[quoteemWäscher]Mensch, was hab ich viel gelesen diese Tage, und ich war auch sehr überrascht, wie sehr sich die
Dreipage hier verändert hat.[/quoteem]
Viele müssen noch lernen zu lesen und umdenken. Der Abmahnwahn ist nicht statisch, sondern ein
dynamischer Prozess. Bis Ende 2010 war für viele noch die Abmahnwelt in Ordnung. Man konnte davon
ausgehen, dass bei einer hohen Anzahl von Abmahnungen die Klagezahlen weit im Keller bleiben. Nach
dem BGH: “Sommer unseres Lebens“ kam eine Trendwende. Die Abmahnzahlen sanken und die Klagezahlen
stiegen dafür an. Natürlich nicht bedrohlich, aber für mich persönlich sind hier Zahlenspielereien
Nonsens. Es kann niemand einen Garantieschein ausstellen, ob oder ob nicht. Darum sollte jeder vom
schlimmsten Fall ausgehen.
Und hier liegt der Mops begraben.
Bis Ende 2010 konnte man sich eben nach der Empfehlung: mod. UE + nicht zahlen richten und halbwegs
sicher sein, das man mit einem blauen Auge davon kommt. Diese trügerische Sicherheit hat auch jeden
verleitet, sich nicht gebührend auf eine mögliche Klage vorzubereiten und mit Erhalt des Abmahnschrei-
bens seine Verteidigung aufzubauen. Das ist alles nur Betrug; eine riesengroße Abzocke; die haben
keine Beweise; ich bin unschuldig usw. usf. waren hoch im Kurs der Abgemahnten. Pustekuchen!
Nur mal hier am Beispiel AG München erklärt:
- 1. 2010 - ca. 1.500 Klageverfahren (1 Richter)
2. 2011 - ca. 500 Klageverfahren (2 Richter)
3. 2012 - ca. 2.300 Klageverfahren (5 Richter)
Und trotzdem gibt es immer noch Leute, die am liebsten diese Zahlen löschen würden und verdrängen.
Warum? Weil wir die Größten sind, aber leider nur in der anonymen Forenwelt!
Mittlerweile gibt es einen WF Schrittzähler (Quelle Netzelt.de):
- 1. Aufforderung Abgabe UE (wichtig mod. UE per Einschreiber verschickt und nicht die originale UE, die
als Entwurf im Abmahnschreiben beigefügt ist)
2. letzte Zahlungsaufforderung nach Abgabe mod. UE (Folgeschreiben - abheften)
3. Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung (Folgeschreiben - abheften)
=> Bestätigung Erfüllung Unterlassungsansprüche
=> Zahlungsansprüche noch nicht erfüllt
=> Angebot der Ratenzahlung
4. Vorbereitung Klageerhebung (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
=> Erhöhung der geforderten Summe
5. Vorbereitung Klageerhebung abgeschlossen (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
=> Mitteilung Datum zur Einleitung Gerichtsverfahren
=> Mitteilung des Prozesskostenrisikos
=> WF fordert die ladungsfähige Anschrift zu bestätigen (nur bei Adressänderung, in Hinblick der Verjährung,
Stichunkt Meldepflicht)
6. Mahnbescheid (Kreuz bei Punkt 2 und verschicken, wenn man unberechtigt abgemahnt wurde)
7. Abgabemitteilung vom Mahngericht mit Az. des künftigen Prozessgerichtes
8. WF muss Klage begründen und erheben
9. Gerichtsverfahren
und statt kämpferische Parolen wie 2005 - 2010, hört man heute nur noch: “Wo geht es zum schnellsten und
kostengünstigsten Vergleich?“
HPB-Syndrom:
Man beschimpft den betreffenden Abmahner als Asozial und Waschlappen; freut sich auf eine kommende Verhandlung;
zieht dann aber den kleinen Schwanz ein; erkennt sofort an und preist sich dann als den großen Held an in der
Lutscherwelt, der neue Wege beschreibt und alles andere antiquiert wäre und andere dumm wären.
Es muß jeder beherzigen:
Eine mögliche Verteidigung fängt mit Erhalt des Abmahnschreiben an. Natürlich immer in Abhängigkeit seiner
konkreten Einzelfallsituation. Das schließt eine Akteneinsicht mit ein. Es darf keiner mehr darauf verzichten.
Typische immer noch zu verzeichnende Verteidigung:
1. Ich war es nicht;
2. Hacker;
3. Schuldzuweisung eines Angehörigen des Familienverbunds;
i.V.m. einfachen Bestreiten - statt substantiierter Vortrag.
[blink2]Das reicht eben nicht aus![/blink2]
Natürlich, das muss auch erwähnt werden, gibt es immer noch zu große Unterschiede in der anwaltlichen Qualifikation
und Einstellung einzelner. Aber, wer gelistete Anwälte auswählt, hat erst einmal eine gute Wahl getroffen. Etwas
anderes kenne ich nicht, da seit 03/2012 es ein offizielles
Bewertungsportal gibt, wo noch -
niemand - eine Bewertung
abgab. Ergo - alle gelisteten Anwälte sind Top!
Strategie:
Natürlich ist die Strategie wichtig! Anhaltspunkte gibt es
hier.
Wichtig!
Sollte es zu einem Zivilverfahren kommen, gilt:
- 1. Das Gleichheitsprinzip. Jede Partei (Kläger/Beklagter) beweise, was ihm zum Vorteil gereicht und seinen Anspruch
stützt oder den gegnerischen Anspruch hindert.
2. Eine Behauptung ist ein Tatsachenvortrag. Dieser muss bewiesen werden. Der Beweis ist erbracht, wenn die behauptete
Tatsache zur Überzeugung des Gerichtes feststeht.
3. Tatsachenbehauptungen der Klägerseite, die d. Beklagte nicht bestreitet, gelten als zugestanden und werden vom
Gericht als "wahr" unterstellt.
Anwalt - wann?
Ein Anwalt - Pflicht - mit Erhalt eines Hinweisbeschlusses eines Gerichtes; Sinn auch bei einem privaten oder außer-
gerichtlichen Vergleich (z.B. im Klageverfahren).
Regelkosten: 1.000,- - 1.200 €
exceptio probat regulam in casibus non exceptis - Die Ausnahme bestätigt die Regel in den nicht ausgenommenen Fällen.
Man geht von diesem Regelbetrag aus, welche alle Kosten (eigenen Anwalt, fremder Anwalt, Gerichtskosten, AG nach “Sommer
unseres Lebens“) einschließen würden. Natürlich hängt es vom konkreten Einzelfall ab, auch ein Vergleich muss erstritten
werden.
VG Steffen