Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1801 Beitrag von Steffen » Dienstag 25. September 2012, 10:11

Vielleicht liegt es an meiner supi schweren Schicht oder an der späten Stunde, aber ich
verstehe fast nur Bahnhof.

Bild

Wenn Du nicht der AI bist/warst, erhältst Du ja nicht die Abmahnung, sondern der AI. Wenn
Du gewesen sein sollst, muss es ja eine Sache zwischen dem AI und Dir sein. Was kann man
denn unter: “Wir schrieben eine mod. UE mit dem Segen eines Anwalts“? Hier kommen wir
nämlich wieder arge Befürchtungen, dass Du in dieser mod. UE mit auftauchst. Bitte alle
Erläuterungen diesbezüglich per PN oder E-Mail (Gegenseite liest mit!).

[quoteemgurkennase]Jetzt auf einmal soll es zur Gerichtsverhandlung kommen!?[/quoteem]
Die haben eben 3 Jahre Zeit (§§ 195 i.V.m.199 BGB), und wenn der AI nur eine mod. UE abgibt
und nicht zahlt, - kann - man eben in dieser Zeit verklagt werden. Das ist das Risiko des
Nichtzahlen. 2009/2010 war eben noch eine Zeit wo man sagen konnte, das die Dubiosesten
der Dubiosen nicht klagen. Ende 2010 wurde aber ersichtlich, das die Abmahnungen rückläufig,
die Klagezahlen dafür stetig ansteigen. Bis Ende 2010 konnte die niemand vorhersagen.
Letztendlich aber auch egal, weil man sich ja mit dem Nichtzahlen dieses Risiko kennt und
trägt.


[quoteemgurkennase]Ich hab den Schrieb nicht gesehen, weil ich weggezogen bin. Der Anschlussinhaber hat nicht
mal einen Computer, ja könnte nicht mal für 1 Mil. Euro Word starten. Internet wurde nach
meinem Auszug wieder gekündigt.[/quoteem]
Nicht relevant für eine mögliche Klage.


[quoteemgurkennase]Ist dies jetzt die letzte Stufe des Einschüchterns, oder hat man da ernsthaft was zu befürchten?
War da nicht was mit, zu gieriger Streitwert?[/quoteem]
Ich nehme mal an, dass es sich um Waldorf Frommer handelt. Hier der aktuelle Schriftsatz-Zähler
(Produced from Netzwelt.de/Forum).
Schriftsatz-Zähler Waldorf Frommer (Produced from Netzwelt.de/Forum).
  • 1. Aufforderung Abgabe UE (wichtig mod. UE per Einschreiber verschickt und nicht die originale UE,
    die als Entwurf im Abmahnschreiben beigefügt ist)
    2. letzte Zahlungsaufforderung nach Abgabe mod. UE (Folgeschreiben - abheften)
    3. Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung (Folgeschreiben - abheften)
    => Bestätigung Erfüllung Unterlassungsansprüche
    => Zahlungsansprüche noch nicht erfüllt
    => Angebot der Ratenzahlung
    4. Vorbereitung Klageerhebung (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
    => Erhöhung der geforderten Summe
    5. Vorbereitung Klageerhebung abgeschlossen (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
    => Mitteilung Datum zur Einleitung Gerichtsverfahren
    => Mitteilung des Prozesskostenrisikos
    => WF fordert die ladungsfähige Anschrift zu bestätigen (nur bei Adressänderung, in Hinblick der
    Verjährung,
    Stichunkt Meldepflicht)
    6. Mahnbescheid (Kreuz bei Punkt 2 und verschicken, wenn man unberechtigt abgemahnt wurde)
    7. Abgabemitteilung vom Mahngericht mit Az. des künftigen Prozessgerichtes
    8. WF muss Klage begründen und erheben
    9. Gerichtsverfahren

Gieriger Streitwert? In München eigentlich relativ gemäßigt.


[quoteemgurkennase]Letztendlich ist klar, wer die Zeche zahlen muss, nur wie kann man die “Schuld“ denn Richtigstellen?[/quoteem]
Das hängt von der mod. UE ab und was Ihr da noch rein geschrieben habt. Sollte nur der AI die mod. UE
unterzeichnet haben, und Du wurdest nicht benannt, was geht es Dich an, wenn Du es nicht warst? Wenn
Du es warst, solltest der AI nach dem Widerspruch MB mit dem Abmahner einen Vergleich aushandeln, und
Du zahlst die Zeche. Immer abhängig, ob ein MB oder eine Klage auch kommt.

