Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
@sming: wie hoch war die ursprüngliche Forderung? Wegen wie vielen Werken wurdest du abgemahnt?
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo, ich habe heute auch so ein Schreiben erhalten. Ich hab sofort eine Modifizierte Unterlassungserklärung fertig gemacht und per Fax geschickt und werde diese auch gleich per einschreiben verschicken.
Meine Frage ich hatte gedacht ich zahl das in Raten weil ich mir sicher war das ich eh keine Chance habe da unbeschadet wieder heraus zu kommen. Nun habe ich mir jeden Beitrag durchgelesen und entdeckt das wohl einige doch mit erfolg die Sache aussitzen konnten. Meiner These nach haben die Mahnbescheide ja im laufe der Jahre drastisch zugenommen, was mich erahnen lässt das die Chancen eventuell doch unbeschadet durch zukommen gestiegen sind. Man kann ja nu nicht alle verklagen hoffe ich mal..
Jetzt habe ich wohl leider in meiner Eile einen großen Fehler gemacht und habe dort angerufen und um Ratenzahlung gebeten dies wurde auch direkt vermerkt und die haben sich meine Handynummer geben lassen für rückfragen. Kann ich nun immer noch einfach toter Mann spielen und hoffen das alles gut wird, oder habe ich durch meine Anruf diese Methode für mich unmöglich gemacht ?
liebe grüße
mojeans
Meine Frage ich hatte gedacht ich zahl das in Raten weil ich mir sicher war das ich eh keine Chance habe da unbeschadet wieder heraus zu kommen. Nun habe ich mir jeden Beitrag durchgelesen und entdeckt das wohl einige doch mit erfolg die Sache aussitzen konnten. Meiner These nach haben die Mahnbescheide ja im laufe der Jahre drastisch zugenommen, was mich erahnen lässt das die Chancen eventuell doch unbeschadet durch zukommen gestiegen sind. Man kann ja nu nicht alle verklagen hoffe ich mal..
Jetzt habe ich wohl leider in meiner Eile einen großen Fehler gemacht und habe dort angerufen und um Ratenzahlung gebeten dies wurde auch direkt vermerkt und die haben sich meine Handynummer geben lassen für rückfragen. Kann ich nun immer noch einfach toter Mann spielen und hoffen das alles gut wird, oder habe ich durch meine Anruf diese Methode für mich unmöglich gemacht ?
liebe grüße
mojeans
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Quod non in actis, non in forum mundo -
Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Forenwelt!
Wenn man alle Informationen der letzten Zeit verarbeitet, kommt man zu dem Schluss, das sich die Klagezahlen
der Abmahner erhöhen und auch kleinere Abmahner neuerdings klagen, die man so noch nicht im Gerichtssaal
gesehen hat. Mag es, das “Sommerliche“-BGH-Urteil sein, das man klagen muss, damit der Abgemahnte wieder zahlt
oder hinsichtlich des Referentenentwurfs. Ich werde hier auch nichts beweisen oder belegen, sondern einfach
nur meine Gedanken hierzu darlegen.
Aber genau das, war doch eigentlich unser jahrelange Kritikpunkt: geringe Klagefreundlichkeit i.V.m. unserer
Forderung: “Wenn Ihr Kohle wollt, müsst Ihr klagen“. Solange die Klagen gering waren, ist die (Foren-)Welt in
Ordnung. Aber jetzt geht es wohl in die Richtung, das zumindest WF alle Nichtzahler verklagen will. Natürlich
ist diese Aussage mit Vorsicht zu genießen.
Ehe sich @kirchi aufregt, es geht nicht gegen Dich persönlich, sondern um die allgemeine Situation.
selbst das AG München veröffentlicht hat, darf man mit 2010 so mit ca. 900 - 1.000 Klageverfahren rechnen
und lt. Herrn RA Frommer ist die Zahl der Klagen 2011 rückläufig, 2012 lt. WF (sinngemäß): “Sie würden rigoros
alles einklagen was nicht freiwillig zahlt. Es bekommt definitiv jeder seine Klage - früher oder später!“
Wo sind nun die ganzen gewonnenen Fälle - seit 2010?
Diese Frage ist doch berechtigt!
Wie viele gewonnene Fälle, bei ca. 1500 Klageverfahren sind bisher bekannt?
1, Stichpunkt Vermieter. Ohne Frage eine ausgezeichnete Arbeit aller Beteiligten. Punkt. Aus. Die 2 mit Gutachten
sind noch nicht positiv erstritten.
Und wie viele weiter?
0!
Sind wir doch einmal ehrlich, dieses ganze Forengedöns lullt uns doch nur ein. Und wer gibt denn diese Ratschläge?
Anonyme Foren-User oder anonyme bezahlte Kanzleimitarbeiter (die finanziell profitieren) und selbst nicht geradestehen
müssen für das Gepostete. Es wird sich außergerichtlich/gerichtlich vergleichen, anerkannt, verloren, oder man
erscheint gar nicht erst als Beklagter - das ist doch die Realität.
Jeder Anwalt, jeder Beklagte in der heutigen Lage, würde doch jedem (zu recht) sein gewonnenes Urteil unter die Nase
halten. Anwälte hinsichtlich der Werbung und Beklagte aus Häme heraus.
und wenn dieser nur gemindert ist. Und das bedeutet aber, das man mehr bringen muss, als das lilabunte Forengedöns.
Es geht immerhin und letztendlich um Euer Geld, nicht um unseres.
VG Steffen
Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Forenwelt!
