Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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Genervte
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1821 Beitrag von Genervte » Sonntag 14. Oktober 2012, 15:24

aber sie haben doch schon dreimal an mich geschrieben, und plötzlich soll ich meine Adresse bestätigen? Weckt man damit nicht vielleicht schlafende Hunde?

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1822 Beitrag von Payback » Dienstag 16. Oktober 2012, 08:57

Moin,
heute kam schon die Vorbereitung Klageverfahren....das ging aber flott...

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1823 Beitrag von Payback » Dienstag 16. Oktober 2012, 16:33

Bedeutet nur weil das jetzt gekommen ist muss nicht unbedingt noch mehr kommen?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1824 Beitrag von Steffen » Dienstag 16. Oktober 2012, 16:39

Bedeutet nur weil das jetzt gekommen ist muss nicht unbedingt noch mehr kommen?
Jeder, der nicht zahlt, muss damit rechnen, das er innerhalb der dreijährigen Verjährungszeit verklagt werden kann! Risiko ca.1.000 - 1.200 €. Es kann -niemand- einen Garantieschein ausstellen ob oder ob nicht. Deshalb sollte jeder auch nach unserer allgemeinen Vorgehensweise ca. bis 50 € monatlich ansparen, damit man das nötige Klageverfahrenentgelt hat, sollte man doch klagen.

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1825 Beitrag von Payback » Dienstag 16. Oktober 2012, 16:50

Steffen hat geschrieben:
Bedeutet nur weil das jetzt gekommen ist muss nicht unbedingt noch mehr kommen?
Jeder, der nicht zahlt, muss damit rechnen, das er innerhalb der dreijährigen Verjährungszeit verklagt werden kann! Risiko ca.1.000 - 1.200 €. Es kann -niemand- einen Garantieschein ausstellen ob oder ob nicht. Deshalb sollte jeder auch nach unserer allgemeinen Vorgehensweise ca. bis 50 € monatlich ansparen, damit man das nötige Klageverfahrenentgelt hat, sollte man doch klagen.

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Also mehr als die 1200 Euro kanns nicht werden???

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1826 Beitrag von Steffen » Dienstag 16. Oktober 2012, 16:57

1.000 - 1.200 € ist ein Regelsatz. Wenn man sich ungeschickt anstellt, kann es auch teurer werden. Deshalb sollte man mit Erhalt einer Klageschrift sofort einen Anwalt beauftragen. Der Regelsatz beinhaltet erst einmal das Nötigste. Jetzt kämen noch die eigenen Reisekosten dazu und die des Anwaltes. Hier sollte man aber auch dieses erst abklären, nicht das der Anwalt dann nach München fliegt und im Hilton übernachtet. ;)

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1827 Beitrag von Payback » Dienstag 16. Oktober 2012, 17:11

Steffen hat geschrieben:1.000 - 1.200 € ist ein Regelsatz. Wenn man sich ungeschickt anstellt, kann es auch teurer werden. Deshalb sollte man mit Erhalt einer Klageschrift sofort einen Anwalt beauftragen. Der Regelsatz beinhaltet erst einmal das Nötigste. Jetzt kämen noch die eigenen Reisekosten dazu und die des Anwaltes. Hier sollte man aber auch dieses erst abklären, nicht das der Anwalt dann nach München fliegt und im Hilton übernachtet. ;)

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Es gibt ja auch Anwälte die eine Gesamtpauschale nehmen, ist dann so etwas wie die Reisekosten usw. da auch mit drin?

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1828 Beitrag von Steffen » Dienstag 16. Oktober 2012, 17:17

Es sollte vorher abgeklärt werden, was die Beauftragung umfasst bzw. kostet und verglichen werden.

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1829 Beitrag von Payback » Dienstag 16. Oktober 2012, 17:22

Hier wird immer davon gesprochen das bei 100% aller die ein MB bekommen haben auch geklagt wird...in anderen Foren liest man von Leuten bei denen nichts kam und es verjährt ist...

