Abmahnungen von Sasse, Bachelin und Lichtenhahn Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

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thomask
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#121 Beitrag von thomask » Montag 30. Mai 2011, 11:35

Auch ich wurde von Sasse wegen eines Films abgemahnt.
Natürlich unterschreibe ich deren UE nicht, sondern nur eine modifizierte. Jedoch habe ich einige Fragen und hoffe, ihr seid so nett und könnt sie mir schnell beantworten, da ich spätestens morgen irgendwie reagieren will.

1. nicht ich als Verursacher (volljährig) wurde angeschrieben, sondern eine andere Person im Haushalt auf deren Namen der Internetanschluß läuft. Muss ich hier irgendwas beachten oder verschafft mir das irgendwelche Vorteile?

2. Was genau schicke ich denn hin, die mod. UE und ein Anschreiben in welchem ich einfach sage, dass die modUE beiliegt? Oder sage ich auch ausdrücklich, dass ich nicht bezahle? Was muss da noch rein?

3. Was passiert danach? Ich gehe davon aus, dass Sasse die mod UE akzeptiert aber weiterhin die 800,- haben will. Jetzt mache ich einfach gar nichts mehr, richtig?

4. Wenn ich dann nichts mehr mache, besteht die Chance, dass Sasse klagt, oder? Oder hab ich einen Schritt dazwischen vergessen? Kann ich an dieser Stelle noch einen Vergleich anbieten oder ist es dann schon zu spät? Wann muss ich spätestens einen Vergleich anbieten?

5. Wenn Sasse klagt, mit welchen Kosten hätte ich ungefähr zu rechnen? Momentan wollen die ja 800,- eine Klage wäre sicherlich teurer oder? Wieviel?

Danke für die Antworten schon mal!
VG
Thomas

thomask
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#122 Beitrag von thomask » Montag 30. Mai 2011, 15:15

Huhu, danke für die schnelle Antwort schon mal. Ja, das hab ich auch so vorgehabt, also nicht ich agiere, sondern halt die andere Person im Haushalt, also alles läuft in deren Namen (auch wenn ich dann später halt die Kosten übernehme). Ich dachte nur, man kann vielleicht argumentieren, dass man das ja als Anschlußinhaber selbst gar nicht war oder so...

Aber die anderen Fragen sind mir noch viel wichtiger, könnt ihr mir da ein paar Antworten zu geben?
Danke

maddin
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#123 Beitrag von maddin » Montag 30. Mai 2011, 16:00

thomask hat geschrieben:Ich dachte nur, man kann vielleicht argumentieren, dass man das ja als Anschlußinhaber selbst gar nicht war oder so...
Lass den Blödsinn, dann kassieren die beim AI (als Störer) und bei Dir als Verletzer doppelt ab.
modUE wie in Grazers Post und fertig ist, danach kannst Du nur noch warten.
Entweder kommt ein Bettelbrief, ein Mahnbescheid oder gleich die Klageschrift, daß kann hier keiner beantworten.
Mach einfach keine Fehler bei der modUE, zweimal durchlesen und unterschreiben nicht vergessen, Doppelversand und Du bist erstmal mit 4,40€ aus dem Schneider.
Kein zusätzliches Schreiben mit irgendwelchen Argumenten, die der Gegenseite in die Karten spielen könnten.

Danach Bier trinken und beruhigen ;)

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#124 Beitrag von Steffen » Montag 30. Mai 2011, 16:06

1. nicht ich als Verursacher (volljährig) wurde angeschrieben, sondern eine andere Person im Haushalt
auf deren Namen der Internetanschluss läuft. Muss ich hier irgendwas beachten oder verschafft mir das
irgendwelche Vorteile?

Es wird immer der Anschlussinhaber abgemahnt, der hat auch zu reagieren. Alles andere ist Murks.

Link: Vorgehensweisen eines Abgemahnten
2. Was genau schicke ich denn hin, die mod. UE und ein Anschreiben in welchem ich einfach sage, dass
die mod. UE beiliegt? Oder sage ich auch ausdrücklich, dass ich nicht bezahle? Was muss da noch rein?
Du schickst überhaupt nichts, sondern der abgemahnte Anschlussinhaber.

