Abmahnungen von Rechtsanwalt Lihl

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Steffen
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Abmahnungen von Rechtsanwalt Lihl

#1 Beitrag von Steffen » Donnerstag 5. August 2010, 00:46

1. Boardregeln beachten. Link
2. Zur persönlichen Überprüfung der Datenbank: Wer mahnt was ab?
3. Abmahnfibel der Initiative AWDP: Link
4. Zivilrecht für (und von) Anfänger: Link
5. Musterschreiben einer modifizierten Unterlassungserklärung: Link

Vorgehensweisen eines Abgemahnten:

  • 1. Mod. UE (Link: http://abmahnwahn-dreipage.de, l.2. v.o.) abgeben

    Versand:
  • 1-mal per Telefax und/oder E-Mail (Fristwahrung)
  • 1-mal per Einschreiben (Einwurf oder mit Rückschein)
  • 1-mal Hinzuziehung eines Zeugen (ab 18) der gegebenenfalls den Inhalt, die korrekte Adressierung und
    Versand beeiden kann.

........................................................................................................

  • 2. Nichtzahlen

    Reaktion auf weitere Post
  • vom Anwalt - keine (archivieren + ignorieren)
  • vom Gericht:
    (a) Mahnbescheid - allein, Widerspruch innerhalb 14 Tage
    (b) Klageerhebung - sofort einen Fachanwalt beauftragen.

........................................................................................................

  • 3. Akteneinsicht in die Beschlussakte
-----------------------------------------------------

  • 3.1. Ohne Anwalt:

-----------------------------------------------------

  • 3.1.1. Einsichtnahme bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts am Wohnort des Betroffenen

    Mustertext:
    Max Mustermann, Musterweg 04, 98987 Musterstadt
    Landgericht <Name>
    <Straße Nr.>
    <PLZ Ort>
    Fax: <Nummer>


    Akteneinsicht gemäß § 13 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 147 Abs. 7 StPO


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit stelle ich, <Vor- Zuname>, wohnhaft in <Ortsname>, ohne anwaltliche Vertretung gemäß § 13 Abs. 3 FamFG
    i.V.m. § 147 Abs. 7 StPO den Antrag auf Einsichtnahme in die Beschlussakte (§ 101 Abs. 9 UrhG) vom <Datum>,
    Aktenzeichen <Nummer> bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts meines Wohnortes. Mein Abmahnschreiben lege ich
    als Kopie bei.


    <Ort>, den <Datum>

    Mit freundlichen Grüßen


    ____________________________________
    (rechtsverbindliche Unterschrift)



    Anlage
    Kopie Abmahnung Aktenzeichen <Nummer>

-----------------------------------------------------

  • 3.1.2. Einsichtnahme durch Anforderungen von Kopien der Beschlussakte oder Aktenbestandteilen

    Anfallende Kosten: 50 Cent pro Blatt, ab der 51. Seite von 15 Cent pro Blatt!

    Mustertext:
    Max Mustermann, Musterweg 04, 98987 Musterstadt
    Landgericht <Name>
    <Straße Nr.>
    <PLZ Ort>
    Fax: <Nummer>


    Akteneinsicht gemäß § 13 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 147 Abs. 7 StPO


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit stelle ich, <Vor- Zuname>, ohne anwaltliche Vertretung gemäß § 13 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 147 Abs. 7 StPO
    Akteneinsicht in die Beschlussakte (§ 101 Abs. 9 UrhG) vom <Datum>, Aktenzeichen <Nummer>. Mein Abmahnschreiben
    lege ich als Kopie bei.

    Ich erbitte um Übersendung von Kopien, was folgt
    1. Antragsschrift
    2. Unterlagen zur Glaubhaftmachung mit Ausnahme der ermittelten IP - Adressen, die dem Antragsteller nicht
    zugeordnet wurden
    3. Beschluss im Volltext
    4. Zustellungsurkunden.

