Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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spargeltarzan
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1601 Beitrag von spargeltarzan » Mittwoch 6. Juni 2012, 09:00

Hallo Steffen,
das Musterschreiben eines möglichen privaten Vergleich könnte ich das übernehmen und welchen Betrag könnte ich einsetzen?

Danke für Antwort

700 - 800

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1602 Beitrag von Steffen » Mittwoch 6. Juni 2012, 11:21

[quoteemopferlamm0815]Wir befinden uns hier ja auch in einem öffentlichen Forum und es hinterlässt natürlich auch einen

ganz anderen Eindruck (auf aktive und passive User), wenn die letzten Wochen einige Leute von den
letzten Bettlern schreiben oder anstehenden Klagen.

Das Ganze verbreitet sich dann wie ein Lauffeuer und schürt zusätzliche Panik. Man sollte auch nicht
außer Acht lassen, dass es Fälle von 2009 bzw. 2010 sind und die Leute, bis auf Bettler oder Anrufe,
ansonsten Ruhe hatten. Wenn dann auf einmal der Druck steigt, denkt sicher jeder Betroffene erst mal,
dass "die jeden kriegen und niemanden vergessen".

Ansonsten würde ich es aber auch wie JoeWaschl sehen. Jeden können die nicht verklagen aber hier lesen
wird man sicher fast ausschließlich negative Nachrichten und Ergebnisse.[/quoteem]

Ich habe dieses Posting mal schamlos entwendet und keine Panik, es ist kein Watschen für das entsprechende
Forum, sondern Ausdruck unserer unerschütterlichen Moral als ordentlicher Abgemahnter. Falls mich einer
noch nicht kennt, dieses war sarkastisch gemeint.



Das Glas ist halb voll und nicht halb leer bzw. rein durch
unsere Techniker analysiert zu 100 % voll (50 % Wasser, 50 % Luft)!


Klagen gab es, Klagen gibt es und Klagen wird es immer geben. Natürlich kann man theoretisch (und über
das Equipment verfügt WF) jeden Nichtzahler verklagen. Ob es aber auch tatsächlich passiert wird die Zeit
erbringen. Das ist doch auch nicht der entscheidende Punkt.

Der entscheidende Punkt ist doch, das -jeder-, der auf eine Abmahnung mit <<Abgabe der mod. UE + nicht
zahlen>> reagiert, mit dem Risiko einer möglichen Klage zurechtkommen muss! Und dieses Risiko kann man
bei der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung mit 1.000 - 1.200 € deklarieren. Dieses ist, war -jeden-
solange klar, als die Klagezahlen weit unten waren und man in den Foren schreiben konnte: "Ihr müsst schon
klagen, wenn Ihr meine Kohle haben wollt, aber dann reiß ich Euch den Poppes auf wie eine Schranktür. Ihr
habt keine Beweise und seit Betrüger!"
Aber genau, das tritt doch jetzt ein. Die versendeten Abmahnungszahlen werden nicht mehr erreicht wie
2008 - 2010, da die Auskunft LG's (eigentlich die rügende OLG's) genauer hinschauen, sich der Trend entwickelt
- so wie es von Anfang an sein sollte - nicht 200 € pro Antrag (wo 10.000 IP angehängt sind), sondern 200 €
pro IP berappt werden müssen und es war schon immer so, das die Höhe der Anzahl der Abmahnungen immer im
Verhältnis zu den Klagen steht. Viele Abmahnungen, wenig Nichtzahler - wenig Klagen, wenig Abmahnungen,
viele Nichtzahler - viele Klagen.
  • Sicherlich hat sich herauskristallisiert, dass die Standorte München, Köln und Hamburg die aktuell
    am strengsten urteilende Gerichte sind und egal ob es uns das gefällt oder nicht, dank des "fliegenden
    Gerichtsstandes" jeder sich das genehme Gericht aussuchen kann.
  • Sicherlich bekommt der sekundären Darlegungslast, eine große Bedeutung zu, die sich aus unserer Sicht zu
    einer Beweislastumkehr entwickelt und die Kläger aus der Pflicht genommen werden die Schuld zu beweisen.
  • Sicherlich wird jedes "Plädoyer" des Richters eröffnet mit dem Zitat aus dem BGH: "Sommer unseres Lebens"
    (stark vereinfacht von meinereiner):
    "Wird ein Filesharer in einer TB erwischt, die dabei verwendete IP durch den Provider einem Anschluss zugeordnet,
    kann man erst einmal davon ausgehen, dass diese Tat über den Anschluss aus getätigt wurde."
  • Sicherlich ist es ein "Erpressungsversuch", das der Richter, wenn er anscheinend, wenn er etwas Technisches
    nicht versteht, sofort ein unabhängiges Gutachten vorschlägt, was für den Verliere mit horrend hohen Kosten
    verbunden ist.
  • Sicherlich sollte: Ich war es nicht zureichen und der Kläger müsste die Schuld beweisen!