Link: Vorgehensweisen eines Abgemahnten
3. Was passiert danach? Ich gehe davon aus, dass Sasse die mod UE akzeptiert aber weiterhin die 800,-
haben will. Jetzt mache ich einfach gar nichts mehr, richtig?
Es kommen in der Regel ein paar Erinnerungsschreiben, hierauf reagiert man nicht. Bekommt man Post vom
Gericht … einfach mal den Link durchlesen.

Link: Vorgehensweisen eines Abgemahnten
4. Wenn ich dann nichts mehr mache, besteht die Chance, dass Sasse klagt, oder? Oder hab ich einen
Schritt dazwischen vergessen? Kann ich an dieser Stelle noch einen Vergleich anbieten oder ist es
dann schon zu spät? Wann muss ich spätestens einen Vergleich anbieten?
Man muss kanzleispezifisch analysieren. Sicherlich ist S&P eine Kanzlei, die klagefreundlicher ist,
als andere. Aber dieses Risiko trägt jeder, der eine mod. UE abgibt und nicht zahlt. Es ist eben kein
Kinderspiel.

Wenn Post vom Gericht kommt, wo eine Klageschrift als Abschrift enthalten ist, nimmt das Zivilverfahren
seinen Gang.
5. Wenn Sasse klagt, mit welchen Kosten hätte ich ungefähr zu rechnen? Momentan wollen die ja 800,- eine
Klage wäre sicherlich teurer oder? Wie viel?
S&P klagt regelmäßig einen Streitwert in Höhe von ca. 1.105,80 ein.
Anwaltsgebühren: 735,80 + 20,- Auslagenpauschale
Schadensersatz: 250,-

Daraus resultieren für den Verlierfall, ca. 1.758,8 gesamt (ohne Zeugen, Gutachten etc.):
- eigener AW: 211,-
- fremder AW: 277,-
- Gerichtskosten: 165,-
judex non calculat

Aber, auch am AG Hamburg wird erst einmal ein schneller Vergleich angestrebt. Sollte man diesen dann annehmen,
ca. 1.000,-.

VG Steffen

machismode
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#125 Beitrag von machismode » Mittwoch 1. Juni 2011, 09:29

habe nun nach monaten den erhalt meiner mod Ue bekommen mit der bestätigung der annahme.
Dort steht nun in etwa : es steht "definitif fest" das über meinen anschluss geshared wurde. man wartet weiter auf das geld oder wird der mandantin raten zu klagen.

vorgehensweise abheften und warten ??

wombat
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#126 Beitrag von wombat » Mittwoch 1. Juni 2011, 09:44

@machismode
Wenn man sich entscheidet, für die Vorgehensweise: mod. UE + nicht zahlen, muss der Abgemahnte damit rechnen, dass er weitere Schreiben erhält. Diese werden in der Regel, den Eingang der mod. UE, die Androhung von gerichtlichen Schritten sowie meist höhere gestellte Forderungen beinhalten. Dabei ist ein Trend zu verzeichnen, dass der vorher überlegt handelnde Abgemahnte, jetzt auf einmal völlig verzweifelt ist und keinen Ausweg mehr zu kennen scheint, als zu bezahlen.



Jeder sollte sich in Erinnerung holen, warum er sich für die Abgabe einer mod. UE mit dem Nichtzahlen entschieden hat. Was hat sich denn jetzt mit dem Erhalt des zweiten Schreibens geändert? Nichts! Unverständlich, dass jetzt sehr viele bereit sind, die höhere Summe zu zahlen. Jeder hat gewusst, gebe ich eine mod. UE ab und zahle nicht, kommen weitere Schreiben, ja ich könnte sogar verklagt werden. Lassen Sie sich nicht ins Boxhorn jagen und bleiben Sie weiter standhaft

machismode
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#127 Beitrag von machismode » Mittwoch 1. Juni 2011, 10:07

danke für die fixe antwort.

BobAndrews
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#128 Beitrag von BobAndrews » Freitag 10. Juni 2011, 19:29

moin moin,

ich wollte ich mich auch mal bei diesem exklusiven Club anmelden...sprich es gab ne Abmahnung, die geänderte UE ist schon raus, erstmal danke dafür.

Die schriftliche UE sollte heute angekommen sein, aber es gab schon Post zurück, weil ich eine 2. Version via Email geschickt habe. In diesem netten Brief steht etwas davon, dass die abgeänderte UE angenommen wurde, aber weiterhin ein Anspruch auf die 800€ bestünde. Dazu wurde eine weitere Woche Frist gestellt und nebenbei ein Urteil aus dem Jahr 2010 aufgeführt, in dem ein Abgemahnter etwa 2.000€ zahlen durfte.

