Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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sempi5
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3421 Beitrag von sempi5 » Mittwoch 6. November 2013, 15:59

mrpinkeyes hat geschrieben: Erst wann der Mahnbescheid kommt muss du es widersprechen.

Danach kannst du immer noch

1.Zahlen
2.Nicht zahlen
3.Vergleichen
1. Nach dem MB ist die Summe dann höher wahrscheinlich? Bekommt man dann immer noch Briefe von den WF-Anwälten?

2. Nichtzahlen und hofen, dass man nicht zur Verhandlung geladen wird? (MB widersprechen, Unterschrift notwendig falls man nich da ist? Wieviel Zeit hat man dafür?)

3. Vergleichen, um den Betrag zu drücken und nie wieder was von den Anwälten zuhören? (Nach MB wird auch der Vergleich teurer?)

AbduL03
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3422 Beitrag von AbduL03 » Mittwoch 6. November 2013, 16:08

sempi5 hat geschrieben: 1. Nach dem MB ist die Summe dann höher wahrscheinlich? Bekommt man dann immer noch Briefe von den WF-Anwälten?

2. Nichtzahlen und hofen, dass man nicht zur Verhandlung geladen wird? (MB widersprechen, Unterschrift notwendig falls man nich da ist? Wieviel Zeit hat man dafür?)

3. Vergleichen, um den Betrag zu drücken und nie wieder was von den Anwälten zuhören? (Nach MB wird auch der Vergleich teurer?)
1. Ja die Summe wird höher. Ist möglich ... Nach einem MB heißt das noch lange nicht, das man auch verklagt wird .. Da wird WF bestimmt noch ein oder zwei letzte Male versuchen ohne zu Klagen Geld einzukassieren, mit dem Gedanke "Das MB hat den Abgemahnten bestimmt abgeschreckt, wenn ich dem jetzt eine niedrigere Summe schicke, wird er bestimmt zahlen".

2. MB widerspruch kannst du oder ein Bevollmächtigter von dir machen. (soweit ich weiß geht ein Bevollmächtigter) Ansonsten musst du unterschreiben.

3. Ist dir überlassen. Nach MB wird die Summe höher.

sempi5
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3423 Beitrag von sempi5 » Mittwoch 6. November 2013, 17:03

Ok, dann habt Ihr mich beruhigt. Ich dachte das MB wäre das Ende.

Bleibt nur noch die Frage, wie viel Zeit ich habe MB zu unterschreiben. Weiß das jemand?
Bevollmächtigten habe ich nicht.

AbduL03
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3424 Beitrag von AbduL03 » Mittwoch 6. November 2013, 17:06

14 Tage hast du dafür Zeit.

mrpinkeyes
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3425 Beitrag von mrpinkeyes » Mittwoch 6. November 2013, 17:13

[quoteem]1. Nach dem MB ist die Summe dann höher wahrscheinlich? Bekommt man dann immer noch Briefe von den WF-Anwälten?

2. Nichtzahlen und hofen, dass man nicht zur Verhandlung geladen wird? (MB widersprechen, Unterschrift notwendig falls man nich da ist? Wieviel Zeit hat man dafür?)

3. Vergleichen, um den Betrag zu drücken und nie wieder was von den Anwälten zuhören? (Nach MB wird auch der Vergleich teurer?)[/quoteem]

Zu.1.Der MB trägt meistens der Original Abmahnung höhe oder ein paar Taler mehr, bei mir war es ca 20 Euro mehr glaube ich. Ich wird nicht von WF sondern S+S abgemahnt, habe kein weiteren Briefe bekomme, das nächste Schreiben war der Klageerhebung.

Zu.2. JA! Man hat ein 2 Wochenfrist der MB zu widersprechen.

Zu.3. Erste frage JA, aber warum wird der Vergleich teuere? Die freuen sie sich bestimmt über jeden Euro die bekommen ohne vor´s Gericht zu gehen.

sempi5
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3426 Beitrag von sempi5 » Mittwoch 6. November 2013, 17:33

mrpinkeyes hat geschrieben:
Zu.1.Der MB trägt meistens der Original Abmahnung höhe oder ein paar Taler mehr, bei mir war es ca 20 Euro mehr glaube ich. Ich wird nicht von WF sondern S+S abgemahnt, habe kein weiteren Briefe bekomme, das nächste Schreiben war der Klageerhebung.
Du hast nach Widersprechen des MB die Klageerhebung bekommen? Was ist das, was passiert dann? Was hast du daraufhin gemacht?

