Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
Hi!
Für was wurde denn damals abgemahnt 2010? Film? Musiktitel?
Da jetzt hier ja zwei schon von Mahnbescheiden geschrieben haben, steigt mein Adrenalinpegel wieder... hatte sich eigentlich schon gut gesenkt.
Bei mir wurde damals ein Film abgemahnt 2010...
Gruß...
Für was wurde denn damals abgemahnt 2010? Film? Musiktitel?
Da jetzt hier ja zwei schon von Mahnbescheiden geschrieben haben, steigt mein Adrenalinpegel wieder... hatte sich eigentlich schon gut gesenkt.
Bei mir wurde damals ein Film abgemahnt 2010...
Gruß...
Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
Film bei mirmastodon hat geschrieben:Hi!
Für was wurde denn damals abgemahnt 2010? Film? Musiktitel?
Da jetzt hier ja zwei schon von Mahnbescheiden geschrieben haben, steigt mein Adrenalinpegel wieder... hatte sich eigentlich schon gut gesenkt.
Bei mir wurde damals ein Film abgemahnt 2010...
Gruß...
Allerdings muss man dazu sagen, dass theoretisch jeder jedem einen Mahnbescheid aufs Auge drücken kann, da dieser zwar vom Gericht ausgestellt, aber nicht überprüft wird.
Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
Habe gestern endlich mal die Akte vom Gericht erhalten. Wonach genau sollte ich nun in der Akte suchen bzw. worauf achten, dass mir bei einer gegebenenfalls nötigen Verteidigung helfen könnte?
Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
[quoteemAylin0104]Habe gestern endlich mal die Akte vom Gericht erhalten. Wonach genau sollte ich
nun in der Akte suchen bzw. worauf achten, dass mir bei einer gegebenenfalls
nötigen Verteidigung helfen könnte?[/quoteem]
Kurz: Auf das, was beantragt wurde!
werden. Das bedeutet, wurde ich (wie 98% behaupten) unberechtigt abgemahnt, nutze
ich alle mir zur Verfügung stehende Mittel. Dazu gehört auch die Akteneinsicht
hinsichtlich der Herausgabe von Verkehrsdaten gem. § 101 IX UrhG.
Hier kann man zwei Dinge erkennen:
1. Ich kann Fehler erkennen - Beschwerdeverfahren gegen den Beschluss am OLG,
oder bessere Argumente für eine evtl. spätere Verteidigung
2. Ich kann erst einmal keine Fehler erkennen - ich muss weiter Ursachenforschung
betreiben.
Wichtig im Weiteren die Rechteinhaberschaft, eidesstattliche Erklärungen der Log-Firmen
und wie viele Ermittlungsdatensätze gibt es? Zu gut Deutsch, je mehr ermittelte IP-
Adressen, desto schwieriger, eine eventuell spätere Verteidigung.
Beispiel:
LG Hamburg, 21 IP-Adressen, zu unterschiedlichen Zeiten über einen Zeitraum von 14
Tagen.
Hier gilt dann knallhart die Störerhaftung. Illusionen vom freundlichen Hacker von
Nebenan haben nur wir Betroffene. Ein Richter wird hier annehmen, das entweder es
getätigt wurde (und man jetzt notlügt), oder der Anschluss war bis zum Abmahndatum
schlecht bzw. gar nicht gesichert. Und dem Richter interessiert dann auch einen feuchten
Kehricht, das Innen- oder Außenverhältnis zw. RI und Anwalt.
VG Steffen
nun in der Akte suchen bzw. worauf achten, dass mir bei einer gegebenenfalls
nötigen Verteidigung helfen könnte?[/quoteem]
Kurz: Auf das, was beantragt wurde!
