Abmahnungen von Sasse, Bachelin und Lichtenhahn Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

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wutzefreck68
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#21 Beitrag von wutzefreck68 » Donnerstag 11. November 2010, 18:45

Wenn Sasse+Partner was abmahnt dann nie ohne Grund...die Vorgehensweise ist immer gleich Logprotokoll+richterl. Beschluss...die gehen bis zum Schluß d.h. Gericht die sind da knallhart...du kommst ums zahlen net herum fürchte ich und musst wie ich einen Vergleich eingehen...STEFFEN wird dir alles erklären wie du vorgehen musst!
Das ist nur MEINE persönliche Meinung..natürlich können STEFFEN-andere+du völlig anderer Meinung sein....

Dalmatinac
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#22 Beitrag von Dalmatinac » Donnerstag 11. November 2010, 19:06

Oje, hört sich gar nicht gut an...und was meint Steffen dazu?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#23 Beitrag von Steffen » Freitag 12. November 2010, 00:12

Das ist ganz einfach:

Der Abgemahnte sollte:
  • 1. Mod. UE (Link: http://abmahnwahn-dreipage.de, l.2. v.o.) abgeben

    Versand:
  • 1-mal per Telefax und/oder E-Mail (Fristwahrung)
  • 1-mal per Einschreiben (mit Einwurf oder Rückschein)
  • 1-mal Hinzuziehung eines Zeugen (ab 18) der gegebenenfalls den Inhalt, die korrekte Adressierung und
    Versand beeiden kann.
  • 2. Nichtzahlen

    Reaktion auf weitere Post
  • vom Anwalt - keine (archivieren + ignorieren)
  • vom Gericht:
    (a) Mahnbescheid - allein, Widerspruch innerhalb 14 Tage
    (b) Klageerhebung - sofort einen Fachanwalt beauftragen.
Natürlich, Sasse & Partner ist klagefreundlicher als andere Kanzleien. Das
ist eben das Risiko, wenn ich mich für das Nichtzahlen entscheide.

Jeder sollte beachten, das hier ist kein Kinderspiel!

VG Steffen

Dalmatinac
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#24 Beitrag von Dalmatinac » Freitag 12. November 2010, 12:08

Wenn ich Euch richtig verstanden habe bleibt mir nichts Anderes übrig ausser abzuwarten und schauen was passiert?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#25 Beitrag von Steffen » Freitag 12. November 2010, 12:23

[quoteemDalmatinac]Wenn ich Euch richtig verstanden habe, bleibt mir nichts Anderes übrig, außer abzuwarten und schauen
was passiert?[/quoteem]

Das Problem, wir geben Dir unsere Empfehlungen weiter. Entscheiden musst Du Dich allein.
Wir haben eine einheitliche Vorgehensweise.
Der Abgemahnte sollte:
  • 1. Mod. UE (Link: http://abmahnwahn-dreipage.de, l.2. v.o.) abgeben

    Versand:
  • 1-mal per Telefax und/oder E-Mail (Fristwahrung)
  • 1-mal per Einschreiben (mit Einwurf oder Rückschein)
  • 1-mal Hinzuziehung eines Zeugen (ab 18) der gegebenenfalls den Inhalt, die korrekte Adressierung und
    Versand beeiden kann.
  • 2. Nichtzahlen

    Reaktion auf weitere Post
  • vom Anwalt - keine (archivieren + ignorieren)
  • vom Gericht:
    (a) Mahnbescheid - allein, Widerspruch innerhalb 14 Tage
    (b) Klageerhebung - sofort einen Fachanwalt beauftragen.
Es muss sich aber jeder im Klaren sein, wenn er nicht zahlt, es ist ein Risiko - auch wenn gering - vorhanden.
Und dieses ist, ich kann auf die Kosten der Abmahnung verklagt werden, wenn ich nur die mod. UE abgebe
und nicht zahle.

Beim Beispiel eines Besuches in einem Fußballstadium besteht ein Risiko, dass Du, wenn der Ball ins Aus getreten
wird, als der Eine unter 120.000 Besuchern das Ei an die Omme bekommst. Es kann Dir vielleicht jemand
Mathematisch es ausrechnen, aber eine Garantie kann keiner ausstellen, dass Du verschont bleibst. Aber auch
nicht, dass Du mit Kopfschmerzen nach Hause gehst.

