Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

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helium
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#161 Beitrag von helium » Donnerstag 20. Juni 2013, 19:44

Hi Steffen,
ich halte dich für einen Menschen, reicht! ;)

Wieso bin ich denn Störer und Täter, wenn ich das Passwort mit einer Belehrung in einem Gefälligkeitsverhältnis weitergegeben habe?
Ich hatte extra in einem Fachforum nachgefragt, ob das unrechtmäßig ist das Passwort weiter zu geben und habe im Netz gesucht: keine Aussage, dass es mir verboten ist. Was wäre auch mit Besuch?

Im Netz habe ich das gefunden:
retosphere.de/offenenetze/2009/11/04/lesetipp-muhlberger-die-haftung-des-internetanschlussinhabers-bei-filesharing-konstellationen-nach-den-grundsatzen-der-storerhaftung-grur-2009-1022/

Gruß

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#162 Beitrag von Steffen » Freitag 21. Juni 2013, 10:57

[quoteemHelium]Wieso bin ich denn Störer und Täter, wenn ich das Passwort mit einer Belehrung in einem Gefälligkeitsverhältnis weitergegeben habe?
Ich hatte extra in einem Fachforum nachgefragt, ob das unrechtmäßig ist das Passwort weiter zu geben und habe im Netz gesucht: keine Aussage, dass es mir verboten ist. Was wäre auch mit Besuch?

Im Netz habe ich das gefunden:
retosphere.de/offenenetze/2009/11/04/lesetipp-muhlberger-die-haftung-des-internetanschlussinhabers-bei-filesharing-konstellationen-nach-den-grundsatzen-der-storerhaftung-grur-2009-1022/[/quoteem]


Bitte bedenken, ich bin kein Anwalt, es stellt meine Meinung dar. Es gibt - wie der Zufall es will - zu dieser Thematik eine aktuelle Münchner Entscheiddung, erstritten durch RA Dr. Knies.

AG München vom 14.06.13 - Az. 111 C 25922/12 - "Keine Haftung für illegale Downloads von Nachbarn"

Der AI schafft mit dem Einrichten eines Internetanschlusses eine Gefahrenquelle, die nur er absichern kann und muss. Es ist ja letztendlich sein eigenes Interesse. Denn ein AI kann, wenn er seinen zumutbaren Prüfpflichten nicht nachkommt (verschuldensunabhängig), für den UrhR-Verstoß eines Dritten haftbar gemacht werden.

Im Grundsatz sind Login-Daten und Passwörter - betreffs dem eigenen Internetzugang - nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben. Besonders nicht an einem Nachbarn, der erst 2 Monate eingezogen ist.

Aber wie gesagt, ich bin kein Anwalt und deshalb bist Du gut beraten, zur letztendlichen Klärung einen Anwalt zu befragen.

VG Steffen

helium
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#163 Beitrag von helium » Freitag 21. Juni 2013, 19:36

Danke für aktuelle Entscheidungen vom (wahrscheinlichen) Austragungsort.

Im Einen Fall hat der Beklagte eine im Mietvertrag festgelegte Klausel und im anderen ist der tatsächliche Täter geständig...
Sieht nicht gut aus für mich. Aber einen Tipp für einen Anwalt habe ich somit mehr :)

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#164 Beitrag von Steffen » Mittwoch 26. Juni 2013, 17:51

AG München, Endurteil vom 21.05.2013, Az. 155 C 4375/13
AG_Muenchen_Endurteil_v-21.05.2013_Az_155_C_4375_13.pdf
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Röhl • Dehm & Partner Rechtsanwälte
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Genervter
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#165 Beitrag von Genervter » Montag 22. Juli 2013, 17:57

Hallo liebe Leute,

ich habe folgendes Problem:

Mitte November habe ich von der Kanzlei Negele.Zimmel.Greuter.Beller eine Abmahnung erhalten. Daraufhin hab ich von einem Anwalt eine mod.UE abgeben lassen. Ende letzter Woche kam nun Post vom Amtsgericht München. Die Kanzlei hat nun Klage erhoben. Ich habe auf das Klagevorbringen innerhalb von 2 Wochen zu erwidern. Der Betrag ist auch üppig 1150,-
Bin jetzt ziemlich verunsichert. Ich denke mal ein Anwalt ist nun definitiv notwendig. Habt ihr Erfahrungen wie es nun weiter geht/gehen könnte?
Für euer Hilfe wäre ich sehr dankbar!
Genervter

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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#166 Beitrag von Steffen » Montag 22. Juli 2013, 18:36

[quoteemGenervter]Ich denke mal ein Anwalt ist nun definitiv notwendig.[/quoteem]
Ja, Forenhelfer pfuschen nur herum! Mit Erhalt Klageschrift = Anwalt.
Hierbei sollte man aus Prozessökonomie erst einmal jemand am Klageort wählen.

