Abmahnungen von Sasse, Bachelin und Lichtenhahn Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

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Kittycat
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#521 Beitrag von Kittycat » Montag 28. Mai 2012, 20:15

Steffen hat geschrieben:solange man nicht weiß, ob der abmahner auch wirklich die rechte innehat,
sollte man sich nach der empfohlenen vorgehensweise (signatur) richten.

weißt du ob man die rechte innehat oder nicht? ich nicht!

vg steffen
Ich werde auf jeden Fall zunächst eine mod. UE abgeben morgen früh, und dann abwarten was passiert, ich weiß es nicht und ich wüsste auch nicht, wie ich so etwas recherchieren könnte...

Isley
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#522 Beitrag von Isley » Montag 28. Mai 2012, 21:02

Kittycat hat geschrieben:Ich werde auf jeden Fall zunächst eine mod. UE abgeben morgen früh, und dann abwarten was passiert, ich weiß es nicht und ich wüsste auch nicht, wie ich so etwas recherchieren könnte...
Na genau darum ging es doch hier. Du stellst Antrag auf eine Akteneinsicht beim Gericht. Die sollte auch die Vollmacht des Abmahners enthalten - denn ohne eine solche könnte ja jeder Beliebige Daten zu IPs abfragen lassen. Das Gericht überprüft nur nicht notwendigerweise ob diese Vollmacht auch so in Ordnung ist, weshalb die Akteneinsicht eben Sinn macht.

Kittycat
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#523 Beitrag von Kittycat » Montag 28. Mai 2012, 21:27

Isley hat geschrieben:
Kittycat hat geschrieben:Ich werde auf jeden Fall zunächst eine mod. UE abgeben morgen früh, und dann abwarten was passiert, ich weiß es nicht und ich wüsste auch nicht, wie ich so etwas recherchieren könnte...
Na genau darum ging es doch hier. Du stellst Antrag auf eine Akteneinsicht beim Gericht. Die sollte auch die Vollmacht des Abmahners enthalten - denn ohne eine solche könnte ja jeder Beliebige Daten zu IPs abfragen lassen. Das Gericht überprüft nur nicht notwendigerweise ob diese Vollmacht auch so in Ordnung ist, weshalb die Akteneinsicht eben Sinn macht.
e,

steht denn in der Akte, ob die die rechte für diese Sprachausgabe haben`??

jhigh
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#524 Beitrag von jhigh » Dienstag 29. Mai 2012, 00:01

Die Sprachausgabe ist doch erstmal völlig egal, auf der DVD/Bluray befindet sich die englische Tonspur doch fast immer. Was zu prüfen wäre ist, ob die Aufnahme von AMC von WVG Medien vertrieben werden darf. Die Datei die mir vorgeworfen wurde zu verteilen, hat ein AMC Logo im Bild. Vorher ich das weiss? Google Bildersuche mit Dateinamen und schon findet man viele Anhaltspunkte. Leider findet man im Internet keinerlei Anhaltspunkte wie es sich mit Werken die über das TV verbeitet wurden verhält. Wer darf Abmahnen, TV Sender oder DVD/Bluray Vertriebsfirma?

Isley
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#525 Beitrag von Isley » Dienstag 29. Mai 2012, 01:11

Kittycat hat geschrieben:steht denn in der Akte, ob die die rechte für diese Sprachausgabe haben`??
Ich habe doch schon gesagt, ohne die entsprechende Vollmacht des Verwerters zu haben, um in dessen Namen Leute abzumahnen, würde auch kein Gericht deinen Provider dazu auffordern deine Daten an den Abmahner herauszugeben. Unter anderem sollte also aus den Akten zu entnehmen sein, was der Abmahner da wirklich im Ärmel hat. Da es aufgrund der Masse der Abmahnungen Gerichten scheinbar nicht länger möglich ist das vorab richtig zu überprüfen (falls sie das jemals taten), wird diese Ehre eben jedem Abgemahnten ganz individuell zu Teil. Yay!
Das Abmahner nicht wollen das man diese Vollmachten sieht (und das muss der Fall sein, sonst würden sie es gleich mit der Abmahnung mitschicken um zu zeigen wie legitim die Sache ist), ist für mich bereits Grund genug diese Einsicht zu machen.

