Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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Nonsense
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3541 Beitrag von Nonsense » Samstag 30. November 2013, 10:42

Na, das klingt logisch, werd ich mir zu Herzen nehmen. Danke! :)

mwd
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3542 Beitrag von mwd » Samstag 30. November 2013, 11:08

Und wenn Du zahlen willst: Summe runterhandeln!

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3543 Beitrag von Steffen » Samstag 30. November 2013, 11:49

[quoteemNonsense]1. Gestern kam die Abmahnung von WF, es geht um "Family Guy - Staffel 13 - Folge 3"
Wie auch Kebab (oder wie er hieß) schon beschrieben hat, gibt‘s die Staffel noch gar
nicht, der Hashstring führt aber sowieso zu S12E03.[/quoteem]

Es ist doch dieses Problem bekannt, das heißt zur Klärung dieses Sachverhaltes muss
man sich als Abgemahnter, oder der vom Abgemahnten beauftragte Anwalt, mit dem Abmahner
in Verbindung setzen. Mein Favorit und unkompliziert - anrufen. Es gibt immer wieder einzelne
Vorgänge, die eine allgemein empfohlene Vorgehensweise zwar nicht empfiehlt:

(...) keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
Ausnahmen (...)


aber einmal bekomme ich, Steffen der Panzer, als Nicht-Involvierter -keine- Auskunft, der
Abmahner ist bestimmt bereit hier eine Antwort zu geben, sowie ist es wohl im eigenen
Interesse. Ganz zu schweigen, kann man etwas Mehrarbeit dem Abmahner aufbürden.
Natürlich sollte man sich auf keinen Kaffeeklatsch einlassen oder ein Schuldeingeständnis
abgeben oder jemand anderes vor's Loch schieben.


Einfach:
“Ich heiße, <Vor- Familienname>, wurde am <Datum>, Aktenzeichen: <Aktenzeichen>
von Ihnen wegen einen vermeintlichen UrhR-Verstoß gegenüber der Staffel 13 der
TV-Serie: “Family Guy“ abgemahnt. In Amerika gibt es nur nach meiner Kenntnis erst
aktuell die Staffel 12, und die nicht einmal vollständig, sondern wird 2014 weiter
fortgeführt und veröffentlicht. Besteht hier ein Fehler, ist die Abmahnung unberechtigt,
oder ist die Abmahnung korrekt. Warum Staffel 13 und nicht 12?“

Hinweis:
Blau mit denm eigenen Angaben ergänzen!

... Es wär so einfach wenn's nicht so einfach einfach wäre. ...
Max Herre, Alptraum auf Wolke 7


_ __ _ __ _ __ _ __ _


Natürlich sollte man auch erwähnen, das man auf “iTunes“ und “Maxdome“ auch im deutschen
Vertrieb von Staffel 13 ausgeht.

iTunes:
https://itunes.apple.com/de/tv-season/f ... d698997993

Family Guy (Hot from the US), Staffel 13 (je Serie ab 2,99€); Sprache Englisch mit German subtitles

Folge 6: Life of Brian
Folge 5: Boopa-Dee Bappa-Dee
Folge 4: A Fistful of Meg
Folge 3: Quagmire's Quagmire
Folge 2: Vestigial Peter
Folge 1: Finders Keepers

und

Maxdome
https://www.maxdome.de/family-guy-hot-f ... 45322.html

Family Guy (Hot from the US), Staffel 13 (je Serie ab 2,49€); Sprache Englisch

Folge 6: Life of Brian - 24.11.2013 21:00
Folge 5: Boopa-Dee Bappa-Dee - 17.11.2013 21:00
Folge 4: A Fistful of Meg - 10.11.2013 21:00
Folge 3: Quagmire's Quagmire - 03.11.2013 21:00
Folge 2: Vestigial Peter - 06.10.2013 21:35
Folge 1: Finders Keepers - 29.09.2013 21:35

_ __ _ __ _ __ _ __ _


Fazit:
Anrufen und Abklären. Es geht um Deine und nicht meine Abmahnung!