So isses

VG Steffen

tonysly
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#26 Beitrag von tonysly » Dienstag 16. November 2010, 07:56

Hallo zusammen!

Habe ebenfalls im August eine Abmahnung wegen angeblichem Filesharing des Filmes "Splice" von der Kanzlei Sasse und Partner bekommen. Diese hab ich mit einer modifizierten UE und einem Begleitschreiben beantwortet. Daraufhin kam vorgestern (13.11.2010) ein Antwortschreiben in dem steht das meine UE angenommen und akzeptiert wurde aber die Mandantin "Senator Film" trotzdem auf die Zahlung der 800 Euro besteht. Was kann ich jetzt tun?? Wollte einen Vergleich über 400 Euro anbieten den ich allerdings nur in Raten zahlen könnte.... Wäre das der richtige Weg?? Bin am verzweifeln da ich mir keinen Anwalt leisten kann....!

Gruß Olly

ellow kwent
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#27 Beitrag von ellow kwent » Mittwoch 1. Dezember 2010, 21:45

tonysly hat geschrieben:Hallo zusammen!

Habe ebenfalls im August eine Abmahnung wegen angeblichem Filesharing des Filmes "Splice" von der Kanzlei Sasse und Partner bekommen. Diese hab ich mit einer modifizierten UE und einem Begleitschreiben beantwortet. Daraufhin kam vorgestern (13.11.2010) ein Antwortschreiben in dem steht das meine UE angenommen und akzeptiert wurde aber die Mandantin "Senator Film" trotzdem auf die Zahlung der 800 Euro besteht. Was kann ich jetzt tun?? Wollte einen Vergleich über 400 Euro anbieten den ich allerdings nur in Raten zahlen könnte.... Wäre das der richtige Weg?? Bin am verzweifeln da ich mir keinen Anwalt leisten kann....!

Gruß Olly

hallo Olly,

bei mir HAARGENAU DER SELBE FALL!! ... Sasse und Partner,Senator Filmverleih,Film "Splice"
heute habe ich die Antwort auf meine modUE +Begleitschreiben erhalten.
sie nehmen die UE an,aber beharren auf den 800 Euro,haben mir aber eine "Ratenzahlungsvereinbarung" angehängt,die ich "im Original" unterschreiben und zurückschicken soll. Diese sieht vor den Betrag von 859 Euro in 16 Monatsraten à 50 Euro zu begleichen.
Und bei Nichtzahlen wollen sie ihrem Mandantschaft (Senator Filmverleih) "empfehlen unverzüglich gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen"

Nö ich nicht

wie ist es bei dir ausgegangen?? hast du angenommen? noch ein Schreiben geschickt? ignoriert??

würd mich auf antwort freuen!!die geben einem kaum zeit!!

fg Kwent

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#28 Beitrag von Steffen » Donnerstag 2. Dezember 2010, 17:29

Bei mir haargenau derselbe Fall! ... Sasse und Partner, Senator Filmverleih, Film "Splice" heute habe ich die Antwort
auf meine mod. UE +Begleitschreiben erhalten. Sie nehmen die UE an, aber beharren auf den 800 Euro, haben mir aber
eine "Ratenzahlungsvereinbarung" angehängt, die ich "im Original" unterschreiben und zurückschicken soll. Diese sieht
vor, den Betrag von 859 Euro in 16 Monatsraten à 50 Euro zu begleichen. Und bei Nichtzahlen wollen sie ihrer Mandantschaft
(Senator Filmverleih) "empfehlen unverzüglich gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen"
Natürlich, viele Wege führen nach Rom. Man sollte aber immer den Einzelfall und die abmahnende Kanzlei betrachten.
Ab 01.01.2010 wird einheitlich empfohlen:
Der Abgemahnte sollte,
1. Eine mod. UE abgeben
2. nicht zahlen
3. Akteneinsicht ind die Beschlussakte nehmen (ab November 2010, noch nicht einheitlich).

Unsere Vorgehensweise hat zwei wichtige Hintergründe.

1. Man muss die Gegenseite auf einen Showdown hinzubewegen.

Stell Dir vor, es wird abgemahnt, aber keiner geht hin und zahlt.

Gerade 2010 macht deutlich, hier ist, in sehr kurzer Zeit, sehr viel Geld zu verdienen. Abmahnung Filesharing hat sich zu
einem knallharten und teilweise inhumanen Geschäftsmodell entwickelt.

