verstehe fast nur Bahnhof.
Wenn Du nicht der AI bist/warst, erhältst Du ja nicht die Abmahnung, sondern der AI. Wenn
Du gewesen sein sollst, muss es ja eine Sache zwischen dem AI und Dir sein. Was kann man
denn unter: “Wir schrieben eine mod. UE mit dem Segen eines Anwalts“? Hier kommen wir
nämlich wieder arge Befürchtungen, dass Du in dieser mod. UE mit auftauchst. Bitte alle
Erläuterungen diesbezüglich per PN oder E-Mail (Gegenseite liest mit!).
[quoteemgurkennase]Jetzt auf einmal soll es zur Gerichtsverhandlung kommen!?[/quoteem]
Die haben eben 3 Jahre Zeit (§§ 195 i.V.m.199 BGB), und wenn der AI nur eine mod. UE abgibt
und nicht zahlt, - kann - man eben in dieser Zeit verklagt werden. Das ist das Risiko des
Nichtzahlen. 2009/2010 war eben noch eine Zeit wo man sagen konnte, das die Dubiosesten
der Dubiosen nicht klagen. Ende 2010 wurde aber ersichtlich, das die Abmahnungen rückläufig,
die Klagezahlen dafür stetig ansteigen. Bis Ende 2010 konnte die niemand vorhersagen.
Letztendlich aber auch egal, weil man sich ja mit dem Nichtzahlen dieses Risiko kennt und
trägt.
[quoteemgurkennase]Ich hab den Schrieb nicht gesehen, weil ich weggezogen bin. Der Anschlussinhaber hat nicht
mal einen Computer, ja könnte nicht mal für 1 Mil. Euro Word starten. Internet wurde nach
meinem Auszug wieder gekündigt.[/quoteem]
Nicht relevant für eine mögliche Klage.
[quoteemgurkennase]Ist dies jetzt die letzte Stufe des Einschüchterns, oder hat man da ernsthaft was zu befürchten?
War da nicht was mit, zu gieriger Streitwert?[/quoteem]
Ich nehme mal an, dass es sich um Waldorf Frommer handelt. Hier der aktuelle Schriftsatz-Zähler
(Produced from Netzwelt.de/Forum).
- 1. Aufforderung Abgabe UE (wichtig mod. UE per Einschreiber verschickt und nicht die originale UE,
die als Entwurf im Abmahnschreiben beigefügt ist)
2. letzte Zahlungsaufforderung nach Abgabe mod. UE (Folgeschreiben - abheften)
3. Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung (Folgeschreiben - abheften)
=> Bestätigung Erfüllung Unterlassungsansprüche
=> Zahlungsansprüche noch nicht erfüllt
=> Angebot der Ratenzahlung
4. Vorbereitung Klageerhebung (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
=> Erhöhung der geforderten Summe
5. Vorbereitung Klageerhebung abgeschlossen (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
=> Mitteilung Datum zur Einleitung Gerichtsverfahren
=> Mitteilung des Prozesskostenrisikos
=> WF fordert die ladungsfähige Anschrift zu bestätigen (nur bei Adressänderung, in Hinblick der
Verjährung,
Stichunkt Meldepflicht)
6. Mahnbescheid (Kreuz bei Punkt 2 und verschicken, wenn man unberechtigt abgemahnt wurde)
7. Abgabemitteilung vom Mahngericht mit Az. des künftigen Prozessgerichtes
8. WF muss Klage begründen und erheben
9. Gerichtsverfahren
Gieriger Streitwert? In München eigentlich relativ gemäßigt.
[quoteemgurkennase]Letztendlich ist klar, wer die Zeche zahlen muss, nur wie kann man die “Schuld“ denn Richtigstellen?[/quoteem]
Das hängt von der mod. UE ab und was Ihr da noch rein geschrieben habt. Sollte nur der AI die mod. UE
unterzeichnet haben, und Du wurdest nicht benannt, was geht es Dich an, wenn Du es nicht warst? Wenn
Du es warst, solltest der AI nach dem Widerspruch MB mit dem Abmahner einen Vergleich aushandeln, und
Du zahlst die Zeche. Immer abhängig, ob ein MB oder eine Klage auch kommt.
VG Steffen