Abmahnungen von Kornmeier & Partner
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
Danke Steffen für deine Antwort.
Also ist das Standard Vorgehen mit modifizierter UE immer noch möglich?
Ändert sich durch diesen Schriftverkehr etwas an der Verjährungsfrist?
Abmahnung kam 2010, Antwort von RA auch 2010, jetzt erneut Antwort von Kornmeier 2013.
Ende 2013 müsste das ganze dann doch verjährt sein, wenn ich nur eine UE schreibe?
Also ist das Standard Vorgehen mit modifizierter UE immer noch möglich?
Ändert sich durch diesen Schriftverkehr etwas an der Verjährungsfrist?
Abmahnung kam 2010, Antwort von RA auch 2010, jetzt erneut Antwort von Kornmeier 2013.
Ende 2013 müsste das ganze dann doch verjährt sein, wenn ich nur eine UE schreibe?
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
[quoteemauxiborn]Also ist das Standard Vorgehen mit modifizierter UE immer noch möglich?[/quoteem]
Natürlich.
[quoteemauxiborn]Ändert sich durch diesen Schriftverkehr etwas an der Verjährungsfrist? Abmahnung kam 2010, Antwort von RA auch 2010, jetzt erneut Antwort von Kornmeier 2013. Ende 2013 müsste das ganze dann doch verjährt sein, wenn ich nur eine UE schreibe?[/quoteem]
Was ich nicht verstehe, wenn ich einen RA für die außergerichtliche Abwicklung meiner Abmahnung beauftrage, sollten doch alle Tätigkeiten beinhaltet sein, so dass ich nicht wegen jeder neuen Anfrage oder Schriftsatz neu zahlen muss. Natürlich wird bei einem eventuellen Gerichtsverfahren eine Neubeauftragung + Zahlung notwendig. O.K.
Man muss sich doch immer im Klaren sein: Wenn ich nicht zahle gilt - entweder Verjährung oder Klage!
Wenn ich keine mod. UE abgegeben habe -geht es nicht mehr in Richtung EV- kann aber in Richtung Unterlassungsklage gehen, wo die Anwaltsgebühren gar nicht mit eingefordert werden müssen, sondern später und separat. Die Entscheidung, wie Du dich letztendlich entscheidest, die kann Dir keiner abnehmen. Dies ist auch sehr stark abhängig, inwieweit Du eine beweisbare Verteidigungsstrategie Dein Eigenen nennst.
Die mod. UE allein hat keinen Einfluss auf die Verjährung.
VG Steffen
Natürlich.
[quoteemauxiborn]Ändert sich durch diesen Schriftverkehr etwas an der Verjährungsfrist? Abmahnung kam 2010, Antwort von RA auch 2010, jetzt erneut Antwort von Kornmeier 2013. Ende 2013 müsste das ganze dann doch verjährt sein, wenn ich nur eine UE schreibe?[/quoteem]
Was ich nicht verstehe, wenn ich einen RA für die außergerichtliche Abwicklung meiner Abmahnung beauftrage, sollten doch alle Tätigkeiten beinhaltet sein, so dass ich nicht wegen jeder neuen Anfrage oder Schriftsatz neu zahlen muss. Natürlich wird bei einem eventuellen Gerichtsverfahren eine Neubeauftragung + Zahlung notwendig. O.K.
Man muss sich doch immer im Klaren sein: Wenn ich nicht zahle gilt - entweder Verjährung oder Klage!
Wenn ich keine mod. UE abgegeben habe -geht es nicht mehr in Richtung EV- kann aber in Richtung Unterlassungsklage gehen, wo die Anwaltsgebühren gar nicht mit eingefordert werden müssen, sondern später und separat. Die Entscheidung, wie Du dich letztendlich entscheidest, die kann Dir keiner abnehmen. Dies ist auch sehr stark abhängig, inwieweit Du eine beweisbare Verteidigungsstrategie Dein Eigenen nennst.
Die mod. UE allein hat keinen Einfluss auf die Verjährung.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
Hallo @ Steffen !
Habe die MUE genau so geschrieben mit nur Bezug auf den einen Titel.
Bis jetzt noch kein weiterer Brief gekommen. Ist jetzt schon zwei Wochen her.
Bin mal gespannt.
In der Zwischenzeit gab es ja auch ein Urteil vom Europäischen Gerichtshof bezüglich der Anwalts kosten. Die dürfen demnach nicht höher als 155€ sein. Würde das in unseren aller Fällen jetzt gelten?