Für mich zeigt sich überhaupt schon was das für ein Problem ist, hier sind so viele Leute die abgemahnt worden sind - zudem von den gleichen Leuten für die gleichen Sachen, trotzdem scheint absolut keiner darunter zu sein, der eine Ahnung davon hat, was in diesen Akten nun wirklich drinsteht - andernfalls müsste es hier (und wo auch immer) schließlich nur so wimmeln von entsprechenden Daten. Es scheint also längst überfällig zu sein, dass das endlich mal jemand herausfindet.

In Köln z.B. kostet das übrigens 12 Euro + Kopierkosten pro Seite der Akte. Will man sich wirklich um diese Summe zu sparen unter Umständen unnötig mit diesem Zeug herumärgern? Zumal man sowieso schon mit Summen wie 800 Euro konfrontiert ist...

@jhigh

Ich finde auch das die meisten Leute viel zu schnell einfach nur zahlen, damit die Sache halt vorbei ist. Es sollte viel mehr Skepsis darüber vorherrschen ob das alles so korrekt abläuft. Wieso schon zu einem Vergleich drängen lassen, bevor man überhaupt weiß, dass wenigstens die Abmahnung (nach momentan geltendem Recht) rechtlich einwandfrei ist? Wie sehr würde man sich wohl ärgern, wenn man später herausfinden würde, dass man doch etwas hätte machen können?

jhigh
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#526 Beitrag von jhigh » Dienstag 29. Mai 2012, 01:19

Man kann sich übrigens die Akte vom LG Köln auch in das Amtsgericht seines Wohnorts zuschicken lassen, das kostet dann ebenfalls nur 12€ http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... 260#p21078. Ich werde morgen dann das LG Köln anrufen und meine bitte um Kopien zurücknehmen und mir die Akte in das Amtsgericht hier vor Ort schicken lassen.

Kittycat
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#527 Beitrag von Kittycat » Dienstag 29. Mai 2012, 09:42

Wie wäre es denn bei einer Anklageerhebung, müsste ich dort persönlich vor Gericht erscheinen, oder würde es ausreichen, wenn mein Anwalt mich vor Gericht alleine vertritt?

Ich werde heute meine mod. UE rausschicken und Antrag auf Akteneinsicht beim LG Köln stellen, mal gucken, was dabei rauskommt, zahlen werde ich auf keinen Fall!

Jebu
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#528 Beitrag von Jebu » Dienstag 29. Mai 2012, 11:49

Im Thread "Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Rechtsanwälte", Seite 14 hat jemand gepostet, der seine Akte zum Thema "The Walking Dead" eingesehen hat. Da gibt es eine Erklärung von WVG, dass sie die Rechte daran besitzen. Wahrscheinlich ganz pauschal. Rechte für TV-Ausstrahlung und DVD Vertrieb sind eigentlich auch 2 Paar Schuhe. Ich habe mal gelesen, dass nicht viel im Zweikanal-Ton ausgestrahlt wird, weil dass wegen der Rechte zusätzlich kosten würde. Aber das ist alles Halbwissen und wie das vor Gericht gesehen wird, ist wieder was anderes.
Mich hat es auch betroffen und ich habe auch Akteneinsicht beantragt. Ich erhoffe mir nicht allzuviel davon, aber mache es schon aus Prinzip.

Kittycat
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#529 Beitrag von Kittycat » Dienstag 29. Mai 2012, 13:28

jhigh hat geschrieben:Man kann sich übrigens die Akte vom LG Köln auch in das Amtsgericht seines Wohnorts zuschicken lassen, das kostet dann ebenfalls nur 12€ http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... 260#p21078. Ich werde morgen dann das LG Köln anrufen und meine bitte um Kopien zurücknehmen und mir die Akte in das Amtsgericht hier vor Ort schicken lassen.
Wie wäre es denn im Falle einer Anklage? Müsste man zwingend am Prozess teilhaben oder könnte man seinem Anwalt eine Vollmacht ausstellen? Weiß das hier irgendjemand?

jhigh
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#530 Beitrag von jhigh » Dienstag 29. Mai 2012, 13:33

Wenn der Anschlussinhaber vorgeladen wird, wird er vorgeladen, da bringt dir keine Vollmacht was. Wenn man behauptet das man es nicht gewesen ist und das Gericht dazu fragen hat, dann muss man vor Gericht erscheinen. Ich verstehe auch nicht warum man nicht anwesend sein möchte, hier wird doch etwas über einen entschieden!