Handelt es sich bei dem 2. Brief dann um einen sogenannten Bettlerbrief und wie genau ist dieser zu bewerten?

Viele Grüße

abzocke
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#129 Beitrag von abzocke » Freitag 10. Juni 2011, 20:17

BobAndrews hat geschrieben:moin moin,

ich wollte ich mich auch mal bei diesem exklusiven Club anmelden...sprich es gab ne Abmahnung, die geänderte UE ist schon raus, erstmal danke dafür.

Die schriftliche UE sollte heute angekommen sein, aber es gab schon Post zurück, weil ich eine 2. Version via Email geschickt habe. In diesem netten Brief steht etwas davon, dass die abgeänderte UE angenommen wurde, aber weiterhin ein Anspruch auf die 800€ bestünde. Dazu wurde eine weitere Woche Frist gestellt und nebenbei ein Urteil aus dem Jahr 2010 aufgeführt, in dem ein Abgemahnter etwa 2.000€ zahlen durfte.

Handelt es sich bei dem 2. Brief dann um einen sogenannten Bettlerbrief und wie genau ist dieser zu bewerten?

Viele Grüße
Sieht nach einem Bettelbrief aus und ist bei diesen Anwälten üblich.

scurrilous
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#130 Beitrag von scurrilous » Samstag 11. Juni 2011, 14:09

Hallo,

ich hab auch eine mod. UE abgegeben (Habe aber damals gleich einen AW beauftragt, der das regeln sollte, da S&P bekanntlich hartnäckig sein soll und bei Nichtzahlung def. eine Klage komme) und einen niedrigeren Betrag gezahlt (im Ermessen meines AW, nicht die 800€). S&P nahm diese UE zunächst nicht an, da diese wohl nicht Wiederholungstaten ausräumte und forderten eine Ergänzung (keine Sorge, kein Schuldeingeständnis). Also Ergänzung geschrieben. Für dieses 2. Schreiben wollten die allerdings nochmal einen Verwaltungsaufwand von 250€. Ich bzw. mein AW lehnten dies ab, mit Verweis auf die bereits erfolgte Zahlung. Jetzt kommt plötzlich ein Schreiben von denen, dass sie klagen werden. Also eine direkte Klage steht noch aus. Kommt da noch was oder wollen die mich weich kochen? 1000€ werde ich sicherlich nicht zahlen. Die können froh sein, dass ich überhaupt was gezahlt hab.

EDIT: wollte nur sagen, dass sie zumindest die UE in selbigem Schreiben akzeptiert haben.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#131 Beitrag von Steffen » Samstag 11. Juni 2011, 16:33

Hallo scurrilous,

ganz ehrlich. Bei solchen Berichten kräuseln sich mir meine Fußnägel hoch. Mal ganz davon abgesehen,
dass wir einen AW erst empfehlen, mit Erhalt einer Klageschrift.
  • 1. Ein Abgemahnter beauftragt und bezahlt einen eigenen AW.
    2. Der eigene AW verfolgt die Strategie, mod. UE + Teilzahlung (wahrscheinlich damit S&P nicht klagt).
    3. Der Abgemahnte zahlt diesen Teilbetrag.
    4. Die anwaltliche mod. UE wird von S&P nicht angenommen.
    5. AW fasst eine neue mod. UE ab; die jetzt angenommen wird; bekommt aber 250,- € Zusatzaufwand in
    Rechnung gestellt.
    6. AW lehnt ab
    7. S&P droht mit Klage
    8. Abgemahnter: “Die können froh sein, dass ich überhaupt was gezahlt hab.“
Mein Rat, suche Dir schleunigst einen AW, der sich in Urheberechtsstreitigkeiten auskennt und Dich
besser vertritt. Wenn S&P klagt, und das werden sie, verlierst Du mit Pauken und Trompeten. Und ich
verspreche Dir, Du wirst den Rest bzw. alles zahlen.

Mal abgesehen, das man nicht in der Lage war eine strafbewehrte UE abzugeben, weiß doch jeder AW,
das eine Zahlung einer Teilsumme - ohne Einvernehmlichkeit des Abmahners - als Teilschuldgeständnis
(Zeugnis gegen sich selbst) gewertet werden kann und wird. Das funktioniert bei einem kleinen 1 Lied-
Abmahner, doch nicht bei S&P! Im Klagefall würde ich mir meinen Rat nicht nur überlegen, sondern
einfach annehmen.