VG Steffen

gurkennase
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1802 Beitrag von gurkennase » Dienstag 25. September 2012, 10:11

Hallo Steffen.

Nein, ich wurde nicht namentlich genannt, weil es der Gegenseite doch sch* egal ist wer es wirklich war solange sie einen AI haben, den sie erst mal zur Kasse bitten können.
Fakt ist nur das der Familienfrieden darunter leidet.

Du hast recht, es war Anfang 2010.

Die Frage ist, wir bei einer Klage der Streitwert bestätigt, oder fällt er dann geringer aus?

Zu Punkt 6. Ja es wird nie etwas zugegeben. Ist ja noch nicht mal gelogen.

Nero2712
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1803 Beitrag von Nero2712 » Dienstag 25. September 2012, 10:20

1. Bezüglich der Rechtsanwälte Rasch: Ich hatte mir schon sowas gedacht, daher auch der Zusatz "(so doof diese Frage vielleicht auch klingt)". Danke für die Antwort.

2. Mahnbescheid abwarten, telefonischer Vergleich. Also direkt nach dem man den Widersprich des Mahnbescheid abgesendet hat, bei WF anrufen und sich im Wortlaut an das Musterschreiben des Vergleichs halten?

3. Welchen Vergleichwert sollte man denn anstreben? Einerseits steht im Musterschreiben die Hälfte der Summe, aber ich habe hier schon oft gelesen, dass WF nur zu einem Vergleich von 650 Euro bereit ist. Gilt dieser Wert sowohl für Musikalbum (gefordert 856€) als auch Film (~950€)?

VG,
Nero

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1804 Beitrag von Steffen » Dienstag 25. September 2012, 10:27

@gurkennase,

die Streitwerte für ein Werk auf München sind halbwegs annehmbar und liegen
bei ca. 10.000,00 €.

Hier findest Du ein Rechenbeispiel von RA Dr. Alexander Wachs, wie es sein
könnte im Klagefall: Link!

Wenn es so ist, wie Du hier darlegst, sollte der AI den MB widersprechen (um
kein rechtskräftiges Urteil zu kassieren); sich sofort mit WF in Kontakt setzen
für einen außergerichtlichen Vergleich (nach einen widersprochenen MB kommt 100
Pro eine Klage) und Du zahlst diesen Vergleich, wenn Du es warst, oder teilt Euch
in die Kosten Brüderlich, oder 50/50.

Kommt keine Gerichtspost, habt Ihr alles richtig gemacht, kommt Gerichtspost,
eben die berühmte A-Karte.

VG Steffen

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1805 Beitrag von Steffen » Dienstag 25. September 2012, 10:54

[quoteemNero2712]1. Bezüglich der Rechtsanwälte Rasch: Ich hatte mir schon sowas gedacht, daher auch der Zusatz "(so doof
diese Frage vielleicht auch klingt)". Danke für die Antwort.[/quoteem]
@Nero2712,

“Es gibt keine doofe Fragen, nur doofe Antworten.“ ;)


[quoteemNero2712]2. Mahnbescheid abwarten, telefonischer Vergleich. Also direkt nach dem man den Widerspruch des Mahnbescheid
abgesendet hat, bei WF anrufen und sich im Wortlaut an das Musterschreiben des Vergleichs halten?[/quoteem]
Wir haben doch die Ausgangslage: niemand weiß, ob Du tatsächlich auch einen MB erhältst. Dir kann niemand
einen Garantieschein ausstellen. Ich kann Dir auch nicht sagen Du musst, sondern Du kannst Dich so oder so
verhalten. Wie? Das ist letztendlich jedem seine ureigene Sache.

Erhält man aber einen MB, ist es 100pro und glasklar, dass man verklagt wird, bei dessen Widerspruch. Dieses
ergibt sich aus der Summe der Erfahrungen bzw. aus den Infos der Betroffenen, die sich bei uns melden. Deshalb
sollte man, mit Erhalt eines MB, diesen widersprechen (um keinen rechtskräftigen Titel (Pfändung) zu kassieren)
und sich mit WF telefonisch vergleichen (wie?). Da Du es letztendlich warst, kannst Du Dir die Kosten eines
Anwaltes sparen und es selbst tätigen. Wenn Du Dir aber 100pro sicher sein willst keinen Fehler zu machen,
beauftragst Du einen Anwalt.