Aber liebe Leut,
  • Der § 32 ZPO gibt es nun einmal, und solange keine Gesetzesänderung in Aussicht, hat dieser Bestand.
    Das heißt, jeder kann sich den für sich günstigen und natürlich für den Beklagten ungünstigen Gerichtsstandort
    auswählen.
    Natürlich sollte man hier Frankfurt am Main und Düsseldorf aus Sicht der Abmahner meiden!
  • Natürlich geht der BGH (stark vereinfacht) von einer vermuteten Täterschaft aus, aber er sagt aber auch,
    das sich die Erklärungspflicht des Beklagten daraus resultiert. Das bedeutet doch, kommt man diese substantiiert
    nach, kann die Störerhaftung nicht über Gebühr angewendet werden.
  • Sicherlich wird der Richter, wenn die Schiene in technischer Richtung läuft, zur Klärung -seiner - offenen
    Fragen ein unabhängiges Gutachten vorschlagen. Natürlich ist dieses nicht billig und der Verlierer zahlt. Dann
    mus man eben diesen Schritt gehen, diesen Schritt auslassen oder, natürlich nur aus Kostengründen, diesen
    verneinen und sich vergleichen.
  • Sicherlich gibt es aber die sekundäre Darlegungslast schon weit vor den ersten Filesharing-Abmahnungen 2005.
    Bei Geschehensabläufen, wo ein Kläger keine Einsicht hat, muss der Beklagte sich erklären - substantiiert und
    nicht nur durch einfaches Bestreiten.
  • Wer beim Abmahnwesen von Schuld/Unschuld, Ich war es nicht/ich war es usw. ausgeht, hat nicht nur die Störer-
    haftung nicht verstanden, sondern schon verloren. Es geht immer nur um die Prüfpflichten des AI!
  • Wenn ich etwas behaupte, muss ich es zur Überzeugung des Gerichts beweisen.

Wo wir eigentlich wieder beim Ausgangspunkt angelangt wären. Ob eine Abmahnung berechtigt ist, wird vor Gericht
geklärt, aber auch, das jeder der nur mit einer <<mod. UE + nicht zahlen>> auf eine Abmahnung reagiert mit dem
Risiko einer möglichen Klage rechnen und noch wichtiger leben muss!

Sicherlich können die Abmahner nicht jeden verklagen, aber wenn du gerade den Brief dann erhältst, nützt dir
keine Foren-Durchhalteparole, sondern ein qualitativ guter Fachanwalt, eine sehr gute und durch dich beweisbare
Verteidigungsstrategie und eine große Portion Glück. Und nicht umsonst haben wir bei AW3P in unserem FAQ
aufgenommen: Klagen, 05. Was kann ich schon im Vorfeld unternehmen? Man sollte einmal aufhalten mit dem Beschönigen
und Aufruf zum "Endabgemahntensieg". Das geht definitiv in den Schlüppi, wenn sich die Klagezahlen - wie ersichtlich -
noch weiter erhöhen. Im Abmahnwahn gibt es keine Schema-F-Forenempfehlung, sondern diese muss immer flexibel angepasst
werden, egal wem dieses gefällt oder nicht.


Und ich wiederhole mich, genau das wollten wir doch! Oder?



VG Steffen

giand
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1603 Beitrag von giand » Mittwoch 6. Juni 2012, 11:52

Mark Simpson hat geschrieben:@giand

was du glaubst, ist eig, irrelevant. wenn du es so nicht hinbekomst wie ich und nun einen auf
neidisch spielen musst, nicht mein problem :)

Neidisch.....worauf das Waldorf dich abgekocht hat?? nee wirklich nicht.
Was ich hinbekomme....man wird sehen, ich (wieso Ich?? ich habe keine Abmahnung bekommen)wir werden uns nicht vergleichen, wir gehen bei bedarf durch alle Instanzen und werden KEIN Kostenrisiko scheuen, Geld ist nicht alles .

Und Seerosen gieße ich auch nicht. :rl

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1604 Beitrag von Steffen » Mittwoch 6. Juni 2012, 12:29

Bitte, wenn Ihr persönliche Differenzen habt,
tragt sie per PN oder E-Mail aus.

