Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1741 Beitrag von Steffen » Montag 20. August 2012, 04:53

Ruhmeshallen der Betroffenen: Ich jetzt einmal zusammenfassen, wie UNSERE gruslige Verteidigung vorm Münchner Gericht aussieht:
  • 1. Man erscheint nicht zum Termin (manchmal auch nicht zum 2. Fall) - Versäumnisurteil
    2. Man vergleicht sich vor der Hauptsacheverhandlung - Vergleich (gerichtlich bzw. außergerichtlich)
    3. HPB-Variante: Schuld freiwillig eingestehen (aber später entschuldigend herumheulen) - Anerkenntnis
    4. Ratenzahlungen wurden unterzeichnet aber nicht beglichen
    5. Habe zwar das Album heruntergeladen, wusste aber nicht, dass man es auch gleichzeitig anbietet ...
    6. Klageerwiderung = habe keinen Internetzugang, mdl. Verhandlung = habe jetzt auf einmal (weil Nachgewiesen) Internetzugang
    7. Bruchstücke eines Werkes haben keinen Urheberschutz, ich war es nicht ...
    8. War mal weg, vielleicht mein Sohn oder einer seiner Übernachtungsgäste, ich war es nicht ...
    9. Funktionsweise der TB unbekannt, ich war es nicht ...
    10. keinen Widerspruch gegen MB oder gar VB
    11. Originale mod. UE unterzeichnet und nicht bezahlt ...
Fazit:
Immer wieder der Gleiche Fehler = Kein substantiiertes Entkräften der eigenen Störerhaftung, sondern immer und immer wieder
nur einfaches Bestreiten, Tatsachenbehauptungen ins Blaue hinein! Dabei habe ich absichtlich das ganz große Kino: Nichtzu-
ständigkeit (§ 32 ZPO), Massenabmahnung, fehlende Aktivlegitimation, Presserklärung des BGH zur 100 Euro Deckelung, fehler-
hafte Ermittlung der Log-Firma, fehlerhafte Zuordnung durch den Provider etc. mal weggelassen.

Glaubt einer, dass ein Anwalt gerne verliert? Wer heute einen Erfolg hätte, der wäre doch der Mann. Ganz zu schweigen dass
Erfolg nicht nur sexy macht, sondern auch Mandanten. Man sollte aber abgehen, dass man hingehen kann mit: Ich war es nicht,
und herausgehen kann als Sieger!

Wenn Du nichts zu beißen anbietest, wird auch der beste Anwalt keinen Biss haben. Natürlich gibt es wie überall auch bei den
Anwälten Unterschiede in der Qualität, handwerklichen Geschick und Einstellung. Viele wollen nur die mod. UE als schwierige
anwaltliche Tätigkeit und keine lapidare Klageerwiderung, wo man ca. 8 Stunden für 250,- € hechelt. Die gelistet sind, wollen …

… aber dazu sollte man auch Futter reichen und Rückgrat mitbringen. Denn ganz so einfach ist es nun doch nicht vor Gericht,
wie wir uns es in der Forenwelt ausmalen. Es geht nur im Zusammenspiel!

:ew

VG Steffen

meccs
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1742 Beitrag von meccs » Dienstag 21. August 2012, 14:09

Mal ne grunsätzliche Frage, die für alle P2P Abmahnungen gilt: Es wird ja immer davon ausgegangen, dass Torrent = Upload bedeutet. Alle Abmahnungen basieren ja darauf. Grundsätzlich ist das ja auch worauf das Torrent Protokoll basiert. Kann man das denn aber so pauschalisieren? Es gibt durchaus Clienten, sowie Mittel und Wege, die Uploads bei Torrent unterbinden. Kann der Kläger denn grundsätzlich beweisen, dass er bzw. jemand anderes, Daten vom Angeklagten erhalten hat?

Marzio
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1743 Beitrag von Marzio » Freitag 24. August 2012, 07:41

Secretkey hat geschrieben: Ansonsten wenn wirklich nur noch das Geld im Wege steht, werde ich definitiv bezahlen, damit der Terror ein Ende findet. Reicht es tatsächlich bloß dort anzurufen, um sich auf einen Vergleich oder eine Ratenzahlung zu einigen oder sollte man dies über einen Anwalt laufen lassen? Und welche Argumente sollte ich ihnen für den Vergleich bieten - oder ist dies gängig, dass solch eine Einigung möglich ist.
Hi secretkey, hi Steffen,

wollte mich mal einschalten, weil ich mit dem Vergleichen Erfahrung gesammelt habe.