Kittycat
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#531 Beitrag von Kittycat » Dienstag 29. Mai 2012, 13:39

jhigh hat geschrieben:Wenn der Anschlussinhaber vorgeladen wird, wird er vorgeladen, da bringt dir keine Vollmacht was. Wenn man behauptet das man es nicht gewesen ist und das Gericht dazu fragen hat, dann muss man vor Gericht erscheinen. Ich verstehe auch nicht warum man nicht anwesend sein möchte, hier wird doch etwas über einen entschieden!
Weil der Anschlussinhaber mein Vater ist und er sich weigert an irgendwelchen Gerichtsversammlungen teilzunehmen für Sachen, die er nicht verschuldet hat und er mich eigentlich nur vor die Option stellt die geforderten 800 € zu überweisen, da ich es nicht riskieren soll, nicht zu zahlen und eine Klage am Hals zu haben, zu der ER dann erscheinen MUSS....

Man kann den Anschlussinhaber natürlich auch nicht mehr nachträglich ändern lassen, nicht wahr.

jhigh
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#532 Beitrag von jhigh » Dienstag 29. Mai 2012, 13:43

Ich würde dir empfehlen auch Akteneinsicht zu beantragen, und zu schauen ob nicht irgendein Fehler zu finden ist (Rechte, IP-Protokollierung fehlerhaft?, usw.). Findest du nichts, musst du wohl oder übel zahlen, da dein Vater ja nicht an einem Rechtsstreit intressiert ist.

Die modUE sollte er aber aufjedenfall abschicken, sonst könnts teuer werden.

Kittycat
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#533 Beitrag von Kittycat » Dienstag 29. Mai 2012, 13:47

jhigh hat geschrieben:Die Sprachausgabe ist doch erstmal völlig egal, auf der DVD/Bluray befindet sich die englische Tonspur doch fast immer. Was zu prüfen wäre ist, ob die Aufnahme von AMC von WVG Medien vertrieben werden darf. Die Datei die mir vorgeworfen wurde zu verteilen, hat ein AMC Logo im Bild. Vorher ich das weiss? Google Bildersuche mit Dateinamen und schon findet man viele Anhaltspunkte. Leider findet man im Internet keinerlei Anhaltspunkte wie es sich mit Werken die über das TV verbeitet wurden verhält. Wer darf Abmahnen, TV Sender oder DVD/Bluray Vertriebsfirma?
Ich bezweifle, dass diese "Version" hier vertrieben werden darf, wer den Film gucken möchte, kauft sich den doch auf Blu ray / DVD und da sind die üblichen Sprachen ja drauf (z.b. englisch, französisch, usw). wohl kaum geht es hier um eine verkäufliche Version (oder werden hier deutsche filme z.b. auf türkisch oder albanisch oder sonst auf irgendwelchen "exotischen" Sprachen vertrieben?!)

Wahrscheinlich wird zu diesem Thema aber auch nichts in der Akte beim LG stehen.

Die mod UE wird er in jedem Fall unterschreiben, dazu ist er auch bereit.

Kittycat
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#534 Beitrag von Kittycat » Dienstag 29. Mai 2012, 14:09

princess15114 hat geschrieben:
Kittycat hat geschrieben:... oder könnte man seinem Anwalt eine Vollmacht ausstellen?
Üblich ist das persönliche Erscheinen, da i.d.R. es im Interesse des Beklagten liegt, die Vorwürfe zu entkräften.
Nach § 141 Abs. 3 ZPO besteht die Möglichkeit eine Vertretung zum Termin zu senden. Jener Vertreter benötigt eine Vollmacht zur Abgabe von Erklärungen und/oder zu Vergleichsverhandlungen/-abschluss. Diese Vollmacht muss dem Gericht vor dem Termin vorliegen.
Zweifelhaft ist in Filesharingfällen jedoch, ob der damit betraute Rechtsanwalt diese Bevollmächtigung ausüben kann, da er kaum umfassende Kenntnisse aus der Sicht der Wahrnehmung des Beklagten und dessen Umstände haben kann, die zu einer Aufklärung führen können.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das macht die Sache doch ein wenig anders.

Isley
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#535 Beitrag von Isley » Dienstag 29. Mai 2012, 15:11

@Kittycat

Was du auch noch versuchen könntest, ist den Weg dieser Frau zu gehen: http://www.lawblog.de/index.php/archive ... -berwachen" onclick="window.open(this.href); return false;
die sich darüber beschwert hat das die Daten an den Abmahner herausgegeben wurden und Recht erhielt - dadurch wurde die Abmahnung hinfällig. Inwiefern das für dich eine Option darstellt weiß ich natürlich nicht, aber das wäre auch noch eine Sache über die du in der Situation nachdenken könntest.

r00b3n
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#536 Beitrag von r00b3n » Dienstag 29. Mai 2012, 18:01

Steffen hat geschrieben:Musterschreiben für die Unsicheren!