_ __ _ __ _ __ _ __ _



[quoteemNonsense]2. Begangen hab ich die Tat nicht ganz, da ich den Torrent abgebrochen hab, aber das ist ja egal,
wenn ich das richtig verstanden habe. Es handelt sich jedenfalls nur um eine Tatdauer von exakt
190 Sekunden, falls das von irgendeiner Relevanz sein sollte.[/quoteem]

Ist ja schon irgendwie ein Widerspruch in sich. Jemand hat ein P2P-Client installiert, einen Link
besorgt, angeklickt und den Download/Upload gestartet, um einen UrhR-Verstoß zu begehen. Wie viel
Relevanz braucht man denn noch, und sicherlich wirst Du deine 190 sec. beweisen können.



_ __ _ __ _ __ _ __ _


(...) Meine Frage(n) also:
Wäre es das Sinnigste, einen Anwalt einzuschalten? (...)

Ja.

(...) Was wäre wirklich so schlimm daran, wenn ich zahlen würde? (Und wie klappt das ggf. in
Raten?) (...)

Nichts, es ist Dein Problem.

(...) Allgemein, was sollte ich eurer Meinung nach tun? (...)
Das musst Du wissen, wir könne Dir nur allgemeine Empfehlungen (Post, Signatur) geben.

VG Steffen

Gecko1927
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3544 Beitrag von Gecko1927 » Samstag 30. November 2013, 23:33

Hallo zusammen,

ich hab eine Frage:
Heute haben meine Eltern eine Abmahnung von WF bekommen. Es geht dabei um zwei Folgen einer Serie die angeblich vor einem Monat auf Bittorrent angeboten wurden.
Ich wollte jetzt schon die modifizierte UE ausfüllen und meine Eltern unterschreiben lassen.
Jetzt stellt sich mir eine Frage: Da der Brief an meine Eltern als "Herr und Frau [Vorname] und [Vorname] [Nachname]" verschickt wurde, stellt sich mir die Frage ob es hier überhaupt einen schuldigen gibt. Dürfen zwei Personen gleichzeitig beschuldigt werden? Wer würde denn dann überhaupt angeklagt und wer müsste wie viel zahlen?

Macht es daher trotzdem Sinn erstmal die modUE mit beiden Namen + Unterschriften zu verschicken?

Viele Grüße

sempi5
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3545 Beitrag von sempi5 » Sonntag 1. Dezember 2013, 10:46

[quoteem]Schriftsatz-Zähler Waldorf Frommer

1. Aufforderung Abgabe UE (wichtig mod. UE per Einschreiber
verschickt und nicht die originale UE, die als Entwurf im Abmahnschreiben beigefügt ist)
2. letzte Zahlungsaufforderung nach Abgabe mod. UE (Folgeschreiben - abheften)
3. Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung (Folgeschreiben - abheften)
=> Bestätigung Erfüllung Unterlassungsansprüche
=> Zahlungsansprüche noch nicht erfüllt
=> Angebot der Ratenzahlung
4. Vorbereitung Klageerhebung (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
=> Erhöhung der geforderten Summe
5. Vorbereitung Klageerhebung abgeschlossen (verschärftes Folgeschreiben -
abheften )
=> Mitteilung Datum zur Einleitung Gerichtsverfahren
=> Mitteilung des Prozesskostenrisikos
=> WF fordert die ladungsfähige Anschrift zu bestätigen (nur bei Adressänderung, in
Hinblick der Verjährung, Stichunkt Meldepflicht)
6. Mahnbescheid (Kreuz bei Punkt 2 und verschicken, wenn man unberechtigt
abgemahnt wurde)
7. Abgabemitteilung vom Mahngericht mit Az. des künftigen Prozessgerichtes
8. WF muss Klage begründen und erheben
9. Gerichtsverfahren[/quoteem]


Welcher ist der letzte Punkt sich zu vergleichen? (Bevor die Anwalts und Gerichtskosten auf einen zukommen.) Also ab welchem Punkt kommt man "am billigsten" davon, falls man fest mit einem Gerichtsverfahren rechnet.
(Entschuldigung für die schlechte Formulierung der Frage.)

muensteraner
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3546 Beitrag von muensteraner » Sonntag 1. Dezember 2013, 12:53

wenn du FEST mit einem einem Gerichtsverfahren rechnest, keine Chance siehst zu gewinnen, gibt es eigentlich keinen Grund weiter zu warten. Mit MB wird es teurer und mit Eingang der Klage noch teurer.

mrpinkeyes
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3547 Beitrag von mrpinkeyes » Sonntag 1. Dezember 2013, 13:12

Genau kann man es nicht sagen.