Ich habe mir bewußt keinen Anwalt genommen, weil sich nach einigem Durchrechnen ganz klar gezeigt hat, das sich das null rentiert (das was der Anwalt mich kostet wäre wahrscheinlich das was ich im Vergleich rausschlagen kann - also Nullsummenspiel sozusagen). Ich habe dort angerufen und den Vergleich selber sozusagen verhandelt. Also ich zahle jetzt in Raten ab und habe einen Nachlass bekommen. Ich hatte erst Bammel, aber das lief ganz gut. Ich denke, die bekommen jeden Tag 100 solche Anrufe, das war sehr routiniert und hat nicht weh getan lol. Die waren sogar recht nett und man konnte sich menschlich mit denen unterhalten.

Ich habe zwei Jahre abgewartet, aber wenn ich jetzt lese, wie viele leute Klagen kriegen und Mahnverfahren und so, das wollte ich nicht mitmachen. Ich schlafe jetzt auf jeden Fall besser.

Übrigens habe ich auch nie eine Bestätigung bekommen, das meine UE akzeptiert wurde. Ich denke, die melden sich deshalb nur noch mal, wenn sie sie nicht annehmen, weil sie fehlerhaft ist.

Putring
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1744 Beitrag von Putring » Freitag 24. August 2012, 12:50

Hallo zusammen!

Ich verfolge hier schon seit einiger Zeit das Forumstreiben. Ich wurde 2007 "erwischt". Habe daraufhin die modifizierte UE abgegeben und nicht weiter reagiert. Ende 2011 kam der Mahnbescheid, Widerspruch erhoben und dann abgewartet. Daraufhin kam Klageschrift mit Notfrist 2 Wochen. Anwalt kontaktiert und der meinte die Ansprüche seien verjährt (bedauerlicherweise habe ich den sachverhalt nicht genau genug vorgetragen). Also kurze Stellungnahme ans Gericht. Daraufhin kam von den Rechtsanwälten Frommer, dass es nicht verjährt ist, weil das erste Abmahnschreiben 2008 kam (2007 erfolgte der Verstoß).

Daraufhin nochmal an RA gewandt. Dieser meinte "Ja, sie sind im Recht und das billigste und beste ist das Versäumnisurteil" (was auch rechnerisch korrekt ist)

Nun warteten wir auf das Versäumnisurteil und was kam?

Ein Termin für eine Güteverhandlung und für den Fall des Nichterscheinens einer Partei oder Erfolglosigkeit der Güteverhandlung unmittelbar anschließender Haupttermin (Anfang November)

Daraufhin kommt bla bla, wenn man nicht erscheint, dass Ordnungsgeld droht und dass man nicht mit Anwalt erscheinen muss usw.

Und dahinter ist eine Verfügung mit einem VERGLEICHSVORSCHLAG:

1. Der Beklagte zahlt an den Kläger einen Betrag von 717,00 EUR. Damit sind sämtliche streigegenständliche Forderungen abgegolten.

2. Von den Kosten des Rechtsstreits trägte der Beklagte 3/4, der Kläger 1/4

Die Parteien können zu dem Vergleichsvorschlag innerhalb von zwei Wochen Stellung nehmen.


Was soll ich davon halten? (Mein RA ist bis 03.09. noch im Urlaub, dennoch wollte ich vorab schonmal Meinungen sammeln).

Fraglich ist, ob die netten Rechtsanwälte dem zustimmen und wie hoch die "Kosten des Rechtsstreits" sind (das konnte mir auch niemand, nicht mal eine Tendenz, vom Gericht München sagen)....d.h. welche Kosten insgesamt auf mich zukommen (Streitwert ist 10.000 EUR, nach meinen rechnungen wären die Kosten des Versäumnisurteils ca. 1.300-1.400 EUR).

Was würdet ihr machen? Für mich stellt sich auch die frage, falls der Vergleich nichts wird, wie das dann weiter ablaufen soll, wenn ich dort im Gericht erscheine. Gehts da nur um die Höhe und da wird nur dumm gelabert? m.E. ist der Vergleichsvorschlag zur Entlastung der Richter, weil dadurch müssen die kein Urteil schreiben etc.

Über eure Meinung wäre ich dankbar, insbesondere vom Profi Steffen :)

Danke im Voraus + viele Grüße
Putring

PS.: Falls noch nähere Angaben notwendig, bitte melden!

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1745 Beitrag von Steffen » Freitag 24. August 2012, 18:00

[quoteemPutring]Über eure Meinung wäre ich dankbar, insbesondere vom Profi Steffen.[/quoteem]
Sry, ich bin nicht der Profi, gk..)(
sondern der Admin hier!