Wenn man alle Informationen der letzten Zeit verarbeitet, kommt man zu dem Schluss, das sich die Klagezahlen
der Abmahner erhöhen und auch kleinere Abmahner neuerdings klagen, die man so noch nicht im Gerichtssaal
gesehen hat. Mag es, das “Sommerliche“-BGH-Urteil sein, das man klagen muss, damit der Abgemahnte wieder zahlt
oder hinsichtlich des Referentenentwurfs. Ich werde hier auch nichts beweisen oder belegen, sondern einfach
nur meine Gedanken hierzu darlegen.
Aber genau das, war doch eigentlich unser jahrelange Kritikpunkt: geringe Klagefreundlichkeit i.V.m. unserer
Forderung: “Wenn Ihr Kohle wollt, müsst Ihr klagen“. Solange die Klagen gering waren, ist die (Foren-)Welt in
Ordnung. Aber jetzt geht es wohl in die Richtung, das zumindest WF alle Nichtzahler verklagen will. Natürlich
ist diese Aussage mit Vorsicht zu genießen.
Ehe sich @kirchi aufregt, es geht nicht gegen Dich persönlich, sondern um die allgemeine Situation.
Jetzt sollte sich jeder ganz sachlich die Frage stellen und beantworten, wenn die Zahlen halbwegs stimmen, diekirchi : damit wollte ich nur sagen, das es auch Fälle gibt, die man Gewinnen kann, will aber nicht auf den Fall
weiter eingehen... ...nur damit auch ein wenig Hoffnung allen andern und auch mir machen, das alles nicht so heiß
gegessen wird wie es gekocht wird.
selbst das AG München veröffentlicht hat, darf man mit 2010 so mit ca. 900 - 1.000 Klageverfahren rechnen
und lt. Herrn RA Frommer ist die Zahl der Klagen 2011 rückläufig, 2012 lt. WF (sinngemäß): “Sie würden rigoros
alles einklagen was nicht freiwillig zahlt. Es bekommt definitiv jeder seine Klage - früher oder später!“
Wo sind nun die ganzen gewonnenen Fälle - seit 2010?
Diese Frage ist doch berechtigt!
- Bei Grazer57 sind alle unschuldig, die Log-Firma arbeiten fehlerhaft,
- Bei Loggi-Leak.info gab es den großen Durchbruch mit Verbose, Teil 1 (Teil 2 bleibt höchstwahrscheinlich
unvollendet) in Richtung Ende des Abmahnwahn-Modell - Forum Netzwelt.de schickt seinen Ritter mit güldenen Stern nach München, der die Wahrheit auf den Tisch legen
will und die Richter/Richterin überzeugen (waren es die falschen Argumente?) - Mistreaded hinterfragt jede Kleinigkeit im Impressum usw. usf.
Wie viele gewonnene Fälle, bei ca. 1500 Klageverfahren sind bisher bekannt?
1, Stichpunkt Vermieter. Ohne Frage eine ausgezeichnete Arbeit aller Beteiligten. Punkt. Aus. Die 2 mit Gutachten
sind noch nicht positiv erstritten.
Und wie viele weiter?
0!
Sind wir doch einmal ehrlich, dieses ganze Forengedöns lullt uns doch nur ein. Und wer gibt denn diese Ratschläge?
Anonyme Foren-User oder anonyme bezahlte Kanzleimitarbeiter (die finanziell profitieren) und selbst nicht geradestehen
müssen für das Gepostete. Es wird sich außergerichtlich/gerichtlich vergleichen, anerkannt, verloren, oder man
erscheint gar nicht erst als Beklagter - das ist doch die Realität.
Jeder Anwalt, jeder Beklagte in der heutigen Lage, würde doch jedem (zu recht) sein gewonnenes Urteil unter die Nase
halten. Anwälte hinsichtlich der Werbung und Beklagte aus Häme heraus.
Hier muss man sich eben - egal wie die Kanzlei heißt - entscheiden:
1. Mod. UE + Nichtzahlen = Risiko einer möglichen Klage (1.000 - 1.200 €, Spezialfall Rasch: 3000 +)
- ich beobachte die Lage und vergleiche mich, sollte sich die Klagefreundlichkeit drastisch erhöhen, oder warte weiter
bis zur Verjährung ab - wenn nicht.
2. Mod. UE + Zahlen, dann versuche ich mich gleich zu vergleichen.
Hört mir doch einmal auf mit Fälle, die man gewinnen kann. Selbst aussichtsvolle Fälle - gehen in Richtung Vergleich, 1. Mod. UE + Nichtzahlen = Risiko einer möglichen Klage (1.000 - 1.200 €, Spezialfall Rasch: 3000 +)
- ich beobachte die Lage und vergleiche mich, sollte sich die Klagefreundlichkeit drastisch erhöhen, oder warte weiter
bis zur Verjährung ab - wenn nicht.
2. Mod. UE + Zahlen, dann versuche ich mich gleich zu vergleichen.
und wenn dieser nur gemindert ist. Und das bedeutet aber, das man mehr bringen muss, als das lilabunte Forengedöns.
Es geht immerhin und letztendlich um Euer Geld, nicht um unseres.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hey wenn die mich nun vor gericht ziehen was kostet der spass ?!. Hier steht immer nur 1200 Euro gesamt kosten. Aber das kann doch unmöglich Stimmen. Gerichtskosten Anwaltskosten usw usw das geht doch in die tausende
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
soweit ich es verstanden habe, 1200 + eigener Anwalt
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
[quoteemmojeans]Hey wenn die mich nun vor Gericht ziehen was kostet der Spaß?!. Hier steht immer nur 1.200,- Euro gesamt kosten.