Mit freundlichen Grüßen
Holger
Habe die MUE genau so geschrieben mit nur Bezug auf den einen Titel.
Bis jetzt noch kein weiterer Brief gekommen. Ist jetzt schon zwei Wochen her.
Bin mal gespannt.
In der Zwischenzeit gab es ja auch ein Urteil vom Europäischen Gerichtshof bezüglich der Anwalts kosten. Die dürfen demnach nicht höher als 155€ sein. Würde das in unseren aller Fällen jetzt gelten?
Mit freundlichen Grüßen
Holger
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
Keine Sorge, man wird dich nicht vergessen. Es bedarf Geduld, die haben eben 3 Jahre Zeit.Bis jetzt noch kein weiterer Brief gekommen. Ist jetzt schon zwei Wochen her.
EuGH? Kenne ich nicht. Kannst Du mal einen Link posten?In der Zwischenzeit gab es ja auch ein Urteil vom Europäischen Gerichtshof bezüglich der Anwalts kosten. Die dürfen demnach nicht höher als 155€ sein. Würde das in unseren aller Fällen jetzt gelten?
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
Hallo!
Eine Bekannte von mir hat einen Abmahnung erhalten, die jedoch an Ihren Mädchennamen adressiert war. Sie hat vor einem Jahr geheiratet, aber den Namen beim Telefonanbieter noch nicht ändern lassen. Sollte sie jetzt trotzdem auf das Schreiben reagieren oder abwarten, da es gut sein kann, dass zukünftige Schreiben nicht mehr den Weg in den Briefkasten finden.
Danke für Eure Antworten,
Stevie
Eine Bekannte von mir hat einen Abmahnung erhalten, die jedoch an Ihren Mädchennamen adressiert war. Sie hat vor einem Jahr geheiratet, aber den Namen beim Telefonanbieter noch nicht ändern lassen. Sollte sie jetzt trotzdem auf das Schreiben reagieren oder abwarten, da es gut sein kann, dass zukünftige Schreiben nicht mehr den Weg in den Briefkasten finden.
Danke für Eure Antworten,
Stevie
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
Hallo @Stevie,
angemahnt wird immer der AI / die AI. Das bedeutet: Bekannte hat geheiratet, neuen Namen, diesen beim Provider nicht umändern lassen. Änderungen bei den Vertragspartnern wie Namensänderung oder Umzug sind meldepflichtig!
Natürlich muss Sie auf die Abmahnung reagieren und eine mod. UE mit Ihrem Vornamen und (Ehe)Familiennamen eigenhändig unterzeichnen. Warum sollte sie denn nicht reagieren? Das Versäumnis (keine Namensänderung AI) liegt doch auf ihrer Seite. Der Provider beauskunftet in der Regel den AI, der bei ihm gemeldet ist.
VG Steffen
PS: Bekannte soll beim Provider den Namen ändern.
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angemahnt wird immer der AI / die AI. Das bedeutet: Bekannte hat geheiratet, neuen Namen, diesen beim Provider nicht umändern lassen. Änderungen bei den Vertragspartnern wie Namensänderung oder Umzug sind meldepflichtig!
Natürlich muss Sie auf die Abmahnung reagieren und eine mod. UE mit Ihrem Vornamen und (Ehe)Familiennamen eigenhändig unterzeichnen. Warum sollte sie denn nicht reagieren? Das Versäumnis (keine Namensänderung AI) liegt doch auf ihrer Seite. Der Provider beauskunftet in der Regel den AI, der bei ihm gemeldet ist.
VG Steffen
PS: Bekannte soll beim Provider den Namen ändern.
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Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:
Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!
Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
Ausführlich hier!
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Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:
Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!
Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
- keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
Ausnahmen
a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link) - Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
b) Hinweisbeschluss eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
ein! - Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
- Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
Ursachen bzw. Quellen)!
b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
- innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
- Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Ausführlich hier!
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Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
[quoteemStevie]Desweiteren muß noch gesagt werden, dass sie für die Abmahnung nichts kann, sondern eine andere Person, die ihr aber bekannt ist, was runtergeladen hat.[/quoteem]
AI gibt mod. UE ab, Filesharer zahlt (wenn es hart auf hart kommt), das ist das Einfachste. Ein schriftliches Geständnis wird er wohl nicht unterzeichnen. Oder? Ist wiederum zu Kompliziert, da er jetzt auch eine mod. UE abgibt und alle beide auf die Beklagtenbank platznehmen, wenn man nicht zahlt und es zum Prozess kommt.
