Hi Steffen,Steffen hat geschrieben:[quoteemAnischerl]Keine Musterklage/Druckmittel ... - leider gleich die Anklage mit der 14-T.-Frist. Daher sofort zu meinem RA.[/quoteem]
Ein großer Philosoph, der immer wieder gern ausgegraben wird, wenn es für ein bestimmtes Werbe- und Beleidigungsforum sehr schlecht läuft, hat einmal gesagt:
Aber man muss eben wissen, nichts im Abmahnwahn ist mit einem Schema-F zu vergleichen. Es gilt einfach, den Einzelfall, und die konkrete Kanzlei zu analysieren. Auch sind jetzt schon so viel Klagen bekannt, wie das ganze letzte Jahr. Wenn ich dann regelmäßig sage, das S&P in puncto Klagen sehr flott unterwegs ist, fallen viele in Ohnmacht und verdammen mich dezent.
Aber, man sollte nicht vergessen, das S&P ordentlich unterwegs ist mit Klagen und das der Gerichtsstandort Hamburg ein Gerichtsstandort mit ist, wo störerhaftungsmäßig - streng - geurteilt wird. Hier sollte man sich von der 15,- €--Entscheidung nicht blenden lassen, denn es handelte sich hier um Tonaufnahmen, die Horn alt (2006) waren. In einer neuen Entscheidung, wo Zimmermann & Decker 11.000,- € einklagten (2 Alben, 1 Song), wurde klar hingewiesen, das die 15.--Entscheidung keine Anwendung findet und eine Einzelfallentscheidung darstellt.
Beim AG Hamburg ist jetzt ein regelmäßiger Trend zu erkennen, ähnlich dem AG München. Darum zieht es ja auch Rasch nicht nach Hamburg, sondern 426 km nach Kölle.
Richterlicher Vorschlag zu einem Vergleich vor der Hauptverhandlung
Hier hilft, wenn überhaupt, das man gestorben ist oder gar nicht in DE. Etwas übertrieben, aber Dein AW muss hier mit Deiner Hilfe vortragen, was vorzutragen geht. Dabei der wichtigste Punkt - Entkräftung der Störerhaftung - schon mit Klageerwiderung. Hier wird der Grundstein gelegt.
- § 32 ZPO - ja
- Streitwert 15.000,- für einen Film - o.k.
- § 97a II UrhG - nein
- SE nach Lizenzanalogie in Höhe 250,- - angemessen
- AG aus der Abmahnung - ja
- Bei fehlendem richterlichen Sachverstand - unabh. Gutachten (1.000 - 3.000)
Dazu kann ich nur wünschen: toi, toi, toi ...
VG Steffen
hast Du hier was verwechselt?? Bei mir war es ein Film!