Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1621 Beitrag von Steffen » Samstag 16. Juni 2012, 11:43

[quoteemChrisO]Klar sind nicht alle unschuldig, die dies behaupten, wie auch nicht alle schuldig sind,
bei denen die Abmahner dies behaupten. Die Wahrheit wird irgendwo in der Mitte liegen.[/quoteem]

Bild

Das Problem ist, das Du das Gesamtwerk: “Störerhaftung“ nicht verstehst und damit schon
verloren hast! Es ist grundsätzlich egal,
  • ob man schuldig ist, oder nicht
  • ob man es war, oder nicht,
  • ob man dieses Gejammer hört, oder nicht
  • ob man einen PC hat, oder nicht
  • ob man technische Ahnung hat, oder nicht
  • ob man P2P-Software installiert hat oder nicht usw.
denn es geht nur darum, kann der abgemahnte Anschlussinhaber in einem möglichen Klageverfahren
seine mögliche Störerhaftung entkräften.

A und O = Prüfpflichten des Anschlussinhabers!

Solange wir das nicht begreifen, wird es keine Änderung geben. Der Abmahner beweist nicht, wer
es war - das ist im Störerfall sowieso schnurzpiepsegal – er beweist, dass dieser Rechtsverstoß vom
Anschluss des Beklagten ausgegangen ist.

Der mögliche Beklagte muss jetzt dieses substantiiert entkräften. Aber das geht nicht mit
irgendwelchen Foren-WC-Parolen, sondern mit Beweisen, die wären:
  • Zeugenbeweis (§§ 373 ff. ZPO)
    Beweis durch Sachverständige (§§ 402 ff. ZPO)
  • Beweis durch Parteivernehmung (§§ 445 ff. ZPO)
  • Beweis durch Augenschein (§§ 371 ff. ZPO)
  • Beweis durch Urkunden (§§ 415 ff. ZPO)
Und da WF zum Beispiel mit mindestens 3 unterschiedlichen Ermittlungsdaten herkommt, mit mind.
2 unterschiedlichen IP-Adressen, gerätst Du jetzt in sehr großer Erklärungsnot. Viele, die
sich als Besieger von Logistep gern sehen und feiern lassen, rka.-Rechtsanwälte mit Logistep
zum Beispiel legen bis teilweise 40 Ermittlungsdatensätze über einem Zeitraum von 14 Tagen vor.
Außer wir Foren-User glauben, dass man hier mit einfachen Bestreiten dass alles Fehlerhaft wäre
herauskommt.

BGH: “Sommer unseres Lebens“:
[…] Wird ein geschütztes Werk der Öffentlichkeit von einer IP-Adresse aus zugänglich gemacht,
die zum fraglichen Zeitpunkt einer bestimmten Person zu­geteilt ist, so spricht zwar eine
tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Person für die Rechtsverletzung verantwortlich ist.
Daraus ergibt sich eine sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers.
[…]

Und bei der sekundären Darlegungslast heißt das Zauberwort Substantiierung (Detailliertheit mit
der ein Vortrag erfolgt)!

Und ich poste es bis zum Erbrechen, es interessiert kei’ Sau, was Du denkst. Weil Du zu den
technischen Fragen zu 100 % im Klageverfahren gar nicht kommst, da Du schon hängenbleibst bei
dem substantiierten Vortrag: Wer hat denn nun über z.B. 3 Tage, zu unterschiedlichen Zeiten,
und zu Unterschiedlichen IP-Adressen (die von Provider -ohne- Ausnahme zu deinem Anschluss führten)
Deinen Anschluss benutzt oder was hast Du für Prüfpflichten, die so etwas verhindern sollten.

Ich kann Dir sagen, was jetzt kommt:
  • 1. Aber es war doch ein Hacker - man hat schon sehr viel gelesen und die Kids knacken ja
    angeblich WPA2 in Handumdrehen - Irrglauben.
    2. Du benennst eine Person des Familienverbundes und denkst, damit ist es erledigt - Irrglauben.
Weil Du es eben nicht beweisen kannst, was Du behauptest und keine Zeugen hast …
... aber dafür kräftige Foren-WC-Parolen. Nur damit beeindruckst Du definitiv niemand!