Danke - Steffen (Site-Admin)




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siegfriedklein
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1605 Beitrag von siegfriedklein » Mittwoch 6. Juni 2012, 13:12

Steffen hat geschrieben:[quoteemopferlamm0815]keine Foren-Durchhalteparole, sondern ein qualitativ guter Fachanwalt, eine sehr gute und durch dich beweisbare
Verteidigungsstrategie und eine große Portion Glück.

VG Steffen
wo findet man einen qualitativ guten Anwalt ?
Die RA wollen doch kein Prozess gewinnen , die wollen nur unser Geld, wenn die RA Prozesse gewinnen wird die Ära der Abmahnungen beendet und kein leichtes Geld fliesst nicht mehr in die Kasse.
Gibt,s einen RA der schon gegen Waldorf gewinnen wollte oder gewonnen hat?

Mark Simpson
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1606 Beitrag von Mark Simpson » Mittwoch 6. Juni 2012, 17:55

@steffen, ich geb schon lange ruhe, weiß nicht was der von mir will :)

@unbekannt, seh grad den namen nicht, probiere es doch mit der hälfte nicht mit 700-800 das ist ja
noch etwas hoch.

schreib 400 euro und fertig. Es wird auch überhaupt kein anwalt benötigt kostet nur unnötig geld.
wie in meinem fall, habe es ja alles selber im nachhinein gemacht und am ende bei zwei abmahnungen nur
jeweils 30% der gesamtsumme von 956 euro bezahlt.

Es ist nur ein Tipp, du kannst musst es aber nicht so anwenden, glaube spargeltarzan irgendwas heißt du :)


Da bei mir alles durch ist bedanke ich mich bei steffen für die großzügige hilfe, leider kennst du den
nicknamen nicht ich war mit einem anderen hier aber nach langer zeit fiel mir dieser nicht mehr ein.
jedenfalls hast du mir gut geholfen :)
In diesem Sinne verabschiede ich mich von euch, und wünsche noch ein angenehmes leben :)

Nick76
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1607 Beitrag von Nick76 » Mittwoch 6. Juni 2012, 20:54

Lange nichts mehr von den Waldorfschülern gehört... nichts ahnend kam heute der Brief!
Vor knapp 2,5 Jahren habe ich eine Abmahnung von den besagten Herren erhalten. Daraufhin habe ich Den renomierten Anwalt eingeschaltet. Dieser hat dann dort eine Mod.UE hingeschickt.
Danach lange lange nichts mehr gehört...
Heute kam der Brief, dass Waldorf und Stadler neuerdings die Altfälle hochkramen und ich mich deshalb auf einen Vergleich einigen sollte, der in etwa 35% niedriger ist als der Ursprungswert. Wenn ich jetzt die Anwaltskosten dazurechne, dann habe ich eine minimale Ersparnis.
Gerichtsort wäre ansonsten natürlich München. Ich wohne direkt auf der anderen Seite von München und habe eigentlich auch kein Bock dazu, extra nach München zu fahren. Außerdem ist es ja auch möglich, dass ich vor Gericht nachher mehr bezahlen muss.
Jetzt eine nervige Frage: Was würdet ihr tun? Denkt ihr es kommt auf jeden Fall zur Anklage?
Über eine Antwort wäre ich dankbar...

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1608 Beitrag von Steffen » Donnerstag 7. Juni 2012, 00:12

Steffen hat geschrieben: [...] keine Foren-Durchhalteparole, sondern ein qualitativ guter Fachanwalt, eine sehr gute und
durch dich beweisbare Verteidigungsstrategie und eine große Portion Glück. [...]
siegfriedklein hat geschrieben: Wo findet man einen qualitativ guten Anwalt?
Die RA wollen doch kein Prozess gewinnen, die Wollen nur unser Geld, wenn die RA Prozesse gewinnen,
wird die Ära der Abmahnungen beendet und kein leichtes Geld fließt nicht mehr in die Kasse.
Gibt's einen RA der schon gegen Waldorf gewinnen wollte oder gewonnen hat?
Ich glaube, wenn man sachlich an das Thema herangeht, darf man es sich nicht so einfach machen. Was
nämlich dauernd versucht wird, ist, die eigene Verantwortung auf andere abzuschieben.

Anwälte werden in der Liste empfohlen und ich unterscheide nicht nach weißen (guten) oder schwarzen
(schlechten) Anwälten. Das ist Murks. Jeder Anwalt sollte das Beste für seinen Mandanten herausholen.
Natürlich, und da stimme ich zu, gibt es sehr Gute, Gute, Schlechte usw., aber die gibt es nun einmal
überall.