Überall steht zu lesen, wer sich verteidigen will gegen den Vorwurf, muss aktiv1. Antragsschrift
2. Unterlagen zur Glaubhaftmachung mit Ausnahme der ermittelten IP-Adressen, die
dem Antragsteller nicht zugeordnet wurden
3. Beschluss im Volltext
4. Zustellungsurkunden
werden. Das bedeutet, wurde ich (wie 98% behaupten) unberechtigt abgemahnt, nutze
ich alle mir zur Verfügung stehende Mittel. Dazu gehört auch die Akteneinsicht
hinsichtlich der Herausgabe von Verkehrsdaten gem. § 101 IX UrhG.
Hier kann man zwei Dinge erkennen:
1. Ich kann Fehler erkennen - Beschwerdeverfahren gegen den Beschluss am OLG,
oder bessere Argumente für eine evtl. spätere Verteidigung
2. Ich kann erst einmal keine Fehler erkennen - ich muss weiter Ursachenforschung
betreiben.
Wichtig im Weiteren die Rechteinhaberschaft, eidesstattliche Erklärungen der Log-Firmen
und wie viele Ermittlungsdatensätze gibt es? Zu gut Deutsch, je mehr ermittelte IP-
Adressen, desto schwieriger, eine eventuell spätere Verteidigung.
Beispiel:
LG Hamburg, 21 IP-Adressen, zu unterschiedlichen Zeiten über einen Zeitraum von 14
Tagen.
Hier gilt dann knallhart die Störerhaftung. Illusionen vom freundlichen Hacker von
Nebenan haben nur wir Betroffene. Ein Richter wird hier annehmen, das entweder es
getätigt wurde (und man jetzt notlügt), oder der Anschluss war bis zum Abmahndatum
schlecht bzw. gar nicht gesichert. Und dem Richter interessiert dann auch einen feuchten
Kehricht, das Innen- oder Außenverhältnis zw. RI und Anwalt.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
Also bei den Unterlagen war eine Aufstellung mit insgesamt 146 IP-Adressen über einen Zeitraum von 2 Tagen. Dort ist meine IP Adresse nur 1 Mal dabei? Also schon mal ein Pluspunkt, wenn ich das richtig verstehe?!? Eine Eidesstattliche Versicherung von der Logfirma ist auch dabei, ne wunderbare Ltd. Die Rechteinhaberschaft wurde auch lediglich durch eine Eidesstattliche Versicherung nachgewiesen, ist das ausreichend?
Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
Das Auskunftsverfahren (§ 101 IX UrhG) ist ein Verfahren, zu vergleichen mit
einem einstweiligen Verfügungsverfahren. Hier zählen Glaubhaftmachung und
Anschein. Das bedeutet, eine eidesstattliche Versicherung ist ausreichend.
Alles schön archivieren und weiter abwarten und Tee trinken.
VG Steffen
einem einstweiligen Verfügungsverfahren. Hier zählen Glaubhaftmachung und
Anschein. Das bedeutet, eine eidesstattliche Versicherung ist ausreichend.
Alles schön archivieren und weiter abwarten und Tee trinken.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
Danke, Steffen!
Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
Hallo,
habe eine Abmahnung von Fared erhalten.
Schreibe gerade die erweiterte UE. Da in meiner Mahnung nur der Name einer Privatperson und PLZ und Stadt stehen, reicht es dies so einzutragen? Ist es ja immer die Rede von einer Firma ... was auch im weiteren Text der erw.UE als "Unterlassungsgläubigerin" beschrieben wird. Muss ich dies ändern in "Unterlassungsgläubiger" und Firma nehme ich raus?
Bitte um Hilfe.
Vielen Dank und Grüße
habe eine Abmahnung von Fared erhalten.
Schreibe gerade die erweiterte UE. Da in meiner Mahnung nur der Name einer Privatperson und PLZ und Stadt stehen, reicht es dies so einzutragen? Ist es ja immer die Rede von einer Firma ... was auch im weiteren Text der erw.UE als "Unterlassungsgläubigerin" beschrieben wird. Muss ich dies ändern in "Unterlassungsgläubiger" und Firma nehme ich raus?
Bitte um Hilfe.