Es gibt unterschiede zwischen RA/RI.

In der Regel nach der MB.

ABER

Es gibt RA die schicken mal ne Sonderangebot nach der MB

Mancher
aber nicht.

Lese einfach nach in der Thread von deiner Abmahner wie es weiter gelaufen ist nach der MB.

Früher viele haben nichts mehr gehört nach der MB.


Fazit

Nach erhalt ein MB, lese im Forum nach ob danach Klageerhebung,Bettelbrief oder
gar nichts passiert ist.

Bei Bettelbrief - warte auf das Sonderangebot.

Bei Klageerhebung - wird´s nicht mehr so billig

Bei nichts mehr passiert - bis zu Verjährung zittern oder vielleicht doch kurz vor Klageerhebung.



Alles was oben steht "KANN" passieren "MUSS" aber nicht.

Gerade jetzt wo alles ein bisschen anders ist sollte man vorsichtig sein
und letzendlich jeder entscheidet für sich selbst welcher weg genommen wird.

Ich selber bin von S+S abgemahnt worden und nach der MB kam der Klageerhebung.

Alter Sack
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3548 Beitrag von Alter Sack » Sonntag 1. Dezember 2013, 13:20

Bei WF-Abgemahnten der vergangenen Jahr war es wohl so, dass nach dem MB entweder garnichts mehr kam oder geklagt wurde. Zumindest gab es etwa Mitte des Jahres 2013 etliche Verjährungsmeldungen, nach MB's in 12/2012. Geklagt wurde mit Sicherheit aber auch. Nur lässt's sich eben schwer sagen, wen es trifft. Man kann also bei WF weder fest mit einer Klage rechnen, noch sicher davon ausgehen, dass es keine gibt. Zumal die neue rechtliche Situation auch auf das Verhalten von WF Einfluss haben wird. Wenn ich allerdings wirklich fest mit einer Klage rechne und keine vernünftige Möglichkeit der Verteidigung habe, dann hätte ich sofort nach Erhalt der Abmahnung einen Vergleich angestrebt.

Skinny
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3549 Beitrag von Skinny » Montag 2. Dezember 2013, 15:08

So!
Habe jetzt auch Stufe 5 erreicht!
Das Datum war 2011, habe 2 Jahre nichts mehr gehört und binnen 2 Wochen im Jahr 2013 2 Briefe der Partei WF erhalten!

Wie sehen meine Chancen aus?
Habe damals eine Teilsumme geleistet (auf Rat eines Anwaltes) i.H.v. 100€ Deckelung!
Da dies jedoch nicht für das Urheberrecht / Copyright greift, habe ich glaube ich nun ein größeres Problem aufgrund eines "Schulderkentnisses" durch die Teilzahlung!
WF nun eine Forderung von 856€ statt 956€.
In dem Brief -Vorbereitung Klageverfahren- wird eine Frist bis zum 05.12. gesetzt!
Wie sollge ich weiter vorgehen?

Wenn ich den Betrag nun bezahlen würde (siehe Foto) wäre die Sache dann erledigt oder würden zusätzlich noch die 856€ dazukommen?

Bitte um Antwort!

Mfg
Dateianhänge
wf.jpg

muensteraner
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3550 Beitrag von muensteraner » Montag 2. Dezember 2013, 15:13

da du eine Teilzahlung geleistet hast, hast du schlechte Karten.Dieser Tipp wurde wohl 2010 oft gegeben. Eigentlich heißt es immer, entweder Vergleich oder gar nichts zahlen. Teilzahlung ohne Zusage dass die Abmahnkanzlei auf den Rest verzichtet führt einfach dazu, dass man den Rest auch noch zahlen muss. Prinzipiell wäre die Sache für dich erledigt, wenn du den von denen geforderten Betrag zahlen würdest. Du kannst aber auch nochmal einen Anwalt fragen um ganz sicher zu gehen. Zumindest würde ich das an deiner Stelle tun.