“Jeder Affe sagt, dass es eine Bananenrepublik wäre,
nur weil er nicht imstande ist,
die Banane zu schälen
.“

VG Steffen

siegfriedklein
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1622 Beitrag von siegfriedklein » Samstag 16. Juni 2012, 11:53

Von Steffen:
Ich kann Dir sagen, was jetzt kommt:
1. Aber es war doch ein Hacker - man hat schon sehr viel gelesen und die Kids knacken ja
angeblich WPA2 in Handumdrehen - Irrglauben.
2. Du benennst eine Person des Familienverbundes und denkst, damit ist es erledigt - Irrglauben.
Weil Du es eben nicht beweisen kannst, was Du behauptest und keine Zeugen hast …
... aber dafür kräftige Foren-WC-Parolen. Nur damit beeindruckst Du definitiv niemand!


Wie sieht es mit den Urteilen über Ehemänner, was müsste man beweisen, dass die Richter so entschieden haben?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1623 Beitrag von Steffen » Samstag 16. Juni 2012, 13:07

[quoteemsiegfriedklein]Wie sieht es mit den Urteilen über Ehemänner, was müsste man beweisen, dass die Richter so entschieden haben?[/quoteem]

Kennst Du mehr als ich? Verlinke einmal bitte diese Münchner Entscheidungen!

Mann muss sehen, es gibt eine Gesetzgebung und eine Rechtsprechung. Hiernach richten sich die Richter und
jeder Gerichtsstandort hat -sein- Ermessen. Grundlegend gelten die Standorte München, Köln und Hamburg als
streng Urteilende hinsichtlich einer möglichen Störerhaftung. Dabei ist es egal, ob es mir oder Dir gefällt.

Wer die Rechtsprechung verfolgt, wird diese Unterschiede zum Beispiel zwischen Frankfurt am Main/Düsseldorf
zu München/Köln/Hamburg deutlich erkennen. Aber, was in Frankfurt am Main gilt, gilt nicht automatisch in
München.

Bild

Die Lage zum Beispiel in München ist sehr deprimierend. Das Ich kein Blödsinn rede zeigt doch schon allein
die Tatsache, dass von ca. 1.500 Klageverfahren (seit 2010) nicht all zu viele positive Urteile (aus unserer
Sicht) herauskamen. Die Richter haben einfach sich einerseits an die Gesetzeslage und Rechtsprechung, ihrer
Erfahrung und Ermessen zu richten sowie wollen gleichzeitig jeden Fall - der ein Einzelfall darstellt - zu
einem Abschluss bringen. Grundlage bildet hier einzig für die Richter, die Gesetze, Rechtsprechung des BGH
i.V.m. dem Ermessen des Standortes und eine Art Massenabfertigung. Das ist aber schon ein Punkt, was wir als
Foren nicht begreifen. Man denkt, wenn man eine Entscheidung von 2007 des AG Frankenthal (fiktiv) vorträgt,
das der Kläger sofort einknickt und die Klage zurücknimmt. Pustekuchen.

Danke an die Kanzlei Kornmeier & Partner für diesen mistigen Dreckssommer. Hier heißt es nun einmal:
[…] Wird ein geschütztes Werk der Öffentlichkeit von einer IP-Adresse aus zugänglich gemacht, die zum
fraglichen Zeitpunkt einer bestimmten Person zugeteilt ist, so spricht zwar eine tatsächliche Vermutung dafür,
dass diese Person für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Daraus ergibt sich eine sekundäre Darlegungslast
des Anschlussinhabers. […]

Nun ob es mir gefällt oder nicht, man muss einige Punkte beachten:
1. Das Gleichheitsprinzip. Jede Partei (Kläger/Beklagter) beweise, was ihm zum Vorteil gereicht und seinen
Anspruch stützt oder den gegnerischen Anspruch hindert.
2. Eine Behauptung ist ein Tatsachenvortrag. Dieser muss bewiesen werden. Der Beweis ist erbracht, wenn die
behauptete Tatsache zur Überzeugung des Gerichtes feststeht.
3. Tatsachenbehauptungen der Klägerseite, die d. Beklagte nicht bestreitet, gelten als zugestanden und werden
vom Gericht als "wahr" unterstellt.