Ich weiß nicht, ob jemand die Anwalts-Serie"Boston Legal" kennt, aber weder die Staranwälte Denny Crane
noch Alan Shore können einen Blumentopf gewinnen, wenn der Mandant außer: "Ich war es nicht!" oder die
Benennung eines Mitgliedes des Familienverbundes - nichts - anzubieten hat.



!
Ein Anwalt kann nur damit arbeiten, was der Abgemahnte bzw. Beklagte anbietet!


Wo lebt Ihr denn? Dass Ihr hingeht und einen Anwalt beauftragt, mal schnell sagt, dass Ihr unschuldig
seid, und der Anwalt sich hinsetzt und 8 Stunden klageerwidernd glorreich gewinnt? Dass der Anwalt mal
schnell für Euch etwas ausdenkt und etwas aus den Fingern saugt?


Wie ist es denn tatsächlich?

Man geht hin und sagt:
  • 1. Ich war es nicht, es muss ein Hacker gewesen sein, man liest ja soviel darüber.
    2. Ich war es nicht, aber mein 14-jähriger Sohn, obwohl ich ihm es schon mal gesagt habe, das man es
    nicht macht, aber wie er es macht - keine Ahnung. [Irrtum! Dem Richter ist es egal, ob er sich an dem
    Benannten, beide oder nur dem AI hält!]
    3. Ich war es nicht, kann es aber auch nicht beweisen.
    4. Ich bin unschuldig; das sind alles Betrüger; die müssen an meinen Wohnort; es muss die "100 Euro-
    Decklung" greifen; das ist rechtsmissbräuchliche Massenabmahnung; die Log-Firma arbeitet fehlerhaft;
    die Anwälte wollen nur mit meinem Leid Geld verdienen, die RI haben gar keine Rechte. Nun Anwalt,
    jetzt arbeiten sie einmal 8 Stunden für 250 € und hauen mich raus, sonst gehe ich in die Foren und
    prangere sie an.
    5. Ich großer IT-Experte; ich kämpfe bis aufs Messer; die haben keinen Plan die Cretins. Geld spielt
    keine Rolle. [Irrtum! Spätestens bei den Kostenvorschuss vergleicht man sich!]
    6. Ich war es. Was nun?
Mal ehrlich etwas anderes bekommen doch die Anwälte von uns Abgemahnten nicht zu hören, jeder wird sich
irgendwo wiederfinden. Und wenn man viele Urteile liest, merkt man, das vieles hanebüchener Mist ist.

So isses nunmal!


Der Abgemahnte muss endlich einmal begreifen, dass seine zukünftige Verteidigung schon mit Abmahnschreiben
losgeht. Und das bedeutet - keine Lawotschka - sondern Beweise, Belege, Nachweise, Screens und das wichtigste
- Zeugen (die aber nicht vor Gericht umkippen)!




Um 450 v. Chr ist in Rom auf 12 Tafeln eine Gesetzessammlung veröffentlicht wurden.
Aus dem sogenannten Zwölftafelgesetz, Tafel II:

Cui testimonium defuerit, is tertiis diebus ob portum obvagulatum ito. (Wem eine Zeugenaussage fehlt, der soll
alle zwei Tage vor das Haus des ausgebliebenen Zeugen gehen, um laut zu klagen.



Weiterführende Links:
VG Steffen

voodoo523
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1609 Beitrag von voodoo523 » Donnerstag 7. Juni 2012, 19:24

Ich habe gestern nach knapp 3 Jahren wieder Post von WF bekommen. Ich hatte damals ohne Anwalt eine ModUE geschickt und dann nur noch eine Zahlungsaufforderung bekommen, die ich aber ignoriert habe.

Ich kann hier aber noch eine neue Variante erzählen:

Ich bin es nicht gewesen. Ich habe damals zu meinen normalen Router noch einen Freifunk Router betrieben, der absichtlich offen war und Zugang zu meinem Internet hatte. User wurden nicht protokolliert, mussten jedoch bei der Einwahl kurz bestätigen nichts illegales mit dem Zugang anzustellen. Ich habe die Installation in meiner Diplomarbeit beschrieben, da es mein zentrales Thema war. Nach dem Schreiben von WF habe ich dann den Router sofort vom Netz genommen.

