Hallo Steffen,
erst einmal Respekt für Deine Ruhe und fachspezifische Hingabe zu diesem Thema.
Ich möchte trotzdem gern zu den angemerkten Punkten etwas sagen:
Steffen hat geschrieben:
Bitte einmal trotz emotionalem Hintergrund
eine gewisse Sachlichkeit wahren!
1. Ob jemand Geld ausgeben will für eine Waffe,
das behaltet mal schön für Euch.
2. Es gibt eine klare Gesetzeslage, hört einfach
auf filezusharen!
3. Keine Erklärungen diesbezüglich.
VG Steffen Site-Admin
zu 1.) Entschuldigung dazu, habe mich gehen lassen.
zu 2.) Es gibt keine klare Gesetzeslage! Das fängt bereits bei der 100 EUR-Deckelung an. Es gibt die Regelung des einfachen Verstoßes wofür nur die Deckelung
auf diesen Betrag gilt. Was ein einfacher Verstoß ist, wird nirgends explizit festgelegt und muss im Laufe einer Verhandlung erst geklärt werden. Dafür gilt in diesem
Fall der Gerichtstand Hamburg, was allein schon ein Kostenfaktor an sich ist. Außerdem scheinen die OLG's in Hamburg rabiater mit dem UrhG umzugehen und die
Anwälte eher zu unterstützen als in anderen Ländern. Auch das widerspricht einer klaren Rechtslage, da sonst alle OLG's an einem Strang ziehen würden.
Halten wir uns mal an die Wahrscheinlichkeit eines vorsätzlich und unerwünschten Fremdzuganges auf dem eigenen WLAN-Netz, du scheinst es ja auszuschließen mit Deinem Hinweis. Man hat laut Gesetzt nachzuweisen, dass zu der Tatzeit der Rechner nicht gelaufen ist und zusätzlich nachzuweisen, dass das System zu diesem Zeitpunkt ausreichend geschützt war. Diese Beweise sind praktisch unmöglich darzubringen. Wo ist also das Recht des Anschlussinhabers geblieben der mit dieser Situation konfrontiert ist?
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Es kann nicht sein, dass es in Deutschland mittlerweile eine Lobby für diese Anwaltsabmahnungen gibt, welche mit dem Geld der Steuerzahler die Gerichte mit
diesen überzogenen Abmahngebühren beschäftigen. Keiner sagt, dass es nicht gerechtfertigt ist Filesharing-User mit einer Abmahnung abzustrafen. Aber hat sich
mal jemand gegen die Unverhältnismäßigkeit der Höhe der Abmahnstrafe gerichtlich erfolgreich aufgelehnt!?! Da sind schwerere Vergehen in anderen Feldern des Strafrechts
günstiger.
Ich habe mal eine Frage offener Art: Haben bereits mehrere Privatpersonen die Verhandlung gewonnen wenn es zur Klage gekommen ist?
Am Anfang bin ich auch mit der notwendigen Sachlichkeit an die Sache herangegangen. Nachdem ich aber bemerkt habe, dass man als Privatperson eigentlich
beim äußersten Ende keine Chance hat, sehe ich das Ganze etwas emotionaler. Ich habe viele Foren durchgelesen, und ohne Ausnahme wird bei allen empfohlen
die modUE zu senden und dann auszuharren. Ich glaube nicht dass dadurch die Gesamtsituation besser wird.
Danke für's Durchlesen und die eine oder andere Meinung zu diesem Thema.
Beste Grüße
Methos