Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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muensteraner
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3581 Beitrag von muensteraner » Donnerstag 5. Dezember 2013, 21:37

die Verbraucherzentrale kann euch bei Filesharing-Abmahnungen nicht helfen. Die werden euch auch zu einem Anwalt raten. Wenn ihr wenig Geld verdient kann er bei eurem Amtsgericht einen Beratungsschein beantragen. Dann kostet der Anwalt nur 10 Euro. In so einem Fall ohne rechtlichen Beistand etwas zu unternehmen birgt jede Menge Fallen.

freddred
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3582 Beitrag von freddred » Donnerstag 5. Dezember 2013, 21:41

und dann muss ich ja trotzdem die Anwaltskosten zahlen? obwohl wir rein GAR nix falsch gemacht sein, das kann doch nicht sein!!!!!!!

muensteraner
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3583 Beitrag von muensteraner » Donnerstag 5. Dezember 2013, 21:43

freddred hat geschrieben:und dann muss ich ja trotzdem die Anwaltskosten zahlen? obwohl wir rein GAR nix falsch gemacht sein, das kann doch nicht sein!!!!!!!
10 Euro :shock: Der Beratungsschein gilt für den kompletten außergerichtlichen Schriftverkehr.

Boba78
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3584 Beitrag von Boba78 » Donnerstag 5. Dezember 2013, 22:38

muensteraner hat geschrieben:
mrpinkeyes hat geschrieben:Ich schätze mal
Anwalt 150
Vergleich 300
kommt fast das selber raus

Selbst 350 versuchen

Oder vielleicht auf der Winterschlussverkauf warten.
wenn man selbst Täter ist und bei Abmahnungen von 450 Euro bringt der Anwalt keine Reduzierung der Kosten. Wenn man sich vergleichen will, kann man das auch ohne Anwalt tun.
und wenn man die 450€ anstandslos überweist kommt das nicht einem Schuldeingeständnis gleich?
bzw. aber wenn ansonsten nichts über diese Leitung verteilt wurde ist man auch aus dem schneider

freddred
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3585 Beitrag von freddred » Donnerstag 5. Dezember 2013, 22:41

ja klar 10Euro is we og! Das ding ist mein Mitbewohner verdient schon ganz ordentlich! Ich glaub nicht das wir so nen schein bekommen würden! Der empfohlene Amwalt hier im Forum aus Hamburg will eben 150Euro haben.. Dafür was wir nix gemacht haben is das extrem happig:(

muensteraner
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3586 Beitrag von muensteraner » Donnerstag 5. Dezember 2013, 22:45

naja, wenn ihr es selbst regelt und macht einen Fehler kann es weit teurer werden. Ihr könnt auch modUEs abgeben und auf Verjährung hoffen. Aber WF gilt als sehr klagefreudig. Und wenn ihr jetzt direkt zum Anwalt geht, bekommt ihr Hinweise wie man Entlastungsbeweise sichern kann. Aber es ist jedem selbst überlassen was er tut. Vielfach wird hier im Forum die Meinung vertreten, vor Klage braucht man keinen Anwalt. Ob man wenn man wirklich unschuldig ist, so lange warten soll bis man Rat bei einem Anwalt einholt halte ich für fragwürdig.

Guiltcross
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3587 Beitrag von Guiltcross » Freitag 6. Dezember 2013, 01:07

Je weiter man hier den Thread ließt, desto mehr bekommt man den Eindruck, dass hier Vertreter aller Parteien mitlesen und mitschreiben.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3588 Beitrag von Steffen » Freitag 6. Dezember 2013, 10:17

[quoteemGuiltcross]Je weiter man hier den Thread ließt, desto mehr bekommt man den Eindruck, dass hier
Vertreter aller Parteien mitlesen und mitschreiben.[/quoteem]

Ja was hat man denn erwartet?!

»Ein Internetforum ist ein virtueller Platz zum Austausch und zur Archivierung von
Gedanken, Meinungen und Erfahrungen eines jeden zum Schreiben Berechtigten. Die
Kommunikation ist in der Regel anonym und asynchron, das heißt ein Beitrag wird nicht
unmittelbar und sofort, sondern zeitversetzt beantwortet.
«

Dieses muss man im Hinterkopf haben. Umsonst sagen wir auch nicht gebetsmühlenartig,

Bild

Ein gewisses Maß an Sicherheit könnte man erreichen, indem man die Foren für »Gäste«
unsichtbar macht (können ein Forum sehen, aber nicht lesen) und die Aktivierung eines
Accounts -nur- durch den Admin erfolgt (nach Vorlage Kopie des Personalausweise,
Stichwort: Teilidentifizierung) o.ä.