Zur Verjährung:
Hier wird sicherlich Dein Anwalt - auf Dein Begehren hin - Akteneinsicht in die Strafakte beim
zuständigen Staatsanwalt beantragt und vorgenommen haben. Verstoß 2007, da galt noch das staats-
anwaltliche Auskunftverlangen gemäß § 113 TKG (Strafanzeige gegen Unbekannt). Jetzt müsste er-
sichtlich sein, wann der Abmahner von der STA den Klarnamen und Anschrift erhielt. Weißt Du es
denn - wann es tatsächlich war? Denn, mit Erhalt des Klarnamens und der Anschrift beginnt am
Ende des betreffenden Jahres die Verjährung. Die Verjährung tritt nicht automatisch mit dem
Abmahnschreiben ein, sondern hier gelten die Regelungen des § 199 BGB.

[…] (1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn
bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem
1. der Anspruch entstanden ist und
2. der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners
Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.[…]



[quoteemPutring]Daraufhin noch mal an RA gewandt. Dieser meinte "Ja, sie sind im Recht und das billigste und
beste ist das Versäumnisurteil" (was auch rechnerisch korrekt ist)
Nun warteten wir auf das Versäumnisurteil und was kam?[/quoteem]
Ist für mich nicht alles ganz nachvollziehbar, denn wenn WF wirklich im Recht sind, heißt es
doch, das die Forderungen zurecht bestehen und Du, selbst der Filesharer. Dann verstehe ich
die ganze Aufregung nicht. Hast Du denn bzw. Dein Anwalt überhaupt auf die Klage reagiert
mittels Klageerwiderung, oder habt Ihr nicht reagiert? Etwas unklar, anderseits wäre der
Vergleichsvorschlag nicht gekommen.



[quoteemPutring]Und dahinter ist eine Verfügung mit einem VERGLEICHSVORSCHLAG:
1. Der Beklagte zahlt an den Kläger einen Betrag von 717,00 EUR. Damit sind sämtliche streit-
gegenständliche Forderungen abgegolten.
2. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte 3/4, der Kläger 1/4
Die Parteien können zu dem Vergleichsvorschlag innerhalb von zwei Wochen Stellung nehmen.
Was soll ich davon halten? (Mein RA ist bis 03.09. noch im Urlaub, dennoch wollte ich vorab
schon mal Meinungen sammeln).[/quoteem]
Da Du Dich nicht verteidigen möchtest, ist dieser richterliche Vergleich doch Top! Da muss
auch niemand nach München, man bekommt dann den Beschluss zugesendet. Außer WF lehnt
diesen ab, dann wird es wohl zu einer mdl. Verhandlungen auf München kommen und Du musst hin.

Dann weiß ich ja auch nicht, wie Deine Strategie aussieht. Gerne weiter per E-Mail.

VG Steffen

pauline
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1746 Beitrag von pauline » Sonntag 26. August 2012, 13:27

Hallo,

mir geht es ähnlich, aber auf einiges habe ich keine Antwort gefunden.
Abmahnung 09/2009 - leider gerade während meines Urlaubs angekommen, deshalb danach 'fix' nach Internetstudium die mod. UE erklärung abgeschickt - Schreiben: Erklärung erhalten u. das übliche - dann mal eine Mahnung und später ein Telefonanruf, auf den ich nicht reagiert habe mit Auskünften (schon, da Nummer unterdrückt war).
Nun habe ich die 'Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung' wieder mit einer lächerlichen Frist.
Was ich tun kann - oder auch nicht - habe ich hier schon gelesen, ich möchte aber wissen:

In dem beschuldigten Zeitraum war von uns niemand zu Hause - das stimmt also nicht, lt. Abmahnung
haben durch Bekannte bei der Telekom damals die in der Abmahnung angegebene IP-Adresse überprüfen lassen, diese ist
zwar aus unserem Ort, aber weit von uns entfernt lokalisiert worden.
Den damals erhaltenen Ausdruck (Screenshot) habe ich leider nicht mehr (und wäre bestimmt auch nicht anerkannt worden).
Würde sich das Gericht bei einer evtl. Klage nur auf die Angaben von WF verlassen oder habe ich heute, nach über 3 Jahren
die Chance, die IP-Adresse irgendwie nachprüfen zu lassen? :?:

Gruß Pauline

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1747 Beitrag von Steffen » Sonntag 26. August 2012, 14:02

Hallo @Pauline,

zu erst einmal zur IP-Lokalisierung.

Wenn ich jetzt meine aktuelle IP-Adresse hernehmen und die unterschiedlichsten Online-Dienste hernehme, müsste ich entweder in Gera (83 km), Saalfeld (34 km) oder Rudolstadt (44 km) wohnen. Wenn Du jetzt von einer Bekannten, die auch noch beim Pink Riesen arbeitet, Deine IP zum Log-Zeitpunkt prüfen lassen hast, wäre die Aussage dann schriftlich vorliegend schon von Bedeutung. Ansonsten ist es wohl nicht relevant. Ich nehme aber stark an, dass die gute Frau nichts anderes gemacht hat, als ich und “ultrace.de“ (vielleicht etwas Besseres) verwendet hat, denn die realen Daten waren nach Provider-Beauskunftung doch sofort gelöscht worden. Das kannst Du wohl knicken, schon weil Du nichts Schriftliches in der Hand hast. Heute, nach 3 Jahren, hast Du deshalb No Chance die Abmahn-IP zu überprüfen.

