Abmahnungen von Schalast & Partner
Re: Abmahnungen von Schalast & Partner
Es hindert dich doch niemand daran, es anzunehmen!
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
Re: Abmahnungen von Schalast & Partner
Hallo zusammen,
ich habe das selbe wie xamoel bekommen :D
"So Far so Good" oder wie war das?!
Jetzt sindse auch endlich mal darauf gekommen, das Weihnachten nicht bevorsteht (so wie fraggle geschrieben hat) sondern schon längst vorbei ist, haben allerdings nur das "weihnachten" aus dem Textbaustein rausgelöscht ...
Das ganze Klingt nun so:
"Bevor jedoch Maßnahmen für die weitere gerichtliche Verfolgung eingeleitet werden, sind wir vor dem Hintergrund des Anwaltswechsels, Ihnen das einmalige Angebot zu unterbreiten, die Angelegenheit durch Zahlung von € 194,00..." bla bla bla
Diese ganzen Schreiben sind echt eine riesen Frechheit!
Als hätte die ein "dummer" Praktikant geschrieben...
Nicht nur die Titel sind falsch, sondern noch nichtmal eine richtige Satzstellung kriegense hin.
Diese Leute sind echt das letzte!!!!
Aber mal noch so zwischenrein:
Hat einer von euch von Scharlach ähhh Schalast & P. mittlerweile noch einen 2. Brief nach dem Vergleichsangebot bekommen?
Gabs da mal auch nicht Angebote von 99 EUR???
Gruss und *hang looose*
Oschè
ich habe das selbe wie xamoel bekommen :D
"So Far so Good" oder wie war das?!
Jetzt sindse auch endlich mal darauf gekommen, das Weihnachten nicht bevorsteht (so wie fraggle geschrieben hat) sondern schon längst vorbei ist, haben allerdings nur das "weihnachten" aus dem Textbaustein rausgelöscht ...
Das ganze Klingt nun so:
"Bevor jedoch Maßnahmen für die weitere gerichtliche Verfolgung eingeleitet werden, sind wir vor dem Hintergrund des Anwaltswechsels, Ihnen das einmalige Angebot zu unterbreiten, die Angelegenheit durch Zahlung von € 194,00..." bla bla bla
Diese ganzen Schreiben sind echt eine riesen Frechheit!
Als hätte die ein "dummer" Praktikant geschrieben...
Nicht nur die Titel sind falsch, sondern noch nichtmal eine richtige Satzstellung kriegense hin.
Diese Leute sind echt das letzte!!!!
Aber mal noch so zwischenrein:
Hat einer von euch von Scharlach ähhh Schalast & P. mittlerweile noch einen 2. Brief nach dem Vergleichsangebot bekommen?
Gabs da mal auch nicht Angebote von 99 EUR???
Gruss und *hang looose*
Oschè
Re: Abmahnungen von Schalast & Partner
Warum? Es ist doch ein ganz normaler Vorgang. Nach den Querelen hinsichtlich des berühmten Kornmeier-Fax haben sich logischerweise DigiProtect und Kornmeier getrennt. Jetzt hat Schalast die Forderungen von Kornmeier übernommen und schreibt jeden renitenten Nichtzahler an und unterbreitet ihm ein neues Vergleichsangebot.Diese ganzen Schreiben sind echt eine riesen Frechheit!
Als hätte die ein "dummer" Praktikant geschrieben...
Dieses kann man annehmen oder ablehnen.
Dass man sich keine große Arbeit machen will (und bestimmt nicht jede Akte ausführlich studieren), zeigt doch die Tatsache, das die abgemahnten Werke mit denen aus dem LG Beschluss durcheinander gewürfelt werden. Hier wird man die Strategie verfolgen, wer zahlt, ist gut, wer nicht, ist auch gut. Hauptsache nicht so viel Arbeit!
Einfach die empfohlenen Vorgehensweisen eines Abgemahnten beachten!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
Re: Abmahnungen von Schalast & Partner
Ich habe gestern (04.06.11) auch ein identisches Schreiben von Schalast & Partner wie Xamoel bekommen.
Hatte auch damals 2009 eine mod. UE abgegeben und seitdem nichts mehr von Kornmeier & Partner gehört.
Was jetzt tun? Ich bin mir unsicher. Anwalt einschalten, gar nichts machen, UE nochmals übersenden, bezahlen (194 Euro)?