Vielen Dank und Grüße
Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
Habe auch eine Abmahnung erhalten und sofort den Anwalt eingeschalte, vorallem weil ich belegen kann, dass ich zu diesen genannten Zeitpunkt berufl. im Ausland war.....Naja, sie haben geschrieben, das es die letzte Aufforderung sei....Abwarten
Ist es nicht doch ein ungeklärtes Gebiet? Man hört immer wieder von abgemahnte Leute, die nicht einmal nen PC bedienen können!!
Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
“ignorantia legis non excusat“ (etwa: “Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“)! Hier geht es in erster Linie, kann man den Anschlussinhaber als Störer haftbar machen, für einen Rechtsverstoß, der über seinem Anschluss aus getätigt wurde.Man hört immer wieder von abgemahnte Leute, die nicht einmal nen PC bedienen können!!
Hier muss kein Abmahner beweisen, wer es war, das kann er doch gar nicht wissen! Wer es war (oder nicht) kann nur der AI wissen, da es sein alleiniger juristischer Verantwortungsbereich ist. Und wenn er etwas behauptet, sollte er es beweisen können.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
Vielen Dank Steffen
es wird den Abmahnenden zu leicht gemacht...es ist keine gerechtigkeit den leuten gegenüber die unschuldig sind!
Wobei man auch einfach den Spieß umdrehen sollte :DD
es wird den Abmahnenden zu leicht gemacht...es ist keine gerechtigkeit den leuten gegenüber die unschuldig sind!
Wobei man auch einfach den Spieß umdrehen sollte :DD
Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
@paintycow,
wer von Unschuld/Schuld ausgeht, hat schon verloren. Es geht letztendlich nur um die Prüfpflichten des AI und dass er dann, wenn er Störer ist, die anwaltlichen Gebühren aus der Abmahnung bezahlt.
Unfair?Sicherlich.
VG Steffen
wer von Unschuld/Schuld ausgeht, hat schon verloren. Es geht letztendlich nur um die Prüfpflichten des AI und dass er dann, wenn er Störer ist, die anwaltlichen Gebühren aus der Abmahnung bezahlt.
Unfair?Sicherlich.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
Liebe "abgemahnte" Gemeinschaft
als ich gestern nach mehrtägiger beruflicher Abwesenheit meinen Briefkasten leerte, habe ich ein Brief von Anwaltskanzlei FAREDS vorgefunden. Nach dem Lesen, einem ersten (durchaus grossen) Schock, und einem ordentlichen Glas Whisky habe ich nach kurzer Internet Recherche "abmahnwahn-dreipage" gefunden.
Nach mehreren Stunden, die ich hier verbracht habe, möchte ich mich zunächst bei den Betreibern und allen bedanken, die hier ihre Erfahrungen geschildert haben, Tipps zur Verfügung stell(t)en und Informationen bereitgestellt haben. Sie haben meine initiale Unruhe doch etwas senken können.
In der Abmahnung durch FAREDS geht es um einen Musikstück, dass innerhalb eines "Containers" (diesen Begriff habe ich hier das erste Mal gehört) heruntergeladen worden sein soll.
Nach all dem, was ich bisher gelesen habe, ergibt sich für mich folgendes Bild.
1. Es scheint egal zu sein, ob ich diese Datei heruntergeladen habe oder nicht. Der Internet Anschluss ist auf meinen Namen angemeldet, also bin ich verantwortlich. Also nützt es auch nichts zu erklären, dass ich an dem fraglichen Tag des "Downloads" bei meiner Lebensgefährtin in der Schweiz war.
2. Das Argument "Störer" (auch diesen Begriff habe ich hier das erste Mal gelesen) gilt nicht. Ich habe zwei Anschlüsse bei gleichen Provider. Einer wird von meiner ehemaligen Lebensgefährtin und unseren beiden Kinder genutzt.