VG Steffen

scurrilous
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#132 Beitrag von scurrilous » Samstag 11. Juni 2011, 17:14

Hallo @ steffen,

zunächst einmal muss ich sagen, dass ich den RA, bevor ich ihn beauftragte, fragte ob er sich mit solchen Fällen schon auskennt. Er sagte mir, dass er schon solche Fälle bearbeitete und es sich bisher mit diesen Vergleichszahlungen erledigt hatte.
Auch der bekannte Herr Solmecke rät auf seiner Website, neben der mod. UE einen Vergleichsbetrag innerhalb der Frist zu zahlen, da S&P dafür bekannt sei, sonst zu klagen!
Außerdem ist es doch recht seltsam, dass S&P plötzlich meint, das Vergleichsangebot sei nicht akteptabel. Das hätten sie schon im vorletzten Schreiben sagen sollen, denn da haben sie den Eingang des Vergleichsbetrages bestätigt.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#133 Beitrag von Steffen » Samstag 11. Juni 2011, 17:21

Hallo scurrilous,

eine Bitte. Kannst Du mir einmal den Schriftverkehr einscannen und zusenden.
E-Mail-Adresse in der Signatur.
Da lässt sich vielleicht ein besseres Bild davon machen. Keine Angst, es wird
nichts veröffentlicht.


VG Steffen

red_2009
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Abmahnungen von Sasse & Partner

#134 Beitrag von red_2009 » Mittwoch 15. Juni 2011, 19:49

Habe jetzt nach der mod. UE ein Schreiben von S&P bekommen, in dem sie meine mod. UE annehmen, trotzdem aber die 800 Euro haben wollen.
Nach diesem Schreiben bin ich zu einem RA und hab mich beraten lassen. Rausgekommen ist, dass ich dann ein Vergleichsangebot mit 400 Euro mit einer Ratenzahlung
an die Rechtsanwälte geschickt habe mit der Begründung, dass ich zu der angegebenen Zeit nich anwesend war und dass ich zur Zeit finanziell schlecht da stehe.
Und tadaaa... heute nach fast zwei Wochen kommt wieder ein Schreiben von denen...
Darin steht (Zitat) "Die Behauptung, Sie seien zum fraglichen Zeitpunkt nicht zu Hause gewesen, ist unerheblich." Trotzdem nehmen sie es zur Kenntnis.
Dazu haben sie mir Ratenvereinbarung mitgeschickt, in der drin steht, dass ich in 16 Raten die 800 Euro zahlen soll.

Als vorletzter Punkt steht da noch "Schuldner verzichtet auf die Einrede der Verjährung"
und der letzte Punkt, dass wenn ich meinen Vergleichsangebot von 400 Euro + Nachweis meiner wirtschaftlichen Verhältnisse an die abgebe, dann wäre die Sache zu Ende und
die restlichen 400 Euro werden mir erlassen.

Diese ganze Ratenvereinbarung soll ich unterschreiben und zurückschicken...

Und nun meine Fragen:

Kann ich selber eine Ratevereinbarung erstellen (ohne irgendwelche verschlüsselten Worte))
Was verstehen die RA unter wirtschaftliche Verhältnisse? (Lohnabrechnung,... ?)

abzocke
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#135 Beitrag von abzocke » Dienstag 5. Juli 2011, 16:39

Sicher interessant für user die von Sasse verklagt werden und vor Januar abgemahnt wurden:

http://www.shortnews.de/id/903022/Anwal ... sharer-war

http://www.filesharinganwalt.de/neue-ab ... ahnkanzlei

Man sieht wieder einmaL WIE BEWEISSICHER DIESE FIRMEN ARBEITEN:Ich hoffe bei zukünftigen verfahren kommt dies mit auf den Tisch.Falls ja sieht es für Verklagte wohl nicht allzu schlecht aus.Zumindest wenn sie bis januar geloggt und abgemahnt wurden

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#136 Beitrag von user666 » Sonntag 10. Juli 2011, 01:42