    Bitte kopieren Sie nur den vorbenannten Inhalt sowie beachten Sie eine Kostenobergrenze von 35,00 €.


    <Ort>, den <Datum>

    Mit freundlichen Grüßen


    ____________________________________
    (rechtsverbindliche Unterschrift)



    Anlage
    Kopie Abmahnung Aktenzeichen <Nummer>

-----------------------------------------------------

  • 3.2. Mit Anwalt

    Wenn ein Betroffener einen Anwalt, für die Bearbeitung seiner Abmahnung beauftragt hat, kann dieser, bei der
    Geschäftsstelle des Beschluss-Landgerichtes die Akte zur Einsichtnahme sich zusenden lassen.

    Kosten: ca. 60,- €

........................................................................................................

  • Was, wenn kein Aktenzeichen des LG Beschlusses in der Abmahnung enthalten ist?

    Abmahnkanzlei anrufen oder anschreiben, damit sie das Aktenzeichen für den jeweiligen LG Beschluss zur
    Herausgabe von Verkehrsdaten nach § 101 IX UrhG mitteilen.

    [„Hallo, mein Name ist <Vor- und Zuname>. Ich wurde von Ihnen abgemahnt am <Datum> mit dem <Aktenzeichen>.
    Bitte teilen Sie mir Aktenzeichen/Datum des Auskunftsbeschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten nach
    Paragraf 101 Absatz 9 Urheberrechtsgesetz mit. Danke
    .“]

    Beachte:
  • Keine Angaben zum Sachverhalt. Es werden nur Abmahndatum und Aktenzeichen mitgeteilt.
  • Auf alle weiteren Anfragen der Kanzlei, sagen Sie höflich, dass Sie keine Aussagen zum Sachverhalt am
    Telefon tätigen.

........................................................................................................


juve2004
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Lihl

#2 Beitrag von juve2004 » Freitag 3. September 2010, 10:27

Hallo,

folgende Problematik

ich habe eine Abmahnung von RA Lihl wegen "Das Massaker von Katyn" im Mai erhalten.
mod.UE wurde von mir per Einschreiben in der Frist hingeschickt.
Empfangsbestätigung kam unterschrieben zurück.

soweit sogut.

Heute kommt Post von RA Lihl worin behauptet wird das ich nicht auf das erste Schreiben reagiert hätte!?!
Es wird eine strafbewährte UE und die Zahlung verlangt.

Jetzt meine Frage.
Soll ich eine erneute mod.UE abgeben oder, wie überall geraten, abheften und nicht reagieren?



Danke für eure Hilfe.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Lihl

#3 Beitrag von Steffen » Freitag 3. September 2010, 11:41

Heute kommt Post von RA Lihl worin behauptet wird das ich nicht auf das erste Schreiben reagiert hätte!?!
Es wird eine strafbewährte UE und die Zahlung verlangt.

Jetzt meine Frage.
Soll ich eine erneute mod.UE abgeben oder, wie überall geraten, abheften und nicht reagieren?
Ich glaube, das ist nicht notwendig. Du machst einen kleinen Dreizeiler.

Ich würde schreiben, wenn es mich betreffen würde:

....

Mehr würde ich nicht schreiben, wenn es mich betreffen würde. Du musst natürlich
das Schreiben, was für Dich zutrifft.

VG Steffen

juve2004
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Lihl

#4 Beitrag von juve2004 » Samstag 4. September 2010, 23:52

erstmal Danke für den Tipp Steffen

ich habe deine Vorlage genutzt allerdings ohne eine Kopie der mod.UE mitzuschicken

da ich dies schon getan habe und die unterschrieben Empfangsbestätigung erhalten habe soll RA Lihl mal seine Unterlagen ordnen
dann findet der die auch

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Lihl

#5 Beitrag von Steffen » Samstag 4. September 2010, 23:59

Okay und viel Erfolg!