3. Ich muss eine modifizierte UE an FAREDS schicken
4. Nicht zahlen. Aus meiner Sicht ist die Zahlung von 450 Euro eine Schuldeingeständnis.
5. Abwarten
An dieser Stelle hätte ich einige Fragen. Es ist möglich, dass diese im Forum schon gestellt wurden. Ich muss gestehen, ich war schockiert, als ich festgestellt habe, wie viele Menschen betroffen sind. Es gibt soviele Beiträge, dass ich wahrscheinlich Tage brauchen würde, um alles zu lesen.
Ich bin noch nicht entschieden, ob ich einen Fachanwalt einschalte.
6. Da es sich hier um einen Download innerhalb eines Containers handelt, ist es wahrscheinlich, dass weitere Mahnungen kommen.
Auf der Homepage eines Anwalts habe ich gelesen, dass es ca 250 Euro für die modUE etc kostet, wenn er sich der Sache annimmt.
Falls weitere Abmahnungen kommen, muss dann für jede weitere modUE noch einmal dieselbe Summe angesetzt werden? Falls ja, dann könnte es bei 3-5 Abmahnungen ("Container") schnell auf über 1000 Euro kommen.
7. In mehreren Beiträgen habe ich gelesen, dass verschiedene Kanzleien die modUE akzeptiert haben, aber auf die Zahlung der Vergleichssumme bestanden haben. Ich stimme zu, dass man auch dann nicht zahlen sollte, da man sich ja schon beim ersten mal entschieden hat, nicht zu zahlen. Was aber, wenn sich die Spirale weiterdreht?
8. "Worst case", es kommt zu einer Gerichtsverhandlung. Wird dann jedes einzelne "file" isoliert verhandelt? Ich habe mir die Listen angeschaut, welche Kanzlei welches "Musikstück" verfolgt. Ich habe ausserdem den Artikel "Vorbeugen und Erweitern bei Chartcontainer-Abmahnungen!?" gelesen. Kann es sein, dass ich plötzlich in diversen Gerichtsverhandlungen sitze, und verklagt werde, hunderte bis tausende Euro für das sogenannte Verbreiten von urheberrechtlich gesicherten Musikstücken zu bezahlen? Gruselige Vorstellung....
In dem Brief von FAREDS wird angegeben, dass ich ein Stück von Stefanie Heinzmann heruntergeladen habe. Nachdem ich auf Google nachgeschaut habe, habe ich gesehen, dass sie im Oktober 2007 und Januar 2008 im Rahmen von Stefan Raabs Fernsehshow TV total ausgestrahlt wurde. Das mag für einige hier albern klingen, aber ich hatte bis zu den Brief von FAREDS nie etwas von dieser Frau gehört.
Wie dem auch sei, für jegliche Hilfe, oder Anregungen bin ich dankbar.
Viele Grüsse
sleon
als ich gestern nach mehrtägiger beruflicher Abwesenheit meinen Briefkasten leerte, habe ich ein Brief von Anwaltskanzlei FAREDS vorgefunden. Nach dem Lesen, einem ersten (durchaus grossen) Schock, und einem ordentlichen Glas Whisky habe ich nach kurzer Internet Recherche "abmahnwahn-dreipage" gefunden.
Nach mehreren Stunden, die ich hier verbracht habe, möchte ich mich zunächst bei den Betreibern und allen bedanken, die hier ihre Erfahrungen geschildert haben, Tipps zur Verfügung stell(t)en und Informationen bereitgestellt haben. Sie haben meine initiale Unruhe doch etwas senken können.
In der Abmahnung durch FAREDS geht es um einen Musikstück, dass innerhalb eines "Containers" (diesen Begriff habe ich hier das erste Mal gehört) heruntergeladen worden sein soll.
Nach all dem, was ich bisher gelesen habe, ergibt sich für mich folgendes Bild.
1. Es scheint egal zu sein, ob ich diese Datei heruntergeladen habe oder nicht. Der Internet Anschluss ist auf meinen Namen angemeldet, also bin ich verantwortlich. Also nützt es auch nichts zu erklären, dass ich an dem fraglichen Tag des "Downloads" bei meiner Lebensgefährtin in der Schweiz war.
