Formulierung Musterschreiben
Beachte: Es wird nur die erste DIN-A4-Seite versendet!
Die Hinweise zur privaten Anwendung dienen einzig und allein zur besseren Veranschaulichung und Handhabung, um
die meistmöglichen Fragen jetzt schon zu beantworten. Sie müssen aber begreifen, das Musterschreiben ist kein Dogma,
sondern, wie der Name schon ausdrückt, ein Musterschreiben (Vorlage). Der Inhalt dieses Musterschreibens muss
deshalb an die konkrete Situation angepasst, ergänzt oder gekürzt werden.
Die mit den Schriftfarben Blau gekennzeichneten Textpassagen sind auf den eigenen konkreten Fall anzupassen bzw. zu
ergänzen. Diese dienen nur zur besseren Veranschaulichung und Darstellung und werden in der Finalversion mit der
Schriftfarbe Schwarz dargestellt. Hierzu verwenden Sie die Angaben aus dem Abmahnschreiben. Kontrollieren Sie
abschließend nochmals ihrer gesamten Angaben auf Richtigkeit. Richten Sie sich bei den Schreib- und Gestaltungsregeln
nach der Norm DIN 5008.
Wer sich nicht 100-prozentig sicher ist, sollte einen Rechtsanwalt beauftragen.
Originale UVE, oder doch eine mod. UE? Ich bin verwirrt.
Man muss wissen, das der BGH festlegt,
- Wiederholungsgefahr ausräumen
- Strafbewehrt (Vertragsstrafeversprechen) sein
- Ernsthaft bzw. Anforderungen erfüllen
- konkrete Verletzungshandlung / -gegenstand beinhalten / abdecken
- unbedingt / unbefristet
- 1. Täter- bzw. Teilnehmerhaftung,
2. Störerhaftung- 2.1. Ermöglichungshandlung eines Dritten
- 2.1.1. unzureichend gesichertes WLAN
- 2.1. Ermöglichungshandlung eines Dritten
Originale UVE WF (Entwurf eines Unterlassungsvertrages):
Code: Alles auswählen
(…) gegenüber
…
ab sofort zu unterlassen, …
…
oder Teile daraus über sog. Tauschbörsen im Internet zum elektronischen Abruf bereitzuhalten.
… (…)
UVE (Entwurf) keine Unterscheidung zwischen Täterhaftung oder Störerhaftung vor. Es geht in die Richtung,
das man dem verauskunfteten AI auf den rechtswidrigen Sachverhalt hinweist und ihn auffordert es zukünftig
zu unterlassen i.V.m. einer Kostennote. Der Abgemahnte kann jederzeit eine abgeänderte UVE abgeben oder
sich zum Sachverhalt erklären.
Hinweis:
Dabei ist es egal, ob ich es gutheiße oder nicht, denn man muss begreifen das der Abgemahnte selbst und allein
verantwortlich ist, wie er die UVE inhaltlich einschränkt bzw. wie weit oder wie eng er seine Unterlassungsver-
pflichtung abfasst. Denn mit expliziter Annahme wird die Erklärung zu einen dauerhaft bindenden Unterlassungs-
vertrag.
Unterzeichne ich die originale UVE, ist es egal, ob ich eventuell nur Störer bin, oder weder Täter noch Störer,
habe ich nicht nur eine verbindliche, sondern auch eine bestimmte / uneingeschränkte UVE abgegeben. Das
heißt, ich kann vortragen, was ich will, es wird nicht beachtet.
Hinweis:
Nicht umsonst warnt jeder, das man eine originale UVE bei Filesharing-Abmahnungen nicht unterzeichnet. Punkt.
Empfohlene Vorgehensweisen eines Abgemahnten:
- 1. Abgabe einer mod. UE
- Hier kann man prüfen oder prüfen lassen, ob man eventuell erweitert oder sogar vorbeugt
- Link: mod. UE
- Link: Schlafende Hunde wecken!?
- Nicht die originale Unterlassungserklärung unterzeichnen, sondern nur eine Modifizierte!
