Abmahnungen von Zimmermann & Decker Rechtsanwälte
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Re: Abmahnungen von Zimmermann & Decker Rechtsanwälte
Danke, ich hatte mich ja schon eingelesen, allerdings habe ich nirgends etwas über die Forderung gelesen, über meinen Internenanschluss Auskunft zu geben. Diese werde ich dann eben auch ignorieren.
Re: Abmahnungen von Zimmermann & Decker Rechtsanwälte
Mit Bekanntwerden einer Urheberrechtsverletzung, entstehen folgende Ansprüche:
sich aber “schweigend Verteidigt“, sprich eine mod. UE abgibt und nicht mehr reagiert
(erst wieder auf eventuelle Gerichtspost), sollte auf Schreiben des Abmahner nicht mehr
reagieren, außer, er beanstandet inhaltlich die abgegebene mod. UE.
VG Steffen
- Unterlassung (§§ 97, 97a UrhG)
- Beseitigung (§ 98 UrhG)
- Auskunft (§§ 101, 101a UrhG, § 97 Abs. 1 UrhG i.V.m. § 242 BGB)
- Schadensersatz (§§ 98, 100, 101b UrhG):
- a) Ersatz der erlittenen Vermögenseinbuße einschließlich des entgangenen Gewinns
(§§ 249 ff. BGB)
b) Zahlung einer angemessenen Lizenz oder
c) die Herausgabe des vom Schädiger erlangten Gewinns.
- a) Ersatz der erlittenen Vermögenseinbuße einschließlich des entgangenen Gewinns
sich aber “schweigend Verteidigt“, sprich eine mod. UE abgibt und nicht mehr reagiert
(erst wieder auf eventuelle Gerichtspost), sollte auf Schreiben des Abmahner nicht mehr
reagieren, außer, er beanstandet inhaltlich die abgegebene mod. UE.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Zimmermann & Decker Rechtsanwälte
Heute kam der Mahnbescheid des Amtsgerichtes...
Ich werde nun also dagegen Widerspruch einlegen und dann sehen wir weiter
Ich werde nun also dagegen Widerspruch einlegen und dann sehen wir weiter
Re: Abmahnungen von Zimmermann & Decker Rechtsanwälte
Ich hol das Thema mal wieder hoch ...Gibts beim Vorposter was neues ?
Habe gestern auch so einen netten Brief erhalten. Grund: Urh-rechtsverletzung im Filesharing Netzwerk. Es geht um einen Titel von X.N. bei meiner Seele. Auch bei mir ist tonpool Medien GmbH im Spiel...
Habe gestern auch so einen netten Brief erhalten. Grund: Urh-rechtsverletzung im Filesharing Netzwerk. Es geht um einen Titel von X.N. bei meiner Seele. Auch bei mir ist tonpool Medien GmbH im Spiel...
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- Registriert: Dienstag 13. August 2013, 21:44
Re: Abmahnungen von Zimmermann & Decker Rechtsanwälte
Guten Abend habe heute auch von Zimmermann&Decker eine Abmahnung bekommen wegen Urheberrechtsverletzung.Es geht um einen Container Top 100 von 13.06.13.Xavier Naidoo-Bei meiner Seele.
Wie soll ich reagieren ?
Eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben und nicht zahlen und durchhalten oder einen anderen Weg suchen ?!
Was wird mit den anderen 99 Liedern bzw Uhrhebern diese können doch auch eine Forderung stellen oder wie kann ich diese vorbeugen ?!
Danke für eine Antwort
Wie soll ich reagieren ?
Eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben und nicht zahlen und durchhalten oder einen anderen Weg suchen ?!
Was wird mit den anderen 99 Liedern bzw Uhrhebern diese können doch auch eine Forderung stellen oder wie kann ich diese vorbeugen ?!
Danke für eine Antwort
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Re: Abmahnungen von Zimmermann & Decker Rechtsanwälte
Guten Tag,
ich hatte heute einen zweiten Brief von Zimmermann und Decker bekommen und wollte hier um Rat fragen.
Es geht um folgendes:
Ich hatte bereits Anfang Juni 2013 eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung in Bezug auf das Musikalbum "Xavier Naidoo - Bei Meiner Seele erhalten". Hatte daraufhin einen befreundeten Anwalt (meines Vaters) informiert, und er hatte ein Schreiben aufgesetzt, in dem mit Nachdruck der Vorwurf der Urheberrechtsverletzung bestritten wurde. Weiterhin schrieb er, dass ich im Streitfall nachweisen werde, dass ich zu diesem Zeitpunkt nicht anwesend war (ich bin mir zu 90%iger Wahrscheinlichkeit sicher, dass ich zu diesem Zeitpunkt nicht in meiner Wohnung gewesen bin).
Nun war zwei Monate Stillstand und ich hatte schon gar nicht mehr mit einer weiteren Reaktion gerechnet.