2. Das Argument "Störer" (auch diesen Begriff habe ich hier das erste Mal gelesen) gilt nicht. Ich habe zwei Anschlüsse bei gleichen Provider. Einer wird von meiner ehemaligen Lebensgefährtin und unseren beiden Kinder genutzt.
3. Ich muss eine modifizierte UE an FAREDS schicken
4. Nicht zahlen. Aus meiner Sicht ist die Zahlung von 450 Euro eine Schuldeingeständnis.
5. Abwarten
An dieser Stelle hätte ich einige Fragen. Es ist möglich, dass diese im Forum schon gestellt wurden. Ich muss gestehen, ich war schockiert, als ich festgestellt habe, wie viele Menschen betroffen sind. Es gibt soviele Beiträge, dass ich wahrscheinlich Tage brauchen würde, um alles zu lesen.
Ich bin noch nicht entschieden, ob ich einen Fachanwalt einschalte.
6. Da es sich hier um einen Download innerhalb eines Containers handelt, ist es wahrscheinlich, dass weitere Mahnungen kommen.
Auf der Homepage eines Anwalts habe ich gelesen, dass es ca 250 Euro für die modUE etc kostet, wenn er sich der Sache annimmt.
Falls weitere Abmahnungen kommen, muss dann für jede weitere modUE noch einmal dieselbe Summe angesetzt werden? Falls ja, dann könnte es bei 3-5 Abmahnungen ("Container") schnell auf über 1000 Euro kommen.
7. In mehreren Beiträgen habe ich gelesen, dass verschiedene Kanzleien die modUE akzeptiert haben, aber auf die Zahlung der Vergleichssumme bestanden haben. Ich stimme zu, dass man auch dann nicht zahlen sollte, da man sich ja schon beim ersten mal entschieden hat, nicht zu zahlen. Was aber, wenn sich die Spirale weiterdreht?
8. "Worst case", es kommt zu einer Gerichtsverhandlung. Wird dann jedes einzelne "file" isoliert verhandelt? Ich habe mir die Listen angeschaut, welche Kanzlei welches "Musikstück" verfolgt. Ich habe ausserdem den Artikel "Vorbeugen und Erweitern bei Chartcontainer-Abmahnungen!?" gelesen. Kann es sein, dass ich plötzlich in diversen Gerichtsverhandlungen sitze, und verklagt werde, hunderte bis tausende Euro für das sogenannte Verbreiten von urheberrechtlich gesicherten Musikstücken zu bezahlen? Gruselige Vorstellung....
In dem Brief von FAREDS wird angegeben, dass ich ein Stück von Stefanie Heinzmann heruntergeladen habe. Nachdem ich auf Google nachgeschaut habe, habe ich gesehen, dass sie im Oktober 2007 und Januar 2008 im Rahmen von Stefan Raabs Fernsehshow TV total ausgestrahlt wurde. Das mag für einige hier albern klingen, aber ich hatte bis zu den Brief von FAREDS nie etwas von dieser Frau gehört.
Wie dem auch sei, für jegliche Hilfe, oder Anregungen bin ich dankbar.
Viele Grüsse
sleon
Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
@sleon,
es ist wirklich so, das es egal ist, ob Du einen PC besitzt oder nicht, ob Du die Datei tatsächlich heruntergeladen hast oder nicht - denn hier geht es nur um eines - kannst Du haftbar gemacht werden für den ermittelten Rechtsverstoß, der offensichtlich über Deinem Anschluss aus begangen wurde.
