Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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abzocke
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1701 Beitrag von abzocke » Samstag 28. Juli 2012, 20:20

@walldoof

Wäre zu schön um wahr zu sein.Nur die Regierung in NRW hat nichts zu bestellen.Ein Gesetz kann nur von der Bundesregierung in Berlin beschlossen werden und dort liegt schon lange ein Gesetzentwurf unser Justizministerin vor,dieser wird aber von der CDU als unsausgegoren geblockt.Kann mich auch erinnern das gewisse Politiker aus Reihen der CDU die momentane Gesetzesregelung als sehr gut empfinden.... gk..)( gk..)( Mehr gibts dazu wohl leider nicht zusagen....

DC12V
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1702 Beitrag von DC12V » Sonntag 29. Juli 2012, 12:09

Waldorf ist wieder da...

Hallo zusammen,
mir ist es wie vielen her ergangen.
06\2009 Abmahnung von WF -Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung-
Fristgerecht mit mod. UE von hier reagiert.

10\2009 -letzte zahlungsaufforderung nach Abgabe Unterlassungserklärung-

lange nichts..

gestern: -zahlungsaufforderung vor Klageerhebung -

Die Summe ist die ganze Zeit die gleiche 956,00

Nun stehe ich wieder da, wie ein Ochs vorm Berge, dieses Thema erschließt sich mir leider nicht,
daher frage ich einfach direkt.

Was soll-\kann ich noch und jetzt tun?

Was tun WF, wenn ich weiterhin nicht reagiere?

Gruß und schönes RestWE

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1703 Beitrag von Steffen » Sonntag 29. Juli 2012, 14:10

Was tun? das ist die Frage!


Hallo @DC12V,

zuerst einmal, jeder der nur eine mod. UE abgibt und nicht zahlt, muss damit rechnen, das er auf die Kosten
der Abmahnung verklagt werden kann. Natürlich ist dieses Risiko seit Ende 2010 im Begriff stetig zu steigen.

Für mich persönlich ist es eigentlich egal, ob das Risiko mit 0,0023 %, 1, %, 10 % usw. (Zahlenangaben nur
Bsp.) einzuschätzen ist. Selbst wenn es nur einer pro Monat verklagt wird, Du jetzt dieser eine bist, nützt Dir
die ganzen Zahlenspielereien nicht. Jeder kennt das Risiko, trage es oder zahle!

Natürlich klingt dieses hart, aber ich kann eben keinen Garantieschein ausstellen und das Risiko trägt halt
jeder, der sich nur für mod. UE + nicht zahlen entscheidet.


Mal paar Zahlen:

1. Klageverfahren WF
  • 2010: ca. 1.000 (1 Richter)
    2011: ca. 500 (2 Richter)
    2012: ca. 2.300 (5 Richter)
(1 gewonnenes Urteil [Vermieter, Respekt]; 2 Handvoll Klagerücknahmen; 1 Handvoll offene Verfahren,
hier wird ein unabh. Gutachten erstellt)

2. Abmahnungen
  • 2009: 89.850 (statistisch)
    2010: 86.670 (statistisch)
    2011: 53.690 (statistisch)
    2012: 94.000 (01.01. - heute, möglich, oder die Quelle irrt)

Sicherlich kann ich jetzt diese Zahlen Unterschlagen oder Nennen. Nur nützt ein Unterschlagen nichts, denn
es geht letztendlich um Dein, und nicht um mein Geld. Und wer denen keine Glauben schenkt, dann kann ich
auch nichts dafür.


Jetzt gibt es den “netzweltlichen Foren-WF-Schrittzähler“, keine Sorge, ist nicht abwertend gemeint,
sondern eine gute Groborientierung.