Trotzdem überlege ich jetzt aufgrund des Erfolges von WF in München einen Vergleich anzustreben und somit die Summe zu reduzieren. Denn auch ich mache mir bei der bisherigen Rechsprechung in München keine große Hofnung auf Erfolg.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1610 Beitrag von Steffen » Freitag 8. Juni 2012, 10:28

[quoteemvoodoo523]Ich bin es nicht gewesen. Ich habe damals zu meinem normalen Router noch einen Freifunk Router betrieben,
der absichtlich offen war und Zugang zu meinem Internet hatte. User wurden nicht protokolliert, mussten
jedoch bei der Einwahl kurz bestätigen nichts illegales mit dem Zugang anzustellen. Ich habe die Installation
in meiner Diplomarbeit beschrieben, da es mein zentrales Thema war. Nach dem Schreiben von WF habe ich dann
den Router sofort vom Netz genommen.

Trotzdem überlege ich jetzt, aufgrund des Erfolges von WF in München, einen Vergleich anzustreben und somit
die Summe zu reduzieren. Denn auch ich mache mir bei der bisherigen Rechsprechung in München keine große
Hoffnung auf Erfolg.[/quoteem]


Gedanken sind frei ... (außer urheberrechtlich Geschützte!)

Seit meiner Abmahnung, am 14.12.2006, höre ich im Wesentlichen und lese in allen Foren:
  • 1. Ich bin unschuldig - alles Betrug!
    2. Wenn Ihr meine Kohle wollt, müsst Ihr mich schon verklagen!


Kurzfassung Steffen Dezember 2006:
  • 1. Sauerstoffzelt geordert, PC out, 2 Festplatten mit DBAN 3 Tage lang zu Wartungszwecken überschrieben, alle
    Selbstgebrannten (90 % noch nie gebraucht, gespielt, gehört oder gesehen) entsorgt.
    2. Was ist das überhaupt und was will KUW von mir?
    - Infos INet (obwohl ich schon wusste, um was es letztendlich ging)
    Fazit:
    Infogehalt = verwirrend und wenig!
    3. 3 - 4 Anwälte der Region angerufen, alle hätten meine Abmahnung bearbeitet (1 Schreiben + UE + zahlen?),
    Kosten Regel das Doppelte, wie in der Abmahnung verlangt wurde!
    Fazit:
    Hallo!? Ich bezahle doch nicht 384,00 €, für eine 150,00 € Abmahnung um letztendlich bei einigen dann auch
    noch die 150,00 € zusätzlich zu zahlen. Unlogisch, da kann ich doch gleich die 150,00 € zahlen und die UE
    unterzeichnen.
    4. Verteidigungsstrategie aufgebaut (Hinterkopf: Prozessrisiko ca. 2.000 €)
    - Arbeitgeber um einen Stempelkartenauszug gebeten, da ich zum Log-Zeitpunkt malochen war (erledigt, habe
    ich sogar noch)
    - Screens von den Einstellungen gemacht (den alten Router habe ich noch, gut die Screens habe ich ein paar ...
    ... egal)
    - Zeugenaussage meiner Frau und meiner Kinder (zwei waren schon erwachsen), das Router + PC aus ist und vom
    Strom, wenn ich nicht zu Hause, sie keine Ahnung (schriftlich, jedenfalls bekomme ich jederzeit ...)
    - einen sehr guten Fachanwalt kennengelernt (RA Dr. Wachs)
O.K., wenn jetzt der Richter und die Ankläger sagen: "Alles erstunken und erlogen!", bitte schön, sollten
sie es beweisen, wenn meine Frau und Kinder auch vorm Kadi zu Ihrer Aussage stehen! Ob es heute reicht - weiß
ich nicht, aber mein Anwalt kann aufgrund meiner Verteidigungsstrategie (so wie ich mir es denke) substantiiert
vortragen!



Ich versteh heute die ganze Abmahnwelt nicht mehr
. Vielleicht bin ich wirklich für diesen Scheiß zu alt. Solange
die Klagezahlen im Keller waren, gab es die Lauthals-Poster. Seit bekanntwerden, dass die Klagezahlen ca. im
Dachgeschoss sind, hört man nur noch die "totalen Endabmahnwahnsieger" dezent posten und an Vergangenes krampfhaft
festhalten, damit ihr kleines Kartenhaus nicht zusammenstürzt.