Wenn ich nicht reagiere habe ich die Befürchtung, dass noch was nach kommt, wenn ich bezahle, habe ich die Befürchtung, dass die sich mit anderen Anwälten kurzschließen und noch mehr Forderungen kommen, da es sich damals um einen Sampler handelte, auf dem sich das abgemahnte Lied von Aquagen befand. Abgesehen davon wäre es ja quasi ein Schuldeingeständnis.
Dem entgegen spricht allerdings, dass der Betreff des Abmahnschreibens nicht auf das damalige Lied bezieht, sondern auf einen anderen Titel von Aquagen, sprich "So far so good". Also vielleicht doch nicht reagieren, weil sich das Schreiben auf einen falschen Titel bezieht?
Wer kann helfen?
Hatte auch damals 2009 eine mod. UE abgegeben und seitdem nichts mehr von Kornmeier & Partner gehört.
Was jetzt tun? Ich bin mir unsicher. Anwalt einschalten, gar nichts machen, UE nochmals übersenden, bezahlen (194 Euro)?
Wenn ich nicht reagiere habe ich die Befürchtung, dass noch was nach kommt, wenn ich bezahle, habe ich die Befürchtung, dass die sich mit anderen Anwälten kurzschließen und noch mehr Forderungen kommen, da es sich damals um einen Sampler handelte, auf dem sich das abgemahnte Lied von Aquagen befand. Abgesehen davon wäre es ja quasi ein Schuldeingeständnis.
Dem entgegen spricht allerdings, dass der Betreff des Abmahnschreibens nicht auf das damalige Lied bezieht, sondern auf einen anderen Titel von Aquagen, sprich "So far so good". Also vielleicht doch nicht reagieren, weil sich das Schreiben auf einen falschen Titel bezieht?
Wer kann helfen?
Re: Abmahnungen von Schalast & Partner
Zuerst einmal hattest Du dir doch etwas gedacht, als Du dich für die Variante: “mod. UE + nicht zahlen“ entschieden hast. Was hat sich denn jetzt daran geändert. Weil ein Folgeschreiben kam, auch noch von einer anderen Kanzlei, mit einer gemäßigten Forderung?Was jetzt tun? Ich bin mir unsicher. Anwalt einschalten, gar nichts machen, UE nochmals übersenden, bezahlen (194 Euro)?
Du hast eine mod. UE abgegeben, das reicht aus!
Für was willst Du jetzt 200 EUR für einen Anwalt ausgeben? Um entweder die 194 EUR (das wären dann 200 EUR eigener AW + 194 EUR = 394 EUR) zu bezahlen oder sie nicht zu bezahlen. Das ist doch unlogisch.
Einfach weiter aussitzen.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
Re: Abmahnungen von Schalast & Partner
Hallo Steffen,
danke für die schnelle Antwort.
Dann quasi handeln nach dem Motto: aussitzen und wenn was kommt kann ich immer noch einen Anwalt einschalten?
Oder hätte ich mit dieser Verfahrensnachweise Nachteile, die ich gerade nicht erkennen kann?
Gruß
Ralf
danke für die schnelle Antwort.
Dann quasi handeln nach dem Motto: aussitzen und wenn was kommt kann ich immer noch einen Anwalt einschalten?
Oder hätte ich mit dieser Verfahrensnachweise Nachteile, die ich gerade nicht erkennen kann?
Gruß
Ralf
Re: Abmahnungen von Schalast & Partner
Yep.Dann quasi handeln nach dem Motto: aussitzen und wenn was kommt kann ich immer noch einen Anwalt einschalten?
Die Klagefreundlichkeit ist allgemein nicht hoch, so dass man das Risiko eingehen kann abzuwarten. Sollte wirklich etwas von Gericht kommen, dann beauftragt Du einen AW.Oder hätte ich mit dieser Verfahrensweise Nachteile, die ich gerade nicht erkennen kann?
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
Re: Abmahnungen von Schalast & Partner
Hallo,
auch ich bin nun glücklicher Besitzer einer Bettelbriefs von Schalast in Folge eines ersten Briefs, der vor Jahren angekommen ist. Das grundlegende Vorgehen steht für mich fest: nicht zahlen und aussitzen.