- In bestimmten Fällen muss keine Unterlassungserklärung abgegeben werden, oder kann die
Abmahnung sogar zurückgewiesen werden (bitte aber nur mit Rücksprache und Prüfung durch
einen Anwalt für Urheberrecht):- Bei einer unberechtigten Abmahnung,
- Bei einer unwirksamen Abmahnung, da diese nicht die Erfordernisse gemäß § 97a Abs. UrhG
erfüllt, - Bei minderjährigen Kindern, wenn diese belehrt wurden, P2P verboten wurde und keine Kenntnis
von illegalem Filesharing vorliegt.
2. Nichtzahlen (Risiko) oder Zahlen (Sicherheit)
2.1. Man entscheidet sich für Nichtzahlen
[bgcolor=]Entschließt man sich für die Vorgehensweise: "mod. UE + Nichtzahlen", entscheidet man sich
für: Entweder Verjährung oder Klage. Bei dieser Vorgehensweise liegen die Chancen bei 50-50[/bgcolor].
Hinweis:
Die aktuellen Entwicklungen in den Klageverfahren nach Inkrafttreten des GguGepr (09.10.2013)
werden mit Kenntnis aktualisiert!
2.1.1. Man beantragt eine Akteneinsicht in die Beschlussakte
- Wer sich verteidigen will, egal ob jetzt oder später, für die ist diese Beantragung - wichtig!
- Link: Warum?
- Link: Wie?
- Link: Von Akteneinsicht bis Beschwerdeverfahren
Einsichtnahme bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts am Wohnort des Betroffenen
Mustertext
._._._._._._._._._._._._._._._._._._.
Max Mustermann, Musterweg 04, 98987 Musterstadt
Landgericht [Name]
[Straße Nr.]
[PLZ Ort]
Fax: [Nummer]
Akteneinsicht gemäß § 13 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 147 Abs. 7 StPO
sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich, [Vor- und Zuname], wohnhaft in [Ortsname], ohne anwaltliche Vertretung gemäß
§ 13 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 147 Abs. 7 StPO den Antrag auf Einsichtnahme in die Beschlussakte
(§ 101 Abs. 9 UrhG) vom [Datum], Aktenzeichen [Nummer] bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
meines Wohnortes. Mein Abmahnschreiben lege ich als Kopie bei.
[Ort], den [Datum]
Mit freundlichen Grüßen
____________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)
Anlage
Kopie Abmahnung Aktenzeichen [Nummer]
._._._._._._._._._._._._._._._._._._.
Einsichtnahme durch Anforderungen von Kopien der Beschlussakte oder Aktenbestandteilen
Kosten:
50 Cent pro Blatt, ab der 51. Seite von 15 Cent pro Blatt!
Mustertext
._._._._._._._._._._._._._._._._._._.
Max Mustermann, Musterweg 04, 98987 Musterstadt
Landgericht [Name]
[Straße Nr.]
[PLZ Ort]
Fax: [Nummer]
Akteneinsicht gemäß § 13 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 147 Abs. 7 StPO
sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich, [Vor- und Zuname], ohne anwaltliche Vertretung gemäß § 13 Abs. 3 FamFG i.V.m.
§ 147 Abs. 7 StPO den Antrag auf Einsichtnahme in die Beschlussakte (§ 101 Abs. 9 UrhG) vom [Datum],
Aktenzeichen [Nummer]. Mein Abmahnschreiben lege ich als Kopie bei.
Ich erbitte um Übersendung von Kopien, was folgt
1. Antragsschrift,
2. Unterlagen zur Glaubhaftmachung mit Ausnahme, der ermittelten IP-Adressen, die dem Antragsteller
nicht zugeordnet wurden,
3. Beschluss im Volltext,
4. Zustellungsurkunden.
Bitte kopieren Sie nur den vorbenannten Inhalt sowie beachten Sie eine Kostenobergrenze von 35,00 EUR.
[Ort], den [Datum]
Mit freundlichen Grüßen
____________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)
Anlage
Kopie Abmahnung Aktenzeichen [Nummer]
._._._._._._._._._._._._._._._._._._.