Gestern erreichte mich nun der zweite Brief, dass diese Darlegung mich nicht entlastet (natürlich tut sie das nicht) und dass ich weiterhin bezahlen und die UE unterschreiben soll, oder Auskünfte zu Router, Zugang zu meinem Internetanschluss, Verschlüssungsmethode etc bis zum 29.08.2013 geben muss.
Den befreundeten Anwalt angerufen, er meinte er kann hier nichts mehr machen, er kennt sich in der Materie nur geringfügig aus und ich solle mich doch an einen anderen Anwalt (mit Fokus auf Urheberrechtsfokus) wenden.
Leider bin ich nicht rechtsschutzversichert und bin momentan am überlegen, wie ich weiter vorgehen soll. Habe auch schon bei der Verbraucherzentrale BaWü angerufen, die behandeln allerdings keine Urheberrechtsverletzungen.
Ist es in meinem Fall immernoch ratsam die mod. UE abzugeben? Oder ist es in meinem Fall "seltsam", wenn ich damit nun erst verzögert ankomme (also nachdem es schon zum schriftlichen Austausch kam)?
Bin etwas verzweifelt und wäre super dankbar über jeden Rat.
Viele Grüße
ich hatte heute einen zweiten Brief von Zimmermann und Decker bekommen und wollte hier um Rat fragen.
Es geht um folgendes:
Ich hatte bereits Anfang Juni 2013 eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung in Bezug auf das Musikalbum "Xavier Naidoo - Bei Meiner Seele erhalten". Hatte daraufhin einen befreundeten Anwalt (meines Vaters) informiert, und er hatte ein Schreiben aufgesetzt, in dem mit Nachdruck der Vorwurf der Urheberrechtsverletzung bestritten wurde. Weiterhin schrieb er, dass ich im Streitfall nachweisen werde, dass ich zu diesem Zeitpunkt nicht anwesend war (ich bin mir zu 90%iger Wahrscheinlichkeit sicher, dass ich zu diesem Zeitpunkt nicht in meiner Wohnung gewesen bin).
Nun war zwei Monate Stillstand und ich hatte schon gar nicht mehr mit einer weiteren Reaktion gerechnet.
Gestern erreichte mich nun der zweite Brief, dass diese Darlegung mich nicht entlastet (natürlich tut sie das nicht) und dass ich weiterhin bezahlen und die UE unterschreiben soll, oder Auskünfte zu Router, Zugang zu meinem Internetanschluss, Verschlüssungsmethode etc bis zum 29.08.2013 geben muss.
Den befreundeten Anwalt angerufen, er meinte er kann hier nichts mehr machen, er kennt sich in der Materie nur geringfügig aus und ich solle mich doch an einen anderen Anwalt (mit Fokus auf Urheberrechtsfokus) wenden.
Leider bin ich nicht rechtsschutzversichert und bin momentan am überlegen, wie ich weiter vorgehen soll. Habe auch schon bei der Verbraucherzentrale BaWü angerufen, die behandeln allerdings keine Urheberrechtsverletzungen.
Ist es in meinem Fall immernoch ratsam die mod. UE abzugeben? Oder ist es in meinem Fall "seltsam", wenn ich damit nun erst verzögert ankomme (also nachdem es schon zum schriftlichen Austausch kam)?
Bin etwas verzweifelt und wäre super dankbar über jeden Rat.
Viele Grüße
Re: Abmahnungen von Zimmermann & Decker Rechtsanwälte
Hallo @Abmahnung1313,
man hat im Grundsatz 2 allgemeine Varianten auf eine Abmahnung zu reagieren. Einmal, man wehrt diese bei einer Nichtberechtigung (bitte mit Anwalt) ab, und andermal, man gibt eine mod. UE ab, zahlt nicht und wartet ab, ob man tatsächlich die Ansprüche gerichtlich durchsetzt. Notfalls kann man sich immer noch vergleichen.
Du kannst den UrhR-Verstoß widersprechen, Einspruch erheben, Bestreiten usw. es ändert aber nicht an der Tatsache, dass der abgemahnte AI gegenüber dem RI die Wiederholungsgefahr ausräumen muss. Dieses geschieht regelmäßig nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.
So richtig scheint das Antwortschreiben des befreundeten Anwaltes väterlicherseits nicht sehr großen Eindruck gemacht haben. Natürlich besteht man seitens des Abmahners jetzt auf die Unterlassung (mod. UE) + den Forderungen aus der Abmahnung. Ein Ignorieren des Schreibens würde ich persönlich nicht empfehlen. Denn zur Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs kann der Abmahner eine einstweilige Verfügung beantragen oder eine Unterlassungsklage erheben. Dann wird es richtig teuer. Dann weiß ich auch nicht, was der Anwalt genau inhaltlich vorgetragen hat. Nach einer sofortigen Zurückweisung hört es sich aber nicht an. Hier solltest Du dich mit dem Anwalt noch einmal kurzschließen und alle möglichen Risiken besprechen.
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man hat im Grundsatz 2 allgemeine Varianten auf eine Abmahnung zu reagieren. Einmal, man wehrt diese bei einer Nichtberechtigung (bitte mit Anwalt) ab, und andermal, man gibt eine mod. UE ab, zahlt nicht und wartet ab, ob man tatsächlich die Ansprüche gerichtlich durchsetzt. Notfalls kann man sich immer noch vergleichen.