Aber das kann doch unmöglich Stimmen. Gerichtskosten Anwaltskosten usw. usw. das geht doch in die Tausende!?[/quoteem]
Wir gehen doch einmal vom Regelfall aus, ein AI wurde abgemahnt wegen 1 Werk (Musikalbum, Hörbuch, Film), hat
die mod. UE abgegeben und nicht gezahlt. Um die Spannung aufrecht zu erhalten, wird kurz vor Eintritt der Verjährung
ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet, worauf wiederum nach eingelegtem Widerspruch - geklagt wird.
Gerichtsstandort AG München, erscheinen meist Pflicht.
Es werden nun die Forderungen aus der Abmahnung, sprich die vollen anwaltlichen Gebühren + der Schadensersatz
(Lizenzanalogie) geltend gemacht. Hier darf man nicht von dem geminderten Pauschalbetrag (ca. 956,- €) ausgehen.
Obwohl München in puncto Störerhaftung streng urteilt, nimmt man regelmäßig für 1 Werk einen Streitwert von
10.000,- € an. Da bedeutet, WF wird so ungefähr einklagen
AG: 651,80 € (1,3’er GG aus Streitwert von 10.000,- €)
SE: 450,- € (kann differieren)
________________________________________
Gesamt: 1.101,80 €
================
Wenn man jetzt mit Pauken und Trompeten und mit ohne Zeugen + unabh. Gutachten verliert, heißt es:
“Klagewert“: 1.101,80 €
Anwaltskosten eigener Anwalt: 211,- €
Anwaltskosten Gegner: 277,- €
Gerichtskosten: 165,- €
_______________________________
Gesamt: 1.754,80 €
===================
Im Verlierfall, man ist Störer (AG) + Täter (SE) - ohne Reisekosten, Zeugen, Gutachten (je ca. 5.000,- €)
Jetzt gibt es aber noch zig-andere Ausgänge. Bsp.: Klagewert: 856,- € Streitwert (651,80 € AG + 204,20 € SE)
1.Gerichtlicher/Richterlicher Vergleich:
856,- € Streitwert auf 650,- € herunter
+ 240,- € Anwaltskosten Gegner
+ 217,- € eigener Anwalt
+ 135,- € GK
+ die Hälfte der Einigungsgebühr also 25,- € (oder so)
Gesamt = 1.277,- €
2. Annahme (ohne Anwalt):
856,- € Streitwert
+240,- € Anwaltskosten Gegner
+135,- € GK
Gesamt = 1.231,- €
3. Versäumnis:
1.230,- €
4. Mündlichen Prozess:
0 - 1.450,- € (ohne Auslagen für Zeugen oder Gutachten)
5. Bei Niederlage WF Berufung:
0 - 2.200,- € (ohne Auslagen für Zeugen oder Gutachten)
judex non calculat
Man muss abschätzen, wie ist die eigene Strategie und deren Beweisbarkeit, eine gute Zusammenarbeit und qualitativ
hohe Klageerwiderung eines Anwaltes, wo alles hinein gepackt wird. Und dann ist es noch schwierig und geht in
Richtung richterliche Vergleich - komme was will. Schwierig, für die eigene Argumentation, mehr als ein Ermittlungs-
datensatz, Hier kauft ein Richter niemals “Grazer-Log-Firma-Fehler“ ab. Oder will man sparen?
Also liegen wir mit der Annahme: Klagerisiko (mod. UE + nicht zahlen) 1.000 - 1.200,- € schon richtig.
VG Steffen
Aber das kann doch unmöglich Stimmen. Gerichtskosten Anwaltskosten usw. usw. das geht doch in die Tausende!?[/quoteem]
Wir gehen doch einmal vom Regelfall aus, ein AI wurde abgemahnt wegen 1 Werk (Musikalbum, Hörbuch, Film), hat
die mod. UE abgegeben und nicht gezahlt. Um die Spannung aufrecht zu erhalten, wird kurz vor Eintritt der Verjährung
ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet, worauf wiederum nach eingelegtem Widerspruch - geklagt wird.
Gerichtsstandort AG München, erscheinen meist Pflicht.
Es werden nun die Forderungen aus der Abmahnung, sprich die vollen anwaltlichen Gebühren + der Schadensersatz
(Lizenzanalogie) geltend gemacht. Hier darf man nicht von dem geminderten Pauschalbetrag (ca. 956,- €) ausgehen.
Obwohl München in puncto Störerhaftung streng urteilt, nimmt man regelmäßig für 1 Werk einen Streitwert von
10.000,- € an. Da bedeutet, WF wird so ungefähr einklagen
AG: 651,80 € (1,3’er GG aus Streitwert von 10.000,- €)
SE: 450,- € (kann differieren)
________________________________________
Gesamt: 1.101,80 €
================
Wenn man jetzt mit Pauken und Trompeten und mit ohne Zeugen + unabh. Gutachten verliert, heißt es:
“Klagewert“: 1.101,80 €
Anwaltskosten eigener Anwalt: 211,- €
Anwaltskosten Gegner: 277,- €
Gerichtskosten: 165,- €
_______________________________
Gesamt: 1.754,80 €
===================
Im Verlierfall, man ist Störer (AG) + Täter (SE) - ohne Reisekosten, Zeugen, Gutachten (je ca. 5.000,- €)
Jetzt gibt es aber noch zig-andere Ausgänge. Bsp.: Klagewert: 856,- € Streitwert (651,80 € AG + 204,20 € SE)
1.Gerichtlicher/Richterlicher Vergleich:
856,- € Streitwert auf 650,- € herunter
+ 240,- € Anwaltskosten Gegner
+ 217,- € eigener Anwalt
+ 135,- € GK
+ die Hälfte der Einigungsgebühr also 25,- € (oder so)
Gesamt = 1.277,- €
2. Annahme (ohne Anwalt):
856,- € Streitwert
+240,- € Anwaltskosten Gegner
+135,- € GK
Gesamt = 1.231,- €
3. Versäumnis:
1.230,- €
4. Mündlichen Prozess:
0 - 1.450,- € (ohne Auslagen für Zeugen oder Gutachten)
5. Bei Niederlage WF Berufung:
0 - 2.200,- € (ohne Auslagen für Zeugen oder Gutachten)
judex non calculat
Man muss abschätzen, wie ist die eigene Strategie und deren Beweisbarkeit, eine gute Zusammenarbeit und qualitativ
hohe Klageerwiderung eines Anwaltes, wo alles hinein gepackt wird. Und dann ist es noch schwierig und geht in
Richtung richterliche Vergleich - komme was will. Schwierig, für die eigene Argumentation, mehr als ein Ermittlungs-
datensatz, Hier kauft ein Richter niemals “Grazer-Log-Firma-Fehler“ ab. Oder will man sparen?