::::::::::::::::::::::::::::::::
  • 1. Aufforderung Abgabe UE (wichtig mod. UE per Einschreiber verschickt und nicht die originale UE, die
    als Entwurf im Abmahnschreiben beigefügt ist)
    2. letzte Zahlungsaufforderung nach Abgabe mod. UE (Folgeschreiben - abheften)
    3. Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung (Folgeschreiben - abheften)
    • => Bestätigung Erfüllung Unterlassungsansprüche
      => Zahlungsansprüche noch nicht erfüllt
      => Angebot der Ratenzahlung
  • 4. Vorbereitung Klageerhebung (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
    • => Erhöhung der geforderten Summe
  • 5. Vorbereitung Klageerhebung abgeschlossen (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
    • => Mitteilung Datum zur Einleitung Gerichtsverfahren
      => Mitteilung des Prozesskostenrisikos
      => WF fordert die ladungsfähige Anschrift zu bestätigen (nur bei Adressänderung, in Hinblick der Verjährung,
      Stichunkt Meldepflicht)
  • 6. Mahnbescheid (Kreuz bei Punkt 2 und verschicken, wenn man unberechtigt abgemahnt wurde)
    7. Abgabemitteilung vom Mahngericht mit Az. des künftigen Prozessgerichtes
    8. WF muss Klage begründen und erheben
    9. Gerichtsverfahren
::::::::::::::::::::::::::::::::

Letztendlich bleibt es bei dem anfänglichen Problem. Wer nur eine mod. UE abgibt und nicht zahlt, kann verklagt
werden. Kann, muss aber nicht. Dieses Risiko - kann - geht man aber dann ein.

Du musst dich entscheiden Risiko oder Sicherheit. Diese Entscheidung kann ich Dir nicht abnehmen.


Mal einige weiterführende Links:
Natürlich, kann ich Dir auch erzählen, das es alles Betrug ist, das es Abzocker sind, das die keinerlei Beweise
haben, das wir in den Foren die Größten sind ...
... nur es nützt Dir nichts, wenn die Realität anders ist. Letztendlich hängt es wohl davon ab, wie beweisbar, Deine
mögliche Strategie ist.

VG Steffen

Tigerfox
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1704 Beitrag von Tigerfox » Sonntag 29. Juli 2012, 14:54

Hallo,

ich les hier schon eine Weile mit, nachdem mein Fall von 2009 vor einigen Monaten wieder ins Rollen kam.

Ich hab damals im September 2009 einen Film mit bittorrent runtergeladen, der noch im Kino war, nachdem die Vorstellung wegen Feueralarm unterbrochen wurde und ich für die letzten 5min nochmal ins Kino hätte gehen müssen.
Im Januar 2010 kam dann die Abmahnung, ich bin sofort zum Anwalt. Abgemahnt wurde als Anschlußinhaber mein Vater. Der Anwalt hat eine mod.UE abgeschickt und mit verschiedenen Argumenten versucht, den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern (Vater nicht haftbar, da erwachsene Kinder nicht 100% bewachbar, 100€ Deckelung da nicht gewerbsmäßig), alles ohne Erfolg. Daraufhin haben wir es dann drauf ankommen lassen und die haben sich tatsächlich lange nicht gemeldet (seit Jnuar 2011 nicht mehr). Im jnuar dieses Jahres hat der Anwalt den Fall dan erstmal beiseite gelegt und seine 100€ vorher vereinbarte Pauschale gekriegt.

Am 14.05. kam dann wieder eine Zahlungsaufforderung mit der alten Summe (956€). Da die Post über den Anwalt geht, hab ich den Brief erst am Tag des Ablaufes der Frist erhalten (21.05.), weil der anwalt im Urlaub war und seine Kollegen sich kümmern mussten.

Am 31.05. ging die Drohung mit Vorbereitung des Klageverfahrens los (erhalten am 06.06., Frist bis 07.06.).

Am 02.07. hab ich dann die Nachricht von der abgeschlossenen Vorbereitung des Klageverfahrens erhalten, diesmal mit einer höheren Summe (1.106€, Fist bis zum 03.07.) sowie die Vorrechnung der Gerichtskosten in 1. Instanz. Der anwalt hat die ganze Zeit signalisiert, dass er keinen Handlungsbedarf sieht.