Liste empfohlener Anwälte BY

oder meine Empfehlung

RA Dr. Wachs


!
Auf keinen Fall das Forum IGgdAW bzw. das Geschäftsmodell "Shual und Princess15114"!

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VG Steffen

Van Ha
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#167 Beitrag von Van Ha » Donnerstag 1. August 2013, 14:21

Hallo Forum & Steffen :D
habe am 30.07.2013 eine Abmahnung von der Kanzlei NZGB bekommen, weil ich einen Film haben soll. Ob ich es gemacht habe oder nicht will ich jetzt gar nichts dazu sagen^^
Der Schock war selbstverständlich groß und die Panik auch xD Wollte aus Panik schon wegen der Frist alles schnellstmöglichst unterschreiben und zahlen. Doch vorher das Internet nach Abmahnungen und Vorgehensweisen durchsucht und nach ein paar Stunden dieses tolle Foum und eine vertrauenswürdige Vorgehensweise entdeckt. Paar weitere Stunden habe ich die hilfreichen Informationen und Erfahrungen durchgelesen. Dann entschloss ich mit mehr "Ermutigung" ( xD) eine mod. UE abzugeben, nach der Mustervorlage hier auf der Seite, aber dennoch zu zahlen um eine mögliche Anklage zu entgehen (!). Will auch versuchen den Pauschalbetrag von 900€ (!) zu drücken, also das Musterschreiben von Punkt 2.2(der Vorgehensweise eines Abgemahnten) ausgefüllt. Habe jetzt alles bereit und werde es demnächst beides zusammen in einem Brief per empfohlenen Versand losschicken. Dennoch bleiben mir noch ein paar weitere Fragen bevor ich das alles losschicken will und es kein zurück mehr gibt :D.
Ein paar sind nur kleine Fragen um sicher zu gehen ^^ geht ja um viel Geld :(

1. Wenn die Kanzlei meine mod UE nicht annehmen und ich dann zu spät informiert werde, sodass die Frist für die UE abläuft, bekomme ich dann eine Mahnung und eine Erhöhung des zu zahlenden Betrages? Wenn sich der zu zahlende Betrag sich erhöhen könnte, wäre das seht schlecht, da ich den Weg mod UE + Zahlen wählen werde.

2.Was passiert mit der Frist der Überweisung wenn ich ein Vergleichsangebot abgebe, wird die Frist dann verlängert? Ist es möglich, dass wenn die Kanzlei sich nicht bis zur Ende der Frist meldet, eine Mahnung kommt, weil ich noch nichts überwiesen habe und auf eine Rückmeldung meines Vergleichsangebot gewartet habe?

3. In der Mustervorlage eines möglichen privaten Vergleich ist dieser Satz (in Blau angegeben) angeben:
"Mein Internetzugang ist mit den mir zumutbaren und gebotenen Pflichten hinsichtlich Prüfung, Kontrolle und Aufsicht gesichert i.V.m. dem zum Zeitpunkt der Abmahnung vorherrschenden technischen Mitteln und Maßnahmen. Die sekundäre Darlegungslast i.S.d. § 138 Abs. 2 ZPO, ist aber bei Weitem keine Beweislast, diese obliegt immer noch der klagenden Partei."
Kann mir jemand eine einfache Erklärung geben, weil ich den Satz nicht verstehe :D Und trifft der 1. Satz in allen Fällen zu?