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1830 Beitrag von Steffen » Dienstag 16. Oktober 2012, 17:39

Um was kommt es Dir denn wirklich an? Wir leben doch in den Foren nur von Informationen. Wenn bei NW 1- 2 User bekannt sind, die nach dem Widerspruch MB keine Klage erhielten, dann ist es doch gut. Sicherlich werden auch Betroffene verjähren, aber ich kann nur Infos weitergeben, die ich kenne!

Abgemahnte WF
2009 - 89.850
2010 - 86.670
2011 - 53.690

Klageverfahren WF
2010 - 1.500 (1 Richter)
2011 - 500 (2 Richter)
2012 - 2.300 (5 Richter)

Einige ausgewählte Resultate kann man hier nachlesen.

So wurde z.B. von den gelisteten Anwälten bestätigt, das alle widersprochenen MB (I. HJ 2012) zur Klage führten. Andere Informationen habe ich nicht, deshalb sage ich auch weiterhin, wer einen MB widerspricht kann 100pro mit einer Klage rechnen. Wobei 100pro eigentlich Wurst ist, da jeder, der nicht zahlt, das Risiko einer möglichen Klage allein trägt. Denn auch diese anderen können Dir keinen Garantieschein ausstellen.

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1831 Beitrag von Payback » Dienstag 16. Oktober 2012, 17:53

Ich frage mich halt ob es sich lohnt zu kämpfen oder nicht...da bin ich noch in der Findungsphase :Y

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1832 Beitrag von Steffen » Dienstag 16. Oktober 2012, 17:58

Wenn man wie ich etwas Abstand hat, kann man vieles realistischer einschätzen.

Kämpfen lohnt sich immer. Es kommt aber auf Deine Strategie und deren Beweisbarkeit an. Mit nur: "Ich war es nicht", da kommt man nicht weit.

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1833 Beitrag von Payback » Dienstag 16. Oktober 2012, 18:01

Was meinst Du mit Abstand Steffen?

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1834 Beitrag von Steffen » Dienstag 16. Oktober 2012, 18:05

  • 1. Abmahnung 14.12.2006 - P2P: keine UE, keine Zahlung, verjährt
    2. Abmahnung 25.04.2008 - unerlaubte Rechtsberatung im Forum: keine UE,
    keine Zahlung verjährt, da Wettbewerbsrecht.
    3. Abmahnung 26.05.2010 - Persönlichkeitsverletzung: mod. UE, keine Zahlung,
    Klage 03.08.2011, Strafanzeige wegen einem vermeintlichen persönlichkeitsverletzenden
    Facebook-Account/ Anwalts-Stalking 02.08.2011 (Vorladung Polizei 08.08.2011,
    Einstellung wegen fehlenden öffentlichen Interesse 28.09.2011), hoch gepokert -
    anerkannt (, weil ich eben Schuld war), keine Zahlung, Domainpfändung 27.04.2012,
    Ratenrückzahlung mittels Kleinstraten (keine Spendenaktion)
    4. Abmahnung 13.07.2012 - unlauterer Wettbewerb, unerlaubte Rechtsberatung im
    Forum: ist einvernehmlich geklärt, keine UE, keine Geldforderungen.
    5. Hinweis: diverse Löschaufforderungen per Fax, per E-Mail, per Anruf zähle ich hier
    nicht dazu (habe ich aber auch alles in meinem Archiv).
Quasi gibt es keine aktuelle P2P-Abmahnung in meiner Sammlung - warum, weil ich 2006 damit aufgehört habe. Deshalb kann ich vieles klarer sehen, als jemand, der frisch betroffen ist. Als Involvierter reagiert man immer Emotional (und das hemmt).

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1835 Beitrag von Payback » Dienstag 16. Oktober 2012, 21:59

Tja, meine bessere Hälfte meint es belastet uns und Sie kann damit nicht ruhig schlafen, ich hatte Ihr halt gesagt das ich es gerne drauf ankommen lassen möchte...was nun???