Mein Vater war eigtl. die ganze Zeit bereit, es drauf ankommen zu lassen, nachdem ich hier im Thread gelesen habe komme ich aber zu dem Schluß, dass wir es nicht auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen können, da wir nach München müssten (eigene Transportkosten+Anwaltskosten) und dort eh keine Chance hätten, da die dort mit Waldi einer Meinung sind.

Ich rechne jetzt die ganze Zeit mit dem Mahnbescheid aus München und bin erstaunt, dass ich noch keinen habe. In jedem Fall scheitn es mir nach der Lektüre dieses Thread geboten, falls diese eintrifft, sofort den Anwalt darum zu bitten, mit denen in Verhandlung zu treten um noch etwas billiger wegzukommen. Alleine traue ich mir das nicht zu und wenn ich mit den Anwaltskosten auch nicht viel billiger wegkomme, dann bekommt wenigstens der das Geld und nicht Waldi.

Meine Frage wäre jetzt, ob ich das richtig einschätze, ob die nach dem Mahnbescheid überhaupt noch zu Verhandlungen bereit sind und was ich da erwarten kann und wann jetzt nach diesen drei neuen Briefen die Verjährung wäre.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1705 Beitrag von Steffen » Sonntag 29. Juli 2012, 15:09

[quoteemTigerfox]Meine Frage wäre jetzt, ob ich das richtig einschätze, ob die nach dem Mahnbescheid überhaupt noch
zu Verhandlungen bereit sind und was ich da erwarten kann und wann jetzt nach diesen drei neuen
Briefen die Verjährung wäre.[/quoteem]

Hallo @Tigerfox,

nach meiner Meinung nach, ist die Abmahnung ja berechtigt. Was willst Du jetzt hören. Eine Anleitung,
wie man Geld sparen kann, wenn man Rechte bewusst/unbewusst verletzt? Das wird nicht so funktionieren!

Vergleichen kann man sich immer, selbst mit Erhalt des Hinweisbeschlusses des AG München.
Wie vergleichsbereit der Abmahner ist, hängt auch von sehr vielen Faktoren ab, die ich aber, in Deinem Fall,
- nicht - bereit bin zu erklären.

Unsere allgemeine Empfehlungen sind kein Freifahrtsschein oder Anleitung für berechtigt Abgemahnte für
Lau herauszukommen. Natürlich kann man aber auch, wenn man berechtigt abgemahnt wurde, sich nach der
Empfehlung: “mod. UE - nicht zahlen“ richten, kommt es aber zur gerichtlichen Klärung, sollte man versuchen,
sich mit dem Abmahner zu vergleichen oder anzuerkennen.


VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1706 Beitrag von Tigerfox » Sonntag 29. Juli 2012, 15:24

Natürlich ist mir bewusst, dass ich damals ungesetztlich gehandelt habe und ich sehe meine Shculd auch ein - aber nicht dies evöllig überhöhten Beträge, die da gefordert werden. Ich bin bestimmt auch nicht der 1. hier im Thread, der für eine tatsächlich begangene Tat abgemahnt wird. Und das man imm versucht, den persönlichen Schaden zu minimieren sollte doch wohl klar sein. "Lau herauskommen" hab ich da nicht im Sinn, im Gegenteil.
Daher finde ich es auch vollkommen unangemessen mir hier weniger Hilfe angedein zu lassen als anderen. Aber gut, das ist dein Einstellung, da kann ich nichts dran machen.

Mich interessiert aber dennoch, was die drei Briefe jetzt für Auswirkungen auf die Verjährung haben. Und solltest dudoch so gütig sein, mir die Faktoren der Vergleichsbereitschaft darzulegen, wäre ich dir dafür natürlich dankbar.