[quoteemNero2712]3. Welchen Vergleichswert sollte man denn anstreben? Einerseits steht im Musterschreiben die Hälfte der Summe,
aber ich habe hier schon oft gelesen, dass WF nur zu einem Vergleich von 650 Euro bereit ist. Gilt dieser Wert
sowohl für Musikalbum (gefordert 856€) als auch Film (~950€)?[/quoteem]
Ich würde sagen (immer unter der Blickweise mit ohne Anwalt) bis MB bis ca. 650 € (1,3‘er GG RVG aus 10.000 €).
Sicherlich wird hier ein Anwalt weniger herausholen können, aber dann muss man diese Kosten draufschlagen.
Vielleicht kann man selbst weniger herausholen, wenn man eine gute Nervensäge ist und Verhandlungsgeschick
besitzt. Aber, man kann sich auch leicht verzetteln und ein Schuldeingeständnis abliefern, wenn man unbedarft
vorgeht.

WF ist doch in der Lage zu sagen: Junger Mann, Du hattest doch 3 Jahre Zeit, jetzt bei Klageandrohung sollen
wir unter dem Wert uns vergleichen? i.V.m. das sich WF privat nie unter dem 650 € groß verglichen hat. In
Härtefälle ja, aber dann musste diejenigen Belege zusenden. Niedrigere Werte erzielen nur Anwälte. Es geht doch
den Abmahnern sowieso nur um die Anwaltsgebühren. Anderseits logo, je länger man wartet, desto schlechter die
Ausgangslage.

Schriftsatz-Zähler Waldorf Frommer (Produced from Netzwelt.de/Forum).

  • 1. Aufforderung Abgabe UE (wichtig mod. UE per Einschreiber verschickt und nicht die originale UE,
    die als Entwurf im Abmahnschreiben beigefügt ist)
    2. letzte Zahlungsaufforderung nach Abgabe mod. UE (Folgeschreiben - abheften)
    3. Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung (Folgeschreiben - abheften)
    => Bestätigung Erfüllung Unterlassungsansprüche
    => Zahlungsansprüche noch nicht erfüllt
    => Angebot der Ratenzahlung
    4. Vorbereitung Klageerhebung (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
    => Erhöhung der geforderten Summe
    5. Vorbereitung Klageerhebung abgeschlossen (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
    => Mitteilung Datum zur Einleitung Gerichtsverfahren
    => Mitteilung des Prozesskostenrisikos
    => WF fordert die ladungsfähige Anschrift zu bestätigen (nur bei Adressänderung, in Hinblick der
    Verjährung,
    Stichunkt Meldepflicht)
    6. Mahnbescheid (Kreuz bei Punkt 2 und verschicken, wenn man unberechtigt abgemahnt wurde)
    7. Abgabemitteilung vom Mahngericht mit Az. des künftigen Prozessgerichtes
    8. WF muss Klage begründen und erheben
    9. Gerichtsverfahren

Mal einige weiterführende Links: VG Steffen

siegfriedklein
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1806 Beitrag von siegfriedklein » Dienstag 25. September 2012, 13:08

vllt sollte man den Abgemahnten schreiben, warte bis dezember 2012 , BGH sollte eineige Fragen klären:

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1807 Beitrag von Steffen » Dienstag 25. September 2012, 23:32

Mal noch einen kleinen Zusatzkommentar. Jetzt tun auf einmal alles so, als wenn etwas ganz Neues wäre,
das derjenige, der einen MB erhält und widerspricht, auch 100pro verklagt wird. Es ist in keinster
Weise irgendeine “Psychologische Kriegsführung“, ich habe nicht einmal Feinde, sondern höchstens Nicht-
freunde - es ist halt so. Wer einen MB bekommt, widerspricht, kann damit 100pro rechnen - verklagt zu
werden. Über 90 % der Klagen aus unserer Statistik beruhen aus vorangegangenen und widersprochenen MB.
Punkt. Aus.