Contra:

Filesharer verstoßen tagtäglich gegen bestehendes Recht; die Rechteinhaber stehen mit dem Rücken an der Wand, Filesharing
gefährdet Arbeitsplätze usw.

Pro:

2010 bringt an den Tag, das insbesondere die Pornoabmahner sowie Sampler- und Chartcontainer-Abmahner finden kein
realistisches Maß mehr und beanspruchen einen abgemahnten Anschlussinhaber über die Gebühr. Folge- und Mehrfachabmahnungen,
bis 10 gegenüber einem Betroffenen, sind trauriger Alltag geworden im Abmahnwahn. Dabei ist der Name unserer Initiative:
Abmahnwahn-Dreipage leider zu treffend. Abmahnwahn, anders kann man es nicht mehr bezeichnen, bei der explosiven Entwicklung.
Jeden Monat sind zusätzliche abmahnende Kanzleien, Rechteinhaber und Werke zu verzeichnen.
.           Mai 2007               Oktober 2010
Werke          62                     3.398
RI             16                       261
Abmahner        5                        44


2. Es gibt keine konsequente Rechtsverfolgung

Es wird nicht jeder verklagt, der eine mod. UE abgibt und nicht zahlt. Wenn man von diesem Jahr ausgeht, gibt es ein Jahr
mit den wenigsten Klagen. Ein Dutzend ungefähr durch N+L am Anfang des Jahres; ca. 20 März/April durch NZGB, ansonsten nur sporadisch;
Rasch klagt deftig aber nur Altfälle; S&P klagt, aber auch nicht jeden mehr, der eine mod. UE abgibt und nicht zahlt.
U+C überhaupt nicht. Von den neuen Abmahnern hört man auch noch nichts in dieser Richtung.

!
Beachte:
  • Es gab Klagen,es gibt Klagen, und es wird Klagen geben.
  • Klagefreundlichkeit ist aber stark rückläufig.
[/b]
Natürlich kann man jetzt ins Feld führen, dass zu viele Zahlen, es die Abmahner nicht mehr nötig haben zu klagen!

Aber.

Man muss sehen, das Risiko bei einer Niederlage vor Gericht, in eine für sich ungünstige Grundsatzentscheidung zu geraten,
ist bei allen beiden Parteien hoch. Im Gegenteil, für den Abmahner höher, da ein negatives Urteil, das Ende seiner Abmahnerei
bedeuten kann.


Fazit:

Die Vorgehensweise der mod. UE + nicht zahlen muss jeder Betroffene befolgen. Natürlich ist das Risiko einer Klage - auch
bei abgegebener mod. UE - gegeben. Aber derjenige, der eine Abmahnung aussitzt, hat die besten Chancen - nur mit einem
blauen Auge davonzukommen. Viele werden die nächsten Aussagen erst einmal nicht verstehen oder nachvollziehen wollen.

Wird man aber doch verklagt und hat keine Verteidigungsstrategie, kann man sich immer noch vor einer Hauptsacheverhandlung
- vergleichen! Es gehört eben zu einem allgemeinen Lebensrisiko dazu.

Die Kosten sind auch überschaubar, da die ganzen Abmahner in der Regel eine Höhe von 1.000,- bis 1.200,- € einklagen. Hier
ist aber der Schadensersatz mit enthalten, der bei keinen groben Schnitzern des Beklagten - meist nie zugesprochen wird.
Das heißt, es wird in der Regel sich nur um die anwaltlichen Gebühren drehen, wo man einem Vergleich immer zugetan ist.
Mann muss einfach die Angst vor dem Schreckgespenst Klage verlieren und nicht übereilt aus irgendwelchen falschen sowie
nicht zutreffenden Existenzängsten - zahlen.


