Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1721 Beitrag von Steffen » Dienstag 14. August 2012, 11:28

[quoteemLila2082]Wenn ich es richtig verstehe heisst es jetzt weiter ruhig bleiben. Aber in Punkt 6 schreibt
ihr, wenn Ihr unbereichtigt abgemahnt wurdet?
Heisst das ich komme um das zahlen nicht drumrum?
Was passiert denn, wenn ich zahle? Können die mich dann wegen mehr Titel belangen?
Was passiert wenn ich verklagt werde? Heisst es dann auf jeden Fall Anwalt und Klage zahlen?
Das heisst anstatt jetzt 856Euro das doppelte?[/quoteem]
Wir haben doch, wenn man etwas liest, in den Foren von Netwelt.de und hier schon ausgiebig
darüber informiert.
Jeder, der eine mod. UE abgibt und nicht zahlt, trägt eben das Risiko, auf die Kosten der Abmahnung
verklagt werden zu können. Risiko = 1.000,- -1.200,- € und eine Fahrt auf München.
Dabei ist es egal, welches Schreiben man vom Abmahner erhält. Denn, diese sollten erst einmal keinen
Einfluss direkt haben. Denn man hat sich ja entschieden, mit der Abgabe der mod. UE und dem Nicht-
zahlen, das Risiko einer möglichen Klage einzugehen. Natürlich gibt es einen Wandel in der Klage-
tätigkeit.

Klageverfahren WF:
  • 2010: ca. 1.500 (1 Richter)
  • 2011: ca. 500 (2 Richter)
  • 2012: ca. 2.300 (5 Richter)
  • Ruhmeshalle: München WF
  • Dagegen steht, ca. 1 positives Urteil (Vermieter; Az. 142 C 10921/11); ca. zwei Handvoll
    Klagerücknahmen (die niemand gerichtlich verwerten kann, da kein Urteil) und ca. eine Handvoll
    offene Verfahren (wo ein unabh. Gutachten erstellet wird, Dauer: unbekannt).
Das ist auch nachvollziehbar. Wenn WF konsequent seine Forderung geltend machen will, muss geklagt
werden. Und die Abmahnjahre 2009 + 2010 sind doch statistisch die Jahre mit den meisten versendeten
Abmahnschreiben. Das heißt, wir werden mit einem Anstieg der Klagezahlen 2012 und 2013 rechnen
- müssen -. Diese Zahlen möchten viele nicht nennen oder lesen (ja, verleugnen sie sogar), aber
- jeder - muss sie zu seiner Entscheidungsfindung kennen, denn es ist letztendlich Dein Geld!

Ob, oder ob nicht, kann niemand orakeln. Dieses Risiko trägt jeder allein!

Natürlich, wenn man bezahlt, oder sich vergleicht, ist der eine Rechtsstreit erledigt.Je Abmahnung
=1 Klage. Wird man verklagt, werden die besseren Argumente zählen (die liegen aber meist nicht bei uns).
Das heißt, wie kannst Du Deine, vor allem zur Überzeugung des Gerichts, mögliche Störerhaftung beweisbar
entkräften. Hat man das Glück und wird innerhalb der dreijährigen Verjährungszeit nicht verklagt,
verjähren die Ansprüche zu AG + SE aus der Abmahnung nach § 195 i.V.m. § 199 BGB. Die Ansprüche
hinsichtlich Unterlassung bestehen ein Leben lang.

Und jetzt musst Du zwischen Tor 1, 2 und 3 wählen und dabei nicht den Zonk erhalten.


Mal einige weiterführende Links:
VG Steffen

Lila2082
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1722 Beitrag von Lila2082 » Dienstag 14. August 2012, 11:41

Hallo Steffen,

vielen Dank noch mal für Deine Antwort. Ja, ich hab gelesen, aber hören wollte ich glaub ich nicht :-(

Wisst Ihr denn wie wahrscheinlich es ist, dass man mehrere Male abgemahnt wird? Ich hab seit 2010 komplett die Finger davon weggelassen, war ja auch nicht rechtens, aber damals hat es einfach jeder gemacht...und ja Unwissenheit schütz vor Strafe nicht.