2. Mit Anwalt
Wenn ein Betroffener einen Anwalt, für die Bearbeitung seiner Abmahnung beauftragt hat, kann dieser,
bei der Geschäftsstelle des Beschlusslandgerichtes die Akte zur Einsichtnahme sich zusenden lassen.
Kosten:
ca. 60,- EUR
Was ist aber, wenn kein Aktenzeichen des LG Beschlusses in der Abmahnung enthalten ist?
Abmahnkanzlei anrufen oder anschreiben, damit diese zeitnah das Aktenzeichen für den jeweiligen LG
Beschluss zur Herausgabe von Verkehrsdaten nach § 101 IX UrhG mitteilen.
(...) Hallo, mein Name ist [Vor- und Zuname]. Ich wurde von Ihnen abgemahnt am [Datum] mit dem
[Aktenzeichen]. Bitte teilen Sie mir Aktenzeichen/Datum des Auskunftsbeschlusses zur Herausgabe von
Verkehrsdaten nach § 101 Absatz 9 Urheberrechtsgesetz mit, um angemessen reagieren zu können. Danke. (...)
Beachte:
Keine Angaben zum Sachverhalt. Es werden nur Abmahndatum und Aktenzeichen mitgeteilt. Auf alle weiteren
Anfragen der Kanzlei sagen Sie höflich, dass Sie keine Aussagen zum Sachverhalt am Telefon tätigen.
2.1.2. Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
- Innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP's, Blogs etc. - Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand
argumentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre für die AG, 10 Jahre für den
(Rest-)SE) gem. § 852 Satz 1 BGB!
2.1.3. Sammeln von Beweisen, die eine mögliche Störer- und/oder/bzw. Täterhaftung entkräften
Beachte:- Es ist wichtig jetzt mit Erhalt des Abmahnschreibens, eidesstattliche Erklärungen von Zeugen
schriftlich, sowie andere Belege (Tickets, Rechnungen Hotel / Reiseveranstalter / Flug usw.) zu sichern
sowie Screenshots von Hard- bzw. Softwarekonfiguration vorzunehmen. - Ein einfaches Bestreiten wie: "Ich war es nicht!" ist nicht ausreichend, alles muss bewiesen werden.
Je mehr Beweise, desto besser.
2.2. Man entscheidet sich für Zahlen
- Wer den außergerichtlichen Rechtsstreit erledigt wissen will, kann trotz Abgabe der mod. UE zahlen.
- Wenn man diesen Sicherheitsweg aber einschlägt, sollte man versuchen, die Höhe des Pauschalbetrages
zu drücken. Hier haben die meisten Kanzleien einen Spielraum.
Anwälte sind sensibel; höflich bleiben und vermeide ein Schuldeingeständnis (Link: Vergleich: Wie?).
Musterschreiben eines möglichen privaten Vergleich: Link
3. Verjährungsfristen (allgemein)
Beginnend am Ende des Jahres, mit Erhalt des Abmahnschreibens (Silvester; 24:00 Uhr):- 3 Jahre gemäß § 102 Satz 1 UrhG:
anwaltliche Gebühren (AG), Schadensersatz (SE), Rechtsverfolgungskosten, Unterlassung, - 10 Jahre gemäß § 102 Satz 2 UrhG:
Restschadensersatz gemäß § 852 Satz 1 BGB (setzt eine bewiesene Täterschaft voraus)
!Hinweis: Eine genaue Überprüfung der Verjährung im Einzelfall kann nur ein Anwalt für Urheberrecht vornehmen.
4. Man legt monatlich ca. 50,- EUR in einen persönlichen "Klagetopf"
Wird man in den drei bzw. zehn Jahren verklagt, hat man eine Art “Sicherungsgeld”. Wird man nicht verklagt,
spendet man es für einen guten Zweck, oder gönnt sich einen erholsamen Urlaub!
5. Anwalt ist wichtig, insbesondere ab Erhalt einer Klageschrift
(Liste empfohlener Anwälte).