VG Steffen

ellow kwent
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#29 Beitrag von ellow kwent » Donnerstag 2. Dezember 2010, 22:59

Steffen hat geschrieben:
Bei mir haargenau derselbe Fall! ... Sasse und Partner, Senator Filmverleih, Film "Splice" heute habe ich die Antwort
auf meine mod. UE +Begleitschreiben erhalten. Sie nehmen die UE an, aber beharren auf den 800 Euro, haben mir aber
eine "Ratenzahlungsvereinbarung" angehängt, die ich "im Original" unterschreiben und zurückschicken soll. Diese sieht
vor, den Betrag von 859 Euro in 16 Monatsraten à 50 Euro zu begleichen. Und bei Nichtzahlen wollen sie ihrer Mandantschaft
(Senator Filmverleih) "empfehlen unverzüglich gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen"
Natürlich, viele Wege führen nach Rom. Man sollte aber immer den Einzelfall und die abmahnende Kanzlei betrachten.
Ab 01.01.2010 wird einheitlich empfohlen:
Der Abgemahnte sollte,
1. Eine mod. UE abgeben
2. nicht zahlen
3. Akteneinsicht ind die Beschlussakte nehmen (ab November 2010, noch nicht einheitlich).

Unsere Vorgehensweise hat zwei wichtige Hintergründe.

1. Man muss die Gegenseite auf einen Showdown hinzubewegen.

Stell Dir vor, es wird abgemahnt, aber keiner geht hin und zahlt.

Gerade 2010 macht deutlich, hier ist, in sehr kurzer Zeit, sehr viel Geld zu verdienen. Abmahnung Filesharing hat sich zu
einem knallharten und teilweise inhumanen Geschäftsmodell entwickelt.

Contra:

Filesharer verstoßen tagtäglich gegen bestehendes Recht; die Rechteinhaber stehen mit dem Rücken an der Wand, Filesharing
gefährdet Arbeitsplätze usw.

Pro:

2010 bringt an den Tag, das insbesondere die Pornoabmahner sowie Sampler- und Chartcontainer-Abmahner finden kein
realistisches Maß mehr und beanspruchen einen abgemahnten Anschlussinhaber über die Gebühr. Folge- und Mehrfachabmahnungen,
bis 10 gegenüber einem Betroffenen, sind trauriger Alltag geworden im Abmahnwahn. Dabei ist der Name unserer Initiative:
Abmahnwahn-Dreipage leider zu treffend. Abmahnwahn, anders kann man es nicht mehr bezeichnen, bei der explosiven Entwicklung.
Jeden Monat sind zusätzliche abmahnende Kanzleien, Rechteinhaber und Werke zu verzeichnen.
.           Mai 2007               Oktober 2010
Werke          62                     3.398
RI             16                       261
Abmahner        5                        44


2. Es gibt keine konsequente Rechtsverfolgung

Es wird nicht jeder verklagt, der eine mod. UE abgibt und nicht zahlt. Wenn man von diesem Jahr ausgeht, gibt es ein Jahr
mit den wenigsten Klagen. Ein Dutzend ungefähr durch N+L am Anfang des Jahres; ca. 20 März/April durch NZGB, ansonsten nur sporadisch;
Rasch klagt deftig aber nur Altfälle; S&P klagt, aber auch nicht jeden mehr, der eine mod. UE abgibt und nicht zahlt.
U+C überhaupt nicht. Von den neuen Abmahnern hört man auch noch nichts in dieser Richtung.

!
Beachte:
  • Es gab Klagen,es gibt Klagen, und es wird Klagen geben.
  • Klagefreundlichkeit ist aber stark rückläufig.
[/b]
Natürlich kann man jetzt ins Feld führen, dass zu viele Zahlen, es die Abmahner nicht mehr nötig haben zu klagen!

Aber.

Man muss sehen, das Risiko bei einer Niederlage vor Gericht, in eine für sich ungünstige Grundsatzentscheidung zu geraten,
ist bei allen beiden Parteien hoch. Im Gegenteil, für den Abmahner höher, da ein negatives Urteil, das Ende seiner Abmahnerei
bedeuten kann.


Fazit:

Die Vorgehensweise der mod. UE + nicht zahlen muss jeder Betroffene befolgen. Natürlich ist das Risiko einer Klage - auch
bei abgegebener mod. UE - gegeben. Aber derjenige, der eine Abmahnung aussitzt, hat die besten Chancen - nur mit einem
blauen Auge davonzukommen. Viele werden die nächsten Aussagen erst einmal nicht verstehen oder nachvollziehen wollen.

Wird man aber doch verklagt und hat keine Verteidigungsstrategie, kann man sich immer noch vor einer Hauptsacheverhandlung
- vergleichen! Es gehört eben zu einem allgemeinen Lebensrisiko dazu.

