[quoteemGero]Andererseits: Ist es nicht so, dass die Internetprovider etc. die Daten nach spätestens 7 Monaten löschen müssen? Das hieße doch aber auch, dass viele
"Beweise" nach 7 Monaten vernichtet sind?[/quoteem]
Das Grundproblem, im Rahmen des Auskunftsverfahrens nach § 101 Abs. 9 UrhG, wird erst ein Sicherungsbeschluss erlassen (damit nicht nach 7 Tagen
oder sofort gelöscht wird) danach eine Gestattungsanordnung. Liegt diese dann dem Provider vor, beauskunftet er die gespeicherten Daten und löscht sie.
Es gibt vonseiten des Providers - keine - Daten mehr diesbezüglich.
[quoteemGero]Ist es richtig, dass die Kanzleien in der Regel auch erst 2-3 Jahre später klagen?
Wenn es also klar ist, dass der Abgemahnte sonst nichts bezahlt. Dann müsste man die 19 Klagen ja in Relation mit den Abmahnungen von 2007 in Relation
setzen. Und das dürften deutlich weniger sein, als die von 2010. (finde dazu leider wieder keine Statistik)[/quoteem]
Der Betroffene (- verständlich -) möchte immer Sicherheit, eine Tabelle, eine Zahl, eine Aussage, am besten jemand, der ihn an der Hand nimmt und ihm
jeden Schritt vorsagt, am Besten noch selbst tätigt. Es gibt keinen perfekten Weg - sowie keine Kosten. Jeder muss sich aber letztendlich entscheiden,
ob er Sicherheit oder Risiko will!
Wir haben eine empfohlene Vorgehensweise, die lautet - Stand letzter Aktualisierung November 2010 -,
- 1. Abgabe einer mod. UE
2. nicht zahlen
3. Akteneinsicht
Diese beruht auf Erfahrungen vieler Abgemahnten. Es ist einfach sichtbar, dass derjenige, der sich danach richtet und anwendet eine gute Chance hat mit nur
einem blauen Auge davon zu kommen. Vonseiten der Abmahner ist keine große Klagefreundlichkeit zu erkennen. Sicherlich hat keiner eine Glaskugel, aber
wenn statistisch 2010 ca. 575.800 Personen abgemahnt wurden und dagegen statistisch ca. 150 Personen nur verklagt wurden, gibt die Statistik uns recht.
Aber und darauf weisen wir immer hin, besteht für einen renitenten Nichtzahler ein Risiko. Dieses Risiko lautet, das ich trotz abgegebener mod. UE auf die
Kosten der Abmahnung verklagt werden könnte.
Eine Abmahnung ist kein Kinderspiel. Man befindet sich hier in einem Rechtsstreit. Wenn man aber die Risiken abwägt, muss man auf das Ergebnis kommen
- es ist überschaubar. Auch wenn es jetzt absolut überheblich klingt,
Jeder Betroffene, der eine mod. UE abgibt und nicht zahlt, hat ein Risiko von ca. 1.200 € +/- 200 € pro Abmahnung, was bei 0,026 % liegt.
Das heißt, man hat im (Regel-)Klagefall die Kosten vergleichsweise mit einem Winterunfall (Kotflügel) mit dem Auto.
Dabei gehen wir immer von dem schlimmsten Fall aus, des Verlierens bzw. Verglichenes. Es macht sich doch niemand die Mühe, wenn er betont, das er
unschuldig zu sein, das Gewinnen einzurechnen.
Das bedeutet, unsere empfohlene Vorgehensweise eines Abgemahnten basiert auf zwei Komponenten:
- 1. Ein Anwalt ist notwendig, aber erst mit Erhalt einer Klageschrift
2. Schweigende Verteidigung - keine unnötigen Argumente für die Gegenseite.
Das bedeutet, man hat erst bedeutende Kosten, wenn es wirklich zu einem Prozess käme und man das Verlieren schon einplant.
VG Steffen