[quoteemsiegfriedklein]Vielleicht sollte man den Abgemahnten schreiben: Warte bis Dezember 2012; BGH sollte einige Fragen klären![/quoteem]
Ich möchte nur davor warnen, vor dem BGH: “Sommer unseres Lebens“ wollten eine Menge User die Sektflaschen
kaltstellen und auf viele Dinge anstoßen, die man aus einer Pressemitteilung heraus gelesen haben will.
Nach der Urteilsverkündung wurden die Gesichter immer länger, aber nicht weil der Sekt sauer war. Deshalb
langsam mit den jungen Pferden und den 15.11.2012 abwarten.

Nur ein Beispiel. Ich bin davon überzeugt, dass jeder AI besondere Prüf- und Aufsichtspflichten gegenüber
Minderjährige hat. Hier wird auch der BGH höchstwahrscheinlich zu keinem anderen Ergebnis kommen können.
Regulär wäre angebracht: Minderjährige - Störer + Täter, Erwachsene - nada. Nur auch bei Erwachsenen ist
damit die Fahnenstange nicht erreicht. Dem Abmahner oder Richter ist doch egal, wem sie letztendlich verklagen.
Geht eben dann alles auf dem Benannten Erwachsenen über (UE + Forderungen (AG + SE)). Und hier, wenn es dann
vor Gericht Ernst wird , wird sich die Masse gegenseitig in die Pfanne hauen, um den eigenen Poppes zu retten.

Also, wie unser Blitz immer sagt: “Im Auge behalten und beobachten.“ Feiern kann man, nach der Entscheidung
der Bundesrichter oder nicht.

VG Steffen

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1808 Beitrag von Steffen » Mittwoch 26. September 2012, 10:23

[quoteemPrincess15114]Zwar bin ich nicht für die Menge deiner "Nichtfreunde" verantwortlich, aber es reicht ja wenigstens
ein Fall (verjährt nach widersprochenem MB), um die Hundert zu widerlegen - und es gibt ihn![/quoteem]
Und sie dreht sich doch ...

Viel Nichtfreund - viel Ehr!, oder wie das heißt. Ich muss eben, da ich kein Werbeforum besitze, um meinen
vermeintlichen Beliebtheitsgrad und Coolness keine Gedanken verschwenden.

Es gibt IHN, den EINEN von vielleicht zig Tausenden! Wahnsinn! Jetzt kommt der Nächste und fragt Dich,
Sternchen wie viel Prozent verjähren denn nun, die einen MB erhielten und widersprechen?
Sternchen: Es gibt Ihn! Den Einen! Natürlich wäre jetzt der Beweis erbracht und die Forenwelt wieder in
Ordnung: AW3P ist der größte Psychologische Kriegstreiber und 100pro ist falsch.

In der Halbjahresstatistik habe ich die Zahlen der Kanzleien selbst ausgewertet und hier kam man zu
dem eindeutigen Ergebnis: Alle Widersprochenen MB enden in eine Klage. Den EINEN hatte wohl niemand
gemeldet.

Wobei letztendlich dieses Aussage auch gleichzusetzen ist mit: Es gibt Ihn! Denn - jeder -, der nur eine
mod. UE abgibt und sich für das Nichtzahlen entscheidet - muss - mit einer Klage - rechnen - und sich
- mit Erhalt des Abmahnschreiben - vorbereiten und nicht von Zahlen träumen!

Da ist es schnurzpiepsegal ob 0,0023%, 2 % oder Steffen98


VG Steffen

Payback
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1809 Beitrag von Payback » Freitag 5. Oktober 2012, 13:45

Hallo Zusammen,
ich habe im Mai 2010 meine Abmahnung bekommen. Für eine Tat vom Sept. 2009.
Heute hatte ich die Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung im Postkasten.
Gehe ich recht in der Annahme das es mit Ende diesen Jahres verjährt ist? 2010 2011 2012??? 3 Jahre
Also nur noch 3 Monate für :
4. Vorbereitung Klageerhebung (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
=> Erhöhung der geforderten Summe
5. Vorbereitung Klageerhebung abgeschlossen (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
=> Mitteilung Datum zur Einleitung Gerichtsverfahren
=> Mitteilung des Prozesskostenrisikos
=> WF fordert die ladungsfähige Anschrift zu bestätigen (nur bei Adressänderung, in Hinblick der
Verjährung,
Stichunkt Meldepflicht)
6. Mahnbescheid (Kreuz bei Punkt 2 und verschicken, wenn man unberechtigt abgemahnt wurde)
7. Abgabemitteilung vom Mahngericht mit Az. des künftigen Prozessgerichtes
8. WF muss Klage begründen und erheben
9. Gerichtsverfahren

Oder zählt das Datum der Abmahnung?

