
VG Steffen
Warum? Es ist doch ein ganz normaler Vorgang. Nach den Querelen hinsichtlich des berühmten Kornmeier-Fax haben sich logischerweise DigiProtect und Kornmeier getrennt. Jetzt hat Schalast die Forderungen von Kornmeier übernommen und schreibt jeden renitenten Nichtzahler an und unterbreitet ihm ein neues Vergleichsangebot.Diese ganzen Schreiben sind echt eine riesen Frechheit!
Als hätte die ein "dummer" Praktikant geschrieben...
Zuerst einmal hattest Du dir doch etwas gedacht, als Du dich für die Variante: “mod. UE + nicht zahlen“ entschieden hast. Was hat sich denn jetzt daran geändert. Weil ein Folgeschreiben kam, auch noch von einer anderen Kanzlei, mit einer gemäßigten Forderung?Was jetzt tun? Ich bin mir unsicher. Anwalt einschalten, gar nichts machen, UE nochmals übersenden, bezahlen (194 Euro)?
Yep.Dann quasi handeln nach dem Motto: aussitzen und wenn was kommt kann ich immer noch einen Anwalt einschalten?
Die Klagefreundlichkeit ist allgemein nicht hoch, so dass man das Risiko eingehen kann abzuwarten. Sollte wirklich etwas von Gericht kommen, dann beauftragt Du einen AW.Oder hätte ich mit dieser Verfahrensweise Nachteile, die ich gerade nicht erkennen kann?
Wenn wir von der Eilbedürftigkeit ausgehen, reden wir von einem Zeitfenster von ungefähr 14 Tagen nach VersandB_Cassidy hat geschrieben:Damals hatte ich allerdings aufgrund einer mittelprächtigen Beratung gar nicht auf das 1. Schreiben reagiert.
D.h. keine mod. UE geschickt. Da ich nun hier im Forum einige Beiträge gelesen haben, war das nicht sonderlich
schlau. Im aktuellen Schreiben ist allerdings keine UE, die ich unterschreiben soll, dabei.
Was sollte man tun?
a) weiterhin aussitzen + nicht zahlen
b) modUE nachreichen (ggf. Datum rückdatieren) + aussitzen + nicht zahlenel Chupa Cabra hat geschrieben:Das die JETZT noch mit einer Einstweiligen Verfügung um die Ecke kommen ist eher unwahrscheinlich, aber nicht
unmöglich!
Der RI hat immer noch einen Anspruch auf eine UE.
Na, nan, na. Nicht so voreilig. Dann schreibst Du Schalast an, und forderstKann ich bedenkenlos den Streitgegenstand aus dem 2. Schreiben nutzen?