1. Wie hoch sind die ca. Kosten, wenn man im Gericht endet? Hat man danach auch noch ein Vermerk im Polizeizeugnis?

2. Was passiert, wenn ich nicht innerhalb der 2 wochen widersprechen kann?

3. Gibt es Zahlen/Statistiken, wieviele von den Vergklagten letztendlich vor Gericht standen? (dieses/letztes Jahr)

4. Gedankenspiel: Gericht entscheidet, dass ich zahlen muss. Mache ich aber nicht. Auf der Bank ist nichts. Ich wohne nicht in meinem eigenen Haushalt, keine Pfändung möglich. Bleibt nur noch Gefängnis? (Ich sehe diese Abzoche einfach nicht ein.)

muensteraner
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3427 Beitrag von muensteraner » Mittwoch 6. November 2013, 17:55

sempi5 hat geschrieben:
1. Wie hoch sind die ca. Kosten, wenn man im Gericht endet? Hat man danach auch noch ein Vermerk im Polizeizeugnis?
Nein, es gibt keinen Eintrag ins Führungszeugnis :-) Das ist kein Strafverfahren.
2. Was passiert, wenn ich nicht innerhalb der 2 wochen widersprechen kann?
Es gibt einen Vollstreckungsbescheid. Der Abmahner kann dann den Betrag per Gerichtsvollzieher einziehen lassen und wird es auch tun.
4. Gedankenspiel: Gericht entscheidet, dass ich zahlen muss. Mache ich aber nicht. Auf der Bank ist nichts. Ich wohne nicht in meinem eigenen Haushalt, keine Pfändung möglich. Bleibt nur noch Gefängnis? (Ich sehe diese Abzoche einfach nicht ein.)
Du musst nichts ins Gefängnis. Wenn bei dir nichts zu holen ist, musst du eine Eidestattliche Versicherung unterschreiben. Diese gbit einen Eintrag in die SCHUFA. Du bekommst dann keine Kredite mehr, keinen Handyvertrag, keine EC-Karte, kannst nicht mehr per Rechnung bestellen, sondern nur noch per Vorkasse usw usw. Also darauf zu spekulieren, dass bei einem sowieso nichts zu holen ist, ist fail. Man hat nach einer Eidesstattlichen Versicherung unzählige Nachteile im täglichen Leben.

sempi5
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3428 Beitrag von sempi5 » Mittwoch 6. November 2013, 18:03

Vielen herzlichen Dank an alle! Super hilfreiches Forum. Ich werde auch die Leute unterstützen, die mit denselben Fragen kommen.

Was bleibt ist:

1. Wie hoch sind die ungefähren Kosten, wenn man im Gericht endet? (Prozesskosten, Richter, Anwälte ect.)

2. Gibt es Zahlen/Statistiken, wieviele von den abgemahnten letztendlich vor Gericht standen? (dieses/letztes Jahr)

AbduL03
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3429 Beitrag von AbduL03 » Mittwoch 6. November 2013, 18:10

sempi5 hat geschrieben:
1. Wie hoch sind die ungefähren Kosten, wenn man im Gericht endet? (Prozesskosten, Richter, Anwälte ect.)

2. Gibt es Zahlen/Statistiken, wieviele von den abgemahnten letztendlich vor Gericht standen? (dieses/letztes Jahr)
1. Dazu kann dir keiner etwas sagen. Man weiß nicht, wie es mit dir endet. Jedes Fall ist anders. Du solltest aber mit Minimum ca. 2000€ (insgesamt) rechnen beim Totalverlust.

2. Kann man nicht genau sagen. Man weiß nur ungefähr die Zahl der Abmahnungen. Diese wird dann untergeteilt in, Vergleicher, Verjährung und Klage. Da sich nicht alle melden, was aus ihnen wurde, kann man keine genauen Angaben machen.

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3430 Beitrag von meccs » Donnerstag 7. November 2013, 10:29

Mal ne theroretische Frage. Wenn die Waldorf Leute (oder wer auch immer) eine Abmahnung wegen dem Werk "Frühstück mit Klaus" (deutsche Version) schicken, tatsächlich aber "Sausage and Eggs" (englische Version) heruntergeladen wurde, ist das dann noch das selbe Werk? Das kann doch so rechtlich nicht in Ordnung sein.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3431 Beitrag von Steffen » Donnerstag 7. November 2013, 12:09

Diese Frage wird öfters gestellt, insbesondere bei TV-Serien und Filmen (Herkunft außerhalb DE bzw. Tonspuren nicht DE). Es ist aber immer abhängig, welche Rechte (Nutzungs- und Verwertungsrechte) der Abmahner innehat oder eingeräumt bekam. Diese kenne ich leider nicht. Das kann man aber ganz schnell herausfinden, indem ein Abgemahnte sich die allgemeinen Vorgehensweisen (siehe meine Signatur) durchliest, und sofort eine Akteneinsicht beantragt / vornimmt.

VG Steffen

sempi5
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3432 Beitrag von sempi5 » Donnerstag 7. November 2013, 15:30

Was sollte man machen, wenn man weiß, dass man auf die Verjährung nicht mehr setzen kann? Wie wahrscheinlich ist es dann, dass man verklagt wird? Sollte man in dem Fall eher auf "Vergleich" setzen?

