Hallo @ToN,
Du bist jetzt der Zweite, der etwas wissen möchte in puncto “Gäste“. Es wird aber Themen geben, auf die ein Forum keine erschöpfende Antwort kennen wird.
Bislang gibt es höchstrichterliche Entscheidungen:
- - BGH “Sommer unseres Lebens“: unzureichend gesichertes WLAN
- BGH “Morpheus“: Störerhaftung Eltern mit minderjährigen Kindern
- BGH “BearShare“: Störerhaftung Eltern mit volljährigen Kindern (noch kein Volltext)
Ein paar Entscheidungen zum Thema: WG, Vermieter - Mieter: AG, LG.
“Gäste“, sicherlich werden die dann entweder bei BGH “BearShare“ zugeordnet werden können, oder es muss eine separate Entscheidung gefällt werden (AG -> BGH). Auch hängt viel mehr daran. Es geht los von der allgemeinen Zugangssicherung, wurdest Du belehrt und P2P verboten, hatte der AI Kenntnis über P2P Aktivitäten usw.
Dann liegt ja der vergessliche Fehler auf deiner Seite. Schwager gibt eine mod. UE ab, kommt es zur Klage bezahlst Du, oder gleich jetzt. Wichtig nur, kümmern muss sich in erster Linie um die Abmahnung - der Anschlussinhaber .
VG Steffen