Also liegen wir mit der Annahme: Klagerisiko (mod. UE + nicht zahlen) 1.000 - 1.200,- € schon richtig.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
und wie hoch werden die Kosten , wenn man nur als Störer verulteilt wird?
Warum nutzen wir nicht die Urteile, die nur über Störer beurteilung gefallen sind:
Warum nutzen wir nicht die Urteile, die nur über Störer beurteilung gefallen sind:
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
[quoteemsiegfriedklein]Und wie hoch werden die Kosten, wenn man nur als Störer verurteilt wird?
Warum nutzen wir nicht die Urteile, die nur über Störer Beurteilung gefallen sind.[/quoteem]
Zu den Kosten, musst Du mal unter 1. Vergleich schauen. Natürlich fällt auf, das ein
gerichtlicher Vergleich etwas teurer ist, als ein Anerkenntnis ohne Anwalt. Aber man
sollte doch einmal etwas dagegen setzen oder ausprobieren, sonst kann man doch gleich
empfehlen: mod. UE + zahlen! Beachte, ein gerichtlicher Vergleich ist nur sinnvoll - mit - Anwalt
und dessen Einsatz, ansonsten liegen die Erfolgsquoten auch weit unten.
Man kann es nicht verallgemeinern. Wir haben, sagen wie, ca. 1.500 Klageverfahren
(sry, die genaue Zahl habe ich nicht) seit 2010 durch WF. Gewonnen 1 und dass ist zur
Zeit in der Berufung, so weit ich weiß (Stichpunkt: Vermieter). 2 dümpeln noch mit
Gerichtsgutachten herum, die dann wohl still und heimlich in die Störerhaftungsecke/
Vergleichs-Ecke verschwinden werden.
Wer anderes weiß oder kennt - bitte schön, her damit. Also bin ich doch nicht der
“Große Spinner“.
Wenn wir München, Köln und Hamburg hernehmen, ist die Sache für uns zur Zeit schier
aussichtslos, insbesondere, wenn - mehr - als 1 Ermittlungsdatensatz vorliegt.
Warum?
Der Richter ist nicht gekauft, sondern wird lebensnah ermessen:
1. der Betroffene oder jemand in seinem Verantwortungsbereich war es, er redet sich
heraus
2. der Betroffene hatte sein WLAN offen, und erst gesichert, nach Erhalt der Abmahnung
3. der Betroffene oder einer der Benannten ist in der Zielgruppe und lügt.
Wenn dieses dann argumentiert wird, mit irgend welche Aussagen, die nicht bewiesen werden
- wird der Beklagte nicht glaubwürdiger.
Seit etlichen Jahren rede ich von den Anforderungen an einen AI hinsichtlich der geforderten
Prüfpflichten und das diese steigen, sowie, dass man das, was man sagt - beweisen - muss. Am Besten
mit Zeugen. Solange wir denken, das man dem Richter etwas von Geschäftsmodell, Betrug oder
Unschuld erzählen wird und ausreicht - desto eingefleischter ist die Rechtsprechung und ich
werde wahrscheinlich irgendwann dann empfehlen: Mod. UE + zahlen - zu etwas anderen haben
wir keinen Plan! Das bedeutet die Urteile nützen uns nix.
Die jetzigen Urteile zeigen eines deutlich:
a) unsere (Beklagter + Beklagtenvertreter) Defizite
b) sture BGH Rechtsprechung der Täterschaftsvermutung, oder zu gut Deutsch: Störer - hinsetzen
und zahlen, aber nur die Anwaltsgebühren.
Wenn unsere Fachanwälte (verallgemeinert, Bsp.) nicht einmal Wissen, das nach einer EV ein
Hauptsacheverfahren ansteht und der Betroffene eben dann für einen Rechtsverstoß mehrmals in
Anspruch genommen werden kann, ist es nicht mehr lustig, sondern zeigt wie manche Anwälte sich
gern sehen und, als Blogger und nicht als erfolgreicher Anwalt! Denn ein Katzenberg-Motto:
“Sei schlau stell dich dumm“, wäre albern und Kostet dem Betroffenen sein Geld. Ganz zu Schweigen
was Juristen über unseren Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht ins Geheimen denken werden.
Was soll ich bitte schreiben? Das ich nach München fahre und der Richterin die Wahrheit auf
dem Tisch knalle, oder eigentlich bei einer Massenabmahnung nur ein geminderter Betrag an
anwaltlichen Gebühren fällig wäre - es interessiert nur niemanden, sondern die Gesetze und
Rechtsprechung sind maßgebend, und die sind aus unserer Sicht - suboptimal. Und wenn wir keine
Wege finden, dann sollten wir einmal bei uns die Ursachen suchen, ehe man bei dem anderen
gräbt.