Es geht einfach nicht darum, das der Kläger beweisen muss wer es letztendlich war, das kann er gar nicht, da die
IP -nur- zum AI führt. Dieses Wissen, und davon geht die Gesetzeslage (ZPO) aus, liegt im Verantwortungsbereich
des AI, und dieser muss sich dazu erklären durch einen substantiierten Vortrag und nicht durch einfaches Bestreiten.



Schau mal, ich bekomme keine Werbeinnahmen oder Geld als Admin/Moderator (übrigens niemand hier) , bin kein bezahlter
Kanzleimitarbeiter, bekomme auch von meinem Rechtsbeistand kein Kopfgeld für jeden den ich abfische, führe keine
Fantasieprozesse, da ich kein Anwalt bin und habe nachgewiesen einen IQ:

Bild

Aber eines weiß ich, man muss beweisen, was man behauptet mittels Zeugen (die nicht umfallen). Die Hauptarbeit muss
aber vom Abgemahnten/Beklagten erfolgen der in Zusammenarbeit mit seinem Fachanwalt das bestmögliche versucht zu erreichen.


Es gibt nun einmal einige Fehlannahmen.
  • 1. “Ich bin Unschuldig“ ist ausreichend
    2. Ich schiebe es auf einen Hacker (IP, Account, WLAN usw.)
    3. Ich benenne einen anderen: “und ich bin raus“
Dem Richter bzw. Kläger ist es doch egal, ob er sich dann an den Benannten hält, an alle beide oder gleich beim
Beklagten bleibt. Letztendlich ist der abgemahnte AI allein verantwortlich, was über seinen Anschluss aus passiert
und es geht immer darum, einmal um die Prüfpflichten und andermal Rechtsverstöße sind einzudämmen/kein Verstoß ohne
Ahndung. Wenn Du einen anderen als wahren Täter benennst, bist du eben nicht aus der Sache entlassen. Auf alle Fälle
nicht in München. Und wenn man es genau betrachtet, muss man dann schon mehr bringen, als mein Mann war, da er als
Einziger en Anschluss benutzt, ich gar kein PC habe, ich keine Ahnung habe, ich es nicht war, ganz ehrlich. Und was
viele nicht sehen wollen - es handelt sich eben immer um einen Einzelfall, wo eine Entscheidung des AG Hintertupfing
einen nicht interessiert. Ich kann auch nur sabbeln und habe keine Lösung. Die Lösung hat jeder selbst, mit Erhalt
seiner Abmahnung, seine Verteidigung aufzubauen. Zeugen, Zeugen und nochmal Zeugen sowie substantiierter Vortrag.

Aber wie ist es denn in Wirklichkeit. Es kann doch jeder für sich einmal dieses Hinterfragen. Wer 2012 eine Klageschrift
erhält, hat doch bis dahin den Schlaf der Gerechten gefrönt und fällt jetzt aus allen Wolken. Schon vergessen, in die
Schublade “Betrug“ bzw. “Die Klagen sowieso“ nicht verbannt, ringt man jetzt nach Ausreden, die man nicht beweisen kann.

Solange die Klagezahlen weit unten warten, hat dieses niemand angehoben, jetzt aber stürzt unser “unschuldig abgemahnt“-
Kartenhaus zusammen. Und egal was man von mir hält, ich bin nicht hier um Freundschaften zu schließen, bei Diddelmaus.de
oder muss um Punkte für das nächste Wahlergebnis schleimen. Hier muss man Tacheles reden, denn diese Entwicklung der
Rechtssprechung haben wir mit unserem Foren-Schöngerede mit zu verantworten.