Auch das will man dann nicht, weil man Angst hat. Angst, das jemand weiß, was man evtl.
getan haben soll, Angst hat vor Repressalien des Abmahners, Angst vor Lügen oder
Schuldeingeständnis usw. Dann würde das Forum AW3P keine 10.000 User haben, weil es
niemand bei Dr. Google findet und niemand außer ich mit meinereiner - poste und diskutiere.
Und wer eine öffentliche Diskussion nicht möchte, dann sollte man, ehe man jeden eine
Kanzleizugehörigkeit andichtet, einfach die Optionen: PN oder E-Mail nutzen. Ich verstehe
einfach nicht, das man hierzu nicht in der Lage ist.

Solange aber in den Foren, und von Seiten der registrierten User, auf Anonymität gesetzt
wird und Wahrung der Identität - muss man eben damit Leben, das -Alle- mitlesen können
und auch höchstwahrscheinlich der eine oder andere sich i.A. registrieren wird. Oder
einige wenige Mehrfachaccounts besitzen bzw. man sich schon unter den Foren seine ach
so großen Erfolge nicht gönnt. Deshalb geht der ganze Murks auch schon seit 04/2005!

VG Steffen




.
.
Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:


Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!

Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).


Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
  • keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
    Ausnahmen
    a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
    b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
  • Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
    a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
    b) Verfügung eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
    ein!
  • Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
  • Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
    a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
    Ursachen bzw. Quellen)!
    b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
    c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
    d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
    e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
    - innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
    des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
    befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
    - Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
    um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
    verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
    mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Mehr ist es nicht!

Ausführlich hier!

.
.
.


Schriftsatz-Zähler Waldorf Frommer

  • 1. Aufforderung Abgabe UE (wichtig mod. UE per Einschreiber
    verschickt und nicht die originale UE, die als Entwurf im Abmahnschreiben beigefügt ist)
    2. letzte Zahlungsaufforderung nach Abgabe mod. UE (Folgeschreiben - abheften)
    3. Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung (Folgeschreiben - abheften)
    => Bestätigung Erfüllung Unterlassungsansprüche
    => Zahlungsansprüche noch nicht erfüllt
    => Angebot der Ratenzahlung
    4. Vorbereitung Klageerhebung (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
    => Erhöhung der geforderten Summe
    5. Vorbereitung Klageerhebung abgeschlossen (verschärftes Folgeschreiben -
    abheften )
    => Mitteilung Datum zur Einleitung Gerichtsverfahren
    => Mitteilung des Prozesskostenrisikos
    => WF fordert die ladungsfähige Anschrift zu bestätigen (nur bei Adressänderung, in
    Hinblick der Verjährung, Stichunkt Meldepflicht)
    6. Mahnbescheid (Kreuz bei Punkt 2 und verschicken, wenn man unberechtigt
    abgemahnt wurde)
    7. Abgabemitteilung vom Mahngericht mit Az. des künftigen Prozessgerichtes
    8. WF muss Klage begründen und erheben
    9. Gerichtsverfahren

Nina
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3589 Beitrag von Nina » Freitag 6. Dezember 2013, 12:55

Hallo,

ich bin neu in diesem Forum und habe eine Frage (und hoffe, dass ich in diesem Thread richtig bin).

Ich habe vor ein paar Tagen eine Abmahnung von Waldorf Frommer bekommen, werde beschuldigt ein Album herunter geladen bzw. Filesharing betrieben zu haben. Ich habe mir einen Anwalt genommen (aus dem Internet, sehr seriös, super gute und viele Bewertungen).

Nun meine Fragen (habe dazu bisher keine Antworten im Internet gefunden):
- Angenommen der Vorwurf stimmt und ich habe das meinem Anwalt auch so mitgeteilt, sieht dann die Mod. UE (die an WF geschickt wird) anders aus, als wenn ich gesagt hätte, dass ich es gar nicht war?

Denn wenn mein Anwalt nun in die mod. UE hineinschreibt, dass ich es zugebe, dann denkt sich WF ja, dass bei mir evtl. noch mehr zu holen ist und forscht weiter nach.