VG Steffen
Warum nutzen wir nicht die Urteile, die nur über Störer Beurteilung gefallen sind.[/quoteem]
Zu den Kosten, musst Du mal unter 1. Vergleich schauen. Natürlich fällt auf, das ein
gerichtlicher Vergleich etwas teurer ist, als ein Anerkenntnis ohne Anwalt. Aber man
sollte doch einmal etwas dagegen setzen oder ausprobieren, sonst kann man doch gleich
empfehlen: mod. UE + zahlen! Beachte, ein gerichtlicher Vergleich ist nur sinnvoll - mit - Anwalt
und dessen Einsatz, ansonsten liegen die Erfolgsquoten auch weit unten.
Man kann es nicht verallgemeinern. Wir haben, sagen wie, ca. 1.500 Klageverfahren
(sry, die genaue Zahl habe ich nicht) seit 2010 durch WF. Gewonnen 1 und dass ist zur
Zeit in der Berufung, so weit ich weiß (Stichpunkt: Vermieter). 2 dümpeln noch mit
Gerichtsgutachten herum, die dann wohl still und heimlich in die Störerhaftungsecke/
Vergleichs-Ecke verschwinden werden.
Wer anderes weiß oder kennt - bitte schön, her damit. Also bin ich doch nicht der
“Große Spinner“.
Wenn wir München, Köln und Hamburg hernehmen, ist die Sache für uns zur Zeit schier
aussichtslos, insbesondere, wenn - mehr - als 1 Ermittlungsdatensatz vorliegt.
Warum?
Der Richter ist nicht gekauft, sondern wird lebensnah ermessen:
1. der Betroffene oder jemand in seinem Verantwortungsbereich war es, er redet sich
heraus
2. der Betroffene hatte sein WLAN offen, und erst gesichert, nach Erhalt der Abmahnung
3. der Betroffene oder einer der Benannten ist in der Zielgruppe und lügt.
Wenn dieses dann argumentiert wird, mit irgend welche Aussagen, die nicht bewiesen werden
- wird der Beklagte nicht glaubwürdiger.
Seit etlichen Jahren rede ich von den Anforderungen an einen AI hinsichtlich der geforderten
Prüfpflichten und das diese steigen, sowie, dass man das, was man sagt - beweisen - muss. Am Besten
mit Zeugen. Solange wir denken, das man dem Richter etwas von Geschäftsmodell, Betrug oder
Unschuld erzählen wird und ausreicht - desto eingefleischter ist die Rechtsprechung und ich
werde wahrscheinlich irgendwann dann empfehlen: Mod. UE + zahlen - zu etwas anderen haben
wir keinen Plan! Das bedeutet die Urteile nützen uns nix.
Die jetzigen Urteile zeigen eines deutlich:
a) unsere (Beklagter + Beklagtenvertreter) Defizite
b) sture BGH Rechtsprechung der Täterschaftsvermutung, oder zu gut Deutsch: Störer - hinsetzen
und zahlen, aber nur die Anwaltsgebühren.
Wenn unsere Fachanwälte (verallgemeinert, Bsp.) nicht einmal Wissen, das nach einer EV ein
Hauptsacheverfahren ansteht und der Betroffene eben dann für einen Rechtsverstoß mehrmals in
Anspruch genommen werden kann, ist es nicht mehr lustig, sondern zeigt wie manche Anwälte sich
gern sehen und, als Blogger und nicht als erfolgreicher Anwalt! Denn ein Katzenberg-Motto:
“Sei schlau stell dich dumm“, wäre albern und Kostet dem Betroffenen sein Geld. Ganz zu Schweigen
was Juristen über unseren Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht ins Geheimen denken werden.
Was soll ich bitte schreiben? Das ich nach München fahre und der Richterin die Wahrheit auf
dem Tisch knalle, oder eigentlich bei einer Massenabmahnung nur ein geminderter Betrag an
anwaltlichen Gebühren fällig wäre - es interessiert nur niemanden, sondern die Gesetze und
Rechtsprechung sind maßgebend, und die sind aus unserer Sicht - suboptimal. Und wenn wir keine
Wege finden, dann sollten wir einmal bei uns die Ursachen suchen, ehe man bei dem anderen
gräbt.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
ich weiss nicht ob du mich richtig verstanden hast. Am besten ein Bsp.
nehmen wir ein urteil mit der älteren Dame , die verloren hat, obwohl sie keinen router angeschlossen hatte. Wieviel sollte Sie zahlen., ca 600 €, (weiss nicht mehr genau), angeblich Berufung läuft, und dazu AWs-Kosten *Gerichtskosten usw.
Wieviel müsste man zahlen wenn man die gleiche Lage (,wie die Dame) hat, PC wurde nicht angeschlossen, kapput oder oder oder.?
Um Kosten zu sparen wird kein RA beautragt.
nehmen wir ein urteil mit der älteren Dame , die verloren hat, obwohl sie keinen router angeschlossen hatte. Wieviel sollte Sie zahlen., ca 600 €, (weiss nicht mehr genau), angeblich Berufung läuft, und dazu AWs-Kosten *Gerichtskosten usw.
Wieviel müsste man zahlen wenn man die gleiche Lage (,wie die Dame) hat, PC wurde nicht angeschlossen, kapput oder oder oder.?
Um Kosten zu sparen wird kein RA beautragt.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
[quoteemsiegfriedklein]ich weiss nicht ob du mich richtig verstanden hast. Am besten ein Bsp.
nehmen wir ein urteil mit der älteren Dame , die verloren hat, obwohl
sie keinen router angeschlossen hatte. Wieviel sollte Sie zahlen.,
ca 600 €, (weiss nicht mehr genau), angeblich Berufung läuft, und dazu
AWs-Kosten *Gerichtskosten usw.