Ich hab nur Angst, dass wenn ich jetzt Geld in die Hand nehme, ob sofort oder wenn ich verklagt werde, dass da plötzlich noch mehr kommt?

Danke

Lila

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1723 Beitrag von Steffen » Dienstag 14. August 2012, 11:53

Sicherlich will es niemand gerne lesen. Aber letztendlich geht es nicht um Bettelbriefe, Betrug i.V.m. sinnfreien Tigerenten-Strafanträgen, sondern um Dein reales Geld.

Wenn Du nach Deiner Abmahnung 2010 keine mehr erhieltest, ist es doch gut. Du musst einfach - in Abhängigkeit Deiner beweisbaren Strategie - Dich entscheiden. Weiter warten oder nicht.
  • Wirst Du nicht verklagt, hast Du alles richtig gemacht.
  • Wirst Du verklagt, und keine Strategie, hast Du die berühmte A-Karte.
Aber vor dieser Situation standest Du schon, als Du das Abmahnschreiben in den Händen hieltest, eine mod. UE abgabst und Dich entschieden hast für das Nichtzahlen. Nur war 08/2010 die Lage im Abmahnwahn eine andere, wie 2012. Es ist nun einmal kein Kinderspiel.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1724 Beitrag von Lila2082 » Dienstag 14. August 2012, 12:03

Ja, nach 2010 hab ich wirklich nicht gedacht, dass ich jemals wieder etwas höre...naja jetzt werd ich mich wohl entscheiden, aber im Moment tendiere ich zu zahlen...aus dem einfachen Grund dass ich mir eine Klage nicht leisten kann.

Ich werd euch auf dem Laufenden halten...

Vielen Dank für Dein Engagement!

Lila

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1725 Beitrag von Steffen » Dienstag 14. August 2012, 12:09

Das ist ja gerade das, was viele verdrängen. Man hat eben vonseiten des Abmahners 3 Jahre Zeit (Verjährung) die vermeintlichen Forderungen geltend zu machen. Sehr viele haben mit dem Thema schon abgeschlossen und werden jetzt aufgeweckt.

Wenn Du wirklich zahlen willst, dann versuche Dich einfach mit denen telefonisch zu vergleichen (realistisch 650).

VG Steffen

Lila2082
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1726 Beitrag von Lila2082 » Dienstag 14. August 2012, 12:14

Telefonisch? Ich hatte mir euer Schreiben runtergeladen, wollte es aber etwas modifizieren, da Ihr ja auch schreibt, dass man freundlich sein sollte :-) da Anwälte sehr sensible sind...

Na dann los in Kampf Nummer 2...hinterher ist man leider immer schlauer

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1727 Beitrag von Steffen » Dienstag 14. August 2012, 12:25

Schriftlich oder telefonisch - je nach Gusto. Ich bin auch sensibel, nur merkt es niemand. .-:;

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1728 Beitrag von Lila2082 » Dienstag 14. August 2012, 12:33

:lo
Nur Du willst kein Vermögen von mir :,:

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1729 Beitrag von Steffen » Dienstag 14. August 2012, 12:33

Aber auch kein Unvermögen! ;)
Bei allen geht es nur um eine Abwägung der möglichen Risiken und Kosten i.V.m. der beweisbaren Strategie!