VG Steffen
AI gibt mod. UE ab, Filesharer zahlt (wenn es hart auf hart kommt), das ist das Einfachste. Ein schriftliches Geständnis wird er wohl nicht unterzeichnen. Oder? Ist wiederum zu Kompliziert, da er jetzt auch eine mod. UE abgibt und alle beide auf die Beklagtenbank platznehmen, wenn man nicht zahlt und es zum Prozess kommt.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
Mahlzeit @ll,
@Stevie, ist das nicht nur Pillepalle?
*Wenn "Ich jedem dahin gelaufendem erlaube über meinen account was runterzuladen ist man doch selber schuld?!"
Bei sowas bekomme ich ne richtig dicke Krawatte!!!
Lege doch auch nicht meine "Schwarze xxx.Karte mit Pin irgendwo hin" und bitte drumm das diese bitte keiner benutzen soll ( Hauptbahnhof Berlin etc. ...)!!!
Also für mich einfach nur
Der Person einfach mal kräftig in den .... tretten!!!
@ Steffen, halte durch, alles nur Spacken .
Gr. Dampfhans
@Stevie, ist das nicht nur Pillepalle?
*Wenn "Ich jedem dahin gelaufendem erlaube über meinen account was runterzuladen ist man doch selber schuld?!"
Bei sowas bekomme ich ne richtig dicke Krawatte!!!
Lege doch auch nicht meine "Schwarze xxx.Karte mit Pin irgendwo hin" und bitte drumm das diese bitte keiner benutzen soll ( Hauptbahnhof Berlin etc. ...)!!!
Also für mich einfach nur
Der Person einfach mal kräftig in den .... tretten!!!
@ Steffen, halte durch, alles nur Spacken .
Gr. Dampfhans
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
AI gibt eine mod. UE ab und benennt notfalls - und im Absprache mit dem Anwalt - den Ehemann als Täter. Nur, dann sind evtl. alle beide dran. AI als mögliche Störerin (bei Kenntnis sogar Täterin) und Ehemann als Täter. Wenn die Abmahner alle beide haben, Störer und Täter, haben sie ein noch leichteres Spiel. Deshalb jetzt erst einmal nur eine mod. UE durch die AI.
Alles andere ist zum Status Quo unnötig Kompliziert.
Natürlich kann Deine Bekannte auch ihren Ehemann als Täter benennen. Es ist letztendlich ihre Entscheidung.
VG Steffen
Alles andere ist zum Status Quo unnötig Kompliziert.
Natürlich kann Deine Bekannte auch ihren Ehemann als Täter benennen. Es ist letztendlich ihre Entscheidung.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
@Steffen
Vielen Dank für Deine Antwort!
Ich habe meiner Bekannten unter Nennung der Risiken empfohlen, eine mod. UE abzugeben und die schweigende Verteidigung zu wählen. Sollte sie das trotzdem über einen Anwalt machen?
VG Stevie
Habe Dir eine PN gestickt - Steffen
Vielen Dank für Deine Antwort!
Ich habe meiner Bekannten unter Nennung der Risiken empfohlen, eine mod. UE abzugeben und die schweigende Verteidigung zu wählen. Sollte sie das trotzdem über einen Anwalt machen?
VG Stevie
Habe Dir eine PN gestickt - Steffen
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
Hallo zusammen,
auch ich habe ein Schreiben erhalten von Kornmeier.
Gibt es hier einen letzten Stand, was das Beste Vorgehen ist?
Vielen Dank an Euch alle!
VG
auch ich habe ein Schreiben erhalten von Kornmeier.
Gibt es hier einen letzten Stand, was das Beste Vorgehen ist?
Vielen Dank an Euch alle!
VG
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
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Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:
Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!
Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
Ausführlich hier!
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Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:
Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!
Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
- keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
Ausnahmen
a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link) - Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
b) Hinweisbeschluss eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
ein! - Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
- Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
Ursachen bzw. Quellen)!
b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
- innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
- Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Ausführlich hier!
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Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
Hallo in die Runde, erschreckend welche Ausmaße das nimmt.
Und mit Mir wieder einer mehr (von vielen).
Habe heute auch Post von K&P erhalten. Gleiche Anschuldigung eines Liedes aus einem Container namens "Top 100 29.04.2013" mit 450€ plus der zusätzlichen Kosten.
Ich hoffe euch hängt meine Frage nicht zu Hals raus...