Wieviel müsste man zahlen wenn man die gleiche Lage (,wie die Dame) hat,
PC wurde nicht angeschlossen, kapput oder oder oder.?[/quoteem]
O.K., dann erzähle mir doch einmal, wie dieses Urteil andere helfen soll,
oder was ich wieder einmal falsch verstehe?
Die Rentnerin wurde verdonnert als Störerin und musste 651,80 € anwaltliche
Gebühren aus der Abmahnung zahlen. Aber jetzt kämen die eigenen Anwaltskosten
ab Abmahnung dazu + was weiß ich, in welchen Verhältnis die geteilten Gerichtskosten.
Anwaltskosten im Verfahren wird wohl jede Partei selbst getragen haben, dass
die eigenen Anwaltskosten des Verfahrens auch noch dazu kommen.
Das ist doch die normale und tagtägliche Störerfall-Konstellation. AG - ja,
SE -nein, Gerichtskosten geteilt, jeder trägt seine Anwaltskosten. Ob hier
Berufung eingelegt wurde - keine Ahnung. Wenn Sie als Störer + Täter verdonnert
würde, kämen der SE + vollen Gerichtskosten + generischen Anwaltskosten dazu.
“Klagewert“: 1.101,80 € (651,80 € AG + 450,00 € SE)
Anwaltskosten eigener Anwalt: 211,- €
Anwaltskosten Gegner: 277,- €
Gerichtskosten: 165,- €
_______________________________
Gesamt: 1.754,80 €
===================
Aber um nur Störer zu werden, bedarf es trotzdem einen sehr guten anwaltlichen
Vortrag i.V.m. einer beweisbaren Strategie.
Sollen jetzt alle nur einen Anschluss haben ohne PC? Das hilft nicht weiter,
weil man trotz Unschuldig - zumindest Störer ist! Haben zu viele keinen PC,
ist es auch irgendwann einmal ausgereizt.
VG Steffen
nehmen wir ein urteil mit der älteren Dame , die verloren hat, obwohl
sie keinen router angeschlossen hatte. Wieviel sollte Sie zahlen.,
ca 600 €, (weiss nicht mehr genau), angeblich Berufung läuft, und dazu
AWs-Kosten *Gerichtskosten usw.
Wieviel müsste man zahlen wenn man die gleiche Lage (,wie die Dame) hat,
PC wurde nicht angeschlossen, kapput oder oder oder.?[/quoteem]
O.K., dann erzähle mir doch einmal, wie dieses Urteil andere helfen soll,
oder was ich wieder einmal falsch verstehe?
Die Rentnerin wurde verdonnert als Störerin und musste 651,80 € anwaltliche
Gebühren aus der Abmahnung zahlen. Aber jetzt kämen die eigenen Anwaltskosten
ab Abmahnung dazu + was weiß ich, in welchen Verhältnis die geteilten Gerichtskosten.
Anwaltskosten im Verfahren wird wohl jede Partei selbst getragen haben, dass
die eigenen Anwaltskosten des Verfahrens auch noch dazu kommen.
Das ist doch die normale und tagtägliche Störerfall-Konstellation. AG - ja,
SE -nein, Gerichtskosten geteilt, jeder trägt seine Anwaltskosten. Ob hier
Berufung eingelegt wurde - keine Ahnung. Wenn Sie als Störer + Täter verdonnert
würde, kämen der SE + vollen Gerichtskosten + generischen Anwaltskosten dazu.
“Klagewert“: 1.101,80 € (651,80 € AG + 450,00 € SE)
Anwaltskosten eigener Anwalt: 211,- €
Anwaltskosten Gegner: 277,- €
Gerichtskosten: 165,- €
_______________________________
Gesamt: 1.754,80 €
===================
Aber um nur Störer zu werden, bedarf es trotzdem einen sehr guten anwaltlichen
Vortrag i.V.m. einer beweisbaren Strategie.
Sollen jetzt alle nur einen Anschluss haben ohne PC? Das hilft nicht weiter,
weil man trotz Unschuldig - zumindest Störer ist! Haben zu viele keinen PC,
ist es auch irgendwann einmal ausgereizt.
VG Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
um die sache kurz zu halten.
ist schon ein Täter , der nicht der Internetanschlussinhaber ist und den Anschluss unerlaubt benutzt hat , verurteilt?
ist schon ein Täter , der nicht der Internetanschlussinhaber ist und den Anschluss unerlaubt benutzt hat , verurteilt?
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Noch kürzer: keine Ahnung!
VG Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
in München hat Dr.Waldorf eine Klage verloren, der Störer wurde nicht verurteilt, Berufung läuft.
Warum könnten wir das Urteil nicht für unsere Zwecke nutzen?
Warum könnten wir das Urteil nicht für unsere Zwecke nutzen?
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
villeicht kann das hier etwas Hoffnung machen:
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=& ... PQAbFys7vw
So heißt es am Schluss:
"Außerdem sei zu befürchten, dass trotz der geplanten Deckelung fragwürdige Massenabmahnungen weiterhin lukrativ blieben, "denn die tatsächlichen Kosten einer aus Textbausteinen erstellten Abmahnung dürften deutlich unter dem Betrag von 83,54 Euro liegen". Der Abmahnindustrie würde man damit also nicht das Handwerk legen."
Wenn Waldorf aber etwa 80 Euro bekommt für ne Abmahnung würden die normalerweise niemals mehr vor Gericht gehen, weil es sich nicht lohnt...
Bin echt gespannt wie das Gesetz aussehen wird....
Ich bin generell einverstanden wenn ich für illegale Downloads eine Strafe zahlen müsste, aber dass die Abmahnkanzlei davon den größten Teil selber erhält emfinde ich als eine Zumutung...