Hallo! Erstmal wollte ich Euch zu der sehr informativen Seite und dem guten Forum gratulieren.
Aber zum Thema: Ich hatte meine Abmahnung von S&P im Nov. 2010 erhalten - "Mandantin" ist die Splendid Film GmbH. Daraufhin habe ich eine mod.UE per Rückschein abgeschickt, diese aber wohl vergessen zu unterschreiben. Das wurde mir erst am im zweiten Schreiben im April 2011 mitgeteilt und nochmals die 800 Euro eingefordert. Ich hatte mich für die Version "mod.UE + nicht zahlen" entschieden und habe nun ein aktuelles Schreiben auf dem Tisch, indem der Eingang meiner UE bestätigt und angenommen wird. Gleichzeitig erklären S&P die Vergleichsverhandlungen für gescheitert und wollen nun Klage einreichen.
Da ich gelesen habe, daß solche Fehler wie vergessene Unterschirft mit großer Wahrscheinlichkeit zur Klageerhebung führen, wollte ich fragen, ob es jetzt noch etwas hilft, die 800 Euro zu überweisen, denn das ist ja immerhin noch billiger als die ca. 1200-1400 Euro bei einem gerichtlichen Vergleich.
Oder soll ich weiter auf Abwarten setzen und erst bei Zustellung der Klage einen Anwalt einschalten? Wie würdet Ihr reagieren?

user666
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#137 Beitrag von user666 » Sonntag 10. Juli 2011, 07:22

Ich glaube, ich hab vergessen zu erwähnen, daß erst die zweite (und unterschriebene) mod.UE angenommen wurde. Deswegen auch der Hinweis, daß die wohl zuerst jene verklagen, die Fehler bei der Prozedur gemacht haben. (Das war jedenfalls mal eine Ausage von Steffen hier in diesem Thread.)

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#138 Beitrag von Steffen » Sonntag 10. Juli 2011, 13:34

Es kann Dir niemand die Entscheidung abnehmen. Jeder, der sich
für die mod. UE + nicht zahlen entscheidet, muss mit einen möglichen
Risiko leben, das er auf die Kosten aus der Abmahnung verklagt werden
kann. Sicherlich gering, aber gegeben (ca. 1.000 - 1.200 EUR).

Ansonsten gibt es unsere empfohlene Vorgehensweisen eines Abgemahnten!

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#139 Beitrag von user666 » Sonntag 10. Juli 2011, 18:58

Lest Ihr die Postings noch oder habt Ihr die Nase von "Erst schreiben, dann lesen"-Usern voll? Ich hatte doch schon geschrieben, daß ich mich entschieden hatte und daran kann ich jetzt eh nix mehr ändern.
Nach einer Deiner früheren Aussagen haben besonders Leute mit Fehlern beim Abschicken der mod.UE mit Klagen zu rechnen und ich hatte zwei Fragen:
1.) Kann ich die Klage mit nachträglicher Zahlung des Vergleichsbetrages noch abwenden, obwohl die Kanzlei die Vergleichsverhandlungen als gescheitert erklärt haben?
2.) Soll ich die Zustellung der Anklage abwarten oder mir sofort einen RA suchen?

Ich habe mich vielleicht nicht ganz klar ausgedrückt, aber Ihr klingt irgendwie nur noch genervt :-(

maddin
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#140 Beitrag von maddin » Sonntag 10. Juli 2011, 22:34

user666 hat geschrieben:Lest Ihr die Postings noch oder habt Ihr die Nase von "Erst schreiben, dann lesen"-Usern voll? Ich hatte doch schon geschrieben, daß ich mich entschieden hatte und daran kann ich jetzt eh nix mehr ändern...

...aber Ihr klingt irgendwie nur noch genervt :-(
Die klingen nicht genervt, die werfen Dir nur knallhart die Fakten an den Kopf.
Steffen wird Dich vermutlich als nächstes fragen, was sich an Deiner Situation geändert hat.
Deine modUE wurde angenommen, auch die formal korrekte, sprich unterschriebene, also hast Du jetzt einen sogenannten "Bettelbrief" vorliegen.
Die von Dir gewählte Strategie war modUE und nicht zahlen, warum solltest Du jetzt zahlen wollen ? Weil Du Schiß kriegst, also hamse ihr Ziel fast erreicht !
Anwalt erst bei Klageerhebung steht hier doch überall geschrieben ;)

Entspann Dich und viel Spaß im Kreise der Abgemahnten :D

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