Damals hatte ich allerdings auf Grund einer mittelprächtigen Beratung gar nicht auf das 1. Schreiben reagiert. D.h. keine modUE geschickt. Da ich nun hier im Forum einige Beiträge gelesen haben, war das nicht sonderlich schlau. Im aktuellen Schreiben ist allerdings keine UE, die ich unterschreiben soll, dabei.
Was sollte man tun?
a) weiterhin aussitzen + nicht zahlen
b) modUE nachreichen (ggf. Datum rückdatieren) + aussitzen + nicht zahlen
auch ich bin nun glücklicher Besitzer einer Bettelbriefs von Schalast in Folge eines ersten Briefs, der vor Jahren angekommen ist. Das grundlegende Vorgehen steht für mich fest: nicht zahlen und aussitzen.
Damals hatte ich allerdings auf Grund einer mittelprächtigen Beratung gar nicht auf das 1. Schreiben reagiert. D.h. keine modUE geschickt. Da ich nun hier im Forum einige Beiträge gelesen haben, war das nicht sonderlich schlau. Im aktuellen Schreiben ist allerdings keine UE, die ich unterschreiben soll, dabei.
Was sollte man tun?
a) weiterhin aussitzen + nicht zahlen
b) modUE nachreichen (ggf. Datum rückdatieren) + aussitzen + nicht zahlen
Re: Abmahnungen von Schalast & Partner
Genau so dachte ich auch: Unwahrscheinlich aber nicht ausgeschlossen.
Re: Abmahnungen von Schalast & Partner
Wenn wir von der Eilbedürftigkeit ausgehen, reden wir von einem Zeitfenster von ungefähr 14 Tagen nach VersandB_Cassidy hat geschrieben:Damals hatte ich allerdings aufgrund einer mittelprächtigen Beratung gar nicht auf das 1. Schreiben reagiert.
D.h. keine mod. UE geschickt. Da ich nun hier im Forum einige Beiträge gelesen haben, war das nicht sonderlich
schlau. Im aktuellen Schreiben ist allerdings keine UE, die ich unterschreiben soll, dabei.
Was sollte man tun?
a) weiterhin aussitzen + nicht zahlen
b) modUE nachreichen (ggf. Datum rückdatieren) + aussitzen + nicht zahlenel Chupa Cabra hat geschrieben:Das die JETZT noch mit einer Einstweiligen Verfügung um die Ecke kommen ist eher unwahrscheinlich, aber nicht
unmöglich!
Der RI hat immer noch einen Anspruch auf eine UE.
der Abmahnung, wo das Erwirken einer EV sinnvoll ist und ein Richter es absegnet.
Sicherlich und zeigen viele Fälle in den vergangenen Jahren, wird auch nicht immer eine EV erlassen, wenn man
die geforderte mod. UE nicht abgibt. Aber, wenn man eine allgemeine Vorgehensweise empfiehlt mit dem Ziel einer
Kosten- und Risikenminimierung, wird es und muss es immer lauten: “1. mod. UE“. Warum? Die Gefahr einer EV ist
eben nun einmal gegeben und wir können nicht in dem Kaffeesatz lesen.
Das Gefährliche hier, wenn keine mod. UE abgegeben wurde und man keine EV erhält, dass, wenn es später zu einem
Verfahren käme, eine Nichtabgabe -nur- Nachteile für den Abgemahnten zu Folge hat. Hier das Problem, das die
Unterlassungsansprüche nicht verjähren. Werden in der dreijährigen Verjährungszeit die Ansprüche aus der Abmahnung
geltend gemacht, können zu dem Forderungen nach den anwaltlichen Gebühren und vermeintlichen Schadensersatz noch
zusätzlich der Unterlassungsanspruch geltend gemacht werden.
z.B. Abmahnung 1 Lied mit Abgabe einer mod. UE
Es werden die Kosten aus der Abmahnung eingeklagt
1. Anwaltliche Gebühren
1,3 GG RVG (Streitwert 10.000 EUR) - 651,80
Auslagenpauschale - 20,00
_____________________________________________
651,80
2. Schadensersatz - 150,00
_____________________________________________
Gesamt 801,80
z.B. Abmahnung 1 Lied ohne Abgabe einer mod. UE
Es werden die Kosten aus der Abmahnung + der Unterlassungsanspruch eingeklagt
1. Anwaltliche Gebühren
1,3 GG RVG (Streitwert 10.000 EUR) - 651,80 EUR
Auslagenpauschale - 20,00 EUR
_____________________________________________
651,80 EUR
2. Schadensersatz - 150,00 EUR
3. Unterlassungsanspruch - 10.000 EUR
_____________________________________________
Gesamt 10.801,80 EUR
Man könnte hier sogar auf die anwaltlichen Gebühren verzichten, um eben zu beweisen, es geht nicht um eine Massen-
abmahnung oder um die reinen Anwaltsgebühren, sondern -nur- um den Schadensersatz- und Unterlassungsanspruch des
verletzten Rechteinhabers/-verwerters. Endresultat, man bekommt jetzt noch obendrauf, eine UE vom Richter aufs Auge
gedrückt. Und die ist dann meistens, nicht von schlechten Eltern.