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1836 Beitrag von Autogasfahrer » Mittwoch 17. Oktober 2012, 00:26

Steffen hat geschrieben:
Abgemahnte WF
2009 - 89.850
2010 - 86.670
2011 - 53.690

Klageverfahren WF
2010 - 1.500 (1 Richter)
2011 - 500 (2 Richter)
2012 - 2.300 (5 Richter)

Hallo :-)

Diese Quote macht ja ein klein wenig Hoffnung, vielleicht doch mit einem blauen Auge davon zu kommen.
Kann man denn davon ausgehen, dass alle der rund 230.000 WF-Abgemahnten 2009 - 2011 ausnahmslos die sog. "Vorbereitung Klageverfahren abgeschlossen" erhalten haben bzw. erhalten werden? (Ich stehe im Moment bei "Vorbereitung Klageerhebung).

Und gesetzt dem Fall, ich bekomme am Ende doch einen gerichtlichen MB, was habe ich dann für Alternativen außer Widerspruch einzulegen und mit WF telefonieren? Wie sieht so ein MB aus? Wird darin eine Summe gefordert, mit deren Zahlung die Sache dann erledigt ist?

Die aktuelle Forderung gegen mich beträgt € 950,-. Mit welcher Summe müsste ich in einem MB rechnen?

Ich hatte zwischendurch immer mal wieder überlegt, um einen Vergleich nachzusuchen. Was mich aber bislang davon abgehalten hat ist die Tatsache, dass ich durch eine solche Anfrage eine mögliche Verjährung hemmen würde (31.12.2013). Da stellt sich für mich die Frage, wenn ich es schon bis hier "ausgehalten" habe, ob es im MB noch viel schlimmer kommen würde. Wenn ich mich theoretisch auch nach Erhalt eines MB vergleichen kann bzw. die Forderung bezahlen kann, habe ich in diesem Stadium doch eh' nicht allzu viel zu verlieren, oder? Und was bedeutet eigentlich "Hemmung" der Verjährung? Beginnen die 3 Jahre dann wieder von vorn?

Und last, but no least...hätte ein MB negative Auswirkungen auf meine Schufa?

LG

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1837 Beitrag von Steffen » Mittwoch 17. Oktober 2012, 04:48

Der MB hat keine Auswirkungen auf die Schufa.

Ansonsten gilt, wer nicht bezahlt muss mit dem Risiko klarkommen und es tragen, das man eben auf die Kosten der Abmahnung verklagt werden kann. Es kann niemand einen Garantieschein ausstellen. Also ist derjenige immer gut beraten, der sich mit Erhalt eines Abmahnschreiben so vorbereitet, als wenn er verklagt würde.

Zum Mahnbescheid: FAQ

Mal durchlesen, wenn dann noch Fragen auftauchen, einfach stellen.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1838 Beitrag von Autogasfahrer » Mittwoch 17. Oktober 2012, 07:15

Guten Morgen und vielen Dank schon mal.

Ich hab's mir mal durchgelesen. Da steht z.B.:

"Entweder erfolgt die Einstellung des Mahnverfahrens oder der rechtzeitig eingelegte Widerspruch verhindert die Fortsetzung des Mahnverfahrens und führt in ein normales Gerichtsverfahren..."

Daraus erwächst für mich die Frage: Bekommen alle 230.000 WF-Abgemahnten irgendwann einen MB und man kann dann nach dem Widerspruch hoffen, nicht zur "Quote" der Beklagten zu gehören oder "filtert" WF schon im Vorfeld und erwirkt nur ein paar Tausend MB's bei denjenigen, bei denen sie dann auch wirklich klagen wollen?

Oder einfacher gesagt: Erhalt eines MB = Fast 100% Klagerisiko!?!

Danke und Grüße

rosomak
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1839 Beitrag von rosomak » Mittwoch 17. Oktober 2012, 17:00

Hallo
gestern habe ich schin den 4. Brief von WF bekommen also Vorbereitung Klageerhebung.Muss ich falls ich den 5.Brief bekomme meine Adresse geben wenn sich nichts geändert hat.

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1840 Beitrag von Steffen » Mittwoch 17. Oktober 2012, 18:31

wenn es keine adress-änderungen gab - keine reaktion!

vg steffen

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