Was muss denn dieses Jahr noch passieren damit es nicht verjährt?
Danke euch!

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1810 Beitrag von Steffen » Freitag 5. Oktober 2012, 22:07

Bei 05/2010 könnte man erst einmal ausgehen:

Verjährungsfrist
  • Beginn: 31.12.2010; 24:00 Uhr
    Ende: 31.12.2013; 24:00 Uhr
Bei Mahnbescheid kommen ca.6 Monate drauf!

Das sind aber alles ganz allgemeine Angaben.


VG Steffen

scmcduck
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1811 Beitrag von scmcduck » Samstag 6. Oktober 2012, 11:21

Payback hat geschrieben: Gehe ich recht in der Annahme das es mit Ende diesen Jahres verjährt ist? 2010 2011 2012??? 3 Jahre
Also nur noch 3 Monate für :

Was muss denn dieses Jahr noch passieren damit es nicht verjährt?
Danke euch!
Das, was mir auch schon passiert ist: Dass WF 1-2 Tage vor Silvester den Mahnbescheid beantragt. Dann bekommst du den wohl Januar 2013 zugestellt. Ich würde den Sekt noch nicht kaltstellen...

Payback
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1812 Beitrag von Payback » Samstag 6. Oktober 2012, 11:39

Ne, ich stelle hier nix kalt, wie Steffen schon schreibt ist meine Annahme eh falsch gewesen. Ich dachte das es dieses Jahr verjährt und ich 2013 FREI bin ;o)
Aber müsste bis zum 01.01.2014 warten....bis dahin werden die den wohl schon lange verschickt haben...dann kommt die Klage und vielleicht kauf ich mir dann nen Ticket nach München :,)

Payback
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1813 Beitrag von Payback » Samstag 6. Oktober 2012, 11:41

Klagt nicht...kämpft...und wer schei.... baut muss halt wie ein Mann dafür gerade stehen....

Payback
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1814 Beitrag von Payback » Samstag 6. Oktober 2012, 11:45

Was könnte denn am 15.11.12 gutes für uns passieren?

Mindark
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1815 Beitrag von Mindark » Dienstag 9. Oktober 2012, 00:52

Hallo,
habe da zwei Fragen.
1.) Bin jetzt gerade bei Punkt 4 angelangt - Vorbereitung Klageverfahren. Wie schnell geht dass den jetzt weiter, gibt es da Erfahrungswerte? Kann ich jetzt damit rechnen, dass die nächsten Punkte in den nächsten Wochen auf mich zukommen oder hab ich noch etwas Galgenfrist.
2.) Da ich mir ein Gerichtsverfahren nicht leisten kann, insbesondere beim negativen Ausgang, wofür die wahrscheinlichkeit leider gegeben ist, wann versucht man dann den Punkt mit dem Vergleich von hier : http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... 306#p22306" onclick="window.open(this.href); return false; ? Macht man das am besten noch vor dem Mahnbescheid oder eher bevor WF die Klage begründet und erhebt?

Und nebenbei, danke für alle die sich hier die viele Arbeit machen, es ist schön, dass es Leute gibt, die Versuchen etwas an der Lage zu ändern und für Leute wie mich hier zur Verfügung stellen. Man kann das gar nicht hoch genug anrechnen.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1816 Beitrag von Steffen » Dienstag 9. Oktober 2012, 12:17

@Mindark,

übersende mir mal Deine Klardaten, ich frage einmal bei RA Frommer nach,
ob und wann Du dran bist.
.-:;

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1817 Beitrag von Mindark » Dienstag 9. Oktober 2012, 15:55

Steffen hat geschrieben:@Mindark,

übersende mir mal Deine Klardaten, ich frage einmal bei RA Frommer nach,
ob und wann Du dran bist.
.-:;

VG Steffen
Schön das ich Dich amüsiere, ich hatte nach Erfahrungswerten gefragt, mir ist schon klar, dass man nicht genau sagen kann, wie das Verhalten von WF sein wird, da ich aber zum ersten Mal in so einer Lage bin und ich mir schon sorgen mache, hatte ich gehofft, dass Leute, die dass schon erlebt haben mir sagen können, wie lange soetwas dauert, (ob die jeder irgendwann mal bekommt oder ob dass schon ein Anzeichen für einen MB ist).
Klar kann dass sein, dass das hier auf den 100 Seiten schon irgendwo steht, aber dass alles zu lesen überschreitet leider meinen möglichen Zeitraum und die Suche hatte leider nichts ergeben.

