bei denen die Abmahner dies behaupten. Die Wahrheit wird irgendwo in der Mitte liegen.[/quoteem]
Das Problem ist, das Du das Gesamtwerk: “Störerhaftung“ nicht verstehst und damit schon
verloren hast! Es ist grundsätzlich egal,
- ob man schuldig ist, oder nicht
- ob man es war, oder nicht,
- ob man dieses Gejammer hört, oder nicht
- ob man einen PC hat, oder nicht
- ob man technische Ahnung hat, oder nicht
- ob man P2P-Software installiert hat oder nicht usw.
seine mögliche Störerhaftung entkräften.
A und O = Prüfpflichten des Anschlussinhabers!
Solange wir das nicht begreifen, wird es keine Änderung geben. Der Abmahner beweist nicht, wer
es war - das ist im Störerfall sowieso schnurzpiepsegal – er beweist, dass dieser Rechtsverstoß vom
Anschluss des Beklagten ausgegangen ist.
Der mögliche Beklagte muss jetzt dieses substantiiert entkräften. Aber das geht nicht mit
irgendwelchen Foren-WC-Parolen, sondern mit Beweisen, die wären:
- Zeugenbeweis (§§ 373 ff. ZPO)
Beweis durch Sachverständige (§§ 402 ff. ZPO) - Beweis durch Parteivernehmung (§§ 445 ff. ZPO)
- Beweis durch Augenschein (§§ 371 ff. ZPO)
- Beweis durch Urkunden (§§ 415 ff. ZPO)
2 unterschiedlichen IP-Adressen, gerätst Du jetzt in sehr großer Erklärungsnot. Viele, die
sich als Besieger von Logistep gern sehen und feiern lassen, rka.-Rechtsanwälte mit Logistep
zum Beispiel legen bis teilweise 40 Ermittlungsdatensätze über einem Zeitraum von 14 Tagen vor.
Außer wir Foren-User glauben, dass man hier mit einfachen Bestreiten dass alles Fehlerhaft wäre
herauskommt.
BGH: “Sommer unseres Lebens“:
[…] Wird ein geschütztes Werk der Öffentlichkeit von einer IP-Adresse aus zugänglich gemacht,
die zum fraglichen Zeitpunkt einer bestimmten Person zugeteilt ist, so spricht zwar eine
tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Person für die Rechtsverletzung verantwortlich ist.
Daraus ergibt sich eine sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers. […]
Und bei der sekundären Darlegungslast heißt das Zauberwort Substantiierung (Detailliertheit mit
der ein Vortrag erfolgt)!
Und ich poste es bis zum Erbrechen, es interessiert kei’ Sau, was Du denkst. Weil Du zu den
technischen Fragen zu 100 % im Klageverfahren gar nicht kommst, da Du schon hängenbleibst bei
dem substantiierten Vortrag: Wer hat denn nun über z.B. 3 Tage, zu unterschiedlichen Zeiten,
und zu Unterschiedlichen IP-Adressen (die von Provider -ohne- Ausnahme zu deinem Anschluss führten)
Deinen Anschluss benutzt oder was hast Du für Prüfpflichten, die so etwas verhindern sollten.
Ich kann Dir sagen, was jetzt kommt:
- 1. Aber es war doch ein Hacker - man hat schon sehr viel gelesen und die Kids knacken ja
angeblich WPA2 in Handumdrehen - Irrglauben.
2. Du benennst eine Person des Familienverbundes und denkst, damit ist es erledigt - Irrglauben.
... aber dafür kräftige Foren-WC-Parolen. Nur damit beeindruckst Du definitiv niemand!
“Jeder Affe sagt, dass es eine Bananenrepublik wäre,
nur weil er nicht imstande ist,
die Banane zu schälen.“
VG Steffen