Information der Initiative AW3P
Diese allgemeine Vorgehensweise ist hinsichtlich einer Reaktion auf ein Abmahnschreiben -ohne-
Anwalt ausgerichtet. Es ist eine allgemeine Empfehlung und kein Dogma. Jeder sollte für sich die
Vorgehensweise wählen, die er selbst für richtig erachtet und verantworten kann hinsichtlich
möglicher finanzieller Kosten und rechtlichen Risiken.
Sollte jemand für sich entscheiden einen Anwalt zu beauftragen, bitte Nachfolgendes beachten:
Erst Fragen und Klären, dann Beauftragen!
Vor einer Beauftragung eines Rechtsanwaltes muss feststehen:
- 1. die Höhe des anwaltlichen Honorars (Pauschalhonorar, Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer)
2. die genauen anwaltlichen Tätigkeiten (mod. UE, allg. Schriftverkehr usw.)
- 1. keine konkrete Höhe des anwaltlichen Honorars benannt wird und
2. die Höhe des anwaltlichen Honorars größer ist, als die Forderungen der Abmahnung
- 1. Klarmachen der Aufgabe
- => Oberste Maxime: Aneignung umfassenden Wissens und sammeln umfassender Information,
was ist eine Abmahnung/Folgeschreiben/Inkassoschreiben/Mahnbescheid/Klage i.V.m. welche
Gesetzeslage und Rechtsprechung bzw. wie war die Anschluss-Situation zum jeweiligen Log
(Ursachenforschung; Schlussfolgerungen)
- => Beurteilung des Inhaltes Abmahnung/Folgeschreiben/Inkassoschreiben/Mahnbescheid/Klage
i.V.m. dem
Abmahner/Inkasso/Antragsteller/Kläger
=> Beurteilung der eigenen Position, sowie der möglichen (Internet-)Mitbenutzer
=> Beurteilung der möglichen Risiken und Kosten für mich als AI und der (Internet-)Mit-
benutzer
- => wie reagiere ich!
- => Oberste Maxime: Aneignung umfassenden Wissens und sammeln umfassender Information,
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
- 1. Aufforderung Abgabe UE (Wichtig - mod. UE im Doppelversand (Einschreiber + E-Mail
und/oder/bzw. Fax)
verschicken und -nicht- die originale UE, die als Entwurf im Abmahnschreiben beigefügt ist)
2. letzte Zahlungsaufforderung nach Abgabe mod. UE (Folgeschreiben - abheften)
3. Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung (Folgeschreiben - abheften)
=> Bestätigung Erfüllung Unterlassungsansprüche
=> Zahlungsansprüche noch nicht erfüllt
=> Angebot der Ratenzahlung
4. Vorbereitung Klageerhebung (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
=> Erhöhung der geforderten Summe
5. Vorbereitung Klageerhebung abgeschlossen (verschärftes Folgeschreiben -
abheften )
=> Mitteilung Datum zur Einleitung Gerichtsverfahren
=> Mitteilung des Prozesskostenrisikos
=> WF fordert die ladungsfähige Anschrift zu bestätigen (nur bei Adressänderung, in
Hinblick der Verjährung, Stichpunkt Melde-/Aufklärungspflicht)
6. Mahnbescheid (Kreuz bei Punkt 2 und verschicken, wenn man unberechtigt
abgemahnt wurde)
7. Abgabemitteilung vom Mahngericht mit Az. des künftigen Prozessgerichtes
8. WF muss Klage begründen und erheben
9. Gerichtsverfahren
!Schriftsatzinhalte, Reihenfolge usw. - können variieren!
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Muss ich nach Abgabe einer mod. UE einen möglichen
Adresswechsel/Wohnwechsel WF mitteilen?
=> Ja!
Vorab per E-Mail: info@waldorf-frommer.de
Per Einschreiben[/color]
<Empfänger>.............................................<Ort>, den <Datum>
Adressänderung wegen Umzug
Aktenzeichen: <Aktenzeichen Abmahnung>
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teile ich Ihnen folgende Änderung meiner Kontaktdaten mit.
Die Änderung ist gültig <seit/ab>: <Datum>
Neue Anschrift:
<neue Anschrift>
Mit freundlichen Grüßen
______________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)
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