Die Kosten sind auch überschaubar, da die ganzen Abmahner in der Regel eine Höhe von 1.000,- bis 1.200,- € einklagen. Hier
ist aber der Schadensersatz mit enthalten, der bei keinen groben Schnitzern des Beklagten - meist nie zugesprochen wird.
Das heißt, es wird in der Regel sich nur um die anwaltlichen Gebühren drehen, wo man einem Vergleich immer zugetan ist.
Mann muss einfach die Angst vor dem Schreckgespenst Klage verlieren und nicht übereilt aus irgendwelchen falschen sowie
nicht zutreffenden Existenzängsten - zahlen.


VG Steffen

Hallo Steffen,vielen herzlichen Dank für deinen Beitrag!!
das ist sehr hilfreich und - muss ich zugeben- beruhigend!
insbesondere für diejenigen,die in dem Feld noch keine Erfahrungen haben und in Panik zu geraten drohen.
Sehr empfehlenswertes Forum für alle Betroffenen!!

also ich halte mich jetzt daran und lege das Schreiben erstmal ad acta ( mit dem Bewusstsein, ein gewisses Restrisiko und eine Klageschrift zu riskieren.) die Rechtsanwaltskanzlei S+P soll schließlich dafür bekannt sein , wenige Abmahnungen zu verschicken, dafür aber den Fall bis zum Schluss durchzuziehen.

Im Schreiben steht nämlich weiterhin,eine weitere "außergerichtliche Mahnung wird nicht erfolgen ".
Da muss ich also wohl damit rechnen dass als nächstes ein Schreiben von offizieller Stelle erfolgen könnte...

Naja jedefalls,ich bleib am Ball

beste grüße, Kwent

Spritzgebäck
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#30 Beitrag von Spritzgebäck » Mittwoch 22. Dezember 2010, 05:05

Hallo,

bin jetzt leider auch von Sasse & Partner abgemahnt worden. Ich habe mich die letzten 12 Stunden mit dem Thema beschäftigt und mich eingelesen. Werde den vorgeschlagenen Schritten 1. mod. UE 2. nicht zahlen 3. abwarten und hoffen folgen, auch wenn die Kanzlei S+P oft zu klagen scheint, ich hoffe es geht gut.

Ich habe nur noch eine Frage an diejenigen, die eine mod. UE verschickt haben: ihr sagt, ihr hättet zusammen mit dieser auch ein Begleitschreiben verschickt? Was sollte in so einem Begleitschreiben drinstehen? Ist diese notwendig/empfehlenswert? Habe darüber leider keine Informationen gefunden bisher...

Vielen Dank schonmal im Voraus, und ich wünsche allen ein frohes Weihnachtsfest.

Spritzgebäck
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#31 Beitrag von Spritzgebäck » Mittwoch 22. Dezember 2010, 23:35

Vielen Dank Grazer57!

Habe mir jetzt überlegt, lieber doch etwas zu bezahlen, jedoch nicht die vollen 800€. Da die Kanzlei anscheinend oft klagt, wäre ich auf der "sichereren" Seite, wenn ich einen anderen Wert als die 800€ mit ihr verhandle, richtig? Gibt es hierfür auch ein Musterschreiben o. Ä? Ist dieses Vorhaben überhaupt zu empfehlen?

Vielen Dank und ein frohes Fest,

Spritzgebäck

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#32 Beitrag von Steffen » Donnerstag 23. Dezember 2010, 00:03

[quoteemSpritzgebäck]Habe mir jetzt überlegt, lieber doch etwas zu bezahlen, jedoch nicht die vollen 800€. Da die Kanzlei anscheinend
oft klagt, wäre ich auf der "sichereren" Seite, wenn ich einen anderen Wert als die 800€ mit ihr verhandle, richtig?
Gibt es hierfür auch ein Musterschreiben o. Ä? Ist dieses Vorhaben überhaupt zu empfehlen?[/quoteem]

Ganz so wild ist es auch nicht mehr. Auch bei Sasse & Partner kommt man mit unserer Vorgehensweise am Weitesten.

Vorgehensweisen eines Abgeahnten

Sollte es dann zu einer Klage wirklich kommen, ist man mit einer Vergleichssumme von ca. EUR 500,- dabei.

Also ruhig aussitzen und keine vorschnellen Zahlungen.

VG Steffen

Spritzgebäck
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#33 Beitrag von Spritzgebäck » Mittwoch 29. Dezember 2010, 05:10

Hallo Steffen und vielen Dank für deine Antwort.