VG Steffen

Howsi
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1730 Beitrag von Howsi » Dienstag 14. August 2012, 21:01

W+F scheint auch die Anschreiben zu varrieren und verschiedene Strategien anzuwenden :D

Ein Kumpel meinte grade zu mir, dass er in einem Fall einen MB erhlaten hat und diesem widersprochen hat und jetzt in einem zweiten Fall ein Schreiben mit außergerichtlicher Einigung bekommen inkl. Dokument zur Ratenzahlung :D Würfeln die was sie versenden oder woran liegt sowas? :D Sollte man darauf nich eingehen droht Klage blablabla is natürlich auch dabei... geht dabei wohl um 806€ (liegt das evtl. an den Summen!? Der andere Fall ist irgendwas mit über 900€)

Howsi
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1731 Beitrag von Howsi » Dienstag 14. August 2012, 21:20

ju du hast Recht :D hab ihn nochmal angerufen und er meinte davor kam bisher nur ein Schreiben, dass noch kein Geld eingegangen ist :)
scheint, dass deine Vermutung richtig ist ;)

cableguy
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1732 Beitrag von cableguy » Donnerstag 16. August 2012, 08:50

Lieber Steffen,

dir erstmal danke für deine engagierte Hilfe!Habe mich so gut es für mich ging eingelesen in das Thema,habe jedoch noch zwei Fragen.

Also wenn es zu einer Klage kommen sollte und der Ausgangswert sich um 800 € dreht, kann es nicht teurer werden als 1200 € und es werden keine Ansprüche mehr an einen gestellt,wenn man bezahlt?Oder könnte es noch teurer werden?

Annahme die Klageschrift flattert ins Haus, wieviel von den 1000-1200 € sind ca zu zahlen bei einem Vergleich vorher?

Ich danke dir schon einmal!

Beste Grüße

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1733 Beitrag von Steffen » Donnerstag 16. August 2012, 12:12

Also wenn es zu einer Klage kommen sollte und der Ausgangswert sich um 800 € dreht, kann es nicht teurer
werden als 1200 € und es werden keine Ansprüche mehr an einen gestellt, wenn man bezahlt? Oder könnte es
noch teurer werden?

Annahme die Klageschrift flattert ins Haus, wie viel von den 1000-1200 € sind ca zu zahlen bei einem Ver-
gleich vorher?

Hallo @cableguy,

die besten Grüße zurück.

Der Anfangswert richtet sich natürlich, wie viele Werke werden eingeklagt. Nehmen wir aber den Regelfall
an, dann handelt es sich um 1 Album, Hörbuch oder Film. Wir sagen: Generell sollte man von einem Risikosatz
ausgehen von 1.000,- -1.200,- €. Aber wie immer, Ausnahmen bestätigen die Regel. Wir können nicht jeden
Einzelfall oder jegliche Eventualität berücksichtigen. Aber mit diesem Regelsatz kommt man schon einigermaßen
hin. Aber auch vor Gericht sollte man dann einen guten anwaltlichen und qualitativen Vortrag haben. Auch
richterliche Vergleiche werden - nicht - verschenkt. Bei unklugen Verhalten aber, kann dann auch schnell aus
Störer, Störer und Täter werden. Auch Anerkenntnisse sind nicht immer gut, denn bei vielen Kanzleien folgt
auf das Anerkenntnis hin, noch eine separate Schadensersatzklage, da man jetzt sagt: Man hat, obwohl man die
Berechtigung der Forderungen freiwillig anerkennt, hier gleich zahlen müssen und damit einen Schaden verursacht
durch ein unnötiges Gerichtsverfahren. Hier kann dann schon noch einmal ein Pfund darauf kommen.

Rechenbeispiele wurden von RA Dr. Alexander Wachs hier schon ausgiebig vorgetragen.


Auch hier gilt, mit Erhalt der Klageschrift die Überlegung:

1. Kann ich meine mögliche Störerhaftung beweiskräftig und zur vollen Überzeugung des Gerichts entkräften.
“Ich war es nicht, es könnte aber ...“ - das ist einfaches Bestreiten und reicht - nicht - aus! Selbst mit
einer halbwegs beweisbaren Strategie, wird immer wieder richterlich gern versucht, dass man in die Ecke
des Störers gedrängt wird. Hier sollte man einen guten Anwalt, Nerven, Ausdauer, Zeit, Rückgrat und auch
besonders Geld auf der Hand haben. Denn auf den eigenen Kosten bleibt man sitzen.