4.Diese Frage geht speziell an den Admin Steffen :D
Kannst du prüfen ob meine mod. UE zu meiner Abmahnung passt, da ich Angst habe das meine Abmahnung nicht zu den üblichen Abmahnung gehört oder ein Sonderfall ist.
Werde dir natürlich die benötigten Sachen schicken wenn du ja sagst. Musst nur sagen was ich schicken soll und an welcher E-Mail Adresse^^

5. Kann man zur Fristwahrung auch nur eine E-Mail schicken, weil in der Abnahme steht nichts von E-mail sonder von Telefax, was ich leider nicht besitze.

Wäre nett wenn ich die Antworten bis morgen früh bekomme, weil ich vorhabe morgen früh schon alles loszuschicken.
Bin den ganzen Tag und ein teil der Nacht aktiv und warte ^^
Danke im Vorraus!
VG Van Ha

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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#168 Beitrag von Steffen » Donnerstag 1. August 2013, 15:09

[quoteemVan Ha]Wäre nett, wenn ich die Antworten bis morgen früh bekomme, weil ich vorhabe morgen früh
schon alles loszuschicken.
Bin den ganzen Tag und ein teil der Nacht aktiv und warte ^^
Danke im Vorraus![/quoteem]

Hallo @Van Ha,

Du bist geil, wenn es zu langsam geht, kannst Du ja gern eine VSZ oder einen Anwalt
konsultieren. Kleiner Joke, natürlich bremsen wir auch und nur für Dich!



[quoteemVan Ha]1. Wenn die Kanzlei meine mod. UE nicht annehmen und ich dann zu spät informiert werde,
sodass die Frist für die UE abläuft, bekomme ich dann eine Mahnung und eine Erhöhung des
zu zahlenden Betrages? Wenn sich der zu zahlende Betrag sich erhöhen könnte, wäre das seht
schlecht, da ich den Weg mod UE + Zahlen wählen werde.[/quoteem]

Wenn ein Abmahner eine mod. UE erhält, wir er im Namen seiner Mandantschaft diese,
  • => Annehmen
    => Ablehnen - auf Grund inhaltlicher Mängel: 1., 2. usw.
Im Grundsatz wird er aber, wenn eine mod. UE inhaltliche Mängel aufweist, den
betreffenden Abgemahnten schriftlich informieren und mittels Termin eine neue UVE
einfordern.

Wenn man aber unser Musterschreiben ([bLink[/b]) verwendet und insbesondere sich an die
allgemeinen Nutzungshinweise hält, wird diese mod. UE von jedem Abmahner angenommen. Eine
Erhöhung des 1. Betrages aus der Abmahnung wird sicherlich nicht erfolgen.



[quoteemVan Ha]2.Was passiert mit der Frist der Überweisung, wenn ich ein Vergleichsangebot abgebe, wird
die Frist dann verlängert? Ist es möglich, dass wenn die Kanzlei sich nicht bis zur Ende
der Frist meldet, eine Mahnung kommt, weil ich noch nichts überwiesen habe und auf eine
Rückmeldung meines Vergleichsangebot gewartet habe?[/quoteem]

Wenn ich (warum auch immer) -mit- der mod. UE (etwas anders macht m.M.n. keinen Sinn)
ein Vergleichsschreiben versende, kann der Abmahner im Namen seiner Mandantschaft diesen
Vergleichsvorschlag,
  • => Annehmen (Rechtsstreit ist erledigt)
    => Annehmen, aber nur mit seinem Betrag-Xyz (bei der Annahme durch den Abgemahnten -
    Rechtsstreit ist erledigt)
    => Ablehnen - Betrag aus der Abmahnung ist wieder aktuell


[quoteemVan Ha]3. In der Mustervorlage eines möglichen privaten Vergleich ist dieser Satz (in Blau
angegeben) angeben:
"Mein Internetzugang ist mit den mir zumutbaren und gebotenen Pflichten hinsichtlich
Prüfung, Kontrolle und Aufsicht gesichert i.V.m. dem zum Zeitpunkt der Abmahnung
vorherrschenden technischen Mitteln und Maßnahmen. Die sekundäre Darlegungslast i.S.d. §
138 Abs. 2 ZPO, ist aber bei Weitem keine Beweislast, diese obliegt immer noch der
klagenden Partei."
Kann mir jemand eine einfache Erklärung geben, weil ich den Satz nicht verstehe :D Und
trifft der 1. Satz in allen Fällen zu?[/quoteem]

In den Erklärungen zum Musterschreiben steht,

(...) Die mit den Schriftfarben Blau gekennzeichneten Textpassagen sind auf den eigenen
konkreten Fall anzupassen bzw. zu ergänzen. Diese dienen nur zur besseren
Veranschaulichung und Darstellung und werden in der Finalversion mit der Schriftfarbe
Schwarz dargestellt. Hierzu verwenden. (...)