Wuschel
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3551 Beitrag von Wuschel » Dienstag 3. Dezember 2013, 14:51

so, ich habe mein Verfahren hinter mich gebracht...

ich habe in meinen Augen verloren, mein Anwalt sieht das anders. WF hatte ja im letzten Schreiben gesagt das ihnen mind 450,- zustehen, worauf wir auf den Zug aufgestiegen sind, weil alles andere ja nix gebracht hat. Das AG M hat aber parallel 650,- als Vergleich vorgeschlagen. Worauf WF dann (ich sage es mal salopp mit meinen Worten) ein: OH NÖÖÖÖ DANN WOLLEN WIR wir die 650,- haben vom Stapel liesen, obwohl sie vorher 450,- geschrieben hatten.. wie gesagt hat sich mit dem Schreibem vom Richter überschnitten. Was macht das AG München??? Oh wenn WF 650,- wollen dann bekommen sie diese und hat unser Schreiben wie alles andere ABGELEHNT... Mein Anwalt hat telefoniert und gemacht und getan. NO CHANCE das AG München ist PRO WF.. wir haben in einem Fax noch mal alle Zeugen benannt und mein RA wieder beim AG M angerufen.
Fakt wäre gewesen. Ich war geladen - alleine ohne Zeugen. Wäre es zu keiner Einigung gekommen, also die 650,- weiterer Termin, Folgekosten, Anreise der Zeugen und er hat klipp und klar gesagt, er hat kein gutes Gefühl dass das Gericht den Fall zu meinen Gunsten abschließt, die sind 100% auf einen Vergleich aus.
Habe dann wieder ein Schreiben erhalten, die Kosten für einen Gutachter, wenn ich weiter bei meiner Behauptung bleibe (also bocke) würden mir dann erstmal in Rechnung gestellt werden und WF haben sich ja immer kooperativ gezeigt und ich wäre immer noch nicht in der Lage mein RouterPW rüber zuschieben ..,mk..,

Am Ende war es simple Wirtschaftlichkeit nach x Telefonaten, Briefen usw.. die mir sagte, zahl die scheiss 650,- Euro dann haste Ruhe, gewinnen kannst du wohl nicht, solange du am AG M hängst.. Wieso das AG M nicht mal 1 Zeugen mitgeladen hat und non-stop WF als die HERREN VOR DEM HERREN beschrieben hat, ist mir echt ein Rätsel... man bekommt das Gefühl die halbieren das am Ende und jeder bekommt seinen Blumentopf. Für mich ist das klare Niederlage trotz Beweise die das AG M nicht mal hören und sehen will... Danke Rechtsstaat Deutschland

The Grinch
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3552 Beitrag von The Grinch » Dienstag 3. Dezember 2013, 15:57

Es wäre doch an Dir und Deinem Anwalt gewesen, wenn Du damit nicht einverstanden bist,
die nächste Instanz anzurufen!
Das AG M ist doch nicht Göttlich.

Wuschel
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3553 Beitrag von Wuschel » Dienstag 3. Dezember 2013, 16:30

wenn du die Schreiben von denen liest, änderst du deine Meinung.. lies mal das was ein paar Seiten zuvor von mir geschrieben wurde.. klar hätte ich nach M fahren können und die Kosten hochtreiben... mit extrem viel Glück hätte ich ggf. noch ne 2. Chance bekommen aber die haben von Anfang an nicht ein Schreiben von uns gelesen bzw. darauf reagiert... das waren Textbausteine die nicht mal zu unseren Schreiben gepasst haben...

Wuschel
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3554 Beitrag von Wuschel » Dienstag 3. Dezember 2013, 16:31

OnkelUwe hat geschrieben:
The Grinch hat geschrieben:Es wäre doch an Dir und Deinem Anwalt gewesen, wenn Du damit nicht einverstanden bist,
die nächste Instanz anzurufen!
Das AG M ist doch nicht Göttlich.
(Amts-)Richter haben generell kein Interesse an einem Urteil, denn das bedeutet Nachdenken, Begründen und viel Schreibkram. Dann doch lieber einen Vergleich und fertig ist der Fall.
Das ist übrigens nicht nur in München so.

japp das wurde sehr deutlich.. wozu die Mühe machen das alles lesen, man macht irgendwas in der Mitte und fertig.

Donald
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3555 Beitrag von Donald » Dienstag 3. Dezember 2013, 18:33

"Komm nach München und hier kannst du was erleben !!!"

Solche Richter dürften eigentlich in einem Rechtsstaat niemals Urteil sprechen!