2. Ich habe keine Strategie!
Hier sollte man spätestens nach eingelegtem Widerspruch MB, einen sofortigen außergerichtlichen Vergleich
anstreben und nicht erst auf die Klage warten, die kommen wird.


Wie viel dann ausgehandelt wird, das hängt vom Verhandlungsführer und Verhandlungsgegner ab. Ich erzähle mal
gern die Sache aus meinem Beispiel heraus.

Abmahnung 14.12.2006
=> keine Reaktion (damals ging es noch, es war auch meine Entscheidung!); Anwälte angerufen, alle wollten mehr,
als der Abmahner verlangte (kam für mich nicht infrage); Beweise und Zeugenaussagen gesammelt (ob ausreichend?
Aus meiner Sicht - ja); mit P2P aufgehört;

=> Folgebrief: Forderungen 1.200,- €; das hieß für mich, kommt es zu einer Klage in den 3 Jahren, entsteht ein
mögliches Risiko: ca. 1.800,- € (wenn alles in die Hose geht)

Wenn ich dieses eingehe, muss ich mit den möglichen Konsequenzen leben und sie tragen. Was nützen einen Rechnungen
nach einem Vergleich, Vergleich vor Gericht, nach MB, vor Mittagessen ...

... für mich nur ein Anzeichen, entweder man zahlt lieber, um Ruhe zu haben, oder hat keine Argumente, oder war es
letztendlich (oder kennt ihn). Dann hätte man aber doch auch gleich zahlen können. Es ist doch logisch. 2009 + 2010
waren die Jahre mit den statistisch am meisten versendeten Abmahnungen. Will man konsequent die Forderungen vonseiten
der Abmahner verfolgen und haben wirklich sehr viel nicht gezahlt, werden 2012 + 2013 die Klagezahlen automatisch
ansteigen. Nur jeder wartet auf die “Große Klagewelle“ und übersieht dabei die stetig ansteigende Klagflut seit Ende
2010.

Die Lage hat sich eben verändert, das sie eben nicht statisch ist. Was 2006 gang und gäbe war, ist heute überholt.

Man muss sich verinnerlichen:
  • => Verteidigung aufbauen - mit - Erhalt des Abmahnschreiben!
    => Keine Lawotschka, sondern Fakten. Nicht es hätte, sondern es war so und so!
    => Es geht um Dein Geld, nicht um meines!
VG Steffen

cableguy
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1734 Beitrag von cableguy » Donnerstag 16. August 2012, 12:50

Danke für die schnelle Antwort Steffen!

Mich würde nur interessieren, was es genau mit einer Anerkenntnis auf sich hat. Heisst es also, das wenn ich mich nach dem MB mit WF auf einen Vergleich einigen würde, dann wäre das automatisch ein Anerkenntis und die könnten noch weitere Forderungen an mich stellen oder würde ich mit dem Musterschreiben, die Anerkenntnis ausschließen?

Ich bin diesbezüglich etwas überfordert... Denn ich hätte vorgehabt ab dem MB einen telefonischen Vergleich auszuhandeln, wenn ich mir jedoch das Musterschreiben ansehe, dann glaube ich nicht das ich alle Punkte so widergeben kann wie dort angegeben. Ich hätte jetzt nur gefragt,ob ich mt Zahlung aus der Sache raus bin und hätte es mir bestätigen lassen.Vorher hätte ich angemerkt hätte das es Ressourcen sparender wäre sich außergerichtlich zu einigen,allerdings ohne Schuldeingeständis,die Schuld jemand anderen in die Schuhe zu schieben und ohne Anerkenntnis. Wäre das ausreichend oder soll ich dann lieber das Musterschreiben benutzen?

Habe mich noch anderorts schlau gemacht,beim telefonischen Vergleich,wie beschrieben vorgehen und anmerken,das es ein Vergleich ohne Rechtsverbindlichkeit ist!Dann wäre ich doch bei Annahme des Vergleich komplett raus aus der Sache,richtig?!