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1707 Beitrag von Steffen » Sonntag 29. Juli 2012, 15:37

@Tigerfox,

Was erwartest Du denn? Das hier ist ein privates Forum und ich habe keine Lust mich hinstellen zulassen,
das ich Tipps gebe für Rechtsverletzer.

Wenn man auf die WF-Post vonseiten des Abgemahnten nicht reagiert hat, werden diese keinen Einfluss auf
die Verjährung haben. Weil nMn keine Vergleichsverhandlungen zustande kamen.

[quoteemTigerfox](Vater nicht haftbar, da erwachsene Kinder nicht 100% bewachbar, 100€ Deckelung da nicht gewerbsmäßig)[/quoteem]
Ups, Ich ahne aber hier schon sehr Schlimmes, das man Dich mit Sicherheit benannt werden hat. Oder? Dann
kannst Du nämlich, besser gesagt der AI mit einer Klage schon rechnen. Bitte keine Antwort, und wenn per
E-Mail (steffen.heintsch@t.online.de).


VG Steffen

vbnvnnb
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1708 Beitrag von vbnvnnb » Montag 6. August 2012, 11:20

Hier hat man doch das beste Beispiel, dass derjenige der zahlungswillig ist, meistens Folgeabmahnungen erhält. Natürlich auch in Abhängigkeit
des Downloadverhaltens des wahren Rechtsverletzers.

Nö ich nicht


------------------------------------

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1709 Beitrag von Steffen » Montag 6. August 2012, 16:59

[quoteemMistraded]Vielleicht versteht ihr ja auch alle, warum ich immer hinterfrage, oder geht es nicht auch in dem Beitrag auf Twitter einerseits um Bochum und andererseits bei der IP um Regensburg, während das Impressum auf Hamburg geht. Deshalb waren doch die Infos von Baxter auch so wichtig. Was läuft da wirklich ab?[/quoteem]
Alles gut und schön, aber was nützt es einem Betroffenen der von WF, i.A. von dem RI: Frida GbR, wegen einer Urheberverletzung in einem P2P-Netzwerk abgemahnt wird? Wird der offensichtliche Rechtsverstoß jetzt rechtsmissbräuchlich, weil man verschiedene Websites, Twitteraccounts oder Impressen hat? Bestimmt nicht. Deshalb sind diese Baxter-Infos gut, wer auf solche Art von Infos steht. Für einen Abgemahnten eher uninteressant. :shock: Aber natürlich nur I.M.H.O.

VG Steffen

qwerte
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1710 Beitrag von qwerte » Dienstag 7. August 2012, 17:04

neuer Brief von WF: "Sie werden verurteilt" - steht gleich oben auf der zweiten Seite... Zahlungsfrist beträgt jetzt nur noch zwei Tage!

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1711 Beitrag von Steffen » Dienstag 7. August 2012, 17:23

[quoteemqwerte]neuer Brief von WF: "Sie werden verurteilt" - steht gleich oben auf der zweiten Seite...
Zahlungsfrist beträgt jetzt nur noch zwei Tage![/quoteem]

"Netzweltsche WF-Schrittzähler"



::::::::::::::::::::::::::::::::

  • 1. Aufforderung Abgabe UE (wichtig mod. UE per Einschreiber verschickt und nicht die originale UE, die
    • als Entwurf im Abmahnschreiben beigefügt ist)
  • 2. letzte Zahlungsaufforderung nach Abgabe mod. UE (Folgeschreiben - abheften)
  • 3. Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung (Folgeschreiben - abheften)
    • => Bestätigung Erfüllung Unterlassungsansprüche
      => Zahlungsansprüche noch nicht erfüllt
      => Angebot der Ratenzahlung
  • 4. Vorbereitung Klageerhebung (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
    • => Erhöhung der geforderten Summe
  • 5. Vorbereitung Klageerhebung abgeschlossen (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
    • => Mitteilung Datum zur Einleitung Gerichtsverfahren
      => Mitteilung des Prozesskostenrisikos
      => WF fordert die ladungsfähige Anschrift zu bestätigen (nur bei Adressänderung, in Hinblick der Verjährung,
      Stichunkt Meldepflicht)
  • 6. Mahnbescheid (Kreuz bei Punkt 2 und verschicken, wenn man unberechtigt abgemahnt wurde)
    7. Abgabemitteilung vom Mahngericht mit Az. des künftigen Prozessgerichtes
    8. WF muss Klage begründen und erheben
    9. Gerichtsverfahren
[/size][/b]

