Abmahnungen von Sasse, Bachelin und Lichtenhahn Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

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abzocke
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#141 Beitrag von abzocke » Montag 11. Juli 2011, 13:09

Supermops hat geschrieben:Ein einfacher Superdrohübertölpelungsbettler bringt so aus dem Gleichgewicht. Ich amüsiere mich jedes Mal über die fast perfekte Wortwahl dieser Deutschnegierer. Aber wenn es Einahmen bringt. Du spürst jetzt selbst das Bedürfnis,eh es teuerer wird, zu zahlen. Leider Gottes tun das Einige nach dieser Nötigung!
Hat für Sasse nich Guardeley geloggt? Dann würde ich mir eh keine Sorgen machen.
Seufz, Mops
Jeb Guardeley hat für Sasse geloggt ,macht dies aber immer noch.Bin bei zukünftigen Verhandlungen gespannt, inwieweit den eidesstaatlichen Erklärungen dieser Loggerbude von den Gerichten noch Glauben geschenkt wird.

Nach dem Urteil am Landgericht Berlin können die mit Guardeley zusammen arbeitenden Kanzleien wohl nicht allen erstes behaupten das die verwendete Software zu 100% beweissicher ist....

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#142 Beitrag von Steffen » Montag 11. Juli 2011, 15:36

[quoteemabzocke]Jeb, Guardeley hat für Sasse geloggt, macht dies aber immer noch. Bin bei zu-künftigen Verhandlungen gespannt, inwieweit den eidesstaatlichen Erklärungen dieser Loggerbude von den Gerichten noch Glauben geschenkt wird.
Nach dem Urteil am Landgericht Berlin können die mit Guardeley zusammen-arbeitenden Kanzleien wohl nicht allen erstes behaupten, das die verwendete Software zu 100% beweissicher ist ...[/quoteem]

Ich hatte es schon einmal gesagt, das man sich bei aktuellen Klagen von S&P etwas zu früh freut, denn das US-amerikanische Verfahren mit seinen deutschen Anlagen findet definitiv, total, absolut - keine - Anwendung. Nicht weil ich es will, sondern weil ich es weiß!

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#143 Beitrag von Steffen » Montag 11. Juli 2011, 16:34

[quoteemMitleser]Evtl. weil die verteidigenden Anwälte mal wieder nicht ihre Hausaufgaben gemacht haben, sondern ihren Fokus mal wider auf den "ominösen Dritte" oder auf das Aushandeln eines Vergleichs richteten?
Ich denke, dass man das mal so klar sagen sollte! Es ist doch ein Armutszeugnis, wenn sich US-amerikanische Anwälte eine DEUTSCHE (!), noch mal: eine DEUTSCHE ... nd noch einmal: eine DEUTSCHE Gerichtsentscheidung besorgen, aber die DEUTSCHEN Anwälte das nicht hinbekommen! Ich nenne das: schlampige Arbeit deutscher Abgemahntenanwälte![/quoteem]

Blabla-Meter Baxters Beitrag:

Bild


Mein lieber Baxter,

obwohl ich in der Frühschichtwoche sehr launisch bin (liegt wohl daran, dass ich 04:00 Uhr aus der Furzmulle muss), trotzdem einige freundliche Gedanken.

Bevor man schießt, sollte man schon einmal selbst überlegen. Die Abmahnung der Leipziger Log-Firma ist von 2009, der Widerspruch zur EV zwar von 2011, in diesem Fall geht es zwar auch um Guardelay , aber hier im speziellen i.V.m. der Kanzlei BB.

Die Aussage von mir bezog sich aber auf aktuelle Klagen der Kanzlei S&P! Zwar ist hier ebenfalls Guardelay involviert, aber mit anderen Verträgen + Software. Deshalb ist ein Ummünzen der deutschen Anlagen des US-amerikanischen Verfahren nicht durchführbar und wird auch nicht angewandt. Ob es Dir/Euch/mir passt oder nicht.

Deshalb brauch ich auch nicht die zwei Fragen beantworten. Zeigt es deutlich, man kann nicht alles über einen Kamm scheren und es kommt immer auf dem Einzelfall an.


Blabla-Meter Steffens Beitrag:

Bild


Danke an @Supermpops (LInk: Blabla-Meter)



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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#144 Beitrag von Steffen » Montag 11. Juli 2011, 17:38

Du hast natürlich wie immer Recht!