Beim Folgen der Vorgehensweise eines Abgemahnten ist mir beim Punkt Akteneinsicht etwas aufgefallen:

In meiner Abmahnung ist ein Datei-Hash der angeblich angebotenen Datei enthalten. Diesen habe ich bei torrentz.com eingegeben und kein Ergbeniss gefunden. Auch bei Google finde ich nichts.

Was hat das jetzt zu bedeuten?

Soll ich trotzdem noch einen Antrag auf Akteneinsicht stellen?

Bin leider etwas verwirrt.

Vielen Dank schonmal im voraus!

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#34 Beitrag von Steffen » Mittwoch 29. Dezember 2010, 11:23

Spritzgebäck hat geschrieben:Beim Folgen der Vorgehensweise eines Abgemahnten ist mir beim Punkt Akteneinsicht etwas aufgefallen:
In meiner Abmahnung ist ein Datei-Hash der angeblich angebotenen Datei enthalten. Diesen habe ich bei torrentz.com eingegeben
und kein Ergbeniss gefunden. Auch bei Google finde ich nichts.
Was hat das jetzt zu bedeuten?
Soll ich trotzdem noch einen Antrag auf Akteneinsicht stellen?
Bin leider etwas verwirrt.

Hallo @Spritzgebäck,

wir sind der Meinung, wenn man - nach 99,99% der Foren-User - unberechtigt abgemahnt wird (die 00,01 % bin ich) sollte man nicht nur
Hirnlos zahlen oder sich vergleichen, sondern alle Möglichkeiten ausschöpfen, um sich zu wehren.

1. Mod. UE (2. Link, v. l. o) + nicht zahlen
Mod. UE ist Pflicht, ansonsten, wer bitte schön zahlt für etwas, was er nicht gewesen ist?

2. Hat man jetzt Zeit, seine mögliche Strategie festzulegen, sich weiter zu informieren und zu wehren. Sollte eine Klage letztendlich
wirklich kommen, die Vorbereitung dazu dauern mindestens 1 Jahr. Das heißt, niemand drängelt. Wenn man dann doch verklagt wird, hält
es man nach dem Vergleichsgerede von Netzwelt.de/Forum,
Zitat:
[…]Ihr solltet also schon selbst entschieden haben, ob Ihr Euch nur vergleichen wollt, oder mit mehr Risiko vorgehen wollt. Ohne Urteile
gibt‘s aber auch keine "Entlastungsurteile", auf die man sich ggfs. berufen kann.
[…]

- Zum sich wehren - gehört aber auch, die eigene Akteneinsicht am Beschluss-LG. Warum? Man kann, wenn Fehler vorliegen, sie erkennen
und resultierend einerseits ein Beschwerdeverfahren anstreben. Mit dessen Erfolg wäre der entsprechende Beschluss nichtig und unterläge
dem Beweisverwertungsverbot. Anderseits wurde etwas anderes fehlerhaft beauskunftet, dem LG etwas anderes glaubhaft gemacht, IP-Dreher,
usw., hat man Futter für die eigene Verteidigung.

- Die Überprüfung des entsprechenden File-Hash im Beschluss, ist dabei doch nur ein Teil des Ganzen. Wer hier nicht
zurechtkommt, kann Kontakt aufnehmen per PN oder E-Mail.

Natürlich, das haben wir verschwiegen, der entsprechende Foren-User muss seine Anonymität aufgeben und im Antrag seinen Klarnamen +
Anschrift einschreiben, zum AG seines Wohnortes fahren und selbst lesen (wenn er die Kopierkosten scheut), und leider hat dadurch das
LG mehr Arbeit als unbedingt notwendig.

VG Steffen

Fabi2703
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#35 Beitrag von Fabi2703 » Mittwoch 29. Dezember 2010, 11:25

Sodale da hier eineige von euch auf nachricht warten wie es weiter geht nach einer "ihr könnt mich mal gerne haben" antwort an Sasse und deppen weitergeht den kann ich nun eine antwort geben^^


Frage vorab.... wie lange brauchen sasse und partner für eine antwort?

Und wer denen gegenwind machen will kann bei seinem anbieter anfragen ob man zu dem besagten zeitpunkt wirklich die IP hatte welche in dem schreiben angemahnt wird.