::::::::::::::::::::::::::::::::


Es bleibt doch bei dem alten Problem. Gebe ich nur eine mod. UE ab und zahle nicht, muss ich damit rechnen,
innerhalb der dreijährigen Verjährungszeit (+ 6 Monate bei MB i.V.m. Widerspruch) auf die Kosten der
Abmahnung (AG + SE) verklagt zu werden.

Ganz ehrlich und prollig? Diese ganze Zahlenrechnerei ist doch voll fürn Poppes!

Bild

Dieses ist doch nMn Schuld, das alle sich mehr auf die Polemik (Betrug, Abzocke, Geschäftsmodell) konzentriert
haben, als mit dem Abmahnschreiben sich seine Verteidigung aufzubauen (Beweise, Zeugen etc.). Natürlich,
solange die Klagezahlen weit im Keller lagen, war es gut und beruhigend. Jetzt wo seit Ende 2010 die Klagezahlen
stetig steigen, zeigt es UNSERE Versäumnisse kompromisslos auf.

Wie jeder reagiert, hängt im Wesentlichen von seiner Strategie und deren Beweisbarkeit ab - auf alle Fälle nicht
von irgendeiner irrelevanten Unschuld! Warum? Der Unterlassungsanspruch und eine mögliche Störerhaftung sind
verschuldensunabhängig! Es ist alles eine Frage, wie ich meine Störerhaftung substantiiert entkräften kann. Und
hier zählen spätestens ab Ende 2010 nicht mehr Polemik, sondern Beweise!


!

Eintritt zu unseren grandiosen Foren-Strategien:
Hier
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1712 Beitrag von Steffen » Mittwoch 8. August 2012, 04:50

[quoteembasstox]Post an die einzige mir bekannte Adresse der Frida GbR, Clemensstr.24 in Bochum kommt "unzustellbar"
zurück.[/quoteem]
Unzustellbar ist eine Sendung, wenn der Empfänger verzogen oder verstorben ist, aber auch, wenn er
die Annahme verweigert. Das heißt, es gibt einfach zu viele Möglichkeiten, als jetzt definitiv zu
sagen, dass diese GbR nicht existiert, was wenn doch, dann eine unwahre Tatsachenbehauptung darstellt.
Nur weil wir großen "Hinterhofenthüller" sie nicht ergooglen können, sollten wir mit unseren Mutmaßungen
vorsichtig umgehen, besonders wenn nur 1 Betroffener postet. Dann war ja nicht die Frage ob diese GbR
existiert, sondern ging in die Richtung, welche Adresse für eine vorbeugende mod. UE.

Ehe Du nun àla Baxter die jungen Pferde verrückt machst, solltest Du doch einmal WF anschreiben und
einmal richtig nachfragen. Teile uns dann einmal das Ergebnis mit. Denn sie vertreten ja diese GbR und
müssen sagen können, ja diese Adresse ist richtig oder falsch.

Ansonsten gilt bis zur nachfragenden Antwort von @Mistreaded, wer eine mod. UE im vorbeugenden Recht-
schutz
versenden will, sollte die Anschrift wählen:

[...] WALDORF FROMMER,
Rechtsanwälte,
z.H. Frida GbR c/o
Beethovenstraße 12
80336 München

[...] Frida GbR, Clemensstr. 24, 44789 Bochum (Adresse unzustellbar),
c/o WALDORF FROMMER, Rechtsanwälte, Beethovenstraße 12, 80336 München, [...]