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=& ... PQAbFys7vw
So heißt es am Schluss:
"Außerdem sei zu befürchten, dass trotz der geplanten Deckelung fragwürdige Massenabmahnungen weiterhin lukrativ blieben, "denn die tatsächlichen Kosten einer aus Textbausteinen erstellten Abmahnung dürften deutlich unter dem Betrag von 83,54 Euro liegen". Der Abmahnindustrie würde man damit also nicht das Handwerk legen."
Wenn Waldorf aber etwa 80 Euro bekommt für ne Abmahnung würden die normalerweise niemals mehr vor Gericht gehen, weil es sich nicht lohnt...
Bin echt gespannt wie das Gesetz aussehen wird....
Ich bin generell einverstanden wenn ich für illegale Downloads eine Strafe zahlen müsste, aber dass die Abmahnkanzlei davon den größten Teil selber erhält emfinde ich als eine Zumutung...
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
[quoteemsiegfriedklein]in München hat Dr.Waldorf eine Klage verloren, der Störer wurde nicht verurteilt, Berufung läuft.
Warum könnten wir das Urteil nicht für unsere Zwecke nutzen?[/quoteem]
WF einmal von 1499 verloren. Dieser Luser!
O.K. WF hat am AG verloren, jetzt ist man wohl am LG und man wird dann sehen. Was willst Du denn nutzen?
Wie @kirchi richtig postet, es handelt sich um (wie übrigens jedes AG Urteil) eine Einzelfallentscheidung.
Das ist ja das Komplizierte! Man kann eben nicht jeden AG Bescheid auf ein anderes anwenden. Weil die
eigen Situation sich immer anders gestaltet.
Mal Hand hoch, bei wie vielen Abgemahnten (die dann vielleicht verklagt werden) trifft denn zu
1. Vermieter des streitgegenständlichen Internetanschlusses wohnt außerhalb seiner Wohnung
- Prüf- und Aufsichtspflichten gerecht geworden mittels Internet-Nutzungsvertrag
- Zeugen benannt der eigenen Abwesenheit (und die vor Gericht nicht die Flatter bekommen) in der benannten Wohnung
2. Der Mieter nicht für das Deutsche Recht greifbar ist, quasi nach dem Taka-Tuka-Land verzogen.
Dem Richter ist es doch egal, ob er dem Vermieter oder dann Mieter verurteilt, genauso den Vater oder den
benannten Sohn. Es dreht sich immer wieder um die Prüfpflichten und wie kann ich - als AI - die beweisen.
Hier der Sonderfall, das der Mieter nicht mehr aufgreifbar ist.
@XYZ.,
A solis occasu, non ortu, describe diem (Man soll den Tag nicht vor dem Abend loben). Lass es erst einmal Gesetz
sein, dann sehen wir weiter, ob wir loben oder tadeln.
VG Steffen
Warum könnten wir das Urteil nicht für unsere Zwecke nutzen?[/quoteem]
WF einmal von 1499 verloren. Dieser Luser!
O.K. WF hat am AG verloren, jetzt ist man wohl am LG und man wird dann sehen. Was willst Du denn nutzen?
Wie @kirchi richtig postet, es handelt sich um (wie übrigens jedes AG Urteil) eine Einzelfallentscheidung.
Das ist ja das Komplizierte! Man kann eben nicht jeden AG Bescheid auf ein anderes anwenden. Weil die
eigen Situation sich immer anders gestaltet.
Mal Hand hoch, bei wie vielen Abgemahnten (die dann vielleicht verklagt werden) trifft denn zu
1. Vermieter des streitgegenständlichen Internetanschlusses wohnt außerhalb seiner Wohnung
- Prüf- und Aufsichtspflichten gerecht geworden mittels Internet-Nutzungsvertrag
- Zeugen benannt der eigenen Abwesenheit (und die vor Gericht nicht die Flatter bekommen) in der benannten Wohnung
2. Der Mieter nicht für das Deutsche Recht greifbar ist, quasi nach dem Taka-Tuka-Land verzogen.
Dem Richter ist es doch egal, ob er dem Vermieter oder dann Mieter verurteilt, genauso den Vater oder den
benannten Sohn. Es dreht sich immer wieder um die Prüfpflichten und wie kann ich - als AI - die beweisen.
Hier der Sonderfall, das der Mieter nicht mehr aufgreifbar ist.
Lehre, aber:
Sollte es zu einem Zivilverfahren kommen, gilt:
Sollte es zu einem Zivilverfahren kommen, gilt:
- 1. Das Gleichheitsprinzip. Jede Partei (Kläger/Beklagter) beweise, was ihm zum Vorteil gereicht und seinen
Anspruch stützt oder den gegnerischen Anspruch hindert.
2. Eine Behauptung ist ein Tatsachenvortrag. Dieser muss bewiesen werden. Der Beweis ist erbracht, wenn die
behauptete Tatsache zur Überzeugung des Gerichtes feststeht.
3. Tatsachenbehauptungen der Klägerseite, die d. Beklagte nicht bestreitet, gelten als zugestanden und werden
vom Gericht als "wahr" unterstellt.
@XYZ.,
A solis occasu, non ortu, describe diem (Man soll den Tag nicht vor dem Abend loben). Lass es erst einmal Gesetz
sein, dann sehen wir weiter, ob wir loben oder tadeln.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
WF einmal von 1499 verloren.
warum sollten wir nicht aus einem Fall was lernen:
abwarten was im LG entschieden wird .
Was mich interessiert, was könnte eventuell mit dem Täter passieren, wenn das gericht den Störer frei spricht?
Neue Abmahnung
Neue Unterlassungserklärung
Neue SE
Neue Anwaltskosten
Was ich suche?