Habe leider keine beweiskräftigen Argumente um die Unschuld zu widerleegen, viel mehr sind es "Vermutungen". Sodass ich wohl vor Gericht keine realistische Chance sehe.

Frage deshalb nach eurer Meinung. Danke!

jeff
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3433 Beitrag von jeff » Freitag 8. November 2013, 14:53

muensteraner hat geschrieben:ist doch logisch dass Gesetze nicht rückwirkend gelten. Gesetze gelten immer erst ab dem Datum an dem sie in Kraft treten. Wenn du eine Tat begangen hast, die zu dem Zeitpunkt der Tat noch nicht strafbar war möchtest du auch nicht, dass du rückwirkend belangt werden kannst. So etwas nennt man Rechtssicherheit. Nur weil einem ein Gesetz gefällt und man einen Vorteil für SICH sieht kann man nicht fordern, dass dies nun rückwirkend gilt. Bei neuen Gesetzen die zum eigenen Nachteil sind will man das auch nicht. Nimm einfach den Fall, dass die Bundesregierung beschlossen hätte, dass der Streitwert auf 100000 Euro festgesetzt wird. Würdest du dann fordern, dass das Gesetz rückwirkend gilt ?
Zu dem o.g. Punkt nochmal diesen Link; denn "ist doch logisch dass Gesetze nicht rückwirkend gelten" scheinen glücklicherweise nicht alle Gerichte + Anwälte zu sehen...:
http://www.internet-law.de/2013/11/deck ... ellen.html

muensteraner
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3434 Beitrag von muensteraner » Freitag 8. November 2013, 15:05

......

sempi5
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3435 Beitrag von sempi5 » Freitag 8. November 2013, 18:40

Habe versucht im Forum etwas konkretes zum Gesetz vom 09.10.2013 zu finden, leider vergeblich. Was hates damit auf sich?

Wenn ich in Berlin wohne, muss ich nach München zu Gericht reisen, oder die Anwälte nach Berlin kommen? Das lohnt sich doch kein bisschen für sie, im Gegenteil.

Hat das Gesetz etwas damit zu tun?

AbduL03
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3436 Beitrag von AbduL03 » Freitag 8. November 2013, 18:49

sempi5 hat geschrieben:Habe versucht im Forum etwas konkretes zum Gesetz vom 09.10.2013 zu finden, leider vergeblich. Was hates damit auf sich?

Wenn ich in Berlin wohne, muss ich nach München zu Gericht reisen, oder die Anwälte nach Berlin kommen? Das lohnt sich doch kein bisschen für sie, im Gegenteil.

Hat das Gesetz etwas damit zu tun?
Hast du etwas gerichtliches bekommen ? Wenn nein, dann wird die Klage bei dir am Wohnort oder beim nächsten AG/LG durchgeführt. Wenn du aber nun schon etwas gerichtliches bekommen hast, dann gilt das Gesetz nicht für dich.

sempi5
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3437 Beitrag von sempi5 » Freitag 8. November 2013, 18:55

Also alle, die bis zum 09.10.2013 etwas gerichtliches bekommen haben, müssen nach München?

Danke!

AbduL03
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3438 Beitrag von AbduL03 » Freitag 8. November 2013, 19:01

sempi5 hat geschrieben:Also alle, die bis zum 09.10.2013 etwas gerichtliches bekommen haben, müssen nach München?

Danke!
Genau. Bei einem Mahnbescheid bin ich mir aber nicht sicher, ob es ab da schon zählt, oder erst bei Klageschrift. Ein erfahrener möge hier bitte antworten. Danke

sempi5
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3439 Beitrag von sempi5 » Freitag 8. November 2013, 19:26

AbduL03 hat geschrieben: Genau. Bei einem Mahnbescheid bin ich mir aber nicht sicher, ob es ab da schon zählt, oder erst bei Klageschrift. Ein erfahrener möge hier bitte antworten. Danke
Vorallem, wenn der Mahnbescheid im Dezember 2013 ankommt. (Also ob das Gesetz ab 09.10.13 oder ab 1.1.2014 greift in dem Fall)

Danke!

AbduL03
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3440 Beitrag von AbduL03 » Freitag 8. November 2013, 22:57

Also: Es scheint, das Du noch kein Mahnbescheid erhalten hast. Somit bist du an der sicheren Seite und das Gesetz vom 09.10.2013 tritt bei dir ein. D.h, wie oben schon genannt, können die dich nur an deinem Wohnort verklagen.

Du hast da etwas verwechselt. Die Daten 09.10.2013 und 01.01.2014 haben miteinander nichts zutun. Wenn deine Verjährungsfrist angenommen am Schluss des Jahres 2013 beendet wäre, aber einen MB im Dezember 2013 erhältst, dann hemmt (unterbricht) sich die Verjährung um ca. 6 Monate.

Das Gesetz heißt "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken". Kannst dich mal einlesen, wenn du möchtest.

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