[...] urheberrechtlich geschützte Musikalbum ( mit beinhalteten Tonaufnahme):
“Frida Gold - Juwels“
[...]


VG Steffen

Howsi
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1713 Beitrag von Howsi » Samstag 11. August 2012, 14:33

Tag,

könnte mir einer die Folgen erklären, wenn man einem Mahnbescheid vollständig/teilweise widerspricht obwohl man eine Datei geladen hat?

Wenn man unschuldig ist macht es ja Sinn komplett zu widersprechen. Was zählt unter einen teilweise Widerspruch?

Habe noch keinen MB gesehen bisher und mich würde der Inhalt interessieren.

Sollte man diesem widersprochen haben und es folg die Anklage wonach wähle ich mir den Anwalt aus?
Denke die empfohlenen auf dieser Seite kann man alle getrost kontaktieren oder!?

Vor welchem Gericht wird das ganze verhandelt? Das zuständige aus der Abmahnung?

Danke.

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1714 Beitrag von Steffen » Samstag 11. August 2012, 14:49

Dann haben wir nur eine allgemeine Empfehlungsweise und schließen von vorn hinein Schuldig/Unschuldig aus. Wir können nicht für jeden Einzelfall eine Vorgehensweise kreieren.

Kurz und bündig. Entweder Du
  • zahlst die Forderungen, aus einen möglichen MB heraus
  • bei Erhalt eines MB legst du Widerspruch insgesamt ein + vergleichst dich dann Privat - vor Klageerhebung
  • wartest, bis etwas tatsächlich von Gericht (entweder vom zuständigen Mahngericht, oder bei einer Klage: AG München) kommt
  • nimmst Dir einen Anwalt mit Erhalt der Klageschrift
  • wanderst aus usw. usf.
Bild

Letztendlich ist - alles - eine Entscheidung von Dir allein!

VG Steffen

Secretkey
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1715 Beitrag von Secretkey » Montag 13. August 2012, 10:49

Hallo Leute,

in der hier wohl allseits bekannten Panik habe ich diese schöne Seite gefunden und wollte euch mal meine Abmahnungs-Geschichte schildern:

Ich, bzw. meine Mutter, weil sie die Inhaberin unseres Anschlusses ist, haben 2010 eine Abmahnung wegen eines Musik-Albums von WF erhalten (ihr Mandant: Sony). Allerdings wird bloß das Album erwähnt und nicht welche Titel ich genau daraus runtergeladen haben soll - falls das irgendeine Bedeutung hat? Kosten belaufen sich damit auf 856,00 €. Wir haben damals insofern reagiert, als wir Ihnen ein Schreiben geschickt haben, welches damals vom Anwalt einer Bekannten in einem ähnlichen Fall aufgesetzt wurde - allerdings bei uns ohne den Anwaltsstempel, sondern quasi als Privatpersonen.

Bald darauf kam ein weiterer Brief zurück - ihnen sei das Schreiben nicht genug oder hätte keine Wirkung und sie bestünden weiter auf die UE und das Geld. Wir haben es ignoriert.
Irgendwann vor 1 1/2 Jahren hatten wir von WF einen Anruf auf dem AB - fanden wir extrem unseriös und da dazu auch kein Schreiben mehr kam, haben wir uns nicht bei denen gemeldet.

Und JETZT ABER: flattert uns nach 1 1/2 Jahren wieder ein Erinnerungsschreiben ins Haus. Wir hätten nicht bezahlt und keine UE abgeschickt, also wurde uns eine Frist von einer Woche gesetzt - die heute am 13.08 ausläuft. Andernfalls komme es zur Klage - hochdeutsch heißt es: Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke - Aufforderung zur Abgabe einer UE und Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung

Ich habe überlegt, noch heute - wäre dann noch rechtzeitig - eine modifizierte UE abzuschicken. Aber auf anderen Internetseiten von irgendwelchen Rechtsanwälten habe ich dann gelesen, dass dies immer noch ein Schuldeingeständnis ist und dass man aufgrund der mod. UE immer weiter von WF verklagt werden kann und dass jeder einzelner Download dann um die 2000€ kosten werde. Ganz ehrlich: genau davor habe ich die Angst. Ich würde sogar die 1000€ zahlen, wenn man dann Ruhe geben würde, aber dann muss ich doch Angst um die Existenz meiner Eltern haben, die dann immer wieder auf 2000€ verklagt werden können? Gilt das für Downloads, die man in der Vergangenheit noch getätigt hat oder für alle weiteren Downloads in der Zukunft?