Wuschel , ich kann dir nachempfinden, obwohl dieses Urteil durchaus einer Berufung wert ist.

das LG München hat schon einige male Urteile des Amtsgerichts korrigiert.

muensteraner
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3556 Beitrag von muensteraner » Dienstag 3. Dezember 2013, 18:38

Wuschel hat geschrieben:so, ich habe mein Verfahren hinter mich gebracht...

ich habe in meinen Augen verloren, mein Anwalt sieht das anders. WF hatte ja im letzten Schreiben gesagt das ihnen mind 450,- zustehen, worauf wir auf den Zug aufgestiegen sind, weil alles andere ja nix gebracht hat. Das AG M hat aber parallel 650,- als Vergleich vorgeschlagen. Worauf WF dann (ich sage es mal salopp mit meinen Worten) ein: OH NÖÖÖÖ DANN WOLLEN WIR wir die 650,- haben vom Stapel liesen, obwohl sie vorher 450,- geschrieben hatten.. wie gesagt hat sich mit dem Schreibem vom Richter überschnitten. Was macht das AG München??? Oh wenn WF 650,- wollen dann bekommen sie diese und hat unser Schreiben wie alles andere ABGELEHNT... Mein Anwalt hat telefoniert und gemacht und getan. NO CHANCE das AG München ist PRO WF.. wir haben in einem Fax noch mal alle Zeugen benannt und mein RA wieder beim AG M angerufen.
Fakt wäre gewesen. Ich war geladen - alleine ohne Zeugen. Wäre es zu keiner Einigung gekommen, also die 650,- weiterer Termin, Folgekosten, Anreise der Zeugen und er hat klipp und klar gesagt, er hat kein gutes Gefühl dass das Gericht den Fall zu meinen Gunsten abschließt, die sind 100% auf einen Vergleich aus.
Habe dann wieder ein Schreiben erhalten, die Kosten für einen Gutachter, wenn ich weiter bei meiner Behauptung bleibe (also bocke) würden mir dann erstmal in Rechnung gestellt werden und WF haben sich ja immer kooperativ gezeigt und ich wäre immer noch nicht in der Lage mein RouterPW rüber zuschieben ..,mk..,

Am Ende war es simple Wirtschaftlichkeit nach x Telefonaten, Briefen usw.. die mir sagte, zahl die scheiss 650,- Euro dann haste Ruhe, gewinnen kannst du wohl nicht, solange du am AG M hängst.. Wieso das AG M nicht mal 1 Zeugen mitgeladen hat und non-stop WF als die HERREN VOR DEM HERREN beschrieben hat, ist mir echt ein Rätsel... man bekommt das Gefühl die halbieren das am Ende und jeder bekommt seinen Blumentopf. Für mich ist das klare Niederlage trotz Beweise die das AG M nicht mal hören und sehen will... Danke Rechtsstaat Deutschland
Das zeigt einfach mal wieder, sollte man unschuldig sein, man schnellstmöglich zum Anwalt gehen sollte und besprechen was benötigt wird. um die Vorwürfe zu entlasten und ist eine Chance vorhanden eine evntl. Klage zu gewinnen.Für Unschuldige ist der Tipp zu warten bis nach 3 oder fast 4 Jahren endlich mal eine Klage ins Haus flattert völlig fehl am Platz (vielleicht lernt das der ein oder andere in diesem Forum auch einmal) . Ich kann Wuschel schon verstehen, dass sie keine Lust hat in die nächste Instanz zu gehen (zumal wenn der Anwalt davon abrät) . Solche Tipps können nur Leute geben, die nicht das Kostenrisiko tragen müssen. Und ob es sich lohnt, wenn man nicht wirklich etwas in der Hand hat um seine Schuld zu entkräften sich finanziell zu ruinieren sei dahingestellt.
Es ist nun einmal so : "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand"

VG

an_other_fall
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3557 Beitrag von an_other_fall » Dienstag 3. Dezember 2013, 20:33

Ohje,
darf man mal fragen, was die ursprüngliche Forderung war?

Es ist leider so, das Deutschland sehr negativ behaftet ist, was das Urheberrecht angeht. Wurde nun mehrfach von diversen Anwälten bestätigt, das es quasi unmöglich ist, lachend aus den Verfahren zu stolzieren. Angeblich wurde das auch so gewünscht, da sonst jeder 1 Beleg oder 1 Zeugen mitbringt und Schuldfrei rauskommt. Was das Urheberrecht als quasi undurchsetzbar machen würde.

99,9% der Klagen gehen zu Gunsten der Abmahner durch.

