Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
aber sie haben doch schon dreimal an mich geschrieben, und plötzlich soll ich meine Adresse bestätigen? Weckt man damit nicht vielleicht schlafende Hunde?
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Moin,
heute kam schon die Vorbereitung Klageverfahren....das ging aber flott...
heute kam schon die Vorbereitung Klageverfahren....das ging aber flott...
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Bedeutet nur weil das jetzt gekommen ist muss nicht unbedingt noch mehr kommen?
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Jeder, der nicht zahlt, muss damit rechnen, das er innerhalb der dreijährigen Verjährungszeit verklagt werden kann! Risiko ca.1.000 - 1.200 €. Es kann -niemand- einen Garantieschein ausstellen ob oder ob nicht. Deshalb sollte jeder auch nach unserer allgemeinen Vorgehensweise ca. bis 50 € monatlich ansparen, damit man das nötige Klageverfahrenentgelt hat, sollte man doch klagen.Bedeutet nur weil das jetzt gekommen ist muss nicht unbedingt noch mehr kommen?
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Also mehr als die 1200 Euro kanns nicht werden???Steffen hat geschrieben:Jeder, der nicht zahlt, muss damit rechnen, das er innerhalb der dreijährigen Verjährungszeit verklagt werden kann! Risiko ca.1.000 - 1.200 €. Es kann -niemand- einen Garantieschein ausstellen ob oder ob nicht. Deshalb sollte jeder auch nach unserer allgemeinen Vorgehensweise ca. bis 50 € monatlich ansparen, damit man das nötige Klageverfahrenentgelt hat, sollte man doch klagen.Bedeutet nur weil das jetzt gekommen ist muss nicht unbedingt noch mehr kommen?
VG Steffen
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
1.000 - 1.200 € ist ein Regelsatz. Wenn man sich ungeschickt anstellt, kann es auch teurer werden. Deshalb sollte man mit Erhalt einer Klageschrift sofort einen Anwalt beauftragen. Der Regelsatz beinhaltet erst einmal das Nötigste. Jetzt kämen noch die eigenen Reisekosten dazu und die des Anwaltes. Hier sollte man aber auch dieses erst abklären, nicht das der Anwalt dann nach München fliegt und im Hilton übernachtet.
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Es gibt ja auch Anwälte die eine Gesamtpauschale nehmen, ist dann so etwas wie die Reisekosten usw. da auch mit drin?Steffen hat geschrieben:1.000 - 1.200 € ist ein Regelsatz. Wenn man sich ungeschickt anstellt, kann es auch teurer werden. Deshalb sollte man mit Erhalt einer Klageschrift sofort einen Anwalt beauftragen. Der Regelsatz beinhaltet erst einmal das Nötigste. Jetzt kämen noch die eigenen Reisekosten dazu und die des Anwaltes. Hier sollte man aber auch dieses erst abklären, nicht das der Anwalt dann nach München fliegt und im Hilton übernachtet.
VG Steffen
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Es sollte vorher abgeklärt werden, was die Beauftragung umfasst bzw. kostet und verglichen werden.
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hier wird immer davon gesprochen das bei 100% aller die ein MB bekommen haben auch geklagt wird...in anderen Foren liest man von Leuten bei denen nichts kam und es verjährt ist...
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Um was kommt es Dir denn wirklich an? Wir leben doch in den Foren nur von Informationen. Wenn bei NW 1- 2 User bekannt sind, die nach dem Widerspruch MB keine Klage erhielten, dann ist es doch gut. Sicherlich werden auch Betroffene verjähren, aber ich kann nur Infos weitergeben, die ich kenne!
Abgemahnte WF
2009 - 89.850
2010 - 86.670
2011 - 53.690
Klageverfahren WF
2010 - 1.500 (1 Richter)
2011 - 500 (2 Richter)
2012 - 2.300 (5 Richter)
Einige ausgewählte Resultate kann man hier nachlesen.
So wurde z.B. von den gelisteten Anwälten bestätigt, das alle widersprochenen MB (I. HJ 2012) zur Klage führten. Andere Informationen habe ich nicht, deshalb sage ich auch weiterhin, wer einen MB widerspricht kann 100pro mit einer Klage rechnen. Wobei 100pro eigentlich Wurst ist, da jeder, der nicht zahlt, das Risiko einer möglichen Klage allein trägt. Denn auch diese anderen können Dir keinen Garantieschein ausstellen.