Bei mir war es auch der Film "The Expendables"
:op
Wozu geh ich eigendlich mit meinen Jungs in Kino um den da mit gutem sound zu sehen wenn dann so en kack kommt?


ES kam absolut nichtsmehr..... (bis jetzt)

die Antwort stelle ich Auszugsweise auch mal mit rein
"
RAe Sasse & Partner
Eppendorfer Weg 93a
20259 Hamburg




Widerspruch

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich widerspreche hiermit Ihrem Schreiben vom XX11.2010
Aktenzeichen XXXXXXXXXXXXX in allen Punkten.

Zu dem Zeitpunkt auf welchen sie sich in dem Schreiben berufen:

XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

War ich nachweislich in meiner Dienststelle in der XXXXXXXXX XXXXXXXX in XXXXXXXX
Der von mir besessene Laptop war mit in der Dienststelle.

Daraus schließt sich das ich die beschuldigte Tat nicht begangen haben kann.
Mein WPA/WPA2 gesicherter Router war zu diesem Zeitpunkt folglich unüberwacht.

Demnach kann ich mir nicht erklären wie über meinen Anschluss die angeblich begangene Urheberrechtsverletzung begangen werden konnte.

Mit freudlichen Grüßen


XXXXXXXX XXXXXXXXXX

"

Wie ihr bei mir seht habe ich den kleinen Bonus das ich Soldat bin und es mehr als genug Zeugen gibt das ich mich zu dem besagten Zeitpunkt auch in der Kaserne befand... ;)

Und laut einem bekannten der den mist schon erfolgreich hinter sich hat (ohne was zu zahlen) sind die kosten bei 100€ gedeckelt also mer als nen hunni dürfen die nich verlangen.... da ihr nur "störer" und nicht der bösewicht seit wenn jmd in euer wlan netz eingedrungen is... also kann man euch nur zur unterlassung bringen und NICHT zu schadensersatz..... also einfach ne "könnt mich ma lieb haben" antwort schreiben mit ner guten begründung und am besten zeugen und kassenzettel das ihr nicht daheim wart... (die haben sicherlich eure freunde und familie aufbewahrt) aber achtet darauf das keine EC belege dabei sind die nicht zu eurer karte gehören *fg*




Wenn sich die Spaßvögel wieder melden lass ich es euch wissen ansonsten wartet auf die schon eine Liste mit 180 unterschriften das ich in der kaserne war... will zu gerne sehen wie denen die Ohren schlackern wenn se sehen das mein Major und die gesamte stabskompanie hinter mir steht... der gute herr major hatte da zufälligerweise unsere beförderungen bei einer abendlichen veranstaltung bekannt gegeben und durchgeführt :)


Und da ich meine das Sasse hundert pro mitliest noch ne kleine nachricht an euch^^
Nö ich nicht und :,.: zu eurer post sage ich :-= und kloppe sie in die TONNE und sage im sinne der Bundeswehr meinen lieblingsspruch " ANTRAG ;m= "

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#36 Beitrag von Steffen » Mittwoch 29. Dezember 2010, 15:37

O.k.. Widerspruch gegen eine Abmahnung?! Natürlich kann man Gott und der Welt widersprechen. Ich kenne aber niemand,
wo es Erfolg hatte, denn der Gesetzgeber spricht dem RI regelmäßig den Unterlassungsanspruch zu. Das heißt, die
Wiederholungsgefahr ist nur auszuräumen mit der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Ein weiteres Grundproblem bei der Abmahnung, das erst einmal nicht von Interesse ist, ob Du ins Kino gehst oder nicht.
Denn es wurde eine offensichtliche Rechtsverletzung festgestellt, die von Deinem Anschluss aus getätigt wurde. Du als
AI bist verantwortlich, was über den Anschluss vorgeht. Hast Du die Prüfpflichten verletzt, kannst Du als Störer
zumindest für die AG haftbar gemacht werden. Dabei ist die Ermittlung des wahren Verletzers nicht mehr notwendig. Das
nennt man dann Störerhaftung. Deshalb kann die Liste Deiner Kameraden und des Majors, nur ein Bestandteil der Abmahnung
sein. War den der Anschluss während Deiner Abwesenheit aus, vom Strom genommen (+Zeugen) oder hat ihn eventuelle jemand
aus dem Familienverbund benutzt (Belehrungen + Kontrollen), wenn eine Fremdbenutzung vorliegt - wer und wie, wenn ein
technischer Fehler vorliegt, welcher + Beweis.
Sonst bist Du als AI in einem möglichen Prozess, schnell der Spaßvogel.