Ich hab mich noch nicht so recht entschieden aber würde gerne die mod UE nehmen mit Erweiterung für den "Container", weil es aus der „Top100“ eines von vielen Liedern ist.
Hab hier einige Beiträge gelesen und glaube das es richtig wäre so zu aggieren (oder auch nicht? )
Bzw sollte man es bei dem einen Titel belassen, weil nur im UE steht "Tonaufnahme 'Let her go' der Künstlergruppe Passenger ODER EINZELNE TEILE hiervon..."
Meine Frage:
Schreibe ich je Titel eine eigenständige UE an K&P oder alle Titel in einer UE?
ODER belasse ich es bei dem einen Titel? (wie aus der Vorgefertigten UE von K&P)
Bin etwas verunsichert.
Danke.
Und mit Mir wieder einer mehr (von vielen).
Habe heute auch Post von K&P erhalten. Gleiche Anschuldigung eines Liedes aus einem Container namens "Top 100 29.04.2013" mit 450€ plus der zusätzlichen Kosten.
Ich hoffe euch hängt meine Frage nicht zu Hals raus...
Ich hab mich noch nicht so recht entschieden aber würde gerne die mod UE nehmen mit Erweiterung für den "Container", weil es aus der „Top100“ eines von vielen Liedern ist.
Hab hier einige Beiträge gelesen und glaube das es richtig wäre so zu aggieren (oder auch nicht? )
Bzw sollte man es bei dem einen Titel belassen, weil nur im UE steht "Tonaufnahme 'Let her go' der Künstlergruppe Passenger ODER EINZELNE TEILE hiervon..."
Meine Frage:
Schreibe ich je Titel eine eigenständige UE an K&P oder alle Titel in einer UE?
ODER belasse ich es bei dem einen Titel? (wie aus der Vorgefertigten UE von K&P)
Bin etwas verunsichert.
Danke.
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
@mathias84
Volltreffer da du einen Top 100 abgemahnt wurdest kannst drauf warten das du von anderen Kanzleien in kürzeste zeit Folge Abmahnungen bekommst.
Vorgehensweisen eines Abgemahnten:
1. man gibt eine mod. UE ab
- Hier kann man prüfen oder prüfen lassen, ob man eventuell erweitert oder sogar vorbeugt
- Link: mod. UE
- Link: schlafende Hunde wecken
2. Nichtzahlen (Risiko) oder Zahlen (Sicherheit)
2.1. Man entscheidet sich für das Nichtzahlen
- Risiko, man kann auf die Kosten verklagt werden. Dieses ist zwar gering, aber wenn es
einen trifft, sollte man mit 1.000,- - 1.200,- € rechnen. Bei Rasch sogar um die 3.000,- €.
2.1.1. Man beantragt eine Akteneinsicht in die Beschlussakte
- Wer sich verteidigen will, egal ob jetzt oder später, für die ist diese Beantragung -
wichtig!
- Link: Warum?
- Link: Wie?
- Link: Von Akteneinsicht bis Beschwerdeverfahren
2.1.2. Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
- Innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
- Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
2.2. Man entscheidet sich für das Zahlen
- Wer den außergerichtlichen Rechtsstreit erledigt wissen will, kann trotz Abgabe der mod. UE zahlen.
- Wenn man diesen Sicherheitsweg aber einschlägt, sollte man versuchen die Höhe des Pauschal-
betrages zu drücken. Hier haben die meisten Kanzleien einen Spielraum.
Beachte:
- Anwälte sind sensibel; höflich bleiben und vermeide ein Schuldeingeständnis.
Musterschreiben eines möglichen privaten Vergleich: Link
3. Verjährungsfrist
Beginnend: am Ende des Jahres mit Erhalt des Abmahnschreiben Sylvester 24:00 Uhr
Ende: 3 Jahre Sylvester 24:00 Uhr
- Einfluss haben hier Vergleichsverhandlungen und gerichtliche Mahnverfahren.
!
Hinweis:
Wer nicht vorhat zu bezahlen, keinen Kontakt - weder Begleitschreiben, Erklärungsschreiben,
Beleidigungsschreiben, Ausredeschreiben sowie keine Telefonanrufe mit dem Abmahner.
Nur die mod. UE = schweigende Verteidigung!
Für denjenigen, der ohne Anwalt reagiert, die angemessene Verteidigung.