[blink2]Ich lege doch keine ca. 800 Okken hin, für etwas, was ich nicht gewesen bin![/blink2]
Leute geht's noch? Dann seit doch
wenigsten ehrlich, dass Ihr es gewesen seid oder zu doof seit, eine eigene Verteidigung aufzubauen.
Selbst wenn
diese dann scheitert, hat man sich dem Problem gestellt. Hauptsache jeder 3. hat in seiner Signatur stehen:
"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren." (Bertolt Brecht, *10-Feb-1898, † 14-Aug-1956,
Deutscher Dramatiker und Theatertheoretiker).

Hier muss ich einmal jetzt mein Lieblingszitat aus der PC-Welt aus dem Jahr 2007 anbringen, was gerade im letzten
Teil, heute aktueller denn je ist:

[...] Es ist wohl anzunehmen,
dass viele der durch die Republik
donnernden Abmahnungssalven ähnlich unbegründet sind.
Doch meist ist die eingeforderte Gebühr niedriger
als eine Erstberatung beim Anwalt.
Der Betroffene zahlt lieber
als sich dem Risiko eines Rechtsstreits auszusetzen.
Doch genau dieses zaudernde Verhalten bestärkt
die Abmahnabsahner in ihrem Tun.
Würden sich mehr Leute wehren,
gäbe es keine dreisten Massenabmahnungen.
[...]


VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1611 Beitrag von Steffen » Samstag 9. Juni 2012, 08:29

Nach uns KUW-Abgemahnten (heute U+C) darfst Du nicht gehen.
Unser Abmahner ist dezent ausgedrückt bis jetzt "klagefaul" und
die Forderungen aus der Abmahnung sind mittlerweile verjährt.
Aber, das haben wir damals auch nicht gewusst und das Risiko
in Kauf genommen.

Denkt daran, nicht jammern - Zeugen, Beweise!


VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1612 Beitrag von voodoo523 » Samstag 9. Juni 2012, 10:58

Gibt es denn Fälle von WF aus 2008 die im letzen Jahr verjährt sind? Bisher habe ich den Eindruck, dass jeder im letzten Jahr bezahlt hat oder verklagt wurde.

@Steffen
Mit so faulen Abmahnern fällt es sicher einfach von durchhalten zu schreiben.

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1613 Beitrag von Steffen » Sonntag 10. Juni 2012, 10:51

[quoteemvoodoo523]@Steffen
Mit so faulen Abmahnern fällt es sicher einfach von durchhalten zu schreiben.[/quoteem]
  • Sicherlich, aber ich hatte dieses Wissen nicht schon vorher!
  • Sicherlich war mir aber bewusst, dass mein Risiko im Klagefall bei ca. 2.000 € liegt!
  • Sicherlich, gerade aber aus diesem 2.000'er Risiko heraus, habe ich in den Foren auch
    gesabbelt, aber gleichzeitig Beweise für meine mögliche Verteidigung gesammelt - ins-
    besondere Zeugen!
  • Sicherlich, es lässt sich aber auch in den Foren und anonym von Betrug, fehlenden Be-
    weisen, einer himmelhochjauchzenden Ungerechtigkeit über Jahre hinweg sabbeln, um
    letztendlich, als ach so armes Opferlamm der kapitalistischen Urheber i.V.m. Lobby-
    Politiker und korrupten Richtern und noch obendrauf als Unschuldiger - aus Ruhe oder
    Feigheit oder Angst oder Schuld - sich zu vergleichen oder anerkennen. Natürlich mit
    der Ausrede und persönlichen Entschuldigung, dass man vor Gericht keine Chance hätte.
Vielleicht, wenn wir so stolze und mutig anonymen Abgemahnte solche Vollpfosten sind,
sollte doch dann jeder tunlichst vermeiden in den Foren unsre WC-Parolen zu Posten oder
dicke Krokodilstränen zu vergießen.

Bleibt zu Hause und heult dort unter dem Rock von Muttern herum!


VG Steffen



"Wahre Worte sind nicht angenehm,
angenehme Worte sind nicht wahr."
Laotse - Tao te king

hannes77
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1614 Beitrag von hannes77 » Dienstag 12. Juni 2012, 11:38

steffen,
und wie weit bist du mit der strategie gekommen?
ich kann auch beweisen, dass beschuldigten zeitpunkt nicht zu hause war... und ob man mir glaubt, dass der pc aus war?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1615 Beitrag von Steffen » Dienstag 12. Juni 2012, 14:41

Wie weit ich damit gekommen bin? Da ich nicht verklagt wurde, bin ich bis zur Verjährung gekommen. Aber dieses Wissen hatte ich doch nicht vorher. Ich musste damit rechnen und habe mich vorbereitet mit allem Pipapo.