Das heißt, war niemand zu Hause, muss man es auch so vortragen. Angefangen von den Sicherheitseinrichtungen, zu dem, dass die Internetzugangsgeräte aus und vom Strom waren (Zeugen) bis hin Belege, Tickets, Zeugen, die die Abwesenheit bestätigen.

VG Steffen


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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1748 Beitrag von pauline » Montag 27. August 2012, 11:14

Hallo Steffen,

danke für Deine schnelle Antwort. So in etwa hatte ich auch schon die Vermutung - hilft mir also nicht weiter.

Lt. dem Netzweltschen Schrittzähler folgt jetzt Stufe 5 - verstehe ich das richtig, dass sich für mich erst mal
nichts ändert, wenn ich bis zu Stufe 5 nicht reagiere - d. h., dass ich auch noch beim Schreiben der Stufe 5
noch die Chance habe, durch Telefonat oder Schreiben eine Senkung der Forderungssumme zu erreichen?
Nach wieviel Wochen wird i. d. R. der Schritt/das Schreiben zu Stufe 5 gesendet?

Gibt es hier eigentlich Erfahrungswerte, ob man lieber telefonisch oder schriftlich einen Vergleich anstreben sollte?

Gruß Pauline

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1749 Beitrag von Steffen » Montag 27. August 2012, 11:49

Hallo Pauline,

mal ganz ruhig. Natürlich unter der Sicht, das Du - und nicht ich - abgemahnt wurdest.

Du postet, das Du zum Log-Zeitpunkt nicht zu Haus warst (Urlaub, Tickets, Rechnungen
Zeugen, eidesstattliche Versicherungen), sicherlich die Geräte aus waren und vom
Strom (können Familienangehörige beeiden) genommen, schätzt selbst richtig ein, das
die Abmahnung nicht stimmt ...

... erkundigst Dich aber nach einem Vergleich, um die Abmahn-Summe zu drücken!?

Bild

Das ist natürlich Dein Problem, aber nirgendwo anders in DE, als bei Abmahnungen
Filesharing, gibt es so viele Betroffene, die lieber - aus Ruhe und Nerven zu schonen
- zahlen, als sich aktiv zu verteidigen. Außer, Ihr Urlaub und jemand anderes aus der
Familie konnte unbeaufsichtigt den Internetzugang benutzen. Das wäre etwas anderes.
Aber selbst dann müsste man sehen minderjährig oder volljährig, wie wurde der Anschluss
gesichert und ... und ... und ...

Deshalb mein Unverständnis, wenn man es nicht war, einfach und schnell zu zahlen. Aber
natürlich, dem Menschen Wille ist sein Himmelreich. Vergleichen kann man sich telefonisch
(Link) oder schriftlich (Link). Natürlich, so viel Zeit muss sein, ist es von Vorteil
dann -mit- Anwalt.



Moses Pelham, X Factor, VOX, So. 26.08.2012:
[...] Ganz ehrlich? Töne zu treffen, wäre hier von großem Vorteil. [...]

VG Steffen

pauline
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1750 Beitrag von pauline » Montag 27. August 2012, 13:46

Hallo Steffen,

ich habe aber keine Möglichkeit, dass ganze nach nunmehr 3 Jahren eindeutig zu beweisen! Und wie ich
im i-net genug lesen konnte, ohne stichhaltigen Gegenbeweis keine Chance; der Nachweis der Richtigkeit/Falschheit der
Angaben liegt bei mir. :evil:
Ich bin Realist, habe weder das Geld für einen Anwalt noch die Nerven, eine gerichtliche Auseinandersetzung
durchzustehen.

Trotzdem danke für Deine Antwort. :te

Gruß Pauline

Blinky
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1751 Beitrag von Blinky » Montag 27. August 2012, 15:30

Hallo.

Ich bin 2009 auch abgemahnt worden. Allerdings läuft der Anschluß sowie auch die Abmahnung auf den Namen meiner Firma, einer GmbH. Zum damaligen Zeitpunkt hatte ich noch einen Mitarbeiter, der mittlerweile nicht mehr bei mir arbeitet. Die Zahlungsaufforderung beläuft sich auf 856 €.

Nun habe ich erneut eine Zahlungsaufforderung bekommen.