Ist mein Anwalt verpflichtet die Wahrheit weiterzugeben, oder kann mein Anwalt schweigen oder die Sache so hindrehen, dass es aussieht, als hätte ich nie Filesharing betrieben?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen - vielen Dank!

muensteraner
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3590 Beitrag von muensteraner » Freitag 6. Dezember 2013, 13:12

nein. In der UE sollte man es nie zugeben. Auch wenn man es selbst war, weil man dann sehr schlechte Karten bei evntl. Vergleichsverhandlungen hat. Das sollte dein Anwalt eigentlich auch wissen und dir sagen. Dein Anwalt ist sowieso zum Schweigen verpflichtet und dem gegenüber sollte du schon wie du ja getan hast, die Wahrheit sagen, dass er dich richtig beim weiteren Vorgehen beraten kann.



Bitte die Fragen beachten. Und man sollte tunlichst vermeiden anzudeuten, das ein Forum einen möglichen "Täter" zum Lügen oder etwas anderes aufruft. Bitte zukünftig beachten! Darüber diskutiere ich jetzt nicht seitenlang oder öffentlich, was eventuell von deinereiner gemeint war, oder nicht. Danke - Steffen

;ge

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3591 Beitrag von Steffen » Freitag 6. Dezember 2013, 13:13

Hallo Nina, das ist eine Frage. Nicht dass sie sinnfrei wäre, sondern für eine Nichtjuristen sehr schwer allgemein zu beantworten.

Wenn man abgemahnt wird, sollte man eine mod. UE abgeben, um die Wiederholungsgefahr auszuräumen.

Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung [von keiner bestimmten Form anhängig]
  • Wiederholungsgefahr ausräumen
  • Ernsthaftigkeit muss erkennbar sein
  • muss strafbewehrt sein (Vertragsstrafeversprechen)
  • Anspruch uneingeschränkt abdecken
  • konkrete Verletzungsform bzw. -handlung beinhalten
Natürlich wird -wenn man den Vorwurf einräumt- der Inhalt anders sein, als wenn man weder Störer noch Täter ist, und eine mod. UE abgibt (so wie unser Musterschreiben), die alle möglichen Konstellationen (Störer, Ermöglichungshandlung Dritter (WLAN), Täter) abdeckt. Natürlich macht dann auch ein Nichtzahlen keinen Sinn. Wobei man dann wieder Hinterfragen sollte, würde man nicht besser kommen, selbst eine mod. UE abzugeben und nur dem Abmahner seine Forderungen zu bezahlen.

Das bedeutet, es sind sehr viele Fragen im Vorfeld zu klären, aber nicht in einem Forum, sondern zwischen Dir und deinem Anwalt. Und ja, der Anwalt ist zur Wahrheitsfindung, sowie das Bestmögliche für dich herauszuholen - verpflichtet! Das beinhaltet nicht allein die anwaltliche Tätigkeit, sondern eine umfangreiche Beratung, Hinweise aller Wege und Risiken. Entscheiden musst du dich aber dann allein!


Ansonsten wurden die Fragen beantwortet.

VG Steffen

Nina
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3592 Beitrag von Nina » Freitag 6. Dezember 2013, 13:29

Danke für die Antworten!
Ich bin nun so vorgegangen (schon vorgestern):

- Anwalt genommen (einer, der auch hier auf der Seite empfohlen wird)
- Sachverhalt wahrheitsgemäß geschildert
- gefragt, ob es auch Sinn macht eine vorbeugende UE zu beantragen, damit diese von meinem Anwalt verschickt wird (wurde bejaht)
- mein Anwalt empfiehlt neben der mod. UE an WF einen Teilbetrag zu bezahlen. Bisher wurde dieser Teilbetrag laut meinem Anwalt wohl auch akzeptiert.

Insgesamt komme ich mit den Kosten (mein Anwalt, WF Teilbetrag und vorbeugende UE) dann zwar ungefähr auf denselben Betrag, den ich nur an WF zahlen hätte müssen, aber ich habe das Gefühl, dass ich so abgesicherter bin und habe die Hoffnung, dass dann in Zukunft nichts mehr nachkommt.

Ich hoffe, ich habe alles richtig gemacht. Was meint ihr?

jeff
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3593 Beitrag von jeff » Freitag 6. Dezember 2013, 13:32

Einen Teilbetrag zu zahlen wird wohl allgemein als Schuldanerkenntnis angesehen und nun werden sie wohl auch den Rest noch fordern!

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3594 Beitrag von Steffen » Freitag 6. Dezember 2013, 13:33

Ich hoffe, ich habe alles richtig gemacht. Was meint ihr?
Die Zahlung eines freiwilligen Teilbetrages -ohne- Annahmeerklärung des Abmahners ist juristischer "Selbstmord". Punkt. Aus.