Wenn Du keinen Plan hast, musst Du das Blau-Geschriebene weglassen. Etwas anderes macht
keinen Sinn und ich kann Dir es auch nicht öffentlich erklären.


[quoteemVan Ha]4.Diese Frage geht speziell an den Admin Steffen :D
Kannst du prüfen ob meine mod. UE zu meiner Abmahnung passt, da ich Angst habe das meine
Abmahnung nicht zu den üblichen Abmahnung gehört oder ein Sonderfall ist.
Werde dir natürlich die benötigten Sachen schicken wenn du ja sagst. Musst nur sagen was
ich schicken soll und an welcher E-Mail Adresse.[/quoteem]

E-Mail: steffen.heintsch@t-online.de



[quoteemVan Ha]5. Kann man zur Fristwahrung auch nur eine E-Mail schicken, weil in der Abnahme steht
nichts von E-mail sonder von Telefax, was ich leider nicht besitze.[/quoteem]
  • => Fristwahrung + doppelter Nachweis des Versandes - geht auch mittels E-Mail
    => Unterlassungsvertrag - zeitnah und eigenhändig Unterschrieben per Einschreiben
    (Einwurf oder m. RS) hinterher



VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#169 Beitrag von Van Ha » Donnerstag 1. August 2013, 16:43

Danke für die schnellen Antworten! :) Haben mir sehr weitergeholfen.
Werde euch, wenn alles vorbei ist, mitteilen wie es ausgegangen ist :D

VG

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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#170 Beitrag von Steffen » Donnerstag 1. August 2013, 17:23

Danke!

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#171 Beitrag von Van Ha » Donnerstag 1. August 2013, 20:01

Noch eine kleine Frage wo ich mir unsicher bin :oops:
Also nach Abgeben eines Vergleichsangebots, wird die in der Abmahnung angegebene Frist der Bezahlung ungültig und es kommt mit der Rückmeldung des Vergleichsangebots eine neue Frist, oder?

VG Van Ha

...........zusammengelegt...............

*
Also nach Abgeben eines Vergleichsangebots, wird die in der Abmahnung angegebene Frist der Bezahlung ungültig und es kommt mit der Rückmeldung (egal welche?) des Vergleichsangebots eine neue Frist, oder?
VG Van Ha

...........zusammengelegt...............

*
mit egal welchen meine ich diese Optionen:
=> Annehmen (Rechtsstreit ist erledigt)
=> Annehmen, aber nur mit seinem Betrag-Xyz (bei der Annahme durch den Abgemahnten -
Rechtsstreit ist erledigt)
=> Ablehnen - Betrag aus der Abmahnung ist wieder aktuell
:DD

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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#172 Beitrag von Steffen » Freitag 2. August 2013, 04:36

Bsp.
  • Abmahner: Abmahnung - Abgabe strafbewährte UVE + Pauschalbetrag 900 Ocken
    Abgemahnter: mod. UE - Vergkeichsvorschlag 400 Ocken i.V.m. seiner Begründung
    Abmahner:
    • 1. Ja, auf Grund der Begründung - mod. UE + 400 Ocken, Zahlungsvereinbahrung unterzeichnen, Rechtsstreit erledigt
      2. Ja, auf Grund der Begründung - mod. UE + aber 650 Ocken, neuer Termin sonst 900 Ocken Pauschalbetrag aus der Abmahnung
      3. Nein, Begründung ist nicht ausreichend - mod. UE angenommen (oder es wird nicht darauf eingegangen), 900 Ocken Pauschalbetrag - neuer Termin - sonst Klage
Und wenn Du jetzt immer noch nicht verstanden hast, ist es an der Zeit einen Anwalt zu beauftragen. ;)

VG Steffen

Jonnyman
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#173 Beitrag von Jonnyman » Montag 2. September 2013, 19:19