Habe ich als Unternehmen höhere finanzielle Risiken als die bisherig angesprochenen bei Abmahnungen im Privatbereich, wenn es zum Verfahren kommt?

Bis zu welchem Punkt hat man die Möglichkeit einen Vergleich anzustreben? Geht das noch nach einem Mahnbescheid oder kurz vor einem Verfahren?

Vielen Dank.

MfG

Thorsten

Blackdragon123
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1752 Beitrag von Blackdragon123 » Montag 27. August 2012, 18:59

[quote="Blinky"]
Bis zu welchem Punkt hat man die Möglichkeit einen Vergleich anzustreben? Geht das noch nach einem Mahnbescheid oder kurz vor einem Verfahren?

Das würde mich aber auch mal interessieren, kann ich noch einen außergerichtlichen Vergleich anstreben wenn ich die Ladung zum Gericht bekomme, oder ist dann alles zu spät und muß ich mir dann einen Anwalt nehmen?

MitdenNervenamEnde
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1753 Beitrag von MitdenNervenamEnde » Dienstag 28. August 2012, 13:07

Hallo Forumsgemeinde.

Gestern hatte ich zwei Abmahnungen im Briefkasten, die leider Gottes beide ihre Berechtigung haben. Nun ja, die erste Reaktion war natürlich große Panik, denn wer hat denn einfach knapp 2000 € in der Portokasse? Meine Problematik ist nicht zahlen oder nicht-zahlen, sondern viel einfacher: Lassen sich die Waldorf Frommer in der Regel auf eine Ratenzahlung ein? Denn, rein logisch betrachtet, wäre mir doch ein Urheberrechtsverletzer, der langsam zahlt lieber, als einer der gar nicht zahlt...?

Jedenfalls: Das Forum ist spitze. Mir ist seit ich die Briefe aus dem Kasten gezogen habe wirklich kotzübel, ich musste mir heute im Büro sogar nach einer guten abgeleisteten Stunde freinehmen, weil ich mich nicht konzentrieren konnte und immer mehr Panik bekam (meine große Angst liegt eher darin, dass noch mehr Abmahnungen hier eintrudeln...) - das Lesen hier beruhigte mich zumindest ein kleines bisschen (wenngleich ich tatsächlich den Film bzw. das Album per utorrent gezogen habe und immer dachte "mich kriegen die nicht!")

Ferner las ich hier öfter etwas zum Thema Vergleich und das man sich auf eine Endsumme von 650 € geeinigt habe. Ich habe nur nicht ganz verstanden, ob diese 650 € dann Schadenersatz inkl. geltend gemachte Anwaltsgebühren sind oder nicht? Kann mich hier jemand erleuchten? Denn der eigentliche geforderte Schadenersatz liegt ja pauschal bei meist 450 €, wenn ich das hier richtig mitverfolgt habe? Und ist es realistisch, einen Vergleich vorzuschlagen, auch wenn man keine entkräftigen Argumente hat, dass der Content nicht von einem selbst angeboten wurde?

Ich wäre für jede Antwort dankbar und werde nun die modifizierte UE vorbereiten, damit ich sie morgen per Fax und Einschreiben (mit Rückschein, sicher ist sicher...) verschicken kann.

Das entsprechende Programm wurde im übrigen gestern sofort von mir deinstalliert. Nie wieder.

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1754 Beitrag von Steffen » Dienstag 28. August 2012, 23:23

O.K. P2P-Ende (jedenfalls für urheberrechtlich geschütztes Material), das ist erst einmal schon die gesunde Einstellung.

Man sollte trotzdem einiges beachten. Besonders, was wurde eventuell noch alles herunter-geladen? Bewaffne Dich mal mit Stift und Papier (4 Stunden Ruhe) und durchforste mal die Datenbank der Abgemahnten: http://abmahndatenbank.de/" onclick="window.open(this.href); return false;. Dann reden wir einmal weiter.

Bitte alles weitere per E-Mail.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1755 Beitrag von Blinky » Mittwoch 29. August 2012, 10:02

Hallo Steffen.

Kannst Du auch noch kurz etwas zu meinen Fragen sagen?

Habe ich als Unternehmen höhere finanzielle Risiken als die bisherig angesprochenen bei Abmahnungen im Privatbereich, wenn es zum Verfahren kommt?

Bis zu welchem Punkt hat man die Möglichkeit einen Vergleich anzustreben? Geht das noch nach einem Mahnbescheid oder kurz vor einem Verfahren?

Vielen Dank.