VG Steffen

juve2004
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Lihl

#6 Beitrag von juve2004 » Dienstag 16. November 2010, 22:01

Zwischenstand:
Bis auf die Empfangsbestätigung für mein Schreiben habe ich seither nichts mehr von RA Lihl im Briefkasten gehabt. Entweder er sucht noch oder er hat es aufgegeben. Über letzteres würde ich mich natürlich mehr freuen.

s-pisch
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Lihl

#7 Beitrag von s-pisch » Mittwoch 16. März 2011, 16:16

Moin moin,
ich habe gerade heute eine Abmahnung von dem Rechtsanwalt Lihl aus Postbauer-Heng erhalten. Er wirft mir in diesem Fall eine Urheberrechtsverletzung vor, die ich am XX.12.2009 begangen haben soll. Es handelt sich um den Film Last Stop 174 - Endstation Hoffnung.

Nun meine Frage: Ist es nicht schon verjährt oder dauert sowas länger? Und behandel ich es genau so wie die Abmahnungen von anderen Anwälten?
Also, geänderte UE per Vorabfax und per Einschreiben hinschicken und nicht weiter reagieren?

Gruß s-pisch
Lebe im Jetzt, Lebe Heute!!!

maddin
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Lihl

#8 Beitrag von maddin » Mittwoch 16. März 2011, 18:36

Servus,
Verjährung sind 3 Jahre, in Deinem Fall also bis 31.12.2013 o:ooUhr ;)

Ach ja, alles andere so wie Du schon geschrieben hast...

s-pisch
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Lihl

#9 Beitrag von s-pisch » Donnerstag 17. März 2011, 09:38

Moin moin,
alles klar. Danke für die Antwort. Dann werde ich das mal wieder so machen.
Die geänderte UE und die Auskunftserteilung sind schon so gut wie geschrieben.
Bis denn dann
Gruß
Lebe im Jetzt, Lebe Heute!!!

s-pisch
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Lihl

#10 Beitrag von s-pisch » Dienstag 12. April 2011, 14:04

Moin moin,
ich habe heute ein Schreiben bekommen, in dem der Rechtsanwealt Lihl meine UE akzeptiert und ausdrücklich annimmt. Und dann schreibt er noch zum Schluss:

"Sollte ich nicht bis längstens zum 18.04.2011 den Eingang des geltend gemachten Pauschalabgeltungsbetrages auf nebenstehender Kontoverbindung verzeichnen können, gehe ich davon aus, dass die Angelegenheit außergerichtlich ausgeschrieben ist. Weiterer außergerichtlicher Schriftverkehr erfolgt dann nicht. Ich werde meiner Mandantschaft dann anraten, ohne weitere Ankündigung die entsprechenden Weiterungen eintreten zu lassen"

Kann mir das einer irgendwie übersetzen? Und ich tippe mal drauf, das ich da jetzt auch nicht drauf reagieren soll. Stimmts?

Gruß ich
Lebe im Jetzt, Lebe Heute!!!

Fenerbahce
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Lihl

#11 Beitrag von Fenerbahce » Samstag 12. Mai 2012, 00:19

edit

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Lihl

#12 Beitrag von Steffen » Samstag 12. Mai 2012, 01:09

Und nach meinen Rechnungen ist bei mir die Verjährung ende 2012 zu erwarten,richtig gerechnet ?
Ja, das ist richtig!

VG Steffen

snoopy64
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Lihl

#13 Beitrag von snoopy64 » Donnerstag 24. Mai 2012, 00:35

Nach über 2 Jahren heute auch gleich 2 Erinnerungsschreiben in einem Umschlag erhalten.

Wusste gar nicht daß diese Kanzlei noch existiert,habe es auch total vergessen.

Betrag wie bei meinen Vorpostern 1230,40€.

Einen Satz in den Schreiben finde ich drollig:

In einem gerichtlichen Verfahren werden Sie unterliegen........gleichzeitig wird aber u.U eine Ratenzahlung möglich sein.