Danke @2012p für die Antwort. Hatte die modUE schon beim erhalten des ersten Briefes abgegeben.

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1818 Beitrag von Bellina » Mittwoch 10. Oktober 2012, 22:39

el Chupa Cabra hat geschrieben: Oder es passiert, ausser Brieffreundschaft ==> GAR NICHTS
Habe ich etwas mißverstanden,
oder hatten wir diese Hoffnung mittlerweile nicht verworfen?
Mir war, als ob in der Zwischenzeit alles danach aussähe,
dass W-F, wenn nicht gezahlt wird,
spätestens kurz vor der Verjährung
ausnahmslos klagt?

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1819 Beitrag von Genervte » Sonntag 14. Oktober 2012, 14:48

Hallo, auch wenn schon so viele ihre Geschichte geschrieben haben, möchte ich doch gern für meinen Fall auch nochmal nachfragen.
Ich habe 2010 noch mit meinem Ex-Freund zusammengewohnt, welcher Downloaderei betrieben hat. Ich habe das gehasst und ihn immer wieder gebeten, das zu unterlassen. Es kam, wie es kommen musste, es kamen mehrere Abmahnungen, und - da ich die Anschlussinhaberin war - natürlich an mich adressiert. Sexfilmchen, Musik und sonstwas.
2010 u.a. auch Waldorf wegen Sony, ich habe mod. UE abgeschickt und weiteres ignoriert. 2010 haben wir uns auch getrennt, ich bin ausgezogen, jetzt bekomme ich an meine neue Adresse ständig Post von Waldorf&Frommer, die letzte war jetzt "Klageeinreichung abgeschlossen", ich soll auch meine neue Adresse bestätigen (habe nicht reagiert).
Ich bin jetzt doch sehr ängstlich. Ich habe nichts gemacht, habe keine Filesharing-Programme, war zu dem besagten Zeitpunkt in einer anderen Stadt (wegen Studium) - mein Ex sagt: "nimm dir doch nen Anwalt" - ihm scheints recht schnurz zu sein, dass ich seinetwegen totalen Stress und Ärger habe.
Ich kann jetzt nur abwarten, ob ein Mahnbescheid kommt, und diesem widersprechen. Ich verdiene als Freiberuflerin auch absolut nicht gut, eine Klage mit allem pipapo würde mich ruinieren... Aber mich kotzt es dermaßen an, dass man - nur weil man der Anschlussinhaber war, den Anschluss geschützt hat, den Mitnutzer aufgefordert hat, nicht zu downloaden - trotzdem verantwortlich ist! Mein Lieblingsvergleich: einer klaut eins meiner Messer und bringt jemanden damit um - ich werde verknackt.
Frage jedenfalls: was denkt ihr, wie meine Chancen stehen? Ich habe keinerlei Erfahrung...
Wenn Mahnbescheid kommt sofort Anwalt? Und dann in München oder in Berlin (wo ich wohne)?
Danke schonmal!

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1820 Beitrag von Steffen » Sonntag 14. Oktober 2012, 14:57

Hallo @Genervte,

im Grundsatz erhält immer der AI die Abmahnung bzw. die Folgeschreiben und muss darauf reagieren.

Gerade eine aktuelle Klagerücknahme auf München zeigt, das es wichtig ist, eine Adressänderung als Unterlassungsschuldner dem Abmahner mitzuteilen. Denn im konkreten Fall wurde der Mahnbescheid zugestellt und sollte die Verjährung hemmen durch eine veraltete (nicht zustellbare) Adresse. Der Beklagte konnte aber beweisen, das der Abmahner von der neuen Adresse unterrichtet war. Der Richter sah es auch so - ergo, Klage wurde zurückgenommen, da der Rechtsverstoß verjährt und keine Erfolgsaussichten. Deshalb sage ich jedenfalls: neue Adressen melden!

Warte doch erst einmal ab, ob überhaupt eine Klage oder MB kommt. Dann sehen wir weiter, aber bitte dann nur per PN oder E-Mail.

VG Steffen

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