Hallo zusammen, ich habe Februar 2010 auch mehrere Abmahnungen von NZGB bekommen. Ich hatte damals auch einen Anwalt bei Google gesucht. Der hat dann auch eine UE abgeschickt. Seitdem war Ruhe. Jetzt habe ich zur Zeit den Ärger mit der Debcon. Jetzt mal eine Frage zu meinem Anwalt. Ich hatte mich damals an haftungsrecht.com gewandt. Diese Anwälte sind seit Wochen nicht erreichbar. Nur Bandansage man soll sich per Post oder Email oder Fax melden. Hat jemand Erfahrungen mit den Rechtsanwälten? Kann jemand etwas dazu sagen? Gegen Debcon habe ich bis jetzt alles nach Wegweiser hier aus dem Forum gemacht.
Danke für Antworten
Gruß Jonnman

Stereo
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#174 Beitrag von Stereo » Dienstag 1. Oktober 2013, 10:49

Hallo Forum,

im Dezember 2012 erhielt ich von NZGB eine Abmahnung. Ich habe dann einen Anwalt eingeschaltet, der eine mod. UE rausgeschickt hat. Danach war Ruhe, bis letzte Woche eine Klageschrift aus München im Briefkasten steckte. Ich will einfach nur noch meine Ruhe, zahlen und alles vergessen. Daher würde ich gerne einen Vergleich anstreben.

Mein Anwalt hat damals ein Pauschalhonorar für die gesamte aussergerichtliche Verhandlung erhalten. Nun nach Erhalt der Klageschrift möchte er auf einmal wieder einen hohen dreistelligen Betrag haben. Ist das normal? Ich will nicht vor Gericht, ich will, dass er sich aussergerichtlich mit der gegnerischen Partei einigt. Oder ist es dafür jetzt eh zu spät?

muensteraner
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#175 Beitrag von muensteraner » Dienstag 1. Oktober 2013, 10:55

Stereo hat geschrieben:Hallo Forum,

im Dezember 2012 erhielt ich von NZGB eine Abmahnung. Ich habe dann einen Anwalt eingeschaltet, der eine mod. UE rausgeschickt hat. Danach war Ruhe, bis letzte Woche eine Klageschrift aus München im Briefkasten steckte. Ich will einfach nur noch meine Ruhe, zahlen und alles vergessen. Daher würde ich gerne einen Vergleich anstreben.

Mein Anwalt hat damals ein Pauschalhonorar für die gesamte aussergerichtliche Verhandlung erhalten. Nun nach Erhalt der Klageschrift möchte er auf einmal wieder einen hohen dreistelligen Betrag haben. Ist das normal? Ich will nicht vor Gericht, ich will, dass er sich aussergerichtlich mit der gegnerischen Partei einigt. Oder ist es dafür jetzt eh zu spät?
naja, zumindest scheinst du nicht den besten Anwalt zu haben. Kam weder eine Mahnung, noch ein Inkassoschreiben oder ein gerichtlicher Mahnbescheid ? Haben die direkt Klage eingereicht, nachdem nur eine modUE abgegeben wurde ? Das erscheint mir sehr seltsam. Möglicherweise hat dein Anwalt einfach nur geschlampt und dich über weitere Schreiben nicht informiert. Schließlich wird jeder weitere Schriftwechsel in der Regel, wenn dieser die modUE geschickt hat, über den Anwalt abgewickelt.

Stereo
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#176 Beitrag von Stereo » Dienstag 1. Oktober 2013, 11:12

muensteraner hat geschrieben:
Stereo hat geschrieben:Hallo Forum,

im Dezember 2012 erhielt ich von NZGB eine Abmahnung. Ich habe dann einen Anwalt eingeschaltet, der eine mod. UE rausgeschickt hat. Danach war Ruhe, bis letzte Woche eine Klageschrift aus München im Briefkasten steckte. Ich will einfach nur noch meine Ruhe, zahlen und alles vergessen. Daher würde ich gerne einen Vergleich anstreben.