Gelocht und ab zu dem anderen Bullshit.

lg
snoopy64

s-pisch
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Lihl

#14 Beitrag von s-pisch » Sonntag 26. August 2012, 10:46

Moin moin,
ich hab gestern auch mal wieder ein Brief erhalten von RA Lihl.
Das letzte Schreiben ist ja nun auch schon etwas länger her, und zwar vom 11.04.2011 (siehe weiter oben), in dem sie mich daruf hingewiesen haben, das meine mod. UE eingegangen ist und mich nochmals aufgefordert haben diese 750,-€ bis zum 18.04.2011 zu zahlen. Und nun kommt nach über einem Jahr wieder so ein Schreiben. Jetzt hab ich noch bis zum 06.09.2012 Zeit die Summe zu zahlen.
Und dann schreiben sie:
"Nach ergebnislosem Fristablauf findet kein weiterer außergerichtlicher Schriftverkehr mehr statt. Sie müssen dann mit gerichtlichen Weiterungen rechnen."

Und nun? Auch erstmal zu den Akten und abwarten?

Also, ich muss ja nun echt sagen, das mich das doch so langsam echt nervt mit diesen ganzen blöden Abmahnungen. Nimmt das denn nie ein Ende???

LG
s-pisch
Lebe im Jetzt, Lebe Heute!!!

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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Lihl

#15 Beitrag von Steffen » Sonntag 26. August 2012, 11:32

"Nach ergebnislosem Fristablauf findet kein weiterer außergerichtlicher
Schriftverkehr mehr statt. Sie müssen dann mit gerichtlichen Weiterungen
rechnen."
@s-pisch,

schau doch mal in die allgemeinen empfohlenen Vorgehensweisen eines Abgemahnten:

[...] 2.1. Man entscheidet sich für das Nichtzahlen
- Risiko, man kann auf die Kosten verklagt werden. Dieses ist zwar gering,
aber wenn es
einen trifft, sollte man mit 1.000,- - 1.200,- € rechnen. Bei Rasch sogar
um die 3.000,- €. [...]

[...] Hinweis:
Wer nicht vorhat zu bezahlen, keinen Kontakt - weder Begleitschreiben,
Erklärungsschreiben,
Beleidigungsschreiben, Ausredeschreiben sowie keine Telefonanrufe mit
dem Abmahner.
Nur die mod. UE = schweigende Verteidigung! [...]



Das ist aber Deine Entscheidung!
  • Klagt Dein Abmahner nicht, hast Du alles richtig gemacht.
  • Klagt er, hast Du halt die berühmte A-Karte.
Aber das ist doch die Ausgangsposition mit Erhalt der Abmahnung. Was
ändert denn ein Schreiben, innerhalb der 3-jährigen Verjährungsfrist,
daran? Da hättest Du doch auch gleich zahlen können, wenn Du jetzt
Gewissensbisse bekommst.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Lihl

#16 Beitrag von Fenerbahce » Dienstag 8. Januar 2013, 01:20

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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Lihl

#17 Beitrag von Steffen » Dienstag 8. Januar 2013, 04:20

Glückwunsch! VG Steffen

abzocke
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Lihl

#18 Beitrag von abzocke » Dienstag 8. Januar 2013, 19:03

@Fenerbahce

Würde trotzdem noch bis Ende Januar abwarten.Durch die Weihnachtstage,Silvester etc kann sich ein hemmender MB auch verzögern.Sollte er bis zum 31.12.2012 beim Mahngericht beantragt worden sein kann es sein, dass er erst später kommt.Solltest du bis Ende Januar nichts hören, solltest du endgültig auf der sicheren Seite sein.

Fenerbahce
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Lihl

#19 Beitrag von Fenerbahce » Freitag 8. Februar 2013, 00:41

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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Lihl

#20 Beitrag von Steffen » Freitag 8. Februar 2013, 04:42

Ende Febraur! Dann feiern. Es ändert sich aber nicht sehr viel in Deinem Leben!

VG Steffen

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