:an :an

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#145 Beitrag von abzocke » Montag 11. Juli 2011, 18:19

Wenn ich diesen
link richtig interpretiere sieht es für mich schon nach einer Entscheidung aus, die nicht nur den amerikanischen Markt betrifft:

http://abmahnung-blog.de/urheberrecht/k ... och-klagen

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#146 Beitrag von Steffen » Montag 11. Juli 2011, 19:53

Wir können uns doch streiten, bis die Fetzen fliegen. Jeder
beharrt auf seinem Standpunkt.

Fakt:
Es wird bei aktuellen S&P-Klagen keine Anwendung finden.
Egal wer, was schreibt.


VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#147 Beitrag von Gero » Mittwoch 13. Juli 2011, 14:48

hallo zusammen!

So, auch ich habe kürzlich den sogenannten "Bettelbrief" bekommen, also ein zweites Schreiben
in dem meine mod.UE angenommen wurde und weiterhin auf die 800€ Zahlung bestanden wird.

Bei mir ergibt sich jetzt folgender Fall:
Ich hätte Zugang zu einem Rechtsanwalt, der mich quasi kostenlos verteidigen würde, allerdings nicht
auf Urheberrechtsverletzung spezialisiert ist. Dieser Rechtsanwalt hat jetzt vorgeschlagen ein Schreiben zu
verfassen, in dem er beschreibt, dass ich zu dem besagten Zeitpunkt nicht am Ort des Geschehens war, und
würde dies auch so gut es eben geht "belegen".

Außerdem möchte er beschreiben, wie mein WLAN gesichert war.


Macht das Sinn? Man könnte argumentieren, dass S&P eventuell keinen Bock darauf haben, sich mit jemandem zu streiten,
bei dem eventuell das Durchhaltevermögen wegen geringer Anwaltskosten höher ist oder vielleicht sogar auch die
Niederlagenwahrscheinlichkeit höher ist.


Oder auf jeden Fall die weitere ignorieren Schiene fahren und möglichst wenige Informationen preisgeben?

Ich weiß, diese Fragen tauchen immer wieder auf. Aber irgendwie kann ich nichts dagegen tun, man möchte halt,
dass feststeht, das auch bei einem selbst alles im Lot ist ;-)

Gruß,
Gero

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#148 Beitrag von Anischerl » Donnerstag 14. Juli 2011, 18:04

[...]Am 22.06.2011; 11:00 Uhr; Sitzungssaal A005 - AG Hamburg
findet eine Verhandlung statt (Kläger: Senator Film/S&P)[...]


Ein Klagefall, wo der Beklagte sagt: Bis zum BGH und noch viel weiter! ;)

Hallo Steffen,
weiß man denn, wie dieses Klageverfahren ausgegangen ist???
LG Anischerl

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#149 Beitrag von Steffen » Donnerstag 14. Juli 2011, 18:11

Yep, der Termin fand statt. Beklagter krank. Es wird ein Vergleich
vonseiten des Gerichts angestrebt. Wie sich der Beklagte letztendlich
entscheidet (bis zum BGH und viel weiter), wird mitgeteilt.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#150 Beitrag von basty » Donnerstag 14. Juli 2011, 21:15

Hallo,
ich habe am.XX.07.2011 auch eine Abmahnung von S&P für ein Film bekommen und förderung von 800,-€
OK, modUE per Email und FAX gesendet und am nächsten Tag das Einschreiben.

2 Tage nach dem ich das Email gesendet habe kommt schon das nächste brief von S&P wo die eingang der modUE bestädigt wird und die förderung von 800,-€ bleibt weiter + neue zahlungs termin!

Sind die immer so schnell mit Bettelbriefen???

Die Log firma ist "Guardley Ltd." wenn ich es richtig versanden habe der Verweis auf die ist unsicher. Wie gut ist das für mich wenn es vieleicht zu klage kommt?

DANKE!!

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#151 Beitrag von Anischerl » Freitag 15. Juli 2011, 02:42

@abzocke hat geschrieben:

Man sieht wieder einmaL WIE BEWEISSICHER DIESE FIRMEN ARBEITEN:Ich hoffe bei zukünftigen verfahren kommt dies mit auf den Tisch.Falls ja sieht es für Verklagte wohl nicht allzu schlecht aus.Zumindest wenn sie bis januar geloggt und abgemahnt wurden[/quote]

Verstehe nicht ganz...........was hat das bitte mit ".....wenn sie bis januar geloggt und abgemahnt wurden"....zu tun???
Hat sich nach Januar da was geändert?????