Ich kann natürlich Gott und die Welt die Schuld erteilen, wenn ich nicht substantiiert vortragen kann sondern nur einfach
Bestreiten, habe ich eben Pech und muss als Störer zahlen. Hart aber wahr. Geht doch in die Foren und lest doch, wie
man die Wahrheit im Interesse der eigenen Taschen ignoriert.


VG Steffen

ChrisO
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1624 Beitrag von ChrisO » Samstag 16. Juni 2012, 14:39

Steffen hat geschrieben:Das Problem ist, das Du das Gesamtwerk: “Störerhaftung“ nicht verstehst und damit schon
verloren hast!
Die Störerhaftung ist mir schon klar, aber davor kommt die Behauptung, dass gestört wurde.
Steffen hat geschrieben: Es ist grundsätzlich egal,
  • ob man schuldig ist, oder nicht
  • ob man es war, oder nicht,
  • ob man dieses Gejammer hört, oder nicht
  • ob man einen PC hat, oder nicht
  • ob man technische Ahnung hat, oder nicht
  • ob man P2P-Software installiert hat oder nicht usw.
denn es geht nur darum, kann der abgemahnte Anschlussinhaber in einem möglichen Klageverfahren
seine mögliche Störerhaftung entkräften.
Das ist doch genau der Punkt. Genau das gilt es doch zu verhindern.

Am Anfang steht die Behauptung, dass über eine bestimmte IP Adresse eine Rechtsverletzung begangen wurde. Wo die Loggingfirma die her hat, interessiert scheinbar niemanden. Irgendwo hab ich mal gelesen, dass in einem Streit zwischen 2 Loggingfirmen mit einmal Wireshark- Aufzeichnungen aufgetaucht sind. Ich hab noch nie gelesen, dass in einem Prozess gegen einen abgemahnten sowas aufgetaucht ist.

Du kannst dich auch an die Straße stellen und 5 Autonummern aufschreiben und die Farbe der Auto's. Dann zeigst alle an mit der Behauptung, sie hätten dir den Mittelfinger gezeigt. Dann benennst noch einen Zeugen, der das auch gesehen hat. Glaubst du wirklich, einen Staatsanwalt oder Richter würde sowas interessieren?

Was ich damit sagen will: Meiner Meinung nach ist das der einzige Ansatzpunkt, an dem man eine Chance hätte, das System zu kippen, denn das, was die Loggingfirmen vortragen ist auch maximal eine Behauptung und schon gar kein Beweis, aber halt clever gemacht.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1625 Beitrag von Steffen » Samstag 16. Juni 2012, 18:36

Am Anfang steht die Behauptung,
Richtig, aber vonseiten des Klägers trägt man seine wenigsten substantiiert
vor.

Dann, was viele vergessen, Du bist angeklagt wegen eines Rechtsverstoßes,
der offensichtlich über Deinen Anschluss ausging. Du musst jetzt sagen, was Du unter-
nommen hast, damit Du nicht haftbar gemacht werden kannst für diesen Rechtsverstoß.
Es ist nicht die Log-Firma angeklagt, die auch nicht als Partei, wenn überhaupt als Zeuge
auftritt und ob einer anderer es war ist genau so uninteressant, wenn Du Deine Prüfpflichten
nicht nachgekommen bist.

Natürlich ist dieses - aus unserer Sicht - nicht fair. Es gibt aber keine Fairness im Recht, sondern
wer die besseren Argumente hat. Anscheinend nicht wir.