VG Steffen
Abgemahnte WF
2009 - 89.850
2010 - 86.670
2011 - 53.690
Klageverfahren WF
2010 - 1.500 (1 Richter)
2011 - 500 (2 Richter)
2012 - 2.300 (5 Richter)
Einige ausgewählte Resultate kann man hier nachlesen.
So wurde z.B. von den gelisteten Anwälten bestätigt, das alle widersprochenen MB (I. HJ 2012) zur Klage führten. Andere Informationen habe ich nicht, deshalb sage ich auch weiterhin, wer einen MB widerspricht kann 100pro mit einer Klage rechnen. Wobei 100pro eigentlich Wurst ist, da jeder, der nicht zahlt, das Risiko einer möglichen Klage allein trägt. Denn auch diese anderen können Dir keinen Garantieschein ausstellen.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Ich frage mich halt ob es sich lohnt zu kämpfen oder nicht...da bin ich noch in der Findungsphase
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Wenn man wie ich etwas Abstand hat, kann man vieles realistischer einschätzen.
Kämpfen lohnt sich immer. Es kommt aber auf Deine Strategie und deren Beweisbarkeit an. Mit nur: "Ich war es nicht", da kommt man nicht weit.
VG Steffen
Kämpfen lohnt sich immer. Es kommt aber auf Deine Strategie und deren Beweisbarkeit an. Mit nur: "Ich war es nicht", da kommt man nicht weit.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Was meinst Du mit Abstand Steffen?
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
- 1. Abmahnung 14.12.2006 - P2P: keine UE, keine Zahlung, verjährt
2. Abmahnung 25.04.2008 - unerlaubte Rechtsberatung im Forum: keine UE,
keine Zahlung verjährt, da Wettbewerbsrecht.
3. Abmahnung 26.05.2010 - Persönlichkeitsverletzung: mod. UE, keine Zahlung,
Klage 03.08.2011, Strafanzeige wegen einem vermeintlichen persönlichkeitsverletzenden
Facebook-Account/ Anwalts-Stalking 02.08.2011 (Vorladung Polizei 08.08.2011,
Einstellung wegen fehlenden öffentlichen Interesse 28.09.2011), hoch gepokert -
anerkannt (, weil ich eben Schuld war), keine Zahlung, Domainpfändung 27.04.2012,
Ratenrückzahlung mittels Kleinstraten (keine Spendenaktion)
4. Abmahnung 13.07.2012 - unlauterer Wettbewerb, unerlaubte Rechtsberatung im
Forum: ist einvernehmlich geklärt, keine UE, keine Geldforderungen.
5. Hinweis: diverse Löschaufforderungen per Fax, per E-Mail, per Anruf zähle ich hier
nicht dazu (habe ich aber auch alles in meinem Archiv).
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Tja, meine bessere Hälfte meint es belastet uns und Sie kann damit nicht ruhig schlafen, ich hatte Ihr halt gesagt das ich es gerne drauf ankommen lassen möchte...was nun???
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- Beiträge: 13
- Registriert: Dienstag 16. Oktober 2012, 23:19
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Steffen hat geschrieben:
Abgemahnte WF
2009 - 89.850
2010 - 86.670
2011 - 53.690
Klageverfahren WF
2010 - 1.500 (1 Richter)
2011 - 500 (2 Richter)
2012 - 2.300 (5 Richter)
Hallo :-)
Diese Quote macht ja ein klein wenig Hoffnung, vielleicht doch mit einem blauen Auge davon zu kommen.
Kann man denn davon ausgehen, dass alle der rund 230.000 WF-Abgemahnten 2009 - 2011 ausnahmslos die sog. "Vorbereitung Klageverfahren abgeschlossen" erhalten haben bzw. erhalten werden? (Ich stehe im Moment bei "Vorbereitung Klageerhebung).
Und gesetzt dem Fall, ich bekomme am Ende doch einen gerichtlichen MB, was habe ich dann für Alternativen außer Widerspruch einzulegen und mit WF telefonieren? Wie sieht so ein MB aus? Wird darin eine Summe gefordert, mit deren Zahlung die Sache dann erledigt ist?