Wenn man zum Tatzeitpunkt nicht zu Hause war, muss man dieses nachweisen (Belege, Zeugen). Sicherlich ist dann von Vorteil - natürlich nur, wenn es so war -, dass man Zeugen hat, die beeiden können, dass die Geräte aus und vom Strom waren. Nur erzählen, dass es so war, reicht nicht, weil es dann als einfaches Bestreiten abgetan wird. Ob man Dir glaubt, wenn der PC aus war und vom Strom, es ein Zeuge beeidet, das ist dann letztendlich nicht Dein Problem.

Das Schwierige an dem ganzen Problem, das WF immer mehrere Log-Datensätze in Hinterhand hat. Das heißt, mehrere unterschiedliche Zeiten, Tage und IP's. Dieses erfährt man aber nur durch Akteneinsicht oder durch die Klageschrift.

VG Steffen

maggi 1234
Beiträge: 2
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1616 Beitrag von maggi 1234 » Dienstag 12. Juni 2012, 18:55

Hallo,

mich würde es auch mal interessieren wie man sich jetzt verhalten soll. denn wir meine lebensgefährtin und ich haben mitte april ein schreiben von wf bekommen mit einer abmahnung des films resident evil 3d.

wir haben natürlich nicht gezahlt und uns einen anwalt genommen der sich der sache annahm. 3-4 wochen hört man nix und dann kam wieder post von wf mit diversen textbausteinen und einer frist bis anfang mai. natürlich haben wir nicht gezahlt und es passierte erst mal nix bis zum 1.06. wo nur ein drei zeiler von wf dabei war, dass bisher keine zahlung erfolgte und sie jetzt eine allerletzte frist setzen bis zum 13.06. es ist schon merkwürdig immer wieder fristen zu setzen aber der drei zeiler ist jetzt natürlich bedrohlicher wo man eben mit einer gerichtlichen klage droht um das geld einzufordern. ich werde natürlich nix unternehmen und einfach warten oder was meint ihr??? denn naja ein bißchen grübelt man schon jetzt darüber was eventuell der nächste schritt von wf sein könnte.

bitte um schnelle hilfe.

PS: anschlussinhaber bei uns ist meine lebesgefährtin und die hat mit so etwas überhaupt nix am hut.

giand
Beiträge: 71
Registriert: Donnerstag 27. Oktober 2011, 14:14

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1617 Beitrag von giand » Dienstag 12. Juni 2012, 19:34

@maggi 1234 hast du eine Mod UE abgegeben?? oder dein Anwalt??
Verrate hier nicht soviel DATEN...(DATUM usw) auch Anwälte können Lesen und ihre Daten abgleichen.
Wenn du Mod UE abgegeben hast und entschlossen bist nicht zu zahlen .......Abbheften und Ruhe bewahren.
Zeugen zusammen suchen und Strategie ausdenken.

maggi 1234
Beiträge: 2
Registriert: Dienstag 12. Juni 2012, 18:44

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1618 Beitrag von maggi 1234 » Mittwoch 13. Juni 2012, 18:32

ok entschuldige. ich habe eine mod. ue mit hilfe des anwalts abgegeben. wie stehen da eig. überhaupt die chancen, da wf ja zu hauf solche schreiben verschicken.

giand
Beiträge: 71
Registriert: Donnerstag 27. Oktober 2011, 14:14

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1619 Beitrag von giand » Mittwoch 13. Juni 2012, 20:08

maggi 1234 hat geschrieben:wie stehen da eig. überhaupt die chancen, da wf ja zu hauf solche schreiben verschicken.

so wie es aussieht hat wf sich vorgenommen alle Nichtzahler zu verklagen......abwarten.

Die ModUE hättest du von hier nehmen können und den Anwalt erstmal gespart.

Lege dir Monatlich 50€ in die Kasse.....dann kannst du in 3 Jahren überlegen vor Gericht zu ziehen oder sich zu vergleichen.
Es werden öfters schreiben kommen.....solang es kein Mahnbescheid ist alles Abbheften und nicht Ärgern....
Hier mal die Grundsätze lesen....http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... =17#p11235

Nicht Ärgern und ruhe bewahren.....wenn du Glück hast ändert sich vielleicht was, wenn unsere Schnarchnasen in Berlin mal was fürs Volk tun.

ChrisO
Beiträge: 53
Registriert: Mittwoch 16. Februar 2011, 11:13

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1620 Beitrag von ChrisO » Samstag 16. Juni 2012, 10:46

Steffen hat geschrieben: Gedanken sind frei ... (außer urheberrechtlich Geschützte!)