VG Steffen

koepen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1626 Beitrag von koepen » Mittwoch 20. Juni 2012, 17:59

Was passiert, wenn ich mit meinem Wohnsitz ins nichteuropäische Ausland wechsle?
Können die mich dann immer noch belangen? Und bleibt der Gerichtsstand weiterhin München?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1627 Beitrag von Steffen » Mittwoch 20. Juni 2012, 23:48

dann wird wohl ein urteil in abwesenheit gefällt, in dem du wohl als verlierer hervorgehst. :shock:
dann solltest du es vermeiden, nach -de- zurückzukehren, denn dann wird vollstreckt.

vg steffen

Sirius Black
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1628 Beitrag von Sirius Black » Freitag 22. Juni 2012, 13:14

Hallo zusammen,

ich verfolge schon seit Jahren aufmerksam dieses Forum und auch ich habe mich 2008 o. 2009 (bin mir nicht mehr ganz sicher, denke aber eher es war 2009 sonst wäre wohl kein neues Schreiben gekommen) dafür entschieden als die Abmahnung von WF kam die mod. UE per Einschreiben einzusenden und ohne Bezahlung abzuwarten.

Am 31.12.2012 um 0.00 Uhr verjähren die Zahlungsansprüche der Abmahnungen aus dem Jahr 2009. Diesen Verjährungseintritt wollen die Waldorf Frommer Rechtsanwälte und/ oder deren Mandanten logischerweise verhindern, da sie sonst die standardisierten Abmahnungen womöglich auf eigene Kosten versendet hätten. In Anbetracht der Vielzahl der Abmahnungen kämen somit erhebliche Summen auf die Rechteinhaber zu, die die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mit der Versendung der Abmahnungen beauftragt haben.

Am 05.06.2012 kam dann auch nach langer Zeit eine Erinnerung Constantin Film Verleih GmbH - Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung - gefordert werden die üblichen 956 € auch Ratenzahlung möglich bis spätestens 11.06.12. Was hätte das ganze für einen Nutzen wenn ich jetzt klein beigebe, also auch hier war abwarten angesagt.

Am 21.06.2012 eine weitere Zahlungsaufforderung mit dem Betreff: - Vorbereitung Klageverfahren -
In diesem Schreiben von Waldorf Frommer Rechtsanwälte wird angekündigt, dass deren Mandantschaft nunmehr das erforderliche Gerichtsverfahren vorbereite. Es wird mitgeteilt, dass die Mandantschaft die offenen Zahlungsansprüche (Kosten der Rechtsverfolgung sowie Schadensersatz) vor Gericht bspw. mit folgendem Antrag stellen werde:
"Sie werden verurteilt,

einen angemessenen Schadenersatz, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, der jedoch insgesamt nicht weniger als 600 € betragen soll, zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz hieraus seit dem bspw. 28.06.2012, sowie

506 €, zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz hieraus seit dem bspw. 28.06.2012

Zu zahlen."
Es wird den Abgemahnten jedoch abermals die Möglichkeit eingeräumt, den ausstehenden Betrag unter Fristsetzung, hier bis zum 27.06.2012, zu zahlen. Sodann werde man die Vorbereitung des Klageverfahrens einstellen.

Abschließend erfolgt die Drohung, dass die unmittelbare Abgabe an die Klageabteilung erfolgen werde. Zudem wird darauf hingewiesen, dass ab diesem Zeitpunkt zusätzliche Mahngebühren entstehen können sowie der Hinweis, dass die Vereinbarung einer Ratenzahlung nach Ablauf dieser Zahlungsfrist ausgeschlossen sei.

Tja auch hier werde ich ersteinmal ausharren und wenn wirklich auf den Mahnbescheid warten.

Tipp: Spätestens hier sollte eingeriffen werden, da aus dem Mahnbescheid ein Vollstreckungsbescheid erwachsen kann. Mit diesem Vollstreckungsbescheid kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden (bspw. Kontopfändung). Dies gilt es zu verhindern.

PS: für jeden Vorschlag dankbar.

aramis
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1629 Beitrag von aramis » Freitag 22. Juni 2012, 15:28

@Sirius Black. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, du kannst zu einem Anwalt, dein Konto Pfändungssicher machen und dein Erspartes zu Verwanten. Du kannst es zu einem Prozes kommen lassen und dich darauf vorbereiten. Verschiedene Strategien findest du hier zu genüge.