4. Man legt monatlich 50,- € in einen “Klagetopf“
Wird man in den drei Jahren verklagt, hat man das "Sicherungsgeld", wird man nicht,
spendet man es für einen guten Zweck oder gönnt sich einen Urlaub!
5. Anwalt ist wichtig, insbesondere - mit Erhalt - einer Klageschrift.
Gruß Osmane
Volltreffer da du einen Top 100 abgemahnt wurdest kannst drauf warten das du von anderen Kanzleien in kürzeste zeit Folge Abmahnungen bekommst.
Vorgehensweisen eines Abgemahnten:
1. man gibt eine mod. UE ab
- Hier kann man prüfen oder prüfen lassen, ob man eventuell erweitert oder sogar vorbeugt
- Link: mod. UE
- Link: schlafende Hunde wecken
2. Nichtzahlen (Risiko) oder Zahlen (Sicherheit)
2.1. Man entscheidet sich für das Nichtzahlen
- Risiko, man kann auf die Kosten verklagt werden. Dieses ist zwar gering, aber wenn es
einen trifft, sollte man mit 1.000,- - 1.200,- € rechnen. Bei Rasch sogar um die 3.000,- €.
2.1.1. Man beantragt eine Akteneinsicht in die Beschlussakte
- Wer sich verteidigen will, egal ob jetzt oder später, für die ist diese Beantragung -
wichtig!
- Link: Warum?
- Link: Wie?
- Link: Von Akteneinsicht bis Beschwerdeverfahren
2.1.2. Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
- Innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
- Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
2.2. Man entscheidet sich für das Zahlen
- Wer den außergerichtlichen Rechtsstreit erledigt wissen will, kann trotz Abgabe der mod. UE zahlen.
- Wenn man diesen Sicherheitsweg aber einschlägt, sollte man versuchen die Höhe des Pauschal-
betrages zu drücken. Hier haben die meisten Kanzleien einen Spielraum.
Beachte:
- Anwälte sind sensibel; höflich bleiben und vermeide ein Schuldeingeständnis.
Musterschreiben eines möglichen privaten Vergleich: Link
3. Verjährungsfrist
Beginnend: am Ende des Jahres mit Erhalt des Abmahnschreiben Sylvester 24:00 Uhr
Ende: 3 Jahre Sylvester 24:00 Uhr
- Einfluss haben hier Vergleichsverhandlungen und gerichtliche Mahnverfahren.
!
Hinweis:
Wer nicht vorhat zu bezahlen, keinen Kontakt - weder Begleitschreiben, Erklärungsschreiben,
Beleidigungsschreiben, Ausredeschreiben sowie keine Telefonanrufe mit dem Abmahner.
Nur die mod. UE = schweigende Verteidigung!
Für denjenigen, der ohne Anwalt reagiert, die angemessene Verteidigung.
4. Man legt monatlich 50,- € in einen “Klagetopf“
Wird man in den drei Jahren verklagt, hat man das "Sicherungsgeld", wird man nicht,
spendet man es für einen guten Zweck oder gönnt sich einen Urlaub!
5. Anwalt ist wichtig, insbesondere - mit Erhalt - einer Klageschrift.
Gruß Osmane
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
[quoteemmathias84]Hab hier einige Beiträge gelesen und glaube das es richtig wäre so zu aggieren (oder
auch nicht?)
Bzw sollte man es bei dem einen Titel belassen, weil nur im UE steht "Tonaufnahme 'Let
her go' der Künstlergruppe Passenger ODER EINZELNE TEILE hiervon..."
Meine Frage:
Schreibe ich je Titel eine eigenständige UE an K&P oder alle Titel in einer UE?
ODER belasse ich es bei dem einen Titel? (wie aus der Vorgefertigten UE von K&P)[/quoteem]
Die alter Frage: Erweitern, Vorbeugen oder nicht?
Spätestens nach der 5. Abmahnung aus einem Chartcontainer heraus, kennst Du die Antwort.
Für mich würde zählen, will ich Sicherheit oder gehe ich Risiko.
VG Steffen
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auch nicht?)
Bzw sollte man es bei dem einen Titel belassen, weil nur im UE steht "Tonaufnahme 'Let
her go' der Künstlergruppe Passenger ODER EINZELNE TEILE hiervon..."
Meine Frage:
Schreibe ich je Titel eine eigenständige UE an K&P oder alle Titel in einer UE?
ODER belasse ich es bei dem einen Titel? (wie aus der Vorgefertigten UE von K&P)[/quoteem]
Die alter Frage: Erweitern, Vorbeugen oder nicht?