VG Steffen

Nina
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3595 Beitrag von Nina » Freitag 6. Dezember 2013, 13:54

Danke nochmals für die Antworten.

Ohje, jetzt bin ich aber verwirrt. Mist, ich dachte, so wäre es der beste Weg. Klang auch laut meinem Anwalt so und der muss mich doch dahingehend beraten, wie es für mich am besten ist, oder nicht?

Das heisst, wenn ich gesagt hätte "Ich war es nicht", dann hätte mein Anwalt mir wahrscheinlich nicht geraten den Teilbetrag zu bezahlen. Aber hier habe ich oft gehört, dass WF sich dann immer und immer wieder meldet, das Geld einklagen will usw. Ich dachte, wenn ich diesen Teilbetrag zahle (lässt sich verschmerzen, handelt sich nur um bisschen über 100 Euro), dass WF dann darauf eingeht und sagt "Gut, zahl und dann passt das" (mal salopp formuliert) und dann hat sich die Sache für dieses eine Album endgültig erledigt. Ist der Gedanke falsch?

Zudem habe ich ja eine vorbeugende UE bei meinem Anwalt beantragt, dieser geht doch auch an WF. Das heisst, diese würden dann von mir keine Anwaltskosten mehr verlangen können und da dies für die Kanzlei unwirtschaftlich ist, würden die doch auch nicht weiter nachforschen, da sie nur die Lizenzgebühr von mir fordern könnten (und davon haben die doch letztlich nicht viel). Stimmt das so nicht?

muensteraner
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3596 Beitrag von muensteraner » Freitag 6. Dezember 2013, 14:06

nein. Dem Anwalt die Wahrheit zu sagen ist korrekt. Der Rat einen Teilbetrag zu zahlen ist falsch. Entweder gar nicht zahlen oder Vergleich. Ansonsten verstehe ich nicht warum er zu einer vorbeugenden UE geraten hat.

Nina
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3597 Beitrag von Nina » Freitag 6. Dezember 2013, 14:11

Ok, also Vergleich = ich zahl den kompletten Betrag an WF, wie von denen gefordert?

Warum mein Anwalt mir empfohlen hat den Teilbetrag zu bezahlen, weiß ich jetzt auch nicht genau. Wahrscheinlich Erfahrungswerte. Aber die Kanzlei ist auf WF spezialisiert und hat bei den Bewertungen nur die besten Kommentare etc. bekommen, weshalb ich da jetzt auch darauf vertraut habe.

The Grinch
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3598 Beitrag von The Grinch » Freitag 6. Dezember 2013, 15:29

OHNE das WF einem Vergleich zugestimmt hat wird da NICHTS überwiesen!
Das käme dann einem Schuldeingeständnis gleich.

Was Dir da der Anwalt gerate hat ist vollkommener Blödfug.

Nina
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3599 Beitrag von Nina » Freitag 6. Dezember 2013, 15:50

Mein Anwalt hat mir zu der Teilzahlung geraten, um WF aus Kulanz entgegen zu kommen, "ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht". Die Erfahrungen haben gezeigt, dass das meine Chancen erhöht. Ich denke, mein Anwalt hat sehr viele Erfahrungswerte, da er, so wie ich das bisher einsehen konnte, einer der "top-Anwälte" ist, wenn es um Abmahnungen von WF geht.
Ist jetzt eine blöde Situation, im Internet liest man so viel, auch jetzt habe ich verschiedene Meinungen zum Thema Teilzahlung gelesen. Letztlich ist es jetzt eh zu spät. ich kann beide Ansichten (die von euch und die von meinem Anwalt) nachvollziehen.

Kann mir vielleicht noch jemand was zu meinem vorherigen Post sagen bzgl. weiterer Downloads und meiner vorbeugenden UE?
Danke nochmal!

muensteraner
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3600 Beitrag von muensteraner » Freitag 6. Dezember 2013, 16:45

Nina hat geschrieben:
Kann mir vielleicht noch jemand was zu meinem vorherigen Post sagen bzgl. weiterer Downloads und meiner vorbeugenden UE?
Danke nochmal!
das sollte man nicht machen, sondern warten bis alle Abmahnungen kommen. Mit vorbeugenden UE macht man die nur darauf aufmerksam, dass es noch mehr zu holen gibt. Du setzt den abmahner mit einer vorbeugenden UE in Kenntnis was du noch alles heruntergeladen hast.

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