Du kannst den UrhR-Verstoß widersprechen, Einspruch erheben, Bestreiten usw. es ändert aber nicht an der Tatsache, dass der abgemahnte AI gegenüber dem RI die Wiederholungsgefahr ausräumen muss. Dieses geschieht regelmäßig nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.
So richtig scheint das Antwortschreiben des befreundeten Anwaltes väterlicherseits nicht sehr großen Eindruck gemacht haben. Natürlich besteht man seitens des Abmahners jetzt auf die Unterlassung (mod. UE) + den Forderungen aus der Abmahnung. Ein Ignorieren des Schreibens würde ich persönlich nicht empfehlen. Denn zur Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs kann der Abmahner eine einstweilige Verfügung beantragen oder eine Unterlassungsklage erheben. Dann wird es richtig teuer. Dann weiß ich auch nicht, was der Anwalt genau inhaltlich vorgetragen hat. Nach einer sofortigen Zurückweisung hört es sich aber nicht an. Hier solltest Du dich mit dem Anwalt noch einmal kurzschließen und alle möglichen Risiken besprechen.
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Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:
Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!
Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
Ausführlich hier!
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VG SteffenKlageschrift usw. es reduziert sich alles auf:
Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!
Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
- keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
Ausnahmen
a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link) - Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
b) Hinweisbeschluss eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
ein! - Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
- Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
Ursachen bzw. Quellen)!
b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
- innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
- Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Ausführlich hier!
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Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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- Registriert: Donnerstag 22. August 2013, 15:36
Re: Abmahnungen von Zimmermann & Decker Rechtsanwälte
Hallo Steffen,
vielen Dank für deine ausführliche Antwort.
Ich hatte gerade mit einem auf Urheberrechtsverletzungen spezialisierten Anwalt ein Telefongespräch geführt. Seiner Empfehlung nach sollte eine UE abgegeben werden. Weiterhin sollte ich auf eine Zahlung natürlich verzichten, da ich den Urheberrechtsverstoß nicht begangen habe.
Pauschal würde die Vertretung mich 200 Euro + USt = 238 Euro kosten.
Prinzipiell will ich dieses Problem einfach vom Tisch haben und mich nicht mehr damit beschäftigen müssen.
VG, M.
vielen Dank für deine ausführliche Antwort.
Ich hatte gerade mit einem auf Urheberrechtsverletzungen spezialisierten Anwalt ein Telefongespräch geführt. Seiner Empfehlung nach sollte eine UE abgegeben werden. Weiterhin sollte ich auf eine Zahlung natürlich verzichten, da ich den Urheberrechtsverstoß nicht begangen habe.
Pauschal würde die Vertretung mich 200 Euro + USt = 238 Euro kosten.
Prinzipiell will ich dieses Problem einfach vom Tisch haben und mich nicht mehr damit beschäftigen müssen.
VG, M.
Re: Abmahnungen von Zimmermann & Decker Rechtsanwälte
Wenn das Deine Prämisse ist, also "einfach vom Tisch" und seine Ruhe haben zu wollen, dann ist modUE und Forderung zahlen wohl die einfachste und schnellste Lösung.Abmahnung1313 hat geschrieben: Prinzipiell will ich dieses Problem einfach vom Tisch haben und mich nicht mehr damit beschäftigen müssen.
Egal für was Du Dich entscheidest, ob du gleich zahlst oder Dich tot stellst und auf die Verjährung hoffst, JEDE Taktik kostet stets Zeit, Geld und Nerven. Je nach Variante von der einen Sache mehr und von der anderen weniger. Und je weniger man von der einen Sache einsetzen möchte, desto mehr muss man bei den anderen aufbringen.
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- Registriert: Donnerstag 22. August 2013, 15:36
Re: Abmahnungen von Zimmermann & Decker Rechtsanwälte
Einfach bezahlen werde ich mit Sicherheit nicht. Ich kann solche Machenschaften nicht unterstützen. Es wurde entweder ein Fehler begangen oder dies ist einfach nur Scam mit der Hoffnung auf Bezahlung oder mein WLAN wurde gehackt oder...
Zumindest habe ich mir nichts zu Schulden kommen lassen und kann mich somit nicht auf eine Zahung einlassen.
Werde jetzt den Weg über den Anwalt, der pauschal 238 Euro bekommen will, gehen. Muss dann einfach hoffen, dass die Kanzlei irgendwann nachlässt und es nicht zu einem Verfahren kommt.
Vielen Dank nochmal
Zumindest habe ich mir nichts zu Schulden kommen lassen und kann mich somit nicht auf eine Zahung einlassen.
Werde jetzt den Weg über den Anwalt, der pauschal 238 Euro bekommen will, gehen. Muss dann einfach hoffen, dass die Kanzlei irgendwann nachlässt und es nicht zu einem Verfahren kommt.
Vielen Dank nochmal