Ja unschuldig und ab zum Anwalt, ist das einzig sinnvolle. Man muss der Gegenpartei, vorweg versuchen die Lust auf Klage zu vermiesen. Aber wenn man nun nicht grad eine negative Feststellungsklage anstrebt, verliert man Geld. Und daher gehen die meisten nicht zum Anwalt, man glaubt immer die Gerechtigkeit siegt, und die werden es realisieren.

Meiner Meinung nach, verstehen die Abmahner nicht das sie mit ihren Geschäftsgebahren, Leute finanziell ruinieren.

siegfriedklein
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3558 Beitrag von siegfriedklein » Dienstag 3. Dezember 2013, 22:24

Donald hat geschrieben:"Komm nach München und hier kannst du was erleben !!!"

Solche Richter dürften eigentlich in einem Rechtsstaat niemals Urteil sprechen!

Wuschel , ich kann dir nachempfinden, obwohl dieses Urteil durchaus einer Berufung wert ist.

das LG München hat schon einige male Urteile des Amtsgerichts korrigiert.
ich war in München fast einen tag im AG und erlich gesagt, nicht die Richter und nicht Waldorf scguldig sind. Wir sind selber schuld , wenn man nach München ohne Beweise fährt . Was ich nicht verstehé , wenn ich meine Unschuld beweisen kann , verhandle ich nicht über einen vergleich.

goracusiv
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3559 Beitrag von goracusiv » Dienstag 3. Dezember 2013, 22:29

Hallo zusammen,

habe ebenfalls eine Abmahnung von WF erhalten. Ich werde mal nach und nach durcharbeiten, was hier so zusammengetragen wurde, habe aber auch ein paar Fragen, von denen ich vermute, dass sie noch nicht beantwortet wurden (Verzeihung, falls doch). Die würd' ich gerne mal hierlassen, in der Hoffnung bis morgen evtl. schon ein paar Antworten zu bekommen.


Erstens:
Der abgemahnte Film ist mir zwar bekannt, allerdings nicht die in der Abmahnung aufgeführte (deutsche) Version, sondern nur die Originalfassung (kannte nur den Originaltitel - Ich habe erst nachforschen müssen, welchen Film die überhaupt meinen?). Ich bezweifle, dass die deutsche Klägerin ebenfalls alle Rechte für die ${NACHBARLAND}-Fassung inne hat. Ist das relevant?

edit: OK, scheinbar muss ich dafür Akteneinsicht beantragen. Aber hilft mir das wirklich weiter? Steht da alles so detailiert drin?
Für den deutschen Markt gibt es in meinem Fall übrigens zwei Distributoren: Eine Untergruppe der Klägerin für die Heimvariante, und eine andere Firma (afaict nicht mit der Klägerin im Bunde) für die Verleihfassung. Da meine Fassung wie gesagt keiner von beiden entstammt (sonst wären brauchbare Untertitel dabeigewesen :lo) - woher wollen die wissen, dass es um die Rechte ihrer Untergruppe und nicht der andern Firma geht?
Oh, und Dass es sich nicht um die angegebene deutsche Fassung handelt, habe ich sichergestellt.


Zweitens:
Aufgrund einiger Eigenheiten meines Clients kann ich eine Weiterverbreitung durch mich ausschließen. Gibt mir das evtl. die Möglichkeit, zumindest die Streitsumme zu drücken? Oder (warscheinlich Wunschdenken...) habe ich evtl. das Glück, dass die ipoque-Logger nur die Verbindungen (und nicht etwaige echte Transfers) protokollieren, so dass ich an der Stelle auf (nicht existente) Beweise bestehen kann?

edit: Hm, scheinbar stand ipoque im Zweifelsfall vor Gericht tatsächlich immer als "wasserdicht" da - Ob das tatsächlich stimmt ist ja egal, wichtig ist was der Richter denkt...


Danke und vg
-- goracusiv

Nonsense
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3560 Beitrag von Nonsense » Mittwoch 4. Dezember 2013, 10:55

Von meiner Seite gibts noch nichts Neues, aber morgen entscheidet sich, ob ich Beratungshilfe bekomme oder nicht, wenn nicht, beauftrag ich den Anwalt trotzdem. Morgen. Am Montag ist schließlich Deadline für die UE.
Ich werde weiter berichten, danke schonmal für eure Antworten bisher!

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