Seit meiner Abmahnung, am 14.12.2006, höre ich im Wesentlichen und lese in allen Foren:
  • 1. Ich bin unschuldig - alles Betrug!
    2. Wenn Ihr meine Kohle wollt, müsst Ihr mich schon verklagen!
Dann lass ich meinen Gedanken auch mal freien Lauf....

Klar sind nicht alle unschuldig, die dies behaupten wie auch nicht alle schuldig sind, bei denen die Abmahner dies behaupten. Die Wahrheit wird irgendwo in der Mitte liegen.

Ich mich nicht selbst belügen um zu wissen, dass ich die Urheberrechtsverletzung nicht begangen habe. Ich konnte dabei von 3 Fakten ausgehen:

1. Es gab nie Filesharingsoftware in meinem Haushalt
2. Dieses sentimentale Silbermond- Gejammer würde ich mir noch nichtmal für Geld auf den mp3 Player packen, ich hab es nicht gedownloadet und kann es somit auch nicht anbieten.
3. Ich hatte zu dem Zeitpunkt kein WLAN, womit auch der unbekannte Dritte ausgeschlossen ist. Andere Personen im Haushalt hatten weder die Gelegenheit noch das technische Verständnis um Filesharing zu betreiben.

Jetzt gehen wir mal davon aus, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und des Providers korrekt waren. Passt also alles überhaupt nicht zusammen.

Somit stellt sich die Frage: Wie kommen die Schnüffler aus Leipzig an die IP- Adressen? Aus einem geheimnisvollen emule- Schnüffelprogramm, das zu allem Überfluß auch noch sowas von 100%ig arbeitet? Hm, möglich, aber wenn das so fehlerfrei läuft (der Coder sollte sich mal bei Microsoft bewerben) können meine IP Adressen daher nicht kommen. Diese Frage beschäftigt mich nun schon fast 5 Jahre.

In der ursprünglichen Abmahnung standen 2 IP Adressen, eine für das erste Album, die 2. für das 2. Album am nächsten Tag. In der Klageschrift standen dann 6 verschiedene IP's über 5 Tage. Jetzt war klar, dass die IP- Adressen wirklich mal in meinem Besitz waren. Als mir die Klage vor ein paar Tagen wieder in die Hände fiel fielen mir 2 Sachen auf:

1. Die Länge der angeblichen Uploadangebote gehen erheblich über den Zeitpunkt meiner im Router konfigurierten Zwangstrennung hinaus.
2. Alle IP Adressen sind im ersten und zweiten Byte identisch.

Dazu muss man wissen, das der 2. Punkt nicht ungewöhnlich ist, da die Telekom (und vielleicht auch andere Provider) die IP- Ranges lokal verteilt hat (hatte das mal über ein paar Tage gecheckt und immer 79.251.xxx.xxx erhalten).

Das macht es natürlich sehr einfach, mehrfach unter verschiedenen IP Adressen den gleichen Anschlußinhaber zu ermitteln. So, dann hol ich mal meine ganze kriminelle Energie zusammen und gründe eine Loggingfirma und schreibe ein unfehlbares Programm. So viele Codezeilen werden das aber gar nicht:

1. Suche zwischen 79.151.0.0 und 79.151.255.255 die erste IP, die auf einen Ping reagiert
2. hast du eine gefunden, schreibe sie in die Datei "badguys.txt" und such die nächste
3. Wenn fertig, schreibe hinter die IP Adresse ein Album oder einen Film eines unserer Auftraggebers.

Wie lange würde das dauern? 65000 IP Adressen, eine Stunde? Dann kopier ich das Ganze zwischen meine Textbausteine und schick es zur Staatsanwaltschaft (heute zum Provider) und warte auf Antwort. Irgendwer wird schon über ein paar Tage online gewesen sein, selbst schuld! Vielleicht waren da auch ein paar Filesharer drunter (*gröhl*).

Ob es wirklich so ist? Ehrlich gesagt, keine Ahnung. Mir ist aber noch nicht zu Ohren gekommen, dass ein Kläger nachweisen musste, woher die IP Adressen wirklich stammen (ich mein wirkliche Beweise, keine EV's). Wie einfach sowas ist sieht man an obigem Beispiel, sicher gibt es noch 100 andere Möglichkeiten, zu prüfen, ob eine IP Adresse gerade genutzt wird, IPOQUE wird es wissen.

Fazit: Ich halte es für vermessen, alle diejenigen der Lüge zu bezichtigen, welche behaupten die Abmahnung ist nicht gerechtfertigt.

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