Anischerl
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#152 Beitrag von Anischerl » Freitag 15. Juli 2011, 04:21

@mitleser hat geschrieben:

Also: Welche Möglichkeiten gibt es im SEHR UNWAHRSCHEINLICHEN Klagefall? M.M.n. z.B. unter anderem diese:
Ha Ha ha.......unwahrscheinlichen Klagefall??? Ich habe es erlebt - nach erster Abmahnung sofortige
Klage!!!............also von wegen "unwahrscheinlichen".....


Es fällt auf: In all diesen Fällen belastet man im Grunde sich selbst bzw. sein eigenes Umfeld! Ich meine: Das muss nicht sein!
Was soll denn der Quatsch........irgenwie muss man sich doch zur Wehr setzen und die Frist einer Klageschrift einfach mal so verstreichen zu lassen, geht garnicht, denn dann wird man auch bei Abwesenheit einfach verurteilt!

Von daher: Wie kann man den Richter zum Zweifeln bringen? Wo sind die Angriffspunkte, welche Fakten stehen uns als "Waffen" zur Verfügung?
Ja ja......schon richtig. Ich frage mich auch, welche Waffen habe ich als Privatperson. Eigentlich überhaupt keine außer, ich nehme mir einen Fachanwalt in der Hoffnung, dass er mich sehr gut vertritt.

""Schuld" oder "Unschuld" spielt absolut KEINE Rolle. Ja wo sammer denn??? Ich dachte wir sind vor GERICHT, da sollte Schuld oder Unschuld eine verdammt wichtige Rolle spielen!!!!

Zum Einen hat man ja schließlich durch das Nichtzahlen bereits zum Ausdruck gebracht, man sei "unschuldig" und zum Anderen kann es KEINER nachprüfen. Es liegt somit nur an einem selbst! Dabei gilt: Standhaft bleiben!
Keiner nachprüfen.........sieht man ja......diese Firmen prüfen es ja doch nach, deshalb überhaupt diese Abmahnungen. Die Frage ist doch, wie kann man sich als User wehren, wenn die Vorfürfe nicht berechtigt sind??


Tschüß, Baxter :roll: :roll:
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#153 Beitrag von Anischerl » Freitag 15. Juli 2011, 04:26

abzocke hat geschrieben:Wenn ich diesen
link richtig interpretiere sieht es für mich schon nach einer Entscheidung aus, die nicht nur den amerikanischen Markt betrifft:

http://abmahnung-blog.de/urheberrecht/k ... och-klagen

Vielen lieben Dank für Deinen LINK - einfach super!!! Habe derzeit ein Gerichtsverfahren am Hals und ich glaube, ich diesen Link ganz gut gebrauchen, sprich als TIPP meinem Rechtsanwalt zusenden, falls er ihn noch nicht gelesen hat oder darüber noch nicht Bescheid weiß - schließlich sind Rechtsanwälte auch nur Menschen, die nicht alles wissen können.

Also...."DANKSCHÖN". LG Anischerl

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#154 Beitrag von Anischerl » Freitag 15. Juli 2011, 04:51

Oder auf jeden Fall die weitere ignorieren Schiene fahren und möglichst wenige Informationen preisgeben?

@Gero

Ich kann aus bitterer Erfahrung Dir nur raten, zunächst mod.UE dieser web-site ausdrucken, auf Deinen Fall gemüntzt ausfüllen unterschreiben und mit EINSCHREIBEN/RÜCKSCHEIN, evtl. vorab per fax an die klagende Kanzlei zu schicken. KEINE weiteren Aussagen treffen.l
ABWARTEN.............Sollte tatsächlich eine Klageschrift bei Dir eingehen, dann kannst Du immer noch, BITTE NUR, einen fachspezifischen Rechtsanwalt einschalten und bitte auf die angegebene Frist achten!!!
Ein "normaler" Rechtsanwalt kann Dir hier leider nicht weiterhelfen. So.....aber bis dahin.......KEINERLEI Angaben oder
Telefonate mit der gegnerischen Kanzlei. Mach es wie die anderen hier......hab Geduld und warte einfach ab!!!. Ich
war viel zu ehrlich........das hat mir NICHT genützt - im Gegenteil!!!
Bin echt bespannt wie es bei Dir weitergeht. Auf alle Fälle viel Geduld und Gelassenheit, gelle???
LG Anischerl

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#155 Beitrag von Gero » Freitag 15. Juli 2011, 10:00

hallo kirchi, hallo Anischerl,

danke für eure Meinungen. Ich werde den Brief nun einfach ignorieren und dem RA sagen,
dass er keinen Brief schreiben soll.