Spätestens nach der 5. Abmahnung aus einem Chartcontainer heraus, kennst Du die Antwort.
Für mich würde zählen, will ich Sicherheit oder gehe ich Risiko.
- 1. Sicherheit
- Erweitre ich die bestehende Abmahnung und beuge vor
2. Risiko
- gebe die mod. UE nur auf das Werk aus der Abmahnung ab.
3. Kienen Plan = Anwalt
VG Steffen
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Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:
Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!
Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
Ausführlich hier!
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Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:
Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!
Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
- keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
Ausnahmen
a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link) - Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
b) Hinweisbeschluss eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
ein! - Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
- Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
Ursachen bzw. Quellen)!
b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
- innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
- Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Ausführlich hier!
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Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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- Beiträge: 4
- Registriert: Montag 24. Juni 2013, 18:50
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
Hi Zusammen,
mich hats jetzt auch erwischt, bzw. meine Partnerin, welche auch gleichzeitig AI ist.
Vor einer Woche kam ein Schreiben von Kronmeier & Kronmeier --> mod. UE geschickt (wegen einem Titel) und die Tage kam ein Schreiben von RA Daniel Sebastian --> mod. UE in Arbeit (über mehrere Titel).
War dummerweise ein Chartcontainer, irgendwelche TOP 50 Dance Charts, welchen ich aber eigentlich nicht geuploaded hab... bzw nicht wissentlich.
Wer von Euch wurde denn schon abgemahnt und nach mod. UE und weiteren Zahlungserinnerungen kam nix mehr? Also somit auch nach drei Jahren verjährt? Gibt es da einen Fall? Muss sich meine Partnerin überhaupt verantworten wenn Sie mit dem Fall überhaupt nichts zu tun hat?
Hab da so ein aktuelles Urteil auf Eurer Startseite gelesen zwecks Ehegatten und Kontrolle usw..
VG Grüße
sportklotz33
mich hats jetzt auch erwischt, bzw. meine Partnerin, welche auch gleichzeitig AI ist.
Vor einer Woche kam ein Schreiben von Kronmeier & Kronmeier --> mod. UE geschickt (wegen einem Titel) und die Tage kam ein Schreiben von RA Daniel Sebastian --> mod. UE in Arbeit (über mehrere Titel).
War dummerweise ein Chartcontainer, irgendwelche TOP 50 Dance Charts, welchen ich aber eigentlich nicht geuploaded hab... bzw nicht wissentlich.
Wer von Euch wurde denn schon abgemahnt und nach mod. UE und weiteren Zahlungserinnerungen kam nix mehr? Also somit auch nach drei Jahren verjährt? Gibt es da einen Fall? Muss sich meine Partnerin überhaupt verantworten wenn Sie mit dem Fall überhaupt nichts zu tun hat?
Hab da so ein aktuelles Urteil auf Eurer Startseite gelesen zwecks Ehegatten und Kontrolle usw..
VG Grüße
sportklotz33
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
Hallo zusammen. Nachdem ich auf die erste Forderung der 450 € nicht eingegangen bin ohne Kommentar Brief oder sonstiges, kam jetzt während meines Urlaubes ein neuer Brief mit der nochmaligen Aufforderung zur Zahlung da die Mandandtschaft nicht verzichten wolle. Komisch an der Sache finde ich es geht immer noch " nur " um die 450€. Also keine Erhöhung der Summe durch versäumen der ersten Frist.
Soll ich weiter Ignorieren?
Zählt das neue EU Gesetzt mit max. 150 e schon ? was kann passieren?
Meine Frau ist etwas nervös!
Vielen Dank
MFG
Holwink
Soll ich weiter Ignorieren?
Zählt das neue EU Gesetzt mit max. 150 e schon ? was kann passieren?
Meine Frau ist etwas nervös!
Vielen Dank
MFG
Holwink
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
das neue gesetz muss erst einmal inkraft treten. eine rückwirkung ist erst einmal nicht vorgesehen.
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Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:
Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!
Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
Ausführlich hier!
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Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:
Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!
Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
- keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
Ausnahmen
a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link) - Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
b) Hinweisbeschluss eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
ein! - Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
- Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
Ursachen bzw. Quellen)!
b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
- innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
- Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Ausführlich hier!
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Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
Heißt dann im Klartext abwarten und Tee trinken.
Richtig??
Mit freundlichen Grüßen
Holwink
Richtig??
Mit freundlichen Grüßen
Holwink