Kommt es zu keinem zivilrechtlichen Verfahren, hat man eben alles richtig gemacht.
.......................................................
Was passiert jetzt - 2011?
Es ist doch ein ganz normaler Vorgang. Nach den Querelen hinsichtlich des berühmten Kornmeier-Fax haben sich
logischerweise DigiProtect und Kornmeier getrennt. Jetzt hat Schalast die Forderungen von Kornmeier übernommen und
schreibt jeden renitenten Nichtzahler an und unterbreitet ihm ein neues Vergleichsangebot.
Dieses kann man annehmen oder ablehnen.
Dass man sich keine große Arbeit machen will (und bestimmt nicht, jede Akte ausführlich studieren), zeigt doch die
Tatsache, das die abgemahnten Werke, mit denen aus dem Auskunftsbeschluss durcheinander gewürfelt werden. Hier wird
man die Strategie verfolgen, wer zahlt, ist gut, wer nicht, ist auch gut. Hauptsache nicht so viel (Eigen-)Arbeit.
Deshalb kann nur es als Empfehlung lauten:
1. Wer noch keine mod. UE abgegeben hat,
- versendet eine mod. UE, nach den gängigen Musterschreiben (ohne Rückdatierung, Streitgegenstand aus der
Kornmeier-Abmahnung) + zahlt nicht + kein zusätzliches Begleitschreiben
2. Wer eine mod. UE abgegeben hat,
- abheften und keine Reaktion
3. Zahlt, wenn er genügend Geld übrig hat.
VG Steffen1. Wer noch keine mod. UE abgegeben hat,
- versendet eine mod. UE, nach den gängigen Musterschreiben (ohne Rückdatierung, Streitgegenstand aus der
Kornmeier-Abmahnung) + zahlt nicht + kein zusätzliches Begleitschreiben
2. Wer eine mod. UE abgegeben hat,
- abheften und keine Reaktion
3. Zahlt, wenn er genügend Geld übrig hat.
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
Re: Abmahnungen von Schalast & Partner
Na, nan, na. Nicht so voreilig. Dann schreibst Du Schalast an, und forderstKann ich bedenkenlos den Streitgegenstand aus dem 2. Schreiben nutzen?
(höflich) eine Kopie des Abmahnschreibens an, da Du kein Schreiben hast.
Wenn die Kopie kommt, gibst Du dann auf diesem Werk die mod. UE ab.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
Re: Abmahnungen von Schalast & Partner
Ok- nochmals Danke für den Tipp.
Re: Abmahnungen von Schalast & Partner
Hallo,
ich habe das mit der Verjährungsfrist doch noch nicht so ganz verstanden, glaube ich, ich schildere einfach mal meinen Fall:
Heute hatte ich auch das nette Schreiben von Schalast und Partner in der Post, mit denn allseits bekannten Infos zur Übergabe des Falls von ehemals Kornmeier und Partner / DigiProtect, etc...
Damals (das erste Schreiben kam per 10.07.2008) habe ich mit einer mod. UE darauf reagiert, dann kam noch ein zweites Schreiben mit einem höheren Betrag und schließlich war Ruhe. Im Aufräumwahn und nachdem fast 3 Jahre vergangen waren, habe ich die kompletten Unterlagen in Ablage "P" verschoben.
Das heutige Schreiben setzt mir eine Frist bis zum 05.07.2011 zur Zahlung des Betrages in Höhe von 194 €, bevor weitere Schritte bla bla bla....
Wenn ich davon ausgehe, dass der werte Herr Anwalt den 10.07.2008 als "Stichtag" nimmt, müsste ich ja nur noch 5 Tage aussitzen und dann hat sich die Sache?