Will auf Nummer sicher gehen und keine Dummheit begehen!

Danke dir schonmal im voraus!

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1735 Beitrag von Steffen » Freitag 17. August 2012, 01:42

Anerkenntnis darf man nicht mit gerichtlichem oder außergerichtlichem Vergleich verwechseln! Anerkenntnis heißt, dass man nach Klageerhebung die Ansprüche und Forderungen als berechtigt anerkennt (§ 307 ZPO). Hier kommt es dann zu einem rechtskräftigen Urteil gegen Dich. Bei einem Vergleich gibt es kein rechtskräftiges Urteil. Anerkenntnis ist ein Schuldeingeständnis.

Das Musterschreiben ist halt ein Muster und an die jeweiligen konkreten Bedingungen anzupassen.

Ein Vergleich ist kein Schuldeingeständnis, und wenn es zu einer Einigung kommt, wäre der Rechtsstreit mit der Bezahlung erledigt. Aufpassen sollte man nur bei eventuellen Ratenzahlungsvereinbarungen. Diese müssen eingehalten werden.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1736 Beitrag von Steffen » Samstag 18. August 2012, 14:07

Mal anders. Selbst wenn Frida Gold z.B. bei der TV-Show: “Wetten Das ...?“ mit einer Auskopplung aus dem Album Juwel auftritt, kannst Du es für Deinen Privatgebrauch mit einem Heimrekorder aufnehmen und x-mal anschauen, bis Du goldig wirst oder einen Hörsturz bekommst.

Du darfst es aber nicht in einer TB einstellen (releasen) und anderen zum Download anbieten oder diesen TV-Ausschnitt von der Ollen Frida herunterladen. Du hast keine Erlaubnis bzw. keine Lizenz des Rechteinhabers bzw. Rechteverwerter. Es geht ja hier weiter, es besitzen der Komponist der Musik, der Textdichter des Textes, die Sängerin, die Frida GbR (als Publisher) - die verschiedensten Rechte an die Werke.

Dabei kommt es eben - nicht - darauf an, dass Du das Zeugs dann verkaufst oder ob wirklich jemand und wie viele es herunterlädt bzw. herunterladen. Im Schadensfall steht dem Geschädigten sowieso die - freie - Wahl seiner Schadensersatzberechnung zu.

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1737 Beitrag von Secretkey » Samstag 18. August 2012, 16:26

So, bei mir gibt es wieder neues von der Front:

Ich hatte ja soweit es mir möglich war, am Tag der Frist vor der Klageerhebung eine mod. UE per Fax und per Einschreiben an WF eingeschickt.
Heute kam wie erwartet das Schreiben, dass ich noch nicht bezahlt habe und dass ich nun eine Woche Zeit hätte, um das nachzuholen, bevor es endgültig zu einer Klageerhebung kommen würde.

Ich muss sagen, ich bin etwas irritiert - in dem Schreiben steht kein Wort davon, dass sie die mod. UE erhalten haben. Stattdessen steht dort...wir halten fest: "Sie haben die Ansprüche unserer Mandantschaft trotz erneutert Aufforderung nicht erfüllt und sich damit für die gerichtliche Auseinandersetzung entschieden" ( bzw. das ganze wird eingestellt, wenn wir bis zur letzten Frist bezahlen.
Mich irritiert eben, dass bezüglich der mod. UE kein Wort erwähnt wird, ABER im Schreiben liegt die von WF eigene UE nicht mehr bei, wie es bislang sonst immer der Fall war. Heißt das jetzt die UE wurde akzeptiert oder sie wurde abgelehnt/nicht angekommen etc. und ich habe nun keine Möglichkeit mehr, diese nachzureichen? Ich werde da einfach nicht schlau draus...