Jetzt also meine Frage: ist diese mod. UE (da eben ein Schuldeingeständnis) nicht in dieser Hinsicht saugefährlich? Oder soll ich sie heute noch abschicken und so schon mal eine Frist "abwehren". Wo finde ich sie denn hier?

Ich hatte auch überlegt einen Anwalt hinzuziehen, falls sie sich nach der mod. UE noch mal melden, um einen Vergleich zu erwirken- können die mich nach diesem Vergleich auch für weitere Downloads aus der Vergangenheit verklagen?

Jedenfalls Danke schon mal im Voraus :)

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1716 Beitrag von Secretkey » Montag 13. August 2012, 11:42

Schätze es war keine UE, da sie diese dann vermutlich akzeptiert hätten.
Nein, es war eher ein Schreiben, welches darauf aus war, dass sich eventuell ein Dritter in unser WLAN-System eingehackt hatte und unsere Schuld also nicht eindeutig beweisbar wäre - aber ich habe ohnehin nicht vor, weiterhin diese Schiene zu fahren.

Ich tippe gerade an der mod. UE und werde diese wohl heute noch abschicken, aber wie gesagt: meine Hauptsorge ist einfach die, dass die mod. UE eventuell die Tür für weitere Klagen öffnen könnte...

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1717 Beitrag von Steffen » Montag 13. August 2012, 11:56

[...] Mutti AI; 2010 Abmahnung Album; 856€; keine mod. UE, keine Zahlung; lassen nicht locker (Frechheit);
Was nun? [...]


Es gibt hier vieles zu beachten. Letztendlich ist es eine Entscheidung Deiner Mutter - als AI-. Anwalt ja,
mit Klageschrift.

I. Man reagiert weiterhin nicht auf das letzte Schreiben:
- klagt der Abmahner nicht, hat man alles richtig gemacht.
- klagt man - was wahrscheinlicher ist, ich möchte auch nicht das Schreiben an WF lesen, vielleicht wurde
da schon ein Schuldgeständnis eingegangen
- dann wird
1. nur der Unterlassungsanspruch (UVE + Streitwert ca. 10.000 €) eingeklagt
2. separat nach der Unterlassungsklage noch eine Leistungsklage: AG 556€ + SE 300€ oder
3. eine Unterlassungsklage (UVE) 10.000€ + AG 556€ + SE 300€
Auf jeden Fall wird es teuer!

II. Man reagiert auf das Schreiben und gibt eine mod. UE ab und zahlt nicht.
- klagt man nicht, hat man alles richtig gemacht
- klagt man, kann man nur den AG 556€ + SE 300€ geltend machen

III. Man reagiert auf das Schreiben und gibt eine mod. UE ab und versucht sich auf 650 € privat
zu vergleichen.

- nimmt man an, hat man etwas Geld gespart.
- nimmt man nicht an, klagt man dann auf AG 556€ + SE 300€ oder sagt nein, 856 oder Klage.
Dann entscheidet man sich neu.


Die mod. UE, so wie sie hier als Musterschreiben (Link Signatur) angeboten wird, ist kein Schuldeingeständnis.
Denn man räumt die vom Gesetzgeber geforderte Wiederholungsgefahr aus, der Gesetzgeber gibt auch keine Form vor,
sie ist strafbewehrt und ernstlich und das Wichtigste, sie bezieht sich auf eine zukünftige Handlung. Was anderes,
wenn man die Originale von WF (verbindlich) oder eine mit einer SE-Forderung unterzeichnet. Hier bezieht man sich
dann auf eine konkrete vergangene Handlung = Schuldeingeständnis. Sprich, wer von WF als Entwurf beigefügte UVE
unterzeichnet, kann eine mit Superariel weißgewaschene Weste sein Eigen nenne, er wird automatisch der Störer
sein.