Grüße

Thorsten

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1756 Beitrag von Steffen » Mittwoch 29. August 2012, 11:19

[quoteemBlinky]Habe ich als Unternehmen höhere finanzielle Risiken als die bisherig angesprochenen bei Abmahnungen
im Privatbereich, wenn es zum Verfahren kommt?[/quoteem]

Hallo Blinky,

ich könnte mir vorstellen, daß man bei einen Unternehmen schneller rechtliche Schritte einleiten wird.
1.) Geld sollte da sein, 2.) wird jede Firma bestrebt sein, diese Sache schnell und unkompliziert aus
der Welt zu schaffen. Die andere Seite ist, wie kann die Firma, besser gesagt der Verantwortliche der
Firma und AI, die eigene Störerhaftung entkräften. Abhängig von der Anzahl der Beschäftigten wird zu
prüfen sein, welche Sicherungs- und Prüfmaßnahmen sind zumutbar. Klar, wenn man nur 3 Mitarbeiter hat,
werden andere Hürden aufgestellt, als bei 100.Ich würde mich nicht verlassen, daß die Richter - generell -
sagen, das die verantwortlichen einer Firma keine Sicherungs- und Prüfpflichten hätten. Ohne zumutbare
Sicherungsmaßnahmen und einem Internetnutzungsvertrag wird heute niemand mehr -Firma, Vermieter-
auskommen.
Denn wenn der Verantwortliche fahrlässig handelt (keinen Internetnutzungsvertrag, keine regelmäßigen
schriftlichen Belehrungen, zumutbare Sicherungsmaßnahmen des Zugangs), muß der wahre Täter nicht
ermittelt werden. Das ist ja das fiese an der Störerhaftung.

Die Summe der Abmahnung wird sich aber deshalb nicht erhöhen.

Muster für einen möglichen Internetnutzungsvertrag:
http://anwalt-im-netz.de/
stoererhaftung-vermeiden-vertrag.pdf
(37.14 KiB) 255-mal heruntergeladen


[quoteemBlinky]Bis zu welchem Punkt hat man die Möglichkeit einen Vergleich anzustreben? Geht das noch nach einem
Mahnbescheid oder kurz vor einem Verfahren?[/quoteem]
Wenn man sich vergleichen möchte, warum auch immer, dieses geht immer (auch bei Erhalt einer Klageschrift)
i.V.m. die Gegenseite ist aber auch vergleichsbereit (zu ihren Konditionen). Jeder geht immer davon aus, das die
Gegenseite sich sofort für einen Apfel und einem Ei vergleichen muß! Je weiter die rechtlichen Schritte
ausgelotet sind, desto höher wird die Vergleichssumme sein. Natürlich kann man sich auch mit Klageschrift
außergerichtlich vergleichen, aber mit um die 1.000,-€ sollte man auch hier rechnen. Für mich macht es,
wenn überhaupt nur Sinn, wenn man sich mit Erhalt des Abmahnschreibens vergleicht, da man hier die kosten-
günstigsten Höhen erreicht. Dann muß man auch aufpassen, da der Mensch immer neigt sich herauszureden,
kann man schnell unbedarfte Äußerungen tätigen, die einen auf die Füße fallen könnten. Man sollte sich da
schon an den Mustertext richten.

VG Steffen

MitdenNervenamEnde
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1757 Beitrag von MitdenNervenamEnde » Mittwoch 29. August 2012, 20:20

Steffen hat geschrieben:O.K. P2P-Ende (jedenfalls für urheberrechtlich geschütztes Material), das ist erst einmal schon die gesunde Einstellung.

Man sollte trotzdem einiges beachten. Besonders, was wurde eventuell noch alles herunter-geladen? Bewaffne Dich mal mit Stift und Papier (4 Stunden Ruhe) und durchforste mal die Datenbank der Abgemahnten: http://abmahndatenbank.de/" onclick="window.open(this.href); return false;. Dann reden wir einmal weiter.

Bitte alles weitere per E-Mail.

VG Steffen
Danke für die Antwort. Habe mich zwischenzeitlich an einen Anwalt gewandt. Ich bezahle lieber den Anwalt, als mich unfreiwillig mit meiner Eigeninitiative noch weiter in die Scheiße zu reiten, auf gut Deutsch gesagt... Mulmig ist mir trotzdem - zu Recht. Dummheit wird früher oder später eben doch bestraft.

Trotzdem ein hilfreiches Forum! :)

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1758 Beitrag von Steffen » Mittwoch 29. August 2012, 23:34

O.K., Deine Entscheidung!

VG Steffen

Wäscher
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1759 Beitrag von Wäscher » Freitag 31. August 2012, 15:19

Hey Ihr,

mensch, was hab ich viel gelesen diese Tage, und ich war auch sehr überrascht, wie sehr sich die Dreipage hier verändert hat.