Ansonsten wenn wirklich nur noch das Geld im Wege steht, werde ich definitiv bezahlen, damit der Terror ein Ende findet. Reicht es tatsächlich bloß dort anzurufen, um sich auf einen Vergleich oder eine Ratenzahlung zu einigen oder sollte man dies über einen Anwalt laufen lassen? Und welche Argumente sollte ich ihnen für den Vergleich bieten - oder ist dies gängig, dass solch eine Einigung möglich ist.

Also, wie geht man bei einem Vergleich vor und meint ihr, meine mod. UE wurde akzeptiert - das wären meine zwei dringlichsten Fragen.

Nochmal vielen Dank im Voraus - die ganze Seite hier gibt mir zumindest etwas das Gefühl von Sicherheit, was ich sonst sicherlich nicht hätte...

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1738 Beitrag von Steffen » Samstag 18. August 2012, 18:38

[quoteemSecretkey][...] Ich muss sagen, ich bin etwas irritiert - in dem Schreiben steht kein Wort davon, dass sie die mod. UE erhalten haben. Stattdessen steht dort...wir halten fest: "Sie haben die An-sprüche unserer Mandantschaft trotz erneutert Aufforderung nicht erfüllt und sich damit für die gerichtliche Auseinandersetzung entschieden" ( bzw. das ganze wird eingestellt, wenn wir bis zur letzten Frist bezahlen. [...][/quoteem]

Ist doch unwichtig, da die Annahme einer mod. UE (als neues Angebot deinerseits) unbefristet ist. Wenn Du eine mod. UE abgegeben hast, den Nachweis besitzt, ist es gut. Man wird sie wahrscheinlich auch bis zu einer möglichen Klage, weder deren Eingang bestätigen noch explizit anerkennen. Im Gegenteil, man versucht im Klageverfahren die Abgabe der mod. UE als Schuldeingeständnis zumindest aber als “Zeugnis gegen sich selbst“ darzustellen. Hier sollte man sich aber nicht verrückt machen lassen, da die mögliche Wiederholungsgefahr - nur - mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden kann, diese sich auf eine zukünftige Handlung bezieht und ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich abgegeben wird. Gerade der BGH spricht ja seit dem “Sommer unseres Lebens“: konkret bezifferter Unterlassungsanspruch - ja, Schadensersatz - generell nein. Eine Vorverlagerung des Fahrlässigkeitsvorwurfes (actio libera in causa) wegen der fahrlässigen unzureichenden Sicherung des Internetanschlusses kommt nach Ansicht des BGH nicht in Betracht.

Wichtig ist, man hat eine mod. UE abgegeben und den Nachweis darüber.

Zum Vergleich. Warum? Wegen den Geld oder weil Du es warst! Wegen dem Zweiten, Du warts es, könnte ich einen Vergleich verstehen.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1739 Beitrag von Steffen » Sonntag 19. August 2012, 17:11

2012 - Vergleich oder lieber gleich Zahlen?


2005 bis 2010 war die “Heile Welt“ der Abgemahnten noch in Ordnung. Man wurde abgemahnt,
aufgefordert zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung,
ging zum Anwalt oder ins Internet, las bzw. hörte schnell etwas von Abzocke, Geschäfts-
modell, Betrug usw. und war sich sicher: “Eine mod. UE ja, wenn Ihr aber mein Geld wollt,
muss ein Richter dies entscheiden!“ In der Forenwelt wurde und wird hochstilisiert, dass
wir nur “Opferlämmer“ einer raffgierigen Contentindustrie wären, die Gegenseite so lächer-
lich und niemals nie Beweise hätte, wilde und abstruse (Verschwörungs-)Theorien sind an
der Tagesordnung, falsche “anonyme Rebelleros“ werden frenetisch gefeiert ... einfach,
wie großartig wir doch eigentlich schon im Allgemeinen und Speziellen sind.

