochmal zum Verständnis: Den Anspruch insgesamt widersprechen und sofern die Adresse stimmt nur noch bei 12. eine Unterschrift?! Mehr nicht?
Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
Genau, Kreuz bei "ich widerspreche ingesamt", unterschreiben und raus damit.
Ein Bekannter von mir hat von denen auch ne Klage bekommen. adebio scheint das tatsächlich durchzuziehen :-(
Ein Bekannter von mir hat von denen auch ne Klage bekommen. adebio scheint das tatsächlich durchzuziehen :-(
Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
Sowohl bei mir als auch bei meinem Bekannten kam die Klage dann von Schulenberg. Aber ob das immer so ist, weiss ich nicht. Die Abmahnungen waren bei uns beiden jedenfalls auch von denen. adebio wurde offensichtlich beauftragt, es nochmals außergerichtlich zu probieren und die geben die Dinger dann bei Nichterfolg bzw. Widerspruch anscheinend zurück.
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
http://www.jurablogs.com/de/wenn-abmahn ... sellschaft" onclick="window.open(this.href); return false; - danach kann adebio weder einen Mahnbescheid beantragen noch eine Klage einreichen.
Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
Da ist jemand wohl nicht auf dem Laufenden und schreibt völligen Quatsch. Inkassobüros dürfen Mahnbescheide beantragen. Früher durften die das mal nicht, aber das wurde schon vor langer Zeit (2008) gesetzlich geändert:
http://www.mahngerichte.de/aktuelles/rdg.htm" onclick="window.open(this.href); return false;
Streitige Verfahren dürfen Sie allerdings nicht durchführen - daher müssen Sie es bei Widerspruch auch an Schulenberg oder irgendeinen anderen Anwalt abgeben.
http://www.mahngerichte.de/aktuelles/rdg.htm" onclick="window.open(this.href); return false;
Streitige Verfahren dürfen Sie allerdings nicht durchführen - daher müssen Sie es bei Widerspruch auch an Schulenberg oder irgendeinen anderen Anwalt abgeben.
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
Dann scheinst du dich besser als ein Jurist auszukennen. Von so einem stammt nämlich dieser Text. http://www.infodocc.info/wenn-die-abmah ... rt-jt-e-k/" onclick="window.open(this.href); return false;
Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
Moin zusammen,
Also bei mir im MB ist Antragsteller Berlin Media Art e.K. und Prozessbevollmächtige adebio.
Ich habe mal die Hinweise des Gerichts vom MB angehängt.
Also bei mir im MB ist Antragsteller Berlin Media Art e.K. und Prozessbevollmächtige adebio.
Ich habe mal die Hinweise des Gerichts vom MB angehängt.
- Dateianhänge
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Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
Na ja, das ist allgemein bekannt. Nur manche Juristen scheinen da nicht richtig informiert zu sein ...
Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
Habt ihr den Widerspruch per Einschreiben geschickt, oder als normaler Brief und zusätzlich per Fax?
Re: Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
Widerspruch MB:
- normales Einschreiben
- zusätzlich (wo es möglich ist per Fax) per E-Mail (Scann als PDF)
- Kopien + Belege Archivieren (auch die versendete E-Mail)
VG Steffen
- normales Einschreiben
- zusätzlich (wo es möglich ist per Fax) per E-Mail (Scann als PDF)
- Kopien + Belege Archivieren (auch die versendete E-Mail)
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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