Wenn man die mod. UE abgegeben hat, nicht zahlt, haben die 3 Jahre (Verjährung) Zeit, alle rechtlichen Schritte einzuleiten
oder anzuwenden.

VG Steffen

Lydia1989
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#37 Beitrag von Lydia1989 » Freitag 7. Januar 2011, 17:11

Hallöchen,

WICHTIG: an alle, die diese Abmahn-Mail bekommen haben.
Es handelt sich hierbei um Betrüger!!! Sogar dasselbe Aktenzeichen steht auf jeder Mail!

Lasst also die Finger davon, löschen und ignorieren, ja nichts überweisen!

LG

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#38 Beitrag von Steffen » Freitag 7. Januar 2011, 18:24

kann mir jemand so eine e-mail weiterleiten?

danke, an steffen.steinwiesen@t-online.de

vg steffen

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#39 Beitrag von Steffen » Freitag 7. Januar 2011, 19:35

Unser Tipp:
Die E-Mail löschen und ignorieren!


Freitag, den 07.01.2011


Derzeit werden von Betrügern im Namen der Kanzlei Sasse und Partner “Abmahnungen” per E-Mail versandt. Es soll der Eindruck erweckt
werden die Abmahnung stamme von der Kanzlei Sasse und Partner, es handelt sich aber um eine so genannte Fake- bzw. Betrugs E-Mail.  


Wörtlich lautet diese:

Helge Sasse
Krausnickstraße 22
D-10115 Berlin
www.sasse-partner.com
Antwort-Mail: abmahnung.sasse@Safe-mail.net

Mein Zeichen: W-85134452-S24
Bitte immer angeben

Klage wegen Urheberrechtsverletzung pornografischen Materials
Forderungs- und Vollstreckungsabteilung


Berlin, den 06.01.2011

Guten Tag,

in obiger Angelegenheit ...

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#40 Beitrag von Steffen » Freitag 7. Januar 2011, 23:02

Pressemitteilung:
Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte



Die Kanzlei Sasse & Partner informieren über Betrugsversuche durch gefälschte Abmahnungen per E-Mail

Am 07.01.2011 erhielten wir um 12.45 Uhr erstmalig Kenntnis darüber, dass versucht wird in krimineller
Absicht und offenbar in erheblichem Umfang unter Ausnutzung des Namens unserer Rechtsanwaltskanzlei zu
betrügen.

Hierbei werden Abmahnungen unter dem Titel „Klage wegen Urheberrechtsverletzung pornografischen Materials“
offensichtlich wahllos per E-Mail versendet. Der oder die Täter geben hierbei vor, die Senator Entertainment
AG zu vertreten und fordern unter der Vorspiegelung falscher Tatsachen zur Zahlung eines einmaligen Betrages
in Höhe von EUR 100,- auf. Nur wenn dieser Betrag gezahlt werde, so der Inhalt der E-Mail, werde das bereits
eingeleitete Ermittlungsverfahren nicht weiter verfolgt. Die „Abmahnungen“ werden unter dem Namen unseres
Partners Rechtsanwalt Helge Sasse versendet. Enthalten ist auch ein Link auf unsere Homepage.

Der oder die Täter machen sich offenbar den Umstand zu Nutze, dass unsere Kanzlei regelmäßig Schutzrechtsver-
warnungen für diverse Mandanten ausspricht und hierdurch einen gewissen Ruf erworben hat. Wir weisen darauf
hin, dass die von uns erstellten Abmahnungen immer in schriftlicher Form und auf unserem Briefpapier verschickt
werden. In kürzester Zeit erhielten wir am 07.01.2011 weitere Anrufe und E-Mails von mehreren “Abgemahnten“,
sodass zu vermuten ist, dass der oder die Täter hier massenhaft tätig geworden sind.

Wir haben umgehend Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet und zudem einen deutlich sichtbaren Warnhinweis auf
unsere Homepage aufgenommen. Wir raten allen Empfängern solcher E-Mails dringend, keine Zahlungen zu leisten
und die E-Mail einfach zu ignorieren.


Hamburg, den 7.1.2011


Rechtsanwälte Sasse & Partner
Neumühlen 17
22763 Hamburg

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