Kaum haben die Abmahner, beginnend ab Ende 2012 und merklich, unsere Wünsche und Vorstel-
lungen respektiert, lassen über die Berechtigung der Abmahnung einen Richter entscheiden,
sind alle guten Vorsätze verschwunden. 2012 zählt jetzt nur noch, wie kann man sich als
der “Große Unschuldige“ mit Erhalt eines MB bzw. Klageschrift am Kostengünstigsten und mit
wenig Arbeitsaufwand aus der nervigen Affäre ziehen.

Sicherlich sollte das Hauptziel einer jeden Überlegung sein, wie man seine eigenen Kosten
und Risiken minimiert. Punkt. Aus. Aber, was haben wir denn gedacht, wenn man gedacht hat,
mit Erhalt des Abmahnschreibens? Das, mit der Abgabe der mod. UE und dem Entschluss nicht
zu zahlen man einen Entschuldigungsbrief des Abmahners erhält, indem man sich höflichst für
die Störung des häuslichen Friedens sich entschuldigt? Oder vergisst man, dass es dem
Abmahner sein legitimes Recht ist, offensichtliche Rechtsverstöße geltend zu machen? Der
Umstand, dass seit 2005 man eben P2P benutzt, um massenhafte Rechtsverstöße zu tätigen,
egal ob bewusst oder unbewusst; Kind oder Erwachsener; kostenlos oder nicht kostenlos usw.
wird weitgehend verdrängt, ja sogar in der “Heilen Forenwelt“ regelgemäß verleugnet. Nicht
der Filesharer ist schuld, sondern die Abmahner und das Urhebergesetz.


Jetzt muss man sich, nach der Zahlungsbereitschaft 2012 einfach die Fragen
stellen:

  • Waren wir es einfach nur, oder kennen denjenigen, der es war?
  • Haben oder finden wir keine Argumente, denn die Abmahner haben ja genügend?
  • Ist die Rechtslage bzw. Rechtsprechung so eindeutig, dass ein möglicher Beklagter
    chancenlos ist?
sowie
  • Mit Anwalt oder mit ohne Anwalt?
  • Wie vergleicht man sich wann, mit wem und für wie viel?

Die für mich entschiedenste Frage ist wohl: mit Anwalt oder mit ohne Anwalt!?

Eigentlich sollte man dieses mit einer Gegenfrage beantworten, in dem man fragt: Geht man
bei Zahnschmerzen zu seiner Kfz-Werkstatt oder besser zum Zahnarzt? Ein Rechtsanwalt ist
nun einmal derjenige, der sich darauf spezialisiert hat und in allen Lagen und bei allen
Eventualitäten einen angemessen anwaltlich beraten wird. Nur, wer möchte das hören? Getreu
unserer “Geiz ist geil“-Mentalität muss es alles für Lau geben. Sicherlich, solange man
keine Klageschrift oder eine andere gerichtliche Reaktion erhält, ist die “Geiz ist geil“-
Welt in Ordnung. Aber wehe wenn …


Vom Unschuldigen zum Schnellzahler

Wenn wir unseren eigenen Zahlen vertrauen, müssen wir schlussfolgern, dass 2009 + 2010 die
Jahre waren, in denen die anzahlmäßig am meisten Abmahnschrieben versandt wurden. Das
bedeutet, wenn wirklich, wie gemeldet, so viele Betroffene nur eine mod. UE abgaben und
nicht zahlten, wird es, wenn die Abmahner ihre Ansprüche konsequent (vor Eintritt der Verjährung)
durchsetzen, zu einem Anstieg der Klagezahlen kommen. Solange die Klagezahlen weit unten im
Keller lagen, war es für uns uninteressant, jetzt mit dem stetigen Anstieg seit Ende 2010
- müssen - wir einfach umdenken. Was 2009 galt, ist heute überholt.