Denn: Auch ich war 2010 schon "Kunde" bei Euch - mod. UE runtergeladen, umgeschrieben, abgeschickt - Ruhe!
Ich war sogar so ruhig, dass ich, so doof sich das anhört, die Unterlagen von damals schon gar nicht mehr habe. Muss aber noch mal suchen; dachte, die Sache hätte sich erledigt. Steffen schreibt von "2010 war die Lage eine andere als 2012" - so sehe ich das heute auch, hinterher ist man immer schlauer.

Egal: Vor zwei Wochen kam dann Punkt 3 auf Steffens schöner Tabelle (http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... start=1900" onclick="window.open(this.href); return false;), Unterlassungsansprüche erfüllt (immerhin - Danke hier im Nachhinein an Euch), 806 Euro wollen sie aber weiterhin. Mittlerweile bin ich bei Punkt 4 - Aufforderung vor Klageerhebung.

Ich habe mir erst überlegt, zu vergleichen, ich hab keinen Bock auf das Geraffel, wollte sie auf 500 Euro drücken, denn wenn ich nen Anwalt nehme, lande ich dann insgesamt wieder bei 800 oder mehr.
Steffen schreibt von ca. 1000 - 1200 Euro, die man bei einer Klage erwarten müsste. Damn, ich muss es zwar zusammenkratzen, aber ich könnte es mir fast leisten. Und München wäre auch nicht ganz so weit, wenn ich zur Verhandlung müsste.
Dazu kommen aber noch Prozess- und Anwaltskosten, oder? Wie hoch sind die etwa?

Also: Ich warte ab, ob Punkt 5 kommt (ich rechne damit), spannend wird dann Punkt 6, ob der kommt. Vielleicht hab ich Glück - ich denke, es macht wenig Sinn, Euch nach der Höhe der Wahrscheinlichkeit zu fragen, dass er kommt, denn die weiß wohl niemand. Es wird nur mehr geklagt dieser Tage, wie ich lese...

Eine andere Meinung würde mich aber interessieren: Ich habe zu der Zeit in einer 6er-WG gelebt, Anschlussinhaber war ich. Das wäre doch eine "Strategie", von der Steffen immer spricht, dass man zumindest tatsächlich ohne weiteres Geraffel rauskommt, wenn es zur Klage käme, oder? Oder, Steffen, was meinst Du mit "Strategie".

Und noch was: Was passiert ab Punkt 6? Ab da brauche ich den Anwalt? Oder erst ab 9? Wenn Punkt 6 (Mahnbescheid) eintritt und ich widerspreche, ist es sehr wahrscheinlich, dass Punkt 9 (Gerichtsverfahren) eintritt?

Danke Euch! Ich halte Euch auf dem Laufenden, denn mir half/hilft es bisher immer sehr, wenn einer schreibt, wie es denn bei ihm ausgegangen ist...

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1760 Beitrag von Steffen » Samstag 1. September 2012, 00:02

[quoteemWäscher]Mensch, was hab ich viel gelesen diese Tage, und ich war auch sehr überrascht, wie sehr sich die
Dreipage hier verändert hat.[/quoteem]

Viele müssen noch lernen zu lesen und umdenken. Der Abmahnwahn ist nicht statisch, sondern ein
dynamischer Prozess. Bis Ende 2010 war für viele noch die Abmahnwelt in Ordnung. Man konnte davon
ausgehen, dass bei einer hohen Anzahl von Abmahnungen die Klagezahlen weit im Keller bleiben. Nach
dem BGH: “Sommer unseres Lebens“ kam eine Trendwende. Die Abmahnzahlen sanken und die Klagezahlen
stiegen dafür an. Natürlich nicht bedrohlich, aber für mich persönlich sind hier Zahlenspielereien
Nonsens. Es kann niemand einen Garantieschein ausstellen, ob oder ob nicht. Darum sollte jeder vom
schlimmsten Fall ausgehen.

Und hier liegt der Mops begraben.

Bis Ende 2010 konnte man sich eben nach der Empfehlung: mod. UE + nicht zahlen richten und halbwegs
sicher sein, das man mit einem blauen Auge davon kommt. Diese trügerische Sicherheit hat auch jeden
verleitet, sich nicht gebührend auf eine mögliche Klage vorzubereiten und mit Erhalt des Abmahnschrei-
bens seine Verteidigung aufzubauen. Das ist alles nur Betrug; eine riesengroße Abzocke; die haben
keine Beweise; ich bin unschuldig usw. usf. waren hoch im Kurs der Abgemahnten. Pustekuchen!

Nur mal hier am Beispiel AG München erklärt:
  • 1. 2010 - ca. 1.500 Klageverfahren (1 Richter)
    2. 2011 - ca. 500 Klageverfahren (2 Richter)
    3. 2012 - ca. 2.300 Klageverfahren (5 Richter)
Und trotzdem gibt es immer noch Leute, die am liebsten diese Zahlen löschen würden und verdrängen.
Warum? Weil wir die Größten sind, aber leider nur in der anonymen Forenwelt!