Bin auch gespannt, wie es weitergeht ;-)

LG,
Gero

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#156 Beitrag von solfire » Freitag 15. Juli 2011, 19:10

Also ich habe langsam das Gefühl, das zumindest Sasse & Partner ihre Strategie ändern, besonders im Hinblick darauf, das es ja doch sehr verbreitet ist, eine modUE abzugeben und dann nicht zu zahlen. Und ich denke die wollen dem einen Riegel vorscheiben.

Warum ich darauf komme? Ja. Zum einen habe ich viel gelesen auf den einschlägigen Seiten das letzte Jahr über und mir auch das Video zu Sasse & Partner bei RA Dr. Wachs angeschaut. Zum anderen habe ich gerade mal wieder Post bekommen, die das auch in Teilen bestätigt (siehe weiter unten).

Mal zu meinem Fall:

- Abmahnung erfolgte am 04.01.2011 und wurde sofort mit einer modUE beantwortet
- Vertragsstrafe 5001,00€ und Pauschalbetrag 800,00€
- Abgemahnt wurde der Film "The Expandables" von Splendid Film GmbH
- Ermittelt wurden die Daten am 08.09.2010 durch die Firma Guardaley Ltd.

Dann war lange Zeit Ruhe, bis am 14.07.2011 ein neues Schreiben in der Post lag - mit der Annahme der modUE und der erneuten Forderung nach den Kosten von 800,00€. Fristsetzung zur Zahlung 14 Tage und Androhung der rechtlichen Geltendmachung.

Was mich nun zum Nachdenken zwingt ist die Anlage! Die Anlage ist ein Gerichtsurteil des Amtsgericht Hamburg vom 08.04.2010, was ja durchaus sehr aktuell ist. Interessant ist, das es da nur rein um die Störerhaftung geht. Der Beklagt wurde zu einem Schadensersatz von 250€ verurteilt, bei einem Streitwert von 15.000€.

Anmerkung: Was ist eigentlich aus der Berücksichtigung des §97a UrhG geworden, der Abmahnungen auf 100€ deckelt? Hier hat doch ganz klar die Bundesregierung im Januar die Gerichte angewiesen, diesen anzuwenden (Quelle: ZDF WISO vom 10.01.2011)!

Durch das Schreiben, das Gerichtsurteil und den Informationen von RA Wachs vermute ich jetzt folgendes:

Jeder, der eine modUE abgibt und sich später nicht "vergleicht" wird dann letztenendes doch verklagt. Und ganz ehrlich - ich habe schon auf einen solchen Strategiewechsel gewartet (dank der modUE und "nicht zahlen" Praxis).

Mir stellt sich nun die Frage, was man jetzt am besten tun soll!?

- weiter auf die ganzen Schreiben / Bettel-und Drohbriefe nicht reagieren
- einen Vergleich ohne RA anstreben, mit dem Verweis auf das Urteil und dann die 250€ als Vergleichszahlung
- einen RA aufsuchen (in meinem Fall RA Wachs, da ich in HH wohne), um für eine Klage / Vergleich gerüstet zu sein
- die Forderung von 800€ begleichen (fällt aus!)

Ich würde das ganz gerne vom Tisch haben und ja es darf etwas Geld kosten, aber in Maßen! Am liebsten ware mir Punkt 2, da es der günstigste wäre. Beim Gerichtsverfahren wären es ja die 250€ plus Gerichts- und Anwaltskosten, was schon sehr viel werden kann und die 800€ garantiert übersteigt (deswegen auch die neue Taktik bei S&P). Vergleich mit RA zusammen wäre auch gut, aber da weiss ich nicht was ein RA kostet.

Da ich bis jetzt ja erstmal alles richtig gemacht habe und auch alles lückenlos Dokumentieren kann, wie siehts da eigentlich mit Hilfe aus der "Kriegskasse" aus, wenn ich es auf ein Verfahren ankommen lasse?

Sollte Interesse an dem Anhang bzw. des Urteils vom AG Hamburg bestehen, kann ich es gerne einscannen und als *.pdf weitergeben.

Ich bin gespannt, was Ihr dazu sagt.

abzocke
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#157 Beitrag von abzocke » Freitag 15. Juli 2011, 19:33

Diese Anlage bekommt jeder Sasse Kunde mitgeschickt um den Druck aufrecht zu erhalten.Sorry,aber scheint bei dir ja gelungen zu sein.und was die 250 Euro angeht.Was ist denn mit den Anwaltskosten bezüglich der Abmahnung. Die mußt du doch auch begleichen.Also nichts mit 250 Euro.Sieht wohl eher so aus :250 Schadensersatz+Anwaltkosten.

Dieses Urteil von Sasse ist aber ein Einzelurteil.....