Unverständnis vor Kostenrechnung

Wenn man den Abmahnwahn von Angebinn nüchtern analysiert, muss man eines feststellen: Was
sind unsere verbalen Erklärungen und Kampfansagen in der anonymen Welt eigentlich wert?
Admonitus vulgaris [von lat. admonere “ermahnen“ und lat. vulgaris “gemein“] ist eine ganz
besondere Spezies. Nirgendwo anders werden so viele vermeintliche unberechtigte Forderungen
einfach und freiwillig beglichen, wie bei Abmahnungen hinsichtlich einer P2P-Urhebereverletzung.
Man zahlt eine Betrag X um Ruhe zu haben, weil man keine Zeit oder keine Nerven dafür hat,
weil man keine Beweise findet, weil man sowieso keine Chance hat usw. usf. Dann sollte man
doch aber gleich die Forderungen aus der Abmahnung begleichen, als sich im Forum kämpferisch
zu geben um letztendlich rechnerisch, freiwillig und schnell sich zu vergleichen, anzuerkennen
oder gar nicht erst zu erscheinen.


Für mich persönlich sind es alles Ausreden!

Denn wir seind jetzt wieder angelangt bei den Ausgangsfragen:
  • Waren wir es einfach nur, oder kennen denjenigen, der es war?
  • Haben oder finden wir keine Argumente, denn die Abmahner haben ja genügend?
  • Ist die Rechtslage bzw. Rechtsprechung so eindeutig, dass ein möglicher Beklagter chancenlos
    ist?

2007 las ich in der Zeitschrift PC-Welt ein Zitat über Abmahnungen, was nicht an Aktualität
verloren hat.

Es ist wohl anzunehmen, dass viele der durch die Republik donnernden Abmahnungssalven ähnlich
unbegründet sind. Doch meist ist die eingeforderte Gebühr niedriger als eine Erstberatung beim
Anwalt. Der Betroffene zahlt lieber,als sich dem Risiko eines Rechtsstreits auszusetzen. Doch
genau dieses zaudernde Verhalten bestärkt die Abmahnabsahner in ihrem Tun. Würden sich mehr
Leute wehren, gäbe es keine dreisten Massenabmahnungen.



Man sollte doch einmal übergehen, für sein Recht zu kämpfen. Natürlich kosten dies Zeit, Nerven
und vor allem Geld. Aber wie lange will man tatenlos bezahlen, vergleichen, anerkennen, bevor
man für sein Recht streitet? Denn inzwischen entwickelt sich die Rechtsprechung und der “innere
Rechtsfrieden“ im weiter zu unseren Ungunsten.


Und hört mir doch auf, mit irgendwelchen Michmädchenrechungen!

Es ist doch unwichtig, ob nur 0,0023 % verklagt werden, 10 %, 20 % oder nur 1 je Woche, bist Du
der 1 je Woche, nützt Dir die ganze Milchmädchenrechnung nichts. Dann bist Du Mode, und wenn nicht
vorbereitet vergleichsbereit für etwas, was Du ja eigentlich nicht getan hast! Es kann niemand einen
Garantieschein ausstellen.


Hier muss ein Umdenken eintreten!

Jeder muss mit Erhalt des Abmahnschreibens sich so verhalten, als wenn er der 1 je Woche wäre, der
in den 3 Jahren der Verjährungsfrist verklagt wird


  • Ursachenforschung
  • Information und Wissen
  • Beweise (Zeugen, Beweise, Belege, Rechnungen, Tickets, Screens usw. usf.)
  • bis 50 € monatlich, in einem persönlichen “Klagefinanzierungstopf“
  • Rückgrat, Zivilcourage und einen Anwalt mit Biss, und dem Wichtigsten
  • einfaches Bestreiten bringt definitiv nichts, man muss substantiiert vortragen.
[/b]

Oder man sollte einfach zahlen und für immer schweigen!

_____________________________________________

Steffen Heintsch für die Initiative AW3P

______________________________

siegfriedklein
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Registriert: Samstag 4. Juni 2011, 21:21

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1740 Beitrag von siegfriedklein » Sonntag 19. August 2012, 20:24

und einen Anwalt mit Biss, und dem Wichtigsten

kennst du einen RA mit Biss?

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