2 Anschlüsse, einer davon wird durch die Ex mit Euren gemeinsamen Kids benutzt.
Das ist doch der Stoff, aus dem die Störerhaftung gestrickt ist. 100 % gibt es hier keinen Vertrag zur Internetnutzung, Belehrungen (schriftlich), Kontrollen usw. fehlen gänzlich. Und wenn es dumm kommt, bezahlst du auch noch beide Anschlüsse (wobei dieses nebensächlich ist). Was willst Du denn hier vorbringen? Natürlich würde diese Konstellation - ohne - Abmahnung niemand interessieren. Jetzt gibt es hier gar keine Fragen, das Du zumindest als Störer (AG) haftbar gemacht werden kannst. Natürlich kannst Du Dir es einfach machen und Deine Ex benennen, aber dann sitzt ihr, im dümmsten Fall, alle beide im Störer- und UE-Boot.
Abmahnungen Chartcontainer, einfach einmal hier lesen!
Ansonsten:
1. empfohlene Vorgehensweise
2. Glasklare Klärung (Ummeldung AI auf Deine Ex) des 2. Anschlusses. Bezahlen kannst du ja weiter.
Klingt bestimmt etwas hart, alles andere bringt nichts.
VG Steffen
es ist wirklich so, das es egal ist, ob Du einen PC besitzt oder nicht, ob Du die Datei tatsächlich heruntergeladen hast oder nicht - denn hier geht es nur um eines - kannst Du haftbar gemacht werden für den ermittelten Rechtsverstoß, der offensichtlich über Deinem Anschluss aus begangen wurde.
2 Anschlüsse, einer davon wird durch die Ex mit Euren gemeinsamen Kids benutzt.
Das ist doch der Stoff, aus dem die Störerhaftung gestrickt ist. 100 % gibt es hier keinen Vertrag zur Internetnutzung, Belehrungen (schriftlich), Kontrollen usw. fehlen gänzlich. Und wenn es dumm kommt, bezahlst du auch noch beide Anschlüsse (wobei dieses nebensächlich ist). Was willst Du denn hier vorbringen? Natürlich würde diese Konstellation - ohne - Abmahnung niemand interessieren. Jetzt gibt es hier gar keine Fragen, das Du zumindest als Störer (AG) haftbar gemacht werden kannst. Natürlich kannst Du Dir es einfach machen und Deine Ex benennen, aber dann sitzt ihr, im dümmsten Fall, alle beide im Störer- und UE-Boot.
Abmahnungen Chartcontainer, einfach einmal hier lesen!
Ansonsten:
1. empfohlene Vorgehensweise
2. Glasklare Klärung (Ummeldung AI auf Deine Ex) des 2. Anschlusses. Bezahlen kannst du ja weiter.
Klingt bestimmt etwas hart, alles andere bringt nichts.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
Hi Steffen
vielen Dank
Ich habe mich vielleicht falsch ausgedrückt bzgl Störer. Ich wollte nur sagen, dass ich das Prinzip verstanden habe.:-)), und das es egal ist, welcher der beiden Anschlüsse genutzt wurde. In jedem Fall liegt die Verantwortung bei mir.
Ich werde jetzt im Forum noch etwas stöbern, vor allem, um zu schauen, welche Erfahrungen gemacht wurden, wenn man sich einen Anwalt genommen hat.
Viele Grüsse
sleon
vielen Dank
Ich habe mich vielleicht falsch ausgedrückt bzgl Störer. Ich wollte nur sagen, dass ich das Prinzip verstanden habe.:-)), und das es egal ist, welcher der beiden Anschlüsse genutzt wurde. In jedem Fall liegt die Verantwortung bei mir.
Ich werde jetzt im Forum noch etwas stöbern, vor allem, um zu schauen, welche Erfahrungen gemacht wurden, wenn man sich einen Anwalt genommen hat.
Viele Grüsse
sleon
Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
Also das kuriose ist doch..dass selbst wesaveyourcopyrights...die UE nicht aktezeptieren und den geforderten Betrag verlangen, dann nach Abwesenheitsnachweis, sie die UE aktzeptieren und nen geringeren Betrag forderten und jetzt doch nicht die UE erklären und immernoch Geld wollen...ansonsten....
Da ist doch was faul, oder was meint ihr?
Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
wenn du unser musterschreiben verwendest und die anleitung beachtest,
dürfte alles klargehen. fareds aktzeptiert unsere mod. ue nicht. man will
halt die originale unterschrieben haben, aber das ist nicht dein problem.
vg steffen
dürfte alles klargehen. fareds aktzeptiert unsere mod. ue nicht. man will
halt die originale unterschrieben haben, aber das ist nicht dein problem.
vg steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
Hallo,
habe heute einen Mahnbescheid!
Hatte am 02.09.2011 eine Abmahnung von Fareds und am 16.09.2011 eine von Schalast und Partner bekommen.
Bei beiden habe ich eine mod.Ue hingeschickt wodrauf von beiden ein Brief kam wo drinne stand das sie diese modUe annehmen aber weiter das Geld wollen.
Hab dadrauf nicht reagiert und heute kam dieser Mahnbescheid.
Ich hab jetzt im Internet gelesen das Fareds jetzt immer häufiger Leute verklagt jetzt bin ich mir unsicher ob ich nicht doch lieber zahle oder wiederspruch einlege und hoffe das nichts kommt,wenn man Verklagt wird erfährt man das kurze Zeit später?Oder dauert das auch wieder solange bis man von den Bescheid bekommt?
Und wenn es zur Klage ist nur wichtig das über mein Anschluss etwas runtergeladen wurde egal ob ich es war oder sonst wer , die Strafe bleibt die gleiche?
Danke euch schonmal
lg Thomas
habe heute einen Mahnbescheid!
Hatte am 02.09.2011 eine Abmahnung von Fareds und am 16.09.2011 eine von Schalast und Partner bekommen.
Bei beiden habe ich eine mod.Ue hingeschickt wodrauf von beiden ein Brief kam wo drinne stand das sie diese modUe annehmen aber weiter das Geld wollen.
Hab dadrauf nicht reagiert und heute kam dieser Mahnbescheid.
Ich hab jetzt im Internet gelesen das Fareds jetzt immer häufiger Leute verklagt jetzt bin ich mir unsicher ob ich nicht doch lieber zahle oder wiederspruch einlege und hoffe das nichts kommt,wenn man Verklagt wird erfährt man das kurze Zeit später?Oder dauert das auch wieder solange bis man von den Bescheid bekommt?
Und wenn es zur Klage ist nur wichtig das über mein Anschluss etwas runtergeladen wurde egal ob ich es war oder sonst wer , die Strafe bleibt die gleiche?
Danke euch schonmal
lg Thomas
Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
Also,
ist es nicht auch so, dass das Gericht erstmal zustimmen muss???
Denn ich glaube kaum das 450 Euro eine Summe ist um vor das Gericht zu gehen....
Ausserdem die sollen dir doch mal Beweisen das der Täter bist, denn die IP NR.
ist wohl nicht das beste Beweismittel!!!!
Masterfrage:
Wie lang speichert ein Provider die IP adresse,überall steht etwas anderes!?
ist es nicht auch so, dass das Gericht erstmal zustimmen muss???
Denn ich glaube kaum das 450 Euro eine Summe ist um vor das Gericht zu gehen....
Ausserdem die sollen dir doch mal Beweisen das der Täter bist, denn die IP NR.
ist wohl nicht das beste Beweismittel!!!!
Masterfrage:
Wie lang speichert ein Provider die IP adresse,überall steht etwas anderes!?
Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
Widerspruch werde ich einlegen!
Stimmt es das Fareds jetzt immer öfter leute vor Gericht holt?
Mir ist klar das ich verklagt werden kann,wollt nur wissen ob sich die wahrscheinlichkeit das man Verklagt werden kann die letzte Zeit bedeutend angestiegen ist.
Stimmt es das Fareds jetzt immer öfter leute vor Gericht holt?
Mir ist klar das ich verklagt werden kann,wollt nur wissen ob sich die wahrscheinlichkeit das man Verklagt werden kann die letzte Zeit bedeutend angestiegen ist.