Mittlerweile gibt es einen WF Schrittzähler (Quelle Netzelt.de):
  • 1. Aufforderung Abgabe UE (wichtig mod. UE per Einschreiber verschickt und nicht die originale UE, die
    als Entwurf im Abmahnschreiben beigefügt ist)
    2. letzte Zahlungsaufforderung nach Abgabe mod. UE (Folgeschreiben - abheften)
    3. Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung (Folgeschreiben - abheften)
    => Bestätigung Erfüllung Unterlassungsansprüche
    => Zahlungsansprüche noch nicht erfüllt
    => Angebot der Ratenzahlung
    4. Vorbereitung Klageerhebung (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
    => Erhöhung der geforderten Summe
    5. Vorbereitung Klageerhebung abgeschlossen (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
    => Mitteilung Datum zur Einleitung Gerichtsverfahren
    => Mitteilung des Prozesskostenrisikos
    => WF fordert die ladungsfähige Anschrift zu bestätigen (nur bei Adressänderung, in Hinblick der Verjährung,
    Stichunkt Meldepflicht)
    6. Mahnbescheid (Kreuz bei Punkt 2 und verschicken, wenn man unberechtigt abgemahnt wurde)
    7. Abgabemitteilung vom Mahngericht mit Az. des künftigen Prozessgerichtes
    8. WF muss Klage begründen und erheben
    9. Gerichtsverfahren
und statt kämpferische Parolen wie 2005 - 2010, hört man heute nur noch: “Wo geht es zum schnellsten und
kostengünstigsten Vergleich?“

Oder das HPB-Syndrom.

Bild
HPB-Syndrom:
Man beschimpft den betreffenden Abmahner als Asozial und Waschlappen; freut sich auf eine kommende Verhandlung;
zieht dann aber den kleinen Schwanz ein; erkennt sofort an und preist sich dann als den großen Held an in der
Lutscherwelt, der neue Wege beschreibt und alles andere antiquiert wäre und andere dumm wären.

Es muß jeder beherzigen:

Eine mögliche Verteidigung fängt mit Erhalt des Abmahnschreiben an. Natürlich immer in Abhängigkeit seiner
konkreten Einzelfallsituation. Das schließt eine Akteneinsicht mit ein. Es darf keiner mehr darauf verzichten.

Typische immer noch zu verzeichnende Verteidigung:
1. Ich war es nicht;
2. Hacker;
3. Schuldzuweisung eines Angehörigen des Familienverbunds;

i.V.m. einfachen Bestreiten - statt substantiierter Vortrag.

[blink2]Das reicht eben nicht aus![/blink2]

Natürlich, das muss auch erwähnt werden, gibt es immer noch zu große Unterschiede in der anwaltlichen Qualifikation
und Einstellung einzelner. Aber, wer gelistete Anwälte auswählt, hat erst einmal eine gute Wahl getroffen. Etwas
anderes kenne ich nicht, da seit 03/2012 es ein offizielles Bewertungsportal gibt, wo noch - niemand - eine Bewertung
abgab. Ergo - alle gelisteten Anwälte sind Top!



Strategie:

Natürlich ist die Strategie wichtig! Anhaltspunkte gibt es hier.

Wichtig!
Sollte es zu einem Zivilverfahren kommen, gilt:
  • 1. Das Gleichheitsprinzip. Jede Partei (Kläger/Beklagter) beweise, was ihm zum Vorteil gereicht und seinen Anspruch
    stützt oder den gegnerischen Anspruch hindert.
    2. Eine Behauptung ist ein Tatsachenvortrag. Dieser muss bewiesen werden. Der Beweis ist erbracht, wenn die behauptete
    Tatsache zur Überzeugung des Gerichtes feststeht.
    3. Tatsachenbehauptungen der Klägerseite, die d. Beklagte nicht bestreitet, gelten als zugestanden und werden vom
    Gericht als "wahr" unterstellt.


Anwalt - wann?

Ein Anwalt - Pflicht - mit Erhalt eines Hinweisbeschlusses eines Gerichtes; Sinn auch bei einem privaten oder außer-
gerichtlichen Vergleich (z.B. im Klageverfahren).



Regelkosten: 1.000,- - 1.200 €

exceptio probat regulam in casibus non exceptis - Die Ausnahme bestätigt die Regel in den nicht ausgenommenen Fällen.

Man geht von diesem Regelbetrag aus, welche alle Kosten (eigenen Anwalt, fremder Anwalt, Gerichtskosten, AG nach “Sommer
unseres Lebens“) einschließen würden. Natürlich hängt es vom konkreten Einzelfall ab, auch ein Vergleich muss erstritten
werden.


VG Steffen

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