Es ist immer eine Entscheidung zwischen Sicherheit oder Risiko.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1718 Beitrag von Secretkey » Montag 13. August 2012, 12:17

Ich möchte dir, Steffen, schon jetzt einen großen Dank aussprechen, dafür dass du die Vorgehensweisen in allen Alterantiven erläuterst!

Wie gesagt, ich werde die mod. UE gleich abschicken - das beruhigt mich dann doch schon mal. Dann werde ich abwarten, ob noch Zahlungsforderungen nachgeschickt werden und im schlimmsten Fall wohl versuchen, sich auf die 650 € zu einigen.

Weiß denn jemand, wie genau so eine Anwaltskanzlei vorgeht? Besorgt sie sich im Vorhinein bereits mehrere Daten von weiteren möglichen Downloads und sendet diese dann einfach wieder als Klage ab, nachdem ein Fall zuvor fertig abgwickelt wurde?

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1719 Beitrag von Steffen » Montag 13. August 2012, 12:25

"Netzweltsche WF-Schrittzähler"

::::::::::::::::::::::::::::::::

  • 1. Aufforderung Abgabe UE (wichtig mod. UE per Einschreiber verschickt und nicht die originale UE, die
    • als Entwurf im Abmahnschreiben beigefügt ist)
  • 2. letzte Zahlungsaufforderung nach Abgabe mod. UE (Folgeschreiben - abheften)
  • 3. Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung (Folgeschreiben - abheften)
    • => Bestätigung Erfüllung Unterlassungsansprüche
      => Zahlungsansprüche noch nicht erfüllt
      => Angebot der Ratenzahlung
  • 4. Vorbereitung Klageerhebung (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
    • => Erhöhung der geforderten Summe
  • 5. Vorbereitung Klageerhebung abgeschlossen (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
    • => Mitteilung Datum zur Einleitung Gerichtsverfahren
      => Mitteilung des Prozesskostenrisikos
      => WF fordert die ladungsfähige Anschrift zu bestätigen (nur bei Adressänderung, in Hinblick der Verjährung,
      Stichunkt Meldepflicht)
  • 6. Mahnbescheid (Kreuz bei Punkt 2 und verschicken, wenn man unberechtigt abgemahnt wurde)
    7. Abgabemitteilung vom Mahngericht mit Az. des künftigen Prozessgerichtes
    8. WF muss Klage begründen und erheben
    9. Gerichtsverfahren
[/size][/b]

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Lila2082
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1720 Beitrag von Lila2082 » Dienstag 14. August 2012, 10:42

Hallo Zusammen,

erstmal vielen Dank für die Einrichtung dieser Seite für alle Verzweifelten...

Meine Geschichte ist folgende: Punkte 1-3 wurden durchlebt. Die erste Abmahnung kam 08.2010. Daraufhin hab ich die mod. UE versendet. Eine Mahnung dann nichts mehr. Jetzt kam pünktlich auf den gleichen Tag Das Schreiben zur Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung.
Wenn ich es richtig verstehe heisst es jetzt weiter ruhig bleiben. Aber in Punkt 6 schreibt ihr, wenn Ihr unbereichtigt abgemahnt wurdet?
Heisst das ich komme um das zahlen nicht drumrum?
Was passiert denn, wenn ich zahle? Können die mich dann wegen mehr Titel belangen?
Was passiert wenn ich verklagt werde? Heisst es dann auf jeden Fall Anwalt und Klage zahlen? Das heisst anstatt jetzt 856Euro das doppelte?

Vielen Dank für eure Antworten...

Lila

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