Mein Anwalt hat damals ein Pauschalhonorar für die gesamte aussergerichtliche Verhandlung erhalten. Nun nach Erhalt der Klageschrift möchte er auf einmal wieder einen hohen dreistelligen Betrag haben. Ist das normal? Ich will nicht vor Gericht, ich will, dass er sich aussergerichtlich mit der gegnerischen Partei einigt. Oder ist es dafür jetzt eh zu spät?
naja, zumindest scheinst du nicht den besten Anwalt zu haben.


Tja, scheint mir auch so. Und ich bin gerade echt sauer. Es kam sonst nichts. Keine Mahnung, keine weiteren Schreiben. Nur die 60 seitige Klageschrift letzte Woche. Zumal er für alles weitere den dreifachen Betrag für die mod. UE haben möchte. Habe parallel einen Anwalt aus der Forumsliste angeschrieben, der alles weitere für einen Bruchteil erledigen will. ;.ä

Ich weiß auch nicht, was ich meinem bisherigen Anwalt schreiben soll. Aus Zeitgründen tendiere ich dazu, dem neuen Anwalt hier aus der Liste alles weitere zu überlassen.

muensteraner
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#177 Beitrag von muensteraner » Dienstag 1. Oktober 2013, 11:19

du musst schnellstens auf die Klageschrift reagieren. Also entweder direkt neuen Anwalt oder dem den du hattest weiter löhnen. Ansonsten droht Säumnisurteil Wenn sich im Laufe der Klage herausstellt, dass der Anwalt dich nicht auf dem Laufenden gehalten hat, solltest du etwas gegen ihn wegen Falschberatung unternehmen.
naja, vielleicht kapieren hier jetzt wenigstens einige der "Standhaften" , die Ratsuchende immer wieder dazu drängen auf die "Bettelbriefe" nicht zu reagieren, selbst Leuten die nicht schuldig sind immer wieder raten außer modUE nicht zu reagieren, wie gefährlich das ist und unnötig teuer das werden kann. Die Abmahner müssen nicht unzählige "Bettelbriefe" schreiben. Die können durchaus nachdem der Vergleich gescheitert ist, klagen. Rasch geht auch dazu über ohne vorherigen Mahnbescheid zu klagen. Es ist durchaus möglich, dass die Vorgehensweise der Abmahnkanzleien konsequenter wird.

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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#178 Beitrag von Stereo » Dienstag 1. Oktober 2013, 12:48

muensteraner hat geschrieben:du musst schnellstens auf die Klageschrift reagieren. Also entweder direkt neuen Anwalt oder dem den du hattest weiter löhnen. Ansonsten droht Säumnisurteil Wenn sich im Laufe der Klage herausstellt, dass der Anwalt dich nicht auf dem Laufenden gehalten hat, solltest du etwas gegen ihn wegen Falschberatung unternehmen.
naja, vielleicht kapieren hier jetzt wenigstens einige der "Standhaften" , die Ratsuchende immer wieder dazu drängen auf die "Bettelbriefe" nicht zu reagieren, selbst Leuten die nicht schuldig sind immer wieder raten außer modUE nicht zu reagieren, wie gefährlich das ist und unnötig teuer das werden kann. Die Abmahner müssen nicht unzählige "Bettelbriefe" schreiben. Die können durchaus nachdem der Vergleich gescheitert ist, klagen. Rasch geht auch dazu über ohne vorherigen Mahnbescheid zu klagen. Es ist durchaus möglich, dass die Vorgehensweise der Abmahnkanzleien konsequenter wird.
Danke! Das habe ich jetzt auch gemacht und direkt den neuen Anwalt damit beauftragt. Bin gespant mit welchen finanziellen Schaden ich aus der Sache rauskomme und hoffe, dass es für einen Vergleich nicht zu spät ist. Denn auf Klage, Verhandlung und Co. habe ich keine Lust, da es die Kosten doch wieder nur in die Höhe treibt.

Roda-Alemanne
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#179 Beitrag von Roda-Alemanne » Mittwoch 13. November 2013, 10:40

Hallo,

Debcon legt Tempo zu! Nach Abmahnung von NZGB im Frühjahr 2011und abgegebener ModUe, tat sich fast zwei Jahre nichts mehr. Vor einer Woche dann die Debcon Forderung von 1000€ und meinem Widerspruch kam dann heute erneut Post mit den festgestellten Daten, sowie der erneuten Forderung von 1000€·

Gruß V.


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