Eine möglichkeit die billiger wird als ein Vergleich
warum sollten wir nicht aus einem Fall was lernen:
abwarten was im LG entschieden wird .
Was mich interessiert, was könnte eventuell mit dem Täter passieren, wenn das gericht den Störer frei spricht?
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
[quoteemsiegfriedklein]WF einmal von 1499 verloren.
warum sollten wir nicht aus einem Fall was lernen:
abwarten was im LG entschieden wird .
Was mich interessiert, was könnte eventuell mit dem Täter passieren, wenn das gericht den Störer frei spricht?
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Was ich suche?
Eine Möglichkeit die billiger wird als ein Vergleich![/quoteem]
Ansonsten wir immer mir nachgesagt, das ich die vorangegangenen Postings nicht genau durchlese.
Das erstrittene Urteil wird nicht schlecht geredet - sehr guter Job aller - und ich gönne es der Kanzlei und dem Beklagten, wenn man auch vorm LG gewinnt. Nur ich sage es noch einmal:
Lese Dir doch einmal die Entscheidung durch
- AG München - Az. 142 C 10921/11
Beklagte hatte den Internetzugang mittels Vertrag zur Nutzung vermietet. Mieter ist unauffindbar verzogen, alles mittels Zeugen und Belege - beweisbar. Was willst Du denn jetzt lernen? Alle Abgemahnte sind Vermieter mit Nutzungsvertrag, und Mieter müssen bei Nacht und Nebel ausziehen und nicht auffindbar sein? Das wird so nicht funktionieren.
Was soll denn schon passieren, wenn als Beispiel der Vater vor Gericht den Sohn benennt? Wenn er Glück hat und den Prüfpflichten nachgekommen ist - nichts. Dann bleibt jeder auf seine Kosten sitzen. Hat er nach Ansicht des Richters , trotz Nennung des wahren Täters, die Prüfpflichten verletzt, muss doch der wahre Täter nicht mehr verfolgt werden. Dann bekommt der Beklagte als nur Störer infrage oder wenn es schlecht kommt Störer und Täter. Wenn er frei gesprochen wird, hält sich der Abmahner dann an den Benannten wahren Täter. Und der bekommt dann das volle Programm. Abmahnung, UE, Klage bei nicht bezahlen.
Was Du suchst, ist ein billig davon kommen, obwohl man es letztendlich war. Dafür gibt es kein Rezept.
VG Steffen
warum sollten wir nicht aus einem Fall was lernen:
abwarten was im LG entschieden wird .
Was mich interessiert, was könnte eventuell mit dem Täter passieren, wenn das gericht den Störer frei spricht?
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Ansonsten wir immer mir nachgesagt, das ich die vorangegangenen Postings nicht genau durchlese.
Das erstrittene Urteil wird nicht schlecht geredet - sehr guter Job aller - und ich gönne es der Kanzlei und dem Beklagten, wenn man auch vorm LG gewinnt. Nur ich sage es noch einmal:
Lese Dir doch einmal die Entscheidung durch
- AG München - Az. 142 C 10921/11
Beklagte hatte den Internetzugang mittels Vertrag zur Nutzung vermietet. Mieter ist unauffindbar verzogen, alles mittels Zeugen und Belege - beweisbar. Was willst Du denn jetzt lernen? Alle Abgemahnte sind Vermieter mit Nutzungsvertrag, und Mieter müssen bei Nacht und Nebel ausziehen und nicht auffindbar sein? Das wird so nicht funktionieren.
Was soll denn schon passieren, wenn als Beispiel der Vater vor Gericht den Sohn benennt? Wenn er Glück hat und den Prüfpflichten nachgekommen ist - nichts. Dann bleibt jeder auf seine Kosten sitzen. Hat er nach Ansicht des Richters , trotz Nennung des wahren Täters, die Prüfpflichten verletzt, muss doch der wahre Täter nicht mehr verfolgt werden. Dann bekommt der Beklagte als nur Störer infrage oder wenn es schlecht kommt Störer und Täter. Wenn er frei gesprochen wird, hält sich der Abmahner dann an den Benannten wahren Täter. Und der bekommt dann das volle Programm. Abmahnung, UE, Klage bei nicht bezahlen.
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VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
[quote="Steffen. Wenn er frei gesprochen wird, hält sich der Abmahner dann an den Benannten wahren Täter. Und der bekommt dann das volle Programm. Abmahnung, UE, Klage bei nicht bezahlen.
VG Steffen[/quote]
reicht für eine Abmahnung eine Aussage des Täters vom Gericht ?
VG Steffen[/quote]
reicht für eine Abmahnung eine Aussage des Täters vom Gericht ?
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- Beiträge: 126
- Registriert: Samstag 4. Juni 2011, 21:21
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
wenn der täter die aussage verweigert , muss der störer viel Geld auf konto vom Waldorf überweisen, oder !kirchi hat geschrieben:warum sollte ein "täter" freiwillig vor gericht aussagen
die für alle beteiligten einfachste lösung wäre doch:
der ai gibt ne modue ab und verhandelt einen vergleich
der "täter" zahlt dem ai die vergleichssumme
vorfall abgeschlossen
einfachste lösung schon, aber auf diese Weise wird der Abmahnwann unterstuützt, oder!
kennst du ein fall , dass der Täter bestraft wurde?
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo,
Habe eine Verfügung des AG München erhalten mich innerhalb einer Notfrist von
2 Wochen zu äussern eine Anspruchsbegründung schriftlich anzuzeigen.
WF.
Habe eine Verfügung des AG München erhalten mich innerhalb einer Notfrist von
2 Wochen zu äussern eine Anspruchsbegründung schriftlich anzuzeigen.
WF.