LG Aramis

marshall484
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1630 Beitrag von marshall484 » Freitag 22. Juni 2012, 22:38

Ich habe heute das gleiche Schreiben wie Sirius Black bekommen "Vorbereitung einer Klage". Wie soll ich mich verhalten?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1631 Beitrag von Steffen » Freitag 22. Juni 2012, 23:35

Ich habe heute das gleiche Schreiben bekommen
"Vorbereitung einer Klage".
Wie soll ich mich verhalten?



Grundlegend geht es doch fast allen 2009‘ern so. Man hatte eine Abmahnung 2009 erhalten,
ist in die Foren gelandet, las etwas von mod. UE, nicht zahlen, es klagt niemand, alles
Betrug, alle weiteren Bettelbriefe knicken, lochen und abheften ...

... Prima, man gab eine mod. UE ab, zahlte nicht, bekam vielleicht noch ein Folgeschreiben
und dann kehrt die Ruhe ein. Supi, haben die in den Foren doch recht gehabt, alles nur eine
“Riesen Abzocke“. 2010 verging, 2011 verging und man hat die Abmahnung schon vergessen. Und
schwups, 2012 kam das Schreiben vor Einreichung der Klage, und alle rufen völlig baff:

Houston, wir haben ein Problem!

Sicherlich hat sich im Gegensatz zu 2009 viel getan, aber eben aus unsrer Sicht meist nichts
Positives. Es gab 2010 einen BGH: “Sommer unseres Lebens“, den heute noch die Wenigsten
verstehen und die Klagezahlen steigen stetig an. Es ist eingetroffen, von was wir seit 2005
reden: “Wenn Ihr meine Kohle wollt, müsst Ihr klagen!“ Und auf einmal vergaßen alle, das sie
unberechtigt abgemahnt wurden, denn man verlangt vonseiten der Richter, das man außer: “Ich
war es nicht“, etwas beweist. Geht nicht, Zeugen habe ich nicht, beweisen kann ich auch nichts
usw.



Wie soll ich mich verhalten?

Liebe Leute,
letztendlich hat sich aber an Eure Situation definitiv nichts verändert. Gebe ich nur eine mod. UE
ab und zahle nicht, kann ich auf die Kosten der Abmahnung verklagt werden (Risiko: 1.000,- -1.200,- €).
  • Entweder, man vergleicht sich mit WF außergerichtlich (ca. 700,- €),
  • oder wartet weiter ab.


Wird man verklagt, hat man Pech, wird man nicht verklagt, hat man Glück.



Mal einige weiterführende Links:

VG Steffen

marshall484
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1632 Beitrag von marshall484 » Montag 25. Juni 2012, 17:39

Das liest sich hier so, als wäre es sehr wahrscheinlich von wf verklagt zu werden und deshalb bin ich wirklich am überlegen einfach zu zahlen damit ich endlich ruhe habe.
zumal nicht ich, sondern mein vater verklagt werden würde und ich es ihm nicht zumuten kann. er ist rentner und versteht von der materie nichts und hat mit jedem bettelbrief noch mehr panik.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1633 Beitrag von Steffen » Montag 25. Juni 2012, 18:02

Versteh ich nicht. Wir posten gebetsmühlenartig, dass derjenige, wer nur eine mod. UE abgibt und
nicht zahlt verklagt werden - kann -. Sicherlich ist man jetzt 2012 wieder auf den Boden der
Tatsache zurückgeholt werden, das man die Verjährung abwarten muss. Aber es wird sicherlich nicht
jeder verklagt. Mahnbescheid abwarten, Widerspruch, wenn Du dann zahlen willst, wäre es dann erst
wirklich notwendig. Selbst wenn man gleich verklagt wird, kann man sich außergerichtlich einigen.
Ca. 1.000 - 1.200 €. Jetzt bist Du aber auch so bei ca. 1.000, so dass sich warten lohnt.