[...] zu unterlassen

das urheberrechtlich geschützte Filmwerk (Bild-/Tonaufnahme) “The Walking Dead“ (Endzeit-Serie),

mit den beinhalteten Filmwerken der 01. Staffel:
  • 01. Episode/Folge 01: „Gute alte Zeit“ (Originaltitel “Days Gone Bye“),
    02. Episode/Folge 02: „Gefangene der Toten“ (“Originaltitel Guts“),
    03. Episode/Folge 03: “Tag der Frösche” (Originaltitel “Tell It to the Frogs”),
    04. Episode/Folge 04: “Vatos“ (Originaltitel “Vatos“),
    05. Episode/Folge 05: “Tag 194” (Originaltitel “Wildfire”),
    06. Episode/Folge 06: “TS-19” (Originaltitel “TS-19”),


mit den beinhalteten Filmwerken der 02. Staffel:
  • 01. Episode/Folge 01: “Zukunft im Rückspiegel“ (Originaltitel “What Lies Ahead“),
    02. Episode/Folge 02: “Blutsbande” (Originaltitel “Bloodletting”),
    03. Episode/Folge 03: “Die letzte Kugel” (Originaltitel “Save the Last One”),
    04. Episode/Folge 04: “Die Cherokee Rose” (Originaltitel “Cherokee Rose”),
    05. Episode/Folge 05: “Chupacabra” (Originaltitel “Chupacabra”),
    06. Episode/Folge 06: “Beichten” (Originaltitel “Secrets”),
    07. Episode/Folge 07: “Tot oder Lebendig” (Originaltitel “Pretty Much Dead Already”),
    08. Episode/Folge 08: “Nebraska” (Originaltitel “Nebraska”),
    09. Episode/Folge 09: “Am Abzug” (Originaltitel “Triggerfinger”),
    10. Episode/Folge 10: “Ausgesetzt” (Originaltitel “18 Miles Out”),
    11. Episode/Folge 11: “Sorry, Bruder!“ (Originaltitel “Judge, Jury, Executioner“),
    12. Episode/Folge 12: “Die besseren Engel unserer Natur“ (Originaltitel “Better Angels“),
    13. Episode/Folge 13: “Die Mahd” (Originaltitel “Beside the Dying Fire”),


ganz oder Teile daraus
[...]
VG Steffen

Habe jetzt meine UE abgeschickt, in ihr aber nur die angesprochene Folge erwähnt... Ist das Nachteilig? Empfiehlst du diese Vorgehensweise?

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#537 Beitrag von Steffen » Dienstag 29. Mai 2012, 18:06

jeder gibt die mod. ue auf das werk ab, was abgemahnt wurde!

es gibt aber vorsichtige, die möchten auf alle folgen und staffeln erweitern
bzw. vorbeugen.
dann gibt es wieder welche, die für viel geld dieses anbieten (bei uns kostenlos).

ob auf das eine werk, oder auf alle folgen/staffeln, das muss jeder selbst entscheiden.

wer nur auf das eine werk aus der abmahnung bisher abgegeben hat, sollte keine
panik bekommen. folgeabmahnungen sind noch nicht bekannt.


vg steffen

MisterRoyce
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#538 Beitrag von MisterRoyce » Mittwoch 30. Mai 2012, 12:53

Steffen hat geschrieben:OLG Köln - Az. 6 W 242/11

Die erwirkte Anordnung an den Provider wurde aufgehoben. Natürlich betrifft es alle dazugehörigen IP-Adressen. Keine rechtskräftige Auskunft - keine rechtskräftige Abmahnung (für alle im Beschluss enthaltenden IP-Besitzer).

VG Steffen

Fast vergessen. Interessant für Abgemahnte (falls es welche geben sollte) mit Gestattungsanordnung gegenüber Telekom -
Landgericht Köln, Az. 218 O 216/11. Dieser Beschluss ist nichtig, das heißt - keine resultierende Abmahnung!
Hallo Steffen,

ich habe mal eine kurze Rückfrage zu deinen oben zitierten Infos. Erstmal vielen Dank dafür und allgemein für deine Arbeit die du hier leistet...hut ab!