Die aktuelle Forderung gegen mich beträgt € 950,-. Mit welcher Summe müsste ich in einem MB rechnen?
Ich hatte zwischendurch immer mal wieder überlegt, um einen Vergleich nachzusuchen. Was mich aber bislang davon abgehalten hat ist die Tatsache, dass ich durch eine solche Anfrage eine mögliche Verjährung hemmen würde (31.12.2013). Da stellt sich für mich die Frage, wenn ich es schon bis hier "ausgehalten" habe, ob es im MB noch viel schlimmer kommen würde. Wenn ich mich theoretisch auch nach Erhalt eines MB vergleichen kann bzw. die Forderung bezahlen kann, habe ich in diesem Stadium doch eh' nicht allzu viel zu verlieren, oder? Und was bedeutet eigentlich "Hemmung" der Verjährung? Beginnen die 3 Jahre dann wieder von vorn?
Und last, but no least...hätte ein MB negative Auswirkungen auf meine Schufa?
LG
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Der MB hat keine Auswirkungen auf die Schufa.
Ansonsten gilt, wer nicht bezahlt muss mit dem Risiko klarkommen und es tragen, das man eben auf die Kosten der Abmahnung verklagt werden kann. Es kann niemand einen Garantieschein ausstellen. Also ist derjenige immer gut beraten, der sich mit Erhalt eines Abmahnschreiben so vorbereitet, als wenn er verklagt würde.
Zum Mahnbescheid: FAQ
Mal durchlesen, wenn dann noch Fragen auftauchen, einfach stellen.
VG Steffen
Ansonsten gilt, wer nicht bezahlt muss mit dem Risiko klarkommen und es tragen, das man eben auf die Kosten der Abmahnung verklagt werden kann. Es kann niemand einen Garantieschein ausstellen. Also ist derjenige immer gut beraten, der sich mit Erhalt eines Abmahnschreiben so vorbereitet, als wenn er verklagt würde.
Zum Mahnbescheid: FAQ
Mal durchlesen, wenn dann noch Fragen auftauchen, einfach stellen.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Guten Morgen und vielen Dank schon mal.
Ich hab's mir mal durchgelesen. Da steht z.B.:
"Entweder erfolgt die Einstellung des Mahnverfahrens oder der rechtzeitig eingelegte Widerspruch verhindert die Fortsetzung des Mahnverfahrens und führt in ein normales Gerichtsverfahren..."
Daraus erwächst für mich die Frage: Bekommen alle 230.000 WF-Abgemahnten irgendwann einen MB und man kann dann nach dem Widerspruch hoffen, nicht zur "Quote" der Beklagten zu gehören oder "filtert" WF schon im Vorfeld und erwirkt nur ein paar Tausend MB's bei denjenigen, bei denen sie dann auch wirklich klagen wollen?
Oder einfacher gesagt: Erhalt eines MB = Fast 100% Klagerisiko!?!
Danke und Grüße
Ich hab's mir mal durchgelesen. Da steht z.B.:
"Entweder erfolgt die Einstellung des Mahnverfahrens oder der rechtzeitig eingelegte Widerspruch verhindert die Fortsetzung des Mahnverfahrens und führt in ein normales Gerichtsverfahren..."
Daraus erwächst für mich die Frage: Bekommen alle 230.000 WF-Abgemahnten irgendwann einen MB und man kann dann nach dem Widerspruch hoffen, nicht zur "Quote" der Beklagten zu gehören oder "filtert" WF schon im Vorfeld und erwirkt nur ein paar Tausend MB's bei denjenigen, bei denen sie dann auch wirklich klagen wollen?
Oder einfacher gesagt: Erhalt eines MB = Fast 100% Klagerisiko!?!
Danke und Grüße
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo
gestern habe ich schin den 4. Brief von WF bekommen also Vorbereitung Klageerhebung.Muss ich falls ich den 5.Brief bekomme meine Adresse geben wenn sich nichts geändert hat.
gestern habe ich schin den 4. Brief von WF bekommen also Vorbereitung Klageerhebung.Muss ich falls ich den 5.Brief bekomme meine Adresse geben wenn sich nichts geändert hat.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
wenn es keine adress-änderungen gab - keine reaktion!
vg steffen
vg steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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