VG Steffen



[...] Sag mir, wo die mutigen Abgemahnten sind.
Was ist geschehn?
Sag mir, wo die mutigen Abgemahnten sind.
Die Störrhaftung des BGH pflückte sie geschwind.
Wann wird man je verstehn? [...]

RedSpectre
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1634 Beitrag von RedSpectre » Montag 25. Juni 2012, 18:06

Steffen hat geschrieben:[...] Sag mir, wo die mutigen Abgemahnten sind.
Was ist geschehn?
Sag mir, wo die mutigen Abgemahnten sind.
Die Störrhaftung des BGH pflückte sie geschwind.
Wann wird man je verstehn? [...]
Von wem hast du das denn? :D
Und vor allem was willst du damit sagen?

Ich bin auch langsam der Meinung, dass nicht jeder verklagt werden kann. Da bräuchte man ja 3mal so viele Gerichte und Richter.
Wann ist eigentlich der absolut letzte Punkt für einen Vergleich? Die Klage an sich?

giand
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Registriert: Donnerstag 27. Oktober 2011, 14:14

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1635 Beitrag von giand » Dienstag 26. Juni 2012, 12:15

RedSpectre hat geschrieben:Wann ist eigentlich der absolut letzte Punkt für einen Vergleich? Die Klage an sich?
jederzeit solang du kein Urteil hast und die Gegenseite es akzeptiert.

Vergleich heißt VERLOREN.

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1636 Beitrag von Steffen » Dienstag 26. Juni 2012, 16:17

Vorausschickend, ich greife nicht unsere Statistik an, sie ist und bleibt eben die einzige Grundlage
zu einer Interpretation und Arbeit. Aber je weniger Informationen fliesen, desto höher kann man sowieso
nur mutmaßen. Wie viele Betroffene letztendlich tatsächlich sofort gezahlt haben, später gezahlt haben,
sich vergleichen haben, einen Anwalt beauftragt haben oder nicht bzw. nicht zahlten, wird deshalb zur
Statistik wohl abweichen. Auch ob WF alle Nichtzahler verklagt oder nicht, ob man zusätzliche Richter-
stellen schafft oder nicht, ist eigentlich nicht entscheidend.

Jeder, der eine mod. UE abgibt und nicht zahlt - muss in der Verjährungsfrist damit rechnen, dass er auf
die Kosten (aus der Abmahnung) verklagt werden - kann -. Risiko: 1.000,- - 1.200,- €. Selbst wenn von
1.000.000.000 nur 1 verklagt würde, kann niemand garantieren, dass es dem Fragenden hier im Forum - nicht -
trifft, aber auch nicht, dass es ihm trifft.

Jeder, der nicht zahlt, sollte so handeln, als ob er der Eine wäre und das schon mit Abmahnung. Beweise,
Zeugenaussagen sammeln, jeden Monat 50,- € in einem privaten Klagetopf und den Briefkasten regelmäßig
leeren.

Alles andere ist Murks und führt uns nur dazu, das man eiskalt überrascht wird, mit Erhalt einer
Klageschrift und dann ins Schwimmen kommt!

VG Steffen

t-eddie
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1637 Beitrag von t-eddie » Dienstag 3. Juli 2012, 10:30

Ich kann die Ausführungen von SiruisBlack bestätigen....zu meiner Historie:

2009-06-04: Aufforderung zu Abgabe einer Unterlassungserklärung - 856€
2009-06-09: Abgabe modifizierte Unterlassungserklärung
2009-06-26: letzte Zahlungsaufforderung nach Abgabe Unterlassungserklärung - 856€
2012-06-05: Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung - 856€
2012-06-06: Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung - 856€ (der Brief kam wirklich doppelt)
2012-06-30: Vorbereitung Klageverfahren abgeschlossen - 956€ (Einleitung Gerichtsverfahren für den 2012-07-07 terminiert)

Von den Ausführungen hier im Forum hab ich verstanden, das gegen den gerichtlichen Mahnbescheid unbedingt Widerspruch eingelegt werden muss - sonst Vollstreckungstitel und bei einer Klage, entweder vor Gericht ziehen - oder einen Vergleich anstreben.