Oder wäre das viel zu einfach? ;-)
Viele Grüße,
taya
ich habe das mit der Verjährungsfrist doch noch nicht so ganz verstanden, glaube ich, ich schildere einfach mal meinen Fall:
Heute hatte ich auch das nette Schreiben von Schalast und Partner in der Post, mit denn allseits bekannten Infos zur Übergabe des Falls von ehemals Kornmeier und Partner / DigiProtect, etc...
Damals (das erste Schreiben kam per 10.07.2008) habe ich mit einer mod. UE darauf reagiert, dann kam noch ein zweites Schreiben mit einem höheren Betrag und schließlich war Ruhe. Im Aufräumwahn und nachdem fast 3 Jahre vergangen waren, habe ich die kompletten Unterlagen in Ablage "P" verschoben.
Das heutige Schreiben setzt mir eine Frist bis zum 05.07.2011 zur Zahlung des Betrages in Höhe von 194 €, bevor weitere Schritte bla bla bla....
Wenn ich davon ausgehe, dass der werte Herr Anwalt den 10.07.2008 als "Stichtag" nimmt, müsste ich ja nur noch 5 Tage aussitzen und dann hat sich die Sache?
Oder wäre das viel zu einfach? ;-)
Viele Grüße,
taya
Re: Abmahnungen von Schalast & Partner
@Taya
wann beginnt die verjährungsfrist?
Faustregel
Am Ende des Jahres, indem man das Abmahnschreiben erhalten hat!
z.B.
- Abmahnschreiben erhalten am 12.10.2010
- Beginn der Verjährungsfrist am 31.12.2010/24:00 Uhr
- Ende der Verjährungsfrist am 31.12.2013/24:00 Uhr
wann beginnt die verjährungsfrist?
Faustregel
Am Ende des Jahres, indem man das Abmahnschreiben erhalten hat!
z.B.
- Abmahnschreiben erhalten am 12.10.2010
- Beginn der Verjährungsfrist am 31.12.2010/24:00 Uhr
- Ende der Verjährungsfrist am 31.12.2013/24:00 Uhr
-
- Beiträge: 3
- Registriert: Montag 15. Juni 2009, 23:22
Re: Abmahnungen von Schalast & Partner
Hallo Taya, bei mir genau identisches Verfahren durch Schalast. Derselbe Betrag von 194 € wird auch bei mir gefordert. Bin auch ein wenig unsicher, werde aber erstmal abwarten.
Ein höflicher, dennoch knapp formulierter Antwortbrief von mir, in dem auf die Unterlassungsverpflichtungserklärung (mod UE, selbstverständlich ^^) von 2009 verwiesen wird, ist auf dem Weg.
Ist jetzt nur reine Spekulation meinerseits, aber die Vermutung liegt nahe, als ob durch den verlockend geringen Betrag (Korny wollte 850 € haben) noch eine kleine Restsumme in die Kasse geholt werden soll, da das Hinzuziehen eines Anwalts im Vergleich wahrscheinlich kostpieliger wäre.
Und jetzt mache ich mir erstmal eine Tasse Tee.
Ein höflicher, dennoch knapp formulierter Antwortbrief von mir, in dem auf die Unterlassungsverpflichtungserklärung (mod UE, selbstverständlich ^^) von 2009 verwiesen wird, ist auf dem Weg.
Ist jetzt nur reine Spekulation meinerseits, aber die Vermutung liegt nahe, als ob durch den verlockend geringen Betrag (Korny wollte 850 € haben) noch eine kleine Restsumme in die Kasse geholt werden soll, da das Hinzuziehen eines Anwalts im Vergleich wahrscheinlich kostpieliger wäre.
Und jetzt mache ich mir erstmal eine Tasse Tee.
Re: Abmahnungen von Schalast & Partner
Hallo,
bin neu hier im Forum aber lese schon einige Zeit (aufgrund eigener Betroffenheit) still mit.
Habe ebenfalls am 11.11.2009 ein Schreiben von Kornmeier & Partner erhalten. Die Mod UE wurde in Eigenregie per Einschreiben am 21.11.2009 abgegeben. Dann war Ruhe bis zum heutigen Tag.
Heute Schreiben erhalten von Schalast & Partner mit dem Angebot zur Zahlung von 194,00€ sowie dem Vollmachtsschreiben, unterschrieben von F.Gerckens. Zahlbar bis zum 28.06.2011.