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#158 Beitrag von solfire » Freitag 15. Juli 2011, 20:15

abzocke hat geschrieben:Dieses Urteil von Sasse ist aber ein Einzelurteil.....
Kannst Du das belegen?

Ansonsten habe ich ja auch geschrieben, das es bei einem Verfahren zu 250€ plus Anwaltskosten kommt. Druck habe ich nicht, aber mich stört, das es keine wirklichen Informationen für "nach der modUE" gibt. Auch frage ich mich, warum nie ein Grundsatzurteil nach §97a UrhG zustande kommt - in meinen Augen ist es eine klare Missachtung der bestehenden Gesetze durch die Gerichte (Auslegung als gewerblich statt privat). Und bei den Klageorten werden auch nur die gewählt (HH,K,MUC), die die Rechteinhaber begünstigen. Hierbei zweifel ich auch die Neutralität der Gerichte an. Aber ein Grundsatzurteil in HH wäre der Hammer und das Aus für die Abmahnindustrie in der jetzigen Form! Man darf ja nochmal träumen dürfen.

Also wieder abwarten. Die Frage ist nur, ab wann man wirklich zum RA gehen sollte. Dem gerichtlichen Mahnbescheid kann ich ja gerade noch selber wiedersprechen, das ist kein Problem. Also kommt gleich schon die Klageerhebung (im schlimmsten Fall), oder erst nach dem Einspruch des Mahnbescheids... Dann kann ich, wie ich hier auf Seite 2 Steffen's Beitrag entnehme, vor der Verhandlung von einen Vergleich von 500€ erziehlen!??? Plus meinen RA den ich ja dann benötige oder auch nicht???

Was anderes; In wie weit kann das aktuelle Vorgehen gegen die Guardaley Ltd. den Fall beinflussen im Bezug auf Nachfolgenden Text?
Zum sich wehren - gehört aber auch, die eigene Akteneinsicht am Beschluss-LG. Warum? Man kann, wenn Fehler vorliegen, sie erkennen und resultierend einerseits ein Beschwerdeverfahren anstreben. Mit dessen Erfolg wäre der entsprechende Beschluss nichtig und unterläge dem Beweisverwertungsverbot. Anderseits wurde etwas anderes fehlerhaft beauskunftet, dem LG etwas anderes glaubhaft gemacht, IP-Dreher, usw., hat man Futter für die eigene Verteidigung.

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#159 Beitrag von Steffen » Freitag 15. Juli 2011, 23:40

S&P ist recht flott dieses Jahr unterwegs in puncto Klagen. Aber sicherlich wird bestimmt nicht jeder Nichtzahler letztendlich auch verklagt. Jeder der eine mod. UE abgibt und sich für das nicht Zahlen entscheidet, muss einfach mit dem Risiko leben, das er auf die Kosten aus der Abmahnung verklagt werden könnte. Gering, sicherlich aber ca. 1.000 - 1.200 EUR.

§97 a II UrhG fand bis jetzt - nur einmal - hinsichtlich eines Songs Anwendung am AG Frankfurt (Az. 30 C 2353/09-75). Ansonsten wird die Anwendung regelmäßig verneint.
Aber ein Grundsatzurteil in HH wäre der Hammer und das “Aus“ für die Abmahnindustrie in der jetzigen Form! Man darf ja noch mal träumen dürfen.
„Ich weiß, dass Träume nur in Erfüllung gehen, wenn man selbst etwas dafür tut.“
Morgan Freeman (*1937), amerik. Filmschauspieler

Die Frage ist nur, ab wann man wirklich zum RA gehen sollte.
Mit Erhalt des Hinweisbeschlusses zur Durchführung eines schriftlichen Vorverfahrens mit beigefügter Klageschrift wendet man sich an RA Dr. Wachs!

Was anderes; inwieweit kann das aktuelle Vorgehen gegen die Guardaley Ltd. den Fall beeinflussen im Bezug auf nachfolgenden Text?
Akteneinsicht nehmen, dann weißt Du es!

„Ich weiß, dass Träume nur in Erfüllung gehen, wenn man selbst etwas dafür tut.“
Morgan Freeman (*1937), amerik. Filmschauspieler


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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#160 Beitrag von basty » Dienstag 19. Juli 2011, 00:57

Habe modUE versendet, Mail. FAX und Einschreiben. Leider hat meine Frau der Post beleg veggeworfen :roll:
Von S&P habe ich im zwetem brief "bestätigung der Eingang der Unterlassungserkläung" bekommen. Reicht das für den fall das es mit S&P weiter geht?

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