Mein "Klagetopf" ist angelegt und ich würde/muss, wenn es zur Klage kommt - von ich ausgehe - dann einen Vergleich anstreben. Meine Frage dazu ist: Brauche ich dafür einen Anwalt? Kann ich das selbst erledigen? Gab es hier schon gut dokumentierte Vergleiche mit W&F?

Danke schon mal im voraus.

siegfriedklein
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Registriert: Samstag 4. Juni 2011, 21:21

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1638 Beitrag von siegfriedklein » Dienstag 3. Juli 2012, 23:04

t-eddie hat geschrieben:Ich kann die Ausführungen von SiruisBlack bestätigen....zu meiner Historie:

2009-06-04: Aufforderung zu Abgabe einer Unterlassungserklärung - 856€
2009-06-09: Abgabe modifizierte Unterlassungserklärung
2009-06-26: letzte Zahlungsaufforderung nach Abgabe Unterlassungserklärung - 856€
2012-06-05: Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung - 856€
2012-06-06: Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung - 856€ (der Brief kam wirklich doppelt)
2012-06-30: Vorbereitung Klageverfahren abgeschlossen - 956€ (Einleitung Gerichtsverfahren für den 2012-07-07 terminiert)

Von den Ausführungen hier im Forum hab ich verstanden, das gegen den gerichtlichen Mahnbescheid unbedingt Widerspruch eingelegt werden muss - sonst Vollstreckungstitel und bei einer Klage, entweder vor Gericht ziehen - oder einen Vergleich anstreben.

Mein "Klagetopf" ist angelegt und ich würde/muss, wenn es zur Klage kommt - von ich ausgehe - dann einen Vergleich anstreben. Meine Frage dazu ist: Brauche ich dafür einen Anwalt? Kann ich das selbst erledigen? Gab es hier schon gut dokumentierte Vergleiche mit W&F?

Danke schon mal im voraus.
Warum willst du dich vergleichen?

t-eddie
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1639 Beitrag von t-eddie » Mittwoch 4. Juli 2012, 09:01

siegfriedklein hat geschrieben:Warum willst du dich vergleichen?
Nach dem was ich bisher hier gelesen haben, machen W&F druck möglichst viele zu verklagen, da ja freiwillig nur ein geringer Teil der Abgemahnten sofort bezahlt. Und die Chancen das Gerichtsverfahren zu gewinnen - ohne Beweise oder Zeugen für einen selbst, sind ja gen null.

Ich hab mich für die "Abwarten-Stragie" entschieden - und will den Vergleich erst anstreben, wenn die Klage vom Gericht wirklich bei mir im Briefkasten ist, wovon ich mal stark ausgehen, da ja W&F noch gut 6 Monate zeit dafür hat. Und wenn die Hemmung der Verjährung durch einen Mahnbescheid eintritt, ja sogar noch fast 1Jahr.

Deshalb wollte ich mich über das Vergleichsverfahren (mit oder ohne Anwalt) schon mal informieren. Der Link zum Mustervergleich auf der Seite hier, führt ja ins leere... (http://www.abmahnwahn-dreipage.de/forum ... leich#p275" onclick="window.open(this.href); return false;)

hoyzerI
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1640 Beitrag von hoyzerI » Mittwoch 4. Juli 2012, 17:45

Ich glaube der momentan kostengünstigste Weg aus der Sache rauszukommen ist der außergerichtliche Vergleich. Daher die Frage nochmal, auf was lassen sich Waldorf/Frommer a) durch eigenen Anruf (Achtung: Verjährungshemmung) b) durch Einschaltung eines Fachanwalts (Kosten) ein.

Ansonsten hoffen, ich denke aber, dass mehr als 50% aller Abgemahnten aktuell verklagt werden..

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