Reagieren ja oder nein ? Nochmals eine Mod UE abgeben (die abgegebene sollte ja eigentlich noch Gültigkeit haben) ? Oder einfach warten und nichts tun ?
bin neu hier im Forum aber lese schon einige Zeit (aufgrund eigener Betroffenheit) still mit.
Habe ebenfalls am 11.11.2009 ein Schreiben von Kornmeier & Partner erhalten. Die Mod UE wurde in Eigenregie per Einschreiben am 21.11.2009 abgegeben. Dann war Ruhe bis zum heutigen Tag.
Heute Schreiben erhalten von Schalast & Partner mit dem Angebot zur Zahlung von 194,00€ sowie dem Vollmachtsschreiben, unterschrieben von F.Gerckens. Zahlbar bis zum 28.06.2011.
Reagieren ja oder nein ? Nochmals eine Mod UE abgeben (die abgegebene sollte ja eigentlich noch Gültigkeit haben) ? Oder einfach warten und nichts tun ?
Re: Abmahnungen von Schalast & Partner
Was passiert jetzt - 2011?
Es ist doch ein ganz normaler Vorgang. Nach den Querelen hinsichtlich des berühmten Kornmeier-Fax haben sich
logischerweise DigiProtect und Kornmeier getrennt. Jetzt hat Schalast die Forderungen von Kornmeier übernommen und
schreibt jeden renitenten Nichtzahler an und unterbreitet ihm ein neues Vergleichsangebot.
Dieses kann man annehmen oder ablehnen.
Dass man sich keine große Arbeit machen will (und bestimmt nicht, jede Akte ausführlich studieren), zeigt doch die
Tatsache, das die abgemahnten Werke, mit denen aus dem Auskunftsbeschluss durcheinander gewürfelt werden. Hier wird
man die Strategie verfolgen, wer zahlt, ist gut, wer nicht, ist auch gut. Hauptsache nicht so viel (Eigen-)Arbeit.
Es ist doch ein ganz normaler Vorgang. Nach den Querelen hinsichtlich des berühmten Kornmeier-Fax haben sich
logischerweise DigiProtect und Kornmeier getrennt. Jetzt hat Schalast die Forderungen von Kornmeier übernommen und
schreibt jeden renitenten Nichtzahler an und unterbreitet ihm ein neues Vergleichsangebot.
Dieses kann man annehmen oder ablehnen.
Dass man sich keine große Arbeit machen will (und bestimmt nicht, jede Akte ausführlich studieren), zeigt doch die
Tatsache, das die abgemahnten Werke, mit denen aus dem Auskunftsbeschluss durcheinander gewürfelt werden. Hier wird
man die Strategie verfolgen, wer zahlt, ist gut, wer nicht, ist auch gut. Hauptsache nicht so viel (Eigen-)Arbeit.
Deshalb kann nur es als Empfehlung lauten:
1. Wer noch keine mod. UE abgegeben hat,
- versendet eine mod. UE, nach den gängigen Musterschreiben (ohne Rückdatierung, Streitgegenstand aus der
Kornmeier-Abmahnung) + zahlt nicht + kein zusätzliches Begleitschreiben
2. Wer eine mod. UE abgegeben hat,
- abheften und keine Reaktion
3. Zahlt, wenn er genügend Geld übrig hat.
VG Steffen1. Wer noch keine mod. UE abgegeben hat,
- versendet eine mod. UE, nach den gängigen Musterschreiben (ohne Rückdatierung, Streitgegenstand aus der
Kornmeier-Abmahnung) + zahlt nicht + kein zusätzliches Begleitschreiben
2. Wer eine mod. UE abgegeben hat,
- abheften und keine Reaktion
3. Zahlt, wenn er genügend Geld übrig hat.
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
Re: Abmahnungen von Schalast & Partner
Hallo zusammen , habe auch so nen netten Brief bekommen mit der Aufforderung 194.- zu Zahlen die Sache läuft bei mir seid Jan 2009 habe da die Modifizierte Unterlassungserk. abgegeben worauf ich auch eine Antwort bekam und bis gestern ruhe hatte .Da die neue Kanzlei ja scheinbar schon länger zugange ist was ich hier so lese ist meine Frage halt wie gehts jetzt weiter und hat hier schon jemand vor längerer Zeit ein Schreiben bekommen von Schalast und Partner und ws wurde unternommen ??
Danke im vorraus für die Infos
Danke im vorraus für die Infos