Ich versuche mich nach wie vor in die Materie reinzuarbeiten, allerdings fehlt mir an einigen Stellen das Fachwissen und an Zeit mangelt es mir im Moment leider auch! Ich habe mir das Urteil natürlich durchgelesen und dabei ist mir die ein oder andere Frage in den Kopf gekommen und ich hoffe das du mir diese beantworten kannst!

1. Wo kann ich die betroffenen IP-Adressen recherchieren?
2. Lässt sich herausfinden, wann die Dame ihre Abmahnung bekommen hat?
3. Sind dann nicht alle Abmahnungen vor der o. g. hinfällig, aufgrund der "Fehlerhaften" bzw. nicht nachweislich fehlerfreien Software?
4. Würde es Sinn machen für alle eine Beschwerde einzureichen...so könnte man S&P doch das Geschäft ordentlich vermiesen!?

Ich wäre dir sehr dankbar, wenn du mir da weiterhelfen könntest!

MfG

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#539 Beitrag von Steffen » Mittwoch 30. Mai 2012, 15:04

[quoteemMisterRoyce]Ich versuche mich nach wie vor in die Materie reinzuarbeiten, allerdings fehlt mir an einigen Stellen das Fachwissen und an Zeit mangelt es mir im Moment leider auch![/quoteem]
So richtig Zeit habe ich eigentlich auch nicht, aber ich investiere sie gerne für Dich! ;)
  • Beschwerdeverfahren der Dame: OLG Köln - Az. 6 W 242/11
  • Gestattungsanordnung (§ 101 IX UrhG): Landgericht Köln, Az. 218 O 216/11
Die erwirkte Anordnung an den Provider wurde durch das OLG aufgehoben. Natürlich betrifft es alle dazugehörigen IP-Adressen, ergo alle Abmahnungen.

Solange S&P seine Log-Firma kein Gutachten besitzt, macht es immer Sinn für ein Beschwerdeverfahren à la OLG Köln - Az. 6 W 242/11. Man sollte sich aber hier nicht all zu viel Zeit lassen, denn man wird wohl so schnell als möglich ein Gutachten erstellen lassen. Kosten Beschwerdeverfahren werden wohl ca. bei 75 € liegen.

VG Steffen

Isley
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#540 Beitrag von Isley » Mittwoch 30. Mai 2012, 16:04

Steffen hat geschrieben:Solange S&P seine Log-Firma kein Gutachten besitzt, macht es immer Sinn für ein Beschwerdeverfahren à la OLG Köln - Az. 6 W 242/11. Man sollte sich aber hier nicht all zu viel Zeit lassen, denn man wird wohl so schnell als möglich ein Gutachten erstellen lassen. Kosten Beschwerdeverfahren werden wohl ca. bei 75 € liegen.
Ich habe einen Anwalt bezüglich dieses Beschwerdeverfahrens angesprochen. Der hat gemeint:

- das es eine Beschwerdefrist (beim Gericht) von 2 Wochen gibt die in meinem Fall natürlich längst verstrichen ist
- das es gerichtlich bislang nicht entschieden worden ist, was passiert wenn die Auskunftsvoraussetzungen nicht vorgelegen haben, aber die Auskunft schon erteilt worden ist
- das man von einem solchen Beschluss des Gerichts in Köln höchstens profitieren könnte, wenn es zu einem Prozess kommt in dem die Gegenseite Anwaltskosten und Schadensersatzforderungen geltend macht und dann das Gericht wegen dieses Beschlusses zu der Auffassung kommt, dass ein Beweisverwertungsverbot vorliegt. Da aber auch sowas noch nie vorgekommen ist, ist es bestenfalls unklar, ob die Rechtswidrigkeit dieser Gestattungsanordnung sich überhaupt irgendwie auf die bereits verschickte Abmahnung auswirkt.

Somit kann ich nur den Fazit ziehen, dass es ein Wunschtraum bleiben muss, sich effektiv damit wehren zu können, einen solchen Beschluss zu erwirken.
Die einzige Situation die ich noch sehen könnte, in der das hier Sinn machen würde, ist wenn man absolut einen Prozess sucht und dafür natürlich jeden Trumpf gebrauchen kann, den man nur irgendwie in die Finger bekommen kann.

Wegen den 2 Wochen Frist gibt es also noch einen viel stärkeren Grund sich beeilen zu müssen, als nur die Tatsache das der Logger sich sicherlich schnellstmöglich so ein Gutachten erstellen lassen wird.

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