1. Nach dem MB ist die Summe dann höher wahrscheinlich? Bekommt man dann immer noch Briefe von den WF-Anwälten?mrpinkeyes hat geschrieben: Erst wann der Mahnbescheid kommt muss du es widersprechen.
Danach kannst du immer noch
1.Zahlen
2.Nicht zahlen
3.Vergleichen
2. Nichtzahlen und hofen, dass man nicht zur Verhandlung geladen wird? (MB widersprechen, Unterschrift notwendig falls man nich da ist? Wieviel Zeit hat man dafür?)
3. Vergleichen, um den Betrag zu drücken und nie wieder was von den Anwälten zuhören? (Nach MB wird auch der Vergleich teurer?)